Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule III. Fachgebundene Hochschulreife



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Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Wege zum Studium Stand: Dezember 2013 Vorbemerkung: Der Zugang zu einem Studium an einer Fachhochschule oder an einer Hochschule (Universität) kann durch die fachgebundene oder die allgemeine Fachhochschul- oder Hochschulreife erreicht werden. Im Folgenden werden die häufigsten Möglichkeiten aufgeführt, auf Merkblätter verwiesen, die die einzelnen Wege detailliert beschreiben, und auf einschlägige Angebote im Raum München. Alternativ kann auch unter bestimmten Voraussetzungen ohne eine fachgebundene oder allgemeine Hochschul- oder Fachhochschulreife ein Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule aufgenommen werden (siehe V.). Übersicht über die Wege zu einem Studium: I. Fachgebundene Fachhochschulreife II. Fachhochschulreife Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule III. Fachgebundene Hochschulreife IV. Allgemeine Hochschulreife V. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte Nachfolgende Informationen beziehen sich hauptsächlich auf den Raum München. I. Fachgebundene Fachhochschulreife Die fachgebundene Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium bestimmter einschlägiger Studiengänge nach Maßgabe einer Liste der Zuordnung von beruflichen Fortbildungsprüfungen zu Fachhochschulstudiengängen. www.km.bayern.de Schüler Abschlüsse Hochschulreife Fachhochschulreife Pädagogisches Institut Tel. 233-83300, Fax 233-8 3311 Bildungsberatung www.muenchen.de/bildungsberatung Schwanthalerstr. 40, 80336 München bildungsberatung@muenchen.de

1. Fachakademie ( Merkblatt) 2. Fachschule ( Merkblatt) Absolventen von Fachschulen und Fachakademien können mit einer Ergänzungsprüfung in Mathematik (für technische Studiengänge) oder Englisch (für nichttechnische Studiengänge) an bayerischen Fachhochschulen ein einschlägiges Studium aufnehmen. Mit einer Zusatzprüfung im jeweils anderen Fach (Englisch oder Mathematik) kann die fachgebundene Fachhochschulreife zur uneingeschränkten Fachhochschulreife erweitert werden, die sich auch auf die übrigen Bundesländer erstreckt. 3. Hochschule für Politik München Interessenten ohne Hochschulzugangsberechtigung können das Studium an der Hochschule für Politik nach bestandener Aufnahmeprüfung beginnen. Sie unterziehen sich nach Ablauf des Grundstudiums, für das in diesem Fall insgesamt sechs Semester vorgesehen sind, einer "Abschlussprüfung nach dem Grundstudium", mit der ihr Studium zunächst endet. Sollten sie am Erwerb des akademischen Diploms interessiert sein, müssen sie die Hochschulzugangsberechtigung erwerben; für die Vorbereitung auf die Begabtenreifeprüfung werden an der Hochschule regelmäßig besondere Arbeitsgemeinschaften angeboten. Nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung kann die "Abschlussprüfung" durch Ablegung einer Zusatzprüfung in die Diplom-Vorprüfung umgewandelt werden; für das weitere Studium werden alle an der Hochschule schon erbrachten Studiensemester anerkannt (www.hfp.mhn Studienabschlüsse). II. Fachhochschulreife Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen. Sie kann an folgenden Schularten erworben werden: 1. Fachoberschule 12. Klasse ( Merkblatt) 2. Berufsoberschule 12. Klasse ( Merkblatt) 3. Fachschule mit Ergänzungsprüfung in Deutsch, Englisch, Mathematik. Schüler/innen und Absolventen von Fachschulen für Heilerziehungspflege legen die Prüfung auf Antrag ohne das Fach Mathematik ab; die so erworbene Fachhochschulreife berechtigt nur zu einem Studium in bestimmten Studiengängen an bayerischen Fachhochschulen nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung oder eines gesellschaftswissenschaftlichen Fachs. 4. Fachakademie mit Ergänzungsprüfung (siehe Fachschule) 5. Berufsfachschulen für Pflegeberufe im Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife 6. Berufsfachschulen für Assistenten / Assistentinnen für Hotel- und Tourismusmanagement 7. Telekolleg MultiMedial: Dieses ermöglicht die kostengünstige Erlangung der Fachhochschulreife neben Beruf und Familie in etwa 20 Monaten. Dabei bedient sich das Telekolleg der Medien Fernsehen, Begleitunterricht, Studienmaterial und Internet. Das Telekolleg wird in den Ländern Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz angeboten. Voraussetzung ist ein Mittlerer Schulabschluss (kann auch über das Telekolleg erreicht werden) und eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. mindestens vierjährige Berufserfahrung oder die ebenso lange Führung eines Familienhaushalts. Des Weiteren wird auch eine Meisterprüfung oder eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung, die mit Erfolg abgelegt wurde, anerkannt. Die über den letztgenannten Weg erlangte Fachhochschulreife erlaubt nur ein Studium im jeweiligen Bundesland (weitere Informationen: www.telekolleg.de). 2

8. Virtuelle Berufsoberschule (www.vibos.de) Webbasiertes Selbststudium mit tutorieller Begleitung durch Lehrkräfte. Zunächst einjähriger Vorkurs zum Teil im Selbststudium, später dann mit tutorieller Begleitung. Berufsbegleitender Hauptkurs (Zugangsvoraussetzungen wie zur BOS Klasse 12) in zwei Jahren. Die Abschlussprüfung für die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen. 9. Duale Berufsausbildung und Fachhochschulreife ( Merkblatt) In einigen Ausbildungsberufen besteht für besonders engagierte Bewerber/innen die Möglichkeit in einem doppelqualifizierenden Bildungsgang sowohl einen Berufsausbildungsabschluss (duale Berufsausbildung) als auch die Fachhochschulreife zu erzielen. Einen vergleichbaren Weg beschreitet der Schulversuch Berufsschule Plus. III. Fachgebundene Hochschulreife Die fachgebundene Hochschulreife ermöglicht den Zugang zu den Hochschulen und Universitäten. Allerdings ist dieser Zugang, je nach vorausgegangener Ausbildungsrichtung, auf bestimmte Studiengänge beschränkt. Sie kann erworben werden über: 1. Berufsoberschule (BOS) ( Merkblatt) Die BOS dauert je nach Vorbildung zwei oder drei Jahre (Vollzeitunterricht). Zugangsvoraussetzungen sind in der Regel der mittlere Schulabschluss (gilt nicht für die Vorklasse), eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung und die Eignung für den Bildungsgang Berufsoberschule. Einzelheiten sind dem Informationsblatt zur BOS zu entnehmen. Vor dem Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 kann man die bis zum Mittleren Schulabschluss erworbenen Kenntnisse (Deutsch, Englisch und Mathematik) im freiwillig zu besuchenden einjährigen Vorkurs auffrischen. Bewerber/innen, die ihren mittleren Schulabschluss über die Haupt-/Mittelschule, Berufsschule bzw. Berufsfachschule erworben haben, können zunächst die Vorklasse (ein Jahr Vollzeit) besuchen. Die Fachrichtung der BOS ist abhängig von der vorausgehenden Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit. Ein Fachrichtungswechsel ist in Ausnahmefällen auf Antrag und bei mindestens einjähriger Tätigkeit in dem neuen Berufsbereich möglich. Auch die Prüfung als andere Bewerberin/anderer Bewerber ( Externe/r") ist möglich, siehe Merkblatt BOS. 2. FOS 13 Bei Vorliegen eines Notendurchschnitts von mindestens 2,8 im Zeugnis der Fachhochschulreife besteht für Absolventen/Absolventinnen der FOS12 die Möglichkeit, nach dem erfolgreichen Abschluss der FOS 13 eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Der Unterricht wird weitgehend nach dem Lehrplan der Jahrgangsstufe 13 der Berufsoberschule durchgeführt, die Prüfung zur Erlangung der fachgebundenen Hochschulreife ist mit der an der BOS identisch. Bei Vorliegen ausreichender Kenntnisse 1 in einer 2. Fremdsprache können die Prüflinge 1 Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache (Französisch, Latein, Italienisch, Spanisch oder Russisch): durch den Wahlpflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 12 und 13 und mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) in der Jahrgangsstufe 13 durch die mit mindestens der Note 4 (mindestens 4 Punkte) abgelegte Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache durch versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen, wenn im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 (oder höher) mindestens die Note 4 3

die allgemeine Hochschulreife erhalten (s. IV.7.). 3. Fachakademie Studierende an Fachakademien, die die Abschlussprüfung der Fachakademie und die Ergänzungsprüfung (EP) mit der Note "sehr gut" abschließen, erhalten die fachgebundene Hochschulreife. Die EP ist nicht an allen Fachakademien möglich. 4. Fachhochschule (Hochschule München (80335 München, Lothstr. 34, Tel.: 1265 0)) Wer das Grundstudium (ca. 90 Creditpoints) an einer Fachhochschule in den Ländern Bayern, Hamburg, Hessen, Thüringen mit guten Leistungen und in Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt eine fachgebundene Hochschulreife und kann in diesen Ländern in entsprechenden Studiengängen an Universitäten studieren (enger Katalog der Umsteigemöglichkeiten in der gleichen oder ähnlichen Fachrichtung, Tel.: 1265 1121). 5. Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern Absolventinnen/Absolventen mit überdurchschnittlichen Leistungen in der Abschlussprüfung und im Jahresfortgang des letzten Studienjahres erhalten ohne zusätzliche Prüfung die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt. IV. Allgemeine Hochschulreife Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum uneingeschränkten Zutritt (abgesehen von Zulassungsbeschränkungen) zu allen Studiengängen der Hochschulen und Universitäten. Sie kann erworben werden über 1. Abitur am Gymnasium 2. Abiturprüfung für andere Bewerber ( Merkblatt) Die Bewerberin/der Bewerber reicht sein/ihr Zulassungsgesuch bis spätestens 01.12. bei der Schule ein, bei der er/sie die Prüfung ablegen will. Für Bewerber/innen aus München und Umgebung wird von der MB-Dienststelle Oberbayern-Ost ein entsprechendes Merkblatt über die festgelegten Gymnasien herausgegeben. 3. Münchenkolleg (Dauer: drei bis vier Jahre, Tagesunterricht, Schlierseestr. 47, 81539 München, Tel. 233-43700, Fax: 233 43704, Internet: www.mk.musin.de) Aufnahmevoraussetzung: Mindestens zweijährige Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit oder Führung eines Familienhaushalts. Bewerber/innen mit mittlerem Schulabschluss, der nicht an einer Realschule oder einem Gymnasium erworben wurde, müssen zum Eintritt in die Jahrgangsstufe I eine Aufnahmeprüfung machen (Deutsch, Englisch, Mathematik). Bewerber/innen ohne mittleren Schulabschluss müssen einen Vorkurs (ein Jahr Vollzeit) besuchen, den auch Bewerber/innen mit mittlerem Schulabschluss belegen können, wenn der Schulabschluss mehr als drei Jahre zurückliegt. Die endgültige Aufnahme ist bei beiden Formen abhängig vom Bestehen des ersten Probehalbjahres. 4. Städt. Abendgymnasium für Berufstätige (Dauer: 4 Jahre, Abendunterricht, Schlierseestr. 47, 81539 München, Tel. 233-43735, Fax: 233-43745, Internet: www.ag.musin.de) Aufnahmevoraussetzung: Mindestens zweijährige Berufsausbildung bzw. zweijährige Berufstätigkeit. Die Führung eines Familienhaushalts wird als berufliche Tätigkeit anerkannt. Die Berufstätigkeit muss bis zur Mitte des vorletzten Schuljahres beibehalten werden. erzielt wurde durch den Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung oder durch ein vom Staatsministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. 4

Der Eintritt in eine höhere Klasse ist nur mit Aufnahmeprüfung möglich. 5. Begabtenprüfung Diese Prüfung ist für Berufstätige gedacht, die auf einem bestimmten Fachgebiet hervorragende Fähigkeiten haben, aber aufgrund ihres Entwicklungsganges keine Reifeprüfung ablegen konnten. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufstätigkeit. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter in der Regel 40 Jahre. Vor Beginn der Prüfungsvorbereitung sollte der/die Bewerber/in beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorsprechen, Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel.: 2186-2301). Dort ist auch ein Informationsblatt über die empfohlene Literatur erhältlich. Die Bekanntmachung über die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern ist im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (www.km.bayern.de Schüler Schularten Zweiter Bildungsweg) veröffentlicht (Teil I, Nr. 21, 1986, Seiten 426 und 431) und kann auch als Sonderdruck beim Maiß-Verlag, Herrnstr. 26, 80539 München, Tel.: 2420970, bezogen werden. Vorbereitung: in eigener Verantwortung oder über die Oberstufenlehrgänge der Städt. Franz-Auweck-Abendschule (Kapschstr. 4, 80636 München, Tel.: 189759-50, Fax: -57) oder durch Vorbereitungskurse parallel zum Studium an der Hochschule für Politik (Einstieg ohne Abitur, aber mit Aufnahmeprüfung) oder durch Fernlehrgänge von privaten Anbietern) 6. Berufsoberschule (siehe I.1.) Durch den Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife erworben (Fußnote auf S. 2). Dies gilt auch für den Abschluss der BOS für andere Bewerber (externer Abschluss). 7. FOS 13 (siehe I.2.) Durch den Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife erworben (Fußnote auf S. 2). Dies gilt auch für den Abschluss der FOS für andere Bewerber (externer Abschluss). 8. Fachhochschule Der Abschluss der Fachhochschule (mindestens sechs Semester Regelstudienzeit) schließt die allgemeine Hochschulreife ein. 9. Spätberufenenschule in Konnersreuth (nur männliche Schüler) (www.fockenfeld.de), Bamberg (www.theresianum.de) und Wolfratshausen (www.sankt-matthias.de) In diesen kirchlichen Einrichtungen gibt es die Möglichkeit, mit dem Hauptschulabschluss in fünf Jahren und mit der Mittleren Reife in drei bis vier Jahren das Abitur nachzuholen. V. Inzwischen gibt es auch Wege, ohne Hoch- oder Fachhochschulreife ein Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule aufzunehmen: 1. Der allgemeine Hochschulzugang wird Meisterinnen und Meistern sowie ihnen Gleichgestellten eröffnet. Der angesprochene Personenkreis kann dem Merkblatt "Studieren ohne Abitur" entnommen werden. Dazu muss ein Beratungsgespräch an der Universität oder Hochschule für angewandte 5

Wissenschaften absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Ausschlaggebend für die Studienplatzvergabe ist meist die Note der Meisterprüfung bzw. der vergleichbaren Prüfung. 2. Für beruflich Qualifizierte wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (siehe auch Merkblatt "Studieren ohne Abitur"): 1. Erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes bzw. der Handwerksordnung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und 2. anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und 3. Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll, und 4. Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung (die Einzelheiten über die Durchführung der Hochschulzugangsprüfung regelt die Universität in einer Satzung). Alternativ kann auch ein Probestudium von mindestens einem Jahr absolviert werden, in dem durch die Hochschule die Studieneignung festgestellt wird. Ein fachlich verwandter Bereich im Sinne der Nummer 2 ist dann gegeben, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem angestrebten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für dieses Studium förderlich sind. Die Anmeldung muss in der Regel spätestens bis Mitte Juli erfolgen. Ein frühzeitiger Besuch der Studienberatung der jeweiligen Hochschule ist anzuraten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.stmwfk.bayern.de/hochschule/hochschulzugang.aspx Einen guten Überblick über schulische und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten bietet die Broschüre "Aufstieg durch Aus- und Weiterbildung" der Bildungsberatung der Landeshauptstadt München. gez. R. Boll, A. Jahreiß-Ehrl, A. Schmaus, R. Tröndle 6