IHK Reihe: Ich mache mich selbstständig Branchen Informationen - kompakt Hausmeisterservice Facility Management Stand: Mai 2014 Seite 1
Ansprechpartner der IHK Cottbus Industrie- und Handelskammer Cottbus 03046 Cottbus Goethestraße 1 Tel.: 0355 365-0 Fax: 0355 365-266 e-mail: ihk@cottbus.ihk.de Internet: www.cottbus.ihk.de Geschäftsstellen: 03046 Cottbus/Spree-Neiße Heidrun Schöpe Goethestraße 1 Geschäftsstelle Cottbus/Spree-Neiße Tel.: 0355 365-0 Tel.: 0355 365-2503 Fax: 0355 365-266 e-mail: schoepe@cottbus.ihk.de 12529 Schönefeld Carmen Struck Mittelstraße 5 Geschäftsstelle Schönefeld Tel.: 0355 365-3101 Tel.: 0355 365-3102 Fax: 0355 36526-3101 e-mail: struck@cottbus.ihk.de 01968 Senftenberg Marcel Petermann Schulstraße 2-8 Geschäftsstelle Senftenberg Tel.: 0355 365-3201 Tel.: 0355 365-3202 Fax: 0355 36526-3201 e-mail: petermann@cottbus.ihk.de 04914 Herzberg Stefanie Richter Torgauer Straße 44-47 Geschäftsstelle Herzberg Tel.: 0355 365-3301 Tel.: 0355 365-3302 Fax: 0355 36526-3301 e-mail: richter@cottbus.ihk.de Seite 2
Einleitung Im Rahmen der Planung zur Existenzgründung ist es wichtig, sich einen Überblick über das bestehende Angebot und den Bedarf zu verschaffen. Dabei übernehmen die Industrie- und Handelskammern die wichtige Aufgabe der umfassenden Beratung der Unternehmen und Existenzgründer. Inhalte der Beratung sind u.a. die Möglichkeiten der öffentlichen Finanzierungshilfen, Fragen des Gewerberechts, allgemeine Rechtsfragen, Markt- und Wettbewerbschancen, Standortfragen, etc. Die Industrie- und Handelskammer Cottbus bietet darüber hinaus angehenden und bestehenden Unternehmen vertiefende Beratungsgespräche an. Außerdem halten wir ein umfangreiches Informationsund Seminarangebot vor. Das Spektrum reicht dabei von Gründerseminaren bis hin zu fachspezifischen Veranstaltungen. Hinweis: Diese Daten stellen Basisinformationen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Inhaltsverzeichnis Seite Ansprechpartner der IHK Cottbus... 2 Einleitung... 3 Dienstleistung Hausmeisterservice... 3 Aufgaben... 4 Startkosten... 4 Startphase... 4 Arbeitsablauf... 5 Rechtliche und persönliche Voraussetzungen... 5 Dienstleistung Hausmeisterservice Im Zeitalter der Ausgliederung bestimmter Bereiche lassen viele Unternehmen sogenannte betriebsfremde Arbeiten durch selbständige Dienstleister erledigen. Der zunehmende Kostendruck zwingt Unternehmen, Institutionen und Kommunen, eigene Dienstleistungen zu privatisieren, unter anderem die Arbeit der Hausmeister. Auch die Hausverwaltungen werden noch stärker mit gewerblichen Hausmeisterdiensten zusammenarbeiten. Besonders Hausverwalter, Eigentümergemeinschaften und Immobilienbesitzer schätzen es, wenn sie sich mit ihren Wünschen an nur einen Ansprechpartner wenden können, der die Objekte umfassend betreut. Seite 3
Aufgaben Im Rahmen seiner Tätigkeit übernimmt der Hausmeister die Aufgabe, für Hauseigentümer die Betreuung der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen. Dafür hat er sich umfangreich zu informieren, welche Arbeiten durch ihn übernommen werden dürfen und für welche eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Im Rahmen des Hausmeisterservices sind zulassungspflichtige Tätigkeiten (Anlage A der Handwerksordnung) wie das Mauern einer Wand oder die Durchführung von Elektroarbeiten nicht erlaubt. Nur mit entsprechender fachlicher Qualifikation (z.b. Meisterbrief) und der Eintragung in die Handwerksrolle können diese Tätigkeiten ausgeführt werden. Das Merkblatt (Dokument-Nr. 2497) des Bereiches Recht und Steuern bietet einen kompakten Überblick zum Aspekt der Abgrenzung zum Handwerk. Startkosten Die Leistungen, die den Kunden vertraglich zugesichert werden, bestimmen die Höhe der Startkosten. Vor dem Start in die Selbstständigkeit muss unbedingt der Bedarf an Maschinen und Geräten durch Vorgespräche mit Ihren zukünftigen Auftraggebern geklärt werden. In den meisten Fällen müssen die Maschinen und Geräte selbst gekauft werden. Der Start von zu Hause aus bietet den Vorteil, dass die Betriebskosten gering gehalten werden können. Mitarbeiter sollten nur nach Bedarf eingestellt werden. Bei den Startkosten sind zu beachten: Gründerkosten (Gewerbeanmeldung, Versicherungen, Beiträge), Räume (kleiner Lagerraum/kleine Werkstatt, Miete, Strom, Wasser, Büroausstattung: Telefon, Fax, Computer mit Internetanschluss, Tische, Stühle, usw.), Fahrzeuge (Anschaffungskosten, Versicherung, Steuern, Reparaturkosten, laufende Kosten), Maschinen und Anlagen (Werkzeuge und diverse Kleinmaschinen je nach Leistungsangebot), Akquisition (Medien, Internet, Flyer, mobile Werbung), Personalkosten und Reserven. Schließen Sie auf jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Diese Versicherung schützt Sie vor Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter im Einsatz verursachen. Startphase Die Anlaufphase ist eine schwierige Zeit, in der die finanzielle Situation starken Schwankungen unterliegt. Ein bis zwei Jahre muss der Existenzgründer finanziell überbrücken können, bis sein Kundenstamm gefestigt ist. Je qualifizierter und zuverlässiger das Unternehmen seine Leistungen erbringt, desto eher können auch höhere Lohnkosten verkraftet werden. Das richtige Verhältnis zwischen Arbeitsleistungen und der Lohnanpassung trägt zu einer guten Motivation der Mitarbeiter und damit auch zu einem guten Betriebsklima bei. Motivierte Mitarbeiter sind meist auch zuverlässiger und bleiben dem Unternehmen länger erhalten. Seite 4
Vom Wachstumsdrang des Unternehmens hängt auch der Gewinn ab. Die Wachstumsrate ist von verschiedenen Bedingungen abhängig, u. a.: 1. von der Zahl der zu betreuenden Objekte, 2. von Umfang und Art der Tätigkeiten, 3. von der Qualifikation und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter und 4. von den kaufmännischen Fähigkeiten. In jeder Branche gibt es Faktoren, die über Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens entscheiden. Bereits im Konzept müssen diese in Form von Zielvorgaben berücksichtigt werden. Entsprechende Erfolgsfaktoren sind eine umfangreiche Akquisition, eine gewissenhafte Organisation, hohe Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit, kaufmännisches Know-how sowie geeignetes Personal. Arbeitsablauf Vereinbaren Sie mit Ihren zukünftigen Kunden einen Besichtigungstermin an dem Objekt, das Sie betreuen sollen. Besprechen Sie mit ihm detailliert die zu erledigenden Arbeiten. Vermessen Sie die vorhandenen Flächen und halten Sie jede Tätigkeit genau fest, die Sie in Ihr Angebot mit aufnehmen. Anhand einer Aufstellung und des Aufmaßes erarbeiten Sie Ihr Angebot. Besonders die Kalkulation benötigt viel Erfahrung. Daher haben Sie als Gründer besonders gute Chancen, wenn Sie selbst schon einmal in einem Gartenbaubetrieb oder Gebäudereinigungsunternehmen gearbeitet haben und die Arbeitszeiten am einzelnen Objekt abschätzen können. Rechtliche und persönliche Voraussetzungen Die Eröffnung und selbständige Führung eines Hausmeister-Services wird durch keinerlei spezielle Rechtsvorschriften eingeschränkt. Der Beginn der gewerblichen Tätigkeit muss bei dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Gleich ob der Hausmeister nebenberuflich oder voll einsteigen will, ist die Gewerbeanmeldung erforderlich. Das Gewerbeamt informiert das zuständige Finanzamt sowie die Industrie- und Handelskammer über die Existenzgründung. Die Gewerbeanmeldung kann folgende Arbeitsbereiche umfassen: 1. Kehrdienst von Hof, Straße und Gehweg 2. Überwachung der Ordnung und des einwandfreien Gesamtzustandes der betreuten Wohnanlage 3. Überwachung der Garagen/Tiefgaragen 4. Überwachung der Müllanlagen und der Gemeinschaftsräume 5. Betreuung von Grün- und Gartenanlagen 6. Überwachung der Heizungsanlagen sowie der Brennstoffvorräte 7. Ausführung von Kleinstinstandsetzungen 8. Winterdienst 9. Sonstige Vereinbarungen Hausmeister und ihre Mitarbeiter sollten über handwerkliches Geschick verfügen. Überwiegend handelt es sich um körperlich belastende Tätigkeiten, die eine flexible Arbeitszeit und eine gewisse Bereitschaft zur Nachtarbeit bzw. Arbeit an allen Wochen- und Feiertagen voraussetzt. Seite 5