KLASSENELTERNVERSAMMLUNG UND KLASSENELTERNSPRECHER 2.2. KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEN ELTERN UND DER SCHULLEITUNG

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Transkript:

INHALT: 1. PRÄAMBEL 2. ORGANISATIONSSTRUKTUR 2.1. DEFINITION UND ZUSAMMENSETZUNG 2.1.1. KLASSENELTERNVERSAMMLUNG UND KLASSENELTERNSPRECHER 2.1.1.1. KLASSENELTERNVERSAMMLUNG 2.1.1.2. KLASSENELTERNSPRECHER 2.1.2. ELTERNBEIRAT UND SCHULELTERNBEIRAT 2.1.2.1. ELTERNBEIRAT 2.1.2.2. SCHULELTERNBEIRAT 2.2. KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEN ELTERN UND DER SCHULLEITUNG 2.3. FUNKTIONEN DES ELTERNBEIRATES UND SEINER SPRECHER 2.4. FUNKTIONEN UND AKTIONSPLAN FÜR DIE ELTERNSPRECHER 2.4.1. VERBINDUNG 2.4.2. MITWIRKUNG AN SCHULVERANSTALTUNGEN 2.4.3. VEREINFACHUNG DER INTEGRATION NEUER SCHÜLER 3. LAUFZEIT UND SATZUNGSÄNDERUNG Seite 1 von 8

1. PRÄAMBEL Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Deutschen Schule Valencia liegt als gemeinsame Aufgabe bei der Schulleitung, dem Schulträger, dem Lehrerkollegium, den Schülern und den Eltern bzw. Vormund. Ungeachtet anderer Belange haben die Eltern das Recht und die Verpflichtung an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken, um so die Rechte und Interessen der Eltern in Sachen schulischer Erziehung zu vertreten und zu wahren sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternhaus zu festigen. 2. ORGANISATIONSSTRUKTUR Die nachfolgend genannten Organe dienen zur Förderung der aktiven Mitarbeit der Eltern: Klassenelternversammlung und Klassenelternsprecher Elternbeirat und Schulelternbeirat (SEB) 2.1. DEFINITION UND ZUSAMMENSETZUNG 2.1.1. KLASSENELTERNVERSAMMLUNG UND KLASSENELTERNSPRECHER 2.1.1.1. KLASSENELTERNVERSAMMLUNG Die Eltern der Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternversammlung.Die Klassenelternversammlung tritt mindestens einmal im Schuljahr zusammen. Die erste Versammlung soll innerhalb der ersten fünf Wochen des Schuljahres stattfinden, um ggf. die Elternsprecher der Klasse zu wählen. Es sind in jeder Klasse bzw. Kindergartengruppe zwei Elternsprecher zu wählen. Der Klassenlehrer beruft in Absprache mit der Schulleitung die erste Klassenelternversammlung ein und leitet diese; die nachfolgenden Versammlungen werden von den Elternsprechern einberufen und geleitet. 2.1.1.2. KLASSENELTERNSPRECHER Die Klassenelternsprecher sind mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Eltern (pro Schüler nur eine Stimme) zu wählen. Die Wahl hat geheim zu erfolgen und die gewählten Kandidaten sind auf dem Stimmzettel anzugeben. Die Wahl erfolgt für die Dauer von zwei Jahren und findet in den ungeraden Klassen statt. Sollte aus irgendwelchen Umständen die Wahl in einer geraden Klassenzahl notwendig werden, so beträgt die Amtsdauer ein Jahr, also für die Restdauer der vorherigen Amtsdauer. Im ersten Kindergartenjahr (KG0) sowie im Letzten (KG3/Vorschule) gilt die Benennung zum Klassenelternsprecher nur dieses laufende Schuljahr. Die Klassenelternsprecher vertreten die Klassenelternversammlung gegenüber dem Klassenlehrer, den Fachlehrern und der Schulleitung in allen die Klasse betreffenden Angelegenheiten. Die Klassenelternsprecher können die Klassenelternversammlung nach Ermessen einberufen und müssen es tun, sofern der Klassenlehrer, die Schulleitung oder 25% der Eltern dies wünschen. Die Einberufung der besagten Versammlung ist sowohl der Schulleitung als auch dem Klassenlehrer mitzuteilen, beide sind zur Teilnahme, in der Regel spätestens eine Woche vorher, einzuladen. Sollte es notwendig sein Seite 2 von 8

können auch bestimmte Fachlehrkräfte eingeladen werden. Es ist ein Protokoll zu verfassen, das vom Klassenelternsprecher, sowie vom Klassenlehrer, sofern dieser auch teilgenommen hat, gegenzuzeichnen ist; das Protokoll wird an die zuständige Direktion und den Teilnehmern der Versammlung verteilt. Sollte ein Klassenelternsprecher sein Amt vorzeitig niederlegen, kann ein anderer Elternteil als Ersatz für die ausscheidende Person im Rahmen einer Klassenelternversammlung nach dem oben beschriebenen Vorfahren nachgewählt werden. Klassenelternsprecher kann nur sein, wer ein Kind in der Klasse hat. Man kann nur Klassenelternsprecher einer Klasse sein. 2.1.2. ELTERNBEIRAT UND SCHULELTERNBEIRAT 2.1.2.1. ELTERNBEIRAT Die entsprechenden Klassenelternsprecher aller Schulklassen und aller Gruppen des Kindergartens bilden den Elternbeirat. Der Elternbeirat tritt in jedem Schuljahr innerhalb der vier auf die Wahl der Klassenelternsprecher folgenden Wochen zusammen, um den Schulelternbeirat (im weiteren SEB) zu wählen. Die Klassenelternsprecher üben ihr Wahlrecht persönlich aus. Die wählbaren Personen verlieren aufgrund der Eigenschaft, Kandidaten des SEB zu sein, nicht ihr Wahlrecht. Der Vorsitzende bzw. stellv. Vorsitzende des SEB ruft die erste Sitzung des Elternbeirates ein. Der Vorsitzende des SEB des Vorjahres, falls noch im Amt, ansonsten sein Stellvertreter oder ein anderes noch im Amt befindliches Mitglied des SEB leitet die Sitzung. Der Schriftführer schreibt das Protokoll. Sofern nicht ausdrücklich vor der ersten Sitzung des Schuljahres bekanntgegeben, (muss in schriftlicher Form den anderen Mitgliedern des SEB, der Schulleitung und dem Vorsitzenden des Schulvereines vorliegen) behalten der Präsident, Vizepräsident, Schriftführer und die andere Mitglieder des SEB weiterhin ihre Funktionen bis zur Wahl des neuen SEB inne. Dies gilt selbst dann, wenn diese keine Klassenelternsprecher mehr im laufenden Schuljahr sind. Unabhängig von der ersten Sitzung des Elternbeirates zur Wahl des SEB wird der Vorsitzende den Elternbeirat nach Ermessen einberufen, um besonders wichtige Angelegenheiten zu besprechen. Darüber hinaus beruft der Vorsitzende den Elternbeirat ein, wenn 25% seiner Mitglieder oder die Schulleitung dies beantragen. Die Sitzungen des Elternbeirates finden, nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung, im Schulgebäude statt. Der Vorsitzende beruft die Sitzung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung, spätestens eine Woche vorher, ein. Der Vorsitzende des Elternbeirates leitet die Sitzungen. Über die Behandlung von Angelegenheiten auf der Sitzung, die nicht auf der Tagesordnung stehen, entscheidet die einfache Mehrheit. Seite 3 von 8

Der Elternbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder anwesend ist. Zur Verabschiedung von Beschlüssen reicht die einfache Mehreit der Anwesenden. Die Stimmabgabe erfolgt geheim, sobald dies ein Mitglied des Elternbeirats beantragt. Der Schriftführer erstellt ein Protokoll der Sitzungen, wovon die Schulleitung eine Kopie erhält. Das Protokoll ist vor der weiteren Verteilung von der Schulleitung zu genehmigen. 2.1.2.2. SCHULELTERNBEIRAT Der Elternbeirat wählt seine Sprecher, die Mitglieder des SEB, unter den Klassenelternsprechern. Der SEB besteht aus sechs Mitgliedern, die nach Möglichkeit aus Vertretern aller Stufen zu bestehen hat. Wobei ein Vertreter aus dem Kindergarten und ein weiter aus der Grundschule kommt. Diese beiden Mitglieder werden in jeweils vorhergehenden Sitzungen des Kindergartens und der Grundschule von deren Klassenelternsprecher gewählt. Die übrigen vier Mitglieder sollten aus den nachfolgend genannten Stufen kommen: ein Mitglied aus aus den Klassen 5c bis 8c, ein zweites aus den Klassen 5 bis 8 (ausser den C-Klassen), ein drittes aus den Klassen 9 und 10 und ein viertes aus den Klassen 11 und 12. Sollte es keine Kandidaten für eine Stufe geben, kann auch ein weiterer Kandidat aus einer anderen Stufe gewählt werden. Außerdem ist es wünschenswert, dass mindestens zwei Mitglieder sowohl Deutsch als auch Spanisch sprechen, damit es an Schulversammlungen, zu denen es eingeladen ist, teilnehmen kann, und zwar unabhängig von der Sprache, die dort gesprochen wird. Wählbar sind diejenigen Klassenelternsprecher, die bei der Wahl anwesend sind. Die Neuwahl des SEB erfolgt jährlich für die Hälfte seiner vier frei wählbare Mitglieder (die aus der Sekundarstufe). Das heiβt, dass in einem Jahr zwei und im darauffolgenden Jahr die zwei weiteren Mitglieder gewählt werden, sofern die zwei Jahre, für die sie gewählt wurden, vergangen sind. Sollte es vor diesen zwei Jahren zu einem Rücktritt kommen, erfolgt innerhalb von 4 Schulwochen im Rahmen einer Versammlung des Elternbeirates eine auβerordentliche Wahl unter den Klassenelternsprechern, und das neue SEB-Mitglied übt sein Amt bis zum Auslauf der Dienstzeit seines Vorgängers aus. Der SEB wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter, den Schriftführer und verteilt alle weiteren Aufgaben (z.b. Verbindungsperson zum Vorstand, zu den Lehrern oder zur PQM-Gruppe ), letzterer schliesst nicht aus, dass andere Klassenelternsprecher als Verbindungspersonen handeln. Der Termin der Sitzungen des SEB wird mit der Schulleitung abgestimmt. Auf Wunsch der Schulleitung und/oder des Vorstandes und/oder des Lehrerbeirats sind weitere Tagesordnungspunkte aufzunehmen. Zu den Sitzungen werden die Schulleitung, zwei Mitglieder des Schulvorstandes sowie zwei Vertreter des Lehrerbeirates mit Stimme, aber ohne Stimmrecht eingeladen. 2.2. KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEN ELTERN UND DER SCHULLEITUNG Seite 4 von 8

Es wird ein Minimum an Sitzungen empfohlen, um eine reibungslose Kommunikation zwischen den Eltern, den Klassenelternsprechern und der Schulleitung zu gewährleisten. Um eine fließende Kommunikation unter den Eltern zu garantieren, damit gewährleistet ist, dass Probleme, Beschwerden, Sorgen, Fragen oder Anregungen sofort, kohärent und auf logische Art und Weise die geeigneten Stellen erreichen, sind die folgenden Sitzungen zu empfehlen: 2.2.1. Der Klassenelternsprecher steht während des Schuljahres den Eltern seiner Klasse per Telefon oder E-Mail zur verfügung. Falls erforderlich, beruft er einen Elternabend ein. Der Klassenelternsprecher des Kindergartens bzw. der Grundschule bzw. der Vorsitzende des SEB muss darüber informiert werden. 2.2.2. Der Elternbeirat trifft sich mindestens zweimal pro Schuljahr. 2.2.3. Der Schulelternbeirat trifft sich mindestens vier Mal pro Schuljahr. 2.2.4. Der Schulelternbeirat trifft sich mindestens vier Mal pro Schuljahr mit der Schulleitung. 2.2.5. Der Vorsitzende des Elternbeirats trifft sich mindestens einmal im Monat während des Schuljahres mit der Schulleitung und informiert darüber den SEB. 2.2.6. Der Gesamt-Klassenelternsprecher des Kindergartens trifft sich regelmäßig mit der Kindergartenleitung und informiert darüber den SEB. 2.2.7. Der Gesamt-Klassenelternsprecher der Grundschule trifft sich regelmäßig mit der Grundschlulleitung und informiert darüber den SEB. Der SEB kann auch andere Mittel verwenden, wie beispielsweise ein regelmäßiges Treffen organisieren, um die Kommunikation zwischen den Eltern zu verbessern. Wenn alle Teilnehmer übereinstimmen, das in einer der oben empfohlene Sitzungen keine Punkte für die Tagesordnung bestehen, so kann auf die Sitzung verzichtet werden. Um die Klassenelternsprecher bei ihrer Arbeit zu unterstützen sind unter Absastz 2.4. deren Aufgaben und Funktionen in einem Aktionsplan detailliert. 2.3. FUNKTIONEN DES ELTERNBEIRATES UND SEINER SPRECHER Die Eltern wirken über den Elternbeirat oder den SEB an der Erziehungsarbeit der Schule mit. Mit dem Ziel einer flüssigen Kommunikation zwischen Schule und Eltern werden Anfragen, Anliegen, Verbesserungsvorschläge, Initiativen und Vorschläge der Eltern, die im Interesse und Bildungsauftrag der Schule liegen, aufgenommen und an die Schulleitung weitergeleitet. Insbesondere betrifft dies die folgenden Punkte: 2.3.1. Allgemeine Regeln des Schulbetriebs und die Durchführung verschiedener kultureller und gesellschaftlicher sowie sonstiger Aktivitäten auβerhalb des Schulbetriebs. 2.3.2. Pflege und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Familie. 2.3.3. Einhaltung der Schulordnung und Verbesserung der außerschulischen Beziehungen. Seite 5 von 8

2.3.4. Hinsichtlich der Einführung von neuen Lern- und Arbeitsmethoden, obliegt dem Elternbeirat eine beratende Funktion im Rahmen des PQM (Pädagogisches Qualitätsmanagement). 2.3.5. Fragen in Sachen Ausflüge, Klassenreisen und Schüleraustausch. 2.3.6. Fragen hinsichtlich Berufsberatung, Sicherheit, Hygiene und Jugendschutz im Rahmen der Schule. 2.3.7. Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Schulvorstand, dem Lehrerkörper in denjenigen Angelegenheiten, die eine bedeutende Veränderung im Schulbetrieb darstellen, sowohl bei der Organisation als auch bei den schulischen Einrichtungen, insbesondere dann, wenn diese Veränderungen direkt oder indirekt eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Eltern bedeuten. 2.3.8. Auf Wunsch der Schulleitung, kann bei der Ausarbeitung von internen Organisationsbestimmungen und -abläufen der Schule mitgewirkt werden. 2.3.9. Kontaktpflege zu den Schulelternbeiräten anderer deutscher Schulen in Spanien, im Ausland, in Deutschland und zum Bundeselternbeirat. 2.4. FUNKTIONEN UND AKTIONSPLAN FÜR DIE ELTERNSPRECHER Im folgenden werden die Regeln und Verhaltensrichtlinien für diejenigen Eltern festgelegt, die zum Elternvertreter gewählt wurden. Das Ziel ist es, denjenigen einen Leitfaden an die Hand zu geben, die diese Funktion zum ersten Mal ausüben. 2.4.1. VERBINDUNG Die wichtigste Funktion der Elternvertreter ist es, als Verbindungsperson zwischen den Eltern und den verschiedenen Kontaktpersonen der Schule zu dienen. Der Zweck dieses Amtes ist es, Angelegenheiten, die es zwischen den Eltern und dem Lehrerkollegium oder der Kindergartenleitung, der Grundschulleitung oder der Schule selbst zu besprechen gilt, auf schnelle und direkte Weise zu regeln. 2.4.1.1. Das Übermitteln von Anregungen und Wünschen der Elternvertreter Es ist die Aufgabe der Elternvertreter allgemeine Anregungen und Wünsche der zu vertretenden Eltern zu übermitteln. Das Verfahren ist wie folgt: 2.4.1.1.1. Im Falle einer Beschwerde über einen Lehrer oder einer Angelegenheit, die einen Lehrer betrifft, sollten die Elternvertreten folgende Vorgehensweise einhalten: Zuerst sollte der Elternvertreter überprüfen, dass es sich um eine allgemeine Angelegenheit oder Beschwerde handelt und nicht um eine persönliche. Wenn es sich um ein persönliche Angelegenheit handelt, sollte der Elternvertreter die Eltern des Schülers oder der Schülerin bitten, diese selbst mit der oder den betroffenen Lehrkräften zu besprechen. Zugleich sollte er die Eltern darauf hinweisen, sich im Falle eines nicht zufriedenstellenden Gesprächs an den Klassenlehrer zu wenden. Besteht danach noch weiterer Gesprächsbedarf, können sich die Eltern an die entsprechende Leitung wenden. Sollte die Angelegenheit danach noch immer Seite 6 von 8

nicht geklärt sein, und als letzte Möglichkeit, können die Eltern diese der Schuldirektion vortragen. Ist die Beschwerde, Anregung oder Meinungsäußerung von allgemeiner Natur, sollten sich die Elternvertreter direkt an den entsprechenden Lehrer wenden. Wenn das Gespräch nicht zu einer Lösung des Problems führen sollte oder die Eltern ihre Anregung nicht im erwartenden Maß umgesetzt sehen, sollten sich de Elternvertreter an den Klassenlehrer wenden. Führt auch dieser Kontakt nicht binnen zwei Wochen zum gewünschten Ergebnis oder bleibt das Problem nach diesem Zeitraum immer noch ungelöst, sollten sich die Elternvertreter an die entsprechende Schulleitung wenden. Ist die Angelegenheit im Kindergarten oder der Grundschule entstanden und nach einem Zeitraum von weiteren zwei Wochen immer noch nicht zur Zufriedenheit der Eltern geregelt sein, sollte diese als letztes Mittel der Schulleitung vorgetragen werden. 2.4.1.1.2. Im Falle einer Anregung oder eines Vorschlages von einem Elternpaar oder einigen wenigen, können die Elternvertreter diese oder diesen dennoch an den Lehrer, Klassenlehrer, Grundschulleitung oder Schulleitung weiterleiten, je nach der erforderlichen Kompetenz. Die Anregung oder der Vorschlag, unabhängig des Ursprungs, sind es wert, ernst genommen zu werden, denn sie können das Schulleben positiv beeinflussen, sei es als Lösung eines vorhandenen Problems oder als Verbesserungsvorschlag. Der Elternvertreter leitet die Angelegenheit weiter und Lehrer, Klassenlehrer, Kindergartenleitung, Grundschulleitung oder Schulleitung treffen eine Entscheidung in dieser Sache. 2.4.1.2. Das übermitteln von Schulinformation an die Elternvertreter Ebenfalls ist es Aufgabe der Elternvertreter die Information, Entscheidungen und Antworten des Lehrers, des Tutors, der Kindergartenleitung, der Grundschulleitung oder der Schulleitung, die ihnen zu diesem Zwecke übermittelt wurden, an die Eltern weiterzuleiten. Hierfür müssen die Elternvertreter an Sitzungen teilnehmen, die von der Schulleitung, dem Vertreter im SEB oder vom SEB selbst organisiert werden. In diesen Sitzungen erfahren die Elternvertreter aus ersten Hand die Themen, die die Schule als wichtig zur Weiterleitung an die Eltern über die Elternvertreter ansieht. Es müssen zwei Elternvertreter der Grundschule ausgesucht werden, die die Protokolle dieser Sitzungen auf Deutsch und auf Spanisch erstellen. Nach der Zustimmung der Schulleitung werden diese Protokolle an die Elternvertreter geschickt und diese leiten sie ihrerseits an die Eltern weiter, um sicherzustellen, dass alle Zugang zu dieser Information haben. Seit der Veröffentlichung der aktuell gültigen Datenschutzgesetze ist es nötig die Zustimmung der Eltern zu erhalten um die persönlichen Daten (Adresse, Festnetzund Handynummer, Email,...) an die anderen Eltern der Klasse weiterzuleiten. Die Schule wird den Elternvertretern nur die Information der Familien zukommen lassen, die dafür eine Einverständniserklärung unterschrieben haben und auch ihr Seite 7 von 8

Einverständnis gegeben haben von den Elternvertretern Information per Email zu erhalten, die die Elternversprecher dafür aussuchen. Die beiden Elternvertreter einer Klasse müssen sich gegenseitig über alle Sorgen, Probleme oder Meinungen, die von Eltern der Klasse an sie herantragen wurden, informieren. Ebenfalls sollen die Elternvertreter sich über jeweilige Aktionen (Gespräche oder Treffen mit Lehrern, der Schulleitung, etc.) und Antworten von diesen Stellen, informieren. 2.4.2. MITWIRKUNG AN SCHULVERANSTALTUNGEN Eine weitere wichtige Funktion der Elternvertreter ist es bei Veranstaltungen, die in der Schule stattfinden, mitzuwirken, speziell in der Logistik. 2.4.3. VEREINFACHUNG DER INTEGRATION NEUER SCHÜLER Wenn ein neuer Schüler an die Schule kommt, informiert die entsprechende Schulleitung die Elternvertreter der betreffenden Klasse. Die Elternvertreter werden alles mögliche tun um die Eingliederung dieses Schülers zu erleichtern. Zu diesem Zweck wird es empfohlen, dass die Schulleitung: Einen Brief an die restlichen Eltern der Klasse schickt und über den neuen Schüler in der Klasse zu informieren. Den Eltern eine Liste mit den Kontaktdaten und Telefonnummer der Klassenkameraden, zukommen lässt, für den Fall, dass die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wollen. Es wird auch empfohlen, das die Elternvertreter ein außerschulisches Treffen (ein Mittagessen, einen Ausflug..) organisieren, damit sowohl der Schüler als auch die Eltern sich gut in die Gruppe integrieren können. 3. LAUFZEIT UND SATZUNGSÄNDERUNG Zur Verabschiedung von Beschlüssen oder Änderungen der vorliegenden Satzung ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Elternbeirates erforderlich. Auf der Tagesordnung wird dieses als einzelner Punkt oder auch als ein weiterer Punkt bekanntgegeben. Anschliessend muss die neue Satzung von der Schulleitung genehmigt werden. Seite 8 von 8