Die DIN EN : das Grundgesetz beim Schweißen von Tragbauwerken

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1 Die DIN EN : das Grundgesetz beim Schweißen von Tragbauwerken Konformität nach DIN EN Die harmonisierte europäische Norm DIN EN :2012:02 ist laut offizieller Einleitung Teil einer Reihe von europäischen Normen, die sich mit der Bemessung und Herstellung von tragenden Bauteilen und Tragwerken aus Stahl und Aluminium befassen. Sie enthält Festlegungen für den Konformitätsnachweis von Bauteilen, bei deren Einhaltung davon ausgegangen werden kann, dass die Bauteile die vom Bauteilhersteller angegebenen Leistungsmerkmale aufweisen (sogenannte Konformitätsvermutung). Die Einleitung weist darauf hin, dass Bauteile Tragfähigkeitsmerkmale besitzen, aufgrund derer sie für die vorgesehene Verwendung und Funktion geeignet sind. Die Tragfähigkeitsmerkmale werden durch die Bemessung und die Herstellung der Bauteile bestimmt. Hinweis Die DIN EN enthält selbst keine Regeln hinsichtlich Bemessung und Herstellung. Die Regelungen, auf die in der Norm Bezug genommen wird, sind aber in den entsprechenden Teilen der Eurocodes bezüglich der Bemessung sowie in den Normen über die Ausführung DIN EN (Stahltragwerke) und DIN EN (Aluminiumtragwerke) vorhanden. 1.1 Gliederung der DIN EN Der offizielle Titel der Norm lautet: Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile; Deutsche Fassung EN :2009+A1:2011. Die Norm ist in folgende Abschnitte gegliedert: 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweisungen 3. Begriffe und Abkürzungen 4. Anforderungen 5. Bewertungsverfahren 6. Konformitätsbewertung 7. Klassifizierung und Bezeichnung 8. Kennzeichnung Weiterhin gehören ein normativer und zwei informative Anhänge sowie ein kurzes Literaturverzeichnis zur vollständigen Norm. Laut Abschnitt 3.2 werden in der DIN EN folgende Abkürzungen benutzt: ITC: Basisberechnung (initial type calculation) ITT: Erstprüfung (initial type testing) MPCS: durch den Hersteller erstellte Bauteilspezifikation (manufacturer provided component specification) NDP: national zu bestimmender Parameter (nationally determined parameter). Dieser Begriff stammt aus den Eurocodes und bedeutet, dass eine nationale Festlegung zulässig ist. NPD: Diese Bezeichnung wird verwendet, wenn keine Prüfung der betreffenden Eigenschaft erfolgt (no performance determined). Dies kann z.b. der Fall sein, wenn in dem Mitgliedstaat, in dem das Bauteil zur Verwendung kommen soll, keine Regelungen für die betreffende Eigenschaften bestehen. PPCS: durch den Auftraggeber erstellte Bauteilspezifikation (purchaser provided component specification) R, E, I, M: auf die Prüfung des Brandschutzes bezogene Leistungsmerkmale, mit der Bedeutung der Buchstaben nach DIN EN : R: Tragfähigkeit in Minuten unter festgelegten Einwirkungen auf das Bauteil E: Raumabschluss (Aufrechterhalten des Raumabschlusses als raumabschließendes Element) I: Wärmedämmung (Fähigkeit, als raumabschließendes Element die Temperaturerhöhung auf der vom Feuer abgekehrten Seite unter einem festgelegten Grenzwert zu halten) M: Widerstand gegen mechanische Beanspruchung (geprüfter Widerstand, einer Stoßbelastung zu widerstehen nach abgeschlossener Erwärmung durch Feuer) WPK: werkseigene Produktionskontrolle 1.2 Anwendungsbereich der DIN EN Stahl- und Aluminiumtragwerke als Bauprodukte Die DIN EN legt Anforderungen an den Konformitätsnachweis von Stahlbauteilen, Aluminiumbauteilen und Bausätzen fest, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden. Der Konformitätsnachweis umfasst die Herstellungsmerkmale und, sofern erforderlich, Tragfähigkeitsmerkmale. Sie befasst sich ebenfalls mit dem Konformitätsnachweis von Stahlbauteilen, die in Verbundtragwerken aus Stahl und Beton verwendet werden. Die DIN EN gilt für alle tragenden Bauteile, die serienmäßig oder nicht serienmäßig hergestellt werden, sowie für Bausätze. Die Bauteile können z.b. aus warmgewalzten oder kaltgeformten oder mittels anderer Technologien hergestellten hergestellt werden. Sie können aus Querschnitten/Profilen unterschiedlicher Form, Flachmaterial (Platten, Bleche, Band) oder Stäben, Guss- oder Schmiedestücken aus Stahl- oder Aluminiumwerkstoffen hergestellt werden. Für die Anwendung der Norm ist es unerheblich, ob die Bauteile ungeschützt, durch Beschichtung oder durch eine andere Oberflächenbehandlung, z.b. durch Eloxieren beim Aluminium, korrosionsgeschützt sind. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind allerdings: Bauteile für abgehängte Decken Bauteile für Schienen und Schwellen von Eisenbahnsystemen Maschinenbauteile Bauteile von Druckbehältern und Rohrleitungen Bauteile von Fahrzeugen In der Anmerkung zu Abschnitt 3 wird betont, dass für bestimmte Stahl- und Aluminiumbauteile besondere Regelungen bezüglich Leistungsmerkmalen sowie weitere Anforderungen festgelegt worden sind. Derartige Festlegungen können in Form einer europäischen Norm oder als Abschnitte in einer europäischen Norm

2 vorliegen, sie gehen dann der DIN EN vor. Tab. 1: Wichtige Begriffsdefinitionen der DIN EN Begriff Bauteilspezifikation Entwurfsvorgaben europäische technische Spezifikationen Bewertungsverfahren Tragfähigkeit Herstellung Tragfähigkeitsmerkmale tragende Bauteile Bausatz Schweißeignung Bedeutung Dokument oder Dokumente, das/die alle für die Herstellung des Bauteils erforderlichen Angaben und technischen Anforderungen enthält/enthalten bei der Herstellung verwendete Materialien oder Produkte mit Eigenschaften, die in die Bemessung eingehen oder sonst mit der mechanischen Festigkeit und der Standsicherheit des Bauwerks oder Teilen hiervon und/oder mit deren Feuerwiderstand, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit zusammenhängen Dokumente, die alle für die Bemessung des Bauteils erforderlichen Angaben unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks enthalten europäische Normen und europäische technische Zulassungen für Bauprodukte Verfahren zur Überprüfung, dass die anzugebenden Leistungsmerkmale eines Bauteils den Sollwerten und allen geforderten Anforderungen entsprechen, und die zur Bewertung der Konformität von Merkmalen wie z.b. Materialeigenschaften, Geometrie und Tragfähigkeit angewandt werden ANMERKUNG 1: Für physikalische Prüfungen, die als Grundlage der Bewertung durchgeführt werden, wird der Begriff Prüfverfahren gebraucht. ANMERKUNG 2: Für statische Berechnungen, die zur Ermittlung der Tragfähigkeit und/oder der Ermüdungsfestigkeit durchgeführt werden, wird der Begriff Basisberechnung (initial type calculation ITC) gebraucht Wert oder mehrere Werte für die Lasten, die vom Bauteil getragen werden können. Die Werte beziehen sich entweder auf eine einzelne Belastungsart und -richtung oder auf mehrere Lasten, die in verschiedenen Richtungen wirken, sowie auf einen festgelegten Tragfähigkeitswiderstand nach EN 1990 und den maßgebenden Teilen der EN 1993, EN 1994 oder EN Für Bausätze bezieht sich die Tragfähigkeit auf vom Bausatz aufgenommene Lasten und Lastkombinationen, die für das Tragwerk bei der vorgesehenen Verwendung maßgebend sind. ANMERKUNG: Der Begriff Tragfähigkeit bezieht sich in dieser europäischen Norm auf Fälle, bei denen die Belastungen vorwiegend ruhend sind, sodass der Einfluss von sich wiederholenden Belastungen mit einem Ermüdungspotenzial nicht berücksichtigt werden muss. Die Kriterien für die Berücksichtigung von Ermüdung sind für Stahlbauteile in der EN 1993 und für Aluminiumbauteile in der EN 1999 angegeben. diejenigen Arbeitsvorgänge, die zur Herstellung eines Bauteils erforderlich sind, die Folgendes umfassen können: Bearbeitung, Schweißen, mechanisches Verbinden, Zusammenbau, Prüfung und Dokumentation der angegebenen Leistungsmerkmale Eigenschaften eines Bauteils, die sich auf dessen Funktionsfähigkeit unter Last beziehen ANMERKUNG: In dieser europäischen Norm werden die Leistungsmerkmale Tragfähigkeit, Ermüdungsfestigkeit und Feuerwiderstand in Verbindung mit den Herstellungsmerkmalen als Tragfähigkeitsmerkmale definiert. Herstellungsmerkmale sind z.b. Ausführungsklasse, Schweißqualität, Formgenauigkeit (Grenzabmaße) oder die Oberflächeneigenschaften, d.h. alle Eigenschaften, die einen Einfluss auf das Tragverhalten haben. Bauteile zur Sicherstellung der mechanischen Festigkeit und Stabilität und/oder des Feuerwiderstands unter Berücksichtigung von Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit. Tragende Bauteile können gegebenenfalls als solche direkt verwendet werden oder sind zum Einbau in ein Tragwerk vorgesehen. Satz aus tragenden Bauteilen, die auf der Baustelle zusammengesetzt und eingebaut werden ANMERKUNG: Das aus tragenden Bauteilen zusammengesetzte System wird als Tragwerk bezeichnet. Eigenschaft eines Stahl- oder Aluminiumwerkstoffs, für den ein qualifiziertes Schweißverfahren entwickelt werden kann ANMERKUNG: Siehe EN ISO Anforderungen der DIN EN Abschnitt 4 der Norm beschäftigt sich mit den Anforderungen der DIN EN Konkret geht es hier um die folgenden Punkte: 4.1 Diesbezüglich verweist die Norm darauf, dass die tragenden Bauteile aus Stahl bzw. Aluminium nach Maßgabe der DIN EN bzw. -3 hergestellt werden müssen. Das gilt bezüglich Stahl für Parameter wie Festigkeitseigenschaft, Schweißeignung und Bruchzähigkeit. Bezüglich Aluminiumlegierungen wird auf die Festigkeit abgestellt. 4.2 Zulässige Abweichungen für Abmessungen und Form 4.3 Schweißeignung 4.4 Bruchzähigkeit 4.5 Tragfähigkeitsmerkmale Die Tragfähigkeitsmerkmale von Bauteilen, die von der Norm abgedeckt werden, umfassen die Tragfähigkeit, eine Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit, die Ermüdungsfestigkeit und den Feuerwiderstand. 4.6 Brandverhalten 4.7 Gefährliche Stoffe 4.8 Schlagfestigkeit 4.9 Dauerhaftigkeit In Abschnitt 5 der DIN EN werden unter dem Begriff Bewertungsverfahren alle Arten von Vorgehensweisen, die zum Nachweis der Übereinstimmung mit

3 den Anforderungen angewandt werden, z.b. Prüfungen (Tests), Nachmessen der Geometrie und statische Berechnungen mit und ohne Versuchsunterstützung, angesprochen. 1.4 Konformitätsbewertung: Schlüsselstelle der DIN EN Konformität aufgrund von Erstprüfung und WPK Abschnitt 6 legt fest, dass die Übereinstimmung eines Bauteils oder eines Bausatzes mit den Anforderungen der DIN EN und mit den festgelegten Werten (einschließlich Klassen) durch die Erstprüfung und die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers, die die laufende Überwachung des Produkts und die stichprobenweise Überprüfung von Produkten nach einem vorgegebenen Plan einschließt, nachzuweisen ist. Hinweis Für die Überprüfungen können Bauteile oder Bausätze in Familien zusammengefasst werden, wenn die wesentliche Eigenschaft oder die wesentlichen Eigenschaften bei allen Bauteilen in der Familie gleich sind. So kann eine Familie von geschweißten Stahlbauteilen z.b. durch den Grundwerkstoff und das Schweißverfahren charakterisiert werden. Auch Werkstoffe niedrigerer Festigkeit bzw. mit besserer Schweißeignung können in eine Familie eingestellt werden. Bei geschweißten Aluminiumbauteilen können die Werkstoffgruppe und das Schweißverfahren eine Familie erzeugen. Generell decken ab. 7xxx-Legierungen alle anderen Legierungen und 6xxx-Legierungen 5xxx-Legierungen sowie 3xxx-Legierungen 5xxx-Legierungen und 3xxx-Legierungen dürfen als eine Gruppe betrachtet werden. 1.5 Die Erstprüfung Abschnitt definiert die Erstprüfung als Gesamtheit von Prüfungen und Verfahrensweisen, mit denen alle für den Produkttyp repräsentativen Leistungsmerkmale stichprobenartig bestimmt werden. Zweck der Erstprüfung sei der Nachweis, dass der Hersteller über die Voraussetzungen verfügt, tragende Bauteile und Bausätze nach dieser europäischen Norm liefern zu können. Die Beurteilung erstreckt sich auf zwei Aufgaben, die üblicherweise aber nicht zwingend vom Hersteller durchzuführen sind. Dabei handelt es sich um 1. die Basisberechnung (ITC) zur Beurteilung der Voraussetzungen hinsichtlich der Fähigkeit der Durchführung der Bemessung, wenn der Hersteller die Tragfähigkeitsmerkmale erklären muss, und 2. die Erstprüfung (ITT) zur Beurteilung der Fertigung und der Fertigungseinrichtungen. Erstprüfung in vier Fällen Laut DIN EN ist die Erstprüfung beim Auftreten von vier möglichen Konstellationen durchzuführen: Aufnahme der Produktion eines neuen Bauteils (sofern es sich nicht um ein Produkt derselben Familie handelt) Verwendung neuer (sofern es sich nicht um ein Produkt derselben Familie handelt) Aufnahme eines neuen oder modifizierten Fertigungsverfahrens, wenn dieses eine der zu bewertenden Eigenschaften beeinflussen könnte Umstellung der Produktion für eine höhere Ausführungsklasse Bezüglich der Prüfung von Bauteilen bzw. Bausätzen, für die eine Erstprüfung bereits durchgeführt wurde, kann unter bestimmten Umständen der Umfang der Überprüfungen verringert werden. Dies gilt, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass sich die Leistungsmerkmale gegenüber den bereits bewerteten Bauteilen oder Bausätzen nicht geändert haben, oder wenn dies in Übereinstimmung mit den Regeln für die Zusammenfassung in Gruppen/Familien erfolgt oder mittels direkt übertragbarer erweiterter Auswertung von Prüfergebnissen möglich ist. Tipp Wenn Bauteile verwendet werden, deren Eigenschaften bereits durch ihren Hersteller durch einen Konformitätsnachweis nach einer anderen europäischen technischen Spezifikation erklärt wurden, ist eine erneute Bewertung dieser Eigenschaften nicht erforderlich. Anhand der nachfolgenden Tabelle der Norm wird der Prüfumfang für die Erstprüfung und die Basisberechnung deutlich. Tab. 2: Prüfumfang, Bewertung und Konformitätskriterien für Erstprüfung und Basisberechnung (Quelle: Tabelle 1 in DIN EN : ) Eigenschaft Anforderung nach Abschnitt Bewertungsverfahren Anzahl der Proben/Bewertungsprüfungen Konformitätskriterien Zulässige Abweichungen für Maße und Form 4.2 Überwachung und Prüfung nach EN oder EN Schweißeignung 4.3 Kontrolle der Prüfbescheinigungen auf Übereinstimmung mit den festgelegten Anforderungen an die Bruchzähigkeit/ Sprödbruchwiderstand (nur 4.4 Kontrolle der Prüfbescheinigungen auf Übereinstimmung mit den 1 5.5

4 Stahlbauteile) festgelegten Anforderungen an die Tragfähigkeit 4.5, Berechnung nach den einschlägigen Teilen von EN 1993, EN 1994, EN 1999 oder Bauteilprüfungen nach den einschlägigen europäischen technischen Spezifikationenb Bauteilspezifikation und nach EN oder EN c Ermüdungsfestigkeit 4.5, Berechnung nach den einschlägigen Teilen von EN 1993, EN 1994 oder EN 1999b Bauteilspezifikation und nach EN oder EN c 1a 5.6 1a 5.6 Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeitb Berechnung nach den einschlägigen Teilen von EN 1990, EN 1993, EN 1994, EN 1999 oder Bauteilprüfungen nach den einschlägigen europäischen technischen Spezifikationenb Bauteilspezifikation und nach EN bzw. EN c 1a 5.6 Feuerwiderstand 4.5, Berechnung nach EN 1993, EN 1994 oder EN 1999 für Leistungsmerkmal R oder Prüfung und Klassifizierung nach EN für die Leistungsmerkmale R, E, I und/oder Mb Bauteilspezifikation und nach EN bzw. EN c Brandverhalten 4.6 Überprüfung von beschichteten Bauteilen nach EN Gefährliche Stoffe 4.7 Überprüfung, dass die europäischen Normen entsprechen 1a Schlagfestigkeit 4.8 Bewertung über die Bruchzähigkeit Dauerhaftigkeit 4.9 Behandlung von Oberflächen in Übereinstimmung mit der Bauteilspezifikation und mit EN oder EN a Für die Konformitätsbewertung reicht eine einzelne Berechnung. Wird die Eigenschaft durch Prüfungen bestimmt, muss die Anzahl von Prüfeinheiten, soweit zutreffend, EN 1990, EN 1993, EN 1994 oder EN 1999 entsprechen. b für den Fall, dass der Hersteller Eigenschaften angibt, die aufgrund statischer Berechnungen bestimmt wurden c entsprechend der Ausführungsklasse, die Gegenstand der Erstprüfung ist 1.6 Werkseigene Produktionskontrolle: das Herzstück der DIN EN Laut Abschnitt muss der Hersteller ein System der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten. So wird gewährleistet, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die zu erklärenden Leistungsmerkmale aufweisen. Die WPK als System muss die entsprechenden schriftlichen Verfahrensanweisungen und regelmäßige Kontrollen und Prüfungen beinhalten sowie die daraus resultierenden Maßnahmen für die verwendeten, die Betriebsausrüstung, den Produktionsprozess und die hergestellten Bauteile. Hinweis Das System muss nicht unbedingt der DIN EN ISO 9001 entsprechen, um die Anforderungen dieser europäischen Norm an die WPK zu erfüllen trotzdem wird die WPK erleichtert, wenn ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 bereits im Unternehmen etabliert ist.

5 Ergebnisse müssen dokumentiert werden Die Ergebnisse von Überprüfungen, Prüfungen oder Bewertungen, die im System der WPK des Herstellers festgelegt sind, müssen selbstverständlich dokumentiert und entsprechend aufbewahrt werden. Das Gleiche gilt für Maßnahmen, die bei Nichteinhaltung der Kontrollwerte oder der Kontrollkriterien zu ergreifen sind. Beurteilung der WPK Für die Beurteilung der WPK gelten zwingend die Vorgaben in Anhang B der DIN EN Der Anhang beschäftigt sich zuerst mit den Aufgaben in Bezug auf die Erstinspektion also mit der Überprüfung des Systems. In der diesbezüglichen Tabelle B.1 werden die Aufgaben bezüglich der Bemessungstätigkeit und der Produktion unterschieden. a) Aufgaben in Bezug auf die Bemessungstätigkeit Dies gilt allerdings nur für die Fälle, in denen Eigenschaften erklärt werden müssen, die auf statistischen Berechnungen beruhen. Dann muss gesondert bewertet werden, ob die zur Verfügung stehenden Ressourcen (Räumlichkeiten, Personal und Einrichtungen) für die Bemessungstätigkeiten von Stahl- und/oder Aluminiumbauteilen nach DIN EN geeignet sind. Dazu gehören die folgenden Punkte: 1. Beurteilung anhand von stichprobenartigen Bewertungsprüfungen, dass die erforderlichen Einrichtungen und Ressourcen z.b. für Berechnungen mit Hand und/oder mit Rechner einschließlich Software für die Arbeit zur Verfügung stehen und funktionieren 2. Beurteilung der Stellenbeschreibungen und der Anforderungen an die Fachkompetenz des Personals 3. Beurteilung der Verfahren für die Bemessung einschließlich der dazugehörenden Prüfvorschriften, um sicherzustellen, dass die Bauteile die Anforderungen erfüllen b) Aufgaben in Bezug auf die Produktion Hier steht die Beurteilung und Überprüfung der zur Verfügung stehenden Ressourcen (Räumlichkeiten, Personal und betriebliche Einrichtungen) an. So soll festgestellt werden, ob sie für die Herstellung von Stahl- und/oder Aluminiumbauteilen gemäß den in der DIN EN und der DIN EN festgelegten Anforderungen ausreichend sind. Relevante diesbezügliche Punkte sind die folgenden: 1. Überprüfung und Beurteilung des internen Kontrollsystems zur Prüfung der Konformität und der Vorgehensweise bei Fällen von Nichtkonformität 2. Beurteilung der Stellenbeschreibungen und der Anforderungen an die Fachkompetenz des Personals 3. In Bezug auf Schweißarbeiten: Prüfung, dass sowohl das Werk als auch der Schweißbetrieb die Anforderungen an die WPK in Bezug auf Einrichtungen und Personal erfüllen 4. Das Schweißzertifikat sollte die folgenden Angaben beinhalten: - Geltungsbereich und anzuwendende Normen - Ausführungsklasse(n) - Schweißprozesse - Basiswerkstoff(e) - verantwortliche Schweißaufsicht nach DIN EN ISO gegebenenfalls zusätzliche Bemerkungen Laufende Überwachung der WPK In Tabelle B.2 wird festgelegt, welche Aufgaben in Bezug auf die laufende Überwachung der Produktion einzuhalten sind. Auch hier ist es wieder so, dass Aufgaben bezüglich der Bemessungstätigkeiten nur erforderlich sind, wenn Eigenschaften erklärt werden, die auf statistischen Berechnungen fußen. a) Aufgaben in Bezug auf die Bemessungstätigkeit 1. Beurteilung anhand von stichprobenartigen Bewertungsprüfungen, ob die für die Bemessung relevanter Bauteile erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen und funktionieren 2. Beurteilung anhand von stichprobenartigen Bewertungsprüfungen, dass die erforderlichen Einrichtungen und Ressourcen z.b. für Berechnungen mit Hand und/oder mit Rechner einschließlich Software funktionieren 3. Beurteilung der Verfahren für die Bemessung einschließlich der dazugehörenden Prüfvorschriften, um sicherzustellen, dass die Bauteile die Anforderungen erfüllen 4. Bestätigung des Systems der WPK zur Durchführung von Bemessungstätigkeiten b) Aufgaben in Bezug auf die Produktion 1. Beurteilung anhand von stichprobenartigen Bewertungsprüfungen, ob das Überwachungssystem die Einhaltung der Anforderungen nach DIN EN bzw. DIN EN an Geometrie, Verwendung der richtigen und Qualitäts sicherstellt 2. Überprüfung und Beurteilung des internen Kontrollsystems zur Prüfung der Konformität und der Vorgehensweise bei Fällen von Nichtkonformität 3. Bestätigung des Systems der WPK zur Herstellung von tragenden Stahl- und/oder Aluminiumbauteilen Häufigkeit der Inspektionen Eine erste Inspektion innerhalb der laufenden Überwachung muss grundsätzlich ein Jahr nach der Erstinspektion durchgeführt werden. Sind keine wesentlichen Korrekturmaßnahmen erforderlich, kann die Häufigkeit der Inspektionen verringert werden. Diesbezüglich gelten dann die in Tabelle B.3 der Norm vorgeschriebenen Zeitabstände. Tab. 3: Überwachungsintervalle (Quelle: Tabelle B.3 in DIN EN : ) Ausführungsklasse EXC 1 und EXC 2 EXC 3 und EXC 4 Abstände zwischen den Inspektionen der WPK nach der Erstinspektion (Jahre) (Jahre) Achtung Die Intervalle folgen nicht dem oben genannte Schema, wenn einer der nachfolgenden Fälle eintritt:

6 neue Produktionsanlagen oder Veränderungen an wesentlichen Produktionsanlagen Wechsel der verantwortlichen Schweißaufsicht Einführung neuer Schweißprozesse, neuer Basiswerkstoffe und damit verbundener WPQR (welding procedure qualification record) neue wesentliche Produktionseinrichtungen Wenn der vorgesehene Abstand zwischen den Inspektionen zwei oder drei Jahre beträgt, muss der Hersteller jedes Jahr eine Erklärung ausstellen, dass keiner der oben aufgeführten Fälle eingetreten ist. Anhang B.5 gibt genaue Vorgaben bezüglich der Inspektionsberichte: 1. Nach jeder Inspektion ist ein vertraulicher Berichtsentwurf zu erstellen und an die für die WPK benannte zuständige Person zu schicken. Der Hersteller muss die Gelegenheit haben, zum Bericht Stellung zu nehmen. 2. Alle Korrekturmaßnahmen, die als Folge des Berichtsentwurfs durchgeführt oder geplant werden, sind zu überwachen und zum Zeitpunkt einer nachfolgenden Inspektion zu überprüfen. 3. Nach Eingang der Antwort des Herstellers zum Berichtsentwurf ist ein endgültiger Bericht mit der endgültigen Beurteilung zu erstellen. Personalverantwortlichkeiten für Konformitätsbewertungen Qualifiziertes Personal notwendig Abschnitt verlangt, dass die Verantwortlichkeiten, Befugnisse und das Zusammenspiel der Mitarbeiter, die eine leitende, ausführende oder prüfende Tätigkeit ausüben, welche die Konformität des Produkts beeinflussen, festgelegt werden müssen. Das gilt insbesondere für Personal, das Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Behebung von Nichtkonformität treffen und Konformitätsprobleme jeglicher Art feststellen und dokumentieren muss. In der entsprechenden Systembeschreibung sind Maßnahmen festzulegen, die gewährleisten, dass diejenigen Beschäftigten, die eine konformitätsbeeinflussende Tätigkeit ausüben, in Bezug auf die betroffenen Bauteile und die Ausführungsklassen ausreichend qualifiziert und weitergebildet sind. Tipp Der DVS (Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.v.) hat das Merkblatt 1712 Werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN /- 2 veröffentlicht. Es beschreibt am konkreten Beispiel der Herstellung eines Anbaubalkons aus Stahl, welche Anforderungen zur Ausführung und Dokumentation ein Betrieb nach DIN EN und DIN EN erfüllen muss. 1.7 Mess- und Prüfeinrichtungen kalibrieren Wäge-, Mess- und sonstige Prüfeinrichtungen, die einen Einfluss auf die Konformität der Bauteile haben, sind laut Abschnitt zu kalibrieren und regelmäßig nach den festgelegten Verfahren, Zeitabständen und Kriterien zu überprüfen Letzteres gilt natürlich auch für die in der Produktion eingesetzte Ausrüstung. Derartige Überprüfungen und Wartungen sind entsprechend schriftlich niedergelegter Verfahren des Herstellers durchzuführen und zu dokumentieren 1.8 Bemessung Abschnitt ordnet an, dass in Fällen, in denen die Bemessung durch den Hersteller erfolgt, das WPK-System die Übereinstimmung mit den Entwurfsvorgaben sicherstellen sowie Verfahren zur Prüfung der Berechnungen und zur Überprüfung der für die Bemessung Verantwortlichen vorsehen muss. 1.9 und Bauteilspezifikation Nach Abschnitt muss der Hersteller ein auf schriftlichen Anweisungen beruhendes Überwachungssystem einrichten, mit dem die Übereinstimmung der mit den Spezifikationen geprüft und dokumentiert wird dazu gehört auch die Rückverfolgung ihrer korrekten Verwendung im Bauteil. Bezüglich der Rückverfolgung gelten die in der DIN EN bzw. der DIN EN festgelegten Regelungen, die nach den Ausführungsklassen differenzieren. PPCS und MPCS Abschnitt schreibt vor, dass die Herstellung der Bauteile anhand einer Bauteilspezifikation, die alle erforderlichen Angaben zum Bauteil enthält, zu erfolgen hat. Der Hersteller muss übrigens auch einen schriftlich festgelegten Überwachungs- und Prüfplan aufstellen und betrieblich umsetzen, um zu prüfen und zu dokumentieren, dass die hergestellten Bauteile der Bauteilspezifikation entsprechen. In Anhang A werden Hinweise zur Erstellung der Bauteilspezifikationen gegeben und zwar für den Fall, dass die Erstellung durch den Auftraggeber (PPCS) erfolgt, und für die Variante, dass die Erstellung durch den Hersteller (MPCS) vorgenommen wird. Welche Aufgaben der Hersteller hat, wird in Tabelle A.1 der Norm sichtbar. Tab. 4: Herstellererklärung zu Bauteileigenschaften im Rahmen der CE-Kennzeichnung in Abhängigkeit vom Deklarationsverfahren (Quelle: Tabelle A.1 in DIN EN : ) Aufgabe Aufgaben des Herstellers und Herstellererklärungen Verfahren 1 Verfahren 2 Verfahren 3b Verfahren 3a Bemessung des Bauteils nein Ja Beruht auf der Forderung, eine Produktnorm anzuwenden, die sich auf anzuwendende Teile der Eurocodes bezieht. Ja Beruht auf der Forderung, die Entwurfsvorgaben des Auftraggebers bzw. des Herstellers zu verwenden, um den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. nein Grundlage der Herstellung MPCS MPCS MPCS PPCS

7 Herstellererklärung zu den Eigenschaften des Bauteils Angaben zu Geometrie und Werkstoffen sowie alle sonstigen Angaben, die für eine konstruktive Bewertung und statische Berechnung durch Dritte erforderlich sind. Das Bauteil muss wie in dieser Europäischen Norm gefordert, unter Bezug auf die anzuwendenden Teile der Eurocodes mit Angabe von Widerstandsgrößen als charakteristische Werte oder als Bemessungswerte, ausgeliefert werden. Das ausgelieferte Bauteil muss der MPCS entsprechen und dem Auftrag des Auftraggebers zugeordnet werden können. Das ausgelieferte Bauteil muss der PPCS entsprechen Produktbewertung und Nichtkonformität der Produkte Abschnitt ordnet an, dass der Hersteller Verfahren festlegen muss, um sicherzustellen, dass die zu bestätigenden Werte bzw. Klassen für alle Eigenschaften eingehalten werden. Die Vorgehensweise bei der Kontrolle der Produktion (Bauteile bzw. Bauteilfamilie) und die Anzahl der Bewertungsprüfungen müssen der in der Norm enthaltenen Tabelle 2 entsprechen. Tab. 5: Häufigkeit der Produktüberprüfungen innerhalb der WPK (Quelle: Tabelle 2 in DIN EN : ) Eigenschaft Anforderung nach Abschnitt Bewertungsverfahren Anzahl der Proben/Bewertungsprüfungen Konformitätskriterien Zulässige Abweichungen für Maße und Form 4.2 Überwachung und Prüfung nach EN oder EN Jedes Bauteila 5.3 Schweißeignung 4.3 Kontrolle der Prüfbescheinigungen auf Übereinstimmung mit den festgelegten Anforderungen an die Dokumentierte Überprüfung aller zur Herstellung verwendeten 5.4 Bruchzähigkeit/Sprödbruchwiderstand (nur Stahlbauteile) + Schlagfestigkeitb 4.4, 4.8 Überprüfung der Prüfbescheinigungen auf Übereinstimmung mit den festgelegten Anforderungen an die Dokumentierte Überprüfung aller zur Herstellung verwendeten 5.5, 5.10 Streckgrenze, Dehngrenze oder Zugfestigkeit der zur Herstellung verwendeten 4.5 Überprüfung der Prüfbescheinigungen auf Übereinstimmung mit den festgelegten Anforderungen an die Dokumentierte Überprüfung aller zur Herstellung verwendeten 5.2 Tragfähigkeitsmerkmale, die durch die konstruktive Bemessung bestimmt werden (Tragfähigkeit, Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit, Ermüdungsfestigkeit, Feuerwiderstand) 4.1 Kontrolle, dass die Bemessung nach dem maßgebenden Eurocode durchgeführt wurde Kontrolle, dass die Berechnungen für das hergestellte Bauteil gelten und überprüft wurden Tragfähigkeitsmerkmale, die durch die Herstellung bedingt werden Kontrolle, dass die Bauteilspezifikation sowie nach EN bzw. EN erfolgte Kontrolle auf Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Überwachung, wie in EN bzw. EN sowie in der Bauteilspezifikation festgelegt Dauerhaftigkeit 4.9 Kontrolle, dass die Herstellung nach EN oder EN erfolgte Kontrolle auf Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Überwachung, wie in EN oder EN festgelegt 5.11 a Die Prüfhäufigkeit kann abgemindert werden, wenn die Bauteile unter vergleichbaren Bedingungen hergestellt werden oder wenn die Geometrie von Bauteilen für deren Anwendung nicht kritisch ist. b siehe Abschnitt 4.8 und 5.10 Wenn für die Bauteilspezifikation ein festgelegter Überwachungs- und Prüfplan für Bauteileigenschaften gilt, sind die darin angegebenen Anforderungen noch zusätzlich zu den in Tabelle 2 aufgeführten Anforderungen zu erfüllen. Nichtkonformität der Produkte Der Hersteller muss schriftliche Festlegungen erstellt haben, die regeln, wie bei nicht konformen Produkten zu verfahren ist. Solche Fälle sind ebenfalls zu dokumentieren. Die Festlegungen müssen mit der DIN EN bzw. der DIN EN konform sein Klassifizierung und Bezeichnung Die Norm verlangt in Abschnitt 7, dass für jedes Bauteil die Ausführungsklasse festgelegt sein muss und zwar danach, wie sie in der DIN EN für Stahlbauteile und in der DIN EN für Aluminiumbauteile vorgegeben ist. In den beiden Varianten der DIN-EN-1090er-Familie werden zwei Toleranzkategorien definiert, die als grundlegende Toleranzen und als ergänzende Toleranzen bezeichnet werden. Für jede Kategorie sind Zahlenwerte betreffs der zulässigen

8 geometrischen Abweichungen vorgeschrieben. In Abschnitt 8 verlangt die DIN EN 1090, dass jedes Bauteil mit einer Kennzeichnung zu liefern ist, die eine eindeutige Zuordnung zur Bauteilspezifikation ermöglicht. Abb. 1: Zertifizierungsablauf anhand der europäischen Normen 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG

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