LEISTUNGSERKLÄRUNG gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukteverordnung)

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Transkript:

Hilti. Outperform. Outlast. DE LEISTUNGSERKLÄRUNG gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukteverordnung) 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Hilti Brandschutz Kabel Disk CFS-D 25 Hilti Brandschutz Kabel Disk CFS-D 25 Nr. Hilti CFS-D 25 2. Verwendungszweck: Brandschutzabschottungen und Brandschutzbekleidungen für Abschottungen, siehe ETA-16/0050 (01.03.2016) Kabeldurchführungen Rohrdurchführung Kabel, Leerrohre Kleine Kupferrohre Das Anwendungsfeld muss mit dem Inhalt von ETA-16/0050 übereinstimmen. 3. Hersteller: Hilti Aktiengesellschaft, Feldkircherstrasse 100, 9494 Schaan, Fürstentum Liechtenstein 4. System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit: System 1 5. Europäisches Bewertungsdokument: ETAG Nr. 026-1 und ETAG Nr. 026-2 Technische Bewertungsstelle: UBAtc Union Belge pour l'agrement technique construction Notifizierte Stelle(n): MPA Braunschweig, Nr. 0761; UL International (UK) Limited, Nr. 0843. 6. Erklärte Leistung: Wesentliche Merkmale Brandverhalten Klasse E gemäß EN 13501-1 Erklärte Leistung / harmonisierte technische Spezifikation: Feuerwiderstand Feuerwiderstand und Anwendungsfeld in Übereinstimmung mit EN 13501-2. Siehe Anhang Gefahrstoffe Keine Gefahrstoffe Lärmschutz Geprüft nach EN ISO 717-1 Rw (C; Ctr) = 62 (-2;-7) db mit und ohne Kabel Elektrische Eigenschaften Geprüft nach DIN IEC 60093 (VDE 0303 Part 30):1993-12). 7,7 10 14 Ωcm Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit Y1 gemäß ETAG 026-2 Sonstige Nicht relevant / keine Leistung festgestellt Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht der erklärten Leistung/den erklärten Leistungen. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der obengenannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: Martin Althof Leiter Qualitätssicherung Geschäftsfeld Chemikalien Hilti Aktiengesellschaft Schaan,1. März 2016 DoP_de_01-00_000000001503_Hilti CFS-D 25

Anhänge ANHANG 1: des Feuerwiderstands der Hilti Brandschutz Kabel Disk CFS-D 25 zur Verwendung in Durchführungen in Leichtbau- und Massivwänden A 1.0 Leistungsübersicht Ausführliche Informationen sind in A 1.1 und nachfolgenden Abschnitten aufgeführt. DURCHFÜHRUNGSTYPEN Feuerwiderstand- Leichtbauwand (100 mm) Massivwand (100 mm) Leeröffnungen EI 90 Mehrleiterkabel mit Ø 13 mm Mehrleiterkabel mit Ø 19 mm (mit Ausnahme von Kabeln ohne Mantel [Leiter]) Einzelleiterkabel mit Ø 14 mm (mit Ausnahme von Kabeln ohne Mantel [Leiter]) Alle Kabeltypen mit Ø 21 mm (mit Ausnahme von Kabeln ohne Mantel [Leiter]) 2 EI 120 Kupfergehalt: 7,5 mm E 120 2 EI 90 Kupfergehalt: 40 mm 2 EI 90 Kupfergehalt: 1x35 mm EI 60 Leerrohre aus Kunststoff, Ø 16 mm benachbarter Abschottungen 150 mm ist Leerrohre aus Kunststoff, Ø 16 mm Kupferrohre, Ø 16 mm benachbarter Abschottungen 150 mm ist Wandstärke 1 mm Wandstärke 1 mm Wandstärke 1 mm EI 90 C/U C/U EI 60 C/U C/U EI 60 U/U E 120 U/U Alle zugeordneten en decken niedrigere Einstufungen ab, wie in Abschnitt 7 der Norm EN 13501-2 beschrieben.

A 1.1 Allgemeine Informationen A 1.1.1 Wandkonstruktionen Beschreibung einer Massivwand: Die Ergebnisse der Brandschutzklassifizierung können auf Beton- oder Mauerwerkswände mit einer Stärke größer gleich 100 mm und mit einer Dichte größer gleich 450 kg/m³ übertragen werden. Beschreibung einer Leichtbauwand: Die Ergebnisse der Brandschutzklassifizierung können auf alle Leichtbauwandkonstruktionen mit einer geeigneten Feuerwiderstandsklasse übertragen werden: - Die Konstruktion ist nach EN 13501-2 klassifiziert; - Die Konstruktion hat eine Gesamtstärke größer gleich 100; - Zwei Lagen Gipsplatten Gesamtplattenstärke: 12,5 mm werden auf jeder Seite der Konstruktion angebracht; - Leichtbauwände mit Holzständerwerk werden beidseitig mit jeweils zwei Lagen Gipsplatten versehen. Dabei liegt kein Teil der Abschottung näher als 100 mm am Ständerwerk. Der Hohlraum zwischen der Abschottung und dem Ständerwerk ist geschlossen und es werden mindestens 100 mm Dämmstoff der Baustoffklasse A1 oder A2 gemäß EN 130501-1 im Hohlraum zwischen der Abschottung und dem Ständerwerk eingebracht. Die gilt für Anwendungen mit oder ohne Rahmung der Öffnungen. Die gilt nicht für Sandwichkonstruktionen und Leichtbauwände, bei denen die Verkleidung das Ständerwerk nicht auf beiden Seiten abdeckt. A 1.1.2 Durchführung Die Gesamttiefe der Abschottung (t A) ist 100 mm. Die Wand weist eine Mindeststärke von 100 mm (t E) auf. Es können keine oder mehrere Kabel durch die Wandöffnung (625 mm²) geführt werden. Der Abstand zwischen der Wand und der ersten Konstruktion mit Versorgungsleitungen beträgt 500 mm auf beiden Seiten der Wand. Abbildung A1: Wandanwendung und Abmessungen A: Hilti Brandschutz Kabel Disk CFS-D 25 E: Bauteil (Massiv- oder Leichtbauwandkonstruktion) t A: Gesamttiefe der Abschottung Abbildung A2: Beispieldarstellung Versorgungsleitungen t E: Bauteildicke C: Kabel C 1: Leerrohr C 2: Metallrohr A 1.1.2.1 Maximale Öffnungsgröße Maximale Öffnungsgröße in der Wand = 625 mm² mit maximalen Außenabmessungen von 25 mm x 25 mm. Es können alle Wandöffnungen / Formen, die von einem Quadrat von 25 mm Kantenlänge abgedeckt werden, verwendet werden. WP (max. Öffnungsdurchmesser): 25 mm Abbildung A3: Maximale Öffnungsgröße

A 1.1.2.2 Abschottung der Durchführung Der Leerraum zwischen Versorgungsleitungen und Wand wird mit der Hilti Brandschutz Kabel Disk CFS-D 25 so abgeschottet, dass die Versorgungsleitungen umwickelt sind und die Kabel Disk gegen die Wand gedrückt wird. Die Öffnung muss vollständig von der Hilti Brandschutz Kabel Disk CFS-D 25 abgedeckt werden. Kabeldurchführungen, die nur an einer Seite aus der Wand austreten, werden als Standarddurchführung abgedichtet, jedoch nur auf der Durchführungsseite. Schnittansicht Draufsicht Abbildung A4: Hilti Brandschutz Kabel Disk CFS-D 25 Anwendung A 1.1.2.3 Abstände innerhalb der Öffnung Die Abstände gelten für die Wandmontage. Mindestabstände in mm (siehe Abbildung): S 1 0 (Abstand zwischen Kabeln und Schottrand) S 2 0 (Abstand zwischen Kabeln) S 3 0 (Abstand zwischen Kupferrohr und Schottrand) S 20 0 (Abstand zwischen Leerrohren und Schottrand) Abbildung A5: Abstände innerhalb der Durchführung Mindestabstände in mm (siehe Abbildung): A 1.1.2.4 Gruppenanordnung (Abstände zwischen den Öffnungen) Sa 5 (Abstand zwischen Öffnungen mit/ohne Kabel und anderen Öffnungen mit/ohne Kabel) Sb 5 Sc 150 (Abstand zwischen Öffnungen mit Leerrohren und anderen Öffnungen mit/ohne Kabel) (Abstand zwischen Öffnungen mit Kupferrohren und anderen Versorgungsleitungen) Benachbarte Hilti Brandschutz Kabel Disks CFS-D 25 werden überlappend angebracht. Abbildung A6: Gruppenanordnung

A 1.2 Leichtbau- oder Massivwände gemäß A 1.1.1 Mindestwandstärke 100 mm A 1.2.1 Leerschott (keine Versorgungsleitungen)* Konstruktionsdetails (Symbole und Abkürzungen siehe A 1.3) 2 Hilti Brandschutz Kabel Disks CFS-D 25 (jeweils eine auf jeder Wandseite) müssen eine Abschottungstiefe t A von > 100 mm ausbilden. W p: 25 mm (max. Öffnungsdurchmesser 25 mm) Abbildung A7: Leerschott Öffnungsgröße: 25 x 25 mm EI 90 * Wenn in ein Leerschott nachträglich Versorgungsleitungen eingebaut werden, dürfen nur Leitungen aus den nachfolgenden Tabellen verwendet werden, die die erforderliche aufweisen. A 1.2.2. Kabel Konstruktionsdetails siehe 1.1.2.2 Es können keine oder mehrere Kabel durch die Wandöffnung geführt werden. Alle gängigen Kabeltypen, die derzeit auf europäischen Baustellen verwendet werden (z. B. Kabel für Strom, Steuerung, Signal, Telekommunikation, Daten sowie Glasfaserkabel). Alle Mantelleitungen: Mehrleiterkabel Ø 13 mm Mehrleiterkabel mit Ø 19 mm Einzelleiterkabel Ø 14 mm Kabel mit Ø 21 mm Kupfergehalt 7,5 mm 2 (z. B. 5x1,5 mm 2 ) (Kabeldichte 5,6 %) Kupfergehalt: 40 mm 2 (z. B. 4x10 mm 2 ; 5x8 mm 2 ; 10x4 mm 2 oder Datenkabel [20x2x0,8 mm 2 ]) (Kabeldichte 14 %) Kupfergehalt: 35 mm 2 (z. B. 1x35 mm 2 ); (Kabeldichte 23 %) EI 120 E 120 EI 90 EI 90 EI 60

A 1.2.3 Kleine Leerrohre und Rohre aus Kunststoff Konstruktionsdetails siehe 1.1.2.2 Es können keine oder mehrere Leerrohre oder Rohre aus Kunststoff durch die Wandöffnung geführt werden. Ø 16 mm, Wandstärke 1 mm Abstand zu benachbarten Durchführungen [s c] Leerrohre oder Rohre aus Kunststoff 5mm EI 60 C/U C/U Leerrohre oder Rohre aus Kunststoff 150mm EI 90 C/U E90 C/U Konstruktionsdetails siehe 1.1.2.2 A 1.2.4 Metallrohre Pro Wandöffnung kann maximal 1 Rohr oder Leerrohr aus Metall durchgeführt werden. Ø 16 mm, Wandstärke 1 mm Rohre und Leerrohre aus Metall Abstand zu benachbarten Durchführungen [s c] 150 mm EI 60 U/U E 120 U/U 25 mm Abbildung A 8: Grafische Darstellung der Montageanweisungen A 1.3 Abkürzungen in den Abbildungen Abkürzung Hinweise Abkürzung Hinweise A, A1, A2,... Brandschutzprodukte t A Gesamttiefe der Abschottung C, C1, C2,... Durchgeführte Versorgungsleitungen t E Bauteilstärke E, E 1, E2,... Bauteile (Wand, Decke) W p Max. Öffnungsdurchmesser s 1, s 2, s n Abstände Kabeldichte Verhältnis zwischen Kupferfläche und Kabelfläche Kupfergehalt Max. Kupfergehalt bei gegebener Isolierstärke

ANHANG 2: Referenzdokumente EN 1366-3:2009 EN 13501-1+A1:2010 EN 13501-2+A1:2010 EN ISO 717-1 EN ISO 2811-1 EOTA TR 024 (Juli 2009) ETAG 026-1 (Januar 2008) ETAG 026-2, in der geänderten Fassung (Oktober 2011) Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen Teil 3: Abschottungen von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 1: mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 2: mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen Akustik Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen Teil 1: Luftschalldämmung Beschichtungsstoffe Bestimmung der Dichte Teil 1: Pyknometer-Verfahren Charakterisierung, Aspekte der Dauerhaftigkeit und werkseigenen Produktionskontrolle von reaktiven Baustoffen, Komponenten und Produkten Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall Teil 1: Allgemeines Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall Teil 2: Abschottungen