Merkblatt für Angehörige bei einem Todesfall

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Transkript:

Bestattungsamt Hauptstrasse 79 9113 Degersheim michaela.giger@degersheim.ch www.degersheim.ch Direkt 071 372 07 20 Michaela Giger Fax 071 372 07 09 Referenz: gi Merkblatt für Angehörige bei einem Todesfall Einen geliebten Menschen zu verlieren tut weh und hinterlässt eine grosse Lücke. Die Hinterbliebenen haben in der Zeit der Trauer viele wichtige Entscheidungen zu treffen. Die Entscheidungen können wir Ihnen nicht abnehmen, möchten Sie aber mit diesem Merkblatt dabei unterstützen.

1. Anmeldung des Todesfalles Eintritt des Todes zu Hause Bitte benachrichtigen Sie den Hausarzt der verstorbenen Person zur Feststellung des Todes. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Leiten Sie die ärztliche Todesbescheinigung zusammen mit der Identitätskarte oder des Ausländerausweises und dem Reisepass sowie dem Familienbüchlein, falls vorhanden, sofort, spätestens jedoch innert 2 Tagen an das Bestattungsamt Degersheim weiter. Eintritt des Todes im Spital oder Heim Das Spital / Heim veranlasst die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung und leitet diese an das Bestattungsamt der Wohngemeinde weiter. Wenden Sie sich an das Bestattungsamt, um die Art und den Zeitpunkt der Bestattung zu regeln. Meldefristen In der Regel reicht die Meldung am nächsten Arbeitstag. In dringenden Fällen ist das Bestattungsamt unter der Nummer 071 372 07 21 erreichbar. 2. Besprechung mit dem Bestattungsamt Im Rahmen der persönlichen Vorsprache der Angehörigen beim Bestattungsamt Degersheim wird folgendes besprochen: Einsargen Sofern das Einsargen der verstorbenen Person noch nicht erfolgt ist, informiert das Bestattungsamt den Einsarger / die Einsargerin. Aufbahrung In der Regel werden die Verstorbenen mit dem letzten Wohnsitz in Degersheim in der Leichenhalle Degersheim aufgebahrt. Verstorbene mit dem letzten Wohnsitz in Wolfertswil werden in der Leichenhalle Wolfertswil aufgebahrt. Die Aufbahrung zu Hause ist auf Wunsch der Angehörigen möglich. Die Schlüssel für die Aufbahrungsräume können von den Angehörigen für die Dauer der Aufbahrung beim Bestattungsamt bezogen werden. Sie sind unmittelbar nach der Beerdigung wieder zurückzugeben. Überführung vom Sterbeort zum Bestattungsort oder zum Krematorium Die Überführung der verstorbenen Person in die Leichenhalle und / oder ins Krematorium St. Gallen wird durch das Bestattungsamt Degersheim organisiert. Art des Grabes - Reihengrab (Erdbestattung) - Familiengrab (Erd- und Urnenbestattung) - Urnen-Reihengrab - Urnenwand - Urnennische - Urnenfamiliengrab - Gemeinschaftsgrab - Waldfriedhof Informationen zum Waldfriedhof finden Sie auf dem Informationsblatt Waldfriedhof Unterer Fuchsacker oder auf der Homepage der Gemeinde Degersheim (www.degersheim.ch / Online-Schalter / weitere Online Dienstleistungen / Flyer Waldfriedhof). Beisetzungen in ein bestehendes Grab sind je nach Art des Grabes möglich. Bitte beachten Sie, dass eine weitere Beisetzung in ein bestehendes Grab nur möglich ist, wenn die Grabesruhe bei der weiteren Beisetzung eingehalten wird. Vom Bestattungsamt erhalten Sie Auskunft, ob die Grabesruhe bei weiteren Beisetzungen in ein bestehendes Grab eingehalten wird.

Bestellung und Beschriftung des Grabkreuzes oder der Urnenplatte Das Reihengrab sowie das Urnen-Reihengrab werden auf Kosten der Politischen Gemeinde mit einem hölzernen Kreuz als Grabzeichen versehen. Dieses ist einheitlich gestaltet, trägt Name und Vorname, Geburts- und Todesjahr. Die Urnennischen und wände werden mit Steinplatten beschriftet. Die Ausführung der Inschrift auf der Platte geschieht nach einem einheitlichen Muster, Name und Vorname, Geburts- und Todesjahr. Es stehen für die Urnenwand verschiedene Steinsorten zur Verfügung. Den gewünschten Stein können Sie bei der Besprechung mit dem Bestattungsamt aussuchen. Kremationstermin Ein allfälliger Kremationstermin wird durch das Bestattungsamt organisiert. Die Kremation kann vor oder nach der Abdankung stattfinden. Datum und Zeit der Abdankung und / oder Beisetzung Der Zeitpunkt und der Ort der Beisetzung werden mit dem jeweiligen Pfarramt und dem Pfarrer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen festgelegt. Abdankungen von römisch-katholischen Kirchbürgerinnen und Kirchbürgern erfolgen in der Regel von Montag bis Freitag jeweils um 10:00 Uhr. Abdankungen von evangelischen-reformierten Kirchbürgerinnen und Kirchbürgern erfolgen von Montag bis Freitag jeweils um 14:00 Uhr. Die Gestaltung des Trauergottesdienstes ist mit dem zuständigen Pfarramt zu besprechen. Bei Abdankungen von Personen, welche weder der römisch-katholischen noch der evangelischreformierten Kirche angehören wird der Zeitpunkt der Beisetzung entweder direkt mit dem Totengräber oder mit dem Bestattungsamt vereinbart. Amtliche Publikation Auf Wunsch der Angehörigen erfolgt durch das Bestattungsamt eine amtliche Publikation im FLADE-Blatt (amtliches Publikationsorgan). Bestattungen erfolgen in der Regel öffentlich. Wünschen die Angehörigen eine Bestattung im engsten Familienkreis, so kann eine stille Bestattung angeordnet werden. In diesem Falle wird auf die amtliche Bekanntmachung verzichtet. Bitte beachten Sie, dass es aus terminlichen Gründen nicht immer möglich ist, die amtliche Todesanzeige vor der Abdankung im FLADE-Blatt zu publizieren. 3. Grabunterhalt Der Unterhalt und die Bepflanzung liegen in der Verantwortung der Angehörigen. Auf Wunsch kann mit der Gemeinderatskanzlei ein Grabunterhaltsvertrag abgeschlossen werden. Einen Tag vor Feiertagen, wie Ostern (Karfreitag), Totensonntag oder Allerheiligen, dürfen keine Gräber mehr bepflanzt werden, damit die ganze Friedhofanlage aufgeräumt und sauber gereinigt werden kann. 4. Grabunterhaltsvertrag Grabunterhaltsverträge können für beide Friedhöfe bei der Gemeinderatskanzlei Degersheim abgeschlossen werden. Sofern Sie Grabpflege und Unterhalt durch einen Gärtner ausführen lassen möchten, bietet Ihnen die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, die damit verbundenen Kosten auf vertraglicher Basis für die Dauer der ganzen Grabesruhe im Voraus zu bezahlen. Bei Urnenbeisetzungen in eine Urnennische oder der Urnenwand ist es erforderlich, einen Grabunterhaltsvertrag abzuschliessen. Die Möglichkeit für eine Bepflanzung durch die Angehörigen besteht bei Urnennischen / Urnenwänden nicht. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Gemeinderatskanzlei.

5. Grabstein Für die Erstellung eines Grabmales sind die Angehörigen zuständig. Alle Informationen betreffend Erstellung eines Grabmales finden Sie im Friedhof und Bestattungsreglement der Gemeinde Degersheim. Das Friedhof und Bestattungsreglement finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Degersheim (www.degersheim.ch / Verwaltung / Reglemente / Friedhofreglement) oder Sie können dieses beim Bestattungsamt beziehen. 6. Kostenübernahme Die Gemeinde Degersheim stellt für ihre Einwohnerinnen und Einwohner unentgeltlich einen Grabplatz zur Verfügung. Ausgenommen sind die Kosten für den Waldfriedhof sowie die Kosten für ein Familiengrab. Die Kosten werden gemäss dem Gebührentarif Friedhof und Bestattungswesen übernommen. Bei Fragen zu den Kosten gibt das Bestattungsamt gerne Auskunft. Der Tarif ist auf der Homepage der Gemeinde Degersheim (www.degersheim.ch / Verwaltung / Reglemente / Friedhof Tarife) aufgeschaltet. 7. Was ist weiter zu tun? Vor der Bestattung - Angehörige und Freunde, Nachbarn der/des Verstorbenen informieren - private Todesanzeigen für Zeitung formulieren und aufgeben - Trauerzirkulare bestellen und versenden - Adressliste der Angehörigen und Freunde erstellen - Lebenslauf für die Abdankungsfeier erstellen - Restaurant reservieren, wenn ein Leidmahl vorgesehen ist - Blumenschmuck bestellen - Krankenkasse, Pensionskasse, AHV-Ausgleichskasse (wenn nicht SVA St. Gallen), Versicherungen, Banken, Post- und Telefonanbieter, Unfall- und Lebensversicherungen, evtl. berufliche Vorsorge, Vermieter, etc. über den Todesfall benachrichtigen - für Ausländer: diplomatische Vertretung in der Schweiz informieren Später, nach der Bestattung - amtlichen Todesschein beim Zivilstandsamt des Sterbeortes bestellen - Danksagung für die Zeitung und/oder persönliche Danksagung - Grabunterhalt bestimmen (falls noch nicht geregelt) - Anspruch auf Witwen-/Waisenrente prüfen - Erbbescheinigung bestellen - Grabmal bestellen (Friedhofreglement beachten) - etc. 8. Wichtige Telefonnummern Bestattungsamt Degersheim Hauptstrasse 79, 9113 Degersheim Mo./Di./Do. 08.00-11.30 Uhr / 14.00-17.00 Uhr Mi. Vormittag geschlossen / 14.00-18.00 Uhr Fr. 07.00-14.00 Uhr (durchgehend) Tel. 071 372 07 20 / michaela.giger@degersheim.ch

Gemeinderatskanzlei Hauptstrasse 79, 9113 Degersheim Mo./Di./Do. 08.00-11.30 Uhr / 14.00-17.00 Uhr Mi. Vormittag geschlossen / 14.00-18.00 Uhr Fr. 07.00-14.00 Uhr (durchgehend) Tel. 071 372 07 80 / bettina.signer@degersheim.ch katholisches Pfarreisekretariat Degersheim Pfarreisekretariat, Friedbergstrasse 2, 9113 Degersheim Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Freitag 09.00-11.30 Uhr Tel. 071 371 10 17 / Notfall-Nummer 071 393 14 14 Katholisches Pfarreisekretariat Wolfertswil-Magdenau Pfarreisekretariat, Friedbergstrasse 2, 9113 Degersheim Dienstag, Mittwoch und Freitag 9.00-11.30 Uhr Tel. 071 393 18 63 / Notfall-Nummer 071 393 14 14 kath. Pfarrer Markus Schöbi, Enzenbühlstrasse 20, 9230 Flawil Tel. 071 393 48 00 / markus.schoebi@se-ma.ch Evangelisches Pfarreisekretariat und Pfarrer Pfarrer Bernard Huber, Kirchweg 3, 9113 Degersheim Tel. 071 370 03 30 Bestattungsdienst Enzler AG Enzenbühlstrasse 36, 9230 Flawil Tel. 071 390 03 36 Totengräber Blumen Belser, Urs Belser, St.Gallerstrasse 16, 9230 Flawil Tel. 071 393 15 52 Traueranzeigen und Trauerzirkulare (FLADE-Blatt) Cavelti AG, Wilerstrasse 73, CH-9201 Gossau Tel. 071 388 81 81 / kontakt@cavelti.ch Traueranzeigen und Trauerzirkulare (Wiler-Zeitung) Galledia AG, Burgauerstrasse 50, 9230 Flawil Tel. 058 344 96 96 / galledia@galledia.ch Regionales Zivilstandsamt St. Gallen (Degersheim) Rathaus, Poststrasse 28, 9001 St. Gallen Tel. 071 224 52 48 / za@stadt.sg.ch Zivilstandsamt Hinterland Appenzell A.Rh. (Herisau) Poststrasse 6, 9102 Herisau Tel. 071 354 54 35 / zivilstandsamt@herisau.ar.ch Zivilstandsamt Uzwil Flawilerstrasse 2, 9244 Niederuzwil Telefon 071 955 44 10 / zivilstandsamt@uzwil.ch Zivilstandsamt Appenzell Marktstrasse 8, 9050 Appenzell Telefon 071 788 95 85 / peter.faessler@jpmd.ai.ch Amtsnotariat Will-Toggenburg (Erbbescheinigung, Testamentseröffnung, etc.) Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil Tel. 058 229 76 30 / info@anwi@sg.ch

9. Friedhöfe und Kirchen Friedhof Degersheim Bergstrasse 26, 9113 Degersheim Kath. Kirche Degersheim Bergstrasse 10, 9113 Degersheim

Evang. Kirche Degersheim / Wolfertswil Kirchweg 3, 9113 Degersheim Friedhof und Kath. Kirche Wolfertswil Kirchweg 2, 9116 Wolfertswil

Waldfriedhof Degersheim Unterer Fuchsacker, 9113 Degersheim