AUSSCHREIBUNG. An alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien, an die Pädagogischen Hochschulen,



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Transkript:

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur An alle LSR/SSR für Wien Geschäftszahl: BMUKK-644/0028-III/13b/2009 SachbearbeiterIn: Mag. Hanna Malhonen Abteilung: III/13b E-Mail: hanna.malhonen@bmukk.gv.at Telefon/Fax: +43(1)/53120-3626/53120-813626 Ihr Zeichen: Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl. Bilateraler Fremdsprachenassistenzaustausch 2010/2011 mit Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, den Niederlanden, der Republik Irland, Russland und Spanien; Ausschreibung AUSSCHREIBUNG Verteiler: VII/2, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Fremdsprachenassistenzaustausch, Ausschreibung Geltungsdauer: Ende Schuljahr 2010/2011 An alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien, an die Pädagogischen Hochschulen, an alle Direktionen der technischen und gewerblichen Zentrallehranstalten, an die Institute für Anglistik an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt und der Wirtschaftsuniversität Wien, Linz an die Institute für Romanische Philologie an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt; an die Institute für Deutsche Philologie, an die Institute für Nederlandistik, an die Institute für Slawistik an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt 1014 Wien Minoritenplatz 5 T 01 531 20-0 F 01 531 20-3099 ministerium@bmukk.gv.at www.bmukk.gv.at DVR 0064301

- 2 - Der Fremdsprachenassistenzaustausch im Schuljahr 2010/2011 wird durchgeführt mit Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, den Niederlanden, der Republik Irland, Russland und Spanien. Tätigkeit FremdsprachenassistentInnen arbeiten vor allem an Schulen des sekundären Schulsystems im Rahmen des vorgesehenen Deutschunterrichts mit den verantwortlichen DeutschlehrerInnen der Gastschule/n. Sie sollen die SchülerInnen zum Sprechen motivieren und für Österreich interessieren. Ein Einsatz an Primarschulen ist in Frankreich und teilweise auch in Großbritannien und Spanien möglich! Zielgruppe Für eine Fremdsprachenassistenzstelle können sich Studierende und AbsolventInnen Pädagogischer Hochschulen (Pädagogischer Akademien), Fachhochschulen und Universitäten bewerben, insbesondere LehramtskandidatInnen sowie UnterrichtspraktikantInnen und LehrerInnen. Je nach Angebot freier Stellen können sich auch Studierende und AbsolventInnen anderer Studienrichtungen bewerben. Bewerbungsvoraussetzungen Die BewerberInnen müssen zum Zeitpunkt des Antritts der Stelle zumindest vier Semester an einer der oben genannten Einrichtungen studiert haben. Eine weitere Voraussetzung ist Deutsch als Muttersprache und in der Regel die österreichische Staatsbürgerschaft. Als oberer Richtwert ist ca. das 30. Lebensjahr anzusehen. In den meisten Zielländern werden Grundkenntnisse in der Landessprache verlangt. Eine Beurlaubung für definitive oder vertragliche LehrerInnen im Dienst erfolgt über ein im Dienstweg einzubringendes Ansuchen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass auf die Beurlaubung/Karenzierung von BewerberInnen, die bereits im Pflichtschuldienst der Länder stehen, seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur keine Einflussnahme erfolgen kann.

- 3 - Belgien Beschäftigungszeitraum: voraussichtlich vom 1. Oktober 2010 bis 30. Juni 2011 Aufwandsentschädigung: Die AssistentInnen erhalten ein Stipendium in der Höhe von ca. EUR 768,- netto pro Monat In Belgien wird kein Dienstverhältnis begründet, der Krankenversicherungsschutz ist jedoch gewährleistet. Eine bestehende Krankenversicherung in Österreich wird empfohlen. Frankreich Beschäftigungszeitraum: Primarschulbereich: voraussichtlich vom 1. Oktober 2010 bis 30. April 2011, Primarschulbereich: voraussichtlich vom 1. Oktober 2010 bis 30. Juni 2011, Tätigkeit als selbstständige/r DeutschlehrerIn, in Zusammenarbeit mit den KlassenlehrerInnen. (Sehr gute Französischkenntnisse notwendig) Sekundarschulbereich: voraussichtlich vom 1. Oktober 2010 bis 30. April 2011 Arbeitszeit: Für alle genannten Institutionen gelten 12 Wochenstunden Aufwandsentschädigung: 6 bzw. 9-mal pro Jahr ca. EUR 957,21 brutto Ein entsprechender Teil wird für den Krankenversicherungsschutz einbehalten. Die Aufwandsentschädigung ist im Gastland steuerfrei im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens. In Frankreich wird ein befristetes Dienstverhältnis begründet.

- 4 - Großbritannien England und Wales Der Einsatz an Primarschulen ist teilweise möglich! Beschäftigungszeitraum: voraussichtlich vom 1. Oktober 2010 bis 31. Mai 2011. Arbeitszeit: ca. 15 Unterrichtseinheiten pro Woche Aufwandsentschädigung: ca. 6.872,- für den ganzen Verwendungszeitraum, angewiesen in 8 Raten. Ein entsprechender Teil wird für den Krankenversicherungsschutz einbehalten. Die Aufwandsentschädigung ist im Gastland steuerfrei im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens. Der Schule muss bis spätestens 10. September 2010 eine Strafregisterbescheinigung vorgelegt werden (diese darf nicht älter als 3 Monate sein)! Es wird ein befristetes Dienstverhältnis begründet. Nordirland Der Einsatz an Primarschulen ist teilweise möglich! Beschäftigungszeitraum: voraussichtlich vom 1. September 2010 bis 31. Mai 2010 Arbeitszeit: ca. 15 Unterrichtseinheiten pro Woche Aufwandsentschädigung: ca. 7.731,- für den ganzen Verwendungszeitraum, angewiesen in 9 Raten Ein entsprechender Teil wird für den Krankenversicherungsschutz einbehalten. Die Aufwandsentschädigung ist im Gastland steuerfrei im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens. Der Schule muss bis spätestens 10. September 2010 eine Strafregisterbescheinigung vorgelegt werden (diese darf nicht älter als 3 Monate sein)! Es wird ein befristetes Dienstverhältnis begründet.

- 5 - Schottland Der Einsatz an Primarschulen ist teilweise möglich! Beschäftigungszeitraum: voraussichtlich vom 1. September 2010 bis 31. Mai 2011 Arbeitszeit: ca. 15 Unterrichtseinheiten pro Woche Aufwandsentschädigung: ca. 9.000,- für den ganzen Verwendungszeitraum, angewiesen in 9 Raten Ein entsprechender Teil wird für den Krankenversicherungsschutz einbehalten. Die Aufwandsentschädigung ist im Gastland steuerfrei im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens. Der Schule muss bis spätestens 10. September 2010 eine Strafregisterbescheinigung vorgelegt werden (diese darf nicht älter als 3 Monate sein)! Es wird ein befristetes Dienstverhältnis begründet. Italien Beschäftigungszeitraum: voraussichtlich vom 1. Oktober 2010 bis 31. Mai 2011 Aufwandsentschädigung: Die AssistentInnen erhalten ein Stipendium in der Höhe von ca. EUR 850,- netto pro Monat In Italien wird kein Dienstverhältnis begründet, der Krankenversicherungsschutz ist jedoch gewährleistet. Eine bestehende Krankenversicherung in Österreich wird empfohlen. Kroatien Beschäftigungszeitraum: vom 1. Oktober 2010 bis 31. Mai 2011 Arbeitszeit: ca. 15 Wochenstunden Aufwandsentschädigung: ca. 4.500 HRK netto monatlich Es wird ein befristetes Dienstverhältnis begründet. Eine Krankenversicherung ist gewährleistet.

- 6 - Niederlande Beschäftigungszeitraum: vom 1. September 2010 bis 30. Juni 2011 Arbeitszeit: ca. 12 Wochenstunden Aufwandsentschädigung: Die AssistentInnen erhalten ein Stipendium in der Höhe von EUR 700,- pro Monat zuzüglich einer einmaligen Umzugszulage. Versicherung: Für die Versicherung hat der/die AssistentIn selbst Sorge zu tragen. Eine zusätzliche Haftpflichtversicherung kostet ca. EUR 35,- pro Jahr. Republik Irland Beschäftigungszeitraum: vom 1. Oktober 2010 bis 31. Mai 2011 Aufwandsentschädigung: ca. EUR 874,- netto pro Monat In der Republik Irland wird kein Dienstverhältnis begründet, der Krankenversicherungsschutz ist jedoch gewährleistet. Bei der Bewerbung muss eine aktuelle Strafregisterbescheinigung beigelegt werden. Russland Beschäftigungszeitraum: vom 1. Oktober 2010 bis 31. Mai 2011 Folgende Leistungen sind in Aussicht genommen: 1) kostenlose Unterkunft in Russland 2) eine monatliche Aufwandsentschädigung in der Höhe von ca. 2.500,- Rubel, die auf Grund des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Russland steuerfrei ist, eine Reisekostenunterstützung für die Reise von Österreich nach Russland und zurück durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 3) Eine Unterstützung von österreichischer Seite in der Höhe von ca. EUR 365,- pro Monat.

- 7 - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine vollständige Krankenversicherung durch die russische Seite nicht gewährt wird, BewerberInnen müssen daher nachweislich für den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes in Österreich weiter krankenversichert sein. Es ist vorgesehen, dass die Kosten für eine Auslands-Kranken- und Unfallversicherung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übernommen werden. Die Auswahl der Schulen (vorwiegend Pädagogische Institute und Universitäten) und der Einsatzorte erfolgt ausschließlich nach den jeweiligen Bedürfnissen der russischen Schulbehörden. Spanien Beschäftigungszeitraum: vom 1. Oktober 2010 bis 31. Mai 2011 Aufwandsentschädigung: ca. EUR 700,- netto monatlich In Spanien wird kein Dienstverhältnis begründet, der Krankenversicherungsschutz ist jedoch gewährleistet. Für alle Länder gültig: Bewerbungen sind ab Anfang November möglich. Die Bewerbung erfolgt online. Einige Unterlagen müssen auch per Post eingereicht werden. Die vollständige Bewerbung umfasst: - abgeschlossene Online-Bewerbung und - Übermittlung des unterschriebenen Online-Bewerbungsformulars (in dreifacher Ausfertigung) per Post an die Österreich-Kooperation; Legen Sie Ihrer schriftlichen Bewerbung bitte folgende Unterlagen bei: - Motivationsschreiben (ein bis zwei A4-Seiten; ein Mal auf Deutsch und zwei Mal in der Sprache des Gastlandes); - Lebenslauf (ein Mal auf Deutsch und zwei Mal in der Sprache des Gastlandes); - mindestens 1 aktuelles Empfehlungsschreiben (mit Stempel/Briefkopf, einfach); - ein ärztliches Gesundheitsattest (von Ihrem Hausarzt, einfach); - allenfalls Lehramtsprüfungs-, Schulpraktikums-, Diplomprüfungszeugnisse bzw. sonstige Nachweise über eine pädagogische Ausbildung (einfach, jeweils nur Kopien);

- 8 - Zusatz bei Russland! 1) Nach Möglichkeit Nachweise über die Kenntnisse aus Russisch sowie der Erfahrung im Unterrichtsfach Deutsch als Fremdsprache 2) Kopie des Passes (gut leserlich) Die Bewerbung kann nur für ein Land eingereicht werden. Die angegebenen Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt; es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich ein/e BewerberIn durch ihre/seine Unterschrift verpflichtet, jede ihr/ihm angebotene Stelle anzunehmen. Im Zeitraum von Ende Jänner 2010 bis Ende März 2010 werden voraussichtlich Interviews durchgeführt, zu denen alle KandidatInnen schriftlich eingeladen werden. Für die nominierten AssistentInnen werden im Juli 2010 (für anglophone Länder) und im August 2010 (für romanische Sprachen) Vorbereitungsseminare in Österreich durchgeführt. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben. Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2009. Allfällige Anfragen im Zusammenhang mit dem Fremdsprachenassistenzaustausch sind an die Österreich-Kooperation, Telefon 01/317 69 93-13, gegebenenfalls an die Abteilung III/13b (Tel.:01/53120-3301 oder -3626) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu richten. Weitere Informationen zum Programm und zum Bewerbungsprozess finden Sie unter www.sprachassistenz.at. Wien, 24. Oktober 2009 Für die Bundesministerin: MR Dr. Nikolaus Douda Elektronisch gefertigt