Muslime in den Großstädten beim Zensus 2011 Eine Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse aus Berechnungen basierend auf den Zahlen des Zensus vom 9. Mai 2011 zu den Personen mit Migrationshintergrund aus 18 Herkunftsländern sortiert nach Muslimanteil (absteigend) Stadt Einwohner Muslime Muslimanteil 064130000000 Offenbach am Main, Stadt (Kreisfreie Stadt) 113.443 16739 14,75 051120000000 Duisburg, Stadt (Kreisfreie Stadt) 488.468 68554 14,03 055130000000 Gelsenkirchen, Stadt (Kreisfreie Stadt) 258.766 34567 13,36 073140000000 Ludwigshafen am Rhein, Stadt (Kreisfreie Stadt) 157.584 19620 12,45 064120000000 Frankfurt am Main, Stadt (Kreisfreie Stadt) 667.925 83039 12,43 081210000000 Heilbronn, Stadt (Stadtkreis) 116.059 13785 11,88 059160000000 Herne, Stadt (Kreisfreie Stadt) 155.160 17843 11,50 053150000000 Köln, Stadt (Kreisfreie Stadt) 1.005.775 112378 11,17 081110000000 Stuttgart, Landeshauptstadt (Stadtkreis) 585.890 57737 9,85 082220000000 Mannheim, Universitätsstadt (Stadtkreis) 290.117 28434 9,80 051200000000 Remscheid, Stadt (Kreisfreie Stadt) 110.708 10618 9,59 059150000000 Hamm, Stadt (Kreisfreie Stadt) 176.037 16517 9,38 059130000000 Dortmund, Stadt (Kreisfreie Stadt) 571.143 52567 9,20 057110000000 Bielefeld, Stadt (Kreisfreie Stadt) 326.870 28905 8,84 097610000000 Augsburg (Kreisfreie Stadt) 267.767 23579 8,81 032410001001 Hannover, Landeshauptstadt (Landkreis Region Hannover) 506.416 43588 8,61 091610000000 Ingolstadt (Kreisfreie Stadt) 124.927 10500 8,40 02 Hamburg (Bundesland) 1.706.696 142491 8,35 059140000000 Hagen, Stadt (Kreisfreie Stadt) 187.944 15448 8,22 084210000000 Ulm, Universitätsstadt (Stadtkreis) 116.761 9555 8,18 053140000000 Bonn, Stadt (Kreisfreie Stadt) 305.765 24948 8,16 064140000000 Wiesbaden, Landeshauptstadt (Kreisfreie Stadt) 269.121 21763 8,09 051700024024 Moers, Stadt (Kreis Wesel) 104.009 8407 8,08 051130000000 Essen, Stadt (Kreisfreie Stadt) 566.201 45274 8,00 11 Berlin (Bundesland) 3.292.365 255451 7,76 064110000000 Darmstadt, Wissenschaftsstadt (Kreisfreie Stadt) 143.499 10931 7,62 04011 Bremen, Stadt 542.707 41154 7,58 051190000000 Oberhausen, Stadt (Kreisfreie Stadt) 210.215 15718 7,48 051220000000 Solingen, Stadt (Kreisfreie Stadt) 155.265 11565 7,45 055120000000 Bottrop, Stadt (Kreisfreie Stadt) 117.311 8711 7,43 073150000000 Mainz, Stadt (Kreisfreie Stadt) 200.344 14761 7,37 082310000000 Pforzheim, Stadt (Stadtkreis) 114.411 8388 7,33 091620000000 München, Landeshauptstadt (Kreisfreie Stadt) 1.348.335 98144 7,28 051240000000 Wuppertal, Stadt (Kreisfreie Stadt) 342.661 24348 7,11 053340002002 Aachen, Stadt (Kreis Städteregion Aachen) 236.420 16772 7,09
095640000000 Nürnberg (Kreisfreie Stadt) 486.314 34249 7,04 051620024024 Neuss, Stadt (Kreis Rhein-Kreis Neuss) 150.568 10552 7,01 051140000000 Krefeld, Stadt (Kreisfreie Stadt) 222.247 15471 6,96 051160000000 Mönchengladbach, Stadt (Kreisfreie Stadt) 255.188 17577 6,89 055620032032 Recklinghausen, Stadt (Kreis Recklinghausen) 115.958 7794 6,72 051110000000 Düsseldorf, Stadt (Kreisfreie Stadt) 586.291 39372 6,72 066110000000 Kassel, documenta-stadt (Kreisfreie Stadt) 190.765 12326 6,46 053160000000 Leverkusen, Stadt (Kreisfreie Stadt) 158.984 10158 6,39 04012 Bremerhaven, Stadt 108.156 6894 6,37 059110000000 Bochum, Stadt (Kreisfreie Stadt) 362.286 22819 6,30 053780004004 Bergisch Gladbach, Stadt (Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis) 108.878 6743 6,19 051170000000 Mülheim an der Ruhr, Stadt (Kreisfreie Stadt) 166.865 9289 5,57 010020000000 Kiel, Landeshauptstadt (Kreisfreie Stadt) 235.782 12072 5,12 057740032032 Paderborn, Stadt (Kreis Paderborn) 142.365 6767 4,75 095630000000 Fürth (Kreisfreie Stadt) 115.613 5166 4,47 010030000000 Lübeck, Hansestadt (Kreisfreie Stadt) 210.305 9130 4,34 095620000000 Erlangen (Kreisfreie Stadt) 103.720 4238 4,09 031010000000 Braunschweig, Stadt (Kreisfreie Stadt) 242.537 9838 4,06 082210000000 Heidelberg, Stadt (Stadtkreis) 146.751 5918 4,03 082120000000 Karlsruhe, Stadt (Stadtkreis) 289.173 11337 3,92 031520012012 Göttingen, Stadt (Landkreis Göttingen) 115.843 4373 3,77 083110000000 Freiburg im Breisgau, Stadt (Stadtkreis) 209.629 7807 3,72 034040000000 Osnabrück, Stadt (Kreisfreie Stadt) 153.699 5612 3,65 084150061061 Reutlingen, Stadt (Landkreis Reutlingen) 109.799 3861 3,52 100410100100 Saarbrücken, Landeshauptstadt (Regionalverband Saarbrücken) 175.853 6088 3,46 071110000000 Koblenz, Stadt (Kreisfreie Stadt) 107.825 3234 3,00 093620000000 Regensburg (Kreisfreie Stadt) 135.403 4058 3,00 096630000000 Würzburg (Kreisfreie Stadt) 124.297 3276 2,64 031030000000 Wolfsburg, Stadt (Kreisfreie Stadt) 119.984 3134 2,61 055150000000 Münster, Stadt (Kreisfreie Stadt) 289.576 7257 2,51 034030000000 Oldenburg (Oldenburg), Stadt (Kreisfreie Stadt) 157.267 3663 2,33 072110000000 Trier, Stadt (Kreisfreie Stadt) 105.671 1095 1,04 160510000000 Erfurt, Stadt (Kreisfreie Stadt) 200.868 1143 0,57 150020000000 Halle (Saale), Stadt (Kreisfreie Stadt) 229.153 1248 0,54 147130000000 Leipzig, Stadt (Kreisfreie Stadt) 502.979 2112 0,42 120540000000 Potsdam, Stadt (Kreisfreie Stadt) 156.021 130030000000 Rostock, Hansestadt (Kreisfreie Stadt) 200.266 145110000000 Chemnitz, Stadt (Kreisfreie Stadt) 240.253 146120000000 Dresden, Stadt (Kreisfreie Stadt) 512.354 150030000000 Magdeburg, Landeshauptstadt (Kreisfreie Stadt) 228.144 160530000000 Jena, Stadt (Kreisfreie Stadt) 105.739
Muslimanteil: Anteil muslimischer Migranten aus 18 Herkunftsländern 1 Die Anzahl muslimischer Migranten aus einem Herkunftsland wurde durch Multiplikation der im Zensus ermittelten Zahl der Migranten aus diesem Herkunftsland mit dem bundesweiten Anteil der Muslime an den Migranten aus diesem Herkunftsland 2 errechnet. Aus den so erhaltenen Zahlen (ungerundet) für die 18 Herkunftsländer wurde anschließend die Summe gebildet, um diese zur Bevölkerung in Relation zu setzen. 1 18 Herkunftsländer: Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Jordanien, Libanon, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan, Indonesien, Türkei, Mazedonien, Albanien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina 2 Der hier verwendete bundesweite Anteil der Muslime an den Migranten eines Herkunftslandes resultiert aus einer Schätzung auf der Grundlage verschiedener Veröffentlichungen und Informationen. Dazu gehören insbesondere die Studie des BAMF Muslimisches Leben in Deutschland (2008), einzelne Ergebnisse der Volkszählung in der BRD 1987, die Ergebnisberichte von Befragungen durch die Institute INFO GmbH und Liljeberg International Research ( Repräsentative Studie zum Integrationsverhalten von Türken in Deutschland 2011, Deutsch-Türkische Lebens- und Wertewelten 2012 2012), der Report des Pew Research Center The Global Religious Landscape (2012) und die Statistiken des BAMF zur Religionszugehörigkeit der Asylbewerber 2007-2011 ( Asyl in Zahlen für die Jahre 2007 bis 2009, Das Bundesamt in Zahlen für die Jahre 2010 und 2011). Folgende Prozentwerte wurden eingesetzt: 95 (MAR, DZA, TUN, LBY, PAK), 90 (JOR, AFG, TUR, XXK), 85 (LBN), 80 (EGY), 60 (SYR, IRQ, IDN, ALB), 50 (IRN, BIH), 40 (MKD) 3 Infolge der Umgestaltungen auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik Jugoslawien entstand für die Migranten aus dem Kosovo in der BR Deutschland im Zensus eine starke Untererfassung, verglichen mit den Migranten aus den anderen Herkunftsländern (mit Ausnahme von Serbien und wohl auch von Montenegro, die weniger ins Gewicht fallen, da sie kleinere Anteile der Muslime aufweisen). Deshalb wurden in der Berechnung des Muslimanteils alle Zahlen des Zensus für Migranten aus dem Kosovo mit dem Faktor 1,5 multipliziert (Gleichverteilung und gleiche Religionszugehörigkeit der im Zensus erfassten und nicht erfassten Personen aus diesem Land unterstellt).
Kritische Anmerkungen: 1. Verengung durch Definition des Migrationshintergrundes Nicht alle Personen, die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind, und ihre Nachkommen fallen in die beim Zensus verwendete Definition des Migrationshintergrundes. Kriterien sind Zuwanderung seit 1955 (eigene Zuwanderung oder die eines Elternteils) und das Fehlen der deutschen Staatsangehörigkeit [ Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer/-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. ] Nicht erfasst, aber in diesem Zusammenhang bedeutsam sind damit insbesondere Kinder von nicht selbst zugewanderten Ausländern und Eingebürgerten sowie ihre Nachkommen, sofern sie deutsche Staatsangehörige sind. 2. Fehlen kleiner Migranten-Zahlen Der Zensus weist kleine Migranten-Zahlen nicht aus, wo seine auf Stichproben basierenden Berechnungen ein zu wenig belastbar erscheinendes Ergebnis liefern würden. Dies legt nahe, dass der tatsächliche Muslimanteil in den meisten Städten höher liegt als hier berechnet. Die stärksten Abweichungen treten diesbezüglich auf bei Städten mit kleinen Gruppen von Muslimen aus vielen verschiedenen Herkunftsländern. Betroffen sind wohl besonders kleinere Großstädte. 3. Fehlen von Migranten-Zahlen für sensible Sonderbereiche Für sogenannte sensible Sonderbereiche [dazu zählen Krankenhäuser, Behinderten(wohn-)heime, (Not-)Unterkünfte Wohnungsloser, Justizvollzugsanstalten und Flüchtlingsunterkünfte sowie teilweise Mutter-Kind-Heime und Kinder- und Jugendheime] liegen keine Ergebnisse zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund vor. Dies kann dazu führen, dass der reale Muslimanteil von den Berechnungen abweicht, insbesondere im Zusammenhang mit Justizvollzugsanstalten und Flüchtlingsunterkünften, wo der Muslimanteil überproportional hoch ist. 4. Verzerrungen bei Personen mit Eltern unterschiedlicher Herkunft Schwierigkeiten entstehen bei der Zuordnung deutscher Staatsangehöriger, deren Eltern aus verschiedenen Ländern zugewandert sind. Der Zensus ordnet diese Personen dem Herkunftsland der Mutter zu. Dies dürfte zu Verzerrungen bei der Berechnung der Anzahl der Muslime führen, primär dann wenn ein Elternteil aus einem der 18 hier relevanten Herkunftsländer und der andere Elternteil aus einem sonstigen Land zugewandert ist. In dieser Personengruppe legen von islamischer Seite her der Umstand des Eheverbots muslimischer Frauen mit Nicht-Muslimen und das Verständnis, dass die Kinder eines muslimischen Vaters (unabhängig von der Religion der Mutter) Muslime sind/zu sein haben, eine Unterschätzung der Zahl der Muslime nahe. Probleme hinsichtlich der religiösen Zuordnung werfen auch deutsche Staatsangehörige mit einseitigem Migrationshintergrund auf (nur ein Elternteil ist zugewandert in diesem Zusammenhang aus einem der 18 hier relevanten Herkunftsländer). Diese Personen gelten als Migranten und werden dem Herkunftsland des zugewanderten Elternteils zugeordnet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Anteil der Muslime in den meisten dieser Teilgruppen nicht identisch ist mit dem Anteil der Muslime an allen Migranten aus den entsprechenden Herkunftsländern. Diesbezüglich kann eine Überschätzung der Zahl der Muslime vermutet werden. 5. Übertragung bundesweiter Verhältnisse auf die Stadt-Ebene Die Berechnung des Muslimanteils in den Städten erfolgt unter Verwendung der bundesweiten Anteile der Muslime an den Migranten der verschiedenen Herkunftsländer. Die religiöse Zusammensetzung vor Ort kann sich mitunter deutlich von den Gegebenheiten bundesweit unterscheiden. Größere Abweichungen (Überschätzungen des Muslimanteils) können insbesondere in bestimmten Städten mit einem hohen Anteil von Nicht-Muslimen unter den türkischen Migranten auftreten.
6. Begrenzung auf ausgewählte Herkunftsländer Aufgenommen in die Berechnung des Muslimanteils sind nur muslimische Migranten aus 18 Herkunftsländern. Nicht berücksichtigt sind sowohl Muslime aus anderen ausländischen Staaten [insbesondere in Afrika südlich der Mittelmeeranrainerstaaten, auf der arabischen Halbinsel, auf dem Gebiet der früheren UdSSR, in Ost- und Südostasien (mit Ausnahme Indonesiens), in West- und teilweise in Südosteuropa] als auch Muslime ohne Migrationshintergrund (Konvertiten). 7. Dunkelfeld Illegalität Außen vor bei der Berechnung des Muslimanteils sind außerdem muslimische Migranten, die sich zwar dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, jedoch nicht registriert sind. 8. Nicht-Erfassung der Dynamik Der Muslimanteil gibt keine Auskunft über Fertilität. Mortalität und Wanderungsgeschehen bei der muslimischen Bevölkerung in der BRD. Vor allem durch die extrem hohe Zuwanderung seit 2013 hat sich die muslimische Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Zensus 2011 stark vergrößert. Folgen dieses Zuzugs sind neben der Veränderung ihrer ethnischen Struktur wahrscheinlich auch ihre Verjüngung und ein Anstieg bei ihrer Fertilitätsrate. Hinsichtlich des Altersaufbaus und der Zusammengefassten Fruchtbarkeitsziffer bestanden bereits vor dem Jahr 2013 deutliche Unterschiede zwischen muslimischer und nicht-muslimischer Bevölkerung in der BRD. [Stand März 2017] Erstellt durch: Michael Hahn, 2017 (kartenseite.wordpress.com) Datengrundlage: Statistisches Bundesamt, Zensus 2011 (zensus2011.de), eigene Berechnungen