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Transkript:

Das Prüfungsverfahren im Bachelor und Master of Education Dr. Stefanie Mense und Ann Katrin Schade

Gliederung Fristen Prüfungsordnungen Allgemeine und Besondere Bestimmungen Verfahren der Anmeldung Verfahren der Abmeldung Wiederholung von Prüfungsleistungen Anzahl der Versuche Täuschung / Nicht-Teilnahme an Prüfungen Anmeldung der Bachelorarbeit/Masterarbeit Ansprechpartner

Fristen Prüfungsanmeldezeitraum 20.04. 20.05.2015 Ausnahmen: Veranstaltungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften implizite Prüfungsanmeldung Ende der der Fakultät für Kulturwissenschaften (nicht LB Natur- und Gesellschaftswissenschaften) am 28.06.2015 Lehrveranstaltungen mit zwei Prüfungsterminen in Physik, Chemie, Informatik, Mathematik, Sport und Hauswirtschaft Anmeldephase für den 2. Prüfungstermin: 07.09. - 11.09.2015 (2. Prüfungstermin)

Studium gemäß Prüfungsordnung PAUL bildet ein prüfungsordnungskonformes Studium ab. ABER: PAUL schließt keine Irrwege aus! Es ist möglich, dass Lehrveranstaltungs-/Prüfungskombinationen gewählt werden können, die nicht durch die Prüfungsordnung abgedeckt sind. Sie selbst haben die Verantwortung für ein Studium gemäß Ihrer Prüfungsordnung!

Prüfungsordnungen Wo erfahren Sie, wann und welche Leistungen Sie erbringen müssen? plaz.upb.de Lehrerbildung Bachelor-/Masterstudium (unter der Rubrik Lehramtsstudium und -prüfungen ) Klicken Sie auf den Link Ihres Lehramtsstudiengangs Prüfungsordnungen Relevant sind die Allgemeinen Bestimmungen, die Besonderen Bestimmungen der Unterrichtsfächer/ Lernbereiche/ Beruflichen Fachrichtungen und die Besonderen Bestimmungen des bildungswissenschaftlichen bzw. des bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studiums

Prüfungsordnungen Was müssen Sie für die Anmeldung von Leistungen kennen? Die Inhalte des 42 der Besonderen Bestimmungen Die Inhalte der Modulbeschreibungen (Absätze 8 und 9) Den Unterschied zwischen aktiver und qualifizierter Teilnahme, Studienleistung, Prüfungsleistung und Modul(abschluss)prüfung

Prüfungsordnungen Welche Leistungen lassen sich in den Ordnungen unterscheiden? Prüfungsleistungen Veranstaltungsbezogene Prüfungsleistung Portfolioprüfung Modulabschlussprüfung Weitere Leistungen Aktive und qualifizierte Teilnahme Studienleistung Alle Leistungen müssen einzeln in PAUL angemeldet werden!

Prüfungsordnungen

Prüfungsordnungen

Prüfungsordnungen

Prüfungsordnungen

Verfahren der Anmeldung

Verfahren der Anmeldung

Verfahren der Anmeldung Dies ist noch keine Anmeldung zur Prüfung!

Verfahren der Anmeldung Jetzt ist eine Prüfungsanmeldung erfolgt!

Verfahren der Anmeldung Kontrolle der Anmeldung!

Verfahren der Anmeldung

Verfahren der Anmeldung Kontrollieren Sie, ob Sie wirklich zu allen gewünschten Leistungen angemeldet sind und nur zu diesen!

Verfahren der Anmeldung Anmeldephase: 20.04. 20.05.2015 Es ist Anmeldephase, aber ich kann mich nicht in PAUL zu einer Leistung anmelden. Bei allen Problemen im Zshg. mit ihrem Leistungskonto melden Sie sich umgehend/sofort beim ZPS!!! Nach Ablauf der Anmeldephase ist keine Anmeldung mehr zu einer Prüfungsleistung möglich! Ohne Anmeldung in PAUL kann Ihnen die Teilnahme an einer Prüfung durch den Prüfer verwehrt werden.

Abmeldung von Prüfungsleistungen Eine Abmeldung von Klausuren, mündl. Prüfungen und weiteren Formen der Leistungserbringung (schriftl. Hausarbeiten, Portfolios, Projekt- oder Praxisarbeiten ) kann bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungs- bzw. Abgabetermin ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Aber im Einzelfall kann der/die Prüfende in Absprache mit dem Prüfungsausschuss eine andere Abmeldefrist für seine/ihre konkrete Prüfung festlegen. Einzelfall meint nicht Einzelpersonen! Verfahren zur Abmeldung: über PAUL Ist keine Abmeldung über PAUL innerhalb der Abmeldefristen möglich, muss eine schriftliche Abmeldung im Zentralen Prüfungssekretariat (ZPS) erfolgen! Vgl. 26 (1) Allg. Bestimmungen

Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung

Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung

Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung Dies ist noch keine Abmeldung von der Prüfung!

Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung Kontrolle der Abmeldung!

Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung Kontrolle der Abmeldung!

Verfahren der Abmeldung Die Abmeldung Leistungen jeglicher Art erfolgt in PAUL im Bereich Studium im Abschnitt Prüfungsverwaltung Prüfungsanmeldung Kontrolle der Abmeldung!

In der Regel ist eine Abmeldung bis Abmeldung von Studienleistungen und aktiver und qualifizierter Teilnahme 30.09.2015 möglich bzw. bis eine Leistung erbracht worden ist. Verfahren zur Abmeldung: über PAUL

Verfahren der Abmeldung - Rücktritt In begründeten Fällen ist ein Rücktritt von einer Prüfung innerhalb der Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin oder nach Prüfungsbeginn möglich. Die Begründung muss unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen, schriftlich gegenüber dem ZPS angezeigt werden. Bei Krankheit muss unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach dem Prüfungstermin, ein Antrag inkl. Attest im ZPS vorgelegt werden: Erforderlich ist eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit; im Original vorzulegen Nicht ausreichend ist eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ( gelber Schein )! Vgl. 26 (1) Allg. Bestimmungen

Wiederholung von Leistungen Zeitnah möglich, wenn von dem Dozenten bzw. der Dozentin ein Wiederholungstermin angeboten wird. Bei Prüfungsleistungen ist immer eine erneute Anmeldung vor der Leistungserbringung erforderlich! Anmeldephase für Wiederholungsprüfungen in diesem Semester: 07.09. - 11.09.2015

Anzahl der Prüfungsversuche Wiederholung von Prüfungsleistungen Eine bestandene Prüfungsleistung kann nicht wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden. Sie haben also drei Versuche! Vgl. 25 Allgemeine Bestimmungen

Wiederholung von Prüfungsleistungen Tipps vor Wiederholungsprüfungen Prüfung ernst nehmen Exmatrikulation droht Gespräch mit der Prüferin bzw. dem Prüfer Frühzeitiges Beratungsgespräch im PLAZ Kein Hinauszögern!

Wiederholung von Prüfungsleistungen Versuchszähler in PAUL Die Anzahl Versuche pro Modul findet man bei PAUL im Bereich Prüfungsverwaltung Leistungen

Wiederholung von Prüfungsleistungen Versuchszähler in PAUL

Täuschung / Nicht-Teilnahme an Prüfungen Nicht-Teilnahme bzw. Abbruch der Prüfung ohne triftigen Grund Täuschung/ Versuch der Täuschung/ Verwendung von nicht zugelassenen Hilfsmitteln Bewertung der Prüfungsleistung mit mangelhaft (5,0) Vgl. 26 Allgemeine Bestimmungen

Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann wahlweise entweder in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik oder den Bildungswissenschaften verfasst werden. Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von etwa 30 40 Seiten nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit beträgt zwölf Wochen. Workload Bachelorarbeit ohne Verteidigung: Workload von 12 LP Bachelorarbeit mit Verteidigung: Workload der Bachelorarbeit: 10 LP Workload der mündl. Verteidigung: 2 LP Die Bachelorarbeit ist nicht als Abschlussarbeit zu verstehen. Sie sollte nicht erst gegen Ende des Bachelorstudiums angefertigt Dr. Stefanie Mense und werden. Ann Katrin Schade Empfehlung: 5. Semester 16.04.2015

Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Nachweis von mind. 90 Leistungspunkten In dem Bereich, in dem die Bachelorarbeit angefertigt werden soll, müssen mind. die Hälfte der für den Bereich vorgesehenen Leistungspunkte erbracht worden sein. Es zählen nur abgeschlossene Module! Je nach Fächerwahl müssen weitere besondere Voraussetzungen erfüllt sein, z.b. Latinum (siehe besondere Bestimmungen). Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse gemäß 4 (1) Allgemeine Bestimmungen Nachweis von zwei Fremdsprachen Vgl. 17 (2) Allgemeine Bestimmungen

Bachelorarbeit Detail-Informationen (inkl. Checkliste) zum Anmeldeverfahren finden Sie auf der Homepage des PLAZ plaz.upb.de Lehrerbildung Bachelor-/Masterstudium (unter der Rubrik Lehramtsstudium und -prüfungen ) Klicken Sie auf den Link Ihres Lehramtsstudiengangs Prüfungsverfahren

Masterarbeit Die Masterarbeit kann wahlweise entweder in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik oder den Bildungswissenschaften verfasst werden. Die Masterarbeit soll einen Umfang von etwa 60 80 Seiten nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Workload Masterarbeit ohne Verteidigung: Workload von 18 LP Masterarbeit mit Verteidigung: Workload der Masterarbeit: 15 LP Workload der mündl. Verteidigung: 3 LP Die Masterarbeit ist nicht als Abschlussarbeit zu verstehen. Sie sollte nicht erst gegen Ende des Masterstudiums angefertigt werden. Empfehlung: 3./4. Semester

Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit Erfolgreicher Abschluss des Praxissemesters Je nach Fächerwahl müssen ggf. weitere besondere Voraussetzungen erfüllt sein (siehe Besondere Bestimmungen). Es werden die Kompetenzen erwartet, die in den für die ersten drei Semester vorgesehenen Modulen zu erwerben sind. Vgl. 17 (2) Allgemeine Bestimmungen Abweichende Voraussetzungen für - Wirtschaftspädagogik (M. Ed.) - Lehramt BK mit gr. und kl. berufl. Fachrichtung - Lehramt BK in Kooperation mit HS OWL

Hilfe Unterstützung bei der Prüfungsanmeldung in PAUL http://www.uni-paderborn.de/studium/paul-info/hilfe-fuer-studierende/bedienungsanleitungen/

Wichtiger Hinweis Sie sind dazu verpflichtet, ihre PAUL-Systemnachrichten zu lesen. Mit diesen erhalten Sie aktuelle und verbindliche Informationen!

AnsprechpartnerInnen Im PLAZ Ann Katrin Schade Sina Rüweler Raum: W3.209 W3.209 Telefon: 05251/60 3781 05251/60 3663 Sprechzeiten: In der Vorlesungszeit: In der vorlesungsfreien Zeit: Mo und Di 13.00-14.00 Uhr Di bis Do 13.00-14.00 Uhr Mi und Do 9.30-11.30 Uhr E-Mail: beratung@plaz.upb.de

Ansprechpartnerinnen Im Zentralen Prüfungssekretariat Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten Doris Doris Jakobi Jakobi Birte Kemp Christiane Lemmens Ingrid JuxIngrid Jux Zuständig Bachelor-Studierende Bachelor-Studierende mit den Bachelor-Studierende Master-Studierende mit den für: dig für: mit den Nachnamen Nachnamenmit den Nachnamen Nachnamen A-R A-R S-Z S-Z Master-Studierende Raum: C2.222 C2.222 C2.224 C2.225 C2.225 Di 9.30-11.30 Uhr Sprechzeit: Mi 9.30-11.30 Di Uhr Uhr zeit: Do 9.30-11.30 Mi Uhr Uhr Do 9.30-11.30 Uhr Di 9.30-11.30 Uhr Di 9.30-11.30 Uhr Mi 9.30-11.30 Uhr Di 9.30-11.30 Mi 9.30-11.30 Uhr Uhr Do 9.30-11.30 Mi Uhr 9.30-11.30 Do 9.30-11.30 Uhr Uhr Do 9.30-11.30 Uhr E-Mail: zps.la1@zv.upb.de birte.kemp@zv.upb.de jux@zv.upb.de jux@zv.upb.de

Weitere Ansprechpartner Studienbüro der Fakultät für Kulturwissenschaften https://kw.uni-paderborn.de/studienbuero/ Studienbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften http://wiwi.uni-paderborn.de/studierende/kontakt/studienbuero/ Fachberater der jeweiligen Fächer https://plaz.uni-paderborn.de/lehrerbildung/berufs-undstudienwahl/beratung/

Wo ist das PLAZ?

Ihre Prüfungsanmeldephase beginnt am 20. April 2015 - Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Abend am PC!

Fragen und Diskussion

Sonstige Voraussetzungen Die auf der nächsten Folie aufgeführten zusätzlichen Voraussetzungen im Bereich der Fremdsprachenkenntnisse sind grundsätzlich bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringen, auch wenn die Bachelorarbeit nicht in dem entsprechenden Fach geschrieben wird. Vgl. 34 und 43 Besondere Bestimmungen

Sonstige Voraussetzungen G HRGe GyGe BK Englisch keine keine Latinum keine Französisch - keine Latinum keine Geschichte - keine Latinum - Philosophie/Prakt. Philosophie Religionslehre, evangelisch - - Vgl. Latinum 34 und oder 43 Graecum Besondere Bestimmungen - keine keine Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit: Graecum oder Latinum oder Hebraicum keine Für den Übergang in den Master: Graecum und Latinum oder Hebraicum Religionslehre, katholisch Latinum sowie Kenntnisse im Bibl. Griechisch Bachelorarbeit kann erst begonnen werden, wenn das Basismodul, dem die Arbeit zugeordnet ist, abgeschlossen ist. Spanisch - keine Latinum keine

Prozess der Anmeldung zur Bachelorarbeit Finden von Erst- und Zweitprüfer (Eine Liste möglicher Prüfer hängt auf C2) Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit Überprüfung der Voraussetzungen durch das ZPS Zulassung zur Bachelorarbeit (Themenausgabe mit Frist) Fristgerechte Abgabe der Bachelorarbeit im ZPS