Neuregelungen der Abfallentsorgung im Vogtlandkreis ab für Ihr Grundstück: Musterstraße 2, Musterhausen

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Transkript:

Landratsamt Vogtlandkreis * Stephanstraße 9 * 08606 Oelsnitz Herrn Max Mustermann Musterstraße 1 13245 Musterhausen Dezernat II Amt für Abfallwirtschaft Stephanstraße 9 08606 Oelsnitz Vorgangsnr.: 12345678 Telefon: +49 3741 300-2292 Telefon: +49 3741 300-2293 Telefax: +49 3741 300-4042 E-Mail: abfall2019@vogtlandkreis.de Datum: 24. Juli 2017 Neuregelungen der Abfallentsorgung im Vogtlandkreis ab 01.01.2019 für Ihr Grundstück: Musterstraße 2, 12345 Musterhausen Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Juni 2017 beschloss der Kreistag des Vogtlandkreises die einheitliche Abfallwirtschaftssatzung, die am 01. Januar 2019 in Kraft treten wird. Diese Satzung wird im Kreis-Journal Ausgabe Juli 2017 bekannt gemacht und steht auch auf unserer Webseite www.vogtlandkreis.de zum Download zur Verfügung. Auf Grundlage des o. g. Beschlusses bereitet die Landkreisverwaltung die Vereinheitlichung der Abfallentsorgung im Kreisgebiet in den kommenden Monaten und Jahren vor. In einem ersten Schritt benötigen wir deshalb Ihre Unterstützung als Eigentümerin oder Eigentümer eines bebauten Grundstückes im Vogtlandkreis. Die weiteren erforderlichen Maßnahmen können nur auf Grundlage Ihrer Zuarbeit geplant und realisiert werden. Daher bitten wir Sie, die beiliegenden Blätter ausgefüllt bis 25.08.2017 an unser Amt per Post, Fax, E-Mail zurückzusenden oder online zu übermitteln. Nur in diesem Fall kann mit Beginn des Jahres 2019 eine reibungslose Abfallentsorgung Ihres Grundstückes erfolgen! Sofern Sie die beiliegenden Anlagen online ausfüllen und übermitteln möchten, finden Sie ab 25. Juli 2017 den Link Online-Meldung Abfallwirtschaft 2019 auf unserer Webseite www.vogtlandkreis.de. Die Zugangsdaten für diese Online-Meldung lauten wie folgt: Benutzername: 12345678 Passwort: ABCdef12 Neue Behälter ab 2019 Zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wird die flächendeckende Einführung einer Biotonne im gesamten Kreis erfolgen. Weiterhin liegt das Behältereigentum künftig bei dem vom Landkreis beauftragten Entsorger (Kreisentsorgungs GmbH Vogtland). Ferner wurde die Einführung eines Behälter-Identifikationssystems bei Restabfallbehältern und Biotonnen beschlossen. Dies bedeutet, dass ab 2019 nur noch Restabfallbehälter und Biotonnen geleert werden, bei denen ein Transponder (Chip) eingebaut ist. Die auf diesem kleinen elektronischen Codeträger enthaltene Kennziffer sichert die elektronische Zuordnung jedes Behälters zu einem Grundstück. Ein spezielles Lesegerät am Entsorgungsfahrzeug überprüft bei der Leerung die Transpondernummer und übernimmt deren Registrierung. Öffnungszeiten: Mo. Fr.... 9:00 12:00 Uhr Di.... 13:00 16:00 Uhr Do.... 13:00 18:00 Uhr Anträge und Schriftsätze, für die durch Rechtsvorschrift Schriftform angeordnet ist, können in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur rechtswirksam unter der E-Mail-Adresse landratsamt@vogtlandkreis.de eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesem Fall unbedingt ihre postalische Anschrift mit an.

Deshalb ist es notwendig, alle anschlusspflichtigen Grundstücke des Vogtlandkreises spätestens im 2. Halbjahr 2018 mit neuen Restabfallbehältern und Biotonnen auszustatten. Dafür dient die Abfrage unter Anlage 1. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung, dass die Entsorgungsfahrzeuge grundsätzlich 14-täglich fahren. Die Restabfallbehälter sind mindestens vier Mal, die Biotonnen mindestens sechs Mal im Jahr leeren zu lassen. Wer zahlt ab 2019 die Abfallgebühren? Da ab 2019 die Grundstückeigentümer die Abfallgebühren zahlen werden, wird die bisherige Abrechnung nach der Anzahl der Personen im Rahmen der Festgebühr entfallen. Künftig ist vorgesehen, dass nur die Anzahl der Nutzungseinheiten auf einem Grundstück Berechnungsgrundlage für die Festgebühr bildet. Als private Nutzungseinheit versteht man alle separaten Wohneinheiten wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Einlieger- und Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Wochenendhäuser und Wohngemeinschaften. Als gewerbliche Nutzungseinheit sind alle eigenen, verpachteten oder vermieteten, gewerblich oder nicht privat genutzten Einheiten, wie z. B. Praxen, Kanzleien, Krankenhäuser, Verwaltungen, Sportstätten, Vereinsräume, Gewerbe- und Handelsbetriebe, Schulen und öffentliche Einrichtungen zu verstehen. Biotonnen im gesamten Kreisgebiet Über diese Biotonnen können neben allen Nahrungs- und Küchenabfällen auch alle Grünabfälle wie z. B. Laub, Ast-, Strauch- und Grasschnitt, Topf- und Balkonpflanzen entsorgt werden. Um gesetzliche Vorgaben umzusetzen, besteht grundsätzlich die Pflicht zur Nutzung einer Biotonne. Eine Befreiung ist nur dann möglich, wenn Sie nachweisen, dass auf Ihrem Grundstück kompostiert wird und für alle auf dem Grundstück lebenden Personen eine Verbringungsfläche (eine zur Ausbringung von Kompost geeignete Fläche) von 25 m² je Person vorhanden ist. Die Nutzung eines Kleingartens, auch wenn sich dieser in räumlicher Nähe befindet, führt nicht zur Befreiung von der Biotonnenpflicht. Sofern Ihr Grundstück die Voraussetzung erfüllt, können Sie den Antrag unter Anlage 1 Punkt 4 nutzen. Optional können Biofilterdeckel incl. Filtermaterial bestellt werden --- Anlage 1 Punkt 3. Die zusätzliche einmalige Gebühr für diesen Filterdeckel wird voraussichtlich unter 40 Euro je Deckel liegen. Aussehen und Wirkungsweise des Biofilterdeckels wird z. B. unter www.wikipedia.de unter Biotonne beschrieben. Papiertonne Papiertonnen werden in der Regel grundstücksbezogen gestellt. Dabei müssen sich bis zu 4 Haushalte auf einem Grundstück eine 240 l Papiertonne teilen. Bei größeren Häusern oder für Gewerbe werden auch 1100 l Behälter gestellt. Da bei diesen Behältern momentan noch kein Identifikationssystem geplant ist, können die auf den Grundstücken bereits vorhandenen Behälter weiterhin genutzt werden. In diesem Fall kreuzen Sie bitte keinen Bedarf an. Insbesondere in der Stadt Plauen stehen noch nicht auf allen Grundstücken Papiertonnen zu Verfügung und können deshalb unter der Anlage 1 Punkt 3 bestellt werden. (Die Zahl der Containerstandplätze wird reduziert.) Angebot eines Vollservices In Anlage 2 finden Sie einen Antrag für den gebührenpflichtigen Vollservice. Vollservice bedeutet, dass Behälter durch das Entsorgungsunternehmen auch aus dem Grundstück geholt werden, wenn der Weg frei von Stufen oder Treppen ist. Eine Abholung aus Gebäuden erfolgt jedoch nicht. Auch wenn bis zur Einführung des neuen abfallwirtschaftlichen Systems noch mehr als 16 Monate vergehen, ist es sowohl für unser Amt als auch für die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland eine außerordentlich große Herausforderung zehntausende Behälter zu bestellen, den jeweiligen Grundstücken zuzuordnen und auszuliefern. Senden Sie uns bitte die Unterlagen schnellstmöglich, jedoch bis spätestens 25.08.2017 zu. Sofern Sie Ihr Grundstück verkauft haben, teilen Sie uns bitte den neuen Grundstückseigentümer mit. Wir bitten bereits an dieser Stelle um Ihr Verständnis, wenn die Mitarbeiter unter den angegebenen Telefonnummern in den kommenden Tagen bzw. Wochen für Sie nur schwer erreichbar sind. Das Amt für Abfallwirtschaft hat sich an über 65 000 Grundstückeigentümer gewandt. Wir müssen deshalb von einem sehr hohen Anrufaufkommen ausgehen. Bitte haben Sie Geduld bzw. stellen Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Fax. Wir werden uns bemühen, Ihnen zügig zu antworten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Amt für Abfallwirtschaft

Vorgangsnummer: 12345678 Anlage 1 - Angaben zum Grundstück und Behälterbedarf ab 2019 HINWEIS: Bitte füllen Sie die Anlage unbedingt in DRUCKBUCHSTABEN aus! 1. Angaben zu Ihrem Grundstück Ihr Grundstück: Musterstraße 2, 12345 Musterhausen Grundstückseigentümer (bei Gemeinschaften bitte einen Ansprechpartner benennen) Name/Firmenname: Vorname/Firmenname: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Ortsteil: Telefon: E-Mail: 2. Angaben zur Nutzungsart Bitte Zutreffendes ankreuzen (beides möglich) und die jeweilige Anzahl eintragen. Die Nutzung erfolgt: privat Anzahl der privaten Nutzungseinheiten (z. B. Mietwohnung, Eigenheim, Eigentumswohnung) Gesamtzahl der Personen gewerblich Anzahl der gewerblichen Nutzungseinheiten (z. B. Gewerbe, Praxen, Kanzleien) Gesamtzahl der Beschäftigten

3. Behälterbedarf ab dem Jahr 2019 - Bitte Zutreffendes nur ankreuzen (keine Zahl eintragen) Restabfallbehälter 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 80 Liter 120 Liter 240 Liter 660 Liter 1100 Liter Biotonne ohne Biofilterdeckel Biotonne mit Biofilterdeckel 1 2 3 4 5 6 7 60 Liter 120 Liter 240 Liter 60 Liter 120 Liter 240 Liter Papiertonne (blaue Tonne) Aktuell vorhandene Papiertonnen 1 2 3 4 5 6 240 Liter 1100 Liter 240 Liter 1100 Liter 4. Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne Für das vorgenannte Grundstück wird die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne beantragt. Es wird versichert, dass alle auf dem Grundstück lebenden Personen ihre Bioabfälle auf diesem Grundstück verwerten (kompostieren). Für die Verwertung steht eine Verbringungsfläche von m² zur Verfügung. Datum und Unterschrift des Eigentümers Vorgangsnummer: 00008678

Anlage 2 - Antrag auf gebührenpflichtigen Vollservice Vorgangsnummer: 12345678 HINWEIS: Der Vollservice umfasst folgende Leistungen: Abholung und Rücktransport von Behältnissen aus dem/in das Grundstück Auf- und Zuschließen von Umhausungen/Türen Der Transportweg zwischen Behälterstandplatz und Ladestelle muss frei von Treppen oder Stufen sein. Eine Abholung aus Gebäuden erfolgt nicht. Bitte füllen Sie die Anlage unbedingt in DRUCKBUCHSTABEN aus! Ihr Grundstück: Musterstraße 2, 12345 Musterhausen Grundstückeigentümer (bei Gemeinschaften bitte einen Ansprechpartner benennen) Name/Firmenname: Vorname/Firmenname: Straße/Hausnummer: PLZ/Ortsteil/Ort: Behälter Anzahl Geschätzte Wegstrecke bis zum Leerungsort des Behälters in m 80 l Restabfall 120 l Restabfall 240 l Restabfall 660 l Restabfall 1 100 l Restabfall 60 l Biotonne 120 l Biotonne 240 l Biotonne 240 l Papiertonne 1 100 l Papiertonne Abgeschlossene Umhausung vorhanden? Bemerkungen: Mit Unterschrift versichert der Eigentümer, dass die Verkehrssicherheit auf dem Grundstück (Beräumung von Eis und Schnee) gewährleistet wird. Datum und Unterschrift des Eigentümers