AUS-, FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG. Personzentrierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie



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AKADEMIE FÜR BERATUNG UND PSYCHOTHERAPIE A-1030 Wien, Dißlergasse 5/4, Tel: +43 1 / 713 77 96, Fax: +43 1 / 718 78 32, office@ips-online.at AUS-, FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG Personzentrierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie AKADEMIE FÜR BERATUNG UND PSYCHOTHERAPIE IPS INSTITUT FÜR PERSONZENTRIERTE STUDIEN DER APG Arbeitsgemeinschaft Personenzentrierte Psychotherapie, Gesprächsführung und Supervision Vereinigung für Beratung, Therapie und Gruppenarbeit www.ips-online.at

2 INHALTSVERZEICHNIS AUS-, FORT- UND WEITERBILDUNG K. PERSONZENTRIERTE KINDER- UND JUGENDLICHEN-PSYCHOTHERAPIE Übersicht 3 I. Qualitätsstandards 4 II. Curriculare Ziele 4 III. Teilnehmer und Teilnehmerinnen 5 IV. Aufnahmevoraussetzungen, Anrechnung, Zertifikat 5 V. Qualifikationsziele 7 VI. Dauer 9 VII. Inhalte und Umfang der Ausbildung 9 VIII. Durchführung 10 2 Aus-, Fort- & Weiterbildung des IPS Personzentrierte Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapie

3 K. AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND WEITERBILDUNG DES IPS PERSONZENTRIERTE KINDER- UND JUGENDLICHEN- PSYCHOTHERAPIE 1 ÜBERSICHT Curriculare Ziele a. Schwerpunktsetzung im Rahmen des Psychotherapeutischen Fachspezifikums für Ausbildungsteilnehmer und Ausbildungsteilnehmerinnen b. Methodenspezifische Fortbildung für person- oder klientenzentrierte Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen c. Weiterbildung im Sinne der zielgruppenorientierten Spezialisierung für alle Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen d. Curriculum irregulare für Personen in oder nach anderen einschlägigen Ausbildungen zum Erwerb entsprechender Beratungskompetenz Umfang und Dauer Insgesamt mindestens 400 Stunden (200 Stunden Veranstaltungen und 200 Stunden Praxis) über mindestens zwei Jahre. Selbsterfahrung: mind. 20 Stunden Theorie: mind. 100 Stunden + Literaturstudium + schriftliche Arbeit Supervision: mind. 80 Stunden, davon mind. 25 Stunden Einzelsupervision Praxis: mind. 200 Std. therap. Arbeit, dav. mind. 150 Std. in mind. 3 Einzeltherapien Für Personen ohne person-/klientenzentrierte Vorbildung kommen weitere Stunden hinzu (siehe VII). Anrechnungsregelungen: siehe IV. 1 Beschlossen am 20.1.2005. Fassung vom 6.6.2005 Aus-, Fort- & Weiterbildung des IPS Personzentrierte Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapie 3

4 I. QUALITÄTSSTANDARDS 1. Internationale und fachspezifische Standards Das Curriculum entspricht den internationalen Prinzipien personzentrierter Aus-, Fort- und Weiterbildungen (das IPS ist als einzige österreichische person- oder klientenzentrierte Einrichtung Mitglied des Personzentrierten Weltverbandes WAPCEPC, dessen Kriterien es erfüllt: http://www.pce-world.org), den Standards, die vom Network of the European Associations for Person-Centered and Experiential Psychotherapy and Counseling (NEAPCEPC), dessen Mitglied das IPS ist, festgesetzt sind (http://www.pce-europe.org/ntraininggerm.htm), den Rahmenbestimmungen und Aus-, Fort- und Weiterbildungsprinzipien des IPS der APG (http://www.ips-online.at) 2. Nationale und rechtliche Standards Das Curriculum entspricht den Anforderungen des österreichischen Psychotherapiegesetzes (BGBl.Nr. 361/1990) und der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit (März 2000; veröffentlicht im Psychotherapie Forum & auf http://members.mcnon.com/pfs0/siteslaws.htm). II. CURRICULARE ZIELE Dieses Curriculum dient sowohl der Schwerpunktsetzung im Rahmen des Psychotherapeutischen Fachspezifikums als auch als Fort- und Weiterbildung (Zusatzausbildung, Spezialisierung) für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Es kann absolviert werden als a. Schwerpunktsetzung im Rahmen des Psychotherapeutischen Fachspezifikums des IPS der APG für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ausbildung, b. methodenspezifische Fortbildung für person- oder klientenzentrierte Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (laut Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des Bundesministeriums I.2; II.B) im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung für Psychotherapeuten und Pychotherapeutinnen, c. Weiterbildung im Sinne der zielgruppenorientierten Spezialisierung für person- oder klientenzentrierte und alle anderen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (laut Fortund Weiterbildungsrichtlinie des Bundesministeriums, I.3 und III.B), d. Curriculum irregulare für Personen in oder nach anderen einschlägigen Ausbildungen zum Erwerb entsprechender Beratungskompetenz als außerordentliche Hörer oder Hörerinnen. 4 Aus-, Fort- & Weiterbildung des IPS Personzentrierte Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapie

5 III. TEILNEHMER UND TEILNEHMERINNEN Dieses Curriculum ist daher in dem entsprechender Weise Personen zugänglich, a. die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Ausbildung in einem person- oder klientenzentrierten Fachspezifikum befinden, als Schwerpunktsetzung b. die eine person- oder klientenzentrierte Ausbildung abgeschlossen haben (als methodenspezifische Fortbildung) c. die in die Psychotherapeuten/-therapeutinnen -Liste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen sind (als Weiterbildung / Spezialisierung) d. Darüber hinaus ist die Teilnahme als außerordentlicher Hörer bzw. außerordentliche Hörerin (Curriculum Irregulare) anderen Personen möglich, die über eine besondere Eignung und einen entsprechenden Ausbildungs und Erfahrungsstand verfügen, etwa Angehörige beratender, therapeutischer, pädagogischer oder pastoraler Berufe, Personen in einschlägigen Ausbildungen oder diesen gleichzuhaltende Personen. Ob eine solche Eignung vorliegt, wird im Rahmen des Aufnahmeverfahrens festgestellt. Eine psychotherapeutische Tätigkeit ist diesen Personen nur gestattet, wenn sie in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen sind. IV. AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN, ANRECHNUNG, ZERTIFIKAT (DIPLOM) a. Schwerpunktsetzung in der Ausbildung Personen, die unter III.a. fallen, können aufgenommen werden, sobald sie die Bescheinung erhalten haben, dass sie zur Ausübung von Psychotherapie als Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision berechtigt sind. Veranstaltungen, die vorher im Rahmen des Fachspezifikums absolviert wurden, können angerechnet werden, wenn sie die erforderlichen Inhalte abdecken und nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen). Für die Aufnahme ist je ein Gespräch mit zwei dafür befugten Ausbildern oder Ausbilderinnen zu führen. Im Falle der erfolgreichen Absolvierung wird im Zertifikat zum erfolgreichen Abschluss des Fachspezifikums vermerkt, dass die Ausbildung mit der Schwerpunktsetzung in Personzentrierter Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie erfolgt ist, und eine entsprechende Eignung gemäß Psychotherapiegesetz wird bestätigt. b. Methodenspezifische Fortbildung Aus-, Fort- & Weiterbildung des IPS Personzentrierte Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapie 5

6 Personen, die unter III.b. fallen, können Elemente ihrer Ausbildung im Sinne einer Schwerpunktsetzung angerechnet werden, wenn sie die erforderlichen Inhalte abdecken und nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Für die Aufnahme ist je ein Gespräch mit zwei dafür befugten Ausbildern oder Ausbilderinnen zu führen. Hat der Fortbildungswerber bzw. die werberin die fachspezifische Ausbildung nicht beim IPS der APG abgeschlossen oder liegt der Ausbildungsabschluss mehr als 7 Jahre zurück, so ist zusätzlich eine personzentrierte Selbsterfahrungsgruppe unter Leitung eines Ausbilders oder einer Ausbilderin des IPS als Entscheidungsseminar (35 Stunden) zu absolvieren. Im Falle der erfolgreichen Absolvierung wird ein Zertifikat (Diplom) ausgestellt, das die Eignung gemäß Psychotherapiegesetz und ministerieller Fortbildungsrichtlinie bestätigt und den Absolventen bzw. die Absolventin als Personzentrierte(n) Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten ausweist. c. Weiterbildung / Spezialisierung Personen, die unter III.c. fallen, müssen ihre personzentrierten theoretischen Kenntnisse und ihre personzentrierte Praxis nachweisen. Allenfalls können von der Ausbildungsleitung vorbereitende oder ergänzende Weiterbildungsschritte verlangt oder bereits absolvierte Elemente angerechnet werden, wenn sie den erforderlichen Inhalten entsprechen. Für die Aufnahme ist je ein Gespräch mit zwei dafür befugten Ausbildern oder Ausbilderinnen zu führen. Hat der Weiterbildungswerber bzw. die werberin die fachspezifische Ausbildung nicht beim IPS der APG abgeschlossen oder liegt der Ausbildungsabschluss mehr als 7 Jahre zurück, so ist zusätzlich eine personzentrierte Selbsterfahrungsgruppe unter Leitung eines Ausbilders oder einer Ausbilderin des IPS als Entscheidungsseminar (35 Stunden) zu absolvieren Im Falle der erfolgreichen Absolvierung wird ein Zertifikat (Diplom) ausgestellt, das die Eignung gemäß Psychotherapiegesetz und ministerieller Weiterbildungsrichtlinien bestätigt und den Absolventen bzw. die Absolventin als Personzentrierten Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten bzw. als Personzentrierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin ausweist, wenn eine entsprechende Zusatzbezeichnung in die Psychotherapeutenliste eingetragen ist, andernfalls als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten bzw. als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin d. Curriculum Irregulare Für Personen, die unter III.d. fallen, wird von der Ausbildungsleitung bei Bedarf ein eigenes Curriculum erstellt, das den besonderen Voraussetzungen und Zielen Rechnung trägt. Veranstaltungen, die im Rahmen anderer Aus-, Fort- oder Weiterbildungen des IPS absolviert wurden, können dabei angerechnet werden. Für die Aufnahme ist je ein Gespräch mit zwei dafür befugten Ausbildern oder Ausbilderinnen zu führen. Hat der Weiterbildungswerber bzw. die werberin die für die Aufnahme erforderlichen entsprechenden grundlegenden personzentrierten Aus- oder Weiterbildungsschritte nicht beim 6 Aus-, Fort- & Weiterbildung des IPS Personzentrierte Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapie

7 IPS der APG absolviert, so ist zusätzlich eine personzentrierte Selbsterfahrungsgruppe unter Leitung eines Ausbilders oder einer Ausbilderin des IPS als Entscheidungsseminar (35 Stunden) zu absolvieren. Im Falle der erfolgreichen Absolvierung wird ein Zertifikat (Diplom) ausgestellt, das die Eignung gemäß curricularem Ziel bestätigt. V. QUALIFIKATIONSZIELE 1. Qualifikationsziel, Menschenbild und Ausbildungsweg Ziel des Curriculums ist die Befähigung zu personzentrierter psychotherapeutischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und der begleitenden Beratung der Eltern bzw. anderen Bezugspersonen im Umfeld (System) des Kindes oder Jugendlichen. Sie schließt die Qualifikation für die Durchführung von Personzentrierter Psychotherapie und Beratung mit diesen Klientinnen und Klienten, die Befähigung zur diagnostischen Abklärung und Indikationsstellung samt Überweisungskompetenz ein. Dabei wird vom personzentrierten Menschenbild ausgegangen, das auf der Basis beruht, dass jede Person und damit auch jedes Kind und jeder Jugendliche - das Potenzial und die Fähigkeit besitzt, ihr Leben zu gestalten und ihre Schwierigkeiten in individuell wie sozial konstruktiver Weise zu meistern, wenn sie Förderung durch eine entsprechende Beziehung erhält. Dieses Beziehungsangebot ist durch Authentizität, nicht an Bedingungen gebundene Wertschätzung und Empathie gekennzeichnet. Individuum und System kommen so in einem an der Person orientierten (personzentrierten) Ansatz gleichermaßen in den Blick. Im Sinne personaler Begegnung und Präsenz setzt der Therapeut bzw. die Therapeutin dabei diagnostisch und therapeutisch wesentlich auf Persönlichkeitsentwicklung, wodurch methodische und technische Aspekte in den Hintergrund und personale Aspekte in den Vordergrund treten. Dem Kind bzw. Jugendlichen wird in respektvoller, anerkennender und einfühlsamer Weise begegnet, wodurch die eigenen Ressourcen zur Entwicklung bzw. Heilung gefördert und angeregt werden. Dies gilt in gleicher Weise für die mit betroffenen Erwachsenen. In ähnlicher Weise setzt die Aus-, Fortund Weiterbildung auf die Persönlichkeitsentwicklung des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin und befähigt zu eigenständigem, selbstverantwortlichem und kompetentem Handeln. 2. Bereichsspezifische Ziele 2.1. Selbsterfahrung Die Selbsterfahrung ist auf die Erfahrung der Vorgänge und Prozesse in der eigenen Person in den Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen gerichtet. Ziele: Offene Auseinandersetzung mit der eigenen Person, insbesondere Reflexion der Selbst- Erfahrung als Kind und Jugendlicher und der Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen; Präsenz, Authentizität und Transparenz; Kontakt-, Beziehungs- und Begegnungsfähigkeit; Belast- Aus-, Fort- & Weiterbildung des IPS Personzentrierte Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapie 7

8 barkeit; Fähigkeit zur Entwicklung einer offenen, einfühlsamen, respektvollen und wertschätzenden Beziehung zu Kindern und Jugendlichen, Spielfähigkeit. 2.2. Theorie Die theoretische Ausbildung dient der Auseinandersetzung mit theoretischen Annahmen über Personzentrierte Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen und mit der einschlägigen personzentrierten Literatur sowie der Abgrenzung zu psychotherapeutischen Vorgehensweisen, die auf anderen Menschenbildern beruhen. Ziele: Gründliche Kenntnis der personzentrierten Theorie und aktuellen Literatur zur Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen; Fähigkeit zur eigenständigen Theoriebildung und personzentrierten theoretischen Argumentation; Anwendung einer personzentrierten Theorie auf die therapeutische Praxis und personzentrerte Reflexion derselben; Durchführung einer prinzipiell publikationsreifen Arbeit zu einem selbst gewählten theoretischen Thema aus dem Bereich der Personzentrierten Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen. 2.3. Supervision und Praxisreflexion Die Supervision dient der Vorbereitung, Übernahme und Nachbereitung einer therapeutischen Aufgabe und Verpflichtung gegenüber Kindern und Jugendlichen zusammen mit der Arbeit in deren Familie und Umfeld sowie der Förderung und Unterstützung der Reflexion, Selbstkontrolle und Selbstregulation der therapeutischen Vorgangsweise in der Personzentrierten Kinderund Jugendlichen-Psychotherapie. Ziele: Kompetente Übernahme einer therapeutischen Verpflichtung und Aufgabe in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Familie und Umfeld im Sinne des Personzentrierten Ansatzes; Fähigkeit zur offenen Reflexion und Selbstkontrolle der therapeutischen Vorgangsweise im Hinblick auf den Entwicklungsprozess der Klienten und Klientinnen und der Beziehung zum Klienten; Entwicklung einer therapeutischen Sensibilität und einer realistischen Selbstwahrnehmung hinsichtlich der eigenen therapeutischen Vorgangsweise. 2.4 Praxis Die Praxis ist die zu supervidierende Personzentrierte Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen und die Arbeit mit deren Familie und Umfeld in verschiedenen psychotherapeutischen Settings. Ziel: Integration der therapeutischen Prinzipien der Personzentrierten Psychotherapie in die eigene Praxis der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. 8 Aus-, Fort- & Weiterbildung des IPS Personzentrierte Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapie

9 VI. DAUER Die Dauer des Curriculums beträgt insgesamt mindestens 400 Stunden (200 Stunden Veranstaltungen und 200 Stunden Praxis) über mindestens zwei Jahre in kontinuierlicher Teilnahme. VII. INHALTE UND UMFANG DER AUSBILDUNG 1. Selbsterfahrung Es müssen mindestens 20 Stunden thematische personzentrierte Gruppenselbsterfahrung zum Themenbereich der eigenen Erfahrung als Kind und Jugendlicher und mit Kindern und Jugendlichen absolviert werden (inkl. Reflexion der eigenen Spielgeschichte und Spielfähigkeit). Um eine prozesshafte Auseinandersetzung zu ermöglichen, ist diese Gruppe nach Möglichkeit als laufende Gruppe zu absolvieren. Personen ohne personzentrierte Ausbildung müssen zudem an einer Encountergruppe nach dem charakteristischen Modell des La Jolla Programms 2 (55 Stunden) teilnehmen. 2. Theorie 1. Es müssen mindestens 100 Stunden zum Thema Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie absolviert werden und zwar: a. Anthropologie und Ethik: Das Kind als Person und Klient (15 Stunden) b. Persönlichkeitstheorie: Personzentrierte Entwicklungspsychologie (inkl. Geschlechterdifferenz, Sexualität, Aggression, Gewalt, Verlust etc.) (15 Stunden) c. Beziehungstheorie: Personzentrierte Beziehungstheorie der Kind-Erwachsenen-Beziehung (inkl. Familiendynamik und Umfeld, Familientherapie, personzentrierte Erziehungswissenschaft) (15 Stunden) d. Störungstheorie: Allgemeine und differenzielle Psychopathologie des Kindes und Jugendlichen, inkl. Psychosomatik (15 Stunden) e. Theorie des Spiels: Das kindliche Spiel Spieltherapie mit Kindern und Jugendlichen, inkl. kreative Medien und Familienspieltherapie (15 Stunden) 2 Das La Jolla Programm ist eine personzentrierte Encounter-Gruppe in der Dauer von mindestens 8 Tagen. Zu ihrem charakteristischen Setting gehören u. a.: Internationalität in Bezug auf die Teilnahme (gesamteuropäische Ausschreibung) und die Leitung, Wechsel zwischen Groß und Kleingruppen, Intergruppenprozesse und deren Reflexion, selbst organisierte Gruppen, Möglichkeiten zur Leitung von Encounter-Gruppen mit externen Teilnehmern und Teilnehmerinnen und Supervision dieser Leitung während der Veranstaltung. Aus-, Fort- & Weiterbildung des IPS Personzentrierte Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapie 9

10 f. Therapietheorie und -methodik (20 Stunden): - Spezifika von Indikation, Diagnostik, Prozess und Setting (inkl. Rahmenbedingungen, z.b. institutionelle Arbeit oder Arbeit in privater Praxis) - systemische Eltern-, Familien- und Umfeldarbeit - Krisenintervention und Traumaarbeit - Kooperation und Vernetzung mit anderen Professionen - Vergleich mit anderen Ansätze - medizinische und rechtliche Aspekte Diese Veranstaltungen sind erst anrechenbar, wenn zuvor das Fundamentum (Pflichttheorieblock, -seminare I und II) oder gleich zu haltende Seminare absolviert wurden. 2. Ergänzend zu den Seminaren ist jeweils die Auseinandersetzung mit der aktuellen Fachliteratur erforderlich (Selbststudium). Zusätzlich kann ein vertiefendes Literaturseminar als Wahlseminar absolviert werden. 3. Es ist eine schriftliche Arbeit als eigenständige theoretische Auseinandersetzung zum Thema Personzentrierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie aus einem Bereich anzufertigen, zu dem ein Erfahrungsbezug besteht. 3. Supervision Es müssen mindestens 80 Stunden der Supervision und Praxisreflexion der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dienen, davon mindestens 25 Stunden Einzelsupervision und mindestens 30 Stunden Praxisgruppe für Kinder- und Jugendlichentherapie. In der Praxisgruppe werden unter anderem die in VII.2.f. aufgelisteten Themen aus praktisch-methodischer Sicht reflektiert. 4. Praxis Es müssen mindestens 200 Stunden therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfolgen, davon mindestens 150 Stunden in mindestens drei Einzeltherapien. VIII. DURCHFÜHRUNG 1. Lehrpersonal Die Durchführung der Weiterbildungsordnung liegt im Aufgabenbereich der nach den Bestimmungen des IPS der APG bestellten Ausbilder und Ausbilderinnen für Psychotherapie. Sie führen, je nach entsprechender spezifischer Qualifikation für die einzelnen Veranstaltungen zusammen mit Gastausbildern und ausbilderinnen die Veranstaltungen durch und erlassen bei Bedarf Umsetzungsbestimmungen für das Curriculum. 10 Aus-, Fort- & Weiterbildung des IPS Personzentrierte Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapie

11 2. Aufnahme- und Anrechnungsverfahren Das Aufnahmeverfahren dient der Feststellung der persönlichen Eignung und der Aufnahmevoraussetzungen (siehe IV.). An die Leitung der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist ein formloser Antrag zu stellen. unter Beifügung der Bestätigungen über die Absolvierung der erforderlichen Aufnahmebedingungen. Personen die nicht schon eine Aus- oder Weiterbildung im IPS der APG absolviert haben, haben des Weiteren einen Lebenslauf, eine Kopie der Geburtsurkunde, die Angabe von Vorerfahrungen und aus bzw. -weiterbildungen (falls vorhanden, Bestätigung der Ausbildungseinrichtung über den Ausbildungsstand bzw. abschluss) beizufügen. Personen, die nicht Kandidaten oder Kandidatinnen bzw. Mitglieder des IPS sind, ist ein Ansuchen um Aufnahme in das IPS als Kandidat bzw. Kandidatin beizufügen. Die Aufnahme erfolgt ebenso wie allfällige Anrechnungen nach Beschluss der Ausbilder und Ausbilderinnen durch Bescheid der Leitung der Aus-, Fort- und Weiterbildung des IPS der APG. Im Zuge des Anrechnungsverfahren ist im Sinne einer Übergangsbestimmung für Personen, die langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aufweisen, die Praxis entsprechend anzurechnen. Es wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ausbildungseinrichtung und Ausbildungsteilnehmer bzw. teilnehmerin geschlossen. 3. Begleitung Im Verlauf der Weiterbildung können Begleitgespräche mit dafür befugten Ausbildern bzw. Ausbilderinnen nach freier Wahl des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin geführt werden. Sie dienen der informellen Evaluation und der Klärung des Lernweges. Nach Einstieg in das Curriculum ist jedenfalls ein Lernweggespräch zu führen. In der Folge können weitere Gespräche geführt werden (Richtlinie: einmal jährlich). 4. Evaluation 4.1 Das Evaluationsverfahren wird vom dafür befugten Lehrpersonal durchgeführt. 4.2 Das Evaluationsverfahren dient der Standortbestimmung und der Einschätzung der Entwicklungsfortschritte eines/einer Aus-, Fort- oder Weiterbildungsteilnehmers/ teilnehmerin hinsichtlich der Weiterbildungsziele. 5.3 Die Einleitung eines Evaluationsverfahrens erfolgt auf Ansuchen des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin oder eines Ausbilders bzw. einer Ausbilderin. Die Einleitung eines Evaluationsverfahren durch einen Ausbilder oder eine Ausbilderin erfordert eine besondere Begründung und die Verständigung des betroffenen Teilnehmers bzw. der betroffenenen Teilnehmerin. Es ist jedenfalls einzuleiten, wenn ein Ansuchen des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zur Einleitung eines Abschlussverfahrens vorliegt. Aus-, Fort- & Weiterbildung des IPS Personzentrierte Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapie 11

12 4.4 Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin, dessen bzw. deren Weiterbildung evaluiert wird, hat alle Informationen und Daten, die zum Erreichen des Evaluationszweckes erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Dafür können entsprechende Begleitgespräche vereinbart werden. 4.5 Das dafür befugte Lehrpersonal hat alle Informationen, Daten und Quellen, die zum Erreichen des Evaluationszweckes erforderlich sind, vollständig zu berücksichtigen, gewissenhaft zu prüfen und zu gewichten. Dabei ist auf die Verschwiegenheitspflicht Bedacht zu nehmen. 4.6 Die Ergebnisse des Evaluationsverfahrens und etwaige sich daraus ergebende Empfehlungen, Vereinbarungen und Konsequenzen sind zu protokollieren und dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin in entsprechender Form mitzuteilen. Verbindliche inhaltliche Vereinbarungen oder Konsequenzen hinsichtlich der Minimalanforderungen und Ergebnisse, die einen erfolgreichen Abschluss der Aus-, Fort- oder Weiterbildung in Frage stellen können, müssen mit Begründung in schriftlicher Form erfolgen. 5. Abschluss und Zertifizierung 5.1 Der Abschluss erfolgt über ein schriftliches Ansuchen des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin nach Absolvierung aller Aus-, Fort- oder Weiterbildungsteile. Vom dafür befugten Lehrpersonal wird ein Evaluationsverfahren zur quantitativen (Erfüllung der Mindesterfordernisse) und qualitativen Evaluation (Entwicklungsstand) durchgeführt. 5.2 Bei positivem Abschluss der Evaluierung findet eine Abschlussreflexion statt, die der Feststellung der Eignung zur Durchführung Personzentrierter Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen im Sinne des Qualifikationszieles dient. Sie besteht in der Beschreibung eines Therapieverlaufs mit Reflexion des diagnostischen und theoretischen Hintergrundes und in der transparenten Darstellung von Aspekten der therapeutischen Vorgangsweise. Die Abschlussreflexion ist öffentlich. 5.3. Personen, die das Curriculum als Teil ihrer Ausbildung absolvieren, müssen eine zusätzliche Abschlussreflexion zu der in der fachspezifischen Ausbildungsordnung vorgesehenen, absolvieren. 5.3. Für Personen, die das Curriculum als Curriculum Irregulare absolvieren, wird von den Ausbildern und Ausbilderinnen eine eigene Abschlussregelung je nach dem individuellen Curriculum festgelegt. 5.4 Das Zertifikat (Diplom) enthält zumindest Angaben über das geltende Curriculum sowie darüber hinausgehende Veranstaltungen und Seminare, eine Beschreibung der Lernerfahrungen von Seiten der Absolventin/des Absolventen und ein Empfehlungsschreiben von Seiten des Lehrpersonals. 12 Aus-, Fort- & Weiterbildung des IPS Personzentrierte Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapie