Billard Verband Saar e.v. Sportordnung (SPO) Allgemeiner Teil für alle Bereiche

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Transkript:

Inhaltsverzeichnis der Sportordnung Karambol, Pool, Snooker 1 Geltungsbereich 2 2 Leistungsförderung 2 3 Spieljahr 2 4 Spielbetrieb 2 5 Meldung 2 6 Einteilung bei Neu- und Wiederaufnahmen 2 7 Turnierkleidung 2 8 Herrichten der Spielmaterials 3 9 Vereinszugehörigkeit 3 10 Vereinswechsel 3 11 Spielerlaubnis bei Vereinswechseln 4 12 Sperrfrist bei Vereinswechsel 4 13 Spielgenehmigung bei Zusammenschluss, Neugründung, Spielgemeinschaft und Auflösung 5 14 Sportbetrieb des BVS 5 15 Pflicht zur Schiedsrichtermeldung 5 16 Vereinsseitige Sperre 5 1

1 Geltungsbereich Für die Durchführung der Verbandsturniere des BVS sowie aller Freundschaftsturniere der Vereine gelten die internationalen Billardregeln. Zu der geltenden Sportordnung der DBU werden für den Bereich der BVS die folgenden Bestimmungen festgesetzt. Abweichungen sind in der jeweiligen sparten- bezogenen Zusatz-Sportordnungen geregelt. 2 Leistungsförderung Die Leistungsförderung des BVS erstreckt sich schwerpunktmäßig auf die Jugend die Junioren. Zur Leistungsförderung führt der BVS Kaderlehrgänge durch. Die Kaderlehrgänge finden an zentralen Orten statt. Zur Durchführung der Leistungsförderung beruft der Vorstand geeignete Kadertrainer. Gemäß Richtlinien und Weisungen der DBU können auch Trainer aus der DBU oder dem Bereich der CEB hinzugezogen werden. 3 Spieljahr Das Spieljahr soll nach Möglichkeit den Erfordernissen der DBU angepasst werden. 4 Spielbetrieb Grundsätzlich werden die Verbandsturniere an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gespielt. Beim Vorhandensein von nur zwei Billards können samstags und sonntags Doppelturniere angesetzt werden. Der Landessportwart kann auch an Wochentagen Turniere ansetzen. Am Wochenende (Sa und So) vor dem Hl. Abend ruht der BVS Spielbetrieb. 5 Meldung Auf Anforderung des Landessportwartes haben Vereine, die sich an den Verbandsturnieren ( Spielbetrieb ) beteiligen wollen, die Meldung der teilnehmenden Mannschaften und bei Einzelmeisterschaften eine namentliche Liste der Teilnehmer termingerecht abzugeben. Alle Mitglieder müssen im Mitgliederbestand des jeweiligen Vereins beim BVS gemeldet sein. 6 Einteilung bei Neu- und Wiederaufnahmen 1. Neu eintretende Vereine oder Mannschaften, die eine Saison bei der LMM ausgesetzt haben, oder neu einzuteilen sind, werden vom Vorstand zusammen mit dem dafür zuständigen Spartenleiter eingeteilt. 7 Turnierkleidung 1. Bei Mannschaftsmeisterschaften ist folgende Spielkleidung vorgeschrieben: 2

Herren : Schwarze lange Stoffhose, einheitliche Oberbekleidung, schwarze Schuhe. Damen : Schwarze Stoffhose oder Stoffrock. Ausnahmeregelung für Schwangere und Kranke möglich 2. Bei LEM ist das Tragen des Vereinsdress Pflicht. 3. Auf der linken Brustseite ist zu tragen: - Vereinsemblem bzw. Vereinsname bei LEM und LMM, BEM und DM - BVS - Wappen bei Ländervergleichskämpfen. - Das Tragen von anderen Emblemen ist unzulässig. 8 Herrichten der Spielmaterials Jede Heimmannschaft ist verpflichtet, die Billards in einen sauberen Zustand zu versetzen und nach den Spielregeln zu zeichnen. Die Bälle sind von der Heimmannschaft in sauberen Zustand zu halten. Es ist das vom BVS vorgegebene Material zu verwenden. Der Satz Bälle, der zu Beginn des Turniers auf einem Billard liegt, ist auch für alle folgenden Partien zu verwenden. Eine Ausnahme kann nur im Einverständnis des gegnerischen Spielers erfolgen. 9 Vereinszugehörigkeit 1. Jeder Spieler kann mehreren Vereinen angehören, er darf jedoch eine Sparte nur für einen Verein aktiv spielen. Die betroffenen Spieler/innen haben einen Stammverein zu benennen. Darüber hinaus ist es den Sportler/innen in der Spielart Karambol erlaubt, auf großem und kleinem Billard für je einen Verein zu starten. 2. Ein Jugendlicher kann sich auch einem anderen Verein anschließen, um in einer Jugendmannschaft zu spielen, wenn sein Stammverein (Karambol: Klein-Brett-Verein) keine Jugendmannschaft mangels jugendlicher Spieler stellen kann. Hierzu ist die schriftliche Einverständniserklärung des Stammvereins ( Kopie an Jugendwart und Landessportwart ) erforderlich. Eine derart zusammengesetzte Mannschaft gilt nicht als Spielgemeinschaft im Sinne der DBJ Statuten und hat keine Startberechtigung bei den Deutschen Meisterschaften Sinngemäß gilt dies auch für Senioren- und Damenteams. 10 Vereinswechsel 1. Will ein Spieler den Verein wechseln, so hat er sich bei seinem bisherigen Verein schriftlich abzumelden und Freigabe zu beantragen. 2. Die Freigabe kann verweigert werden, wenn der Spieler seinen Verpflichtungen gegenüber dem alten Verein nicht nachgekommen ist. Die Freigabebescheinigung ist vom betroffenen Spieler dem Verein zuzuleiten, für den er die kommende Saison spielen will. 3. Gründe der Freigabeverweigerung sind: a.) Rückständige Vereinsbeiträge, die nicht länger als 12 Monate zurückliegen. b.) Weigerung der Rückgabe von Vereinseigentum. 3

4. Die Mitteilung an den BVS über die Freigabeverweigerung ist in Abschrift dem Spieler zuzustellen. Eine begründete Freigabeverweigerung gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Sparten und Disziplinen. 5. Der zuständige Spartenleiter ist bei einer unbegründeten Freigabeverweigerung berechtigt, die Spielberechtigung für den neuen Verein auszusprechen. 6. Eine erteilte Freigabe kann nicht widerrufen werden. 11 Spielerlaubnis bei Vereinswechseln 1. Bei Vereinswechsel ist ein Spielgenehmigungsantrag ( Inhalt : Unterschrift betroffener Spieler, Unterschrift neuer Verein ) mit der Freigabe des bisherigen Vereins dem Spartenleiter zwecks Erteilung der Spielberechtigung bis zum 30.6. für den neuen Verein einzusenden. Der Spielgenehmigungsantrag ist von dem zukünftigem Verein zu stellen und mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des betroffenen Spielers zu versehen. Die Freigabe kann nach dem Wechseltermin nachgereicht werden. Eine Spielgenehmigung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Freigabe, es sei denn, die Freigabe wird unbegründet verweigert. ( siehe 11 Nr. 5 ). 2. Weiterhin ist ein Wechsel nach Ablauf der Vorrunde, spätestens bis zum 31.12. der jeweiligen Spielsaison möglich, wenn der betroffene Spieler in der Vorrunde für den Verein nicht aktiv war. (Dies gilt nicht für Bundesliga- bzw. Regionalligaspieler/innen, da diesbezüglich die Bestimmungen der DBU einschlägig sind). Hier wird auf die Problematik der Startgebühren der LEM ausdrücklich hingewiesen. Ansonsten gelten bezüglich Spielgenehmigungsantrag und Freigabe die unter 1. genannten Regelungen. 12 Sperrfrist bei Vereinswechsel Wechselt ein Spieler einen Verein, so gilt folgende Regelung: 1. Bei Vereinswechsel nach dem 30.6. oder nach dem 31.12. (gemäß 12 Nr. 2) erfolgt eine Sperre für : LMM - gesamte Saison; für LEM, BEM und DM - 2 Monate. 2. Kommt ein Spieler von einem anderen Landesverband der DBU, so erhält er nach ordnungsgemäßer Antragstellung Spielerlaubnis. 3. Kommt ein Spieler aus einem anderen internationalen Verband, so ist die Spielerlaubnis über den BVS bei der DBU zu beantragen. Spielerlaubnis erhält der Spieler am Tage des Eingangs der Genehmigung durch DBU. 4. In besonders gelagerten Fällen entscheidet der Spartenleiter in Abstimmung mit dem Vorstand. 4

13 Spielgenehmigung bei Zusammenschluss, Neugründung, Spielgemeinschaft und Auflösung 1. Beim Zusammenschluss mehrerer Vereine vor Mannschaftsmeldung, können die Spieler der bisherigen Vereine sofort Spielgenehmigung für den neuen Verein erhalten, wenn dieser durch den BVS anerkannt ist. 2. Wechselt ein Spieler aus solchem Anlass zu einem am Zusammenschluss nicht beteiligten Verein, so kann er auf Antrag sofort Spielgenehmigung für einen anderen Verein erhalten. 3. Spielgemeinschaften sind beim Spartenleiter zu beantragen. Die Modalitäten werden mit den Vereinen abgestimmt und abschließend vom Spartenleiter entschieden. 4. Bei Auflösung eines Vereines erhalten die Spieler sofort nach Antragstellung Spielgenehmigung für einen anderen Verein. 14 Sportbetrieb des BVS Zum Sportbetrieb des BVS gehören: 1. Landesmannschaftsmeisterschaften (LMM) 2. Landeseinzelmeisterschaften (LEM) 3. Auswahl-, Repräsentativ- und Länderturniere 15 Pflicht zur Schiedsrichtermeldung Jeder Verein ist verpflichtet mindestens ein Mitglied als Schiedsrichter zu melden. Dieser Pflicht ist erst Genüge getan, wenn das Mitglied an einem vom BVS angesetzten Lehrgang teilgenommen hat. Bei Nichteinhaltung oder Nichtteilnahme erfolgt Bestrafung. 16 Vereinsseitige Sperre 1. Soll eine Vereinssperre für einen Spieler über die Teilnahme an der LMM und LEM hinaus gelten, etwa für DM, BMM und Repräsentativkämpfe, so bedarf sie der Bestätigung durch den Vorstand. 2. Zur Bestätigung einer Vereinssperre ist ein entsprechender Antrag an den Vorstand unter Darlegung der Gründe und Rechtsgrundlage zu richten, der darüber zu entscheiden hat. 3. Der Einspruch eines Spielers muss an den Vorstand erfolgen. ( Kopie an den Verein ) 4. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann binnen 14 Tagen der Rechtsweg gemäß Rechtsordnung des BVS beschritten werden und zwar sowohl von dem antragstellenden Verein, als auch von dem betroffenen Spieler. 5