Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) I Allgemeine Bestimmungen Stand: Dezember 2012 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung [Bildungsgang der allgemeinen Schule] Es gelten die Bestimmungen der allgemeinen Schule. Der Nachteilsausgleich ist so zu gestalten, dass Art und Schwere der Behinderung Rechnung getragen wird - unabhängig von der Ursache der Behinderung. Zeugnisse bei zieldifferenter Förderung [Bildungsgang Lernen / Geistige Entwicklung] Bei zieldifferenter Förderung gilt: Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele. Sie erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte. LE 27-28, GG 34 AO-SF Eine Versetzung findet nicht statt. Die Stufenkonferenz entscheidet, in welcher Stufe der SuS im nächsten Schuljahr gefördert wird. LE 29 GG 35 (1) AO-SF Förderschwerpunkt LERNEN Ein Schriftzeugnis wird jeweils zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres ausgestellt. Alle Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern und enthalten die nach 49 Absatz 2 und 3 SchulG erforderlichen Angaben. 28 (2) AO-SF Die Schulkonferenz kann beschließen, dass in Zeugnissen ab Klasse 4 eine Bewertung des Leistungsstands in den Fächern zusätzlich mit Noten möglich ist. In diesem Fall erhalten SuS Noten in einzelnen Fächern ( 27 (4) AO-SF) gilt entsprechend). Die Entscheidung über die Noten trifft die Klassenkonferenz. 28 Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG Die Leistungsbewertung erfolgt kompetenzorientiert ohne Notenstufen. Ein Schriftzeugnis wird am Ende jeden Schuljahres ausgestellt. 35 (2) AO-SF FSP HK, SE, KM + Förderschwerpunkt LERNEN Hier gelten zudem 26 32 AO-SF. FSP HK, SE, KM + FSP Geistige Entwicklung Hier gelten zusätzlich 33 35 AO-SF. Für alle Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt: Die Zeugnisse enthalten die Bemerkung, dass die Schüler/innen sonderpädagogisch gefördert wurden. Zudem nennen die Zeugnisse den Förderschwerpunkt bzw. die Förderschwerpunkte ( 27 29 gelten entsprechend). 37 (3) AO-SF Unterrichtet die Schule in unterschiedlichen Bildungsgängen, gibt das Zeugnis auch den Bildungsgang an. VV zu 19 (19.52) AO-SF Es folgen Formulierungsvorschläge für die Zeugnisbemerkungen entsprechend den oben genannten Bestimmungen für die einzelnen Förderschwerpunkte. (S. 2-5) Vgl. Bezirksregierung Düsseldorf: Inklusion. Manual zur Erstellung eines schulischen Konzepts. Nov. 2012 Vgl. AO-SF 1.7.2012 (BASS-Auszug), Ritterbachverlag GmbH Lucassen/ SF/ Zeugnisse/ Zeugnisbemerkungen_DEZ.2012.doc 1
II Vorlagen für die Zeugniskonferenz Zeugnisbemerkungen für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in integrativen Lerngruppen [Klasse 5a/ 6a] 1. FSP GEISTIGE ENTWICKLUNG 1a) "SCHÜLER/IN X" wurde in einer integrativen Lerngruppe im Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG sonderpädagogisch gefördert und nach den Richtlinien der Schule für Geistige Entwicklung und der allgemeinen Schule unterrichtet. 1b) "SCHÜLER/IN X" hat weiterhin sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" und nimmt im kommenden Schuljahr am Unterricht der Jahrgangsstufe X teil. 2. FSP LERNEN 2a) "SCHÜLER/IN X" wurde in einer integrativen Lerngruppe im Bildungsgang LERNEN sonderpädagogisch gefördert und nach den Richtlinien der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und der allgemeinen Schule unterrichtet. 2b) "SCHÜLER/IN X" hat weiterhin sonderpädagogischen Förderbedarf und nimmt im kommenden Schuljahr am Unterricht der Jahrgangsstufe X teil. 3. FSP LERNEN / SPRACHE 3a) "SCHÜLER/IN X" wurde in einer integrativen Lerngruppe im Bildungsgang LERNEN sonderpädagogisch gefördert und nach den Richtlinien der Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache sowie den Richtlinien der allgemeinen Schule unterrichtet. 3b) "SCHÜLER/IN X" hat weiterhin sonderpädagogischen Förderbedarf und nimmt im kommenden Schuljahr am Unterricht der Jahrgangsstufe X teil. Lucassen/ SF/ Zeugnisse/ Zeugnisbemerkungen_DEZ.2012.doc 2
4. FSP SOZIALE UND EMOTIONALE ENTWICKLUNG 4a) "SCHÜLER/IN X" wurde in einer integrativen Lerngruppe nach den Richtlinien der allgemeinen Schule unterrichtet und in dem Förderschwerpunkt "SOZIALE UND EMOTIONALE ENTWICKLUNG" sonderpädagogisch gefördert. 4b) "SCHÜLER/IN X" hat weiterhin sonderpädagogischen Förderbedarf. 5. FSP SOZIALE UND EMOTIONALE ENTWICKLUNG / LERNEN 5a) "SCHÜLER/IN X" wurde in einer integrativen Lerngruppe im Bildungsgang LERNEN unterrichtet und in dem Förderschwerpunkt SOZIALE UND EMOTIONALE ENTWICKLUNG sonderpädagogisch gefördert. 5b) "SCHÜLER/IN X" hat weiterhin sonderpädagogischen Förderbedarf in den den Förderschwerpunkten LERNEN und SOZIALE UND EMOTIONALE ENTWICKLUNG. "SCHÜLER/IN X" nimmt im kommenden Schuljahr am Unterricht der Jahrgangsstufe X teil. 6. FSP HÖREN UND KOMMUNIKATION 6a) "SCHÜLER/IN X" wurde in einer integrativen Lerngruppe nach den Richtlinien der allgemeinen Schule unterrichtet und in dem Förderschwerpunkt HÖREN UND KOMMUNIKATION sonderpädagogisch gefördert. 6b) "SCHÜLER/IN X" hat weiterhin sonderpädagogischen Förderbedarf. 7. FSP HÖREN UND KOMMUNIKATION / LERNEN 7a) "SCHÜLER/IN X" wurde in einer integrativen Lerngruppe in dem Förderschwerpunkt HÖREN UND KOMMUNIKATION sonderpädagogisch gefördert und im Bildungsgang LERNEN nach den Richtlinien der Schule mit dem Förderschwerpunkt LERNEN sowie den Richtlinien der allgemeinen Schule unterrichtet. 7b) "SCHÜLER/IN X" hat weiterhin sonderpädagogischen Förderbedarf in dem/den Förderschwerpunkt/en X und nimmt im kommenden Schuljahr am Unterricht der Jahrgangsstufe X teil. Lucassen/ SF/ Zeugnisse/ Zeugnisbemerkungen_DEZ.2012.doc 3
8. FSP KÖRPERLICHE UND MOTORISCHE ENTWICKLUNG 8a) "SCHÜLER/IN X" wurde in einer integrativen Lerngruppe nach den Richtlinien der allgemeinen Schule unterrichtet und in dem Förderschwerpunkt "KÖRPERLICHE UND MOTORISCHE ENTWICKLUNG" sonderpädagogisch gefördert. 8b) "SCHÜLER/IN X" hat weiterhin sonderpädagogischen Förderbedarf. 9. FSP KÖRPERLICHE UND MOTORISCHE ENTWICKLUNG / LERNEN 9a) "SCHÜLER/IN X" wurde in einer integrativen Lerngruppe nach den Richtlinien des Bildungsgangs LERNEN unterrichtet und in dem Förderschwerpunkt "KÖRPERLICHE UND MOTORISCHE ENTWICKLUNG" sonderpädagogisch gefördert. 9b) "SCHÜLER/IN X" hat weiterhin sonderpädagogischen Förderbedarf in dem/den Förderschwerpunkt/en XX und nimmt im kommenden Schuljahr am Unterricht der Jahrgangsstufe X teil. 10. FSP SEHEN 10a) "SCHÜLER/IN X" wurde in einer integrativen Lerngruppe nach den Richtlinien der allgemeinen Schule unterrichtet und in dem Förderschwerpunkt "SEHEN" sonderpädagogisch gefördert. 10b) "SCHÜLER/IN X" hat weiterhin sonderpädagogischen Förderbedarf. Lucassen/ SF/ Zeugnisse/ Zeugnisbemerkungen_DEZ.2012.doc 4
19 (7) AO-SF: Die Klassenkonferenz kann aus zwingenden pädagogischen Gründen im Einzelfall von 21 bis 36 dieser Verordnung sowie von den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der allgemeinen Schulen über Leistungsbewertungen, Zeugnisse und Versetzungen abweichen, wenn gewährleistet bleibt, dass die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards) eingehalten werden und die Schülerin oder der Schüler auf diesem Weg das Ziel des Bildungsgangs erreichen kann. 11. Bei Ziffernzeugnis nach 19 AO-SF (bei zieldifferenter Förderung) Bei Beschluss der Schulkonferenz für ein Ziffernzeugnis für Schüler/innen mit beispielsweise dem FSP LERNEN ist folgende Zusatzbemerkung erforderlich: Im Rahmen des 19 AO-SF bekommt "SCHÜLER/IN X" aus pädagogischen Gründen auf der Basis des individuellen Lernzuwachses Ziffernnoten. Bestandteil dieses Zeugnisses ist ein Lernbericht. Kopf des Ziffernzeugnisses: Anhang zum ZEUGNIS von "Schüler/in X" weitere Bemerkung: Dieses Ziffernzeugnis stellt einen Anhang zum eigentlichen Zeugnis in Berichtsform dar und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Lucassen/ SF/ Zeugnisse/ Zeugnisbemerkungen_DEZ.2012.doc 5