Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg 2016

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Transkript:

Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg 2016 Herausgeber: Baden-Württemberg Senefelderstraße 73 70176 Stuttgart

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Erhebungsdesign 4 3. Rücklauf 5 4. Basisdaten der ausgewerteten Wohngemeinschaften 6 4.1 Organisationsform 6 4.2 Anzahl der Plätze 8 4.3 Zielgruppen 9 4.3.1 Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf 9 4.3.2 Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen 10 5. Basisdaten der Bewohner 11 5.1 Geschlecht und Alter 11 5.2 Pflegestufen 12 6. Bauliche Struktur 15 7. Einbindung von Angehörigen und bürgerschaftlich Engagierten 16 7.1 Mitarbeit von Angehörigen 16 7.2 Mitarbeit von bürgerschaftlich Engagierten 16 8. Lokale Einbindung und Infrastruktur im Umfeld 17 9. Regionale Verteilung in Baden-Württemberg 18 10. Fazit 20 2

1. Einleitung Die im November 2014 vom Sozialministerium Baden-Württemberg errichtete Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) führte nach einer ersten Bestandserhebung 2015 im Jahr 2016 erneut eine Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg durch. Sie soll einen aktuellen Überblick über das bestehende Angebot und die Entwicklungen in diesem Bereich bieten. Die Erhebung erfolgte wie im Vorjahr auf freiwilliger Basis und gibt daher keinen vollständigen Überblick. Vor dem Hintergrund einer nach wie vor hohen Dynamik im Bereich der geplanten und aktuell bestehenden Wohngemeinschaften und angesichts des großen Bedarfs an Information, Beratung und Austausch bei Planenden und Praktikern sind die erhobenen Daten dennoch für alle Beteiligten aufschlussreich. Unser Dank gilt den Heimaufsichten und Wohngemeinschaften, die uns ihre Daten für diese Bestandserhebung zur Verfügung gestellt haben. 3

2. Erhebungsdesign Wie bereits im Jahre zuvor wurden zunächst die Heimaufsichten um Übermittlung der Anschriften der gemeldeten ambulant betreuten Wohngemeinschaften gebeten. Im zweiten Schritt wurde diesen Wohngemeinschaften von der Fachstelle angeschrieben und ein nach Zielgruppen differenzierter normierter Erhebungsbogen zugeschickt, mit dem unterschiedliche Merkmale der Wohngemeinschaften abgefragt werden. Die Erhebung bezieht sich auf Wohngemeinschaften, die im Sinne des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) als Wohngemeinschaft anerkannt sind oder sich aktuell noch in einem diesbezüglichen Prüfverfahren befinden. Um einen Vergleich zu ermöglichen wurde als Stichtag, wie bei der Bestandserhebung 2015, der 30. Juni gewählt. Die Auswertung erfolgte anonymisiert. 4

3. Rücklauf Von den Heimaufsichten wurden 262 Adressen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften gemeldet. Insgesamt gaben über 70 Prozent der angeschriebenen Wohngemeinschaften eine Rückmeldung. Einige dieser ambulant betreuten Wohngemeinschaften wurden jedoch erst nach dem Stichtag gegründet. Einige weitere werden inzwischen nicht mehr oder in anderer Organisationsform betrieben. Auch dies zeigt die hohe Dynamik in diesem Bereich. Die Fragebögen dieser Wohngemeinschaften wurden nicht in die Auswertung einbezogen. Eine Reihe ambulanter Wohngemeinschaften waren aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit, an der freiwilligen Befragung teilzunehmen. Letztlich konnten 145 ausgefüllte Fragebögen in die Auswertung aufgenommen werden (siehe Abbildung 1). Da nicht alle Fragebögen vollständig ausgefüllt wurden, ist bei jeder Abbildung vermerkt, wie viele ausgewertete Fragebögen zu Grunde liegen (= n) oder wie hoch die Anzahl der Personen ist, auf die sich die Grafik bezieht (= p). Abbildung 1: Rücklauf der Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg 2016 6,8% ausgewertete Wohngemeinschaften 27,3% 54,9% Gründung nach Stichtag/in Planung möchten nicht an der Befragung teilnehmen keine Rückmeldung 6,1% 4,9% am Stichtag nicht mehr als ambulant betreute WG eingeordnet Gafik: FaWo 2016 Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 n = 262 5

4. Basisdaten der ausgewerteten Wohngemeinschaften 4.1 Organisationsform Bei der Frage nach der Organisationsform der jeweiligen ambulant betreuten Wohngemeinschaft wurde unterschieden zwischen der anbietergestützten ambulant betreuten Wohngemeinschaft ( 4 WTPG; nachfolgend in den Abbildungen als anbietergestützt bezeichnet) und der vollständig selbstverantworteten Wohngemeinschaft ( 2 Abs. 3 WTPG; in den Abbildungen als selbstverantwortet aufgeführt). Die folgenden Grafiken zeigen jeweils die Verteilung der Antworten der Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf (siehe Abbildung 2) und der Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen (siehe Abbildung 3). Deutlich ersichtlich ist, dass für Menschen mit Unterstützungsbedarf mehr vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften bestehen als für Menschen mit Behinderungen. Die Verteilung auf die unterschiedlichen Organisationsformen bei Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf ist bei den im Rahmen der Erhebung berücksichtigten Wohngemeinschaften für diese Zielgruppe annähernd gleich wie bei der Bestandserhebung 2015. Bei den Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen gab es im Vorjahr eine deutlich höhere Anzahl an Wohngemeinschaften (28 % der beteiligten Wohngemeinschaften), die im Fragebogen keine Angaben zur Organisationsform machten. Dies lag unter anderem daran, dass im Jahr 2015 bei einer hohen Zahl von Wohngemeinschaften für diese Zielgruppe das Verfahren zur ordnungsrechtlichen Einordnung noch nicht abgeschlossen und eine Angabe daher nicht möglich war. Diese Prüfverfahren scheinen inzwischen abgeschlossen und die jeweilige Organisationsform eindeutiger zu sein (siehe Abbildung 4). Im Unterschied zu den Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf ist die überwiegende Mehrzahl der an der Befragung teilnehmenden Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen anbietergestützt. Ein Ergebnis, das sich von dem der Bestandserhebung im Vorjahr nicht unterscheidet. 6

Abbildung 2: Organisationsform der Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf (absolut und in Prozent) 3/5% 27/47% keine Angabe zur Organisationsform anbietergestützt 27/48% selbstverantwortet Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 n = 57 Abbildung 3: Organisationsform der Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen (absolut und in Prozent) 7/8% 3/3% keine Angabe zur Organisationsform anbietergestützt selbstverantwortet Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 78/89% n = 88 7

Abbildung 4: Anzahl der Wohngemeinschaften aufgeteilt nach Zielgruppe und Einordnung der Wohngemeinschaft M. m. Behinderungen (n = 88) 75 9 4 M.m. Unterstützungsbedarf (n = 57) 51 3 3 Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 WG nach WTPG noch im Prüfverfahren keine Angabe 4.2 Anzahl der Plätze Nach der vorliegenden Erhebung sind Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf mit durchschnittlich 8,5 Plätzen deutlich größer als Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen mit durchschnittlich 4,4 Plätzen. Die Gesamtzahl der in den von uns erhobenen Angeboten für Menschen mit Unterstützungsbedarf vorgehaltenen Plätze ist 482, in Angeboten für Menschen mit Behinderungen beträgt sie 386 (siehe Abbildung 5). Die Auslastungsquote lag am Stichtag für beide Zielgruppen bei rund 90 Prozent. Abbildung 5: Anzahl der vorgehaltenen Plätze in den erfassten Wohngemeinschaften 386 482 WG-Plätze für Menschen mit Unterstützungsbedarf WG-Plätze für Menschen mit Behinderungen Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 n = 145 8

4.3 Zielgruppe Bei 57 Wohngemeinschaften, die sich an der Bestandserhebung beteiligten, handelt es sich um ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf (im Folgenden bezeichnet als Wohngemeinschaft für Menschen mit Unterstützungsbedarf ). 88 der ausgewerteten Fragebogen bezogen sich auf ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen (nachfolgend bezeichnet als Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen ). 4.3.1 Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf Der Anteil der ausgewerteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften, die im Erhebungsbogen angeben, ein spezifisches Wohn- und Versorgungsangebot für Menschen mit Demenz vorzuhalten, ist gegenüber der Bestandserhebung 2015 geringer (2015: 36 %; 2016: 24 %) (siehe Abbildung 6). Dafür könnten nach Einschätzung der Fachstelle zwei unterschiedliche Entwicklungen verantwortlich sein. Zum einen sind insbesondere neu entstandene und entstehende Wohngemeinschaften im ländlichen Raum bestrebt, allen Bürgern mit Hilfebedarf ein Wohnangebot zu machen. Zum anderen hat die Zahl der Wohngemeinschaften, deren Angebot sich an intensivpflegebedürftige Menschen richtet in Baden-Württemberg zugenommen. Beide Entwicklungen spiegeln sich auch in der Beratungspraxis der Fachstelle wider. Ein weiterer Aspekt ist, dass nicht alle im Vorjahr betrachteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften auch an der Bestandserhebung 2016 teilgenommen haben. Abbildung 6: Zielgruppe der Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf (absolut und in Prozent) 11/20% keine spezifische Zielgruppe Demenz 13/24% 31/56% technologieabhängige Menschen Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 n = 55 9

4.3.2 Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen Eine Veränderung der Zusammensetzung der beteiligten ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist noch deutlicher bei den erfassten ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen festzustellen. Im Unterschied zur Bestandserhebung im Vorjahr haben 2016 überproportional viele Wohngemeinschaften für Menschen mit seelischen Behinderungen an der Befragung teilgenommen. 72 Prozent der ausgewerteten Wohngemeinschaften sind Wohn- und Versorgungsformen für diese Zielgruppe. 2015 waren dies mit 36 Prozent noch halb so viele (siehe Abbildung 7). Abbildung 7: Aufteilung der Bewohner nach Art der Behinderungen (absolut und in Prozent) 1/1% 10/12% 2/2% 11/13% Menschen mit körperlichen Behinderungen Menschen mit geistigen Behinderungen Menschen mit seelischen Behinderungen Menschen mit mehrfachen Behinderungen Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 62/72% Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen p = 386 Die deutliche Veränderung in der Zusammensetzung der beteiligten ambulant betreuten Wohngemeinschaften erschwert den Vergleich der Ergebnisse der Bestandserhebungen 2015 und 2016 bei einigen Fragestellungen erheblich. 10

5. Basisdaten der Bewohner 5.1 Geschlecht und Alter In ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen ist die Mehrheit der Bewohner mit rund 60 Prozent männlich (siehe Abbildung 8). Der größte Teil der Bewohner in Wohngemeinschaften für diese Zielgruppe ist zwischen 35 und 54 Jahren alt. Ältere Menschen mit Behinderungen sind hier mit einem Anteil von drei Prozent aktuell nur gering vertreten (siehe Abbildung 9). Ein anderes Bild zeigt sich in den betrachteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf: Frauen stellen hier mit rund 70 Prozent die überwiegende Mehrheit (siehe Abbildung 8). 73 Prozent der Bewohner sind zwischen 75 und 94 Jahren alt (siehe Abbildung 10). Hinsichtlich der Geschlechterverteilung und des Alters der Bewohnerschaft haben sich die Ergebnisse in den berücksichtigten Wohngemeinschaften im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert. Abbildung 8: Geschlechterverteilung in Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen und für Menschen mit Unterstützungsbedarf M. m. Behinderungen (p = 343) 39% 61% Bewohner weiblich M. m. Unterstützungsbedarf (p = 434) 31% 69% Bewohner männlich Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 11

Abbildung 9: Altersverteilung in Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen 3% 18% 38% <35 35-54 55-64 65-74 41% Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 p = 339 Abbildung 10: Altersverteilung in Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf 3% 13% 41% 11% <65 65-74 75-84 85-94 >95 Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 p = 457 32% 5.2 Pflegestufen Nahezu alle Bewohner in Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf sind in eine Pflegestufe eingestuft (siehe Abbildung11). Der hohe Anteil an Menschen mit Pflegestufe 2 oder 3 zeigt, dass es sich bei dieser Wohnform um eine Alternative zu einer stationären Pflegeeinrichtung handelt, die eine Versorgung bis zum Lebensende sicherstellen kann. Im Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahres ist der Anteil an Bewohnern 12

mit Pflegestufe 3 leicht zurückgegangen, von 27 Prozent (Ergebnis 2015) auf 20 Prozent. Möglicherweise hängt dies mit der regen Beteiligung von neu gegründeten Wohngemeinschaften an der Bestandserhebung zusammen, deren Bewohnerschaft bei Einzug zunächst in der Regel einen niedrigeren pflegerischen Unterstützungsbedarf haben könnte. Der hohe Anteil von Bewohnern ohne Einstufung oder mit Pflegestufe 0 in Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen ist zum Teil der in Punkt 4.3.2 beschriebenen Veränderung der an der Erhebung beteiligten Wohngemeinschaften im Vergleich zum Vorjahr geschuldet (siehe Abbildung 12). Ergänzend stellt sich die Frage, ob tatsächlich alle anspruchsberechtigten Bewohner in diesem Bereich eine Einstufung und entsprechende Leistungen nach dem SGB XI beantragt haben. Abbildung 11: Verteilung der Pflegestufen in Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf 20% 2% 6% 4% keine Pflegestufe Pflegestufe 0 27% Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Härtefall Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 41% 30.06.2016 p = 435 13

Abbildung 12: Verteilung der Pflegestufen in Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen 19% 5% 3% 2% 0% 1% keine Pflegestufe Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 70% Härtefall keine Angabe Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 p = 343 Rund zwei Drittel der Bewohner der ausgewerteten Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf erhalten Leistungen für zusätzliche Betreuung für Menschen, bei denen ein erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung gemäß 45 a und b SGB XI gegeben ist. Der Anteil der Bewohner, die den Wohngruppenzuschlag nach 38 a SGB XI erhalten ist mit annähernd 80 Prozent noch höher. Da, wie oben erwähnt, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung der Anteil der in eine Pflegestufe eingeordneten Bewohner bei der diesjährigen Bestandserhebung relativ gering ist, ist auch die Anzahl der Bezieher von Leistungen nach 45 b und 38 a hier erheblich niedriger (siehe Abbildung 13). Abbildung 13: Bezug von Betreuungsleistungen und Wohngruppenzuschlag gemäß SGB XI der Bewohner von ambulant betreuten Wohngemeinschaften 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 71% 79% Menschen mit Unterstützungsbedarf (p = 435) 14% 8% Menschen mit Behinderungen (p = 343) Betreuungsleistungen 45 SGB XI Wohngruppenzuschlag nach 38a SGB XI Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 14

6. Bauliche Struktur Bei der Wohnfläche pro Bewohner gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Zielgruppen. In Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf stehen durchschnittlich ca. 38 m² (bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften für intensivpflegebedürftige Menschen zwischen 45 m 2 und 64 m²) zur Verfügung. Die durchschnittliche Wohnfläche in den betrachteten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen beträgt 33 m². Über einen Garten oder Freigelände verfügen 58 Prozent. Terrasse oder Balkon bieten 65 Prozent der ausgewerteten Wohngemeinschaften an. 90 Prozent der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf bieten den Bewohnern somit einen Balkon, eine Terrasse oder einen Garten. 15

7. Einbindung von Angehörigen und bürgerschaftlich Engagierten 7.1 Mitarbeit von Angehörigen Bei der Frage nach einer verbindlichen Mitarbeit von Angehörigen konnten wieder deutliche Unterschiede sowohl zwischen den beiden Zielgruppen, als auch zwischen den Organisationsformen festgestellt werden. Laut Angaben werden die Angehörigen von Menschen mit Unterstützungsbedarf etwas häufiger in den Alltag der Wohngemeinschaft einbezogen als die Angehörigen von Menschen mit Behinderungen. In über 80 Prozent der Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen ist die verbindliche Mitarbeit von Angehörigen nicht vorgesehen. Dies gilt unabhängig von der Organisationsform. In 17 Prozent der Wohngemeinschaften für diese Zielgruppe arbeiten Angehörige freiwillig mit. In Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf zeigt sich diesbezüglich abhängig von der Organisationsform ein Unterschied: In 65 Prozent der betrachteten Wohngemeinschaften arbeiten Angehörige freiwillig mit. Bei 16 Prozent der beteiligten Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf besteht eine Verpflichtung für die Angehörigen der Bewohner, sich verbindlich in den Alltag einzubringen. Dabei handelt es sich überwiegend um vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften. Die geforderte Stundenanzahl im Monat liegt hierbei zwischen acht und 20 Stunden. Am häufigsten bezieht sich die Mithilfe auf die Aufgabenbereiche Freizeitgestaltung, Organisation, Betreuung und Haushalt. 7.2 Mitarbeit von bürgerschaftlich Engagierten Der Umfang der Einbindung von bürgerschaftlich Engagierten in den Alltag der Wohngemeinschaften ist offenbar unabhängig von der Organisationsform. In circa 62 Prozent der Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf arbeiten bürgerschaftlich Engagierte mit. Dies entspricht annähernd dem Ergebnis des Vorjahres. Sie engagieren sich etwa in der Freizeitgestaltung und Betreuung für die Bewohner oder unterstützen den Alltag der Wohngemeinschaft durch die Beteiligung an organisatorischen oder haushaltsbezogenen Aufgaben. In rund 18 Prozent der Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls Freiwillige engagiert. Auch hier entspricht das Ergebnis weitgehend dem der Bestandserhebung im Jahr 2015. 16

8. Lokale Einbindung und Infrastruktur im Umfeld Von den betrachteten Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf kooperieren 60 Prozent beispielsweise mit Kirchengemeinden, Vereinen oder der Standortgemeinde. Vereinzelt gibt es auch eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Kindergärten oder Schulen. Der Anteil an Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen, die mit anderen Institutionen und Verbänden kooperieren, beträgt 64 Prozent. Die häufigsten Kooperationspartner sind auch hier Vereine, Kirchengemeinden und die bürgerlichen Gemeinden. In dieser Hinsicht ergaben sich im Rahmen der Bestandserhebung 2016 keine wesentlichen Veränderungen. Die Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen sind nahezu alle so verortet, dass Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Dienstleister, wie etwa Frisöre, zu Fuß für die Bewohner erreichbar sind. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besteht bei 98 Prozent dieser Wohngemeinschaften. Bei Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf ist eine fußläufige Erreichbarkeit von Läden, Arztpraxen und Dienstleistern bei 80 Prozent der betrachteten Wohngemeinschaften gegeben. Dies legt den Schluss nahe, dass die Standorte ebenfalls eher in zentraler Lage verortet sind. 17

9. Regionale Verteilung in Baden- Württemberg Die Karte auf der folgenden Seite zeigt, wie die von den Heimaufsichten gemeldeten Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg verteilt sind. Das Haussymbol steht jeweils für das Vorhandensein ambulant betreuter Wohngemeinschaften in einer Gemeinde. Wenn mehrere Wohngemeinschaften für eine Zielgruppe an einem Standort bestehen, wird dies durch ein größeres Symbol signalisiert. 18

Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungsbedarf (N=103) Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung (N=159) Mannheim Heidelberg Rhein-Neckar Neckar-Odenwald Main-Tauber Heilbronn Hohenlohekreis Karlsruhe Stadt Heilbronn Schwäbisch-Hall Stadt Karlsruhe Enzkreis Pforzheim Ludwigsburg Ostalb Baden-Baden Stuttgart Rems-Murr Rastatt Calw Böblingen Esslingen Heidenheim Göppingen Ortenaukreis Freudenstadt Tübingen Reutlingen Alb-Donau-Kreis Stadt Ulm Rottweil Zollernalb Emmendingen Biberach Freiburg Breisgau-Hochschwarzwald Schwarzwald-Baar Tuttlingen Sigmaringen Konstanz Ravensburg Lörrach Waldshut Bodenseekreis Datenbasis: Erhebung zum Stichtag 30.06.2016 19

10. Fazit Die Bestandserhebung 2016 ermöglicht einen Überblick auf die Entwicklungen im Bereich der ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg, insbesondere in Bezug auf Zielgruppen, Verbreitung und Organisationsformen. Dabei fällt auf, dass die Anzahl und damit das zur Verfügung stehende Platzangebot in ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für Menschen mit Unterstützungsbedarf landesweit zugenommen haben. Das im Mai 2014 in Kraft getretene WTPG hat der Entwicklung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften einen deutlich erkennbaren Schub verschafft. Die Auswertung der Bestandserhebung 2016 zeigt ebenso wie die tägliche Beratungspraxis der Fachstelle, dass ein unverändert großes Interesse sowohl von Initiatoren als auch von potenziellen Bewohnern an dieser innovativen Wohn- und Versorgungsform besteht. Bemerkenswert erscheint neben der absoluten Zunahme der Projekte und Platzzahlen, dass sich ambulant betreute Wohngemeinschaften zunehmend als Ergänzung der Angebotspalette zur stationären Pflegeversorgung beziehungsweise zum stationären Wohnen im Wohnheim für Menschen mit Behinderungen etablieren. Dies gilt insbesondere für kleinere Gemeinden sowie für spezifische Personengruppen, für die sich damit die Möglichkeit einer wohnortnahen pflegerischen Versorgung oder eines wohnortnahen inklusiven Wohnangebotes auftut. Ein weiterer wichtiger Befund ist der hohe Anteil an ambulant betreuten Wohngemeinschaften, die die Mitarbeit von Angehörigen und bürgerschaftlich Engagierten als wichtigen Bestandteil ihrer Arbeit nennen. Als weiteres Ergebnis der Bestandserhebung konnte neben der Übersichtskarte auch das bestehende Landesverzeichnis der ambulant betreuten Wohngemeinschaften ergänzt und aktualisiert werden. Erfreulicherweise haben wieder nahezu alle an der Bestandserhebung beteiligten ambulant betreuten Wohngemeinschaften einer Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten im Rahmen des Verzeichnisses zugestimmt. Interessierten wird damit die Möglichkeit geboten, die für sie in Frage kommenden Angebote zu finden und mit diesen Kontakt aufzunehmen. 20

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Februar 2017 Herausgeber Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen Baden-Württemberg Redaktion und Bearbeitung: Christiane Biber Monika Raab Thomas Kallenowski Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen Baden-Württemberg Senefelderstraße 73 70176 Stuttgart Kontakt: Telefon 0711 6375-762 oder -763 Telefax 0711 6375-761 fawo@kvjs.de www.kvjs.de Redaktioneller Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Bezeichnung verzichtet wird. Selbstverständlich beziehen sich die Texte in gleicher Weise auf Frauen und Männer. 23