Lizenzgebühr PC Magazin-Testsiegel

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Transkript:

Lizenzgebühr PC Magazin-Testsiegel verfügbare Testsiegel Siegelabbildung ist beispielhaft Medianutzung Stufe 1 PRINT inkl. Verkaufsunterlagen 1.700 1.900 2.900 2.900 Stufe 2 ONLINE Stufe 3 KINO / TV / RUNDFUNK Out-of-Home Media 5.000 5.000 15.000 10.000 Gesamtpaket Stufe 1-3 inkl. Unterlizensierung 6.700 6.900 17.900 12.900 Lizenzgebühren Lizenzgebühren gültig ab 01.09.2013 gültig ab Nutzungsdauer 01.05.2016. 1 Jahr. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt., nicht Rabatt- und AE-fähig. Das PC Magazin-Testsiegel steht für unbestechliche Testergebnisse und ist ein von Nutzern und Industrie anerkanntes Gütesiegel. Damit eignet es sich hervorragend für Ihre Markenkommunikation und Ihre Werbekampagnen. Weitere Informationen erhalten Sie von Thomas Richter Telefon: 089 25556-1172 trichter@wekanet.de

Hiermit beauftragen wir bei der WEKA MEDIA PUBLISHING GmbH Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar bei München Produkt / in PC Magazin Ausgabe die Lizenzierung des nachfolgend benannten Testsiegels nach Maßgabe der zur Kenntnis genommenen Allgemeinen Vertragsbedingungen: Testkategorie* Siegelabbildung ist beispielhaft * Medianutzung Stufe 1 PRINT Inkl. Verkaufsunterlagen 1,700 1,900 2,900 2,900 Stufe 2 ONLINE Inkl. Inkl. Inkl. Inkl. Stufe 3 KINO / TV / RUNDFUNK Out-of-Home Media 5,000 5,000 15,000 10,000 Gesamtpaket Stufe 1-3 Inkl. Unterlizenzierung 6,700 6,900 17,900 12,900 Lizenzgebühren gültig ab 01.05.2016. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt., nicht Rabatt- und AE-fähig. Der Lizenzvertrag kommt durch die Bestätigung des Nutzungsauftrages zustande. Ort, Datum Unterschrift Bitte senden Sie den unterschriebenen Nutzungsauftrag an Andrea Rieger Head of Sales IT B2B Tel. 089 25556-1170 Fax 089 25556-1196 arieger@wekanet.de

Präambel Der Verlag ist Inhaber des Werktitels PC Magazin in der Form seiner bildlichen Darstellung und verwendet dieses Logo seit dem Jahre 1987 mit herausragender Marktdurchdringung. Im Rahmen der journalistisch aufbearbeiteten Berichterstattung führt der Verlag technische Vergleichstests durch, die er im Rahmen von Testergebnissen mit den Noten sehr gut bis ungenügend bewertet. Der Verlag räumt dem Lizenznehmer die Möglichkeit ein, das Markenzeichen PC Magazin in Verbindung mit dem Testergebnis seines Produktes werbend zu verwenden. 1. Lizenzierung Der Verlag räumt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und räumlich begrenzte Recht ein, das Markenzeichen für vom Verlag untersuchte und bewertete Produkte im deutschsprachigen Raum (D, AT, CH), in den vereinbarten Medien, für die Laufzeit dieser Vereinbarung zu nutzen. Das Recht zur Nutzung setzt die gesondert vereinbarte Darstellungsform voraus. Der Verlag stellt dem Lizenznehmer das Logo in allgemein lesbarem Format zur Verfügung. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Proportionen der einzelnen Logo-Bestandteile zueinander, die Farbzusammensetzungen oder den Schrifttyp, Inhalt und Sprache des Textes zu verändern. 2. Unterlizenzierung Jede Form der Unterlizenzierung, ist soweit nicht ausgeschlossen, auf die Dauer dieser Vereinbarung zu begrenzen. Im Falle der unerlaubten, ausdrücklichen oder konkludenten Unterlizenzierung durch den Lizenznehmer leistet der Lizenznehmer gegenüber dem Verlag Schadensersatz unter Einschluss der Rechtsverfolgungskosten.

3. Sonstige Pflichten, Haftung und Freistellung Der Lizenznehmer steht für die Lauterbarkeit der Werbung ein. Insbesondere, dass durch die Nutzung des Markenzeichens in der Werbung bei den Verbrauchern keine falschen Vorstellungen oder Irreführungen über die vorgenommene Beurteilung der Produkte entstehen. Die Werbung mit dem Testergebnis darf nur mit Produkten in Verbindung gebracht werden, für die das Testergebnis gilt. Insoweit stellt der Lizenznehmer den Verlag von allen sich hieraus ergebenden Ansprüchen frei. Der Verlag übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Verwendung des Lizenzgegenstandes im Rahmen des Wettbewerbsrechts zulässig ist. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gleich aus welchem Rechtsgrund wegen der Nutzung des Lizenzgegenstandes und/oder der Werbung mit Untersuchungsergebnissen geltend machen, im Innenverhältnis freizustellen. Hierzu gehören auch die Kosten der eigenen, zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. 4. Nutzungsdauer Der Verlag gestattet dem Kunden die Nutzung des Lizenzgegenstandes ohne Befristung, weist jedoch darauf hin, dass die Bewerbung mittels Siegeln, die älter als ein Jahr sind, als wettbewerbswidrig zu beanstanden sein kann. Die Vereinbarung kann vom Verlag außerordentlich gekündigt werden, wenn aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nachträglich Tatsachen bekannt werden, die eine fortgesetzte Werbung für das Produkt oder für die Leistung aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht verantwortbar erscheinen lassen. Darüber hinaus besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei wesentlicher Verletzung von Vertragspflichten. Mit Beendigung des Lizenzvertrages endet das Recht, den Lizenzgegenstand weiter zu benutzen. Hinsichtlich der mit dem Lizenzgegenstand gekennzeichneten Produkte bleibt ein Abverkauf über diesen Zeitraum hinaus zulässig, soweit diese Produkte innerhalb des Zeitraumes des Lizenzvertrages hergestellt wurden und sich nicht mehr in der körperlichen Verfügungsgewalt des Lizenznehmers befinden.

5. Vergütung Die vereinbarte Vergütung ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sofort nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. 6. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Gerichtsstand ist München, mit der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichtes München I.