Informationsveranstaltung Reformkurse 2012 / 2013 Medizinische Praxisassistentin Medizinischer Praxisassistent EFZ Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) Aus- und Weiterbildung von Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten Peter Rytz, Projektverantwortlicher EHB Agenda EHB: Unser Name, unser Auftrag, unsere Dienstleistungen Reformkurs: Beiträge EHB Zuständige Personen EHB für ihren Beruf KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 2 1
Unser Name Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Lehre und Forschung in der Berufspädagogik, der Berufsbildung und der Berufsentwicklung der gesamten Schweiz. Unser Engagement in 3 Sprachregionen Als Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen zum Prüfen und Bewerten in der Berufsbildung stellt der Fachbereich Aus- und Weiterbildung von Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten, zielgruppengerechte Angebote und Dienstleistungen bereit. KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 3 Verbundpartnerschaft / Wer tut was für QV & PEX? Bund Erlass der Bildungsverordnungen (inkl. Regelung Qualifikationsverfahren) in Zusammenarbeit mit OdA und Kantone Sichert die Aus- und Weiterbildung der Experten und Expertinnen in Zusammenarbeit mit Kantonen Organisationen der Arbeitswelt Erarbeiten des Bildungsplans (inkl. Konkretisierung Qualifikationsverfahren) Wegleitung zum Qualifikationsverfahren, Nullserie, Protokollraster Vorschlagsrecht der Experten und Chefexperten Kantone Verantworten die Durchführung der Qualifikationsverfahren Mandatieren Experten/Expertinnen und Chefexperten/Chefexpertinnen aller Berufe in Zusammenarbeit mit den OdAs Eröffnen Prüfungsresultate und sind Rekurs- und Beschwerdeinstanz KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 4 2
Unser Auftrag BBG Art. 47 Für die Bildung von anderen Berufsbildungsverantwortlichen wie Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten sowie von weiteren in der Berufsbildung tätigen Personen kann der Bund Angebote bereitstellen. BBV Art. 50 (Art. 47 BBG) Das Bundesamt sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den für das Qualifikationsverfahren zuständigen Organisationen der Arbeitswelt für ein Kursangebot für Prüfungsexpertinnen und - experten und bietet diese zu Kursen auf. KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 5 Angebote und Dienstleistungen Validierungskurse für PrüfungsexpertInnen (validation des acquis) Reformkurse (nach neuer Bildungsverordnung und Bildungsplan) Weiterführende Kurse für PrüfungsexpertInnen - Mündliches Prüfen - Schriftliches Prüfen - Individuelle praktische Arbeit IPA - Prüfen im KV (Modell 1a, 1b, 2) - Prüfen im Detailhandel - Erfahrungsaustausch CPEX - ExpertInnenwissen auffrischen Massgeschneiderte Angebote für Prüfungsexpert- Innen, Prüfungskommissionen, Lehrpersonen von Berufsfachschulen, ÜK-InstruktorInnen, etc. Angebote höhere Berufsbildung für Verantwortliche von höheren Fach- und Berufsprüfungen Einführungskurse für neue PrüfungsexpertInnen (Präsenzkurse) Einführungskurse für neue ChefexpertInnen Wahl zur Prüfungsexpertin / zum Prüfungsexperten Gesetzlicher Auftrag und Leistungsauftrag Bundesrat Finanzierung über Globalbudget Bund für Kunden kostenlos Berufliche Grundbildung EHB als Kompetenzzentrum und Dienstleister im Berufsbildungsmarkt für Kunden kostenpflichtig Höhere Berufsbildung KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 6 3
Agenda Reformkurs Beiträge EHB KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 7 Beiträge EHB Ziele und Funktionen des Qualifikationsverfahren Was sind Kompetenzen und wie sollen sie überprüft werden Gütekriterien einer guten und rekurssicheren Prüfung Beurteilung von Handlungsprozessen und Handlungsergebnissen Beurteilungstendenzen Zu den Beiträgen EHB nachfolgend sechs Grundsätze: KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 8 4
1/6 Qualifikationsverfahren Ziel von Prüfungen ist unter anderem, eine qualifizierte Aussage über die berufliche Handlungskompetenz abzugeben. Funktion von Qualifikationsverfahren: Diagnose- und Prognosefunktion Instrument zur Qualitätssicherung und Entwicklung Berechtigungsfunktion Regulierungsfunktion Handlungskompetenzorientierte Prüfungen Grundlagen gemäss Bildungsverordnung und Bildungsplan Gütekriterien für Prüfungen werden eingehalten KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 9 2/6 Berufliche Handlungskompetenz Berufliche Handlungskompetenz bezeichnet die Fähigkeit einer Person, berufliche Handlungssituationen zu bewältigen. Dazu braucht es die situationsspezifische Kombination von Kenntnissen, Fähigkeiten/Fertigkeiten und Haltungen KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 10 5
3/6 Gütekriterien für Prüfungen Gültigkeit Bsp.: Inhalte entsprechen dem Bildungsplan Zuverlässigkeit Bsp.: Keine Messfehler Chancengleichheit Bsp.: Gleiche Bedingungen Ökonomie Bsp.: Materialverbrauch KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 11 4/6 Gütekriterien für Prüfungen Gute Prüfungen rekurssicher dokumentieren Protokollvorlagen sind verbindlich. Protokolle sind Entscheidungsgrundlagen, d.h sämtliche Punkte- /Notenabzüge sind zu begründen. Die Bewertung muss nach Abschluss des Qualifikationsverfahrens anhand des Protokolls rekonstruiert werden können. Aussagen/Bemerkungen genau und leserlich festhalten Hilfe und/oder Unterstützung, Ereignisse festhalten Punkte-/Notenabzüge sind nachvollziehbar KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 12 6
5/6 Beurteilung von Prozessen und Ergebnissen Produkt / Ergebnisse: Kein Weg zum Ziel oder one-best-way, sondern finale Betrachtung. Produkte verschliessen sich der umfassenden Kompetenzbeurteilung. Prozess: Bewältigung von typischen Berufssituationen als Anforderung. Nicht nur das Resultat, sondern auch der Weg zum Ziel ist wichtig. Notwendige Kompetenzen (Wissen, Fähigkeiten, Haltungen können erfasst werden. Hohe Anforderungen an PEX Klare Bewertungskriterien/ Indikatoren Umgang mit Beurteilungsfehlereffekten KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 13 6/6 Beurteilungstendenzen Kandidat/in bedingt (Auswahl): Angepasstes und konfliktvermeidendes Verhalten Gute/r Kandidat/in folgt auf schlechtere/n Kandidat/in Attraktivität Experten/in bedingt (Auswahl): Projizierung eigener Eigenschaften auf Kandidat/in Strategische Verfälschungen (scharfer Hund, Tendenz zur Mitte, stabile Urteilstendenzen usw.) Persönliche Vorbereitung auf QV Eigene Objektivität kritisch beurteilen, persönliche Lieblingsfehler korrigieren KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 14 7
Agenda Zuständige Personen EHB für ihren Beruf KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 15 Verantwortliche / in den drei Regionen Aus- und Weiterbildung von Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten Deutschschweiz Peter Rytz Kirchlindachstrasse 79, Postfach CH-3052 Zollikofen Phone +41 31 910 37 47 Email peter.rytz@ehb-schweiz.ch h Website www.pex.ehb-schweiz.ch Westschweiz Jean-Marc Pouly Avenue de Longemalle 1 CH-1000 Lausanne 16 Malley Phone +41 21 621 82 15 Email jean-marc.pouly@iffp-suisse.ch h Website www.exp.iffp-suisse.ch Tessin Luca Bonini Via Besso 84 CH-6900 Lugano Massagno Phone +41 91 960 77 13 Email Luca.bonini@iuffp-svizzera.ch Website www.periti.iuffp-svizzera.ch KP 2012/13 Peter Rytz, EHB 16 8