Förderverein e.v. wieblinger konzerte. Satzung. Förderverein Wieblinger Konzerte e.v. Kreuzstraße Heidelberg

Ähnliche Dokumente
Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag:

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Reisen mit Rollstuhl e.v.

Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

Satzung. Förderkreis Rainmühle e.v.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

Satzung des Vereins Bensheim hilft

Satzung des MV-Foto e.v.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. Fassung It. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. November 2013

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung des CSD Münster e.v.

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

SATZUNG. des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg. Name und Sitz. Aufgaben

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule Sonnenhalde

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster

Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft

Satzung Vereins EL21

Satzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins. 3 Mitgliedschaft

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

V e r e i n s s a t z u n g

. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V..

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

Satzung des Sport gegen Rassismus e.v.

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 )

Satzung der Stockschützen Pasenbach

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins Hilfe für Südwest Sri Lanka

1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins

1: Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2: Zweck, Aufgaben. 3: Mitgliedschaft

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.

S A T Z U N G. "Landesverband Thüringen Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.v. (GIH)" 1 Name und Sitz

Satzung. des. Kölle-Zoo hilft Tieren e.v Schwieberdingen

Satzung des Vereins Sportkompass e.v.

Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v.

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.

PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v.

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

B E I T R I T T S E R K L Ä R U N G

Satzung des Vereins Freunde und Förderer des Franz-Stock-Gymnasiums

Satzung des Vereins Technikmuseum Kassel

1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen 2AID.org. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

MITGLIEDSCHAFTSANTRAG

Rückenwind Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung e.v.

(1) Der am in Panitzsch gegründete Verein führt den Namen SV Panitzsch/ Borsdorf 1920

Förderverein zur Unterstützung der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen

Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung des. Kultur- und Förderverein Rühme e. V.

Satzung des gemeinnützigen Fördervereins. "Nepal Youth Foundation Germany e.v."

Satzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012

Satzung des Vereins. (in der Fassung vom )

Satzung. Akademie Ehrenamt e. V.

Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom

FÖRDERVEREIN DES. JOHANNEUMS ZU LÜBECK e.v.

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.

Satzung. der Elterninitiative für krebskranke Kinder Siegen, Mitglied der Deutschen Leukämie- Forschungshilfe, Aktion für krebskranke Kinder

Satzung Anfi Mitglieder Club Deutschland e.v.

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

SATZUNG. des Vereins. Name und Sitz

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v.

Lenggrieser Tennisclub LTC e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen fme Familien- und Mütterzentrum Eichenau e.v..

Er ist in das Vereinsregister eingetragen worden und trägt den Zusatz "e.v." Der Sitz des Vereins ist Am Buscheid 14, Drolshagen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

S a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz

Satzung des Refugee Law Clinic Würzburg e.v.

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Transkript:

Förderverein e.v. wieblinger konzerte Satzung Förderverein Wieblinger Konzerte e.v. Kreuzstraße 6 69123 Heidelberg

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1. Der Verein führt den Namen Förderverein Wieblinger Konzerte e.v. 1.2. Er hat seinen Sitz in 69123 Heidelberg, Kreuzstr.6. 1.3. Der Verein ist seit dem 11.02.1999 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg ( Register-Nr. 2535 ) eingetragen. 1.4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Zweck und Ziel des Vereins 2.1. Förderung der Wieblinger Konzerte und exponierter Kirchenmusik an der Kreuzkirche. 2.2. Mit dem Verein soll die vielfältige kirchenmusikalische Arbeit in der Kreuzgemeinde unterstützt und gefördert werden, insbesondere die Aufführungen der Wieblinger Konzerte. 2.3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2.4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen des Vereins. 2.6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. 3. Erwerb der Mitgliedschaft 3.1. Mitglied kann jede rechtsfähige Person werden. 3.2 Über die schriftliche Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. 3.3. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. 3.4. Der Erwerb der Mitgliedschaft wird durch Aushändigung dieser Satzung und unterschriftlicher Anerkennung vollzogen.

4. Beendigung der Mitgliedschaft 4.1 Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt erfolgt schriftlich. 4.2. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. 5. Beitrag 5.1. Es wird ein Beitrag erhoben, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. 5.2. Als jährlicher Mindestförderbeitrag wird festgesetzt: für Einzelpersonen 35.- für Ehepaare 45.- für Familien 50.- für Aktive, Kinder, Schüler und Studenten 15.- 6. Organe des Vereins 6.1. Der Vorstand und 6.2. die Mitgliederversammlung 7. Vorstand 7.1. Der Vorstand des Vereins besteht aus: a) zwei Mitgliedern der ev. Kreuzgemeinde Heidelberg- Wieblingen, die vom Ältestenkreis benannt werden, b) dem/der amtierenden Kantor/In der Kreuzgemeinde, c) den weiteren in der Gemeinde angestellten Kirchenmusikern d) sowie drei Vereinsmitgliedern. 7.2. Die nachfolgenden genannten Vorstandsämter werden aus dem Vorstand gewählt: - 1. Vorsitzende/r - 2. Vorsitzende/r - 3. Vorsitzender (ist der/die amtierende Kantor/in) - Schriftführer/in - Kassenwart/in - Pressereferent/in

7.3. Die drei Vereinsmitglieder, die dem Vorstand angehören sollen, werden von der Mitgliederversammlung für die Zeit von zwei Jahren gewählt. 7.4. Gleichzeitig mit der Bestellung dieser Vorstandsmitglieder erfolgt die Benennung der übrigen Mitglieder, wie unter Ziffer 7.1. geregelt. Die Amtszeit gilt entsprechend. 7.5. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus, ist der Restvorstand befugt, bis zur Neubestellung durch die nächste Mitgliederversammlung, den Vorstand gemäß Ziff. 7.1. zu ergänzen. 7.6. Dem Vorstand obliegt: - die Leitung des Vereins, - die Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Vereinszwecks, - die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, - die Verwaltung der vorhandenen Mittel und des Vermögens, - die Erstellung der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichts zur Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. 7.7. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich ( 26 BGB) vom 1. und 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt ist. 8. Mitgliederversammlung 8.1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. 8.2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt min. 4 Wochen vorher schriftlich. 8.3. Auf Antrag von 1/10 aller Mitglieder, mit einem Vorschlag zur Tagesordnung, ist eine außerordentliche Mitliederversammlung einzuberufen. Für die Einberufung und die Durchführung gelten sinngemäß die Vorschriften über die ordentliche Mitgliederversammlung.

8.4. Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt. Anregungen seitens der Mitgliederversammlung sind nur zulässig im Rahmen der vom Vorstand bekanntgegebenen Tagesordnung. Anregungen und Anträge hierzu sind deshalb so rechtzeitig beim Vorstand einzureichen, dass diese bei der Einberufung in der Tagesordnung berücksichtigt werden können. Andernfalls sind diese von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu behandeln. 8.5. Der Mitgliederversammlung obliegt - die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge - die Wahl von drei Vorstandsmitgliedern - die Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstandes - die Genehmigung der Jahresrechnung des Vereins - die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes - die Beschlussfassung über Satzungsänderungen - die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins 8.6 Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandes geleitet. Ein(e) Protokollführer/in wird von dem oder der Versammlungsleiter/in bestimmt. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. 8.7. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Mit Zustimmung des Verstandes können Gäste zugelassen werden. 8.8 Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 8.9 Jedes Mitglied ab vollendetem 18. Lebensjahr ist stimmberechtigt. 9. Verwaltung und Rechnungsprüfung 9.1 Die Mittel des Vereins sind ordnungsgemäß zu verwalten 9.2 Der/die Kassenwart/in hat jährlich eine Jahresabrechnung an den Vorstand und zweijährlich den Kassenbericht der Mitglieder - versammlung vorzulegen. Die Mitgliederversammlung bestimmt aus ihrer Mitte zwei Kassenprüfer, die nach Prüfung der Kasse der Mitgliederversammlung Bericht abgeben und gglfs. die Entlastung empfehlen.

10. Satzungsänderungen 10.1. Zur Änderung der Satzung ist die Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. 10.2 Zur Änderung des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von neun Zehntel aller Mitglieder erforderlich. 11. Auflösung des Vereins 11.1 Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Mitgliederver sammlung erfolgen, die diesen Punkt zur Tagesordnung hat. Sie bedarf der Mehrheit von ¾ aller Mitglieder. 11.2 Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen der Ev. Kreuzgemeinde in Heidelberg-Wieblingen zu, die dieses für musikalische und steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung zu stellen hat. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Die vorstehenden Satzungsänderungen wurde in der Mitgliederversammlung vom 21. Okt. 2013 beschlossen. Die geänderte Satzung tritt sofort in Kraft.

Förderverein e.v. wieblinger konzerte

Beitrittserklärung hiermit erkläre ich/ erklären wir den Beitritt zum Förderverein Wieblinger Konzerte e.v. Name(n) Förderverein e.v. wieblinger konzerte Anschrift Anschrift Den jährlichen Mitgliedsbeitrag von x x überweise ich auf das Konto des Vereins bei der Sparkasse Heidelberg IBAN: DE57 6725 0020 0000 9087 46 SWIFT-BiC: SOLADES1HDB bitte ich gemäß nachfolgender Ermächtigung von meinem Konto abzubuchen. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift Hiermit ermächtige ich den Förderverein Wieblinger Konzerte e.v. bis auf schriftlichen Widerruf, meinen Beitrag in Höhe von pro Jahr von meinem Konto IBAN: BIC: mittels SEPA-Lastschrift-Verfahren einzuziehen. Den jährlich abzubuchenden Betrag erkennen Sie in Ihrem Kontoauszug an unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE 77ZZZ00001232714. Heidelberg, den Unterschrift Jahresmindestbeiträge: 15 für musikalisch Aktive (Kinder, Schüler, Studenten, Erwachsene) 35 Einzelpersonen, 45 Ehepaare 50 Familien (Ehepaare und Kinder) An den Förderverein Wieblinger Konzerte e.v. Kassenwartin Ute Neureuther, Kinzigweg 1, 69123 Wieblingen