Informationselternabend

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Transkript:

Informationselternabend

Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 der nichtgymnasialen Bildungsgänge sind berechtigt, an der Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife teilzunehmen. Sie treffen ihre Entscheidung... nach intensiver Beratung... in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten. ( 2 (1) MitReifVO) Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen, können die Jahrgangsstufe 10 im folgenden Schuljahr wiederholen oder werden, sofern die Voraussetzungen... des Schulgesetzes gegeben sind, aus der allgemein bildenden Schule entlassen. ( 2 (2) MitReifVO) 26.09.2017 2

Gegenstand und Umfang der Prüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung erfolgt für jeden Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Jeder Schüler wird verpflichtend in zwei der in Jahrgang 10 erteilten Fächer, mit Ausnahme der schriftlichen Prüfungsfächer und der Fächer des Wahlpflichtunterrichts, mündlich geprüft. Grundlage einer dieser Prüfungen ist die Jahresarbeit. Der Schüler erhält die Aufgabe, die Jahresarbeit zu präsentieren und zu verteidigen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, freiwillig eine mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach oder einem bisher nicht geprüften Fach abzulegen. Diese Prüfung ist durch den Schüler schriftlich zu beantragen. 26.09.2017 3

Die Jahresarbeit Jeder Schüler der Klassenstufe 10 wählt in den ersten 8 Wochen (bis zum 01.11.2017) aus dem Angebotskatalog der Schule ein Thema für die Jahresarbeit, die fächerübergreifend und praxisorientiert angelegt sein kann. Der betreuende Fachlehrer berät bei der Themenwahl und beim Erstellen der Arbeit. Für die Anfertigung der Jahresarbeit haben die Schüler bis 6 Wochen vor dem offiziellen Prüfungsstart Zeit. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. 26.09.2017 4

Vorbereitung und Durchführung der Prüfung die Verantwortung liegt beim Fachlehrer auf der Grundlage der Rahmenpläne Vorprüfungstermine: 1. Deutsch: 26.01.2018 2. Mathematik: 29.01.2018 3. Englisch: 30.01.2018 mit Bekanntgabe des Organisationsplanes der mündlichen Prüfung am 06.06.2018 beginnen die Konsultationen (07.06. 14.06.2018) alle Prüfungen beginnen um 8:00 Uhr bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist die Prüfung nachzuholen Die Krankmeldung hat vor Beginn der Prüfung in der Schule telefonisch (71 11 73) oder persönlich zu erfolgen, ein Krankenschein ist im Laufe des Vormittags (d.h. bis 12:00 Uhr) vorzulegen. Ein Schüler kann bei einem Täuschungsversuch von der Prüfung ausgeschlossen werden. Hierzu erfolgt vor Beginn der schriftlichen Prüfungen eine ausführliche Belehrung. 26.09.2017 5

Prüfungstermine 14.05.2018 Deutsch 16.05.2018 Englisch 23.05.2018 Mathematik Für eventuell nötige Nachprüfungen in Deutsch, Englisch bzw. Mathematik werden zentrale Termine vorgegeben. Bei einer schweren Erkrankung kann eine Nachprüfung auch bis zum Ende des Kalenderjahres festgelegt werden. 26.09.2017 6

Bildung der Jahresnote Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und die Jahresnoten werden Schülern und Eltern am 01.06.2018 bekannt gegeben. Die mündliche Prüfungsnote erfährt der Schüler im Anschluss an die Prüfung. Die Jahresnote wird dem Schüler dabei als Dezimalwert mit einer Stelle nach dem Komma (4,23=4,2, aber auch 4,29=4,2) bekannt gegeben. Anschließend entscheiden sich die Schüler (bis zum 04.06.2018) nach Absprache mit den Eltern, in welchen Fächern sie mündlich geprüft werden wollen. Die Klassenlehrer stehen dabei beratend zur Seite. Hinweis: Eine Prüfung im Fach der Jahresarbeit ist verpflichtend. 26.09.2017 7

Bildung der Prüfungsergebnisse Die Bildung der Gesamtnote ist abhängig von dem Fach, in dem der Schüler die Prüfung ablegt. Es wird dabei unterschieden in: 1. Fächer der schriftlichen Prüfung. 2. Fächer der verpflichtenden mündlichen Prüfung ohne Jahresarbeit. 3. Fächer der verpflichtenden mündlichen Prüfung mit Jahresarbeit. 4. Fächer der freiwilligen mündlichen Prüfung ohne schriftliche Prüfung. 5. Fächer der freiwilligen mündlichen Prüfung mit schriftlicher Prüfung. Bei Fächern ohne Prüfung ist die Jahresnote gleich der Endnote. 26.09.2017 8

Bildung der Prüfungsergebnisse 1. Fächer der schriftlichen Prüfung (ohne freiwillige mündliche Prüfung) Endnote Jahresnote (60%) schriftliche Prüfung (40%) Beispiel: Jahresnote: 3,4 Prüfungsnote: 1 Endnote: 3,4x0,6 + 1x0,4 = 2,44 Endnote: 2 26.09.2017 9

Bildung der Prüfungsergebnisse 2. Fächer der verpflichtenden mündlichen Prüfung ohne Jahresarbeit Endnote Jahresnote (70%) mündliche Prüfung (30%) Beispiel: Jahresnote: 3,4 Prüfungsnote: 1 Endnote: 3,4x0,7 + 1x0,3 = 2,68 Endnote: 3 26.09.2017 10

Bildung der Prüfungsergebnisse 3. Fächer der verpflichtenden mündlichen Prüfung mit Jahresarbeit Endnote Jahresnote (70%) mündliche Prüfung (15%) Jahresarbeit (15%) Beispiel: Jahresnote: 3,4 Jahresarbeit: 2 Prüfungsnote: 1 Endnote: 3,4x0,7 + 2x0,15 + 1x0,15 = 2,83 Endnote: 3 26.09.2017 11

Bildung der Prüfungsergebnisse 4. Fächer der freiwilligen mündlichen Prüfung ohne schriftliche Prüfung Endnote Jahresnote (80%) mündliche Prüfung (20%) Beispiel: Jahresnote: 4,8 Prüfungsnote: 3 Endnote: 4,8x0,8 + 3x0,2 = 4,44 Endnote: 4 26.09.2017 12

Bildung der Prüfungsergebnisse 5. Fächer der freiwilligen mündlichen Prüfung mit schriftlicher Prüfung Endnote Jahresnote (50%) schriftliche Prüfung (30%) mündliche Prüfung (20%) Beispiel: Jahresnote: 4,2 schr. Prüfung: 5 mdl. Prüfung: 4 Endnote: 4,2x0,5 + 5x0,3 + 4x0,2 = 4,4 Endnote: 4 26.09.2017 13

Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern Endnoten erzielt werden, die mindestens ausreichend (Note 4) sind. Die Prüfung ist auch bestanden, wenn bei sonst mindestens ausreichenden Leistungen ein Fach mit mangelhaft (Note 5) abgeschlossen wurde und der Prüfungsteilnehmer diese Note entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ausgleichen kann. Die Note mangelhaft kann nur durch eine mindestens befriedigende Note (3) ausgeglichen werden. In den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache können mangelhafte Leistungen nur untereinander ausgeglichen werden. In demselben Fach kann in aufeinander folgenden Jahrgangsstufen ein Notenausgleich in der Regel nicht gewährt werden. 26.09.2017 14

Prädikate Aus den Endnoten aller Fächer wird der Durchschnittswert ermittelt. Dabei werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch doppelt gewichtet. Der Durchschnitt wird dabei mathematisch auf eine Nachkommastelle gerundet. (2,42=2,4, aber 2,45=2,5) 1,0 1,2: sehr gut mit Auszeichnung 1,3 1,4: sehr gut 1,5 2,4: gut 2,5 3,4: befriedigend 3,5 4,1: bestanden Das Prädikat befriedigend berechtigt zum Übergang in die dreijährige gymnasiale Oberstufe. (Klasse 10G an unserer) 26.09.2017 15

Wiederholungsprüfung Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nicht bestanden haben, können die Jahrgangsstufe 10 bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen einmal wiederholen und nehmen dann erneut an der Abschlussprüfung teil. Nichtteilnehmer Wer ohne wichtigen Grund zur Prüfung nicht antritt oder nur teilweise teilnimmt, hat die Prüfung nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission. ( 15 MitReifVO) 26.09.2017 16