AUS- UND WEITERBILDUNG

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1 AUS- UND WEITERBILDUNG VON prüfungsexpertinnen & -experten Auftrag und Angebot des EHB Weiterbildung AUFTRAG DES EHB Im Auftrag des Bundes bietet das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) Kurse für Prüfungsexpertinnen und -experten in Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung an. BBG Art. 47 Für die Bildung von anderen Berufsbildungsverantwortlichen wie Prüfungsexpertinnen und -experten sowie von weiteren in der Berufsbildung tätigen Personen kann der Bund Angebote bereitstellen. BBV Art. 50 Das Bundesamt sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den für das Qualifikationsverfahren zuständigen Organisationen der Arbeitswelt für ein Kursangebot für Prüfungsexpertinnen und -experten und bietet diese zu Kursen auf. ANGEBOT DES EHB Die Angebote des EHB haben zum Ziel, die Professionalität der Qualifikationsverfahren sicherzustellen. Die Aus- und Weiterbildung ist wie folgt aufgebaut: Basiskurse Das EHB führt Personen aus Betrieben und Berufsfachschulen, in die Aufgaben der Prüfungsexpertinnen und -experten sowie der Chefexpertinnen und -experten ein. Die Kurse beinhalten allgemeine Prüfungsmethodik sowie rechtliche Aspekte der Expertinnen- und Expertentätigkeit. Berufsspezifische Kurse In diesen Kursen bereitet das EHB Prüfungsexpertinnen und -experten auf das berufsspezifische Qualifikationsoder Validierungsverfahren gemäss der entsprechenden Verordnung über die berufliche Grundbildung sowie des Bildungsplans vor. Die Kurse werden in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Organisation der Arbeitswelt (OdA) geplant und berufsspezifisch durchgeführt. Juli Seite

2 Vertiefungskurse In diesen Kursen vertiefen wir zusammen mit den Prüfungsexpertinnen und -experten die Auseinandersetzung mit ihrem Mandat, z. B Erfahrungsaustausch, oder den verschiedenen Prüfungsverfahren und formen, z. B. mündliches und schriftliches Prüfen, Prüfen einer individuellen praktischen Arbeit (IPA). Weiterbildung nach Mass Um auf spezifische Anliegen der verschiedensten Akteure der beruflichen Grundbildung oder höheren Berufsbildung einzugehen, und Fragestellungen rund um Qualifikationsverfahren zu vertiefen, bieten wir Angebote nach Mass (Kurse, Workshops, Referate etc.) kostenpflichtig an. Die Angebote werden zusammen mit den Auftraggebern individuell ausgearbeitet und durch uns bedürfnisgerecht umgesetzt. Angebote und Dienstleistungen Grundausbildung Basiskurse Basiskurse für PEX aus Betrieben Basiskurs für PEX aus Berufsfachschulen Basiskurs für Chef-PEX Berufsspezifische Kurse Berufsspezifische Kurse nach Reform/Revision der Verordnung zusätzliche berufsspezifische Kurse Berufsspezifische Kurse mit Validierungsverfahren (VAE) Berufliche Grundbildung gesetzlicher Auftrag und Leistungsauftrag Bundesrat Weiterbildung Vertiefungskurse Mündliches Prüfen IPA für handwerkliche und industrielle Berufe Weiterbildung nach Mass Angebote berufliche Grundbildung Angebote höhere Berufsbildung IPA für Berufe Gesundheit/Soziales/Kunst Erfahrungsaustausch für Chef-PEX Berufliche Grundbildung gesetzlicher Auftrag und Leistungsauftrag Bundesrat Berufliche Grundbildung / Höhere Berufsbildung kostenpflichtige Angebote Telefon Telefax [email protected] Seite 2

3 Basiskurs für Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten aus Betrieben Von den Kantonen neu gewählte oder erfahrene Prüfungsexpertinnen und -experten ohne Basisausbildung. Das EHB bereitet die Teilnehmenden in diesen Kursen auf ihre Aufgaben als Durchführende der Qualifikationsverfahren vor. Die Teilnehmenden kennen den Sinn und Zweck von Prüfungen verschiedene Methoden und Kriterien des Prüfens die gesetzlichen Vorgaben von Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung ihre Rolle und Aufgaben im Qualifikationsverfahren Die Teilnehmenden können Prüfungsaufgaben der Kandidierenden auswerten den Prozess der Noten- und / oder Punktefindung begründen INHALTE Allgemeine Grundlagen zur Durchführung der Qualifikationsverfahren und Rolle der Prüfungsexpertinnen und -experten Mandat, Rechte und Pflichten sowie Verhalten der Prüfungsexpertinnen und -experten Qualifikationsbereich praktische Arbeiten: Auftrag und Formen Noten- und / oder Punktegebung Qualifikationsbereich Berufskunde: mündlich, schriftlich und praktisch prüfen Prüfungsprotokolle Kursevaluation Das EHB übernimmt die Kosten für die Kursleitung, die Räumlichkeiten und Infrastruktur, das Kursmaterial und die Honorare für die Referierenden. Die Kantone entschädigen die Teilnehmenden gemäss den jeweiligen kantonalen Richtlinien und vergüten Fahr-, Verpflegungs- und Unterkunftsspesen. Die Kurse dauern 8 Lektionen. Das EHB attestiert Ihnen den Kursbesuch bei vollständiger Der Besuch des Basiskurses ist Voraussetzung - für den Einsatz als Prüfungsexpertin bzw. -experte an Teil- und Lehrabschlussprüfungen und - für den Besuch weiterer Kurse. Wir schreiben die Kurse Ende Juni aus. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Kurse liegt beim EHB. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Prüfungsleitenden der Kantone. Telefon Telefax [email protected] Seite 3

4 Basiskurs für Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten aus Berufsfachschulen Von den Kantonen neu gewählte oder erfahrende Prüfungsexpertinnen und experten aus Berufsfachschulen, ohne Basisausbildung, welche im Rahmen der Qualifikationsverfahren, im Bereich der praktischen Arbeiten eingesetzt werden. Die Teilnehmenden kennen den Sinn und Zweck von Prüfungen. verschiedene Methoden und Kriterien zum Prüfen. die gesetzlichen Vorgaben von Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung. Die Teilnehmenden erhalten Einblick in die Planung, Durchführung und Auswertung von mündlichen Prüfungen. können den Prozess der Notenfindung begründen. INHALTE Allgemeine Grundlagen zur Durchführung der Qualifikationsverfahren Mandat, Rechte und Pflichten sowie Rolle und Verhalten der Prüfungsexpertinnen und -experten Qualifikationsbereich praktische Arbeiten, Mündliche Prüfungen Protokollführung bei Prüfungen, Bedeutung der Noten. Beschwerdewesen Die Kurse dauern 4 Lektionen. Das EHB attestiert den Kursbesuch bei vollständiger Der Besuch des Basiskurses ist Voraussetzung für den Einsatz als Prüfungsexpertin bzw. experte an Teil- und Lehrabschlussprüfungen und für den Besuch weiterer Kurse. Wir schreiben die Kurse Ende Juni aus. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Kurse liegt beim EHB. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Prüfungsleitenden der Kantone. Das EHB übernimmt die Kosten für die Kursleitung, die Räumlichkeiten und Infrastruktur, das Kursmaterial und die Honorare für die Referierenden. Die Kantone entschädigen die Teilnehmenden gemäss den jeweiligen kantonalen Richtlinien und vergüten Fahr-, Verpflegungs- und Unterkunftsspesen. Telefon Telefax [email protected] Seite 4

5 Basiskurs für CHEFexpertInnen und -Experten Von den Kantonen neu gewählte oder erfahrene Chefexpertinnen und -experten ohne Basisausbildung. Das EHB bereitet die Teilnehmenden in diesen Kursen auf ihre Aufgabe als Chefexpertinnen und -experten der Qualifikationsverfahren vor. Die Teilnehmenden kennen das Aufgabengebiet sowie den Verantwortungsbereich der Chefexpertinnen und -experten den Sinn und Zweck von Qualifikationsverfahren verschiedene Methoden und Kriterien des Prüfens die gesetzlichen Vorgaben von Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung Die Teilnehmenden können das Qualifikationsverfahren in ihrem Berufsfeld planen, leiten und organisieren ein Team mit Prüfungsexpertinnen und -experten effizient und effektiv führen Einsichtnahme in Prüfungsergebnisse gestalten mit Rekursen und Beschwerden professionell umgehen das Funktionsgeheimnis wahrnehmen INHALTE Allgemeine Grundlagen zur Durchführung der Qualifikationsverfahren und zur Rolle der Chefexpertinnen und -experten Mandat der Prüfungsexpertinnen und -experten resp. Chefexpertinnen und -experten Verhalten, Rechte und Pflichten der Prüfungsexpertinnen und -experten Qualifikationsbereich praktische Arbeiten: Auftrag und Formen Noten- und / oder Punktegebung Prüfungsprotokolle Kursevaluation Die Verantwortung für die Durchführung dieser Kurse liegt beim EHB. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Prüfungsleitenden der Kantone. Das EHB übernimmt die Kosten für die Kursleitung, die Räumlichkeiten und Infrastruktur, das Kursmaterial und die Honorare für die Referierenden. Die Kantone entschädigen die Teilnehmenden gemäss den jeweiligen kantonalen Richtlinien und vergüten Fahr-, Verpflegungs- und Unterkunftsspesen. Die Kurse dauern 8 Lektionen. Das EHB attestiert Ihnen den Kursbesuch bei vollständiger Der Besuch des Basiskurses ist Voraussetzung - für den Einsatz als Prüfungsexpertin bzw. -experte an Teil- und Lehrabschlussprüfungen und - für den Besuch weiterer Kurse Zusätzliche Kurse können bei Bedarf für PEX, welche noch keine berufsspezifischen Kurse besucht haben, angeboten werden. aspx Wir schreiben die Kurse jeweils Ende Juni aus. Telefon Telefax [email protected] Seite 5

6 Berufsspezifische Kurse nach Reform oder Revisison der Verordnung Prüfungsexpertinnen und -experten, welche den Basiskurs besucht haben und bei denen Vorschriften zum Qualifikationsverfahren durch eine neue oder angepasste Verordnung über die berufliche Grundbildung geändert haben. In berufsspezifischen Schulungen setzen sich die Teilnehmenden mit den Neuerungen der reformierten oder revidierten Verordnung so auseinander, dass sie die Qualifikationsverfahren in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen und in der gewünschten Qualität umsetzen können. Die Teilnehmenden kennen die Vorgaben der Verordnung und des Bildungsplans zum Qualifikationsverfahren die relevanten Qualifikationsbereiche die Hilfsmittel der OdA wie Wegleitung zum Qualifikationsverfahren, Protokollvorlagen, Notenblätter usw. Die Teilnehmenden können Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten beurteilen und bewerten die Hilfsmittel der OdA anwenden den Prozess der Noten- und / oder Punktefindung begründen INHALTE Das EHB passt die Inhalte der Kurse individuell an die Bedürfnisse an, welche durch das veränderte Qualifikationsverfahren entstehen. An einer Planungssitzung definieren wir die Unterschiede zum ehemaligen Qualifikationsverfahren und erarbeiten das Kursprogramm gemeinsam mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA). Die Inhalte der einzelnen Programmpunkte bauen auf dem Basiskurs für Prüfungsexpertinnen und -experten auf. Das EHB führt diese Kurse in enger Zusammenarbeit mit der entsprechenden OdA und den Kantonen durch. Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim EHB. Das EHB übernimmt die Kosten für die Kursleitung, die Räumlichkeiten und Infrastruktur, das Kursmaterial und die Honorare für die Referierenden. Die Kantone entschädigen die Teilnehmenden gemäss den jeweiligen kantonalen Richtlinien. Das EHB attestiert Ihnen den Kursbesuch bei vollständiger Der Besuch dieser Kurse wird für den Einsatz als Prüfungsexpertin bzw. -experte an Teil- und Lehrabschlussprüfungen vorausgesetzt. Die Kurse werden vor der ersten und bei Bedarf vor der zweiten Durchführung des Qualifikationsverfahrens nach neuen Bestimmungen angeboten. Zusätzliche Kurse können bei Bedarf für PEX, welche noch keine berufsspezifischen Kurse besucht haben angeboten werden. Zusätzliche Kurse können bei Bedarf für PEX, welche noch keine berufsspezifischen Kurse besucht haben, angeboten werden. berufsspezifisch-reform-revision.aspx Die Kurse schreiben wir jeweils Ende Juni aus. Telefon Telefax [email protected] Seite 6

7 Berufsspezifische Kurse mit Validierungsverfahren Erfahrene Prüfungsexpertinnen und -experten, die ihren Beruf und das herkömmliche Qualifikationsverfahren gut kennen. Der Besuch des Basiskurses und des berufsspezifischen Kurses wird vorausgesetzt. Auf die Prüfungsexpertinnen und -experten kommen mit den Validierungsverfahren neue Aufgaben zu: Sie prüfen die Kompetenznachweise und beurteilen diese anhand des Qualifikationsprofils und der Bestehensregeln. Weiter führen sie mit der Kandidatin resp. dem Kandidaten ein Gespräch und erstellen zuhanden des Validierungsorgans einen Beurteilungsbericht. Daraus ergeben sich die folgenden Kursziele: Das EHB führt die Kurse in enger Zusammenarbeit mit der entsprechenden Projektleitung durch. Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der OdA, des Kantons und der Prüfungskommission zusammen. Die Verantwortung für die Durchführung der Kurse liegt beim EHB. Das EHB übernimmt von Kursen im Rahmen der erstund zweitmaligen Durchführung der Qualifikationsverfahren die Kosten für die Kursleitung, die Räumlichkeiten und Infrastruktur, das Kursmaterial und die Honorare für die Referierenden. Die Kantone entschädigen die Teilnehmenden gemäss den jeweiligen kantonalen Richtlinien. Die Teilnehmenden kennen die Prinzipien der Validierung das Validierungsverfahren ihres Berufs Die Teilnehmenden können die Kompetenznachweise mit Hilfe eines zielgerichteten Dossiers überprüfen und beurteilen das Gespräch führen und protokollieren die Beurteilung vornehmen und begründen INHALTE Das EHB passt die Inhalte der Kurse individuell an die jeweiligen Bedürfnisse an. Folgende Inhalte werden in jedem Fall vermittelt: Einführung ins Themengebiet, Sinn und Zweck des Verfahrens; gesetzliche Grundlagen die fünf Phasen des Verfahrens (Leitfaden BBT) Gemeinsamkeiten / Unterschiede herkömmlicher und anderer Qualifikationsverfahren das Validierungsverfahren des jeweiligen Berufs berufl. Kompetenznachweise verfassen und bewerten Kompetenznachweise für die Allgemeinbildung verfassen & bewerten; das Gespräch als Teil der Beurteilung Abschluss der Beurteilung und weiteres Vorgehen; Übungen zur Kompetenzerfassung und bewertung Der Kurs ist mindestens zweiteilig; jeder Kurstag umfasst 6 bis 8 Lektionen. Das EHB attestiert den Kursbesuch bei vollständiger Die Kurse werden vor der ersten und bei Bedarf vor der zweiten Durchführung des Qualifikationsverfahrens nach neuen Bestimmungen angeboten. In der Regel wählt die Projektleitung Validierung die in Frage kommenden Expertinnen und Experten. Ein Kurs wird daher ausgeschrieben, sobald der Teilnehmendenkreis feststeht. Die Kurse schreiben wir jeweils Ende Juni aus. Telefon Telefax [email protected] Seite 7

8 Vertiefungskurse Gewählte und erfahrene Prüfungsexpertinnen und -experten, die Basis- und berufsspezifische Kurse besucht haben sowie gewählte und erfahrene Chefexpertinnen und -experten. In diesen Kursen bietet das EHB bereits gewählten Prüfungsexpertinnen und -experten die Möglichkeit, sich mit einer bestimmten Prüfungsform vertieft auseinander zu setzen, diese umfassend kennen zu lernen und mit Simulationen oder anderen geeigneten Formen zu üben resp. ihre Kenntnisse im Bereich Prüfen aufzufrischen. Das EHB bietet die Kurse in der Regel berufsübergreifend an. In weiteren Kursen wird den Chefexpertinnen und -experten die Möglichkeit gegeben, sich über ihre Erfahrungen auszutauschen. Das EHB bietet Informationen über die neusten Entwicklungen und Tendenzen im Bereich Qualifikationsverfahren und zeigt Wege zur Qualitätssicherung auf. KURS: MÜNDLICHES PRÜFEN Grundlegendes prüfen und bewerten Merkmale mündlicher Prüfungen Mündliche Prüfungen vorbereiten, durchführen, protokollieren und auswerten Trainingssequenz durchführen und auswerten Die Verantwortung für die Durchführung der berufsübergreifenden Kurse liegt beim EHB. Berufsspezifische Kurse plant das EHB in Zusammenarbeit mit der zuständigen Organisation der Arbeitswelt bzw. den Prüfungsleitenden der Kantone. Das EHB übernimmt die Kosten für die Kursleitung, die Räumlichkeiten und Infrastruktur, das Kursmaterial und die Honorare für die Referierenden. Die Kantone entschädigen die Teilnehmenden gemäss den jeweiligen kantonalen Richtlinien und vergüten Fahr-, Verpflegungs- und Unterkunftsspesen. Die Kurse dauern 8 bis 16 Lektionen Das EHB attestiert den Kursbesuch bei vollständiger KURS: INDIVIDUELLE PRAKTISCHE ARBEIT (IPA) die IPA als Teil des Qualifikationsverfahrens Grundsätze zur Bewertung und Notengebung Fragen für Fachgespräch vorbereiten üben an konkreten Beispielen Die Kurse schreiben wir jeweils Ende Juni aus. KURS: ERFAHRUNGSAUSTAUSCH UND WEITER- BILDUNG FÜR CHEFEXPERTINNEN UND -EXPERTEN Entwicklung der Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung Workshops: Prüfungsplanung und -leitung, führen eines Teams von Expertinnen und Experten Informations- und Erfahrungsaustausch Telefon Telefax [email protected] Seite 8

9 Weiterbildung nach Mass: Angebote berufliche Grundbildung Personen, die in der beruflichen Grundbildung Qualifikationsverfahren planen, durchführen, bewerten und evaluieren. ANGEBOTE Unsere Dienstleistungen orientieren sich jeweils an den Anliegen einer bestimmten Organisation der Arbeitswelt (OdA) und beinhalten Weiterbildungsmassnahmen für die Durchführenden von Qualifikationsverfahren (Prüfungskommissionen, Chefexpertinnen und -experten, Prüfungsexpertinnen und -experten etc.). VORGEHEN Das Vorgehen für die Planung und Realisierung einer Weiterbildung nach Mass besteht aus folgenden Schritten: Anfrage: Die zuständige Person der OdA richtet eine Anfrage zur Unterstützung an die zuständige Bereichsleitung des EHB. Auftragsklärung: Die OdA-Vertretenden und Mitarbeitende des EHB klären die Anliegen gemeinsam ab. Abklärung Kostenübernahme durch die Kantone: Das EHB klärt mit den Kantonen, ob die Kosten für die Weiterbildung nach Mass übernommen werden. Vereinbarung: Das EHB erstellt eine Offerte, welche die Leistungen des EHB sowie entsprechende Rahmenbedingungen festhält. Durchführung: Das EHB führt die Weiterbildung termingerecht durch und evaluiert sie. Die Leistungen von Fachpersonen des EHB verrechnen wir wie folgt: Vor- und Nachbereitung CHF 150. pro Stunde Schulungen, Referate oder CHF 200. pro Stunde Moderationen etc. Materialkosten (Kopien, Ordner, Schulungsmappen etc.), Reisespesen, Verpflegung, Unterkunft und besondere Kosten (Testate erstellen etc.) berechnen wir nach Aufwand. Die operative Leitung der Weiterbildung nach Mass liegt bei der OdA. Werden bei Schulungen Fachpersonen der OdA beigezogen, werden diese durch die OdA entschädigt. Die Kosten für Schulungsräume, Infrastruktur und Werbematerial übernimmt die OdA. EN Das EHB ist die Expertenorganisation des Bundes für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen sowie Prüfungsexpertinnen und -experten. Unsere Erfahrungen in anderen Berufen bringen wir bei der Lösung Ihrer Fragestellungen ein. Massgeschneiderte Angebote erstellen wir auf Anfrage des Auftraggebers. Die Kursinhalte erarbeiten wir bedarfsgerecht und in enger Zusammenarbeit. Telefon Telefax Seite 9

10 Weiterbildung nach Mass: Angebote höhere Berufsbildung Personen, die in der höheren Berufsbildung Prüfungen planen, durchführen, bewerten und evaluieren. Die höhere Berufsbildung leitet Fachpersonen eines bestimmten Berufs bei der Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenz an. Die Anforderungen der beruflichen Praxis gelten dabei als Referenz. Praxisrelevantes Wissen, berufsspezifisches Können und situationsangepasste Haltungen sind von Bedeutung. Prüfungen in der höheren Berufsbildung sollen diese Kompetenzen zuverlässig und gültig messen. ANGEBOTE Unsere Dienstleistungen orientieren sich jeweils an den Anliegen einer bestimmten Organisation der Arbeitswelt (OdA) und beinhalten Weiterbildungsmassnahmen für die Durchführenden von Prüfungen (Prüfungs-/Qualitätssicherungskommissionen, Prüfungsleitende sowie Prüfungsexpertinnen und -experten). Die OdA entscheidet über den Umfang der gewünschten Dienstleistungen. VORGEHEN Das Vorgehen für die Planung und Realisierung einer Weiterbildung nach Mass besteht aus folgenden Schritten: Anfrage: Die zuständige Person der OdA richtet eine Anfrage zur Unterstützung an die zuständige Bereichsleitung des EHB. Auftragsklärung: Die OdA-Vertretenden und Mitarbeitende des EHB klären die Anliegen gemeinsam ab. Vereinbarung: Das EHB erstellt eine Offerte, welche die Leistungen des Instituts sowie entsprechende Rahmenbedingungen festhält. Durchführung: Das EHB führt die Weiterbildung termingerecht durch und evaluiert sie. ZUSTÄNDIGKEITEN und KOOPERATIONEN Das EHB ist die Expertenorganisation des Bundes für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen sowie Prüfungsexpertinnen und -experten. Unsere Erfahrungen in anderen Berufen bringen wir bei der Lösung Ihrer Fragestellungen ein. Angebote für die höhere Berufsbildung erstellen wir auf Anfrage. Die Kursinhalte erarbeiten wir bedarfsgerecht und in enger Zusammenarbeit mit den Auftraggebern. Die Leistungen von Fachpersonen des EHB verrechnen wir wie folgt: Vor- und Nachbereitung: CHF 150. pro Stunde Schulungen, Referate oder CHF 200. pro Stunde Moderationen etc. Materialkosten (Kopien, Ordner, Schulungsmappen etc.), Reisespesen, Verpflegung, Unterkunft und besondere Kosten (Testate erstellen etc.) berechnen wir nach Aufwand. Die operative Leitung der Weiterbildung liegt bei der OdA. Werden bei Schulungen Fachpersonen der OdA beigezogen, werden diese durch die OdA entschädigt. Die Kosten für Schulungsräume, Infrastruktur und Werbematerial übernimmt die OdA. EN aspx Telefon Telefax Seite 10

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