Sitzungsvorlage Nr. 11/2017. Bezeichnung des Taaesordnuncispunktes

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Transkript:

Stadt Langelsheim Der Bürgermeister Datum: 08.0.07 AmVAz: IV/3-55 Sitzungsvorlage Nr. /07 Gremium am ^ ^ Sitzung TOP Abstimmungsergebnis einstimmig Mehr- heits- beschluss abgelehnt abgesetzt - Fraktion Ortsrat Langelsheim 09.03.07 Ortsrat Bergstadt Lautenthal 04.04.07 Ortsrat Wolfshagen im Harz 8.0.07 Ortsrat Astfeld Ortsrat Bredelem Verwaltungsausschuss 5.0.07 5 Rat.0.07 Anläse: Sondernutzungskonzept Beschlussvorschlag Beschlussempfehlung an den Rat Bezeichnung des Taaesordnuncispunktes Aufstellung von Altkleider- und Schuhcontainern im Stadtgebiet der Stadt Langelsheim; Sondernutzungskonzept. Das anliegende - Sondernutzungskonzept für die Vergabe von Standplätzen für Alttetilcontainer - wird beschlossen. Die Anzahl und Standorte der Sammelplätze auf öffentlichen Flächen der Stadt Langelsheim wird gemäß der Aufstellung festgesetzt.. Die Berechtigung zum Aufstellen und Bewirtschaften von Sammelcontainern für Alttetilien und gebrauchten Schuhen an den festgesetzten Standorten wird grundsätzlich an einen geeigneten Bewerber, für einen Zeitraum von drei Jahren, erteilt. Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Kriterien des beigefügten Sondernutzungskonzeptes. Be.qründunci: Im gesamten Stadtgebiet der Stadt Langelsheim werden bereits seit vielen Jahren Altkleider- und Schuhcontainer (im folgenden Sammelcontainer genannt) aufgestellt. Seit dem Jahr 00 steht die Stadt Langelsheim mit einem Tetilverwertungsunternehmen in einem Vertragsverhältnis, das die Aufstellung dieser Sammelcontainer regelt. Laufende Verträge wurden in der Vergangenheit regelmäßig seitens der Stadt Langelsheim gekündigt und nach entsprechenden Preisverhandlungen fortlaufend neu geschlossen. Zurzeit zahlt dieses Tetilverwertungsunternehmen für jeden der 4 aufgestellten Sammelcontainer eine monatliche Vergütung. Die Sammelcontainer sind auf 7 Standorte im gesamten Stadtgebiet verteilt.

Eine Änderung der Rechtsprechung hat im Jahr 05 dazu geführt, dass auch einem konkurrierenden Tetilverwertungsunternehmen ein Anspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Sammelcontainern zugestanden hat. Auf Grund dessen, wurde ein zusätzlicher Vertrag mit dem begehrenden Tetilverwertungsunternehmen geschlossen und es wurden neun Containerstandorte für zehn Sammelcontainer genehmigt. Beide Verträge laufen bis zum 3..07. Nach Vertragsablauf im Jahr 08 soll wieder zu der alten Containeranzahl von 4 und den bisherigen 7 Standorten zurückgefunden werden. Die bisherige Containeranzahl hat sich für das Stadtgebiet der Stadt Langelsheim bewährt. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird dadurch nicht beeinträchtigt und ein reibungsloser Gemeingebrauch der Straße wird aufrechterhalten. Des Weiteren soll das Stadt- und Straßenbild nicht durch eine ausufernde Anzahl von Sammelcontainern beeinträchtigt werden und auch die Straßenanlieger sind vor Störungen zu schützen. Zudem machen die Tetilverwertungsunternehmen auch von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Sammelcontainer auf Privatgelände (beispielsweise auf Supermarktparkplätzen) aufzustellen. Bei der Verwertung von Altkleidern handelt es sich um einen umkämpften Markt, den es zu regulieren gilt. Um eine rechtssichere Situation zu schaffen, hat der Niedersächsische Städtetag empfohlen, ein Sondernutzungskonzept zu erstellen. Danach sollen sich interessierte Bewerber bei der Stadt Langelsheim bewerben. Neben der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Zuverlässigkeit des Aufstellers ein wesentliches Kriterium bei der Vergabe von Standplätzen für Sammelcontainer. Werden im Auswahlverfahren mehrere Bewerber an erster Stelle priorisiert, so erfolgt die Vergabe an den Höchstbietenden. Sollte es erforderlich sein, können die Standplätze auch aufgeteilt werden. Die Standplätze für Sammelcontainer werden befristet für drei Jahre vergeben. Dadurch soll nicht zum Zuge gekommenen Bewerbern die Möglichkeit gegeben werden, in regelmäßigen Zeitabständen wieder die Gelegenheit zur Aufstellung von Sammelcontainern zu erhalten. Der Niedersächsische Städtetag hat im Auftrag der Stadt Langelsheim eine Umfrage zum Thema Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidercontainern" durchgeführt. An der Umfrage haben sich 35 Kommunen beteiligt und die Antworten waren breit gefächert. Die meisten der teilnehmenden Kommunen erteilen keine Sondernutzungserlaubnisse für die Aufstellung von gewerblichen Sammelcontainern bzw. gestatten dies nur caritativen Einrichtungen. Andere haben Auswahlkriterien aufgestellt, nach denen Bewerber priorisiert werden und einige Kommunen führen Ausschreibungsverfahren durch. Zusatzjür die Orts rate: 94 () Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) regelt, dass die Ortsräte zu allen wichtigen Fragen des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, die die Ortschaften in besonderer Weise berühren, rechtzeitig vorher anzuhören sind. Das Anhörungsrecht vor der Beschlussfassung des Rates und des Verwaltungsausschusses bezieht sich hierbei ausschließlich auf die Anzahl und Standorte deraltkleider- und Schuhcontainer. Papierfarbe: VA - gelb, Rat*- rosa

ENTWURF Sondernutzungskonzept für die Vergabe von Standplätzen für Alttetilcontainer Aufgrund des Ratsbeschlusses vom.0.07 vergibt die Stadt Langelsheim für das Aufstellen und Bewirtschaften von Sammelcontainern für Alttetilien und gebrauchten Schuhen (im folgenden Sammelcontainer genannt) insgesamt 7 Standplätze auf öffentlichen Straßenflächen im Stadtgebiet der Stadt Langelsheim. Insgesamt sind 4 Sammelcontainer aufzustellen. Die jeweilige Anzahl an den Standorten ergibt sich aus der beigefügten Aufstellung. Soweit das öffentliche Interesse es erfordert, bleibt eine Änderung der Anlage vorbehalten. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis an einen Bewerber / eine Bewerberin erfolgt nach den im Folgenden beschriebenen Kriterien: Generelle Forderungen arlden/die Bewerber/in: Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis soll im Rahmen eines Auswahlverfahrens erfolgen. Dabei ist die Aufstellung und Bewirtschaftung aller Standorte durch einen/eine Bewerber/in vorgesehen.. Der/Die Bewerber/in muss selbst Sammler sein bzw. selbst die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Sammelcontainer durch Beauftragung eines Dritten organisieren. Er/Sie darfden/die Standorte nicht an einen Dritten untervermieten.. Der/Die Bewerber/in hat selbst oder durch entsprechende Beauftragungen sicherzustellen, dass die Sammelcontainer regelmäßig geleert und gemeldete Störungen, wie beispielsweise überfüllte Sammelcontainer, innerhalb einer Frist von höchstens drei Werktagen nach Feststellung der Störung beseitigt werden. Eine Uberfüllung der Sammelcontainer ist grundsätzlich zu vermeiden. Die Standorte sind daher in kurzfristigen Abständen, insbesondere vor Sonn- und Feiertagen, mindestens wöchentlich zu überwachen; die Sammelcontainer sind erforderlichenfalls zu entleeren. 3. An den Sammelcontainern müssen Name, Anschrift und Telefonnummer des/der Bewerbers/Bewerberin als dauerhafte Beschriftung deutlich sichtbar angebracht sein; Firmensymbole allein sind nicht ausreichend. Die Sammelcontainer dürfen nicht zu kommerziellen Werbezwecken genutzt werden und sind in ihrem Erscheinungsbild im Stadtbild Langelsheim einheitlich in Form und Farbe zu gestalten. --

Forderunaen zur Art der Aufstelluna und Benutzung der Sammelcontainer:. Bei der Aufstellung der Sammelcontainer sind alle hierfür zutreffenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere jedoch das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) und die Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherung und Ordnung in der Stadt Langelsheim) in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten.. Öffentliche Anlagen, wie Feuermelder, Hydranten, Kabelschächte, Schieberkästen, Einstiegsschächte, Regeneinläufe, Beleuchtungsmaste sowie andere Einbauten der Versorgungsbetriebe, müssen jederzeit zugänglich bleiben, sie dürfen weder von den Sammelcontainern verstellt noch beschädigt werden. 3. Zu den Straßeneinrichtungen (Lichtmasten, Pumpen, Wasserhydranten), zu Bäumen, Pflanzen etc. ist ein Abstand von mindestens,00 m einzuhalten. Das Straßengrün (Bäume, Sträucher etc.) ist vor Beschädigungen zu schützen. Das Aufstellen der Sammelcontainer auf Baumscheiben ist untersagt. 4. Für Leitungsverlegungen oder Instandsetzungen an den unterirdischen Anlagen ist der Standort durch den/die Bewerber/in auf seine/ihre Kosten freizumachen. Erforderlichenfalls ist der Standort entschädigungslos, d. h. auch ohne Ansprüche jedweder Art, wie etwa der Anspruch auf Zuweisung eines Ersatzstandortes, zeitweilig oder dauerhaft zu räumen. Gleiches gilt für Straßenbauarbeiten. 5. Im Fall von Baumaßnahmen (wie beispielsweise einer nahestehenden Wohnbebauung) und entsprechender zeitlich befristeter Inanspruchnahme des Standortes durch den Bauverantwortlichen, ist der Standort ebenfalls durch den/die Bewerber/in auf seine/ihre Kosten unverzüglich bei Beginn der Baumaßnahmen freizumachen. Auch in diesem Fall hat der/die Bewerber/in keinen Anspruch auf Entschädigung.. Eine Verankerung bzw. Befestigung der Sammelcontainer im Straßenkörper darf nicht vorgenommen werden. Veränderungen am Straßenmobiliar sind unzulässig. 7. Haus- und Ladeneingänge sowie Grundstückszuwegungen müssen jederzeit so zugänglich bleiben, dass Rettungs-, Brandschutz- und Sicherungsmaßnahmen nicht behindert werden. 8. Gehwege sind in einer Breite von mindestens,50 m für den Fußgängerverkehr freizuhalten. 9. Die Standorte sind im Umkreis von m im Zuge der Leerungstätigkeit sauber zu halten. Darüber hinaus ist der/die Bewerber/in grundsätzlich für die Beseitigung von Verunreinigungen verantwortlich, die durch den bestimmungsgemäßen und üblichen Gebrauch der Sammelcontainer verursacht werden. Werden außerhalb der turnusmäßigen Leerungsintervalle Verunreinigungen bzw. Müllablagerungen festgestellt, sind diese ebenfalls unverzüglich zu beseitigen, wenn sie erheblich sind oder wenn von ihnen eine unmittelbare Gefährdung ausgeht. 0. Der/Die Bewerber/in hat etwaige Schäden zu ersetzen, die durch die Nutzung an dem Zustand der Straßenbefestigung sowie den Anlagen über oder auf der Straßenfläche entstehen. Er/Sie haftet gleichermaßen für alle Schäden an Personen und Sachen, die auf dem von ihm/ihr benutzten öffentlichen Straßengrund während der Zeit der Sondernutzung dadurch entstehen, dass er/sie oder von ihm/ihr beauftragte Personen die ihnen obliegende Verkehrssicherungspflicht vernachlässigen. -- -3-

. Die Sammelcontainer sind stets so sauber und instand zu halten (z. B. durch Reinigung oder neuen Farbanstrich), dass eine Verunstaltung der Standorte ausgeschlossen wird.. Geruchsbelästigungen sind zu vermeiden. 3. Die Sammelcontainer sind verkehrssicher aufzustellen. 4. Die Sammelcontainer sind bei berechtigten Beschwerden der Anwohner nach Aufforderung durch die Stadt Langelsheim von dem/der Bewerber/in auf seine/ihre Kosten zu entfernen. Ersatzstandorte werden dabei ggf. nicht benannt. 5. Der/Die Bewerber/in ist verpflichtet, der Stadt Langelsheim für die Aufstellung der Sammelcontainer einen Ansprechpartner zu benennen. Änderungen sind der Stadt Langelsheim unaufgefordert unverzüglich schriftlich mitzuteilen.. Das Befahren der Gehwege mit Kraftfahrzeugen ist untersagt. Forderungen an den/die Bewerber/in: Zur Erreichung des von der Stadt Langelsheim verfolgten Ziels sollen der/die Antragsteller/in der Bewerbung folgende Unterlagen in schriftlicher Form beifügen:. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.. Erklärung über die Anzeige der gewerblichen Altkleidersammlung gem. 8 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beim Landkreis Goslar. 3. Kopie der Gewerbeanmeldung und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (höchstens Monate alt). 4. Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung und deren Deckungshöhe. 5. Übersicht über die bisherigen Tätigkeiten hinsichtlich des Aufstellens und Bewirtschaftens von Sammelcontainern füralttetilien und gebrauchten Schuhen.. Darstellung des Betriebes / der Organisation mit Aussagen über Personalstärke, Betriebsgröße und technischem Equipment. 7. Fotos und technische Zeichnungen sowie Zertifikate der verwendeten Alttetilcontainer (z. B. TÜV, DEKRA, CE, GS). 8. Angaben über die vorgesehenen Leerungs- und Reinigungsintervalle gem... a) Frist zur Beseitigung von Störungen, b) Frist zur Überwachung der Standorte, und.9. Frist für unverzügliche Reinigung. 9. Für die zeitlich befristete Uberlassung der Sammelplätze wird eine finanzielle Entschädigung erwartet. Ein entsprechendes Angebot ist beizufügen. Die Stadt Langelsheim behält sich vor, bei anderen Kommunen und Behörden im Rahmen des Auswahlverfahrens Auskünfte über den/die Bewerber/in einzuholen. -3- -4-

-4- IV. Auswahlverfahren: Liegen mehrere Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl nach den Angaben und Feststellungen aus III. Bei der Abwägung wird erhöhtes Augenmerk auf Reinigungsleistung und Leerungsintervalle gelegt (III. ). Werden im Auswahlverfahren mehrere Bewerber an erster Stelle priorisiert, so erfolgt die Vergabe an den Höchstbietenden. Ist eine eindeutige Priorisierung nicht möglich, behält sich die Stadt Langelsheim die Aufteilung der Standplätze vor. Die Sondernutzungserlaubnisse werden widerruflich für die Dauer von 3 Jahren erteilt und enthalten Nebenbestimmungen/Auflagen, die u. a. die vorab bezeichneten Kriterien zum Gegenstand haben sowie deren Erfüllung sicherstellen. Die Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen/Auflagen kann zum sofortigen Widerruf der Sondernutzungserlaubnis führen. Unerlaubt auf öffentlichem Straßengrund aufgestellte Sammelcontainer können außerdem von der Stadt Langelsheim entfernt werden, soweit nicht der/die für die Aufstellung Verantwortliche/n einer entsprechenden Aufforderung Folge leistet. In der Bewerbung ist deutlich aufzuzeigen, wie die zuvor dargestellten Kriterien umgesetzt werden sollen. Die Bewerbungen sind rechtsverbindlich durch eine/n Vertretungsberechtigte/n des Bewerbers/der Bewerberin zu unterzeichnen. Durch die Bewerbung entstandenen Kosten werden nicht erstattet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und kein Rechtsanspruch auf die Sondernutzungserlaubnis besteht. Die Stadt Langelsheim behält sich vor, das Auswahl- bzw. Erlaubnisverfahren zu beenden, ohne eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. -5-

-5- Standorte der Altkleider- undlschuhcontainer Langelsheim: August-Grotehenne-Straße Dr.-Heinrich-Jasper-Straße Obere Mühlenstraße / Schlesierstraße Sülteweg (ehern. Bauhof) Heinrich-Siems-Straße Bruchkamp Braunschweiger Straße Anzahl der Container Berastadt Lautenthal: Am Waldschlößchen Großparkplatz / Bauhof Am Sparenberg Wolfshagen im Harz: Triftweg Streittorstraße Pieningplatz Bredelem: Am Kreuze Astfeld: An der Haar Am Nonnenteiche Im Granetal (Herzog Juliushütte) 4