Angebote für Aus- und Weiterbildung von Prüfungsexpertinnen und -experten

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1 Angebote für Aus- und Weiterbildung von Prüfungsexpertinnen und -experten Im Auftrag des Bundes bietet das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) Kurse für Prüfungsexpertinnen/-experten und Chefexpertinnen/-experten in Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung an. Grundausbildung Basiskurse für PEX aus Betrieben für Lehrpersonen (PEX) aus Berufsfachschulen für Chef-PEX Berufsspezifische Kurse nach Reform/Revision der Verordnung nach Bedarf mit Validierungsverfahren (VAE) Berufliche Grundbildung gesetzlicher Auftrag und Leistungsauftrag Bundesrat Weiterbildung Vertiefungskurse Mündliches Prüfen Individuelle Praktische Arbeit (IPA) Erfahrungsaustausch und Weiterbildung für Chef-PEX Weiterbildung nach Mass Angebote berufliche Grundbildung Angebote höhere Berufsbildung Berufliche Grundbildung gesetzlicher Auftrag und Leistungsauftrag Bundesrat Berufliche Grundbildung / Höhere Berufsbildung kostenpflichtige Angebote

2 Die Angebote des EHB haben zum Ziel, die Professionalität der Qualifikationsverfahren sicherzustellen. Die Aus- und Weiterbildung ist wie folgt aufgebaut: Basiskurse Das EHB führt Personen aus Betrieben und Berufsfachschulen, in die Aufgaben der Prüfungsexpertinnen und -experten sowie der Chefexpertinnen und -experten ein. Die Kurse beinhalten allgemeine Prüfungsmethodik sowie rechtliche Aspekte der Expertinnen- und Expertentätigkeit. Berufsspezifische Kurse In diesen Kursen bereitet das EHB Prüfungsexpertinnen und -experten auf das berufsspezifische Qualifikations- oder Validierungsverfahren gemäss der entsprechenden Verordnung über die berufliche Grundbildung sowie des Bildungsplans vor. Die Kurse werden in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Organisation der Arbeitswelt (OdA) geplant und berufsspezifisch durchgeführt. Vertiefungskurse In diesen Kursen vertiefen wir zusammen mit den Prüfungsexpertinnen und -experten die Auseinandersetzung mit ihrem Mandat, z. B Erfahrungsaustausch, oder den verschiedenen Prüfungsverfahren und formen, z. B. mündliches und schriftliches Prüfen, Prüfen einer individuellen praktischen Arbeit (IPA). Weiterbildung nach Mass Um auf spezifische Anliegen der verschiedensten Akteure der beruflichen Grundbildung oder höheren Berufsbildung einzugehen, bieten wir Angebote nach Mass (Kurse, Workshops, Referate etc.) kostenpflichtig an. Die Angebote werden zusammen mit den Auftraggebern individuell ausgearbeitet und umgesetzt.

3 Basiskurs für Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten aus Betrieben Von den Kantonen neu gewählte oder erfahrene Prüfungsexpertinnen und -experten ohne Basisausbildung. Das EHB bereitet die Teilnehmenden in diesen Kursen auf ihre Aufgaben als Durchführende der Qualifikationsverfahren vor. den Sinn und Zweck von Prüfungen; verschiedene Methoden und Kriterien des Prüfens; die gesetzlichen Vorgaben von Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung; ihre Rolle und Aufgaben im Qualifikationsverfahren. Die Teilnehmenden können: erhalten Einblick in die Planung. Durchführung und Auswertung von mündlichen Prüfungen; Den Prozess der Noten- und / oder Punktefindung begründen. Allgemeine Grundlagen zur Durchführung der Qualifikationsverfahren und Rolle der Prüfungsexpertinnen und experten; Mandat, Rechte und Pflichten sowie Verhalten der Prüfungsexpertinnen und experten; Qualifikationsbereich praktische Arbeiten: Auftrag und Formen; Noten- und / oder Punktegebung; Qualifikationsbereich Berufskunde: mündlich, schriftlich und praktisch prüfen; Prüfungsprotokolle Die Verantwortung für die Durchführung dieser Kurse liegt beim EHB. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Prüfungsleitenden der Kantone. Das EHB übernimmt die für die Kursleitung, den jeweiligen kantonalen Richtlinien und vergüten Fahr-, Verpflegungs- und Unterkunftsspesen. Die Kurse dauern 8 Lektionen. Das EHB attestiert Ihnen den Kursbesuch bei vollständiger Anwesenheit. Der Besuch des Basiskurses ist Voraussetzung für den Einsatz als Prüfungsexpertin bzw. -experte an Teil- und Lehrabschlussprüfungen und für den Besuch weiterer Kurse. 3

4 Basiskurs für Lehrpersonen (PEX) aus Berufsfachschulen Von den Kantonen neu gewählte oder erfahrende Prüfungsexpertinnen und experten aus Berufsfachschulen, ohne Basisausbildung, welche im Rahmen der Qualifikationsverfahren, im Bereich der praktischen Arbeiten eingesetzt werden. den Sinn und Zweck von Prüfungen; verschiedene Methoden und Kriterien zum Prüfen; die gesetzlichen Vorgaben von Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung. Die Teilnehmenden: erhalten Einblick in die Planung. Durchführung und Auswertung von mündlichen Prüfungen; können den Prozess der Notenfindung begründen. Allgemeine Grundlagen zur Durchführung der Qualifikationsverfahren; Mandat, Rechte und Pflichten sowie Rolle und Verhalten der Prüfungsexpertinnen und -experten; Qualifikationsbereich praktische Arbeiten, Mündliche Prüfungen; Protokollführung bei Prüfungen, Bedeutung der Noten; Beschwerdewesen Das EHB übernimmt die für die Kursleitung, den jeweiligen kantonalen Richtlinien und vergüten Fahr-, Verpflegungs- und Unterkunftsspesen. Die Kurse dauern 4 Lektionen. Das EHB attestiert den Kursbesuch bei vollständiger Anwesenheit. Der Besuch des Basiskurses ist Voraussetzung für den Einsatz als Prüfungsexpertin bzw. -experte an Teil- und Lehrabschlussprüfungen und für den Besuch weiterer Kurse. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Kurse liegt beim EHB. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Prüfungsleitenden der Kantone. 4

5 Basiskurs für Chefexpertinnen und -experten Von den Kantonen neu gewählte oder erfahrene Chefexpertinnen und -experten ohne Basisausbildung. Das EHB bereitet die Teilnehmenden in diesen Kursen auf ihre Aufgabe als Chefexpertinnen und -experten der Qualifikationsverfahren vor. das Aufgabengebiet sowie den Verantwortungsbereich der Chefexpertinnen und -experten; den Sinn und Zweck von Qualifikationsverfahren; verschiedene Methoden und Kriterien des Prüfens; die gesetzlichen Vorgaben von Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung. Die Teilnehmenden können: das Qualifikationsverfahren in ihrem Berufsfeld planen, leiten und organisieren; ein Team mit Prüfungsexpertinnen und -experten effizient und effektiv führen; Einsichtnahme in Prüfungsergebnisse gestalten; mit Rekursen und Beschwerden professionell umgehen; das Funktionsgeheimnis wahrnehmen. Allgemeine Grundlagen zur Durchführung der Qualifikationsverfahren und zur Rolle der Chefexpertinnen und -experten; Mandat der Prüfungsexpertinnen und -experten resp. Chefexpertinnen und -experten; Verhalten, Rechte und Pflichten der Prüfungsexpertinnen und -experten; Qualifikationsbereich praktische Arbeiten: Auftrag und Formen; Noten- und / oder Punktegebung; Prüfungsprotokolle Die Verantwortung für die Durchführung dieser Kurse liegt beim EHB. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Prüfungsleitenden der Kantone. Das EHB übernimmt die für die Kursleitung, den jeweiligen kantonalen Richtlinien und vergüten Fahr-, Verpflegungs- und Unterkunftsspesen. Die Kurse dauern 8 Lektionen. Das EHB attestiert Ihnen den Kursbesuch bei vollständiger Anwesenheit. Der Besuch des Basiskurses ist Voraussetzung für den Einsatz als Prüfungsexpertin bzw. experte an Teil- und Lehrabschlussprüfungen und für den Besuch weiterer Kurse. Zusätzliche Kurse können bei Bedarf für PEX, welche noch keine berufsspezifischen Kurse besucht haben, angeboten werden. 5

6 Berufsspezifische Kurse nach Reform oder Revision der Verordnung Prüfungsexpertinnen und -experten, welche den Basiskurs besucht haben und bei denen Vorschriften zum Qualifikationsverfahren durch eine neue oder angepasste Verordnung über die berufliche Grundbildung geändert haben. In berufsspezifischen Schulungen setzen sich die Teilnehmenden mit den Neuerungen der reformierten oder revidierten Verordnung so auseinander, dass sie die Qualifikationsverfahren in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen und in der gewünschten Qualität umsetzen können. die Vorgaben der Verordnung und des Bildungsplans zum Qualifikationsverfahren; die relevanten Qualifikationsbereiche; die Hilfsmittel der OdA wie Wegleitung zum Qualifikationsverfahren, Protokollvorlagen, Notenblätter usw. Die Teilnehmenden können: Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten beurteilen und bewerten; die Hilfsmittel der OdA anwenden; den Prozess der Noten- und / oder Punktefindung begründen. Das EHB passt die der Kurse individuell an die Bedürfnisse an, welche durch das veränderte Qualifikationsverfahren entstehen. An einer Planungssitzung definieren wir die Unterschiede zum ehemaligen Qualifikationsverfahren und erarbeiten das Kursprogramm gemeinsam mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA). Die der einzelnen Programmpunkte bauen auf dem Basiskurs für Prüfungsexpertinnen und -experten auf. Das EHB führt diese Kurse in enger Zusammenarbeit mit der entsprechenden OdA und den Kantonen durch. Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim EHB. Das EHB übernimmt die für die Kursleitung, den jeweiligen kantonalen Richtlinien. Das EHB attestiert Ihnen den Kursbesuch bei vollständiger Anwesenheit. Der Besuch dieser Kurse wird für den Einsatz als Prüfungsexpertin bzw. -experte an Teilund Lehrabschlussprüfungen vorausgesetzt. Die Kurse werden vor der ersten und bei Bedarf vor der zweiten Durchführung des Qualifikationsverfahrens nach neuen Bestimmungen angeboten. Zusätzliche Kurse können bei Bedarf für PEX, welche noch keine berufsspezifischen Kurse besucht haben angeboten werden. Zusätzliche Kurse können bei Bedarf für PEX, welche noch keine berufsspezifischen Kurse besucht haben, angeboten werden. 6

7 Berufsspezifische Kurse nach Bedarf Prüfungsexpertinnen und -experten, welche den Basiskurs aber noch keinen berufsspezifischen Kurs besucht haben. Diese Kurse können zudem als Refresher genutzt werden, wenn früher besuchte berufsspezifische Kurse mehr als 4 Jahre zurückliegen. In berufsspezifischen Schulungen setzen sich die Teilnehmenden so mit Ihren Qualifikationsverfahren auseinander, dass sie diese in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen und in der gewünschten Qualität umsetzen können. die Vorgaben der Verordnung und des Bildungsplans zum Qualifikationsverfahren; die relevanten Qualifikationsbereiche; die Hilfsmittel der OdA wie Wegleitung zum Qualifikationsverfahren, Protokollvorlagen, Notenblätter usw. Die Teilnehmenden können: Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten beurteilen und bewerten; die Hilfsmittel der OdA anwenden; den Prozess der Noten- und / oder Punktefindung begründen. Das EHB führt diese Kurse in enger Zusammenarbeit mit der entsprechenden OdA und den Kantonen durch. Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim EHB. Das EHB übernimmt die für die Kursleitung, den jeweiligen kantonalen Richtlinien. Das EHB attestiert Ihnen den Kursbesuch bei vollständiger Anwesenheit. Der Besuch dieser Kurse wird für den Einsatz als Prüfungsexpertin bzw. -experte an Teilund Lehrabschlussprüfungen vorausgesetzt. Das EHB passt die der Kurse individuell an die Bedürfnisse an, welche durch das Qualifikationsverfahren entstehen. An einer Planungssitzung wird das Kursprogramm gemeinsam mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA) erarbeitet. Die der einzelnen Programmpunkte bauen auf dem Basiskurs für Prüfungsexpertinnen und -experten auf. 7

8 Berufsspezifische Kurse mit Validierungsverfahren Erfahrene Prüfungsexpertinnen und -experten, die ihren Beruf und das herkömmliche Qualifikationsverfahren gut kennen. Der Besuch des Basiskurses und des berufsspezifischen Kurses wird vorausgesetzt. Auf die Prüfungsexpertinnen und -experten kommen mit den Validierungsverfahren neue Aufgaben zu: Sie prüfen die Kompetenznachweise und beurteilen diese anhand des Qualifikationsprofils und der Bestehensregeln. Weiter führen sie mit der Kandidatin resp. dem Kandidaten ein Gespräch und erstellen zuhanden des Validierungsorgans einen Beurteilungsbericht. Daraus ergeben sich die folgenden Kursziele: die Prinzipien der Validierung; das Validierungsverfahren ihres Berufs. Die Teilnehmenden können: die Kompetenznachweise mit Hilfe eines zielgerichteten Dossiers überprüfen und beurteilen; das Gespräch führen und protokollieren; die Beurteilung vornehmen und begründen. Das EHB passt die der Kurse individuell an die jeweiligen Bedürfnisse an. Folgende werden in jedem Fall vermittelt: Einführung ins Themengebiet, Sinn und Zweck des Verfahrens; gesetzliche Grundlagen; die fünf Phasen des Verfahrens; Gemeinsamkeiten / Unterschiede herkömmlicher und anderer Qualifikationsverfahren; das Validierungsverfahren des jeweiligen Berufs; berufliche Kompetenznachweise verfassen und bewerten; Kompetenznachweise für die Allgemeinbildung verfassen und bewerten; das Gespräch als Teil der Beurteilung; Abschluss der Beurteilung und weiteres Vorgehen; Übungen zur Kompetenzerfassung und -bewertung. Das EHB führt die Kurse in enger Zusammenarbeit mit der entsprechenden Projektleitung durch. Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der OdA, des Kantons und der Prüfungskommission zusammen. Die Verantwortung für die Durchführung der Kurse liegt beim EHB. Das EHB übernimmt von Kursen im Rahmen der erst und zweitmaligen Durchführung der Qualifikationsverfahren die für die Kursleitung, die Räumlichkeiten und Infrastruktur, das Kursmaterial den jeweiligen kantonalen Richtlinien. Der Kurs ist mindestens zweiteilig; jeder Kurstag umfasst 6 bis 8 Lektionen. Das EHB attestiert den Kursbesuch bei vollständiger Anwesenheit. Die Kurse werden vor der ersten und bei Bedarf vor der zweiten Durchführung des Qualifikationsverfahrens nach neuen Bestimmungen angeboten. In der Regel wählt die Projektleitung Validierung die in Frage kommenden Expertinnen und Experten. Ein Kurs wird daher ausgeschrieben, sobald der Teilnehmendenkreis feststeht. 8

9 Vertiefungskurse Gewählte und erfahrene Prüfungsexpertinnen und -experten, die Basis- und berufsspezifische Kurse besucht haben sowie gewählte und erfahrene Chefexpertinnen und -experten. In diesen Kursen bietet das EHB bereits gewählten Prüfungsexpertinnen und -experten die Möglichkeit, sich mit einer bestimmten Prüfungsform vertieft auseinander zu setzen, diese umfassend kennen zu lernen und mit Simulationen oder anderen geeigneten Formen zu üben resp. ihre Kenntnisse im Bereich Prüfen aufzufrischen. Das EHB bietet die Kurse in der Regel berufsübergreifend an. In weiteren Kursen wird den Chefexpertinnen und -experten die Möglichkeit gegeben, sich über ihre Erfahrungen auszutauschen. Das EHB bietet Informationen über die neusten Entwicklungen und Tendenzen im Bereich Qualifikationsverfahren und zeigt Wege zur Qualitätssicherung auf. Kurs: mündliches Prüfen Grundlegendes prüfen und bewerten; Merkmale mündlicher Prüfungen; Mündliche Prüfungen vorbereiten, durchführen, protokollieren und auswerten; Trainingssequenz durchführen und auswerten Kurs: individuelle praktische Arbeit Grundsätze zur Bewertung und Notengebung; Fragen für Fachgespräch vorbereiten; üben an konkreten Beispielen Kurs: Erfahrungsaustausch und Weiterbildung für Chefexpertinnen und -experten Entwicklung der Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung; Workshops: Prüfungsplanung und -leitung, Führen eines Teams von Expertinnen und Experten; Informations- und Erfahrungsaustausch Die Verantwortung für die Durchführung der berufsübergreifenden Kurse liegt beim EHB. Berufsspezifische Kurse plant das EHB in Zusammenarbeit mit der zuständigen Organisation der Arbeitswelt bzw. den Prüfungsleitenden der Kantone. Das EHB übernimmt die für die Kursleitung, den jeweiligen kantonalen Richtlinien und vergüten Fahr-, Verpflegungs- und Unterkunftsspesen. Die Kurse dauern 4 bis 16 Lektionen. Das EHB attestiert den Kursbesuch bei vollständiger Anwesenheit. 9

10 Weiterbildung nach Mass: Angebote berufliche Grundbildung Personen, die in der beruflichen Grundbildung Qualifikationsverfahren planen, durchführen, bewerten und evaluieren. Angebote Unsere Dienstleistungen orientieren sich jeweils an den Anliegen einer bestimmten Organisation der Arbeitswelt (OdA) und beinhalten Weiterbildungsmassnahmen für die Durchführenden von Qualifikationsverfahren (Prüfungskommissionen, Chefexpertinnen und -experten, Prüfungsexpertinnen und -experten etc.). Vorgehen Das Vorgehen für die Planung und Realisierung einer Weiterbildung nach Mass besteht aus folgenden Schritten: Anfrage: Die zuständige Person der OdA richtet eine Anfrage zur Unterstützung an die zuständige Bereichsleitung des EHB. Auftragsklärung: Die OdA-Vertretenden und Mitarbeitende des EHB klären die Anliegen gemeinsam ab. Abklärung übernahme durch die Kantone: Das EHB klärt mit den Kantonen, ob die für die Weiterbildung nach Mass übernommen werden. Vereinbarung: Das EHB erstellt eine Offerte, welche die Leistungen des EHB sowie entsprechende festhält. Durchführung: Das EHB führt die Weiterbildung termingerecht durch und evaluiert sie. Die Leistungen von Fachpersonen des EHB verrechnen wir wie folgt: Vor- und Nachbereitung Schulungen, Referate oder Moderationen etc. CHF 150. pro Stunde CHF 200. pro Stunde Materialkosten (Kopien, Ordner, Schulungsmappen etc.), Reisespesen, Verpflegung, Unterkunft und besondere (Testate erstellen etc.) berechnen wir nach Aufwand. Die operative Leitung der Weiterbildung nach Mass liegt bei der OdA. Werden bei Schulungen Fachpersonen der OdA beigezogen, werden diese durch die OdA entschädigt. Die für Schulungsräume, Infrastruktur und Werbematerial übernimmt die OdA. Zuständigkeit und Kooperationen Das EHB ist die Expertenorganisation des Bundes für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen sowie Prüfungsexpertinnen und - experten. Unsere Erfahrungen in anderen Berufen bringen wir bei der Lösung Ihrer Fragestellungen ein. Massgeschneiderte Angebote erstellen wir auf Anfrage des Auftraggebers. Die Kursinhalte erarbeiten wir bedarfsgerecht und in enger Zusammenarbeit. 10

11 Zollikofen, 31. Oktober 2016 Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB Kirchlindachstrasse 79 Postfach CH-3052 Zollikofen

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