RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 24. April 2006 (02.05) (OR. en) 8562/06 JEUN 11 EDUC 76 SOC 175

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Transkript:

RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 24. April 2006 (02.05) (OR. en) 8562/06 JEUN 11 EDUC 76 SOC 175 I/A-PUNKT-VERMERK des Generalsekretariats des Rates für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (1. Teil)/Rat Nr. Vordokument: 7651/06 JEUN 10 EDUC 66 SOC 145 Betr.: Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Anerkennung des Wertes von nicht formalen und informellen Lernerfahrungen im europäischen Jugendbereich 1. Die Gruppe "Jugendfragen" hat in ihrer Sitzung am 21. April 2006 dem Text der oben genannten Entschließung einhellig zugestimmt, so dass diese Entschließung nach ihrer Übersetzung in alle Amtssprachen der Europäischen Union auf der Tagung des Rates am 18.- 19. Mai als A-Punkt angenommen werden könnte. 2. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird daher ersucht, diese Zustimmung zu bestätigen und dem Rat zu empfehlen, die Entschließung in der in der Anlage wiedergegebenen Fassung anzunehmen. 8562/06 kwo/rst/mg 1

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Anerkennung des Wertes von nicht formalen und informellen Lernerfahrungen im europäischen Jugendbereich R RAT R EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER R REGIERUNGEN R MITGLIEDSTAATEN in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Lissabon) vom 23. und 24. März 2000 wurden neue strategische Ziele festgelegt, um Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialen Zusammenhalt als feste Bestandteile einer wissensbestimmten Wirtschaft zu stärken. Der Europäische Rat forderte die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, und bat den Rat und die Kommission, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich unter anderem ein gemeinsames europäisches Muster für Lebensläufe zu entwickeln, dessen Verwendung freiwillig wäre, um Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und Arbeitgebern die Beurteilung der erworbenen Kenntnisse zu erleichtern und so die Mobilität zu fördern. (2) In dem Weißbuch "Neuer Schwung für die Jugend Europas" vom 21. November 2001 1 wird hinsichtlich der Anerkennung nicht formaler und informeller Lernerfahrungen hervorgehoben, dass es erforderlich ist, die Konzepte, die erworbenen Kenntnisse und die Qualitätsstandards besser zu definieren, die sich bei diesen Aktivitäten engagierenden Personen aufzuwerten, diese Aktivitäten stärker anzuerkennen und für eine verstärkte Komplementarität mit der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung zu sorgen. 1 Dok. 14441/01 KOM(2001) 681 endg. 8562/06 kwo/rst/mg 2

(3) Der Europäische Rat hat am 15. und 16. März 2002 in Barcelona ein konkretes Arbeitsprogramm angenommen, dessen Ziel darin besteht, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. Er kam überein, dass dieses Programm von folgenden drei Grundprinzipien getragen sein soll: Verbesserung der Qualität, Erleichterung des Zugangs für alle und Öffnung gegenüber der Welt. (4) In der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen 2 werden die Mitgliedstaaten ersucht, die Zusammenarbeit und wirksame Maßnahmen für die Validierung der Ergebnisse von Lernprozessen zu fördern, die von entscheidender Bedeutung dafür sind, dass es zu einem Brückenschlag zwischen formalem, nicht formalem und informellem Lernen kommt, und die somit eine Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Raums des lebensbegleitenden Lernens darstellen. (5) Auf Grundlage des gemeinsamen Arbeitspapiers der Kommission und des Europarats "Wege zur Validierung und Anerkennung von Bildung, Ausbildung und Lernen im Jugendbereich" wurden auf der im Januar 2005 in Löwen abgehaltenen Konferenz "Brücken zur Anerkennung" Ansätze für die Beurteilung und Anerkennung von Bildung, Ausbildung und Lernen im Jugendbereich entwickelt, wobei die Notwendigkeit einer Validierung des nicht formalen Lernens unterstrichen wurde. (6) Die umfassenden Arbeiten des Europarats im Bereich des nicht formalen und informellen Lernens, darunter das Europäische Portfolio für Jugendleiter und in der Jugendarbeit Tätige, machen deutlich, wie wichtig diese Art von Bildungserfahrung ist und dass es notwendig ist, sie anzuerkennen vor allem dann, wenn man sich die Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens vor Augen führt. (7) In ihren Schlussfolgerungen vom 28. Mai 2004 3 haben sich der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten im Einklang mit der Erklärung von Kopenhagen vom 30. November 2002 dafür ausgesprochen, ein Bündel von gemeinsamen europäischen Grundsätzen für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen anzunehmen und europäische Instrumente zur Anerkennung nicht formaler und informeller Lernerfahrungen zu entwickeln und zu verbreiten. 2 3 ABl. C 163 vom 9.7.2002, S. 1. Dok. 9600/04. 8562/06 kwo/rst/mg 3

(8) In den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Februar 2005 4 wurde der Europäische Rat ersucht, die Initiative eines "Europäischen Pakts für die Jugend" in die Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie einzubeziehen und Leitlinien für konkrete Maßnahmen festzulegen. (9) In den Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates vom 23. März 2005, auf der Einigung über den Europäischen Pakt für die Jugend erzielt wurde, wird erklärt, dass ein Paket von Strategien und Maßnahmen für junge Menschen voll und ganz in die Lissabonner Strategie integriert werden sollte. Eines der vorgegebenen Ziele besteht darin, zwischen den Mitgliedstaaten eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Transparenz und der Vergleichbarkeit beruflicher Qualifikationen sowie eine Anerkennung der nicht formalen und informellen Bildung herbeizuführen. (10) Der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben sich in einer Entschließung vom 15. November 2005 5 mit der Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und der Förderung eines aktiven Bürgersinns befasst und entsprechende Aktionslinien festgelegt. (11) In den Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates vom 16. und 17. Juni 2005 werden Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005 2008) vorgeschlagen, die auch die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend einschließen. (12) Im Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "JUGEND IN AKTION" 6 wird der europäischen Zusammenarbeit eine Schlüsselrolle bei der Förderung der nicht formalen und informellen Bildung zuerkannt. 4 5 6 ABl. C 85 vom 7.4.2005, S. 5. ABl. C 292 vom 24.11.2005, S. 5. Dok. 11586/04 - KOM(2004) 471 endg. 8562/06 kwo/rst/mg 4

(13) In dem Gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission über die Fortschritte bei der Durchführung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" mit dem Titel "Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung: ein elementarer Beitrag zu Wohlstand und sozialem Zusammenhalt in Europa" 7 wird hervorgehoben, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den sozialen und den wirtschaftlichen Zielen der Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erreicht werden muss und dass verschiedene Lernpartnerschaften unter Einbindung der in den formalen und nicht formalen Sektoren tätigen Personen aufgebaut werden sollten SIND SICH BEWUSST, dass (1) die Tätigkeiten und Leistungen junger Menschen und derer, die sich in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen engagieren, zum einen umfassend gewürdigt werden sollten, damit sie aufgewertet werden und stärker ins Blickfeld rücken, und zum andern von den Arbeitgebern, den formalen Bildungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft insgesamt gebührend berücksichtigt werden sollten; (2) nicht formale und informelle Lernerfahrungen im Jugendbereich das formale System der allgemeinen und beruflichen Bildung ergänzen, einem partizipativen und auf den Lernenden konzentrierten Ansatz folgen, freiwillig zustande kommen und daher eng mit den Bedürfnissen, Wünschen und Interessen der jungen Menschen verbunden sind; indem sie eine zusätzliche Gelegenheit zum Lernen und einen möglichen Einstieg in die formale Bildung und Ausbildung bieten, sind diese Lernerfahrungen für benachteiligte junge Menschen besonders wichtig; (3) nicht formale und informelle Lernerfahrungen im Jugendbereich in breit gefächerter und vielfältiger Form stattfinden, und dass für die Entfaltung junger Menschen und ihre soziale, kulturelle und berufliche Eingliederung spezifische und geeignete Methoden und Instrumente erforderlich sind; (4) die öffentlichen und privaten Investitionen im Jugendbereich auf diesen Gebieten auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene große wirtschaftliche und soziale Auswirkungen haben; (5) die soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Jugendbereichs aufgrund seiner potenziellen Auswirkungen auf die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen mit einer praktischen Relevanz für den Arbeitsmarkt und aufgrund des Anschubs, den er für Mitwirkung, aktive Bürgerschaft und soziale Verantwortung bewirkt, ganz offensichtlich ist; 7 ABl. C 79 vom 1.4.2006, S. 1. 8562/06 kwo/rst/mg 5

STELLEN FEST, dass (1) nicht formales und informelles Lernen wichtige Bestandteile des Lernprozesses sind und wirksame Werkzeuge darstellen, um die Attraktivität des Lernens zu erhöhen, Bereitschaft zum lebensbegleitenden Lernen zu wecken und die soziale Integration junger Menschen zu fördern; (2) nicht formales und informelles Lernen junge Menschen in die Lage versetzen kann, zusätzliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, und zu ihrer persönlichen Entfaltung, sozialen Integration und zur aktiven Bürgerschaft beiträgt, wodurch sich auch ihre Beschäftigungsaussichten verbessern; (3) nicht formale und informelle Lernerfahrungen im Jugendbereich mit einem beträchtlichen Zusatznutzen für die Gesellschaft, die Wirtschaft, und die jungen Menschen selbst verbunden sein können, weswegen der Beitrag, der durch den Erwerb derartiger Erfahrungen erbracht wird, stärker ins Blickfeld gerückt und besser verstanden, anerkannt und gefördert werden sollte; (4) mit dem Programm "JUGEND" und dem künftigen Programm "JUGEND IN AKTION" ein wichtiger Beitrag zum Erwerb von Kompetenzen geleistet wird und diese Programme daher Schlüsselinstrumente darstellen, mit denen jungen Menschen Chancen für den Erwerb von formalen und informellen Lernerfahrungen in einer europäischen Dimension geboten werden können; ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, (1) unter Berücksichtigung der Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten die Entwicklung eines vergleichbaren und transparenten jugendspezifischen Europass-Instruments zur Ermittlung und Anerkennung der von jungen Menschen beim nicht formalen und informellen Lernen erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen zu fördern, das Zeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen beigefügt werden oder Bestandteil dieser Zeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweisen sein könnte, damit Dritte vor allem in einem anderen Mitgliedstaat leichter verstehen können, was das ursprüngliche Zeugnis über die von seinem Inhaber erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aussagt; 8562/06 kwo/rst/mg 6

(2) hierdurch die Ermittlung dieser bereits erworbenen und angewandten Kompetenzen zu ermöglichen, damit sie auf dem Arbeitsmarkt anerkannt werden können; (3) im Einklang mit dem derzeit beim Europarat in Ausarbeitung befindlichen europäischen Portfolio für Jugendleiter und in der Jugendarbeit Tätige öffentliche Stellen und NRO dazu aufzurufen, vergleichbare und transparente Instrumente zur Anerkennung der Qualifikationen der in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen tätigen Personen zu nutzen und gegebenenfalls anzupassen; (4) im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten den spezifischen Beitrag, den Jugendorganisationen und andere nichtstaatliche Organisationen bei der Vermittlung nicht formaler und informeller Lernerfahrungen leisten, anzuerkennen und zu unterstützen; (5) die Anwendung der gemeinsamen europäischen Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen Lernprozessen auf die spezifischen Bedürfnisse des Jugendbereichs zu fördern; (6) weitere Forschungsarbeiten über die Auswirkungen nicht formaler und informeller Lernerfahrungen, die von im Jugendbereich Tätigen und Jugendorganisationen angeboten werden, zu fördern, insbesondere über ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beitrag, wobei unter anderem die vom Europäischen Fachzentrum für Jugendpolitik bereitgestellten Informationen umfassend genutzt werden sollten; (7) die Sozialpartner dazu anzuhalten, dass sie die Qualität und Vielfalt der nicht formalen und informellen Lernerfahrungen junger Menschen sowie den damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Zusatznutzen anerkennen; (8) Partnerschaften zwischen Vermittlern formaler und nicht formaler Lernerfahrungen zu fördern, damit pädagogische Konzepte entwickelt werden, die für unterschiedliche Gruppen von Lernenden attraktiv sein könnten; (9) den Zugang zu Europass und ähnlichen auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene verfügbaren Instrumenten zu fördern und junge Menschen zu ermutigen, diese freiwillig zu nutzen. 8562/06 kwo/rst/mg 7