W A H L 2 0 1 7 Wahlhelferschulung Bundestagswahl 2017 der Stadt Arnsberg (Briefwahl)
ALLGEMEINES Bundestagswahl Sitz des Bundestages: Reichtagsgebäude in Berlin Erste Sitzung: 07.09.1949 Letzte Wahl: 22.09.2013 Legislaturperiode: 4 Jahre Gewählt wird der 19. Deutsche Bundestag: am 24. September 2017
Allgemeines Der Deutsche Bundestag Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland des Deutschen Bundestages - gewählt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus mindestens 598 Abgeordneten, wovon 299 als Direktkandidaten in den Bundestagswahlkreisen und 299 Mitglieder über die Landesliste der jeweiligen Partei gewählt werden. Die Wählerinnen und Wähler wählen die Abgeordneten unmittelbar, also direkt, ohne Zwischenschaltung von Delegierten oder Wahlmännern wie etwa bei den Präsidentschaftswahlen in den USA.
Allgemeines Wahlstimme Ein Stimmzettel tt aber 2 Stimmen!!! Erststimme für Wahlkreisabgeordnete (Anzahl der Parteien: 7) Zweitstimme die Landesliste (Anzahl der Parteien: 23)
ALLGEMEINES Wahlberechtigung Die Wahlberechtigung ist unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung. g Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet, d. h. in der BRD, eine Wohnung innehat (Stichtag: 24.06.2017) und nicht vom Wahlrecht ht ausgeschlossen ist.
ALLGEMEINES Wissenswertes aus Arnsberg Wahlberechtigte hti t ca. 57.000 Wahllokale in Arnsberg 63 Briefwahlvorstände 15 (Hauptgebäude des Franz-Stock-Gymnasiums) bisher ausgestellte Wahlscheine 345 (Stand 23.08.2017) Wahlhelfer (mit Springern) ca. 600
Wissenswertes aus Arnsberg Wahlstatistik: IT NRW, das statistische Landesamt führt auch bei der Bundestagswahl eine statistische Auswertung der Wahl durch. Hierzu erhalten die Briefwähler im Briefwahlbezirk 915 spezielle Stimmzettel. Diese enthalten unterschiedliche Aufdrucke je nach Geschlecht und Geburtsjahrgang. Die Aufdrucke befinden sich in der oberen linken Ecke. Zum Beispiel erhält eine Frau, die 1971 geboren ist, einen Stimmzettel mit dem Aufdruck I. Frau, geboren 1969 bis 1978. Die Auszählung der Stimmen nach Geschlecht und Geburtsjahrgängen wird nicht vom Wahlvorstand vorgenommen, sondern erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Wahllokal: l 915 Briefwahlbezirk i - Oeventrop
Wissenswertes aus Arnsberg Wählerbefragung Forschungsgruppe Wahlen führt in einem Wahllokal in Arnsberg eine Wählerbefragung durch. Die Wählerbefragung ist streng anonym und wird erst nach Verlassen des Wahlraumes durchgeführt. Die Teilnahme des Wählers an dieser Befragung ist freiwillig. Wahllokal: l 201 Jugendzentrum Liebfrauen
Briefwahl Begriffsbestimmung roter Wahlbriefumschlag
Briefwahl Begriffsbestimmung blauer Stimmzettelumschlag
Briefwahl Begriffsbestimmung Stimmzettel
Briefwahl Zulassung der Wahlbriefe (Sonntag den 24. September 2017 ab 16 Uhr) Kontrolle ob die Nummer des Wahlbezirks mit dem des Briefwahlvorstandes übereinstimmt. Sodann kann der rote Wahlbrief geöffnet werden.
Briefwahl Zulassung der Wahlbriefe Mitglied des Wahlvorstandes entnimmt den blauen Stimmzettelumschlag und den Wahlschein (erst ab 18.00 Uhr) prüft die Wahlbezirksnummer 147 HSK auf dem Wahlschein, h ob die eidesstattliche Erklärung vom Wahlberechtigten oder einer Hilfsperson unterzeichnet und ob der Wahlschein nicht in der Liste der für ungültige erklärten Wahlscheine ist Lünen, 01. Mai 2012
Briefwahl Zulassung der Wahlbriefe Ein Mitglied sammelt die Wahlscheine aus den zugelassenen Wahlbriefen ein
Briefwahl Zulassung der Wahlbriefe Die zugelassenen blauen Stimmzettelumschläge werden ungeöffnet in die Wahlurne geworfen Ein Mitglied führt dabei eine Strichliste zur Zählung
Briefwahl Zurückweisung der Wahlbriefe Im rotem Wahlbriefumschlag befindet sich kein oder kein gültiger Wahlschein h
Briefwahl Zurückweisung der Wahlbriefe Im roten Wahlbriefumschlag befindet sich kein Stimmzettelumschlag
Briefwahl Zurückweisung der Wahlbriefe Weder der rote Wahlbriefumschlag noch der blaue Stimmzettelumschlag tt ist verschlossen. (Ist einer davon verschlossen, wird der Wahlbrief zugelassen.)
Briefwahl Zurückweisung der Wahlbriefe Der rote Wahlbriefumschlag enthält mehr Stimmzettelumschläge als gültige und unterschriebene Wahlscheine
Briefwahl Zurückweisung der Wahlbriefe Der Wähler oder eine Hilfsperson hat die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein nicht unterschrieben
Briefwahl Zurückweisung der Wahlbriefe wenn kein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag benutzt worden ist (z.b. Stimmzettel ohne einen Umschlag)
Briefwahl Zurückweisung der Wahlbriefe Der Stimmzettelumschlag weicht in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen ab oder enthält einen deutlich fühlbaren Gegenstand
Briefwahl Zurückweisung der Wahlbriefe Rückweisungsgrund ist auf dem Wahlbriefumschlag zu vermerken z. B. Unterschrift fehlt E
Briefwahl Zurückweisung der Wahlbriefe bei Rückweisung: Wahlbrief ist zu verschließen und fortlaufend zu nummerieren 11 2 2 3 3
Briefwahl Zurückweisung der Wahlbriefe Zurückgewiesene Wahlbriefe werden nicht als Wähler gezählt. Ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben 11 2 2 3 3
Briefwahl Zurückweisung der Wahlbriefe Zurückgewiesene Wahlbriefe sind in der Niederschrift zu protokollieren und der Niederschrift als Anlage beizufügen 1 1 2 2 3 3
Briefwahl Rückfragen am Wahlsonntag bei den anwesenden Kollegen des Wahlbüros im Franz-Stock-Gymnasium Treffen im Briefwahllokal um 16 Uhr. Aus Sicherheitsgründen erhält jeder Wahlvorsteher ein Kennwort. Dieses ist bei der Schnellmeldung zu nennen. Die abendliche Schnellmeldung ist unter 02932 201-14441444 durchzugeben (Kennwort nicht vergessen!).
Briefwahl Aufgaben des Wahlvorstandes: verpflichtet die Wahlhelfer sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum, achtet auf die Wahrung des Wahlgeheimnisses, entscheidet über die Gültigkeit einer Stimme, entscheidet über alle Vorkommnisse bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung, stellt das Wahlergebnis im Briefwahlbezirk fest.
Briefwahl Öffentlichkeit it der Wahl Jeder hat die Möglichkeit das Wahllokal zu betreten. Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung. Befragungen sind nur außerhalb des Wahlraumes erlaubt. Auch die Ergebnisermittlung ittl ist öffentlich!
Briefwahl Ergebnisermittlung ittl Ergebnisermittlung: Sonntag ab 18:00 Uhr Die Zahl der Wahlscheine muss identisch sein mit der Zahl der blauen Stimmzettelumschläge. Dies ist die Zahl der Wähler im jeweiligen Briefwahlbezirk. 561 = 561
Briefwahl Ergebnisermittlung Blaue Stimmzettelumschläge öffnen Stimmzettel entnehmen
Briefwahl Ergebnisermittlung (ab 18 Uhr) Fünf Stimmzettelstapel bilden: gültige Gleichlautende (Gleichwähler) gültige g nicht Gleichlautende (Wechselwähler) im Ganzen ungültige Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln ggf. Zweifelhafte (Stimmzettel, Anlass zu bedenken geben)
Ermittlung des Wahlergebnisses Gültige Gleichlautende (Gleichwähler) Stapel 1 Einen Stapel je Partei!
Ermittlung des Wahlergebnisses Gültige Ungleichlautende (Wechselwähler) Stapel 2
Im Ganzen Ungültige Stapel 3
Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln Stapel 4 (soweit vorhanden)
ggfls. Zweifelhafte (Anlass zu Bedenken) Stapel 5
Ermittlung des Wahlergebnisses I Stapel 1 Gleichlautende prüfen und zählen und die Ergebnisse in die Spalten ZS 1 in der Niederschrift eintragen
Ermittlung des Wahlergebnisses II Stapel 3 im Ganzen Ungültige prüfen und zählen und die Ergebnisse in die Spalten ZS 1 eintragen
Ermittlung des Wahlergebnisses III Stapel 2 nicht Gleichlautende (Wechselwähler) nach Zweitstimme sortieren und zählen und die Ergebnisse in die Spalten ZS 2 in der Niederschrift eintragen. Wichtig: Auch Stimmzettel be- rücksichtigen, auf denen Erst- oder Zweitstimme ungültig ist!!!
Ermittlung des Wahlergebnisses IV Stapel 2 nicht Gleichlautende (Wechselwähler)nach Erststimme sortieren und zählen und die Ergebnisse in die Spalten ZS 2 eintragen. Wichtig: Auch Stimmzettel be- rücksichtigen, auf denen Erst- oder Zweitstimme ungültig ist!!!
Ermittlung des Wahlergebnisses V Stapel 4 (Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln) Mehrere in einem Stimmzettelumschlag enthaltene Stimmenzettel gelten als nur ein Stimmzettel; lauten die Stimmabgaben gleich oder ist nur ein Stimmzettel gekennzeichnet, gelten sie als gültige Stimmen. Enthält der Stimmzettelumschlag mehrere Stimmzettel die ungleich gekennzeichnet sind, so gelten die Erststimme ti und Zweitstimme ti als ungültig. Ist ein Stimmzettelumschlag leer abgegeben worden, so gelten die Erststimme und Zweistimme als ungültig. =1 Stimmzettel =alleungültig
Ermittlung des Wahlergebnisses VI a Stapel 5 Beschlüsse über Zweifelhafte Stimmzettel fassen, falls vorhanden. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Ergebnisse in die Spalten ZSE3 und ZSZ3 eintragen.
Ermittlung des Wahlergebnisses VI b Die Stimmen insgesamt (gültige + ungültige) müssen bei der Erst- und der Zweitstimme übereinstimmen. Sowohl die Erststimmen insgesamt als auch die Zweitstimmen insgesamt muss die Zahl der Wähler (B) ergeben
Beispiele gültige Stimmzettel: Gültig: Kreis wurde anders als mit Kreuz markiert Kennzeichnung durch Unterstreichung/ Markierung eines Namens/einer Partei alles ist durchgestrichen bis auf einen Namen/eine Partei Stimmzettel wurde beschädigt.
Beispiele gültige Stimmzettel:
Beispiele gültige und ungültige Stimmzettel:
Beispiele ungültige Stimmzettel: Ungültig: Stimmzettel ist nicht amtlich, völlig durchgerissen oder nicht für den Wahlkreis 147 HSK Kennzeichnung durch Fragezeichen/ mehrere Kennzeichnungen Verletzung des Wahlgeheimnisses zusätzliche Bemerkungen zu anderen Parteien/Kanditaten (z.b. Beleidigung) Keine Markierungen bei Erst- und Zweitstimme Stimmzettel wurde ganz durchgestrichen
Durchgeben der Schnellmeldung: Nach der Ergebnisermittlung unverzüglich durchgeben. Aus Sicherheitsgründen erhält jeder Wahlvorsteher ein Kennwort. Dieses ist bei der Schnellmeldung zu nennen. Schnellmeldungen nur telefonisch und nur an die Rufnummer 02932 / 201 1444 Wenn das Ergebnis fehlerhaft ist, Fehler suchen und erneut durchgeben. MitarbeiterInnen nehmen Ergebnisse auf! Unstimmige Ergebnisse werden zurückgewiesen! Mit Wartezeiten ist aufgrund der gleichzeitigen Ergebnisermittlung in 63 Wahllokalen und 15 Briefwahlvorständen zu rechnen. Wir benötigen auf jeden Fall Ihre Schnellmeldung. Geben Sie daher bitte nicht auf!
Schnellmeldung Beim Ausfall der städtischen Telefonanlage kann eine telefonische Schnellmeldung nicht erfolgen. In diesem Fall muss der Wahlvorsteher mit der ausgefüllten Schnellmeldung zum Rathaus kommen. Alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes müssen im Wahllokal bleiben, bis das Ergebnis überprüft ist. Ist das Ergebnis nicht o. k. kann so gesichert werden, dass noch einmal nachgezählt wird und eine neue Schnellmeldung durchgegeben werden kann. Ist das Ergebnis o.k. kann ein Mitglied des Wahlvorstandes die Unterlagen bringen und die anderen Mitglieder sind entlassen.
Abschlussarbeiten und Abgabe Es ist darauf zu achten, dass das Wahlergebnis in Wahlniederschrift und Schnellmeldung übereinstimmt. Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern des Wahlvorstands zu unterschreiben. Nachdem die Mitglieder die Niederschrift unterzeichnet haben, kann der Wahlvorsteher das Erfrischungsgeld auszahlen.
Abschlussarbeiten und Abgabe Umschläge packen 1. Wahlniederschrift mit Anlagen in vorbereitete Umschläge 2. Gültige Stimmen, nach Wahlvorschlägen sortiert, je Partei zwei Umschläge (sortiert nach Erststimme) 3. Umschlag für ungültige Stimmzettel tt
Abgabe der Unterlagen Die Umschläge mit den Wahlniederschriften bitte den Kolleginnen des Wahlbüros vor Ort übergeben.
DANKE DANKE DANKE Danke DANKE Danke Danke Haben Sie noch Fragen oder Anmerkungen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Wahltag! Ihr TeamdesWahlbüros