Konzept: Begleitetes Wohnen

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Transkript:

Konzept: Begleitetes Wohnen (Stiftungsratsbeschluss vom 2. Dezember 2011)

1. Ausgangslage: Der Wunsch nach einer eigenen Wohnung und einem möglichst normalen Leben ist auch bei vielen Menschen mit Beeinträchtigung gross. Die SILEA ist bestrebt Menschen mit Beeinträchtigung in ihren Bedürfnissen zu unterstützen, sie jedoch auch vor Überforderung zu schützen. Somit muss die Art und Weise des Wohnens den Beeinträchtigungen der Bewohner und Bewohnerinnen Rechnung tragen und ihnen zugleich die grösst mögliche persönliche Freiheit und Selbstbestimmung gewährleisten. Förderlich ist also ein grosses Spektrum an möglichen Wohnformen anbieten zu können, welches eine Erhöhung der Lebensqualität ergibt. Daraus entsteht der Gedanke an überschaubare Wohngemeinschaften mit familiärem Charakter. Diese sollen abhängig von ihrer Selbständigkeit und ihren Ressourcen in klar festgelegtem Rahmen auf Unterstützung zugreifen können. Neben dem betreuten Wohnen in der SILEA soll das begleitete Wohnen als Erweiterung der Wohnformen ein zusätzliches Angebot sein. Es besteht die Gefahr der Vereinsamung in den eigenen vier Wänden. Einerseits wenn Spannungen und Konflikte in der Wohngemeinschaft nicht ausgetragen oder gelöst werden können. Andererseits wenn Menschen mit einer Beeinträchtigung in Studios alleine wohnen ohne einen entsprechenden sozialen Rahmen zu haben. Die SILEA bietet ein professionelles Umfeld mit moderner Infrastruktur und sinnvollen Freizeitangeboten, was uns ermöglicht, Bewohnerinnen und Bewohnern in einem begleiteten Wohnen ein sozial angemessenes Umfeld anzubieten. 2. Angebot: Das begleitete Wohnen in einer Wohngemeinschaft ist ein Angebot für 2 bis 4 Personen. Es kommt dem Bedürfnis nach selbständigem Wohnen und familiärer Gemeinschaft nach. Zudem wird die Selbständigkeit im Umgang mit den Anforderungen der Gesellschaft gefördert und gefestigt. So erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngemeinschaft für begleitetes Wohnen die Möglichkeit für eine optimale Unabhängigkeit mit einer Rückzugsmöglichkeit in ihr eigenes Zimmer. Ausnahmsweise besteht auch die Möglichkeit, dass eine Person eine eigene Wohnung hat. Wenn Notfälle passieren, ist eine Anbindung an örtlich nahe gelegene, bestehende Wohnstrukturen eine sinnvolle Lösung. Während einer Schnupperzeit in einer WG für begleitetes Wohnen mit einem freien Platz kann versuchsweise das Leben im selbständigen Wohnen getestet werden. Dadurch entsteht für einzelne Betreute der SILEA die Möglichkeit, ein Schritt in Richtung Normalität zu machen, indem wir gezielt ihre persönlichen Ressourcen nutzen und weiter entwickeln. Wir sehen einen enormen Vorteil, wenn die Wohngemeinschaft für begleitetes Wohnen nach Bedarf eine Unterstützung aus bestehenden Strukturen der SILEA nutzen kann. Als grundsätzliche Dienstleistungen der SILEA bestehen folgende Angebote: a) Gruppencoaching jede Woche, maximal 1 ½ Std, z.b. zum Zusammenleben, den Abmachungen, zur Freizeitgestaltung oder den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner. b) Im Normalfall maximal 4 h individuelle Betreuung, Mehrbetreuung ist nach Absprache möglich, wird zusätzlich abgerechnet. In erster Linie soll allen Bewohnerinnen und Bewohnern für begleitetes Wohnen aufgezeigt werden, wie sie sich persönlich und in der Wohngruppe strukturieren können, welche Fachstellen ihnen bei spezifischen Fragen weiterhelfen, wie sie mit Konflikten umgehen Seite 2 von 6

können. Es geht also darum, Anleitungen und Informationen zu geben und dadurch Sicherheit zu vermitteln und die Ressourcen für Ihre Selbständigkeit zu fördern. c) Anlaufstelle bei Notfällen (vermittelt generelle Sicherheit) d) Falls eine angrenzende Wohngruppe Kapazitäten hat, ist eine Teilnahme an der Freizeitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner im betreuten Wohnen möglich. Die Kosten der Ausflüge gehen zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner im begleiteten Wohnen. Auf eine gute Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den Angehörigen und gesetzlichen Vertretern, den Bezugspersonen und den Amtsstellen wird Wert gelegt. Die Angebote der SILEA bilden Rahmen, in dem sich das begleitete Wohnen weiter entwickeln: Personal- und Sozialdienst Hauswirtschaft mit Lebensmitteldienst, Reinigungsdienst bestehende Infrastruktur Ferien- und Freizeitgestaltung Die Begleitung ist kompetenz- und ressourcenorientiert. Sie erfasst den psychischen und physischen Gesundheitszustand der Bewohnerinnen und Bewohner in persönlichen Kontakten und Gesprächen. Sie leitet die notwendigen Massnahmen zur Verbesserung und Erhaltung ein. Im Führen eines Haushaltes bietet sie Anleitung und Hilfestellung, die den jeweiligen Ressourcen angepasst sind. Weiter umfasst ihre Aufgabe auch Administration der Begleitung, die Zusammenarbeit mit internen und externen Fachstellen sowie die Sicherstellung der Infrastruktur. Jeweils eine bestehende SILEA-Wohngruppe mit betreutem Wohnen ist für eine Wohngruppe für begleitetes Wohnen Partner. Die Wohngruppen für begleitetes Wohnen werden zeitlich gestaffelt gegründet, so dass wir aus den Erfahrungen lernen können. Die Bezugspersonenarbeit leisten die jeweiligen Gruppenleitungen, nehmen aber am Standortgespräch im Arbeitsbereich nicht teil. Bewohnerinnen und Bewohner im begleiteten Wohnen erleben Berührungspunkte ausserhalb ihrer Wohngemeinschaft mit dem betreuten Wohnen wie z.b. spontane Besuche, gemeinsame Spielabende oder gemeinsame Essen, die gegenseitig nach Absprache miteinander durch die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wohnbereich koordiniert werden, wenn Kapazitäten bestehen. 3. Zielgruppe: Als typisches Klientel für die Wohngruppe mit begleitetem Wohnen kommen Menschen mit folgenden Voraussetzungen in Frage: a) geistige, mehrfache Beeinträchtigung (IV-Rente nicht zwingend) b) grosse Selbständigkeit im Führen des Haushaltes ( zum Beispiel: Einkaufen, kochen, abwaschen, putzen) grosse Selbständigkeit in den Bereichen Freizeitgestaltung, Hygiene, Körperpflege, Kleiderauswahl c) Wunsch nach Leben in einer Wohngemeinschaft d) Bereitschaft zum Mittragen der sozialen Regeln und Normen der begleiteten Wohngruppe 4. Soziale Regeln und Normen: Für jede Wohngruppe besteht eine Hausordnung mit Abmachungen ausgehend von der bestehenden Hausordnung im Wohnbereich. Seite 3 von 6

Diese wird mindestens einmal pro Jahr mit den Begleitern besprochen, überprüft und angepasst. Als Grundsatz gilt: Wir pflegen einen respektvollen Umgang mit den Mitbewohnern und Mitarbeitenden. Die Privatsphäre von jedem einzelnen wird respektiert und mit dem Eigentum der anderen wird sorgfältig umgegangen. Die Bedürfnisse der anderen sind ebenso wichtig wie die eigenen. Alle drei Monate erfolgt eine gemeinsame Rückmelderunde der Bewohnerinnen und Bewohner und der Begleitungspersonen mit der verantwortlichen Abteilungsleitung. Das entsprechende Protokoll wird durch alle unterschrieben und ein Exemplar für alle zugänglich abgelegt. 5. Aufnahmeverfahren: Ein gegenseitiges Kennenlernen und Einverständnis ist Grundlage für einen Schnupperaufenthalt. Während des Schnupperaufenthaltes von mindestens zwei Wochen erfolgen regelmässige Gespräche Rückmelderunden mit den Begleitern und den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern. Unsicherheiten werden geklärt und unterschiedliche Wahrnehmungen dokumentiert. Nach einer Auswertungsrunde mit den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern erfolgt ein Aufnahmeentscheid. Anschliessend gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende jedes Monates. Kündigungsgründe für die SILEA sind, wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt sind. Die Bezugsperson vereinbart eine Begleitvariante, die den jeweiligen Bedürfnissen angepasst ist. Diese Absprache erfolgt schriftlich mit der Unterzeichnung des Untermietvertrages und kann jederzeit auf Ende eines Monates geändert werden. 6. Ausschlussgründe: Gefährdung der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner oder des Personals, Androhung oder Anwendung von Gewalt kann zum sofortigen Auschluss führen. Der Konsum und Handel mit Drogen oder Prostitution in der Wohngemeinschaft ebenso. Mangelnde Wohnfähigkeit, Insolvenz oder ein erhöhter Betreuungs- und / oder Pflegebedarf führen zum Ausschluss oder zu einer Weitervermittlung. Wir können keine Anschlusslösung in der SILEA garantieren, unterstützen aber, wenn das gewünscht wird, bei der Suche nach einer anderen Wohnmöglichkeit. 7. Kosten: Das begleitete Wohnen kann nicht über den Leistungsvertrag mit dem Kanton finanziert werden und ist selbsttragend zu gestalten. Die Kosten für einen Platz im begleiteten Wohnen sind in den SILEA-Tarifregelung aufgeführt. ( ungefähre Kosten siehe Beispiel Anhang 1 ) 8. Schlussbemerkungen: Durch die zusätzliche Möglichkeit des begleiteten Wohnens kann die SILEA eine alternative Wohnform anbieten, die die Breite ihrer Angebote insgesamt vergrössert. Die SILEA macht dadurch einen weitern Schritt zur sinnvollen Integration und Förderung der Selbständigkeit von Menschen mit einer Beeinträchtigung. Seite 4 von 6

Zudem gelten insbesondere folgende Konzepte: Betriebs- und Betreuungskonzept Konzept Freundschaft und Sexualität Konzept Gewaltprävention und Umgang mit Gewalt Thun, den 2. Dezember 2011 Namens des Stiftungsrates Präsidentin: Leistungen an Betreute: Heidi Meyer Toni Genna Seite 5 von 6

Anhang 1: Ungefähre Kostenaufstellung: Miete pro Monat max. Fr. 1100.- anteilig nach Bewohner A Konto Nebenkosten p. Mt. inkl. Rollstuhlgängigkeit notwendig Fr. 300.- Gruppencoaching 1 ½ St pro Woche Individuelle Betreuug 2 ½ Std pro Woche Total 4 h pro Woche / 16 h pro Monat Fr. 640.- Zusätzliche individuelle Beratung durch SILEA Fr.40.- pro Stunde Verpflegung eigenes Budget Haushalt eigenes Budget Kleider eigenes Budget Freizeit eigenes Budget } Fr. 1587.50 EL Haushaltshilfe max. Fr. 400.- max. Fr. 25.- pro Stunde Krankenkasse Fr. 354.- Seite 6 von 6