Enquete-Kommission Demokratie kommt

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Transkript:

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, Domplatz 6-9, 39104 Magdeburg Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Im Landtag von Sachsen-Anhalt Udo Mechenich Pressesprecher 2. Dezember 2016 Enquete-Kommission Demokratie kommt Der Ausschuss für Recht, Verfassung, Justiz und Gleichstellung fasste auf Antrag der Koalitionsfraktionen in seiner heutigen Sitzung eine Empfehlung zur Einsetzung einer Enquete-Kommission Demokratie lebendig und bürgernah. Hierzu erklärt Sebastian Striegel, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt: Mit der Beschlussempfehlung zur Enquete-Kommission Demokratie lebendig und bürgernah setzen die Koalitionsfraktionen, die sich u.a. zur Stärkung direktdemokratischer Elemente und zu mehr Bürgerbeteiligung bekannt haben, weitere Ziele des Koalitionsvertrages um. Ein in den Landtag eingebrachter Antrags der AfD wurde durch die Beschlussempfehlung verfassungskonform ausgestaltet und deutlich erweitert. Nicht nur das Verhältnis direkt-demokratischer und repräsentativer Demokratie soll betrachtet werden. Auch ein lebendigeres Parlament, mehr Transparenz und die weitere Demokratisierung der Gesellschaft sollen voran gebracht werden. Die Enquete soll deutlich stärker bürgerorientiert arbeiten, als alle ihre Vorläuferinnen. So soll die Kommission öffentlich und im Regelfall an unterschiedlichen Orten Sachsen-Anhalts tagen. Es werden einerseits Expertinnen einbezogen, aber auch Bürgerinnen und Bürger selbst sollen in so genannten Town-Hall-Meetings zu Wort kommen. Die Kenia-Koalition erweist sich mit der heute verabschiedeten Beschlussempfehlung des Rechts- und Verfassungsausschusses als handlungsfähig. Gemeinsam arbeiten wir an der Gestaltung der Demokratie in Sachsen-Anhalt. Wir wollen bereits im Januar 2017 mit der Arbeit beginnen.

Inhalt der Beschlussempfehlung (Anlage) Fraktionen der CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zum Antrag der Fraktion AfD Einsetzung eine Enquete-Kommission Stärkung der Demokratie auf Landes und auf kommunaler Ebene in Sachsen-Anhalt vom 17.11.2016 Drs. 7/607 Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich in seiner 4. Sitzung am 2. Dezember 2016 mit der vorgenannten Drucksache befasst und empfiehlt, dass sich der Landtag zur Demokratieförderung bekennt und für eine lebendige und bürgernahe Demokratie eintritt. Einsetzung einer Enquete-Kommission Demokratie lebendig und bürgernah. I. Themenstellung Der Landtag setzt auf der Grundlage des Artikels 55 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und gemäß 17 der Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen- Anhalt eine Enquete-Kommission zum Thema Demokratie lebendig und bürgernah ein. II. Zielsetzung Die Enquete soll zu den ausgewählten Schwerpunkten Vorschläge unterbreiten, um Demokratie in Sachsen-Anhalt lebendiger und bürgernäher zu gestalten. Dabei soll sie dem Landtag Handlungsempfehlungen unterbreiten, die die Transparenz erhöhen, die Partizipation kräftigen und eine Belebung des Parlaments erzielen sowie das Verhältnis zwischen direkter Demokratie und repräsentativer Demokratie stärker in Einklang bringen.

III. Schwerpunkte der Aufgabenstellung Die Enquete hat die Aufgabe, Vorschläge zu machen, wie das Verhältnis direktdemokratischer und repräsentativ-demokratischer Elemente innerhalb der Verfassungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt neu in Ausgleich gebracht werden kann. Die Enquete soll zu diesem Zweck erörtern, wie es um Möglichkeiten zur direkten und repräsentativen Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt bestellt ist. Sie soll erörtern, wo sich das Land Sachsen-Anhalt im Vergleich der Bundesländer befindet. Sie soll zudem den Blick nach außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wenden, um Mitbestimmungsmöglichkeiten in Gliedstaaten föderal aufgebauter Länder in Europa zu eruieren. Demokratisierung kann nur erfolgreich sein, wenn auch die Institutionen noch weiter demokratisiert werden (Schule, Universitäten, Betriebe). Die Kommission soll deshalb in allen Politikfeldern Möglichkeiten zur weiteren Demokratisierung identifizieren. Die Enquete soll zudem Vorschläge zur Belebung der parlamentarischen Praxis in Sachsen-Anhalt entwickeln. Dem Landtag sollen konkrete Vorschläge für eine geplante Parlamentsreform unterbreitet werden. Gelingende Mitbestimmung setzt informierte und sachkundige Bürger*innen voraus. Wir wollen deshalb auch die Möglichkeiten für Bürger*innen, sich sachkundig zu machen, einer kritischen Würdigung unterziehen und diskutieren. Die Kommission soll zu den oben genannten Aufgaben insbesondere die folgenden Gesetze evaluieren und Vorschläge zu deren Weiterentwicklung machen: - Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) - Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) - Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) - Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) - Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) - Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt - AbgG LSA)

- Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt - FraktG LSA) - Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt nebst anhängender Bestimmungen - Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) IV. Herangehensweise 1. Der Enquete-Kommission gehören zwölf Mitglieder an (CDU 4, AfD 3, DIE LINKE 2, SPD 2, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1,) und eine entsprechende Anzahl an Sachverständigen an. Für jedes Mitglied des Landtages wird ein Stellvertreter benannt. 2. Die Landesregierung wird gebeten, die Kommission kontinuierlich zu begleiten und dazu ein Ressort federführend zu benennen. Ebenso werden die kommunalen Spitzenverbände darum gebeten, sich in die Kommissionsarbeit aktiv einzubringen. 1. Die Enquete tagt grundsätzlich öffentlich an unterschiedlichen Orten in Sachsen-Anhalt. Die erste und die letzte Sitzung der Kommission finden im Landtag in Magdeburg statt. 2. Die Enquete bezieht weitere Expert*innen aus den zu erörternden Themenfeldern im Wege von Anhörungen ein. 3. Die Kommission führt bis zu drei Hearings/Town-Hall-Veranstaltungen mit Bürger*innen durch, um deren Erwartungen besser reflektieren zu können. V. Zeitraum Die Enquete-Kommission nimmt zum 1. Januar 2017 ihre Arbeit auf. Begründung In der 6. Legislaturperiode ist es gelungen, fraktionsübergreifend Teile des Verfassungs- und Parlamentsrechts zu reformieren. Die bisherigen Reformen gilt es weiterzuführen. Eine lebendige Demokratie entwickelt sich stets weiter. Das

Parlament als Herzstück unserer Demokratie soll das Forum für eine lebendige Diskussionskultur und den offenen Meinungsaustausch bieten. Die Partizipation und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern gilt es zu stärken und die Transparenz demokratischer Entscheidungen erhöhen. Um eine Belebung des Parlaments zu erzielen, Partizipation und Transparenz zu erhöhen sowie ein zukunftsfähiges Verhältnis von direkter Demokratie und repräsentativer Demokratie bürgernah weiterzuentwickeln greift der Landtag von Sachsen-Anhalt auf das Instrument einer Enquete-Kommission zur Politikberatung zurück. Eine solche Enquete ist ein wichtiges Instrument parlamentarischer Arbeit, mit dem in der vergangenen Legislatur bereits gute Erfahrungen gesammelt wurden. Sie macht die Einbeziehung externen Sachverstands möglich. Um die Demokratieförderung weiter voran zu bringen, um eine glaubhafte, lebendige sowie bürgernahe Demokratie zu erreichen und den Einzelnen zu mehr Mitbestimmung und Teilhabe an demokratischen Prozessen zu ermutigen, sollte der Gesetzgeber sich dieses externen Sachverstands aber auch direkter Impulse durch Bürgerinnen und Bürger bedienen.