T601 Gepäck. T601 Bagages. T601 Bagaglio. Änderungen gültig ab Es treten folgende Änderungen in Kraft: redaktionelle Änderung

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Transkript:

T601 Gepäck Änderungen gültig ab 01.06.2017 Es treten folgende Änderungen in Kraft: Ziffer Änderung redaktionelle Änderung 4.03.000 Elektro-Scooter ergänzt bei nicht zugelassenen Fahrzeugen Priska Kämpf, Regula Kunz, Tarifmanagement, ch-direct T601 Bagages Modifications valables dès le 01.06.2017 Les modifications suivantes entrent en vigueur: Chiffre Modification Modification rédactionnelle 4.03.000 Ajout des trottinettes électriques («electro scooters») dans les véhicules non admis Priska Kämpf, Regula Kunz, gestion des tarifs, ch-direct T601 Bagaglio Modificazioni valide dal 01.06.2017 Entrano in vigore le seguenti modificazioni: Cifra Modifiche Adeguamenti redazionali 4.03.000 Aggiunti gli elettroscooter fra i veicoli non ammessi Priska Kämpf, Regula Kunz, gestione tariffe, ch-direct

T601 Gepäck Bagages Bagaglio Ausgabe: 01.06.2017 Edition: 01.06.2017 Edizione: 01.06.2017

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 0 Vorbemerkungen... 4 1 Anwendungsbereich... 5 2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür... 6 2.0 Allgemeine Bestimmungen... 6 2.0.0 Definition... 6 2.0.1 Zur Beförderung zugelassene Gegenstände... 6 2.0.2 Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände... 6 2.0.3 Beförderung... 7 2.0.4 Preisberechnung... 7 2.0.5 Haftung... 7 2.1 Reisegepäck... 8 2.1.0 Lieferfrist... 8 2.1.1 Gepäckaufgabe nach nicht besetzten oder teilweise nicht besetzten Destinationen... 8 2.1.2 Gepäckaufgabe nach Automobildestinationen... 9 2.1.3 Gepäckaufgabe nach ausländischen Destinationen im Grenzgebiet... 9 2.2 Reisegepäck Express... 9 2.2.0 Bedienpunkte... 9 2.2.1 Lieferfrist... 9 2.2.2 Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände... 9 2.3 Reisegepäck Tür zu Tür... 10 2.3.0 Bedienpunkte... 10 2.3.1 Abhol- und Zustellzeiten / Lieferfrist... 10 2.3.2 Bestellfristen... 10 2.4 Reisegepäck Tür zu Tür Express... 10 2.4.0 Bedienpunkte... 10 2.4.1 Abhol- und Zustellzeiten / Lieferfrist... 10 2.4.2 Bestellfristen... 11 2.5 Besondere Bestimmungen... 11 2.5.0 Annahmebestimmungen... 11 2.5.1 Gepäckaufgabe und Gepäckabfertigung... 11 2.5.2 Verspätung und Zustellungsversuch bei Tür-zu-Tür Produkten... 12 2.5.3 Unpersönliche Gepäckabholung und/oder -zustellung bei Tür-zu-Tür Produkten... 12 2.5.4 Änderung / Annullationen bei Tür-zu-Tür Produkten... 13 2.5.5 Gepäck von Familien und Gruppen... 13 2.5.6 Auslieferung... 14 2.5.7 Verfügungsrecht des Reisenden... 14 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür... 16 3.0 Allgemeine Bestimmungen... 16 3.0.0 Definition... 16

3.0.1 Fluggesellschaften... 16 3.0.2 Bedienpunkte... 16 3.0.3 Zur Beförderung zugelassene Gegenstände... 16 3.0.4 Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände... 17 3.0.5 Merkpunkte zur Annahme des Gepäcks... 19 3.0.6 Merkpunkte der Ausgabe der Bordkarte... 19 3.0.7 Beförderung... 20 3.0.8 Preisberechnung... 20 3.0.9 Haftung... 21 3.1 Fluggepäck... 21 3.1.0 Lieferfristen... 21 3.2 Fluggepäck Express... 22 3.2.0 Lieferfristen... 22 3.3 Fluggepäck Tür zu Tür... 22 3.3.0 Bedienpunkte... 22 3.3.1 Abhol- und Zustellzeiten... 22 3.3.2 Bestellfristen... 23 3.3.3 Lieferfristen... 23 3.4 Fluggepäck Tür zu Tür Express... 23 3.4.0 Bedienpunkte... 23 3.4.1 Abhol- und Zustellzeiten... 23 3.4.2 Bestellfristen... 24 3.4.3 Lieferfristen... 24 3.4.4 Änderung / Annullationen... 24 3.5 Besondere Bestimmungen... 24 3.5.0 Gepäckabfertigung... 24 3.5.1 Ablieferung... 25 3.5.2 Verfügungsrecht des Reisenden... 25 3.5.3 Unregelmässigkeiten im Flugverkehr... 25 3.5.4 Billettpflicht... 25 3.5.5 Transport Fluggepäck (inkl. Express) (Schweiz-Ausland) ohne Check - in... 26 3.5.6 Nachsendungen von verspätet eingetroffenem Fluggepäck oder von Fluggepäck mit fehlender Gepäckshop - Etikette... 26 4 Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten... 27 4.0 Zulassungsbestimmungen... 27 4.0.0 Beteiligte Transportunternehmen... 27 4.0.1 Besondere Bestimmungen der Transportunternehmen... 27 4.0.1.0 SBB... 27 4.0.1.1 MOB / MVR... 28 4.0.2 Fahrzeugkategorien der zugelassenen Fahrzeuge... 28 4.0.3 Nicht zugelassene Fahrzeuge... 28 4.0.4 Verlad im Zug... 29 4.0.5 Gruppen... 29 2 Inhaltsverzeichnis 01.06.2017

4.1 Beförderungsausweise für den Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten... 29 4.1.0 Geltungsbereich... 29 4.1.1 Angebot... 29 4.1.2 Verkauf der Beförderungsausweise... 30 4.1.3 Gültigkeit... 30 4.1.4 Ersatz... 30 4.1.5 Preisstufen... 30 4.1.6 Fahrvergünstigung für Kinder... 30 4.1.7 Mietfahrräder... 31 4.2 Kontrolle... 31 4.3 Haftung... 31 5 Preise... 32 5.0 Reisegepäck... 32 5.1 Reisegepäck Express... 32 5.2 Reisegepäck Tür zu Tür... 33 5.3 Reisegepäck Tür zu Tür Express... 33 5.4 Fluggepäck... 33 5.5 Fluggepäck Express... 34 5.6 Fluggepäck Tür zu Tür... 34 5.7 Fluggepäck Tür zu Tür Express... 34 5.8 Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten... 35 6 Beilagen... 36 6.0 Reisegepäck Express und Reisegepäck Tür zu Tür Express... 36 6.1 Reisegepäck Tür zu Tür Express... 37 6.2 Fluggepäck mit/ohne Express und Fluggepäck Tür zu Tür Express... 39 6.3 Beilagen Tür zu Tür... 42 01.06.2017 Inhaltsverzeichnis 3

0 Vorbemerkungen 0.000 Dieser Tarif enthält: Die Bestimmungen und die Preise für die Beförderung von Gepäck Die Bestimmungen und die Preise für den Selbstverlad von Fahrrädern. 0.001 Es gelten ausserdem folgende Reglemente, Tarife und Vorschriften: 600 Allgemeiner Personentarif 610 die internen Tarife der einzelnen konzessionierten Transportunternehmen, die regionalen direkten Tarife das Bundesgesetz über die Personenbeförderung (SR 745.1, PBG) die jeweils gültige Verordnung des Bundesrates über die Personenbeförderung (SR 745.11, VPB) und, sofern anwendbar: 520 Vorschriften über Militär-, Zivilschutz- und Zivildiensttransporte Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RSD). 0.002 Ist im Tarif von "Bahn" und "Zügen" die Rede, so sind darunter auch die Schiffe und Automobile zu verstehen. 0.003 Unter "Stationen" sind Bahnhöfe und Stationen sowie Schiffs- und Automobilstationen zu verstehen. 0.004 Einzelne Transportunternehmen stellen den Betrieb zu gewissen Jahreszeiten ganz oder auf Teilstrecken ein. Während der Dauer der Betriebseinstellung dürfen nach Stationen der nicht in Betrieb stehenden Strecken keine Sendungen abgefertigt werden. Ausführliche Informationen werden in den Fahrplänen bekanntgegeben. 0.005 Wird eine Station geschlossen oder eröffnet, welche gleichzeitig eine Umladestation für Reisegepäck ist, so hat, das für die Station verantwortliche Transportunternehmen dafür zu sorgen, dass alle logistischen Leistungen sichergestellt werden (Ein- und Auslad, Lagermöglichkeiten, etc.). Das übernehmende bzw. übergebende TU ist bei der Lösungsfindung einzubeziehen. Das betreibende TU muss für die allfälligen Zusatzkosten selber aufkommen. 0.006 In diesem Tarif werden die Angebote Fluggepäck (Schweiz - Ausland) und Fluggepäck (Ausland - Schweiz) behandelt. Sie werden erbracht durch die an diesem Tarif beteiligten Transportunternehmen, Handling Agents und Fluggesellschaften. 0.007 Für die Flugstrecken gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fluggästen und Reisegepäck. 4 0 Vorbemerkungen 01.06.2017

1 Anwendungsbereich 1.001 Dieser Tarif wird von den nachstehend aufgeführten Transportunternehmen wie folgt angewendet: Transportunternehmen Bahn/Bus/Schiff 01.06.2017 1 Anwendungsbereich 5

Anwendungsbereich Tarif 601 Champ d'application Tarif 601 Campo d'applizione Tariffa 601 nur Veloselbstverlad seulement vélo-libre service solo bicicletta libero servizio Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmnen Entreprises de transport Imprese di trasporto Linie Ligne Linea A AAGR 812 Auto AG Rothenburg AAGU 816 Auto AG Uri AB-ab 022 Appenzeller Bahnen Gossau SG Appenzell Wasserauen St. Gallen Gais Appenzell Altstätten Stadt AB-rhb 071 Appenzeller Bahnen AB-rhw 139 Appenzeller Bahnen AB-tb 089 Appenzeller Bahnen Rorschach Heiden Rheineck Walzenhausen St. Gallen Trogen AFA 813 Autoverkehr Frutigen-Adelboden Frutigen Adelboden Frutigen Kandersteg Linien LenkBus AS 856 Autobetrieb Sernftal ASM Auto 870 Automobildienste Aare Seeland mobil ASM-bti 038 Aare Seeland mobil ASM-ltb 128 Aare Seeland mobil ASM-rvo 056 Aare Seeland mobil ASM-snb 081 Aare Seeland mobil Biel Täuffelen Ins Ligerz Prêles St.Urban Ziegelei Niederbipp Solothurn Oensingen B BDWM-bd 031 BDWM Transport Wohlen Bremgarten Dietikon BGU 894 Busbetrieb Grenchen und Umgebung BLM 032 Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren Lauterbrunnen Mürren BLS/SBB 500 BLS/SBB Thun-Brig/-Interlaken Thun Brig Thun Interlaken Ost BLS-bn 034 BLS AG Bern Neuchâtel 01.06.2017 T601 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 1

Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmnen Entreprises de transport Imprese di trasporto Linie Ligne Linea BLS-ebt 045 BLS AG Solothurn Burgdorf Thun Hasle-Rüegsau Sumiswald-Grünen Burgdorf Langnau BLS-gbs 052 BLS AG Bern Thun Bern Schwarzenburg BLS-mlb 062 BLS AG Flamatt Laupen Murten/Morat Lyss Busswil Büren an der Aare Konolfingen Luzern BLS-sez 076 BLS AG BLS-vhb 092 BLS AG Spiez Zweisimmen Langenthal Wolhusen BMH 307 Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG Meiringen Hasliberg Reuti Hasliberg Reuti Bidmi Mägisalp Mägisalp Planplatten (Alpen tower) Twing Käserstatt BOB 035 Berner-Oberland-Bahnen Interlaken Ost Grindelwald 4 BOGG 793 Busbetrieb Olten-Gösgen-Gäu Interlaken Ost Lauterbrunnen 4 BOS/rtb 138 Bus Ostschweiz (Rheintal) alle Linien bis Schweizer Grenze Buchs SG BOS/wimo 826 Bus Ostschweiz (Wil) Wil SG BSU 883 Busbetrieb Solothurn und Umgebung C CJ 043 Chemins de fer du Jura Glovelier Le Noirmont Tavannes La Chaux-de-Fonds Le Noirmont Tavannes Porrentruy Bonfol D DBZ 164 Dolderbahn Zürich Zürich F FB 046 Forchbahn Zürich Stadelhofen Esslingen FMB 116 Funicolare Cassarate-Monte Brè Cassarate Monte Brè 01.06.2017 T601 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 2

Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmnen Entreprises de transport Imprese di trasporto Linie Ligne Linea FS Domo 422 Ferrovie Italiane dello Stato FW 051 Frauenfeld-Wil-Bahn Iselle transito Domodossola Frauenfeld Wil L LEB 055 Chemin de Fer Lausanne-Echallens-Bercher Lausanne Echallens Bercher LLAT 297 Torrent-Bahnen Leukerbad-Albinen Leukerbad Rinderhütte Albinenleitern Rinderhütte LLB 855 Auto Leuk-Leukerbad LMS 319 Luftseilbahn Morschach - Stoos Morschach Stoos LRU 211 Luftseilbahn Raron-Unterbäch Raron Unterbäch M MBC 029 Transports de la région Morges-Bière-Cossonay Morges L'Isle Morges Apples Bière MGB/asng 742 Automobildienst MGB MGB/Autofo 851 Automobildienst MGB MGB-bvz 093 Matterhorn Gotthard Bahn MGB-fo 048 Matterhorn Gotthard Bahn Brig Zermatt 3 Brig Disentis MOB 064 Chemin de fer Montreux-Oberland Bernois Montreux Zweisimmen Lenk i. S. MVR/HR 130 Transports Montreux-Vevey-Riviera Haut-de-Caux Rochers-de-Naye MVR-cev 042 Transports Montreux-Vevey-Riviera Vevey Blonay Les Pléiades MVR-las 125 Transports Montreux-Vevey-Riviera Sonloup Les Avants MVR-mtgn 131 Transports Montreux-Vevey-Riviera Montreux o Territet Haut-de-Caux Haut-de-Caux Rochers-de-Naye MVR-vcp 155 Transports Montreux-Vevey-Riviera Vevey-Funi Chardonne-Jongny Mont-Pèlerin N NHB-bbb 149 Niederhornbahn AG Beatenbucht Beatenberg, Station NStCM 066 Chemin de fer Nyon-St.Cergue-Morez P Nyon La Cure 01.06.2017 T601 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 3

Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmnen Entreprises de transport Imprese di trasporto Linie Ligne Linea PAG 801 PostAuto Schweiz AG PAG Berg 802 PostAuto Schweiz AG Berg PBZ 165 Polybahn Zürich Zürich R RA 074 RegionAlps SA Martigny Orsières/Le Châble RBS 088 Regionalverkehr Bern-Solothurn Bern Solothurn 4 Bern Worblaufen Worb Dorf 4 Bern Unterzollikofen 4 RBS Auto 850 Automobildienst RBS RhB 072 Rhätische Bahn Chur Arosa 4 Chur Disentis/Mustér 4 Chur Landquart Davos 4 Chur Landquart Vereina Scuol-Tarasp 4 Chur Thusis St.Moritz 4 St.Moritz Pontresina Tirano 4 Pontresina Samedan Scuol-Tarasp 4 St.Moritz Samedan 4 Klosters Filisur 4 S SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen alle Linien 1 SBC 766 Stadtbus Chur AG inklusiv Engadin Bus Chur SBW 882 Stadtbus Winterthur Winterthur SOB-bt 036 Schweizerische Südostbahn AG Nesslau-Neu St.Johann St.Gallen Romanshorn SOB-sob 082 Schweizerische Südostbahn AG Arth-Goldau Biberbrugg Rapperswil/Wädenswil/Einsiedeln SVB 106 Städtische Verkehrsbetriebe Bern Worb Dorf Gümligen Bern Bern, Fischermätteli SVB/kmb 721 Städtische Verkehrsbetriebe Bern SZU 078 Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn Zürich HB Adliswil Langnau-Gattikon Sihlwald Zürich HB Triemli Uetliberg 2 01.06.2017 T601 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 4

Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmnen Entreprises de transport Imprese di trasporto Linie Ligne Linea SZU Auto 807 Automobildienst SZU Adliswil Horgen Thalwil Wädenswil T THURBO 065 THURBO AG Schaffhausen Kreuzlingen Romanshorn Wil Weinfelden Kreuzlingen Konstanz TMR-mc 061 Transports de Martigny et Régions Martigny Châtelard-Frontière TPC-al 023 Transports Publics du Chablais Aigle Leysin-Grand-Hôtel TPC-aomc 024 Transports Publics du Chablais Aigle Ollon Monthey Champéry TPC-asd 027 Transports Publics du Chablais Aigle Le Sépey Les Diablerets TPC-bvb 039 Transports Publics du Chablais Bex Villars-sur-Ollon Villars-sur-Ollon Col-de-Bretaye TPF 053 Transports publics fribourgeois Fribourg/Freiburg Murten/Morat Ins Romont Bulle Palézieux Châtel-St-Denis Bulle Montbovon Bulle Broc TRAVYS/ays 868 Transports Vallée de Joux-Yverdon-Ste-Croix TRAVYS/tpy 895 Transports Vallée de Joux-Yverdon-Ste-Croix TRAVYS-oc 067 Transports Vallée de Joux-Yverdon-Ste-Croix Orbe Chavornay TRAVYS-pbr 069 Transports Vallée de Joux-Yverdon-Ste-Croix Le Day Le Brassus TRN/Autovr 156 Service d'automobiles TRN TRN/Autrvt 796 Service d'automobiles TRN TRN/tc 792 Transports Publics Neuchâtelois SA La Chaux-de-Fonds TRN-cmn 044 Transports Publics Neuchâtelois SA La Chaux-de-Fonds Les Ponts-de-Martel Le Locle Les Brenets TRN-rvt 073 Transports Publics Neuchâtelois SA Buttes Travers TRN-tn 153 Transports Publics Neuchâtelois SA La Coudre - Chaumont Neuchâtel übrige Linien 01.06.2017 T601 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 5

Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmnen Entreprises de transport Imprese di trasporto Linie Ligne Linea TSB 154 Treib-Seelisberg-Bahn Treib Seelisberg V VBG 773 Verkehrsbetriebe Glattal VBG Glattbrugg/Opfikon Kloten Wallisellen VBZ 849 Verkehrsbetriebe Zürich Kilchberg Zürich VLM 805 Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland Rapperswil/Jona Erlenbach ZH Herrliberg Meilen Rüti ZH Stäfa Uetikon Uster Wald Wetzikon W WAB/LW 150 Wengernalpbahn Lauterbrunnen-Wengen Lauterbrunnen Wengen WSB 096 Wynental- und Suhrental-Bahn Aarau Menziken Aarau Schöftland Z ZB 086 Zentralbahn Luzern Interlaken Ost ZSG 194 Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft Luzern Stans Engelberg Zürichsee 01.06.2017 T601 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 6

Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmnen Entreprises de transport Imprese di trasporto Linie Ligne Linea 1) Kein Veloselbstverlad von Montag Freitag zwischen 06.00h 08.00h sowie zwischen 16.00h 19.00h in den Zügen der S Bahnstrecken in Zürich. Aucun chargement de bicyclettes en libre service du lundi au vendredi de 06h00 à 08h00 ainsi que de 16h00 à 19h00 dans les trains des lignes RER de Zürich. Nessun carico in proprio di biciclette da lunedì venerdì dalle 06.00 alle 08.00 nonché dalle 16.00 alle 19.00 sui treni delle linee della ferrovia celere di Zurigo. Samstag, Sonn und allgemeine Feiertage: Keine Einschränkung Samedis, dimanches et fêtes génerales: Aucune restriction Sabato domenica e giorni festivi generali: Senza restrizione 2) Ausgenommen Waldegg Uetliberg Excepté Waldegg Uetliberg Eccetto Waldegg Uetliberg 3) Ausgenommen Lokalverkehr Täsch Zermatt Excepté le trafic local Täsch Zermatt Eccetto traffico locale Täsch Zermatt 4) Ausgenommen Automobildienste Excepté les services automobiles 01.06.2017 T601 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 7

2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür 2.0 Allgemeine Bestimmungen 2.0.0 Definition 2.0.0.000 Als Reisegepäck gelten insbesondere Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind oder im Zusammenhang mit einer Ferienreise oder einem Ausflug stehen. Die maximale Abmessung beträgt 1.2 x 0.80 x 1.0 m (ausgenommen für Gegenstände der Ziffern 2.0.1.001 und 2.0.1.002) und das Einzelstückgewicht höchstens 25 kg. 2.0.0.001 Die Anzahl Gepäckstücke pro Person ist nicht eingeschränkt. Die Aufgabe ist nur mit einem gültigen Fahrausweis für die ganze Beförderungsstrecke oder einem SwissPass GA/Halbtax sowie Jahresabonnement gültig (GA, Streckenabonnement, Halbtax (1, 2 oder 3 Jahre), Verbundabo, FVP, Gleis 7, Inter - Abo). Die kommerzielle Nutzung des Gepäckversandes ist ausgeschlossen (gem. Ziffer 2.0.0.000). 2.0.0.002 Das zu transportierende Reisegepäck muss mit Namen, Adresse und Telefonnummer beschriftet und zweckmässig verpackt sein. 2.0.1 Zur Beförderung zugelassene Gegenstände 2.0.1.000 Das zu transportierende Reisegepäck muss zweckmässig verpackt werden. Dazu eignen sich: Taschen, Koffer, Säcke, Kartonschachteln, Körbe, Futterale und Plastikhüllen. Leere Verpackungen sind ebenfalls zum Transport als Reisegepäck zugelassen. 2.0.1.001 Gegenstände mit spezieller Verpackungspflicht Skis und Skischuhe separat je Paar in der entsprechenden Plastikhülle des Transportunternehmens mehrere Paar in privaten Säcken bis zum Höchstgewicht von 25 kg 1 Snowboard je Plastikhülle des Transportunternehmens oder mehrere Paare in privaten Säcken bis max. 25 kg Fahrrad unbeladen mit Plastikhülle des Transportunternehmens (inkl. Elektrofahrrad bis max. 25 kg) oder in Karton verpackt (falls eine Öffnung/Schlitz für das Handling vorhanden) 2.0.1.002 unverpackte Gegenstände Schlitten, Skibob unbeladener Kinderwagen und Fahrradanhänger Tandem, Liegefahrrad, unbeladenes dreirädriges Fahrrad oder vergleichbares Fahrgerät. 2.0.2 Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände 2.0.2.000 Gegenstände die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder durch gesetzliche oder 6 2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür 01.06.2017

tarifarische Vorschriften verboten sind, beispielsweise: geladene Schusswaffen; giftige, radioaktive, ätzende oder geruchs- intensive Stoffe oder Gegenstände; entzündend wirkende oder entzündbare, explosive Stoffe oder Gegenstände; ansteckungsgefährliche oder ekelerregende Stoffe oder Gegenstände, Handelswaren geglicher Art, Gegenstände, die besonderem Beschädigungsrisiko ausgesetzt sind, z. B. Fernseher, Computer, Laptops, Möbel, Kameras, Fotoapparate und Handys, Edelmetalle, Schmuckstücke, Uhren, Edelsteine, Bargeld, Wertpapiere, Checkhefte, Ausweispapiere und ähnliche Dokumente Zügelkisten, Behältnisse jeglicher Art, zerbrechliche Gegenstände, Kunstwerke, Antiquitäten, verderbliche Lebensmittel, Pflanzen, lebende Tiere, für den Tür-zu-Tür Transport und Tür-zu-Tür Transport Express zudem Fahrräder, Tandems, Liegefahrräder, Dreiräder, Elektrofahrräder, Klappfahrräder, Kinderfahrräder, Trottinetts und ähnliche Fortbewegungsmittel. 2.0.2.001 Die Bahn behält sich vor, die Beförderung weiterer Gepäckstücke partiell oder gänzlich auszuschliessen. Dies namentlich dann, wenn anlässlich der Beförderung der Anschein einer Umgehung des regulären Postversands vermutet wird. 2.0.2.002 Der Reisende ist für das Einhalten der Bestimmungen in Ziffer 2.0.1 und 2.0.2 selber verantwortlich und trägt die Folgen einer Zuwiderhandlung. 2.0.2.003 Besteht der Verdacht, dass Sachen transportiert werden, die von der Beförderung ausgeschlossen sind, so kann die Bahn oder der von der Bahn beauftragte Transporteur das Reisegepäck überprüfen. 2.0.3 Beförderung 2.0.3.000 Das Reisegepäck wird von den im Anwendungsbereich beteiligten Transportunternehmen auf ihren Strecken mit den dafür bestimmten Transportmitteln befördert. Das Reisegepäck Tür zu Tür wird durch die im Anwendungsbereich beteiligten Transportunternehmen oder einen Transporteur abgeholt und zugestellt. 2.0.4 Preisberechnung 2.0.4.000 Die anzuwendenden Einzelstückpreise sind in Ziffer 5 aufgeführt. 2.0.4.001 Für Sportartikel gilt: Einzelstückpreis je Paar Ski und je Paar Schuhe, separat verpackt in den entsprechenden Plastikhüllen der Transportunternehmen (TU) Einzelstückpreis je Snowboard, verpackt in der entsprechenden Plastikhülle der TU Einzelstückpreis je Gepäckstück von höchstens 25 kg, in privaten Verpackungen 2.0.4.002 Die Mehrwertsteuer von 8% ist in den Preisen inbegriffen. 2.0.4.003 Der Beförderungspreis sowie allfällige Gebühren für Sonderleistungen sind bei der Aufgabe oder Buchung zu bezahlen. 2.0.5 Haftung 2.0.5.000 Die Haftung für Verlust, Minderung, Beschädigung und Verspätung richtet sich nach dem 01.06.2017 2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür 7

Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) und der jeweils gültigen Verordnung des Bundesrates über die Personenbeförderung. 2.0.5.001 Kann nicht festgestellt werden, wo der Schaden eingetreten ist, so gelten die Haftungsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG) und der jeweils gültigen Verordnung des Bundesrates über die Personenbeförderung. 2.0.5.002 Für die Festsetzung der Entschädigung gelten die nachfolgenden Bestimmungen, weil das Gewicht des transportierten Gepäckes bei der Aufgabe nicht ermittelt wird: Bei verspäteter Ablieferung haftet die AGA (Alliance Group Assistance) -Versicherung grundsätzlich für den nachgewiesenen Schaden (Noteinkäufe z.b. Toilettenartikel, Velo- und Skimiete etc. mit Quittung belegbar) bis zu CHF 200.- pro Gepäckstück und je angefangene 24 Stunden Lieferzeitüberschreitung, längstens aber für 14 Tage (Maximalhaftung bis CHF 2'000.-, analog Totalverlust). Die Versicherungsprämie ist im Beförderungspreis inbegriffen. Bei Verlust oder Beschädigung haftet die AGA-Versicherung grundsätzlich für den nachgewiesenen Schaden bis zum Betrag von CHF 2'000.- je Stück (bei Spezialfahrräder bis max. CHF 4'000.-). Die Versicherungsprämie ist im Beförderungspreis inbegriffen. 2.0.5.003 Bei Beschädigung von Skis, Skischuhen, Snowboards oder Fahrräder, haftet die Bahn nur, wenn diese Gegenstände vorschriftsgemäss verpackt wurden. 2.0.5.004 Im Falle von höherer Gewalt sind die Bahnen von ihrer Haftung befreit. Als "höhere Gewalt" gelten alle ohne Verschulden der Bahnen oder seiner Hilfspersonen unvorhersehbaren eingetretenen Ereignisse (bspw. extreme Wetterbedingungen, Naturereignisse, unvorhersehbare Strassensperrungen, Umweltkatastrophen), welche die Bahnen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abwenden konnten. Weitergehend wird, sofern gesetzlich zulässig, jegliche Haftung wegbedungen. 2.0.5.005 Stellt der Kunde erst nach der Auslieferung seines Gepäcks eine äusserlich nicht erkennbare Beschädigung oder einen Teilverlust fest, so ist der Schaden innert drei Tagen schriftlich bei der SBB (Adresse: SBB AG, Kundendialog, Postfach, 3000 Bern 65) einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen die diesbezüglichen Ansprüche. 2.1 Reisegepäck 2.1.0 Lieferfrist 2.1.0.000 Die Lieferfrist ist schweizweit einheitlich und lautet Aufgabe heute bis 19 Uhr - Bezug übermorgen ab 9 Uhr. Reisegepäck, welches bis um 19 Uhr bei den Aufgabestellen abgefertigt wird, ist am übernächsten Tag ab 9 Uhr bei der Auslieferungsstelle bezugsbereit. Die örtlichen Schalteröffnungszeiten sowie Gepäck Aufgabe-/Bezugszeiten müssen entsprechend berücksichtigt werden (frühere Aufgabe beim Versand und/oder spätere Auslieferung bei der Ankunft). Ebenfalls ist eine Nichtbesetzung über das Wochenende zu berücksichtigen. 2.1.0.001 Die Lieferfrist ruht während der Aufenthaltszeit für eine allfällige Nachprüfung des Inhaltes der Gepäckstücke und für die Ausführung einer nachträglichen Verfügung. 2.1.1 Gepäckaufgabe nach nicht besetzten oder teilweise nicht besetzten Destinationen 8 2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür 01.06.2017

2.1.1.000 Nach nicht besetzten Destinationen kann kein Reisegepäck abgefertigt werden. Der Kunde bezeichnet diejenige besetzte Destination, bei der er sein Reisegepäck beziehen will. 2.1.1.001 Nach zeitweise nicht besetzten Destinationen kann Gepäck abgefertigt werden. 2.1.1.002 Die Aufgabestelle verständigt den Kunden über die Bezugsmöglichkeit und die Öffnungszeit der Auslieferungsstelle. Sind dieses Angaben bei der Aufgabestelle nicht verfügbar, ist die Auslieferungsstelle telefonisch anzufragen. 2.1.1.003 Auf nicht besetzten Stationen sowie auf zeitweise nicht besetzten Stationen kann während der Zeit der Nichtbesetzung kein Reisegepäck aufgegeben werden. 2.1.2 Gepäckaufgabe nach Automobildestinationen 2.1.2.000 Die direkte Abfertigung von Fahrrädern ist nach Automobilstationen möglich, sofern in den Abfertigungsmöglichkeiten "InfoPortal - Dienststellenprotrait" keine Einschränkung vorgesehen ist. 2.1.2.001 Fahrradanhänger für Materialtransporte wie für Kindertransporte werden wegen ihres Umfanges und unter Berücksichtigung der Platzverhältnisse in den Automobilen in der Regel nur bis zur Übergangsstation Bahn/Auto zur Beförderung angenommen. 2.1.2.002 Bestehen Zweifel, ist die Übergangsstation oder die Auslieferungsstelle telefonisch zu kontaktieren. 2.1.3 Gepäckaufgabe nach ausländischen Destinationen im Grenzgebiet 2.1.3.000 Für die Abfertigung von Gepäck nach der ausländischen Destination Tirano ist die schweizerische Gepäckabfertigung zu verwenden, auf der oben in der Mitte handschriftlich das Zeichen "CIV" ergänzt wird. Für die Zollkontrolle siehe Tarif 710. 2.2 Reisegepäck Express 2.2.0 Bedienpunkte 2.2.0.000 Die Verkaufsstellen für Reisegepäck Express" und die möglichen Relationen sind im Kapitel 6 festgehalten. 2.2.1 Lieferfrist 2.2.1.000 Die Lieferfrist ist einheitlich und lautet Aufgabe heute bis 9 Uhr - Bezug gleichentags ab 18 Uhr". Auf gewissen Relationen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Reisegepäck Express, welches bis um 9 Uhr bei den Aufgabestellen abgefertigt wird, ist am gleichen Tag ab 18 Uhr bei der Auslieferungsstelle bezugsbereit - an einigen Orten etwas früher oder später. Die örtlichen Schalteröffnungszeiten müssen entsprechend berücksichtigt werden (frühere Aufgabe beim Versand und/oder spätere Auslieferung bei der Ankunft). Ebenfalls ist eine Nichtbesetzung über das Wochenende zu berücksichtigen. 2.2.1.001 Die Lieferfrist ruht während der Aufenthaltszeit für eine allfällige Nachprüfung des Inhaltes der Gepäckstücke und für die Ausführung einer nachträglichen Verfügung. 2.2.2 Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände 01.06.2017 2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür 9

2.2.2.000 Fahrräder, Tandems oder vergleichbare Fahrgeräte können nicht als Reisegepäck Express" befördert werden. 2.3 Reisegepäck Tür zu Tür 2.3.0 Bedienpunkte 2.3.0.000 Mögliche Abhol- und Zustellpunkte sind grundsätzlich alle durch eine Strasse oder Bergbahn unmittelbar erschlossenen Postadressen in der Schweiz und in Liechtenstein. 2.3.0.001 Für autofreie Ortschaften gelten möglicherweise abweichende Bedingungen / Einschränkungen. Die autofreien Ortschaften sind im Kapitel 6 (6.2.0004) festgehalten. 2.3.1 Abhol- und Zustellzeiten / Lieferfrist 2.3.1.000 Die Abholung und Zustellung erfolgt Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage. Abholung heute, Zustellung morgen. 2.3.1.001 Der Kunde muss bei der Buchung für Abholung und Zustellung ein Zeitfenster von je max. sechs Stunden auswählen. Für die Schweiz und Liechtenstein stehen grundsätzlich folgende Zeitfenster zur Auswahl: 07.00 bis 12.00 Uhr 12.00 bis 18.00 Uhr 18.00 bis 23.00 Uhr Die Kombination einer Abholung 18h-23h und Zustellung 07h-12h am nächsten Tag steht nicht zur Verfügung. 2.3.1.002 Für Postadressen, die nur mit einer Bergbahn erreichbar sind, können in Abhängigkeit der Betriebszeiten der Bergbahn je nach dem nicht alle Zeitfenster angeboten werden. 2.3.1.003 Der Transporteur avisiert spätestens am Vortag der Abholung bis 20.00 Uhr per Telefon die beiden Zeitfenster für Abholung und Zustellung. 2.3.2 Bestellfristen 2.3.2.000 Für eine Abholung am übernächsten Tag muss die Bestellung bis 20.00 Uhr erfolgen. Bestellungen sind maximal 90 Tage im Voraus möglich. 2.4 Reisegepäck Tür zu Tür Express 2.4.0 Bedienpunkte 2.4.0.000 Mögliche Abhol- und Zustellpunkte sind generell durch eine Strasse oder Bergbahn unmittelbar erschlossenen Postadressen an Destinationen mit einer Station Reisegepäck Express". Die Bedienpunkte für Reisegepäck Tür zu Tür Express" sind im T601, Kapitel 6 festgehalten. 2.4.1 Abhol- und Zustellzeiten / Lieferfrist 10 2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür 01.06.2017

2.4.1.000 Die Lieferfristen sind für die Schweiz einheitlich: Abholung zwischen 06.00 bis 09.00 Uhr - Zustellung am selben Tag zwischen 18.00 bis 23.00 Uhr. 2.4.1.001 Die Abholung und Zustellung erfolgt Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage. 2.4.1.002 Der Transporteur avisiert spätestens am Vortag der Abholung bis 20.00 Uhr per Telefon die beiden Zeitfenster für Abholung und Zustellung. 2.4.2 Bestellfristen 2.4.2.000 Für eine Abholung am übernächsten Tag muss die Bestellung bis 20.00 Uhr erfolgen. Bestellungen sind maximal 90 Tage im Voraus möglich. 2.5 Besondere Bestimmungen 2.5.0 Annahmebestimmungen 2.5.0.000 Jedes Gepäckstück wird einzeln abgefertigt. Der Kunde erhält für jeden Auftrag einen Empfangsschein. Er ist verpflichtet die darauf enthaltenen Angaben umgehend zu überprüfen. 2.5.0.001 Mehrere Gepäckstücke (z.b. Plastikhüllen mit Skis oder Skischuhen) dürfen nicht zusammengebunden werden, damit Transportkosten eingespart werden. 2.5.0.002 An alle Gepäckstücke muss ein Plastikanhänger für die Aufgabe am Bahnhof mit separatem Einlageblatt "Adresse" (Art. - Nr. 952-77-0091) oder für die Aufgabe Tür zu Tür mit einer Adressetikette und der Gepäckabfertigungs - Etikette angebracht werden. Auf die "Adresse" ist einzutragen: Der Name des Kunden sowie die Ferienadresse als auch die Adresse seines ständigen Wohnortes. Dem Kunden ist ausserdem zu empfehlen, im Innern der Gepäckstücke eine Adresse anzubringen. 2.5.0.003 Es ist darauf zu achten, dass sowohl alte Gepäckabfertigungen und/oder Anhängeetiketten entfernt als auch andere Anschriften gestrichen werden, die sich auf frühere Abfertigungen beziehen. 2.5.0.004 Fahrräder dürfen nur mit der üblichen notwendigen Ausrüstung versehen sein (Lampe, Pumpe, Werkzeugtasche, Kindersitz sowie unbeladene Vorder- bzw. Hinterradgepäckträger). Die Plastikhülle der Fahrräder muss in jedem Falle richtig angebracht und festgebunden werden. 2.5.0.005 Das Transportunternehmen ist nicht verpflichtet, Gepäckstücke die ungenügend verpackt sind, deren Beschaffenheit mangelhaft ist oder die Spuren von Beschädigungen aufweisen anzunehmen. Werden sie trotzdem zur Beförderung angenommen, muss das Transportunternehmen auf der Gepäckabfertigung einen entsprechenden Vermerk anbringen. Die Entgegennahme des Empfangsscheins durch den Kunden gilt als Anerkennung der Mängel. 2.5.0.006 Die Annahme von Gepäckstücken kann verweigert werden, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass andere Gepäcksendungen Schaden nehmen könnten. Ebenfalls kann die Annahme von Gepäckstücken verweigert werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde das Gepäckstück nicht mehr abholen wird oder dem Transportunternehmen Schaden zuzuführen gedenkt. 2.5.1 Gepäckaufgabe und Gepäckabfertigung 2.5.1.000 Der Kunde bezeichnet bei der Gepäckaufgabe diejenige Destination, bei der er sein 01.06.2017 2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür 11

Reisegepäck beziehen will. Sind mehrere Destinationen einer Agglomeration für den Gepäckverkehr zugelassen, muss der Kunde seine gewünschte Auslieferungsstelle genau bezeichnen. 2.5.1.001 In den nachfolgend aufgeführten Fällen kann die Gepäckaufgabe auch ab einer anderen Aufgabestelle und/oder nach einer anderen Auslieferungsstelle abgefertigt werden als diejenige, auf die der Fahrausweis lautet: wenn mangels Öffnungszeit das Gepäck bei einer anderen geöffneten Auslieferungsstelle bezogen wird; wenn mangels Anschluss ein Teil der Reise mit einem privaten Fahrzeug zurücklegt wird; im Verkehr mit Vorortsstationen; wenn die Reise Wanderstrecken beinhaltet; wenn die Reise mit einem Gruppenbillet ab einem gemeinsamen Treffpunkt durchgeführt wird (der Kunde hat die Kopie des Bestellscheines des Gruppenbillettes vorzuweisen). 2.5.1.002 Die Gepäckabfertigungen der Tür-zu-Tür-Produkte wird über die Web - Applikation Gepäckshop" oder die Online Buchungsplattform (Basis Internet) erstellt und inkl. Auftragsbestätigung vom Kunden über einen herkömmlichen Drucker ausgedruckt. Bei der Abholung müssen alle Gepäckstücke mit einer Etikette, welche das Transportunternehmen oder der Transporteur mitbringt, versehen werden. Einträge über Bestimmung, Abgang, Preis, Versicherung, Etikette, Empfangsschein etc. werden direkt in der Eingabemaske der Software eingegeben. Die Verkaufsstellen erhalten dafür eine entsprechende URL-Adresse. 2.5.1.003 Bei Fragen zur Software oder bei Unterbrüchen und Störungen: Disposition CompanyMail, Transport & Logistik SBB Tel 051 222 28 28 (täglich von 7 bis 23 Uhr) E-Mail: dispo.railbaggage@sbb.ch 2.5.1.004 Verrechnung: Es wird der Prisma-(Verrechnungs-) Artikel 11900 Reisegepäck Tür zu Tür" verwendet. 2.5.1.005 Für Reisegepäck Tür zu Tür" und Reisegepäck Tür zu Tür Express" ist ein Vorverkauf möglich. 2.5.1.006 Die Fahrausweise für die Produkte ohne Tür zu Tür (Abonnemente ausgenommen) sind auf der Rückseite mit dem Vermerk "Gepäck" und dem Stationsdatumstempel zu kennzeichnen. 2.5.2 Verspätung und Zustellungsversuch bei Tür-zu-Tür Produkten 2.5.2.000 Sollte für den Transporteur die Abholung oder Zustellung im vereinbarten Zeitfenster nicht möglich sein, kontaktiert der Transporteur schnellstmöglich, max. 30 Minuten vor Ende des vereinbarten Zeitfensters, den Kunden und teilt ihm die Verspätung mit. 2.5.2.001 Bei erfolglosem Abhol- oder Zustellversuch hinterlässt der Transporteur dem Kunden eine Notiz mit dem Hinweis auf den Abhol- oder Zustellversuch und der Bitte zur Kontaktaufnahme. 2.5.2.002 Zwischen dem Kunden und dem Transporteur wird ein erneuter Abhol- oder Zustelltermin vereinbart. Falls durch den Kunden gewünscht, garantiert der Transporteur einen erneuten Versuch am nächsten Tag. 2.5.3 Unpersönliche Gepäckabholung und/oder -zustellung bei Tür-zu-Tür Produkten 12 2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür 01.06.2017

2.5.3.000 Das Reisegepäck kann nicht ohne persönliche Anwesenheit des Kunden oder eines bevollmächtigten Vertreters abgeholt oder zugestellt werden (z.b. Familienangehörige, Nachbarn, Hotelangestellte). Ausnahme: Am Vortag der Abholung kann beim Telefonanruf durch den Transporteur (zwecks Vereinbarung des Zeitfensters) auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine unpersönliche Abholung oder Zustellung mit dem Transporteur vereinbart werden. Der Kunde hat ihm die unpersönliche Abholung oder Zustellung zum Voraus schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen. Die Verantwortung für die deponierten Gepäckstücke liegt beim Kunden. Die Bahn und der Transporteur übernehmen keine Verantwortung für den Verlust von deponierten Gepäckstücken. 2.5.4 Änderung / Annullationen bei Tür-zu-Tür Produkten 2.5.4.000 Änderungen oder Annullationen können bis zwei Tage vor Transport bis 20.00 Uhr gegen eine Bearbeitungsgepühr von CHF 10.00 vorgenommen werden Bei Änderungen oder Annullationen nach 20.00 Uhr des Vorvortags der Abholung fallen Gebühren bis zu 100% des Preises an. Beispiel: Reisetag: Mittwoch Abholung: Dienstag Annullation: bis Sonntag, vor 20.00 Uhr Gebühr CHF 10.00 Annullation: bis Sonntag, nach 20.00 Uhr 100% des Gesamtpreises 2.5.5 Gepäck von Familien und Gruppen 2.5.5.000 Für Familien und Gruppen wird kein reduzierter Einzelstückpreis angewendet. 2.5.5.001 Die Aufgabe einer grösseren Anzahl Gepäckstücke ist spätestens am Vortag bei der Aufgabestelle anzumelden. 2.5.5.002 Die Aufgabe von Fahrrädern von Gruppen ist mindestens 48 Stunden vor der Aufgabe bei der Aufgabestelle anzumelden. 2.5.5.0 Gepäckpauschalpreis für Schulen / J+S 2.5.5.0.000 Schulen mit Gruppenbillett geben ihr Reisegepäck zum Pauschalpreis (Preis Ziffer 5) pro Weg auf. Die Pauschale gilt für maximal 30 Gepäckstücke. Velos und Spezialfahrräder sind ausgeschlossen. Bei mehr als 30 Gepäckstücken können diese entweder mit einer zweiten Pauschale oder einzeln zum regulären dazu gekauft werden. Das Angebot gilt für das Grundangebot Reisegepäck (Aufgabe Tag A, Bezug Tag C). Produktionsaufwändige und beschleunigte Produkte (zb Reisegepäck Express) werden zum Normalpreis angeboten. Die Pauschale ist nur unter Vorweisung des Gruppenbilletts (Artikel 311/313 - Schulen und J+S) am Gepäckschalter gültig. 01.06.2017 2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür 13

2.5.6 Auslieferung 2.5.6.000 Das Gepäck wird gegen Rückgabe des Gepäckempfangsscheins ausgeliefert. Der Inhaber des Gepäcks muss seine Empfangsberechtigung nicht nachweisen. 2.5.6.001 Kann der Gepäckempfangsschein nicht abgegeben werden, wird das Gepäck nur ausgeliefert, wenn die Empfangsberechtigung einwandfrei nachgewiesen wird. Bestehen Zweifel oder wird die Empfangsberechtigung nur ungenügend nachgewiesen, so kann zusätzlich eine Sicherstellung in der Höhe des Wertes der auszuliefernden Gepäckstücke verlangt werden. 2.5.6.002 Die Nachweisung der Empfangsberechtigung beinhaltet die Unterzeichnung einer "Empfangsbescheinigung und Schadloserklärung für Gepäck" (Form. SBB 8473) und die Ausweisung seiner Person auf Grund amtlicher Dokumente. 2.5.6.003 Lagergebühr: Ankunftstag sowie die vier folgenden Tage sind gebührenfrei. Für jeden weiteren Tag wird eine Gebühr von CHF 5.- pro Gepäckstück erhoben. 2.5.6.004 Aufbewahrungsfrist der Gepäckempfangsscheine: Mindestens 1 Jahr 2.5.7 Verfügungsrecht des Reisenden 2.5.7.000 Hat das Gepäck die Versandstation bzw. den Absender schon verlassen, so kann der Inhaber des Gepäckempfangsscheins auf der Versand-, Empfangs- oder einer anderen Station verfügen, dass das Gepäck gegen Bezahlung der Fracht an die Versand- oder eine andere Bestimmungsstation weitergeleitet wird. Unter Zollkontrolle stehende Gepäcksendungen werden nur nach Bestimmungsstationen mit einem Zollamt weitergeleitet. Nachträgliche Verfügungen werden nur ausgeführt, wenn dadurch der regelmässige Beförderungsdienst nicht beeinträchtigt wird und wenn keine Zoll-, Polizei- oder sonstigen Verwaltungsvorschriften entgegenstehen. 2.5.7.001 Einem vom Bezugsberechtigten schriftlich erteilten Auftrag muss der Empfangsschein beiliegen. 2.5.7.002 Eine Nachsendung kann mehrere Gepäckstücke umfassen. 2.5.7.003 Die Stationen oder der RailService dürfen Aufträge telefonisch oder per E-Mail nur von Bahndienststellen entgegennehmen. Sie werden nur ausgeführt, wenn die Sendung eindeutig bezeichnet werden kann. 2.5.7.004 Abfertigungen von Nachsendungen aufgrund des Verfügungsrechts des Reisenden werden als Reisegepäck" und Reisegepäck Tür zu Tür" über das IT-LG mit Verbuchung im Prisma erfolgen. Option 1: Der Kunde bezahlt die Nachsendung per Kreditkarte (Phone Order) Option 2: Der Kunde bezahlt die Nachsendung vor Ort an der neuen Empfangsstation. Die ursprüngliche Empfangsstation erfasst die Sendung als Reisegepäck" im Prisma und diese leitet einen Ausgleich über OLDA in die Wege. 2.5.7.005 Für die neue Beförderungsstrecke ist der Einzelstückpreis gemäss Ziffer 5 zu erheben. 2.5.7.006 Die Fracht sowie allfällige Gebühren sind nicht zu berechnen, wenn die Nachsendung des Gepäcks bahnseitig verschuldet ist (z.b. verspätete Ankunft des Gepäcks). In diesem Fall ist die Disposition der Abteilung CompanyMail Transport & Logistik zu kontaktieren, welche die Organisation und Abwicklung des verspäteten Gepäckstückes übernehmen wird. Tel. Direkt +41 51 222 28 28 / dispo.railbaggage@sbb.ch. 2.5.7.007 Die Sendung wird gegen Rückgabe des ursprünglichen Gepäckempfangsscheins und gegen Bezahlung aller auf ihr lastenden Kosten und Gebühren ausgeliefert. Hat der Inhaber des 14 2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür 01.06.2017

Gepäckempfangsscheins den Auftrag zur Nachsendung seines Gepäcks unter Beilage des Gepäckempfangsscheins brieflich erteilt, so wird ihm die Sendung auf der neuen Bestimmungsstation gegen Empfangsbescheinigung ohne Gepäckempfangsschein ausgeliefert. Er hat sich auszuweisen. 01.06.2017 2 Reisegepäck und Reisegepäck Tür zu Tür 15

3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 3.0 Allgemeine Bestimmungen 3.0.0 Definition 3.0.0.000 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (Schweiz - Ausland) ist ab schweizerischen Destinationen via Zürich Flughafen oder Genève Aéroport nach ausländischen Flughäfen abgefertigtes Fluggepäck (mit Check - in). Ohne Check - in muss der Kunde das Gepäck an den Bahnhofschaltern Zürich Flughafen oder Genève Aéroport abholen. 3.0.0.001 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (Ausland-Schweiz) ist ab ausländischen Flughäfen via Zürich Flughafen oder Genève Aéroport nach schweizerischen Destinationen abgefertigtes Fluggepäck. 3.0.0.002 Von und nach autofreien Orten ist kein Fluggepäck Tür zu Tür und Fluggepäck Tür zu Tür Express möglich. 3.0.0.003 Fluggepäck ohne Check - in kann am Schalter des jeweiligen Flughafens bezogen werden. 3.0.0.004 Fluggepäck mit Check - in wird durch den Transporteur oder das Transportunternehmen aktiviert und auf die Sortieranlage eingespeist. 3.0.0.005 Die Anzahl Gepäckstücke pro Person ist nicht eingeschränkt. Allfällige Einschränkungen können sich aus den Vorgaben der Fluggesellschaften ergeben. 3.0.0.006 Die Aufgabe ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Fahrausweis für die ganze Beförderungsstrecke oder einem Jahresabonnement gültig (SwissPass GA/Halbtax, Streckenabonnement, Verbundabo, FVP, Gleis 7, Inter - Abo). Kunden, welche aus fahrplantechnischen Gründen für die An- und Abreise an den Flughafen auf den öv verzichten müssen, sind davon ausgenommen. Durch die zunehmend verbreitete Nutzung von Mobile- und Onlinetickets wird auf eine kulante und pragmatische Durchsetzung dieser Bestimmung hingewiesen. 3.0.0.007 Das zu transportierende Reisegepäck muss mit Namen, Adresse und Telefonnummer beschriftet und zweckmässig verpackt sein. 3.0.1 Fluggesellschaften 3.0.1.000 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (Schweiz-Ausland) Das Check - in am Bahnhof ist für Flüge der Airlines möglich, welche auf www.sbb.ch/gepaeck ersichtlich sind. 3.0.1.001 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (Ausland-Schweiz) Zugelassen sind alle Linien und Charterfluggesellschaften. 3.0.2 Bedienpunkte 3.0.2.000 Die Verkaufsstellen für Fluggepäck" und Fluggepäck Express" sind im Kapitel Übersicht Bahnhöfe Fluggepäck" festgehalten. 3.0.3 Zur Beförderung zugelassene Gegenstände 16 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 01.06.2017

3.0.3.000 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (Schweiz-Ausland) Zugelassen sind nur folgende Arten von Gepäckstücken: Taschen, Koffer, Säcke Golfgepäck, Ski, Snowboard Stückkonzept: Die Gepäckstücke werden nach ihrer Grösse gegliedert, wobei die Summe der drei Dimensionen (Länge + Breite + Höhe) massgebend ist: Economy Class Business Class First Class Anzahl Gepäckstücke 1-2 (je nach Airline/ Destination) 2 2-3 (je nach Airline/ Destination) Höchstmasse je Gepäckstück (Summe Länge + Breite + Höhe) 158 cm 158 cm 158 cm Gewicht pro Stück 23 kg 32 kg 32 kg Kinder unter 2 Jahren haben Anrecht auf 1 Gepäckstück à max. 23 kg sowie einen faltbaren Kindewagen. Für Kinder von 2-12 Jahren gelten die für die entsprechenden Klassen vorgesehenen Limiten. Für die folgenden Gegenstände gilt ungeachtet ihrer Abmessung 158 cm: 1 Schlafsack, 1 Rucksack, 1 Seesack, 1 Golfsack sowie 1 Paar Ski mit 1 Paar Stöcken und 1 Paar Schuhen, Snowboard mit 1 Paar Schuhen. Die Gepäckstücke dürfen das erlaubte Gewicht von 23kg oder 32kg nicht überschreiten. 3.0.3.001 Grundsätzlich gelten die aktuellen durch die Airlines kommunizierten Regelungen. 3.0.3.002 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (Ausland-Schweiz) Persönliche und zum Lufttransport zugelassene und für Reisezwecke bestimmte Gegenstände mit max. 32kg und den Massen 1.2 x 0.8 x 1.0m (max. 3 Stk.pro Person). 3.0.4 Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände 3.0.4.000 Fluggepäck (Schweiz-Ausland) 01.06.2017 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 17

Gegenstände, deren Beförderung durch gesetzliche Vorschriften oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung verboten sind: Gepäck für das noch Ausfuhrzollformalitäten erledigt werden müssen Beschädigtes oder ungenügend verpacktes Gepäck Vom Lufttransport ausgeschlossene Gegenstände: Gefährliche Stoffe und Gegenstände, insbesondere geladene Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive und ätzende Stoffe sowie ekelerregende oder ansteckungsgefährliche Stoffe; Handelswaren lebende Tiere Korbflaschen und Glasballons Gold, Platin, Schmuckstücke, Edelsteine, Wertpapiere, Identitätsausweise und Checkhefte Gefährliche Güter: leicht entzündbare Artikel, Benzin explosives Material, Butangas Zylinder radioaktives und oxydierendes Material Zylinder mit komprimierter Luft (gefüllte Tauchflaschen) komprimierte Gase, Gift und Farben Säuren oder Gegenstände mit Säuren ätzende Stoffe übel riechende Waren Magnetische Artikel Elektrische Rollstühle Schlecht verpackte Flüssigkeiten 18 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 01.06.2017

Zum Lufttransport nur bedingt zugelassene Gegenstände dürfen nicht als Check - in Gepäck abgefertigt werden: Übergepäck von mehr als 100 kg je Reisender oder Familie/Gruppe Fahrräder (auch nicht in Schalenkoffer verpackte) Gepäckstücke, die im Umfang (Länge + Breite + Höhe) mehr als 203 cm messen (z.b. Windsurfer, Surfbretter, Deltasegler, Bassgeigen) Gegenstände über 32 kg Schusswaffen, Munition lebende Tiere Die zum Lufttransport nur bedingt zugelassenen Gegenstände sind unter Einhaltung von Spezialvorschriften durch den Reisenden im Flughafen aufzugeben. Diese Liste ist nicht abschliessend. 3.0.4.001 Grundsätzlich gelten die aktuellen durch die Airlines kommunizierten Regelungen. 3.0.4.002 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (Ausland-Schweiz) Gepäck mit zolldeklarationspflichtigen Waren und alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Drogen oder Schusswaffen Sogenannte Zollfreimengen (z.b. eine einzelne Flasche mit alkoholischem Getränk) 3.0.5 Merkpunkte zur Annahme des Gepäcks 3.0.5.000 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (Schweiz-Ausland) Aufgabe Fluggepäck frühestens 36 Stunden vor dem Abflug Aufgabe Fluggepäck Tür zu Tür frühestens 24 Stunden vor dem Abflug Flugbillett aller Mitreisenden mit OK-Buchungseintrag oder Electronic - Ticketing - Nummer ab Zürich Flughafen oder Genève Aéroport Namens- oder Adressetiketten sind befestigt Alte Fluggepäcketiketten sind entfernt Für unverpackte Skis, Snowboards und Skischuhe sind die hierfür vorgesehenen Plastiksäcke zu verwenden. Der Bag - Tag ist durch den Bahnhof oder den Transporteur anzubringen. 3.0.5.001 Grundsätzlich gelten die aktuellen durch die Airlines kommunizierten Regelungen. 3.0.6 Merkpunkte der Ausgabe der Bordkarte 3.0.6.000 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (Schweiz-Ausland) Die Ausgabe der Bordkarte ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: Flug ab Zürich Flughafen oder Genève Aéroport OK Buchung vorhanden 01.06.2017 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 19

Gültigkeit der Reisedokumente wurde kontrolliert Reisepass und Visa kontrolliert Zusätzliches Gepäck wurde bezahlt Die Präsenz aller Passagiere ist nicht erforderlich. Es müssen jedoch die Reisedokumente aller Passagiere vorgewiesen werden. Es dürfen nur Familien zusammen eingecheckt werden. Alle anderen "poolings" sind nicht erlaubt die Gepäckstücke müssen in dem Fall je Passagier einzeln eingecheckt werden. Bei fehlenden oder ungültigen Passagierdaten (API), fehlendem Visum oder fehlender ESTA- Reisegenehmigung kann der Transporteur die Bordkarte des Kunden nicht mitbringen. Der Kunde hat sich in diesem Fall bis 1 Stunde vor Abflug mit den gültigen Reisedokumenten (z.b. Pass, Visum, ESTA) an den betreffenden Schalter am Flughafen zu begeben. Der Gepäck - Transporteur wird dem Kunden in diesem Fall Infos zum genauen Vorgehen in einem Begleitschreiben bei der Abholung liefern. Wurde der Preis für Zusatzgepäck noch nicht vom Kunden bezahlt, kann der Transporteur ebenfalls keine Bordkarte mitbringen. Der Kunde erhältdiese nach Bezahlung am betreffenden Schalter am Flughafen. Der Gepäck - Transporteur wird Ihnen in diesem Fall Infos zum genauen Vorgehen in einem Begleitschreiben bei der Abholung liefern. 3.0.6.001 Grundsätzlich gelten die aktuellen durch die Airlines kommunizierten Regelungen. 3.0.7 Beförderung 3.0.7.000 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (Schweiz-Ausland) Auf den Strecken der Schweizerischen Transportunternehmen: Das Fluggepäck und das Fluggepäck Tür zu Tür wird durch das Transportunternehmen oder den Transporteur mit den dafür bestimmten Transportmitteln befördert. Auf den Flugstrecken wird das Fluggepäck mit den gleichen Flügen befördert, die der Reisende benützt. 3.0.7.001 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (Ausland-Schweiz) Auf der Flugstrecke: Das Gepäck wird aufgrund des vom Reisenden mit der betreffenden Fluggesellschaft abgeschlossenen Beförderungsvertrages mit dem gleichen Flugzeug befördert wie der Reisende. Auf den Strecken der Schweizerischen Transportunternehmen: Das Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür wird das Transportunternehmen durch den Transporteur mit den dafür bestimmten Transportmitteln befördert. Mit dem Anbringen der ausgefüllten Abfertigungspapiere an das Gepäckstück gibt der Reisende dem Handling Agent, der auf den Flughäfen Zürich oder Genève das Handling besorgt, den Auftrag, dieses dem Transportunternehmen oder dem Transporteur zum Transport an die Bestimmungsdestination zu übergeben. 3.0.8 Preisberechnung 3.0.8.000 Die anzuwendenden Einzelstückpreise und Pauschalen sind in Ziffer 5 aufgeführt. 3.0.8.001 Die Mehrwertsteuer von 8% ist in den Preisen inbegriffen. 3.0.8.002 Der Beförderungspreis sowie allfällige Gebühren für Sonderleistungen sind bei der Aufgabe oder Bestellung zu bezahlen. 20 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 01.06.2017

3.0.9 Haftung 3.0.9.000 Die Haftung für Verlust, Minderung, Beschädigung und Verspätung im direkten Flug / Bahnverkehr richtet sich nach: den Haftungsbestimmungen des Luftverkehrs, wenn das schädigende Ereignis auf der Flugstrecke eingetreten ist dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) und der Verordnung über die Personenbeförderung, wenn das schädigende Ereignis auf Strecken der Schweizerischen Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs eingetreten ist. Diese Bestimmungen gelangen analog zur Anwendung, wenn das schädigende Ereignis während des Transports des Gepäcks durch den Transporteur eintritt. Kann nicht festgestellt werden, wo der Schaden eingetreten ist, so gelten die Haftungsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG) und der jeweils gültigen Verordnung des Bundesrates über die Personenbeförderung. 3.0.9.001 Für die Festsetzung der Entschädigung gelten die nachfolgenden Bestimmungen; dies insbesondere in Erwägung, dass das Gewicht des transportierten Gepäckes bei der Aufgabe nicht ermittelt wird: Bei verspäteter Ablieferung haftet die AGA (Alliance Group Assistance)-Versicherung grundsätzlich für den nachgewiesenen Schaden (Noteinkäufe z.b. Toilettenartikel, Ski Miete etc. mit Quittung belegbar) bis zu CHF 200.- pro Gepäckstück und je angefangene 24 Stunden Lieferfristüberschreitung, längstens aber für 14 Tage (Maximalhaftung bis CHF 2'000.-, analog Totalverlust). Die Versicherungsprämie ist im Beförderungspreis inbegriffen. Bei Verlust oder Beschädigung haftet die AGA-Versicherung grundsätzlich für den nachgewiesenen Schaden bis zum Betrag von CHF 2'000.- je Stück. Die Versicherungsprämie ist im Beförderungspreis inbegriffen. 3.0.9.002 Im Falle von höherer Gewalt sind die Bahnen von ihrer Haftung befreit. Als "höhere Gewalt" gelten alle ohne Verschulden der Bahnen oder seiner Hilfspersonen unvorhersehbaren eingetretenen Ereignisse (bspw. extreme Wetterbedingungen, Naturereignisse, unvorhersehbare Strassensperrungen, Umweltkatastrophen), welche die Bahnen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abwenden konnten. 3.0.9.003 Weitergehend wird, sofern gesetzlich zulässig, jegliche Haftung wegbedungen. 3.0.9.004 Stellt der Kunde erst nach der Auslieferung seines Gepäcks eine äusserlich nicht erkennbare Beschädigung oder einen Teilverlust fest, so ist der Schaden innert drei Tagen schriftlich bei der SBB (Adresse: SBB AG, Kundendialog, Postfach, 3000 Bern 65) einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen die diesbezüglichen Ansprüche. 3.1 Fluggepäck 3.1.0 Lieferfristen 3.1.0.000 Fluggepäck (Schweiz-Ausland) Die Aufgabezeiten an den Bahnhöfen Fluggepäck" sind abhängig von den individuellen Öffnungszeiten der Gepäckschalter. Abweichungen von der Richtzeit Aufgabe am Bahnhof bis 19 Uhr für Abflüge am nächsten Tag ab 6.00 Uhr" sind daher möglich. 3.1.0.001 Fluggepäck (Ausland-Schweiz) 01.06.2017 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 21

Die Lieferfrist für die schweizerische Strecke beginnt mit der Landung am Flughafen. Die Bezugszeiten an den Bahnhöfen Fluggepäck" sind abhängig von den örtlichen Öffnungszeiten der Gepäckschalter, der Gepäcklogistik sowie der Distanz vom Flughafen. Abweichungen von der Richtzeit Landung bis 23.30 Uhr Gepäckbezug am Bahnhof am nächsten Tag ab 18 Uhr" sind möglich. Fluggepäck (Ausland-Schweiz) kann auch an alle anderen für Gepäck geöffneten Stationen in der Schweiz versandt werden. Ist der Empfangsbahnhof kein Bahnhof Fluggepäck", gelten die gleichen Bezugszeiten wie für das Reisegepäck. Die Aufgabe von Fluggepäck (Ausland-Schweiz) ist auch ab den Bahnhöfen Zürich Flughafen, und Genève Aéroport möglich. Dabei wird das Gepäck in den gleichen Lieferfristen wie das Fluggepäck (Ausland-Schweiz) transportiert. 3.2 Fluggepäck Express 3.2.0 Lieferfristen 3.2.0.000 Fluggepäck (Schweiz-Ausland) Die Aufgabezeiten an den Bahnhöfen Fluggepäck" sind abhängig von den individuellen Öffnungszeiten der Gepäckschalter, der Gepäcklogistik sowie der Distanz zum Flughafen. Abweichungen von der Richtzeit Aufgabe am Bahnhof bis 09.00 Uhr für Abflüge am gleichen Tag ab 16.00 Uhr" sind daher möglich. Die Aufgabezeiten pro Bahnhof sind im Internet unter www.sbb.ch/check-in abrufbar. 3.2.0.001 Fluggepäck (Ausland-Schweiz) Die Lieferfrist für die schweizerische Strecke beginnt mit der Landung am Flughafen. Die Bezugszeiten an den Bahnhöfen Fluggepäck" sind abhängig von den örtlichen Öffnungszeiten der Gepäckschalter, der Gepäcklogistik sowie der Distanz vom Flughafen. Abweichungen von der Richtzeit Landung bis 11.30 Uhr Gepäckbezug am Bahnhof am gleichen Tag ab 18 Uhr" sind möglich. Die Aufgabe von Fluggepäck (Ausland-Schweiz) ist auch nach der Landung ab den Bahnhöfen Zürich Flughafen, und Genève Aéroport möglich. Dabei wird das Gepäck in den gleichen Lieferfristen wie das Fluggepäck (Ausland-Schweiz) transportiert. 3.3 Fluggepäck Tür zu Tür 3.3.0 Bedienpunkte 3.3.0.001 Das Angebot Fluggepäck Tür zu Tür ist in autofreien Ortschaften nicht möglich. 3.3.0.002 Mögliche Abhol- und Zustellpunkte sind generell alle durch eine Strasse unmittelbar erschlossenen Postadressen in der Schweiz und Liechtenstein. 3.3.1 Abhol- und Zustellzeiten 3.3.1.000 Die Abholung und Zustellung erfolgt Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage. 22 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 01.06.2017

3.3.1.001 Der Kunde muss bei der Buchung für Abholung und Zustellung ein Zeitfenster von je max. fünf Stunden auswählen. Folgende Zeitfenster stehen im Allgemeinen zur Auswahl: 13.00 bis 18.00 Uhr 18.00 bis 23.00 Uhr 3.3.1.002 Für Postadressen, die nur mit einer Bergbahn erreichbar sind, können in Abhängigkeit der Betriebszeiten der Bergbahn je nach dem nicht alle Zeitfenster angeboten werden. 3.3.1.003 Schweiz - Ausland: Der Transporteur avisiert - 10 bis 24 Stunden vor der Abholung per Telefon das jeweilige Zeitfenster. Ausland - Schweiz: Der Transporteur avisiert nach Übernahme des Gepäcks am Flughafen Zürich oder Genève Aéroport zeitnah per Telefon das Zeitfenster für die Zustellung. 3.3.2 Bestellfristen 3.3.2.000 Für eine Abholung am übernächsten Tag muss die Bestellung bis 20.00 Uhr erfolgen. Bestellungen sind maximal 365 Tage im Voraus möglich. 3.3.3 Lieferfristen 3.3.3.000 Fluggepäck Tür zu Tür (Schweiz - Ausland) Die Abholzeiten sind abhängig von der Gepäcklogistik sowie der Distanz zum Flughafen. Abweichungen von der Richtzeit Abholung zwischen 13.00-23.00 Uhr für Abflüge am nächsten Tag ab 06.00 Uhr" sind daher möglich. 3.3.3.001 Fluggepäck Tür zu Tür (Ausland - Schweiz) Die Lieferfrist für die schweizerische Strecke beginnt mit der Landung am Flughafen. Die Lieferfristen sind abhängig von der Gepäcklogistik sowie der Distanz vom Flughafen. Abweichungen von der Richtzeit Landung bis 23.30 Uhr - Lieferung zwischen 13.00-23.00 Uhr am nächsten Tag" sind daher möglich. 3.4 Fluggepäck Tür zu Tür Express 3.4.0 Bedienpunkte 3.4.0.000 Mögliche Abhol- und Zustellpunkte sind generell durch eine Strasse oder Bergbahn unmittelbar erschlossenen Postadressen an Destinationen mit einem Bahnhof Fluggepäck". Die Bedienpunkte für Fluggepäck Tür zu Tür Express" sind im Kapitel 6 festgehalten. 3.4.0.001 Das Produkt Fluggepäck Tür zu Tür Express wird in autofreien Ortschaften nicht angeboten. 3.4.1 Abhol- und Zustellzeiten 3.4.1.000 Die Abholung und Zustellung erfolgt Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage. 3.4.1.001 Der Kunde muss bei der Buchung für Abholung und Zustellung ein Zeitfenster auswählen. Folgende Zeitfenster stehen im Allgemeinen zur Auswahl: Abholung (Schweiz - Ausland): 06.00 bis 09.00 Uhr Zustellung (Ausland - Schweiz): 15.00 bis 23.00 Uhr 3.4.1.002 Für Postadressen, die nur mit einer Bergbahn erreichbar sind, können in Abhängigkeit der 01.06.2017 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 23

Betriebszeiten der Bergbahn je nach dem nicht alle Zeitfenster angeboten werden. 3.4.1.003 Der Transporteur avisiert am Vortag der Abholung bis spätestens 20.00 Uhr per Telefon die beiden Zeitfenster für Abholung und Zustellung. 3.4.2 Bestellfristen 3.4.2.000 Für eine Abholung am übernächsten Tag muss die Bestellung bis 20.00 Uhr erfolgen. Bestellungen sind maximal 365 Tage im Voraus möglich. 3.4.3 Lieferfristen 3.4.3.000 Fluggepäck Tür zu Tür Express (Schweiz - Ausland) Die Abholzeiten sind abhängig von der Gepäcklogistik sowie der Distanz zum Flughafen. Abweichungen von der Richtzeit Abholung zwischen 06.00-09.00 Uhr für Abflüge am gleichen Tag ab 16.00 Uhr" sind daher möglich. 3.4.3.001 Fluggepäck Tür zu Tür Express (Ausland - Schweiz) Die Lieferfrist für die schweizerische Strecke beginnt mit der Landung am Flughafen. Die Lieferfristen sind abhängig von der Gepäcklogistik sowie der Distanz vom Flughafen. Abweichungen von der Richtzeit Landung bis 11.30 Uhr - Lieferung zwischen 15.00-23.00 Uhr am gleichen Tag" sind daher möglich. 3.4.4 Änderung / Annullationen 3.4.4.000 Änderungen oder Annullationen können bis zwei Tage vor Transport bis 20.00 Uhr gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 vorgenommen werden. Bei Änderungen oder Annullationen nach 20.00 Uhr des Vorvortags der Abholung fallen Gebühren bis zu 100% des Preises an. Beispiel: Reisetag: Mittwoch Abholung: Dienstag Annullation: bis Sonntag, vor 20.00 Uhr Gebühr CHF 10.00 Annullation: bis Sonntag, nach 20.00 Uhr 100% des Gesamtpreises 3.5 Besondere Bestimmungen 3.5.0 Gepäckabfertigung 3.5.0.000 Die Gepäckabfertigungen werden über die Software (Basis Internet) IT-LG erstellt und inkl. Etiketten über einen herkömmlichen Drucker ausgedruckt. Einträge über Bestimmung, Abgang, Preis, Versicherung, Etikette, Empfangsschein etc. werden direkt in der Eingabemaske der Software eingegeben. Die Verkaufsstellen erhalten dafür eine entsprechende URL-Adresse. 3.5.0.001 Bei Fragen zur Software oder bei Unterbrüchen und Störungen: Disposition Verkehrsmanagement Logistik SBB 24 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 01.06.2017

Tel 051 222 28 28 (täglich von 7 bis 23 Uhr) E-Mail: dispo.railbaggage@sbb.ch 3.5.0.002 Verrechnung: Es wird der Prisma-(Verrechnungs-) Artikel 11901 Fluggepäck" und 11902 Fluggepäck Tür zu Tür verwendet. 3.5.0.003 Für Fluggepäck (Ausland-Schweiz)" Fluggepäck Express (Ausland-Schweiz)", Fluggepäck Tür zu Tür und Fluggepäck Tür zu Tür Express ist ein Vorverkauf möglich. 3.5.1 Ablieferung 3.5.1.000 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (inkl. Express) (Schweiz-Ausland) Mit dem Check - in am Bahnhof erteilt der Reisende dem Transportunternehmen den Auftrag, das Gepäck direkt den Handling Agents zur Weiterbeförderung nach dem Bestimmungsflughafen zu übergeben. Das Fluggepäck wird dem Reisenden am Bestimmungsflughafen zur Verfügung gestellt. Die Bezugsquittung (Identification Tag) muss bis am Ende der Reise aufbewahrt werden. 3.5.2 Verfügungsrecht des Reisenden 3.5.2.000 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (inkl. Express) (Schweiz-Ausland) Beim Fluggepäck kann der Inhaber des Flugscheins und des «Identification Tag» das aufgegebene Fluggepäck am Bahnhof, ehe es die Aufgabestelle verlassen hat, zurück nehmen und die bezahlte Fracht zurückverlangen. Solange sich das Fluggepäck oder Fluggepäck Tür zu Tür (inkl. Express) noch in den Händen des Transportunternehmens oder des Transporteurs befindet, richtet sich das Verfügungsrecht des Reisenden nach Ziff. 2.7 des Tarifs. Nach Einspeisung des Fluggepäcks auf die Sortieranlage gelten die Bestimmungen des Luftverkehrs. Beim Fluggepäck Tür zu Tür, wenn das Fluggepäck abgeholt wurde, so sind Verfügungen des Reisenden nur noch nach den für den Luftverkehr geltenden Bestimmungen möglich. Solange es noch in den Händen des Transportunternehmens oder des Transporteurs ist, gilt noch das Verfügungsrecht der Bahn. Erst nach der Einspeisung auf die Sortieranlage gelten die Bestimmungen des Luftverkehrs. 3.5.3 Unregelmässigkeiten im Flugverkehr 3.5.3.000 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür (inkl. Express) (Schweiz-Ausland) Bei grösseren Unregelmässigkeiten im Flugverkehr, wie Ausfall oder Verspätung von Flügen, wird auf Verlangen des Aufgebers das Fluggepäck unentgeltlich an die jeweilige Aufgabestelle zurückgesandt. Die ursprüngliche Stückfracht wird nicht erstattet (Ausnahme: das Gepäck hat die Aufgabestelle noch nicht verlassen). 3.5.4 Billettpflicht 3.5.4.000 Die Aufgabe ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Fahrausweis für die ganze 01.06.2017 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 25

Beförderungsstrecke oder einem SwissPass GA/Halbtax sowie Jahresabonnement gültig (GA, Streckenabonnement, Halbtax (1, 2 oder 3 Jahre), Verbundabo, FVP, Gleis 7, Inter - Abo). Kunden, welche aus fahrplantechnischen Gründen für die An- und Abreise an den Flughafen auf den öv verzichten müssen, sind davon ausgenommen. 3.5.4.001 Die Fahrausweise (Abonnemente ausgenommen) sind auf der Rückseite mit dem Vermerk "Gepäck" und dem Stationsdatumstempel zu kennzeichnen. 3.5.5 Transport Fluggepäck (inkl. Express) (Schweiz-Ausland) ohne Check - in 3.5.5.000 Für Reisende, die das Angebot mit Check - in aufgrund gesperrter Flüge oder Fluggesellschaften nicht nutzen können, bieten wir einen schnellen Gepäcktransport ohne Check - in zu den Flughäfen an. Das Angebot ist von allen Bahnhöfen Fluggepäck" an die Flughäfen Zürich und Genf möglich. Für den Transport gelten die gleichen Aufgabezeiten und Bezugszeiten am SBB Schalter am Flughafen wie beim Angebot mit Check - in. Das bedeutet, im Flughafen muss der Kunde sein Gepäckstück beziehen und selber einchecken unter Berücksichtigung der ordentlichen Check - in Zeiten seines Fluges. Die Aufgabestellen und Aufgabezeiten pro Bahnhof sind im Internet unter www.sbb.ch/gepaeck abrufbar. Alle unter Ziffer 3.0.4 aufgeführten Gegenstände sind von der Beförderung ausgeschlossen. 3.5.6 Nachsendungen von verspätet eingetroffenem Fluggepäck oder von Fluggepäck mit fehlender Gepäckshop - Etikette 3.5.6.000 Verspätet eingetroffenes Fluggepäck wird durch die Handling Agents an den Flughäfen als Produkt "Nachsendung Airlines" im Online Tool IT-LG unter dem Tarif "Nachsendung Airlines" aufgegeben und mit einer IT-LG Etikette versehen. 3.5.6.001 Fluggepäck mit fehlender Gepäckshop - Etikette wird durch die Handling Agents an den Flughäfen als Produkt Nachsendung Airlines" im Online - Tool IT-LG unter dem Tarif "Fly Rail - Tag abgefallen" aufgegeben und mit einer IT-LG Etikette versehen. 26 3 Fluggepäck und Fluggepäck Tür zu Tür 01.06.2017

4 Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten 4.0 Zulassungsbestimmungen 4.0.0 Beteiligte Transportunternehmen 4.0.0.000 Der Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten ist wie folgt möglich: im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität in den meisten Reisezügen derjenigen Transportunternehmen, die sich an diesem Tarif beteiligen. 4.0.0.001 Die Grösse und das Gewicht der zu verladenen Fahrräder oder ähnlichen Fahrgeräte darf das selbstständige und problemlose Ein- und Ausladen nicht gefährden. Die Fahrräder oder ähnliche Fahrgeräte sind vom Reisenden selber ein-, aus- und umzuladen. Diese Bestimmungen gelten sinngemäss auch für die beteiligten Bus-, Schiffs- und Seilbahnunternehmen. 4.0.0.002 Verladesperrfristen und Verfügungen In der S-Bahn Zürich ist der Selbstverlad von Montag - Freitag zwischen 06.00-08.00h und 16.00-19.00h verboten. Bei Platzmangel, in Zweifelsfällen und in ausserordenlichen betrieblichen Situationen entscheidet das Bahnpersonal über die Mitnahme von Fahrzeugen. Fluchtwege wie auch Ein- und Ausgänge müssen immer frei gehalten werden. Züge ohne Verlademöglichkeit sind im Kursbuch und auf den Abfahrtstabellen mit dem Piktogramm gekennzeichnet. 4.0.1 Besondere Bestimmungen der Transportunternehmen 4.0.1.0 SBB 4.0.1.000 Obligatorische Platzreservierung in IC-Zügen, welche durch den Gotthard Basistunnel fahren, und in allen ICN-Zügen schweizweit vom 21. März - 31. Oktober EPR Reservierung Platzangebot Abteilcode Nr. 32, Reservierung bis Zugsabfahrt möglich. Je 3 Fahrradplätze pro ICN-Komposition an der Zugspitze und am Zugschluss. Das Platzangebot in den IC-Zügen, welche durch den Gotthard Basistunnel fahren, variiert je nach Zugkomposition. Fehlende Reservierung Ist keine Fahrradreservierung vorhanden, wird vom Zugpersonal ein Zuschlag von CHF 10.- erhoben. Dieser Zuschlag gilt nicht als Reservierung und gewährt keine Platzgarantie. Werden die vorhandenen Fahrradplätze durch ordentliche Fahrradreservierungen beansprucht, muss der Reisende ohne Reservierungsausweis mit seinem Fahrrad den Zug verlassen. Für die Weiterfahrt mit einem anderen ICN oder reservierungspflichtigen IC muss eine neue Reservierung gelöst werden. 01.06.2017 4 Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten 27

Anschlussreservierung Die Reservierung eines direkten ICN oder IC Anschlusszuges ist gratis (Tarifcode 20). Reservationen für IC-Züge, welche durch den Gotthard Basis Tunnel fahren, und für ICN schweizweit sind ebenfalls als E-Ticket (Online und Mobile) erhältlich. 4.0.1.001 Transport von Tandems, Liegevelos, Dreirädern und weiteren Velos länger als zwei Meter Der Transport von Tandems, Liegevelos, Dreirädern und weiteren Velos länger als zwei Meter ist aus Platz- und Sicherheitsgründen in IR-, IC-, ICN- und EC-Zügen der SBB nicht möglich. 4.0.1.1 MOB / MVR 4.0.1.100 MOB: In den Goldenpass Panorama und Goldenpass Classic Zügen ist der verfügbare Platz für Velos sehr limitiert, der Transport kann nicht garantiert werden. MVR: Der Verfügbare Platz in den Zügen und Standseilbahnen für Velos ist limitiert, der Transport kann nicht garantiert werden. 4.0.2 Fahrzeugkategorien der zugelassenen Fahrzeuge 4.0.2.000 Gewöhnliche Fahrräder Fahrrad, Elektrofahrrad, Fahrradanhänger sowie ähnliche Fahrgeräte in dieser Grösse (z.b.trottinett, Liegefahrrad kürzer als 2m, usw.) Preisstufe 1 4.0.2.001 Spezialfahrräder Preisstufe 2 Fahrzeuge die nicht in die normalen Aufhängevorrichtungen passen oder länger als 2m sind, (Tandem, Liegefahrrad, Dreiradfahrrad, nicht demontierte Trailerbike [einrädriges Kinderanhängerfahrrad(Windschattenvelo)], etc.). Ausnahme: Bei Tandems, Liegefahrräder und Dreiradfahrräder von Personen mit einer "Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung" gemäss T600.4 wird die Preisstufe 1 angewendet. 4.0.2.002 Handgepäck gratis Leicht tragbare Gegenstände gem. T 600, die problemlos an den vorgesehenen Plätzen gem. T 600 deponiert werden können; z.b. in Tragtaschen verpacktes, demontiertes Fahrrad oder ähnliches Fahrgerät, unverpacktes Kinderanhängerfahrrad (Windschattenvelo) und Fahrrad von Kindern unter 6 Jahren, kleine unverpackte Klapp - Trottinette wie Kickboards sowie verpacktes, zusammengeklapptes Einrad, Klappfahrrad und Anhänger. 4.0.3 Nicht zugelassene Fahrzeuge 4.0.3.000 Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor (Motorfahrrad, Motorrad), Dreiertandem, mehrsitziges Liegefahrrad, Segway Personal Transporter, Elektro Roller (auch Elektro - 28 4 Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten 01.06.2017

Scooter genannt). 4.0.4 Verlad im Zug 4.0.4.000 Pro Reisender darf nur 1 Fahrrad wie folgt verladen werden: In Regional- und S-Bahn-Zügen ohne Zugpersonal, auf den mit einem Fahrrad - Symbol gekennzeichneten Einstiegsplattformen der Personenwagen. Das Fahrrad darf nicht in das Gepäckabteil eingeladen werden. Der Selbstverlad von Fahrradanhängern und Dreirad - Fahrrädern ist im Regionalverkehr durch die Grösse der Türöffnung (unterschiedlich je nach Rollmaterial) beschränkt. in Zügen mit Zugpersonal auf den mit einem Velo - Symbol gekennzeichneten Einstiegsplattformen der Personenwagen oder im Gepäckwagen. 4.0.5 Gruppen 4.0.5.000 Der Veloselbstverlad ist für Gruppen nicht erlaubt. 4.1 Beförderungsausweise für den Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten 4.1.0 Geltungsbereich 4.1.0.000 Die Transportunternehmen, welche sich am Angebot Selbstverlad von Fahrrädern beteiligen, sind dem Anwendungsbereich zu entnehmen. Die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen befinden sich im InfoPortal öv. 4.1.1 Angebot 4.1.1.000 Beförderungsausweise: Geltungsdauer: Bezugsberechtigte: Velo - Pass 1 Jahr Alle Velo - Tageskarte zum ermässigten Preis Velo - Tageskarte zum vollen Preis Velo - Tageskarte Multipack zum ermässigten Preis Reduziertes Billett 2. Kl. für eine kurze Strecke (günstiger als Tageskarte) 1 Tag Inhaber eines pers. General- oder Halbtax - abonnementes, von Swiss Travel System - Fahrausweisen, Modul - Abos (auf dem entsprechenden Geltungsbereich), sowie FVP Berechtigte u. Kinder von 6-16 Jahre. 1 Tag Alle übrigen Reisende je 1 Tag gemäss Billett - aufdruck Wie Berechtigte von Tageskarte zum ermäss. Preis. Wie Berechtigte von Tageskarte zum ermäss. Preis. 1/1 Billett 2. Kl. für eine gemäss Billett - Alle übrigen Reisende 01.06.2017 4 Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten 29

kurze Strecke (günstiger als Velo - Tageskarte) aufdruck 4.1.2 Verkauf der Beförderungsausweise 4.1.2.000 Das Angebot ist an allen Billettschaltern sowie Automaten erhältlich. Ausnahmen: Der Velo - Pass ist persönlich und nur am Schalter erhältlich. Es gelten die Bestimmungen gemäss T654, Kapitel 3, sofern nachstehend nichts anderes erwähnt ist. Die Multitageskarte ist an den Billettschaltern und den Automaten erhältlich. Die Tageskarten zum ermässigten und ganzen Preis sind auch als E-Ticket erhältlich. Es gelten die Bestimmungen des Tarifs 600, Kapitel 4. 4.1.3 Gültigkeit 4.1.3.000 Velo - Pass: Gültig für unbeschränkte Transporte auf dem Netz der beteiligten Transportunternehmen. Velo - Tageskarten/Velotageskarte Multipack: Gültig für unbeschränkte Transporte auf dem Netz der beteiligten Transportunternehmen am Ausgabetag, am Tag der Entwertung am Automaten oder am eingedruckten Gültigkeitstag (gemäss T600, Ziffer 21.11). Streckenabhängige Billette: Gültig zum Transport auf der auf dem Billett aufgedruckten Strecke. 4.1.4 Ersatz 4.1.4.000 Ersatz Ersatz bei verlust oder Diebstahl, Vorlage der Kaufquittung, Kosten CHF 30.- (max. 2x) Ersatz eines beschädigten Passes, Vorlage der Kaufquittung, Kosten CHF 30.- 4.1.5 Preisstufen 4.1.5.000 Preisstufe 1: für gewöhnliche Fahrräder (Ziffer 50.2) = Beförderungsausweise (Ziffer 51.1) 4.1.5.001 Preisstufe 2: für Spezialfahrräder (Ziffer 50.2) = doppelter Preis (z. Bsp. 2 Velo-Pässe; 2 Tageskarten; 2 streckenabhägige Billette einer kurzen Strecke; auf der MTK zwei Felder entwerten; Kombination 1 Velo - Pass und 1Tageskarte oder 1 Velo - Pass und 1 streckenabhängiges Billett einer kurzen Strecke) 4.1.5.002 => Die Preise sind der Preistabelle, Ziffer 6, zu entnehmen. 4.1.6 Fahrvergünstigung für Kinder 4.1.6.000 Die Fahrvergünstigung für Kinder wird auf dem ganzen Angebot angewendet und gilt auch, wenn das Kinderfahrrad fest mit dem Erwachsenenfahrrad verbunden ist, z.b. Kindertandem, 30 4 Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten 01.06.2017

Anhängerfahrrad (Trailerbike) usw. (Preisstufe 1 statt 2). Die gleichen Bestimmungen gelten sinngemäss auch für die STS-Familienkarte. Kinder 6 bis 16 Jahre: Mit Fahrvergünstigung für Kinder gemäss T600.3 Fahrrad gratis Ohne Fahrvergünstigung für Kinder gemäss T600.3 TK zu ermäss. Preis reduziertes Billett 2. Kl einer kurzen Strecke Mit GA Kind / GA-Familia Plus Kind Fahrrad gratis - Fahrvergünstigung gemäss T600.3 nicht notwendig. Bedingungen: Gemeinsame Reise (mindestens 1 Begleitperson und 1 Kind) Die Begleitpersonen müssen für ihre Fahrräder die entsprechenden Beförderungsausweise besitzen. 4.1.7 Mietfahrräder 4.1.7.000 Fahrräder von Einzelreisenden, die bei einem Transportunternehmen gemietet wurden, können gratis befördert werden. Der Mietvertrag gilt als Beförderungsausweis für das Mietfahrrad. Die Reisenden müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Höchstens 5 Mietfahrräder pro Zug. => Dieses Angebot gilt nicht für Gruppen!!! 4.2 Kontrolle 4.2.000 Die Fahrausweise für den Selbstverlad von Fahrrädern sind dem Kontrollpersonal zusammen mit den Fahrausweisen unaufgefordert vorzuweisen. 4.2.001 Reisende ohne gültigen Fahrausweis für den Selbstverlad von Fahrrädern sind zu behandeln wie Reisende ohne gültigen Fahrausweis. Es gelten die Bestimmungen des Tarifs 600.5. 4.3 Haftung 4.3.000 Die Haftung für selbstverladene Fahrräder und Anhänger entspricht jener für Handgepäck gemäss Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG). 01.06.2017 4 Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten 31

5 Preise 5.0 Reisegepäck 5.0.000 Preise pro Gepäckstück CHF Koffer, Taschen, Schlitten, private Skisäcke, Kinderwagen (unbeladen) Skis, Skischuhe, Snowboard, (verpackt in TU-Sack, 1 Paar pro Sack) 12.- 1) 12.- 1) Fahrrad oder Fahrradanhänger (unbeladen) 18.- 1) Spezialfahrrad (unbeladen) Als Spezialvelo gelten Velos, welche nicht in die normale Aufhänge - Vorrichtung passen, länger als 2m sind und mit maximal Massen von bis zu 2.40 L x 0.9 B x 1.1 H m (z.b. Tandems, Liegevelos, Dreiräder usw.) 36.- 2) Ausnahme: Bei Tandems, Liegefahrräder und Dreiradfahrräder von Personen mit einer "Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung" gemäss T600.4, wird der Preis vom gewöhnlichen Fahrrad angewendet. Gepäckpauschale für Schulen / J+S 100.- 3) Lagergebühr 5.- 4) Verlust Gepäckempfangschein (je Schein) 5.- 1) im Transportpreis inbegriffen: AGA (Alliance Group Assistance)-Transportversicherung, Schadendeckung bis max. CHF 2'000.- 2) im Transportpreis inbegriffen: AGA Transportversicherung, Schadendeckung bis max. CHF 4'000.- 3) Nicht anwendbar für Velos und Spezialvelos 4) Ankunftstag sowie die vier folgenden Tage sind gebührenfrei. Für jeden weiteren Tag wird eine Gebühr von CHF 5.- erhoben. 5.1 Reisegepäck Express 5.1.000 Preise pro Gepäckstück CHF Koffer, Taschen, Schlitten, private Skisäcke, Kinderwagen (unbeladen) Skis, Skischuhe, Snowboard, (verpackt in TU-Sack, 1 Paar pro Sack) Preise pro Sendung (zusätzlich zu den Stückpreisen) 12.- 1) 12.- 1 CHF Pauschale "Express" 30.- 32 5 Preise 01.06.2017

2) 1) im Transportpreis inbegriffen: AGA- Transportversicherung, Schadendeckung bis max. CHF 2'000.- 2) Pauschale unabhängig der Anzahl Gepäckstücke pro Sendung 5.2 Reisegepäck Tür zu Tür 5.2.000 Preise pro Gepäckstück CHF Koffer, Taschen, Schlitten, priavte Skisäcke, Kinderwagen (unbeladen) 12.- 1) Skis, Skischuhe, Snowboard (verpackt in privatem Sack, 1 Paar pro Sack) 12.- 1) Preise pro Sendung (zusätzlich zu den Stückpreisen) CHF Pauschale Tür zu Tür 40.- 2) 1) im Transportpreis inbegriffen: Elvia/AGA - Transportversicherung, Schadendeckung bis max. CHF 2'000.- 2) Pauschale unabhängig der Anzahl Gepäckstücke pro Sendung 5.3 Reisegepäck Tür zu Tür Express 5.3.000 Preise pro Gepäckstück CHF Koffer, Taschen, Schlitten, private Skisäcke, Kinderwagen (unbeladen) 12.- 1) Skis, Skischuhe, Snowboard (verpackt in privatem Sack, 1 Paar pro Sack) 12.- 1) Preise pro Sendung (zusätzlich zu den Stückpreisen) CHF Pauschale Express 30.- 2) Pauschale Tür zu Tür 40.- 2) 1) im Transportpreis inbegriffen: AGA - Transportversicherung, Schadendeckung bis max. CHF 2'000.- 2) Pauschale unabhängig der Anzahl Gepäckstücke pro Sendung 5.4 Fluggepäck 5.4.000 Preise pro Gepäckstück CHF Fluggepäck (Schweiz-Ausland) mit Check - in 22.- 1) Fluggepäck (Schweiz-Ausland) ohne Check - in 22.- 1) Pro Bordkarte bei Reise ohne Gepäck 12.- Fluggepäck (Ausland-Schweiz) 22.- 1) Keine Ermässigungen für Familien und Gruppen. 01.06.2017 5 Preise 33

1) im Transportpreis inbegriffen: Elvia/AGA - Transportversicherung, Schadendeckung bis max. CHF 2'000.- 5.5 Fluggepäck Express 5.5.000 Preise pro Gepäckstück CHF Fluggepäck (Schweiz-Ausland) mit Check - in 22.- 1) Fluggepäck (Schweiz-Ausland) ohne Check - in Pro Bordkarte bei Reise ohne Gepäck Fluggepäck (Ausland - Schweiz) 22.- 1) 12.- 22.- 1) Keine Ermässigungen für Familien und Gruppen. Preise pro Sendung (zusätzlich zu den Stückpreisen) CHF Pauschale "Express". 30.- 2) 1) im Transportpreis inbegriffen: AGA - Transportversicherung, Schadendeckung bis max. CHF 2'000.- 2) Pauschale unabhängig der Anzahl Gepäckstücke pro Sendung 5.6 Fluggepäck Tür zu Tür 5.6.000 Preise pro Gepäckstück CHF Fluggepäck Tür zu Tür (Schweiz - Ausland) mit Check - in 22.- 1) Fluggepäck Tür zu Tür (Schweiz Ausland) ohne Check - in 22.- 1) Fluggepäck (Ausland - Schweiz) 22.- 1) Keine Ermässigungen für Familien und Gruppen Preise pro Sendung (zusätzlich zu den Stückpreisen) CHF Pauschale Tür zu Tür 40.- 2) 1) im Transportpreis inbegriffen: AGA - Transportversicherung, Schadendeckung bis max. CHF 2'000.- 2) Pauschale unabhängig der Anzahl Gepäckstücke pro Sendung 5.7 Fluggepäck Tür zu Tür Express 34 5 Preise 01.06.2017

5.7.000 Preise pro Gepäckstück CHF Fluggepäck Tür zu Tür (Schweiz - Ausland) mit Check - in 22.- 1) Fluggepäck Tür zu Tür (Schweiz - Ausland) ohne Check - in 22.- 1) Fluggepäck (Ausland - Schweiz) 22.- 1) Keine Ermässigungen für Familien und Gruppen Preise pro Sendung (zuästzlich zu den Stückpreisen) CHF Pauschale Express 30.- 2) Pauschale Tür zu Tür 40.- 2) 1) im Transportpreis inbegriffen: AGA - Transportversicherung, Schadendeckung bis max. CHF 2'000.- 2) Pauschale unabhängig der Anzahl Gepäckstücke pro Sendung 5.8 Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten 5.8.000 Platzreservation im IC durch den Gotthard Basis Tunnel und im ICN schweizweit (keine Anwendung der Fahrvergünstigung für Familien) je gewöhnliches Fahrrad 5.- 5.8.001 Beförderungsausweise für den Selbstverlad Fahrvergünstigung für Familien siehe T 601, Ziffer 4.1.6. Angebot Berechtigte gemäss Ziffer 4.1.1.000 Alle Übrigen Velo - Pass CHF 240.- CHF 240.- Velo - Tageskarte (TK) CHF 13.- CHF 20.- Velo - Tageskarte Multipack CHF 78.- --------------- Billett 2. Klasse einer kurzen Strecke Spezialfahrrad (Ziffer 4.0.2.001) 5.8.002 Handgepäck reduziertes Billett 2. Kl. 1/1 Billett 2. Kl. doppelter Preis (zulässige Fahrausweise siehe Ziffer 4.1.5, Preisstufe 2) (gemäss den Bedingungen des T 600, Ziffer 27) gratis doppelter Preis 01.06.2017 5 Preise 35

6 Beilagen 6.0 Reisegepäck Express und Reisegepäck Tür zu Tür Express 6.0.000 Übersicht Destinationen "Reisegepäck Express" Bahnhof Adelboden Arosa Basel Bern Brig Chur Davos Platz Engelberg Genève Grindelwald Gstaad Interlaken Ost Interlaken West Kandersteg Klosters Platz Lausanne Lauterbrunnen Lenk i. S. Leukerbad (nur nach Leukerbad) Locarno (nur Monatag - Freitag) Luzern TU AFA RhB SBB SBB SBB SBB RhB ZB SBB JB MOB JB BLS BLS RhB SBB JB MOB LLB SBB SBB 36 6 Beilagen 01.06.2017

Meiringen (nur von Engelberg nach Meiringen) Montreux Mürren Scuol - Tarasp Spiez St. Gallen St. Moritz Thun Wengen Zermatt Zürich HB Zweisimmen ZB SBB JB RhB BLS SBB RhB SBB JB MGB SBB MOB 6.0.001 Abfertigungsmuster 6.1 Reisegepäck Tür zu Tür Express 6.1.000 Bedienpunkte autofreie Ortschaften für das Angebot Reisegepäck Tür zu Tür 3823 Wengen 3825 Mürren 3906 Saas - Fee 3913 Rosswald 3914 Belalp (Blatten) 3918 Lauchernalp 3920 Zermatt 3925 Grächen 3984 Fiesch - Eggishorn 3987 Riederalp 3992 Bettmeralp 01.06.2017 6 Beilagen 37

6064 Melchsee - Frutt (Kerns) 7153 Falera 8784 Braunwald Mehr Informationen zu den autofreien Orten können sbb.ch/gepaeck entnommen werden. 6.1.001 Übersicht Bedienpunkte Reisegepäck Tür zu Tür Express" Bahnhof Adelboden Arosa Basel Bern Brig Chur Davos Engelberg Genève Grindelwald Gstaad Interlaken Kandersteg Klosters Lausanne Lenk i.s. Lauterbrunnen Lenzerheide Leukerbad Locarno Luzern 38 6 Beilagen 01.06.2017

Montreux Scuol - Tarasp Spiez St. Gallen St. Moritz Thun Zürich 6.2 Fluggepäck mit/ohne Express und Fluggepäck Tür zu Tür Express 6.2.000 Übersicht "Bahnhöfe Fluggepäck" und "Fluggepäck Express" via Zürich - Flughafen via Genf - Flughafen Bahnhof TU Fluggepäck Fluggepäck Express Fluggepäck Fluggepäck Express Aarau SBB x - - - Arosa RhB x x - - Basel SBB x x x x Belp BLS x - x x Bern SBB x x x x Biel SBB x - x x Brig SBB x x x x Chur SBB x x - - Davos Platz RhB x x - - Engelberg ZB x x - x Fribourg SBB x - x x Grindelwald JB x x x x 01.06.2017 6 Beilagen 39

Gstaad MOB x x x x Interlaken Ost JB x x x x Interlaken West BLS x x x x Kandersteg BLS x x x x Klosters RhB x x - - Lausanne SBB x x x x Locarno SBB x x - - Luzern SBB x x x x Mürren JB x x x x Sargans SBB x - - - Solothurn SBB x - x x Spiez BLS x x x x St. Gallen SBB x x x x St. Moritz RhB x x - - Thun SBB x x x x Wädenswil SBB x - - - Wengen JB x x x x Wil SBB x - - - Winterthur SBB x - - - Zermatt MGB x x x x Zug SBB x - - - Zürich HB SBB x x x x 6.2.001 Fluggepäck Tür zu Tür Express Bahnhof Aarau Arosa Basel 40 6 Beilagen 01.06.2017

Belp Bern Biel Brig Chur Davos Engelberg Fribourg Grindelwald Gstaad Interlaken Kandersteg Klosters Lausanne Locarno Luzern Sargans Solothurn Spiez St. Gallen St. Moritz Thun Wädenswil Wil Winterthur Zug Zürich 01.06.2017 6 Beilagen 41

6.2.002 Ermässigtes Fluggepäck am Bahnhof (ohne Tür zu Tür) Swiss offeriert Fluggepäck gewissen Kunden auf Swiss Linienflügen (Operator = LX) gratis oder ermässigt. LX Charter und LX Leisureflüge (LX8000 LX9999) sowie Flugzugpassagiere, welche ihr Gepäck erst am Flughafen einchecken, oder ab Zürich mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen, sind von der Ermässigung ausgeschlossen. Angebot Ermässigt Business Class Frequent Travellers Gratis First Class HON Circle / Senator Kunde Gutschrift Kunde Gutschrift Konto 8490 Konto 8490 Fluggepäck Bordkarte (Reisende ohne Gepäck) CHF 12.- CHF 02.- CHF 10.- CHF 10.- Gratis Gratis CHF 22.- CHF 12.- Bei Fluggepäck Express" ist die Pauschale von CHF 30.- durch den Kunden zu bezahlen. Die Gutschrift der Differenz zum Normalpreis erfolgt über das Konto 8490 mit dem SBB Formular 952 84 14 (rosa). Die Gutscheine sind vollständig auszufüllen. Werden mehrere Reisende auf einem Formular verrechnet, sind die Namen und Vornamen aller Personen zu notieren. Folgende Anzahl Gepäckstücke dürfen mit dem rosa Gutschein verrechnet werden: Fluggepäck (Schweiz-Ausland): Es dürfen so viele Gepäckstücke verrechnet werden, wie der Kunde für sich eincheckt. Fluggepäck (Ausland-Schweiz): Entscheidend ist die Freigepäck Limite. Achtung: Auch der Rückflug muss von der Swiss durchgeführt werden, damit der Kunde die ermässigten Fluggepäck (Ausland-Schweiz) Etiketten erhält. 6.2.003 Abfertigungsmuster 6.3 Beilagen Tür zu Tür 6.3.000 Muster 42 6 Beilagen 01.06.2017

1 Prisma: Verrechnungsartikel Reisegepäck Prisma: Article de comptabilisation Bagages Prisma: Articolo per il conteggio del Bagaglio 2 Prisma: Verrechnungsartikel Fluggepäck Prisma: Article de comptabilisation Bagages avion Prisma: Articolo per il conteggio del Bagaglio aereo 3 Gepäckshop: Gepäckabfertigung Gepäckshop: Papiers d enregristrements Gepäckshop: Documento di spedizione 4 Plastikhülle für Abfertigung Reisegepäck / Fluggepäck (transparent) Fourre de plastique pour l'enregistrement Bagages / Bagages avion (transparente) Supporto di plastica per il spedizione Bagaglio / Bagaglio aereo (transparente) 5 Plastikhülle für Abfertigung Reisegepäck Express (rot) Fourre de plastique pour l'enregistrement Bagages Express (rouge) Supporto di plastica per il spedizione Bagaglio Express (rosso) 6 Plastikhülle für Abfertigung Fluggepäck Ausland Schweiz (grün) Fourre de plastique pour l'enregistrement Bagages avion étranger Suisse (vert) Supporto di plastica per il spedizione Bagaglio aereo estero Svizzera (verde) 7 Einlageblatt Adresse zu Anhängehülle Fiche d adresse pour fourre en plastique Inserto Indirizzo per etichetta di plastica 8 Priority-Etikette Fluggepäck First/Business Etiquette Bagages avion First/Business Etichetta Bagaglio aereo First/Business 9 Heavy-Etikette, Gepäck über 25kg Etiquette heavy, bagages dès 25 kg Etichetta heavy, bagaglio da 25 kg 10 Zollerklärung Fluggepäck Ausland Schweiz Déclaration de douane Bagages avion étranger Suisse Dichiarazione doganale Bagaglio aereo estero Svizzera 11 Verrechnungsschein Fluggepäck Swiss Bon Bagages avion Swiss Buono Bagages aereo Swiss 12 Empfangsbescheinigung und Schadloserklärung für Hand- und Reisegepäck Récépissé et déclaration de garantie pour bagages à main et bagages accompagnés Ricevuta e dichiarazione d'obbligo per bagagli a mano e bagagli accompagnati 13 Beschädigtes Gepäck / Beschädigte Teile Bagages endommagés / Pièces endommagées Bagagli danneggiati / Pezzi danneggiati 14 RailTicketing: Voucher für Reisegepäck Express RailTicketing: Bon pour Bagages Express RailTicketing: Buoni per Bagaglio Express 11899 11901-952-77-017 952-77-013 952-77-010 952-77-0091 952-77-231 HON: 952-77- 232 952-77-01 952-77-0101 952-84-14 8473 952-64-55-15 RailTicketing: Voucher für Fluggepäck Schweiz Ausland -

RailTicketing: Bagages avion Suisse étranger RailTicketing: Buoni per Bagaglio aereo Svizzera estero 16 Euronet: Voucher für Reisegepäck Express Euronet: Bon pour Bagages Express Euronet: Buoni per Bagaglio Express 17 Euronet: Voucher für Fluggepäck Schweiz Ausland Euronet: Bagages avion Suisse étranger Euronet: Buoni per Bagaglio aereo Svizzera estero 18 RailTicketing/Euronet: Voucher alt, gültig bis 31.12.2016 RailTicketing/Euronet: Bon vieux, valables jusqu'au 31.12.2016 RailTicketing/Euronet: Buoni vecchi, validi fino al 31.12.2016 19 Velo Pass Passeport vélo Velo - Pass - - - 1633 1 Reisegepäck / Bagages / Bagaglio Reisegepäck Express / Bagages Express / Bagaglio express Reisegepäck International / Bagages International / Bagaglio internazionale

Pauschale Schulen/J+S / Forfait Écoles/J+S / Forfait scuole/g+s 2 Fluggepäck / Bagages avion / Bagaglio aereo Fluggepäck Express / Bagages avion Express / Bagaglio aereo express

3 Fluggepäck (nur Check-in) / Bagages avion (seulement check-in) / Bagaglio aereo (solo check-in)

4 5 6

7 8 9

10 11 12

13 14 15 Fluggepäck / Bagages avion / Bagaglio aereo Fluggepäck Express / Bagages avion Express / Bagaglio aereo express

16 Folgt 17 Folgt 18

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11900 11902 982-77- 012 1 Prisma: Verrechnungsartikel Reisegepäck Tür zu Tür Prisma: Article de comptabilisation Bagages à domicile Prisma: Articolo per il conteggio del Bagaglio a domicilio 2 Prisma: Verrechnungsartikel Fluggepäck Tür zu Tür Prisma: Article de comptabilisation Bagages avion à domicile Prisma: Articolo per il conteggio del Bagaglio aereo a domicilio 3 Plastikhülle für Abfertigung Reisegepäck Tür zu Tür International (transparent) Fourre de plastique pour l'enregistrement Bagages à domicile International (transparente) Supporto di plastica per il spedizione Bagaglio a domicilio internazionale (transparente) 4 Plastikhülle für Abfertigung Fluggepäck Tür zu Tür Ausland-Schweiz (grün) Fourre de plastique pour l'enregistrement Bagages avion à domicile étranger-suisse (vert) Supporto di plastica per il spedizione Bagaglio aereo a domicilio estero- Svizzera (verde) 5 Zollerklärung Fluggepäck Tür zu Tür Ausland-Schweiz Déclaration de douane Bagages avion à domicile étranger-suisse Dichiarazione doganale Bagaglio aereo a domicilio estero-svizzera 952-77- 010 952-77- 0101 1 Reisegepäck Tür zu Tür / Bagages à domicile / Bagaglio a domicilio Reisegepäck Tür zu Tür Express / Bagages à domicile Express / Bagaglio a domicilio express