April 2015 Seite 1 von 7 Vergleich Barmenia SoloBU Continentale premiumbu Wir haben einige Bestandteile der Tarifbestimmungen des Tarifes B1 der Continentale premiumbu genauer unter die Lupe genommen und den Regelungen der Barmenia SoloBU gegenübergestellt. Hier das Ergebnis im Kurzüberblick: Barmenia 38 1 - - Continentale 21 10 8-1. Maximale jährliche BU-Rente für Schüler / Studenten Vor Vertragsabschluss max.12.000 EUR mind. 15 Jahre max.18.000 EUR max. 12.000 EUR nur gegen EU versicherbar Umstellung auf BU-Schutz bei erstmaliger Aufnahme einer Berufstätigkeit/ Studium max. 15.000 EUR unter Angabe der Fachrichtung max. 12.000 EUR für Studenten der Fachrichtung Lehramt, Musik, Sport und künstlerische Ausrichtungen Azubis / Hausfrauen max. 12.000 EUR max. 15.000 EUR max. 12.000 EUR max. 12.000 EUR 2. Kein ärztliches Zeugnis bei einer jährlichen BU-Rente in Höhe von 30.000 EUR 3. Beitragsdynamik / Leistungsdynamik kein ärztliches Zeugnis bis 24.000 EUR BU-Rente erforderlich 4. Überschussverwendungsformen vor / im BU-Fall Verrechnung / Fondsanlage / Sofortbonus / verzinsliche Ansammlung 2 % 5 % 1 % 3 % (in 0,5 % Schritten) 2 % 5 % oder im gleichen Verhältnis wie Verbraucherpreisindex, mind. 2 % max. 6 % 0,5 % 3 % (in 0,5 % Schritten) Bonusrente / Fondsanlage / verzinsliche Ansammlung 5. Variable Beitragszahlung möglich Flexible Umstellungsmöglichkeit von variabler auf konstante Beitragszahlung. Umstellungstermin muss nicht bei Vertragsabschluss festgelegt werden, sondern kann bedarfsgerecht erfolgen. Keine Begrenzung auf ein Höchstalter. bei Umstellung auf konstante Beiträge ist der nachträgliche Einschluss der Beitragsdynamik möglich
April 2015 Seite 2 von 7 6. Uneingeschränkte Absicherung von Azubis gegen BU Azubis werden bei Vertragsabschluss nach ihrem Ausbildungsberuf eingestuft und haben sofort den vollen BU-Schutz für den zu erlernenden Beruf. 7. Uneingeschränkte Absicherung von Studenten gegen BU Studenten werden bei Vertragsabschluss nach der Fachrichtung ihres Studiums eingestuft und haben sofort den vollen BU-Schutz. 8. Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine erweiterte Infektionsklausel ohne Berufseinschränkung Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn der versicherten Person von einer Behörde ein vollständiges oder teilweises berufliches Tätigkeitsverbot auferlegt wird, oder der Hygieneplan eines anerkannten Hygienikers gewisse Tätigkeiten untersagt. 9. Nachversicherungsgarantie mit Anlass Während der Vertragslaufzeit BU liegt erst vor, wenn die VP ihre zuletzt betriebene Berufsausbildung nicht mehr fortsetzen kann BU liegt erst vor, wenn die VP ihr zuletzt betriebenes Studium nicht mehr fortsetzen kann gilt nur bei vollständigem Tätigkeitsverbot durch behördliche Anordnung ohne Anlass In den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit. Voraussetzung: Die versicherte Person hat zum Erhöhungszeitpunkt das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet. 10. Verzicht auf 19 VVG bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung die Höhe der BU-Rente ist auf den bei Vertragsabschluss ausgeübten Beruf begrenzt Schüler, Studenten und Azubis können bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit die BU-Rente um bis zu 50 % erhöhen 11. Beitragsstundung für zwölf Monate unter Beibehaltung der vereinbarten BU-Rente 12. Wiederinkraftsetzung innerhalb von zwölf Monaten nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich Im Leistungsfall 13. Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate 14. Leistung rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit auch bei verspäteter Meldung Voraussetzung: Rückkaufswert oder Guthaben aus angesammelten Überschussanteilen mind. in Höhe der zu stundenden Beiträge vorhanden nur für sechs Monate möglich Voraussetzung: Der Beitrag für das erste VJ wurde vollständig bezahlt und die verbleibende Beitragszahlungsdauer nach Ablauf der Stundung beträgt noch mind. ein Jahr
April 2015 Seite 3 von 7 15. Karenzzeiten möglich 6, 12, 18, 24 Monate Anrechnung innerhalb von 24 Monaten bei erneuter BU auf Grund der gleichen Ursache. Während der Karenzzeit entfällt die Beitragszahlungspflicht. 16. Bedingungsgemäßer Verzicht auf die abstrakte Verweisung Abstrakte Verweisung heißt: Der Kunde könnte einen anderen Beruf ausüben, den er auf Grund seiner Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann und der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Der Versicherer verweist ihn auf diesen Beruf und stellt aus diesem Grund die BU- Leistung ein. 17. Bedingungsgemäßer Verzicht auf die konkrete Verweisung Konkrete Verweisung heißt: Der Kunde übt tatsächlich einen anderen Beruf aus, den er auf Grund seiner Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann und der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Der Versicherer stellt aus diesem Grund die BU-Leistung ein. 1 18. Leistung bei Berufsunfähigkeit infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall Bei der Definition des Kräfteverfalls wird auf die Einschränkung "mehr als altersentsprechend" verzichtet. 19. Erwerbsminderungsrente gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständisches Versorgungswerk = Berufsunfähigkeit 20. BU in Folge von Pflegebedürftigkeit BU Leistungen werden auch erbracht, wenn für festgelegte Activities of Daily Living (ADL) Hilfe benötigt wird. Häufig werden folgende ADLs zu Grunde gelegt: Fortbewegen im Zimmer Aufstehen und Zubettgehen An- und Auskleiden Waschen, Kämmen oder Einnehmen von Mahlzeiten Rasieren und Getränken Verrichten der Notdurft 21. Zinslose Stundung der Beiträge bis zur endgültigen Entscheidung der Leistungspflicht 22. Sofortzahlung einer zusätzlichen BU-Leistung bei Eintritt der BU von sechs Monatsrenten ohne Summenbegrenzung Zahlung einer Übergangshilfe von sechs Monatsrenten bei Feststellung der BU (sofern vereinbart). 23. Einmalzahlung einer zusätzlichen BU-Leistung bei Wegfall der BU von sechs Monatsrenten ohne Summenbegrenzung Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten bei Wegfall der BU. Tritt innerhalb von zwölf Monaten wieder eine BU ein, wird die Wiedereingliederungshilfe nur angerechnet, wenn die neue BU auf der gleichen Ursache beruht wie die vorangegangene. 24. Beratung zu Fragen der medizinischen Rehabilitation und beruflichen Reintegration durch entsprechende Spezialisten zwei von sechs ADLs Voraussetzung: verbleibende Leistungsdauer mindestens zwölf Monate 3 bis 24 Monate (in drei-monatsschritten) möglich, bei erneuter BU wird die bereits zurückgelegte Karenzzeit innerhalb von vier Jahren angerechnet, wenn BU vor Ablauf der Karenzzeit endete keine Karenzzeit möglich, wenn das Sofortkapital vereinbart wurde zwei von sechs ADLs oder bei mittelschwerer Demenz nach GDS 5 nach Reisberg optionales Sofortkapital, Höhe: sechs Monatsrenten, nur einmalige Leistung während der Versicherungsdauer Voraussetzung: verbleibende Leistungsdauer noch mindestens ein Jahr, tritt innerhalb eines Jahres nach dem Ende der Leistungspflicht wieder eine BU ein wird die Wiedereingliederungshilfe angerechnet
April 2015 Seite 4 von 7 25. Leistung auch bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen im Straßenverkehr 26. Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung gilt auch bei einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille 27. Laufender Überschussanteilsatz im BU-Fall Bei einer vereinbarten monatlichen BU-Rente von 1.000 EUR, einer BU-Rentenzahlungsdauer von 30 Jahren und der Überschussverwendung Bonus erhält der Kunde von der Barmenia durch die höhere Überschussbeteiligung ca. 4.000 EUR mehr Rente als von der Continentale. 28. Keine zeitlich befristeten Anerkenntnisse im BU-Leistungsfall 2,05 % 2,00 % 29. Regelung zur Umorganisation Umorganisation darf keinen erheblichen Kapitaleinsatz erfordern ansonsten ist sie nicht zumutbar und der Kunde erhält die vereinbarte BU-Leistung. Einkommensminderung darf nicht mehr als 20 % betragen Eine Einkommensminderung um mehr als 20 % des durchschnittlichen jährlichen Einkommens der letzten drei Jahre ist in jedem Fall nicht zumutbar. Verzicht auf die Umorganisationspflicht des Arbeitsplatzes bei leitenden Angestellten/weisungsgebundenen Mitarbeitern Beteiligung an Umorganisationskosten - Umorganisationshilfe Entfällt die Leistungspflicht auf Grund einer Umorganisation, beteiligt sich der Versicherer an den angefallenen Umorganisationskosten mit bis zu sechs Monatsrenten. 30. Die Mitwirkungspflicht des Versicherten beschränkt sich lediglich auf zumutbare Untersuchungen und Behandlungen Der Versicherer verlangt keine operative Behandlungen, spezielle Therapien wie Chemo- oder Strahlentherapie oder medikamentöse Behandlungen, mit denen regelmäßig unangemessen hohe Nebenwirkungen einhergehen. einmalig in begründeten Einzelfällen für 12 Monate möglich Umorganisation ist zumutbar, wenn sie "betrieblich und wirtschaftlich sinnvoll" ist gilt für Selbstständige und Freiberufler Höhe: sechs Monatsrenten max. 15.000 EUR Verzicht nur auf operative Behandlungsmaßnahmen 1 Ein Verzicht auf die konkrete Verweisung ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, da der Kunde in diesem Fall einen Beruf tatsächlich ausübt, der seiner Ausbildung, seinen Fähigkeiten und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Es besteht also gar keine Versorgungslücke, die durch die Zahlung der BU-Rente geschlossen werden muss.
April 2015 Seite 5 von 7 Weitere Tarifleistungen der Continentale premiumbu Nichtrauchervergünstigung Die Continentale differenziert bei der Antragstellung nach "Raucher" bzw. "Nichtraucher" ohne eine Nachmeldepflicht. Für Nichtraucher ergeben sich somit günstigere Beiträge. Beispiel: Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, Geburtsdatum: 12.02.1985, Beginn: 01.03.2015, Endalter: 67 Jahre, versicherte BU-Rente: 1.000 EUR, Überschussverwendung: Beitragsverrechnung monatlicher Beitrag für einen Nichtraucher: 79,82 EUR brutto 47,89 EUR netto monatlicher Beitrag für einen Raucher: 86,35 EUR brutto 51,81 EUR netto Anm.: Der Status "Raucher" bzw. "Nichtraucher" hat in der BU ein deutlich geringeres Differenzierungspotenzial als z. B. in der Risikolebensversicherung. Daher verzichtet die Barmenia darauf. Option: Pflege-Paket Das Pflege-Paket ergänzt den Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit um die beiden Komponenten "lebenslange Pflegerente" und eine "Option auf eine Pflegerentenversicherung". Das Pflege-Paket ist mit einem Mehrbeitrag verbunden (siehe auch Beiträge für die Continentale premiumbu). Lebenslange Pflegerente Wird die versicherte Person während der BU-Versicherungsdauer pflegebedürftig, erhält sie zusätzlich zur vereinbarten BU-Rente eine lebenslange Pflegerente. Die Höhe entspricht der vereinbarten BU-Rente zum Zeitpunkt des Eintritts der Pflegebedürftigkeit, max. 3.500 EUR monatlich. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person bei zwei von sechs ADLs täglich Hilfe benötigt oder mindestens eine mittelschwere Demenz nach GDS 5 nach Reisberg vorliegt. Option auf eine Pflegerentenversicherung Durch diese Option kann die versicherte Person ohne eine erneute Gesundheitsprüfung eine Pflegerentenversicherung abschließen. Die versicherte Person kann die Option nach dem fünften Versicherungsjahr (aufgeschobene Pflegerentenversicherung) ausüben. Ansonsten erfolgt eine Umstellung automatisch zum Ablauf des BU-Vertrages (sofort beginnende Pflegerentenversicherung), sofern die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt keine lebenslange Pflegerente erhält. Die Pflegerente entspricht der zuletzt versicherten BU-Rente, max. 2.000 EUR monatlich. Wird die VP während der Versicherungsdauer der dann abgeschlossenen Pflegerentenversicherung pflegebedürftig, werden folgende Leistungen erbracht: 100 % der vereinbarten Pflegerente bei 6 von 6 ADLs oder bei mittelschwerer Demenz, 75 % der vereinbarten Pflegerente bei 4 oder 5 von 6 ADLs und 50 % der vereinbarten Pflegerente bei 3 von 6 ADLs. Der zu zahlende Beitrag wird nach der dann gültigen Pflegerentenversicherung und der Risikoeistufung der versicherten Person bei der BU-Versicherung berechnet. Anm.: Bei dieser Option ist zum heutigen Zeitpunkt der Beitrag für die Pflegerentenversicherung ungewiss, da auch der Zeitpunkt der Ausübung der Option - noch während der BU-Versicherungsdauer oder erst bei Ablauf der BU-Versicherungsdauer - durch die versicherte Person noch ungewiss ist. Unklar ist auch, warum die Option erst nach dem fünften Versicherungsjahr ausgeübt werden kann und nicht schon bei Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Ausübung der Option auf Abschluss einer Pflegerentenversicherung könnte dadurch bei der versicherten Person in Vergessenheit geraten. Des Weiteren wäre ein Abschluss der Pflegerentenversicherung in jungen Jahren von Vorteil, da die versicherte Person somit ein jüngeres Eintrittsalter als bei Ablauf der BU-Versicherungsdauer hätte.
April 2015 Seite 6 von 7 Option: Plus-Paket Das Plus-Paket enthält die drei Komponenten "Gelbe-Schein-Regelung" bei Arbeitsunfähigkeit, ein "Pflege-Sofortkapital" und eine "Option auf eine Risikoversicherung". Das Plus-Paket ist mit einem Mehrbeitrag verbunden (siehe auch Beiträge für die Continentale premiumbu. Gelbe-Schein-Regelung Die versicherte Person erhält bei ärztlich bescheinigten und ununterbrochenen Krankschreibungen von mindestens 6 Monaten eine Rente in Höhe der BU-Rente für max. 18 Monate. Für diesen Zeitraum entfällt die Beitragszahlungsflicht. Eine Bescheinigung muss mindestens von einem Facharzt der entsprechenden Fachrichtung ausgestellt werden. Die AU-Leistung kann aber nur beantragt werden, wenn zeitgleich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden. Dazu sind u. a. ausführliche ärztliche Berichte von der versicherten Person einzureichen. Bei der Continentale reicht somit das Einreichen der Krankschreibungen allein nicht aus. Dadurch entfällt für die versicherte Person auch die "vereinfachte" Beantragung der AU-Leistung. Eine für die BU vereinbarte Karenzzeit gilt auch für die AU-Leistung und wird auf die max. Leistungsdauer von 18 Monaten angerechnet. Hat die versicherte Person also eine Karenzzeit von 18 Monaten oder mehr vereinbart, kann sie gar keine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit in Anspruch nehmen. Pflege-Sofortkapital Die versicherte Person erhält bei Pflegebedürftigkeit während der BU-Versicherungsdauer ein einmaliges Pflege-Sofortkapital in Höhe von sechs BU-Monatsrenten. Auch bei Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen der versicherten Person erhält die versicherte Person ein Pflege-Sofortkapital. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person oder ein naher Angehöriger bei zwei von sechs ADLs täglich Hilfe benötigt oder mindestens eine mittelschwere Demenz nach GDS 5 nach Reisberg vorliegt. Zu den nahen Angehörigen gehören der Ehegatte oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes sowie kindergeldberechtigte Kinder. Die Wartezeit beträgt in diesem Fall drei Jahre. Ausnahme: bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit entfällt die Wartezeit. Option auf eine Risikoversicherung Die versicherte Person kann bei den folgenden Ereignissen innerhalb von sechs Monaten einmalig eine Risikolebensversicherung abschließen: Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie oder die Geburt bzw. Adoption eines Kindes. Diese Option kann innerhalb der ersten 15 Jahre nach Versicherungsbeginn oder bis zum 45. Lebensjahr ausgeübt werden. Voraussetzung: Es wurde noch keine BU- Leistung beantragt bzw. der Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten. Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung darf max. das Zehnfache der jährlichen BU-Rente betragen, jedoch nicht mehr als 250.000 EUR. Der zu zahlende Beitrag für die Risikolebensversicherung bemisst sich nach den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt der Optionsausübung. Anm.: Die versicherte Person kann das Plus-Paket nur mit den drei Komponenten gebündelt vereinbaren. Diese haben auf den ersten Blick nichts mit den eigentlichen Bestandteilen einer BU-Absicherung zu tun (z. B. das Pflege-Sofortkapital bei Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen). Der nicht unerhebliche Mehrbeitrag (siehe auch Beiträge für die Continentale premiumbu) muss aber trotzdem für alle drei Komponenten bezahlt werden. Dadurch ist das Plus-Paket sehr unflexibel, da die versicherte Person den gewünschten Versicherungsschutz nicht bedarfsgerecht vereinbaren kann.
April 2015 Seite 7 von 7 Beiträge für die Continentale premiumbu Beispiel: Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, Geburtsdatum: 12.02.1985, Beginn: 01.03.2015, Endalter: 67 Jahre, versicherte BU-Rente: 1.000 EUR, Überschussverwendung: Beitragsverrechnung, Nichtraucher monatlicher Beitrag für premiumbu: 79,82 EUR brutto 47,89 EUR netto monatlicher Beitrag mit Pflege-Paket: 98,98 EUR brutto 59,38 EUR netto monatlicher Beitrag mit Plus-Paket: 91,79 EUR brutto 55,07 EUR netto monatlicher Beitrag mit beiden Paketen: 110,95 EUR brutto 66,57 EUR netto Die Übersicht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Quellen sind Internetveröffentlichungen, Pressemitteilungen, Prospekte, Druckstücke wie z. B. AVB und vieles mehr. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen können wir nicht gewährleisten.