REIFENPROGRAMM 2016 RET Q ua litäts-erneuerung Z U V E R L Ä S S I G - P R E I S W E R T - U M W E LT F R E U N D L I C H
Abrauen Sichtkontrolle 1. Prüfung: Ein qualifizierter Facharbeiter prüft und sondiert die Karkassen. Eine computergesteuerte Raumaschine ermöglicht die Erarbeitung exakter Rauradien als Vorraussetzung für optimale Reifenaufstandsflächen. LaufstreifenShearografie Belegemaschine 2. Prüfung: Die automatische Belegemaschine mit integriertem Bindegummi-Extruder bringt die auf Maß geschnittenen, profilierten Laufstreifen auf die Karkasse. Um kleinste Fehler in den Reifenaufbauteilen zu erkennen, werden alle Ia-Karkassen lasershearografiert. RingtreadBelegemaschine Druckprüfung 3. Prüfung: Alle Karkassen werden zur Qualitätskonrolle durch Druckprüfung bis 9 bar geprüft. 2 In Verbindung mit einem Bindegummi-Extruder gewährleistet dieses High-Tech-Verfahren die exakte, maßgenaue, im Rundlauf unübertroffene Belegung profilierter,ringförmiger Laufstreifen. 3
LKW Fernverkehr UZA FE100 UDE 2 LKW Fernverkehr BS 729 UDN/GRIP RDG101 RDR-HM3 WTD UDA2 295/60 R 22,5 295/60 R 22,5 4 5
LKW Nahverkehr UDY 3 UTM UWH LKW Nahverkehr MSD UZY HTD RTR-S MIX 101 13 R 22,5 12 R 22,5 13 R 22,5 6 7
Auflieger & Anhänger WS-S WTA-S/WTA UTE2 Auflieger & Anhänger U 164 WSY3 WSY RTE+ WSS-M+S K19 385/65 R 22,5 425/65 R 22,5 385/55 R 22,5 445/45 R 19,5 435/50 R 19,5 365/80 R 20 385/65 R 22,5 425/65 R 22,5 445/65 R 22,5 385/55 R 22,5 455/40 R 22,5 425/55 R 19,5 445/45 R 19,5 435/50 R 19,5 385/55 R 19,5 8 9
Busse BUS 100 Sonderprofile UDA4 SP 531 K-MAXD * * Auch als Normallaufstreifen lieferbar SP472 BUS 400 UG-MAX * * * 275/70 R 22,5 LHD2 K204 Normallaufstreifen 295/60 R 22,5 GP2 NRD Normallaufstreifen Normallaufstreifen LHT 275/70 R 22,5 12 R 22,5 385/65 R 22,5 13 R 22,5 385/55 R 22,5 435/50 R 19,5 295/60 R 22,5 10 RHT 385/65 R 22,5 11
9,5 R 17,5 10 R 17,5 205/75 R 17,5 215/75 R 17,5 225/75 R 17,5 235/75 R 17,5 245/75 R 17,5 245/70 R 17,5 265/70 R 17,5 245/70 R 19,5 265/70 R 19,5 285/70 R 19,5 305/70 R 19,5 12 LLKW/LKW MS101-L UZT UDE2 Normallaufstreifen Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel mit neuen, runderneuerten und gebrauchten Fahrzeugreifen, für Dienstleistungen und für den Handel mit sonstigen Waren, insbesondere Kraftfahrzeugzubehör. A. Lieferung 1. Alle Angaben in Preislisten und Prospekten einschließlich Preisangaben sind freibleibend. 2. Lieferung und Berechnung erfolgen zu den Preisen und Geschäftsbedingungen, wie sie am Tage des Versandes oder der Abholung gültig sind. 3. Preiserhöhungen gegenüber Nichtkaufleuten sind entsprechend zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Lieferung mehr als 4 Monate liegen oder Waren und Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden. 4. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung übernommen, dass wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung nicht durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten und Unterlieferanten, Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden uns von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das Recht, unsere Lieferungen ohne Nachlieferungspflicht einzustellen. Das gilt auch, wenn bei Eintritt dieser Ereignisse bereits Verzug vorlag. Sollten wir aus anderen als den vorgenannten Gründen vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten können, hat der Käufer uns schriftlich eine Nachlieferfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus Lieferungsverzögerungen oder Lieferungseinstellung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dem Käufer verbleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht. 5. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt. 6. Versandte Ware reist unabhängig vom Ort der Versendung und des Absenders stets auf Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung oder bei Transport mit unseren Wagen. Verweigert der Käufer unberechtigt die Annahme, gehen die durch die Nichtannahme entstandenen Kosten und Schäden zu Lasten des Käufers. 7. Die Anmeldung eines Konkurses oder eines Vergleichsverfahrens, die Beantragung auf Vorlage des Vermögensverzeichnisses oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß 807 ZPO, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und des Vermögensverzeichnisses, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder ein etwa eintretender Wechsel der Firmeninhaber entbinden uns von der Erfüllung laufender Aufträge und berechtigen uns zur sofortigen Liefereinstellung. Gleichzeitig erlischt die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen. 8. Die Rückgabe verkaufter Ware ist ausgeschlossen. B. Zahlung 1. Der Kaufpreis ist mit Rechnungserhalt sofort in bar ohne Abzug zahlbar, falls keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind. Abzüge, die nicht schriftlich vereinbart sind, werden nicht anerkannt. 2. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel entgegen zu nehmen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber hereingenommen. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für richtiges Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehmen wir keine Gewähr. Bei Zahlungsschwierigkeiten, Scheck- oder Wechselprotest werden die mit etwa später fällig werdenden Wechseln zunächst verrechneten Warenforderungen und alle übrigen Forderungen sofort fällig. 3. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Käufers. 4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gehenden Wechsel-Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 7 % aus dem Bruttoendbetrag der fälligen Rechnungen zu berechnen. Unberührt davon bleibt unser Recht, Schadenersatz wegen Verzuges geltend zu machen. 5. Wir behalten uns vor, von Fall zu Fall für Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Nachnahme zu verlangen. 6. Eine Verzinsung von Voraus- oder A-Konto-Zahlungen wird nicht gewährt. 7. Wir sind berechtigt, jederzeit für eine bestehende Forderung neben unserem Eigentumsvorbehalt eine nach unserem Ermessen ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Wird unserem Ersuchen nicht stattgegeben, so werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. 8. Nichtkaufleute sind befugt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Ansonsten sind Aufrechnung und Zurückbehaltung ausgeschlossen. C. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis sämtliche auch bedingt und künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes im Wege der Warenrücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. 2. Der Eigentumsvorbehalt gemäß diesen Bedingungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verbindung hergestellte neue Waren. Der Käufer tritt uns insoweit seine Anwartschaftsrechte und Miteigentumsrechte ab und vermittelt uns den Besitz. 4. Der Runderneuerungspreis beträgt ein Mehrfaches des Preises der Karkasse (abgefahrene Decke). Wenn der Käufer uns zur Runderneuerung geeignete Karkassen zur Verfügung gestellt hat, erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sich der Eigentumsvorbehalt in ganzem Umfang auf die von uns runderneuerten Decken einschließlich Karkassen erstreckt. 5. Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers berechtigt, die zurück genommene Ware nach unserem Ermessen a) freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös dem Käufer gutzuschreiben, b) zum Marktpreis (geschätzter Wiederverkaufserlös) gutzuschreiben oder c) zum dem Käufer am Tag der Lieferung berechneten Nettopreis gutzuschreiben. In allen Fällen sind wir berechtigt, unsere aus der Rücknahme entstehenden Kosten in Höhe von 20 % des gutgeschriebenen Betrages von der Gutschrift abzusetzen. Dem Käufer bleibt der Nachweis einer geringeren tatsächlichen Wertminderung und geringerer Rücknahmekosten unbenommen. 6. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Kunden entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten tritt er hiermit bis zur vollen Tilgung aller seiner Verbindlichkeiten im Sinne der Ziffer C 1 bereits jetzt an uns ab. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, solange die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen ist. 7. Der Käufer enthält sich aller Handlungen, die die vereinbarte Voraussetzung beeinträchtigen könnten, insbesondere der Vereinbarung der Unabtretbarkeit der ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen sowie der Aufnahme dieser Forderungen in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrent-Verhältnis. 8. Bei Widerruf und Offenlegung ist der Käufer verpflichtet, uns sämtliche Kunden unverzüglich namhaft zu machen; wir haben hierzu das Recht in die Einsichtnahme der Bücher des Käufers. 9. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Warenveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt. 10. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Vorbehalts- bzw. Sicherungsrechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich Mitteilung zu machen und diese Rechte sowohl Dritten als auch uns gegenüber zu bestätigen. Eine Vorpfändung oder Sicherungsübereignung bzw. übertragung dieser Rechte ist dem Käufer untersagt 11. Bei Zahlungsverzug oder wenn sonstige Gründe vorliegen, die die Besorgnis rechtfertigen, dass unsere Vorbehaltsrechte gefährdet sind, können wir die in diesem Abschnitt genannten Sicherungsrechte geltend machen. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, die zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und uns die notwendigen Unterlagen, insbesondere Lieferscheine, Rechnungen, Lagerbestandslisten usw. auszuhändigen. 12. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt nachhaltig um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweitzur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. D. Haftungsbedingungen 1. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware, insbesondere Karkassen, und für Sekunda- Ware ist ausgeschlossen. 2. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn a) die Ware von anderen als uns oder von uns autorisierten Dritten hergestellt oder bearbeitet wurde, b) äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Behandlung vorliegen, c) die Ware einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, d) es sich um natürlichen Verschleiß handelt, e) die Fabriknummern oder die Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder verändert worden sind, f) sich um unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware handelt. 3. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht binnen 8 Tagen nach Lieferung schriftlich rügt. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Lieferung, schriftlich zu rügen. 4. Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder nicht in angemessener Frist erfolgt, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 5. Bei Ersatzlieferung berechnen wir eine anteilige Vergütung entsprechend der Abnutzung der mangelhaften Ware. 6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. 7. Einer langjährigen Übung der Reifenbranche entsprechend, sind Schadenersatzansprüche aller Art, insbesondere wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung ( 823 ff. BGB), gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 8. Die in den Preislisten enthaltenen oder anderweitigen erwähnten Größenangaben und technischen Angaben (z. B. Maße, Gewichte) sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern handelsübliche Bezeichnungen. E. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstige Vereinbarungen 1. Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist unser Firmensitz bzw. der unserer Filialen. 2. Gerichtsstand Gerichtsstand ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das für den Firmensitz zuständige Amtsgericht. Wir können nach unserer Wahl auch bei dem für unseren Firmensitz zuständigen Landgericht oder bei den für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichten klagen. 3. Gültigkeit Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt; sie können von uns jederzeit geändert werden. Anderslautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, an Stelle der richtigen eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der richtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. 4. Sonstiges Reifen im Sinne dieser Geschäftsordnung sind Decken, Schläuche und Wulstbänder. Überprüfen Sie nach jeder Montage den festen Sitz Ihrer Radmuttern. Nach einigen Fahrkilometern müssen diese nachgezogen werden. Wir haften bei evtl. Folgeschäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Ihnen bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch Unterschrift ausdrücklich anerkannt werden. Überprüfen Sie nach jeder Montage den festen Sitz Ihrer Radmuttern. Nach einigen Fahrkilometern müssen diese nachgezogen werden. Wir haften bei evtl. Folgeschäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Ihnen bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch Unterschrift ausdrücklich anerkannt werden.
Über uns Unser Team RET Reifenerneuerungstechnik GmbH RET Reifenerneuerungstechnik GmbH verfügt über kompetente, engagierte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr Hersteller für hochwertige Qualität Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und einer professionellen Arbeitsweise. RET Reifenerneuerungstechnik GmbH hat sich auf die Herstellung von qualitativ hochwertigen und vor allem einzigartigen Produkten spezialisiert. Überzeugen Sie sich selbst von unserem engagierten Team und unserem bewährten Angebot. Unsere Vorteile im Überblick Unsere Reifen werden nach der ECE-Regelung E1 109R-00 0092 hergestellt, der Betriebsablauf ist verifiziert durch das Prüflabor Nord. Qualitätserneuerung auf höchstem Niveau ist garantiert. Wir setzen nur Laufstreifen bekannter Hersteller ein. Diese Laufstreifen garantieren uns eine fehlerfreie Produktion und damit ein langes Leben Ihrer runderneuerten Reifen. Zu unserem Service gehört nicht nur der Verkauf. Mit unseren komplett ausgestatteten Montagewagen sind wir in der Lage bei unseren Kunden direkt vor Ort Reifen, Reparaturen, Auswuchtungen und/oder Montagen von Reifen auszuführen. Jörg Schenkemeyer Matthias Bruch Martin Jürgensen Richard Fukas Tomas Kasparavicius Bianca Graf-Gertig Geschäftsführung Karkasseneinkauf 14 Betriebsleiter Servicemonteur Außendienst Buchhaltung 15
Qualität ist unser Anspruch RET GmbH Hans Theismann Weg 5 30966 Hemmingen Telefon: +49 5101 3011 Fax: +49 5101 4009 email: schenkemeyer@ret-hannover.de www.ret-hannover.de