Einladung. Einwohnergemeindeversammlung vom Montag, 21. März 2005, h im Mehrzweckraum des Alters- und Pflegeheims Ergolz

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1 Einwohnergemeinde Ormalingen Ormalingen, 1. März 2005 Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Montag, 21. März 2005, h im Mehrzweckraum des Alters- und Pflegeheims Ergolz Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 3. Dezember Traktanden 1. Ausbau GGA-Netz: Kreditbegehren 2. Änderungen des Reglements über das Halten von Hunden 3. Verschiedenes a) Anfragen Stimmberechtigte b) Mitteilungen des Gemeinderates Wir laden Sie freundlich zur Teilnahme an der Einwohnergemeindeversammlung ein und danken Ihnen bestens für Ihr Interesse. Gemeinderat Ormalingen - 1 -

2 Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 3. Dezember 2004 Protokoll ://: Das Beschluss- und das Wortprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Juni 2004 werden diskussionslos genehmigt. Traktandum 1: Budget 2005 ://: Das Budget 2005, umfassend Laufende Rechnung und Investitionsrechung, sowie der Gemeindesteuersatz wird einstimmig genehmigt. Ebenfalls gutgeheissen werden der Steuersatz von 61 % für natürliche Personen, der Kapitalsteuersatz von 0,55 % und Ertragssteuersatz von 5 % der juristischen Personen und 0,75 % Feuerwehrpflichtersatz. Traktandum 2: Finanzplan Der Finanzplan wird zur Kenntnis genommen. Traktandum 3: Vertrag ZS-Kompanie Waldegg ://: Der Vertrag zwischen den Gemeinden Gelterkinden, Hemmiken, Ormalingen, Rickenbach und Rothenfluh über die Bildung einer gemeinsamen Zivilschutzkompanie Waldegg wird einstimmig genehmigt. Traktandum 4: Kanalisation Krummackerweg: Projekt / Kredit ://: Das Projekt Verlängerung Kanalisation Krummackerweg, KS B 4 C bis KS B 4 D, sowie ein entsprechender Kredit von Fr. 108' werden einstimmig genehmigt. Traktandum 5: Erschliessung Zwischbachweg ://: Die Projekte Strassenbau, Wasserleitung und Kanalisation Zwischbachweg sowie die notwendigen Kredite Strassenbau Fr. 493'700.--, Wasserleitung Fr. 42' und Kanalisation Fr. 85' werden mit grossem Mehr zu zwei Gegenstimmen genehmigt. Traktandum 6: Vergabe Kulturpreis Der Kulturpreis 2004 wird an Walter Lüdi für sein langjähriges, unermüdliches Schaffen und Wirken im KVO vergeben

3 Anträge und Erläuterungen des Gemeinderates Traktandum 1: Ausbau GGA-Netz: Kreditbegehren Das Kabelnetz unserer Gemeinde wird von der RGGA (Regionale-Gross-Gemeinschafts- Antennenanlage Sissach) mit 12 weiteren angeschlossen Gemeinden mit Fernseh- und Radio-Programmen versorgt. Das heutige über 30-jährige Kabelnetz besteht ausschließlich aus einem Kupfer-Koaxialkabel mit einer Bandbreite von 450 MHz. Die Einspeisung der Programme erfolgte bis April 2004 aus der Kopfstation auf der Sissacherfluh. Die RGGA nutzte das Angebot der EBLCom, zu günstigen Bedingungen ein breiteres TV- und Radioprogrammangebot sowie Internet über ein bereits bis ins Oberbaselbiet verlegtes Lichtwellenleiternetz (LWL) zu beziehen. Mit der Signallieferung von der EBLCom wurde die Kopfstation auf der Sissacherfluh am 5. April 2004 stillgelegt und eine begrenzte Programmpalette an TV- und Radiosendern ins RGGA-Netz eingespiesen. Zusammen mit der Firma EBLCom wird nun das RGGA-Streckennetz auf ein Hybrid-Fiber- Coax-Netz (HFC-Netz) mit einer Bandbreite von 862 MHz aufgerüstet. Die EBLCom nutzt ihr bereits gebautes LWL-Netz und baut dieses aus bis zu den Übergabestellen, den Nodes in den Gemeinden. Dieser Ausbau erfolgt innerhalb von ca. zwei Jahren. Die Ortsnetze hingegen müssen durch die Gemeinden angepasst werden, will man das erweiterte Angebot richtig nutzen können. Heute ist sowohl die Baumstruktur als auch die 450 MHz-Beschränkung des Kabelnetzes von der Technik überholt. Durchgesetzt hat sich hingegen der Plan, Kupferkoaxial- und Glasfaserkabel (auch Lichtwellenleiter genannt, LWL) miteinander zu verbinden. Diese Kombination führt zu einem Hybrid-Fiber-Coax-Netz, kurz HFC-Netz genannt. Dabei sind LWL für den Signaltransport bis zu den Netzknoten zuständig. Nur noch der restliche Weg bis in die Haushalte wird mit Kupferkabel überbrückt und somit die vorhandene Netzstruktur soweit wie möglich genutzt. Die Brandbreite des Kupferkabels wird vergrössert, indem Verstärker und Distanzen angepasst werden. Als sinnvolle Grenze gelten hier 862 MHz; dies ist nahezu eine Verdoppelung gegenüber der alten Bandbreite von 450 MHz. Gleichzeitig werden Netz und Verstärker zweiwegtauglich gebaut. Die Signale fliessen nicht mehr nur in eine Richtung, sondern auch zurück, was z.b. für Internet zwingend erforderlich ist. Die Kapazität des Kabelnetzes wird deutlich erhöht, sodass nun viel mehr Programme, aber auch andere Leistungen wie Internet oder Telefonie übertragen werden können. Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 2. Juni 2004 für die Projektierung des Ausbaus des GGA-Ortsnetzes einen Kredit von Fr. 150' gutgeheissen. Die Projektierungsarbeiten sind in der Zwischenzeit soweit fortgeschritten, dass die notwendigen Tiefbauarbeiten und die eigentliche Technik ausgeschrieben werden konnten. An der Gemeindeversammlung wird nun das Projekt im Detail vorgestellt und die Krediterteilung für die Netzsanierung und den Ausbau beantragt. Bei Zustimmung können die Arbeiten bereits im Laufe des Frühjahrs in Angriff genommen werden. Sämtliche Hausanschlüsse werden dann überprüft. Wenn notwendig werden die Kupferkoaxialkabel ersetzt. Das Netz wird mit neuen rückwärtstauglichen Verstärkern mit Bandbreite 862 MHz nachgerüstet. Dies ermöglicht allen GGA-Abonnenten auch direkt INTERNET mit grosser Datenleistung zu sehr günstigen Bedingungen zu nutzen (z.b. das Abo Light mit Download von 768 Kbit/s / Upstream 128 Kbit/s - mtl. 300MB frei, 24 h freier Zugriff; alles für Fr. 9.90/Mt, excl. Modem). Mit dem neuen Netz wird dann auch die gesamte Programmpalette aus dem Netz der EBLCom aufgeschaltet. Das aktuelle Programmangebot finden Sie auf der Website

4 Für den geplanten Ausbau des GGA-Ortsnetzes ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Tiefbauarbeiten Leitungsnetz Fr. 300' Arbeiten Technik Fr. 600' Projektleitung / Bauleitung / Abnahmen / Diverses Fr. 200' Total Ausbaukosten Fr. 1'100' Um diese Investitionskosten finanzieren zu können, müssen die Betriebsgebühren angepasst werden. Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung ist damit zu rechnen, dass die Betriebsgebühren von heute Fr je Monat auf ca. Fr je Monat erhöht werden müssen. Nach dem Ausbau besteht jedoch die Möglichkeit, über das GGA-Netz einen Internetanschluss zu günstigen Konditionen betreiben zu können. In weiterer Zukunft kann auch die Telefonie über das GGA-Netz erfolgen. Die entsprechenden Tarif- und Reglementsanpassungen sind derzeit in Bearbeitung und werden an einer folgenden Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Gemeinderat und die GGA-Betriebskommission beantragen, dem Ausbau des GGA-Ortsnetzes auf die Norm 862 MHz zuzustimmen und dafür einen Kredit von Fr. 1'100' zu genehmigen. Traktandum 2: Aenderungen des Reglements über das Halten von Hunden Das kommunale Reglement über das Halten von Hunden stammt aus dem Jahre 1996 und entspricht nicht mehr in allen Punkten den heutigen Gegebenheiten. Das kantonale Hundegesetz, das die Basis für das kommunale Reglement bildet, wurde in der Zwischenzeit bezüglich das Halten von potenziell gefährlichen Hunden und die Kennzeichnungspflicht der Hunde mit Mikrochip ergänzt. Der Gemeinderat hat daher das kommunale Reglement über das Halten von Hunden überprüft und schlägt vor, die 3, 6, 7 und 9 den neuen Gegebenheiten anzupassen. Die entsprechenden Änderungen sind dieser Einladung beigeheftet. Die vorgesehenen Änderungen wurden von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel- Landschaft im Rahmen einer Vorprüfung in Ordnung befunden. Der Gemeinderat beantragt, den Änderungen der 3, 6, 7 und 9 des kommunalen Reglements über das Halten von Hunden zuzustimmen und die Änderungen auf den 1. Juli 2005 in Kraft zu setzen

5 Änderungen des Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Ormalingen vom 21. März 2005 Reglement über die Hundehaltung Die Gemeindeversammlung von Ormalingen, gestützt auf 47 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinde (Gemeindegesetz) vom 28. Mai 1970 und 3 Absatz 2 des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz) vom 22. Juni 1995 beschliesst: I. Das Reglement über die Hundehaltung wird wie folgt geändert: 3 Absatz 4 neu Hunde müssen so gehalten werden, dass sie die Öffentlichkeit nicht gefährden und belästigen. 3 Absatz 5 neu Das Halten potenziell gefährlicher Hunde Bedarf einer Bewilligung. Die Bewilligung muss vor der Anschaffung beim Kanton eingeholt werden. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im kantonalen Gesetz über das Halten von Hunden bzw. in der Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde geregelt. 3 Absatz 6 neu Für tierschützerische Belange gelten die Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung. 6 Registrierung 1 Die Gemeindeverwaltung erfasst die auf dem Gemeindegebiet gehaltenen Hunde, die älter als vier Monate sind, nach Rasse und Mikrochipnummer, sowie Wohnadresse der Hundehalterin bzw. des Hundehalters in einem Register. 2 Die Erstanmeldung erfolgt durch die Hundehalterinnen und Hundehalter persönlich unter Vorlage der Daten des Hundes und der Mikrochipidentifikationsnummer. 3 Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Auch weitere Mutationen wie Verkauf oder Tod sind der Gemeindeverwaltung umgehend zu melden. 7 Absatz 1 Alle Hunde sind mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Bei der Registrierung gibt die Gemeinde zusätzlich ein Hundekennzeichen ab, welches stets am Halsband erkennbar zu tragen ist. 9 Absatz 4 Bst. c neu c in besonderen, begründeten Fällen II Inkrafttreten Diese Änderungen treten auf den 1. Juli 2005 in Kraft

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