Neue schweizweite Koordinaten für den Kanton St.Gallen

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Transkript:

Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Neue schweizweite Koordinaten für den Kanton St.Gallen Wechsel in den Bezugsrahmen LV95 Konzept für die Transformation der Daten der amtlichen Vermessung Version 1.2 vom 25. April 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 2 1.1 Bezugsrahmen LV03 alt... 2 1.2 Bezugsrahmen "LV03 grossräumig"... 2 1.3 Bezugsrahmen LV95... 3 1.4 Zielsetzungen... 5 1.5 Vorgaben, Vor- und Nachteile... 6 2 Bezugsrahmenwechsel der AV von LV03 auf LV95... 6 2.1 Umfang... 6 2.2 Rechtliche Grundlagen... 6 2.3 Technische Grundlagen... 7 2.4 Termine... 7 2.5 Koordination... 7 2.6 Administration und Finanzierung... 8 2.7 Einführung von LV95... 8 2.8 Punktdichte LFP1/LFP2... 9 2.9 Hoheitsgrenzen... 9 2.10 Information der Benützer... 9 3 Flächendeckende AV93-Konformität... 9 3.1 Einleitung... 9 3.2 Prüfung der AV93-Konformität... 10 3.3 Termine... 10 3.4 Punktdichte LFP3... 10 4 Projektorganisation... 11 5 Terminplan... 11 6 Glossar... 12

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 2-1 Ausgangslage 1.1 Bezugsrahmen LV03 alt Die amtliche Vermessung (AV) beruht auf einem hierarchischen Modell 1 von Lagefixpunkten der Landesvermessung (LFP1) und Fixpunkten der AV (LFP2 und LFP3), basierend auf der Landesvermessung von 1903. Die jeweils untergeordnete Kategorie bezieht sich dabei immer auf die nächst höhere und übernimmt deren Koordinaten, aber auch Widersprüche und Ungenauigkeiten. Das heutige Fixpunktnetz ist entsprechend mehr oder weniger verzerrt und mit Spannungen behaftet. Die Widersprüche und Spannungen der Lagewerte von Grenzpunkten entsprechen mit einer leichten Verschlechterung denjenigen von LFP3 (ehemalige Polygonpunkte). Auf die Polygonpunkte wurde in der Neuvermessung der grösste Teil der Grenzpunkte orthogonal oder polar eingemessen. 1.2 Bezugsrahmen "LV03 grossräumig" Fixpunktkonzept SG200 Der Start der Vorbereitungsarbeiten erfolgte bereits im Jahr 1997. Mit der Realisierung des Fixpunktkonzeptes SG200 entstanden AV93-Gemeinden mit homogenisierten Fixpunkten der Kategorie 3 (LFP3) und Grenzpunkten. Massgebend für die Homogenisierung waren die zukünftigen Stützpunkte 2 der nationalen Dreiecksvermaschung CHENyx06. Im Kanton St.Gallen sind dies rund 20 LFP1- und 180 SG200 (LFP2-) Punkte. Als Resultat entstanden sogenannte A-Gemeinden im Bezugsrahmen "LV03 grossräumig". A-Gemeinde Die Messung, Lagerung und Berechnung von Fix- und Grenzpunkten im Sinne des Konzepts SG200 wurde bei der Katastererneuerung 3 in 61 4 Gemeinden durchgeführt. Diese werden als "A-Gemeinden" bezeichnet. B-Gemeinde In "B-Gemeinden" erfolgte bei der Katastererneuerung vorerst eine direkte Übernahme der Ebene Fixpunkte ohne Neubearbeitung, weil die damaligen Vorschriften auf Bundesebene - nach entsprechender Beurteilung der Grundlagen- dieses Vorgehen zuliessen. Für 29 Gemeinden erfolgte daher die Lagerung auf das eingangs erwähnte historische, hierarchische Modell ("LV03 lokal"). Diese Gemeinden wurden als "B-Gemeinden" bezeichnet. Eine Homogenisierung der AV-Daten erfolgte in einem separaten Projekt (vgl. unten "Konzept lokale Entzerrungen über LFP3"). Konzept lokale Entzerrungen über LFP3 Weil mit der Lagerung von AV93-Operaten nach dem Konzept SG200 ein neuer Qualitätsstandard entstand, musste für zuvor erneuerte Operate die Möglichkeit geschaffen werden, diesen Standard zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls zu erreichen. Im Konzept "lokale Entzerrungen über LFP3" ist die Aufarbeitung einer B-Gemeinde in eine A-Gemeinde beschrieben. Diese Arbeiten sind im Kanton St.Gallen auf der Stufe Amtliche Vermessung seit Ende 2012 abgeschlossen. Mit Ausnahme der Stadt St. Gallen haben damit alle Gemeinden den Standard von "A-Gemeinden" erreicht. 1 Die Möglichkeiten der damaligen Instrumente waren begrenzt bzw. auf das Einsatzgebiet optimiert (z.b. Theodolite unterschiedlicher Messgenauigkeit). Mit dem hierarchischen Aufbau der Fixpunktnetze musste die übergeordnete Kategorie Fixpunkte in einer Punktdichte erzeugen, die von der untergeordneten Kategorie mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten weiter verdichtet werden konnte. Letztlich war eine Polygonpunktdichte erforderlich worin die Grenzpunkte mit den vorhandenen Instrumenten und Aufnahmemethoden messbar waren. 2 Die Stützpunkte beschreiben die Beziehungen zwischen zwei Bezugsrahmen 3 Katastererneuerung der amtlichen Vermessung nach neuer Ordnung ab 1993 auf den digitalen Standard AV93 4 Bei einem Bestand von 90 Gemeinden vor den bisherigen Gemeindevereinigungen ab 1.01.2005

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 3 - Bei der Stadt St.Gallen sollen die lokale Entzerrung und der Bezugsrahmenwechsel für Aussenstehende als ein Arbeitsschritt wahrnehmbar sein. Die Vorbereitungsarbeiten dazu sind abgeschlossen. A+Gemeinde Die Vermessungsaufsicht prüft in "A-Gemeinden" mittels GNSS-Kontrollpunkten (vorwiegend auf das Baugebiet konzentrierte Stichproben) den grossräumigen Bezug der Grenz- und LFP3- Punkte. Liegen die Abweichungen "Soll" minus "Gemessen" innerhalb der Normalverteilung 5 (Standardabweichung im Baugebiet, = 3.5 cm), erhält die Gemeinde den Status A+. Nach dem Bezugsrahmenwechsel erfolgen die Nachführungsarbeiten in solchen Gemeinden ausdrücklich ohne lokale Einpassung. Der veröffentlichte Stand der A+ Gemeinden wird jährlich Ende September aktualisiert und ist auf der Internetseite der Eidgenossenschaft 6 abrufbar. Von den ursprünglichen 90 Gemeinden des Kantons sind Ende 2013 deren ca. 70 in den Standard A+ überführt. Die Überführung und "Freigabe" als A+ Gemeinde der restlichen Gemeinden ist für 2014 vorgesehen. Damit können die aufwendigen Vorbereitungsarbeiten für den Bezugsrahmenwechsel auf LV95 Ende 2014 abgeschlossen werden. Vom Standard A+ ("spannungsarm") werden alle bekannten Rutsch- und Kriechgebiete ausgeschlossen ("spannungsbehaftet"). 1.3 Bezugsrahmen LV95 Hintergrund (Aus swisstopo Report 11-14 7 ) "Die Definition eines geodätischen Bezugsystems und der zugehörige Bezugsrahmen ist für einen Staat eine Infrastruktur von enormer Bedeutung. Dadurch wird die geometrische Grundlage für alle georeferenzierten Daten über sein ganzes Hoheitsgebiet definiert und bereitgestellt. Die heute gültigen Geobasisdaten beruhen noch immer auf der über 100 Jahre alten 5 Gausssche Normalverteilung: statistische Wahrscheinlichkeitsverteilung 6 http://map.geo.admin.ch/ Geokatalog / Ortsangaben, Referenzsysteme / spannungsarme Gebiete 7 http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/pub/geodesy/report.parsys.70206.downloadlist.26426.downloa dfile.tmp/report1114.pdf

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 4 - Landesvermessung von 1903 (LV03). Die neuen Technologien der elektronischen Distanzmessung und vor allem der satellitengestützten Vermessung und Positionierung (GNSS) ermöglichen den Nutzern Messgenauigkeiten, welche besser sind als die bestehenden Grundlagen und deren Schwächen aufzeigen. Dies widerspricht der Forderung, dass die Referenz von übergeordneter Qualität sein sollte. In der Praxis sind daher aufwändige Korrekturen und Einpassungen notwendig. Aber auch die moderne Informatik und die Kombination von Daten aus verschiedensten Quellen stellen erhöhte Anforderungen an die geodätischen Grundlagen. Im Sinne einer volkswirtschaftlichen Optimierung ist deren Erneuerung dringend notwendig und begründet." LV95-Konzept Bund Neue Landesvermessung LV95: Ab 1988 enstand schweizweit ein neues Grundlagennetz bestehend aus ca. 210 sorgfältig ausgewählten Fixpunkten, welche mit der Messmethode GPS hochgenau bestimmt wurden. Dieses hochpräzise Netz dient in Zukunft in sämtlichen Projekten als Vermessungsgrundlage. Grössere Projekte (z.b. die NEAT) kann die Vermessung direkt darauf basierend aufbauen. Die alten Triangulationsmessungen des Netzes 1. und 2. Ordnung wurden neu erfasst und einer Diagnoseausgleichung unterzogen. Die nachfolgende Darstellung visualisiert die Differenzen zwischen den Werten der ursprünglichen Triangulation LV03 und dem neuen Fixpunktnetz LV95. Die Schweiz wird koordinatenmässig in Ost-West Richtung ca. 3m grösser. Die gesetzlichen Grundlagen auf Stufe Bund sind im Geoinformationsgesetz (GeoIG) und den entsprechenden Verordnungen (GeoIV) seit 2008 vorhanden. Als Transformationsmethode zwischen den Bezugsrahmen LV03 und LV95 wird für die amtliche Vermessung ausschliesslich FINELTRA zugelassen. Diese Affintransformation über eine Dreiecksvermaschung ist ebenfalls im heute aktuellen Programm REFRAME enthalten. Die

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 5 - Höhen verbleiben weiterhin im Bezugsrahmen LN02. Die entsprechende Höhentransformation von GPS-Höhen in Landeshöhen ist ebenfalls mit REFRAME möglich. Die Definition der Dreiecksvermaschung (CHENyx06) entstand in Zusammenarbeit mit den kantonalen Vermessungsaufsichten und wurde 2006 abgeschlossen. Damit überall mit denselben Transformationsgrundlagen gerechnet wird, ist der Datensatz unveränderbar. Das Bundeskonzept sieht als spätesten Zeitpunkt für den Bezugsrahmenwechsel der amtlichen Vermessung Ende 2016 vor. Die übrigen Geobasisdaten müssen bis spätestens Ende 2020 ebenfalls im neuen Bezugsrahmen vorliegen. LV95-Konzept Kanton Mit dem vorliegenden Konzept will die KVA 8 St.Gallen die bereits im Jahr 1997 begonnenen Arbeiten der grossräumigen Lagerungen auf LV95 Fixpunkte zu Ende führen. Es geht dabei in erster Linie darum, den hohen Qualitätstand der amtlichen Vermessung im Kanton St.Gallen zu erhalten. Mit dem Bezugsrahmenwechsel wird die AV93-Konformität 9, welche im Kanton St.Gallen grösstenteils bereits erreicht ist (vgl. Kapitel 3.1), öffentlich dokumentiert. Eine Unterscheidung zwischen LV03 lokal und LV03 grossräumig ist in der Praxis äusserst schwierig. Um das unbeabsichtigte Entstehen neuer Inhomogenitäten durch Vermischung dieser beiden Standards zu vermeiden, darf der (mit geringem Aufwand verbundene) abschliessende Schritt zu LV95 gemäss diesem Konzept nicht hinausgezögert werden. 1.4 Zielsetzungen - Der Bezugsrahmenwechsel für die AV soll für den gesamten Kanton St.Gallen zeitlich möglichst konzentriert erfolgen. - Die Daten der amtlichen Vermessung werden als Georeferenzdaten 10 in einem ersten Schritt (Stufe 1) transformiert: vgl. Kapitel 2. Dieses Ziel ist bereits in der Programmvereinbarung 11 2012-2015 aufgenommen: vgl. Kapitel 2. - Das Zeitfenster für die kantonsweit koordinierten Transformationsarbeiten bei den Nachführungsstellen (NFS) ist kurz zu halten. - Geobasisdaten (Stufe 2) von Kanton und Gemeinden sind aufeinander abgestimmt und koordiniert zu transformieren. Dabei sind auch Absprachen mit dem Betreiber des kantonalen Geoportals, den Kantonen AR und AI und weiteren GIS-Dienstleistern vorzunehmen. Sämtliche übrigen Geodaten sollen möglichst zeitnah im Anschluss an den Umstellungstermin der AV-Daten ebenfalls in den LV95-Bezugsrahmen überführt werden. Der Kanton St. Gallen setzt sich daher zum Ziel, dass die übrigen Geobasisdaten bis Ende 2016 transformiert sind, vgl. Kapitel 5. In Abhängigkeit von den Genauigkeitsansprüchen sind verschiedene Transformationsarten möglich: blosse Translation; Transformation mit nationaler Dreiecksvermaschung; Transformation mit lokaler Dreiecksvermaschung (Grundlage für lokale Entzerrung). Die Daten der amtlichen Vermessung werden mit diesem letzten, strengsten Ansatz überführt. Nach erfolgtem Bezugsrahmen-Wechsel Stufe 1 und 2 ist für neu entstehende Geobasisdaten ausnahmslos der neue Bezugsrahmen LV95 massgebend. 8 Kantonale Vermessungsaufsicht, AREG 9 Die lokalen Widersprüche und Verzerrungen in den Daten der AV sind in Abhängigkeit der Toleranzstufe weitgehend eliminiert. 10 Gemäss GeoIG, SR 510.62, Art. 3, litt. f 11 PV2012-2015: zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton St.Gallen

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 6-1.5 Vorgaben, Vor- und Nachteile Vorgaben: Die AV-Umstellung ist vom Bund in seiner Strategie für die Jahre 2012-2015 vorgegeben. Der Bund übernimmt 60% der Umstellungskosten dieses als BANI 12 bezeichneten Projektes. Der Kanton trägt 40 % der Umstellungskosten. Vorteile einer raschen Umstellung: Kostenersparnis bei neu entstehenden Geobasisdaten (Transformation wird überflüssig). Der Aufwand für Umrechnungen LV03 (Datenhaltung bisher) <> LV95 (Messungen) entfällt. Konsequente Nutzbarmachung der Qualitätssteigerung nach lokalen Entzerrungen. Anwendung modernster Messtechnik ohne hinderliche Nebenbedingungen. Hohe Punktgenauigkeiten sind ohne Mehraufwand möglich. Vereinfachung der Datenintegration von Geodaten verschiedenster Herkunft. Erleichterung von Verknüpfung und Austausch von Geodaten über die Landesgrenze hinaus. Langfristige Kostenersparnis durch Reduktion der Anzahl benötigter Lagefixpunkte. Zeitspanne mit Datenhaltung in verschiedenen Bezugsrahmen ist beschränkt. Nachteile: Terminliche Herausforderung für die AV (Vorgabe Bund Ende 2016, Programmvereinbarund Bund mit Kanton St. Gallen Ziel 2014/15 ). Geometrische Eigenschaften gehen verloren (Kollinearität, Orthogonalität), meist aber in einer vernachlässigbaren Grössenordnung. Ungenügende Datenmodellierung bei Geobasisdaten. Proprietäre Systeme verunmöglichen einen einheitlich gestalteten Übergang. Unvollständige Datenschnittstelle bei Geobasisdaten. 2 Bezugsrahmenwechsel der AV von LV03 auf LV95 2.1 Umfang Im Kanton St.Gallen liegen seit Ende 2012 alle AV 13 -Originaldaten digital im Datenmodell DM01.AV-SG vor. Diese werden gemäss vorliegendem Konzept in den Bezugsrahmen LV95 transformiert. Der offizielle Transformationsdatensatz CHENyx06 des Bundesamtes für Landestopografie (swisstopo) ist zwingend zu verwenden. 2.2 Rechtliche Grundlagen Auf Bundesebene sind die Rechtsgrundlagen für einen Bezugsrahmenwechsel bereits vorhanden. In Art. 20 der Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV 14 ) wird das geodätische Bezugssystem definiert. Die Kompetenz für die geodätischen Definitionen und die technischen Einzelheiten wird in Art.4 der Verordnung über Geoinformation (GeoIV 15 ) dem Bundesamt für Landestopografie übertragen. Auf kantonaler Ebene wird mit dem künftigen Geoinformationsgesetz und der zugehörigen kantonalen Verordnung der Bezugsrahmen LV95 als offizieller Lagebezugsrahmen für sämtliche Geobasisdaten des Bundesrechts (vgl. Art.4 GeoIV) vorausgesetzt sein. 12 "besondere Anpassungen von aussergewöhnlich hohem nationalem Interesse" 13 Es sind dies Daten mit dem Qualitätsstandard AV93 (definitive digitale AV gemäss den Bestimmungen der VAV und TVAV) 14 SR 211.432.2 15 SR 510.620

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 7 - Ein Regierungsbeschluss ist gemäss Bundeskonzept (Kap. 2.11) Voraussetzung für die bundesrechtliche Anerkennung der Umstellung und für die Bewilligung zur rechtsgültigen Verwendung des neuen Bezugsrahmens. 2.3 Technische Grundlagen Die Transformationsmethode zwischen dem alten (LV03) und neuen (LV95) Bezugsrahmen ist die maschenweise Affintransformation FINELTRA 16. Der Transformationsdatensatz CHENyx06 ist flächendeckend über die ganze Schweiz definiert und z.b. im Transformationsprogramm REFRAME 17 integriert. Diese Methode steht auch als Transformationsdienst der swisstopo übers Internet zur Verfügung. Die drei gegenwärtig bei den Nachführungsstellen im Gebrauch befindlichen GIS-Systeme sind bereits in der Lage, diese Transformation system-intern durchzuführen. Damit entfallen Datenexport- und -Importaufwendungen für die Transformation mit Hilfe eines externen Programms oder über Internet. Abweichungen im Millimeterbereich zwischen der REFRAME-Transformation und einer systeminternen Transformation sind in Ausnahmefällen möglich. Die Transformation mittels REFRAME gilt als Referenz. Eine Analyse und allenfalls notwendige Anpassung an die REFRAME-Referenz ist auf Stufe Fixpunkte und Hoheitsgrenzpunkte zwingend. Auf Stufe Grenzpunkte wird eine entsprechende Anpassung dringend empfohlen; Ziel soll sein, dass weitere parzellenscharfe Geodatensätze auch nach dem LV95-Bezugsrahmewechsel mm-genau zusammenpassen. 2.4 Termine In einer vom Bund festgelegten 18 Übergangsregelung wird der amtlichen Vermessung für den Bezugsrahmenwechsel einen Zeitraum bis Ende 2016 eingeräumt, den übrigen Geobasisdaten des Bundesrechts einen Zeitraum bis Ende 2020. Die Daten der amtlichen Vermessung im Kanton St.Gallen werden bis zur Umstellung im bisherigen Bezugsrahmen LV03 verwaltet, können aber bereits heute schon in LV95 bezogen werden. Nach dem Bezugsrahmenwechsel erfolgt die Datenverwaltung im neuen Bezugsrahmen LV95, der Datenbezug muss jedoch bis ins Jahr 2020 weiterhin auch in LV03 gewährleistet bleiben. Dieser Bezugsrahmenwechsel ist in die Programmvereinbarung AV 2012-2015 aufgenommen worden. Terminplan für die AV Als fester Bestandteil der Leistungsvereinbarung 2013 ist die Initialisierung (Operatseröffnung mit dem Bund) bis 15.11.2013 19 geplant. Die Arbeiten sollten demnach bis Ende 2015 abgeschlossen, genehmigt und anerkannt sein. Weitere Einzelheiten sind dem Terminplan zu entnehmen. Ab dem Zeitpunkt der bundesrechtlichen Anerkennung und der damit verbundenen Bewilligung zur Verwendung des neuen Bezugsrahmens sind die AV- Originaldaten zwingend im neuen Bezugsrahmen LV95 zu verwalten. 2.5 Koordination AV Die KVA im AREG ist für eine zeitgerechte und zielgruppenorientierte Kommunikation besorgt, initialisiert das Vorhaben in Zusammenarbeit mit Bund und Gemeinden, koordiniert die Transformationsarbeiten mit den Nachführungsstellen und prüft sie. Insbesondere werden die systeminternen Berechnungen mit dem externen Programm REFRAME stichprobenweise überprüft. 16 Affine Transformation von Lagekoordinaten mit finiten Elementen und Umrechnung LV03 LV95 (swisstopo) 17 Anwendung der swisstopo zur Durchführung von Koordinatentransformationen in Lage und/oder Höhe 18 GeoIG, SR 510.620, Art. 53, Abs. 2 19 15. November = letztmöglicher Termin für die Anmeldung eines neuen Operates bei der Vermessungsdirektion

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 8 - Offene Mutationen verursachen einen Mehraufwand. Die Grundbuchämter sind angehalten, vor dem Umstellungstermin möglichst sämtliche offenen Mutationen abzuschliessen. Zur Regelung der Einzelheiten und zur Information aller Beteiligten und Bürger ist ein Kommunikationskonzept geplant. 2.6 Administration und Finanzierung Die technischen Arbeiten zum Bezugsrahmenwechsel erfolgen aufgrund eines (mit Ausnahme der Stadt St.Gallen) kantonsweiten Gesamtvertrags zwischen Bund und Kanton sowie aufgrund von Einzelverträgen der Gemeinden mit ihren Nachführungsstellen. Diese sind durch die KVA zu genehmigen. Die vertraglichen Regelungen für die Stadt St.Gallen sind bereits abgeschlossen. Die rechtliche Umstellung auf den neuen Bezugsrahmen LV95 erfolgt durch Regierungsbeschluss. Die Finanzierung des Gesamtvorhabens ist von Bundesseite her geregelt, "sofern der Kanton nachweist, dass die Finanzierung der Kosten nach Art. 1 Absatz 3 sichergestellt ist" 20, was ebenfalls mit dem erwähnten Regierungsratsbeschluss geschieht. Die Pauschalkosten und -beiträge für den gesamten Kanton (inkl. Städte St.Gallen und Rorschach) lauten 21 : Gesamtkosten in SFr. Anteil Bund (60%) in SFr. Anteil Kanton (40%) in SFr. 808'833.35 485'300.00 323'533.35 Nur die Aufwendungen für die Überführung der amtlichen Vermessung sind bundesbeitragsberechtigt, nicht aber die Kosten der Überführung anderer kantonaler oder kommunaler Geodatensätze. 22 2.7 Einführung von LV95 Die Einführung des neuen Bezugsrahmens erfolgt zweistufig. In einem ersten Sschritt für die Daten der amtlichen Vermessung und einem zweiten Schritt für die übrigen Geobasisdaten. Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezugsrahmenwechsel ist die volle Funktionalität der Datenabgabe in beiden Bezugsrahmen. Im Kanton St.Gallen arbeiten die Nachführungsstellen mit folgenden GIS-Systemen: C-Plan/Topobase GEONIS-expert Kataster/AV GeosPro Wie oben erwähnt sind diese drei GIS-Systeme bereits in der Lage, diese Transformation intern durchzuführen und damit eine Datenabgabe in beiden Bezugsrahmen zu gewährleisten. Die Transformation kann gemeindeweise am Bürostandort und im jeweiligen GIS-System für das zu verwaltende Nachführungsmandatsgebiet erfolgen. Die notwendigen Arbeitsschritte sind: standardisierte Offerte/Verträge NF-Geometer pro Gemeinde Vorarbeiten (Information GBA, Mutationen abschliessen) 20 aus FVAV, SR 211.432.27, Anhang, Pkt. 6, lit. a 21 Kreisschreiben AV Nr. 2011 / 05 der swisstopo 22 Kreisschreiben AV Nr. 2011 / 05 der swisstopo

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 9 - Test-Transformation pro NF-Stelle bei der jeweils ersten Gemeinde Transformation sämtlicher zu transformierenden AV-Ebenen Nachbearbeitung unerledigter Mutationen begleitende Verifikation transformierter Datensatz Meldung der neuen Flächenmasse aufgrund der veränderten technischen Flächen an das Grundbuchamt (AVGBS) Erstellen neue Auszüge AV, Abschlussarbeiten, Technischer Bericht im Sinne eines standardisierten Arbeitsprotokolls Verifikation, Mängelbehegung, Genehmigung, Anerkennung Die notwendigen Arbeitsschritte für die Nachführungsstellen sind im Raster für den Unternehmerbericht aufgelistet und sind Bestandteil der Einzelverträge. 2.8 Punktdichte LFP1/LFP2 Die Punktdichte im LFP1 und LFP2-Netz wurde bereits mit der Realisierung von SG200 angepasst. Es sind derzeit keine weiteren Massnahmen notwendig. 2.9 Hoheitsgrenzen Für den definitiven Abgleich der Hoheitgrenzen stellt das AREG einen Referenzdatensatz zu Verfügung. Die dazu massgebenden Arbeiten sind im Kreisschreiben 2014/03 erläutert. Kantons- und Gemeindegrenzen Die Bereinigung der Kantons- und Gemeindegrenzen ist vor dem Beginn der technischen Umstellung der amtlichen Vermessung abzuschliessen. Mögliche Abweichungen im Millimeterbereich (siehe Kap. 2.3) werden erst nach dem Bezugsrahmenwechsel korrigiert. Landesgrenze In der Niederschrift über die 14. Tagung der Schweizerisch-Österreichischen Grenzkommission vom 15. November 2012 wird im Kapitel 2 festgehalten, dass die neuen gemeinsamen ETRS89-Koordinaten durch einen diplomatischen Notenaustausch in Kraft gesetzt werden. Es sind kleine Abweichungen in den Lagewerten zu erwarten. Diese Korrekturen erfolgen wegen möglichen Rundungsabweichungen im Millimeterbereich erst nach der Umstellung im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Bezugsrahmenwechsel. 2.10 Information der Benützer Datenbenutzer und -Bezüger werden rechtzeitig informiert. Das Kommunikationskonzept stellt eine zielgerichtete Information sicher. 3 Flächendeckende AV93-Konformität 3.1 Einleitung Konzept Bund: Kap. 3.1 "Der vollständige Nutzen, den der spannungsfreie Bezugsrahmen LV95 bietet, wird nur erreicht, wenn auch die in den Daten der AV vorhandenen lokalen Widersprüche und Verzerrungen in Abhängigkeit der Toleranzstufe weitgehend eliminiert werden." Eine spannungsarme AV wie sie hier gefordert wird, ist heute im Kanton St.Gallen mit der Realisierung der beiden Konzepte SG200 und lokale Entzerrungen über LFP3 in allen Gemeinden bereits erreicht. Ausgeschlossen sind dabei die spannungsbehafteten Rutsch- und Kriechgebiete. Anhand eines separaten, noch zu erstellenden Konzeptes sind diese Gebiete periodisch zu aktualisieren. Aus dem Bundeskonzept: Kap. 3.1 "In einer spannungsarmen AV wird es möglich sein, die Nachführung nach den üblichen Kontrollen ohne Einpassungen und ohne Referenzierung der

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 10 - Messungen auf materialisierte Fixpunkte durchzuführen. Die notwendige Anzahl Fixpunkte kann damit mittel- bis langfristig reduziert werden." Dies gilt nicht in spannungsbehafteten Gebieten und in solchen, wo die GNSS-Methode nicht einsetzbar ist. Im Kanton St.Gallen erfolgte bereits mit der Realisierung von SG200 eine Reduktion der LFP2 von 4'400 Punkten auf 450 Punkte (inkl. Hochzielpunkte). Dieser Prozess dauerte 12 Jahre. Die Auswirkungen in finanzieller Hinsicht sind heute für die Gemeinden schon spürbar. Weggefallen ist ein jährlicher Unterhaltsanteil von ca. Fr. 50'000.- welcher nach Abzug eines Bundesbeitrages den Gemeinden weiterbelastet 23 wurde. Keine Kosten für die Gemeinden Im Kanton St. Gallen existieren noch rund 44'400 LFP3-Punkte. Ausserhalb des Baugebietes wird davon in den nächsten 10 bis 20 Jahren auf den grössten Teil verzichtet werden können. Die Kosteneinsparungen werden erst spürbar, wenn in einer heute als spannungsarm bezeichneten AV in der Nachführungsarbeit keine lokalen "Nester" (z.b. schlecht eingepasste Mutationen) mehr auftreten, und somit mit minimalem Risiko auf die meisten LFP3 verzichtet werden kann. 3.2 Prüfung der AV93-Konformität Das AREG wird die bereits erfolgten Prüfungen einer A-Gemeinde in den Status A+ 24 gegebenenfalls noch an die Bundesanforderungen anpassen müssen. Bei dieser Prüfung wird mit GNSS-Kontrollpunkten der grossräumige Bezug und die Spannungsarmut nachgewiesen. Die Statistik über die Differenzvektoren spielt darin eine wichtige Rolle. 3.3 Termine Mit dem Abschluss der letzten lokalen Entzerrung über LFP3 im Jahr 2012 ist im Kanton St.Gallen die flächendeckende AV93-Konformität grundsätzlich erreicht. In der Nachführungstätigkeit gilt es diesen Qualitätsstandard nachzuweisen oder gezielt (für bisher unentdeckte kleine Gebiete ohne AV93-Konformität) mit entsprechenden Massnahmen zu erreichen. 3.4 Punktdichte LFP3 Ist die AV93-Konformität in einer Gemeinde im Rahmen der Nachführungstätigkeit zuverlässig nachgewiesen, kann die Punktdichte gesenkt werden. Ab diesem Zeitpunkt entstehen ausserhalb des Baugebietes praktisch keine neuen Lagefixpunkte mehr. 23 Abrechnung von Triangulationsmutationen mit den Gemeinden bis 31.12.1996, ca. Fr. 50'000.-/a Abrechnung Konzept SG200 bis 31.12.2005, ca. Fr. 26'000.-/a 24 Eine A+ Gemeinde im Kanton St.Gallen ist gemäss den Weisungen über den GNSS-Einsatz in der amtlichen Vermessung ein spannungsarmes Gebiet, in welchem Nachführungsarbeiten ohne lokale Einpassung angewendet wird.

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 11-4 Projektorganisation Mit Blick auf die nachfolgenden Transformationen sämtlicher Geobasidaten in den neuen Bezugsrahmen LV95 ist es angezeigt, bereits für die Transformation der Daten der amtlichen Vermessung zumindest für eine Kick-Off-Sitzung Vertreter aller beteiligten Stellen miteinzubeziehen und in die Aufgabenstellung einzuführen. Entsprechend ist folgende Projektorganisation vorgesehen: Projektaufsicht Ueli Strauss, Amtsleiter AREG Projektleitung Projektleiter, Patrick Fäh, Abteilungsleiter Vermessung, Kantonsgeometer Projektteam Kernteam Reinhard Scherrer, AREG, Abt. Vermessung, Projektleiter Stv. René L'Eplattenier, Abteilungsleiter Geoinformation / AREG Roman Guidon, Sektionsleiter Geodatenmanagement, Abteilung Geoinformation / AREG Erweitertes Projektteam Vertreter Nachführungs-Geometer: nach Bedarf Vertreter IG-GIS AG: nach Bedarf Vertreter weiterer GIS-Betreiber: nach Bedarf Vertreter VSGP: nach Bedarf Werke-Vertreter: nach Bedarf Kanton AR-Vertreter: nach Bedarf Kanton AI-Vertreter: nach Bedarf 5 Terminplan

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 12-6 Glossar A-Gemeinde A+Gemeinde AREG AV93 AV93-Konformität B-Gemeinde CH1903 CH1903+ FINELTRA Galileo Geobasisdaten Klasse I Klasse II Klasse III Klasse IV Klasse V Klasse VI GIS GLONASS GNSS GPS HFP1 HFP2 HFP3 Das Fixpunktnetz LFP3 ist grossräumig auf das neue LFP1-2 Netz gelagert. Sämtliche Punkte der AV-Ebenen sind grossräumig referenziert. Die Daten der AV93 sind frei von lokalen Widersprüchen und Verzerrungen, es handelt sich um eine spannungsarme AV. Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abteilung Vermessung Amtliche Vermessung 1993 (nach neuem Recht) Die lokalen Widersprüche und Verzerrungen in den Daten der AV sind in Abhängigkeit der Toleranzstufen weitgehend eliminiert. Das Fixpunktnetz LFP3 ist lokal auf das ehemalige Triangulationsnetz gelagert, oder es erfolgte eine Übernahme (Auswahl aus bestehenden Polygonpunkten). Sämtliche Punkte der AV-Ebenen sind auf das lokale Netz referenziert. Bezugssystem der Schweiz. Landesvermessung (für die Lage) Erneuertes Bezugssystem der Schweiz. Landesvermessung (für die Lage) Transformationsprogramm (Lage) für den Übergang LV03 LV95, affine Transformation über finite Elemente. Europäisches Satellitennavigationssystem Geodaten, welche auf einer rechtlichen Grundlage beruhen Geobasisdaten nach Bundesrecht in der Zuständigkeit des Bundes Geobasisdaten nach Bundesrecht in der Zuständigkeit des Kantons Geobasisdaten nach Bundesrecht in der Zuständigkeit der Gemeinden Geobasisdaten nach Kantonsrecht in der Zuständigkeit des Kantons Geobasisdaten nach Kantonsrecht in der Zuständigkeit der Gemeinden Geobasisdaten nach Gemeinderecht in der Zuständigkeit der Gemeinden Geographisches Informationssystem Russisches Satellitennavigationssystem Global Navigation Satelliten System (Sammelbegriff für GPS, GLONASS, Kompass und Galileo) Global Positioning System (USA) Höhenfixpunkt (Landesnivellement) Höhenfixpunkt (Kantonales Nivellement) Höhenfixpunkt (Kommunales Nivellement)

Konzept Bezugsrahmenwechsel SG - 13 - KVA LFP1 LFP2 LFP3 LFP4 LN02 bis 31.12.207 kantonales Vermessungsamt; ab 1.1.2008 kantonale Vermessungsaufsicht, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Lagefixpunkt der amtlichen Vermessung AV93, Kat. 1 (heute LV95-HP oder LV95-VP, früher Triangulation I. - III. Ordnung) Lagefixpunkt der amtlichen Vermessung AV93, Kat. 2 (heute SG200, früher Triangulation IV. Ordnung) Lagefixpunkt der amtlichen Vermessung AV93, Kat. 3 (früher Polygonpunkt) Polygonpunkt, welcher bei der Umarbeitung auf den Standard AV93 nicht in die Punktklasse LFP3 wechselte. Landesnivellement 1902 (Gebrauchshöhen) LHN95 Landeshöhennetz 95 Erneuertes Bezugssystem der Schweiz. Landesvermessung (für die Höhe) swisstopo LV03 Bundesamt für Landestopographie (Früher L+T) Landesvermessung 03 (Bezugsrahmen von CH1903) LV03 grossräumig Lagefixpunktwert mit Bezug zu SG200, FINELTRA-Transformation LV03 alt LV95 LV95-HP LV95-VP REFRAME RTK SG200 swipos GIS/GEO Lagefixpunktwert ohne Bezug zu SG200 Landesvermessung 95 (Bezugsrahmen von CH1903+) Hauptpunkt des GPS-Landesnetz LV95 Verdichtungspunkt des GPS-Landesnetz LV95 Transformationsprogramm (Lage und Höhe) für den Übergang LV03 LV95 affine Transformation über finite Elemente (FINELTRA) und LN02 LHN95 mit HTRANS. Real Time Kinematic (Messmodus von GPS) Neues LFP2-Netz im Kanton St. Gallen Referenzsystem der Swisstopo für RTK-GPS-Messungen TS Toleranzstufe TVAV (1-5) TSP1 TSP2 TSP3 V+D Transformationsstützpunkt LV03 LV95, Stufe GIS, früher Stufe Landesvermessung Transformationsstützpunkt LV03 LV95, Stufe Kanton (SG200) Transformationsstützpunkt lokale Entzerrung, Stufe Gemeinde Eidg. Vermessungsdirektion