Gewässerschutz in in Industrie, und Gewerbe Gewerbe und bei Tankanlagen Kurs Pfad Siedlungsentwässerung und Dokumentenname 2011, Abteilung für Umwelt Seite 0 Inhaltsübersicht Was muss geschützt werden Gesetzliche Grundlagen Was gefährdet Gewässer Abwasser und Vorbehandlung Kontrolle, Branchenlösungen Seite 1 1
Was muss man schützen? Seite 2 Gesetzliche Grundlagen Gewässerschutzgesetz (GSchG) Gewässerschutzverordnung (GSchV) Internationale Vereinbarungen Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG UWR) Verordnung (V EG UWR) Seite 3 2
Gewässerschutzverordnung regelt die Einleitung in Kanalisation und Gewässer Stand der Technik verschiedene Parameter fordert einen fachgerechten Betrieb fordert Massnahmen bei ausserordentlichen Ereignissen Seite 4 Stand der Technik BAFU-Wegleitungen Verband Schweizer Abwasserund Gewässerschutzfachleute (VSA) Seite 5 3
Aufgaben Betrieb Fachgerechter Anlagenbetrieb Meldung über Anlagenbetrieb Meldung ausserordentlicher Ereignisse Überwachung durch Behörde gewähren Seite 6 Aufgaben Gemeinde Einbezug kant. Fachstelle Baubewilligung Baukontrollen ureigene Gemeindeaufgaben, sie werden durch die Bewilligung und Abnahme von Anlagen durch den Kanton nicht ersetzt Seite 7 4
Aufgaben Kanton Beratung Einleitbewilligungen in Gewässer Bewilligung Vorbehandlung Organisation der Branchenkontrollen Seite 8 Was gefährdet Gewässer Wassergefährdende Stoffe Abwasser Seite 9 5
Beispiel: Unsachgemässes Gebindelager Seite 10 Wassergefährdende Stoffe Stoffe oder Flüssigkeiten, die Gewässer physikalisch, chemisch oder biologisch nachteilig verändern können Seite 11 6
Schutzmassnahmen Verhindern leichtes Erkennen Zurückhalten Seite 12 Beispiel: Unsichere Tankanlage Seite 13 7
Beispiel: nicht empfohlene, aber korrekte Lagerung Seite 14 Tankanlagen Tankgesuch Bewilligung der AfU für Lageranlagen und Umschlagplätze Meldepflicht Seite 15 8
Tabelle: Bewilligungs-, Melde- und Kontrollpflicht siehe Anhang Seite 16 Abwasserarten Häusliches Abwasser Meteorwasser Produktionsabwasser Reinigungsabwasser Seite 17 9
Beurteilung Abwasser I+G (aus Reinigung oder Produktion) Abwasser abbaubar, hohe Fracht Abwasser schlecht abbaubar Abwasser toxisch Seite 18 Abwasser abbaubar, Fracht starke Sauerstoffzehrung, Überlastung ARA Kapazitätsproblem Kosten Seite 19 10
Herkunft Fleischverarbeitung und Schlachthöfe Gemüse- und Obstkonserven, Kartoffelindustrie Milchverarbeitung, Käsereien Brauereien, Süssgetränke Seite 20 Beispiel: schlecht betreute Feststoffabscheidung Seite 21 11
Massnahmen Vermeidung, Trockenreinigung Absetzbecken, Filter Frachtausgleich Wochenausgleich Nachtspitzen Seite 22 Massnahmen biologischer Vorabbau anaerob oder aerob Aufkonzentrierung Spülwasserwiederverwendung Seite 23 12
schlecht abbaubare Stoffe vermindert den Reinigungseffekt der ARA Gewässerverunreinigung Seite 24 Herkunft Chemische und verwandte Industrie Deponiesickerwasser Entsorgungsunternehmen Seite 25 13
Massnahmen z.b. Spaltanlage Seite 26 Haushalt-Chemikalien gehören nicht in die Kanalisation Seite 27 14
toxisches Abwasser Gefährdung des Personals ARA und Kanalisation Betriebsstörungen ARA Störung Biologie Schlammvergiftung Gewässerverunreinigung Seite 28 Beispiel: Gewässerbelastung Seite 29 15
Massnahmen Produktionsintegrierter Umweltschutz Auftrennung Abwasserströme separate Vorbehandlung Externe Entsorgung Spülwasserwiederverwendung Badpflege Seite 30 Beispiel: Wiederverwendung von Behandlungbädern mit 2 mg/l Bad 100% Fällung 100% Fracht 100 l * 2 mg/l = 200 mg Bad 100% Fällung 10% mit 4 mg/l Fracht 10 l * 4 mg/l = 40 mg 90% Ultrafiltration 10% Seite 31 16
Kontrolle Seite 32 Auftrag Art. 15 Gewässerschutzgesetz (GSchG) Kantonale Behörde sorgt für periodische Kontrollen Art. 15 Gewässerschutzverordnung (GSchV) Behörde prüft Einhaltung der festgelegten Anforderungen und ob diese sachgemässen Gewässerschutz gewährleisten Seite 33 17
Auftrag Umweltschutzgesetz (USG) und div. Verordnungen Bundesrat kann regelmässige Kontrolle von Anlagen vorschreiben Behörde überwacht oder lässt durchführen Seite 34 Branchenlösungen Kantonale Fachstellen Textilreiniger (VKTS) Maler (AMGV) Tankstellen (AGVS/TI) Autogewerbe (AGVS/UWI) Gemeinde Seite 35 18
Branchenlösungen Weisungen AfU Chemischreiniger Auto- und Transportgewerbe Zahnärzte Farbverarbeitende Betriebe Milchverarbeitungsbetriebe Seite 36 Firmenrückbau Alle sind gefordert Seite 37 19
Beispiel: Lager nach Betriebsschliessung Seite 38 Detail aus dem Lager Seite 39 20
Lager im Hof Seite 40 Produktionshalle Seite 41 21
Baustellen SIA Empfehlung 431: Entwässerung von Baustellen Absetzbecken / Neutralisation Korrekte Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten Kurs Umweltschutz auf Baustellen Seite 42 Ordner Siedlungsentwässerung Mehr Informationen finden Sie im Ordner Siedlungsentwässerung, Kapitel 6. Online Version: www.ag.ch/umwelt Themen -> Abwasser -> Siedlungsentwässerung Seite 43 22