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Transkript:

Zentrale Verwaltung Mitteilungsblatt Studienjahr 2000/2001 Ausgegeben am 4. Juli 18. Stück 254. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt 255. Entwurf einer Verordnung über die Festlegung von Staaten, deren Angehörigen der an Universitäten entrichtete Studienbeitrag rückerstattet werden kann, Aussendung zur Begutachtung 256. Entwurf zu Verordnungen, mit denen die Verordnungen über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 novelliert werden, Aussendung zur Begutachtung 257. Entwurf einer Verordnung über die Studienförderung für Studierende an der International University Vienna, Aussendung zur Begutachtung 258. Begutachtungsverfahren gem. 14 UniStG 258.1 Studienplan für das Diplomstudium Biologie an der Universität Wien 258.2 Studienpläne für die Studienrichtungen Klassische Philologie/Griechisch und Klassische Philologie/Latein an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien 258.3 Studienplan für die Studienrichtung Musikwissenschaft an der Universität Wien 258.4 Studienplan für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Statistik an der Universität Linz 258.5 Studienplan für das Diplomstudium Technische Chemie an der Universität Linz 259. Anhörungsverfahren gem. 12 Abs. 2 UniStG 260. Verlautbarung der Geschäftsordnung für die Gesamtstudienkommission der Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik 261. Kundmachung betreffend Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent an Herrn Dr. August Ruhs 262. Wahlergebnis Wahl der Vertreter/innen der Personengruppe der Universitätsassistent/inn/en und wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF) 263. Entsendung von Studierenden 264. AK-Wissenschaftspreis 2001 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich 265. Ausschreibung von außeruniversitären Stellen 265.1 Ausschreibung der Planstelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für Werkstoffeinsatz, Fügetechnik und Bauteilprüfung an der Technischen Universität Wien 265.2 Ausschreibung der Planstelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für Numerische Strömungsmechanik an der Technischen Universität Wien 266. Ausschreibung freier Planstellen an der Universität Klagenfurt Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Mittwoch, 18. Juli 2001 Redaktionsschluss ist Freitag, 13. Juli 2001 Druck und Verlag: Zentrale Verwaltung der Universität Klagenfurt Universitätsstraße 65-67 A-9020 Klagenfurt T: 0463/2700-9161, -9163 (Sekr.) F: 0463/2700-9193 http://www.uni-

254. VERÖFFENTLICHUNGEN IM MITTEILUNGSBLATT Teil II Nr. 216/2001: Nr. 217/2001: Nr. 220/2001: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad Master of Advanced Studies (Regional Management), Europäischer Universitätslehrgang Regionalentwicklung (EUR/MAS) des IFF Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad Master of Advanced Studies (Organisationsentwicklung in Dienstleistungsunternehmen), Universitätslehrgang Organisationsentwicklung für interne Berater und Beraterinnen in Dienstleistungsunternehmen (MAS) des IFF Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad Master of Advanced Studies (Regional Management), Universitätslehrgang MAS (Regional Management) der Universität für Bodenkultur Wien 255. ENTWURF EINER VERORDNUNG ÜBER DIE FESTLEGUNG VON STAATEN, DEREN ANGEHÖRIGEN DER AN UNIVERSITÄTEN ENTRICHTETE STUDIENBEITRAG RÜCK- ERSTATTET WERDEN KANN, AUSSENDUNG ZUR BEGUTACHTUNG Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit Erlass vom 13. Juni 2001, GZ 52.610/89-VII/D/2/2001, den Entwurf einer Verordnung über die Festlegung von Staaten, deren Angehörigen der an Universitäten entrichtete Studienbeitrag rückerstattet werden kann. Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 15. Juli 2001 zu übermitteln. Der Verordnungsentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. 256. ENTWURF ZU VERORDNUNGEN, MIT DENEN DIE VERORDNUNGEN ÜBER DIE ER- REICHBARKEIT VON STUDIENORTEN NACH DEM STUDIENFÖRDERUNGSGESETZ 1992 NOVELLIERT WERDEN, AUSSENDUNG ZUR BEGUTACHTUNG Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit Erlass vom 17. Juni 2001, GZ 54.120/46-VII/D/4a/2001, den Entwurf zu Verordnungen, mit denen die Verordnungen über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 novelliert werden. Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 15. Juli 2001 zu übermitteln. Der Verordnungsentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. 257. ENTWURF EINER VERORDNUNG ÜBER DIE STUDIENFÖRDERUNG FÜR STUDIE- RENDE AN DER INTERNATIONAL UNIVERSITY VIENNA, AUSSENDUNG ZUR BE- GUTACHTUNG Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit Erlass vom 6. Juni 2001, GZ 54.120/40-VII/D/4/2001, den Entwurf einer Verordnung über die Studienförderung für Studierende an der International University Vienna. Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 20. Juli 2001 zu übermitteln. Der Verordnungsentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. 258. BEGUTACHTUNGSVERFAHREN GEM. 14 UNISTG 258.1 STUDIENPLAN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM BIOLOGIE AN DER UNIVERSITÄT WIEN Der Entwurf des neuen Studienplanes wird der Begutachtung unterzogen. Der Entwurf einschließlich des Qualifikationsprofils kann unter folgender Homepage-Adresse des Instituts für Ökologie und Naturschutz aufgerufen werden: http://www.univie.ac.at/iecb/. Allfällige Änderungsvorschläge werden bis längstens 15. September 2001 erbeten an den Vorsitzenden der Studienkommission Biologie an der Universität Wien, O.Univ.-Prof. Mag. Dr. Georg Grabherr, Institut für Ökologie und Naturschutz, Althanstraße 14, 1090 Wien, E-Mail: grab@pflaphy.pph.univie.ac.at. Der Vorsitzende der Studienkommission O.Univ.-Prof. Mag. Dr. Georg Grabherr Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Juli 2001 18. Stück Seite 2

258.2 STUDIENPLÄNE FÜR DIE STUDIENRICHTUNGEN KLASSISCHE PHILOLO- GIE/GRIECHISCH UND KLASSISCHE PHILOLOGIE/LATEIN AN DER GEISTES- UND KUL- TURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT WIEN Gemäß 14 (1) UniStG 1997 werden die Entwürfe der Diplomstudienpläne für die Studienrichtungen Klassische Philologie/Griechisch und Klassische Philologie/Latein an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien einem öffentlichen Begutachtungsverfahren unterzogen. Die Studienplan-Entwürfe sind auf der Homepage des Institutes für Klassische Philologie, Mittel- und Neulatein der Universität Wien, unter der Adresse http://www.univie.ac.at/klassphil./studienpl.html zu finden. Etwaige schriftliche Stellungnahmen sind bis 14. August 2001 an folgende Adresse erbeten: Universität Wien, Institut für Klassische Philologie, Mittel- und Neulatein, Herrn Prof. Dr. Kurt Smolak, Institutsvorstand, A-1010 Wien, Dr. Karl Lueger Ring 1, E-Mail:kurt.smolak@univie.ac.at. Der Vorsitzende der Studienkommission Prof. Dr. Kurt Smolak 258.3 STUDIENPLAN FÜR DIE STUDIENRICHTUNG MUSIKWISSENSCHAFT AN DER UNIVERSI- TÄT WIEN Die Studienkommission für die Studienrichtung Musikwissenschaft an der Universität Wien hat den Entwurf des neuen Studienplanes beschlossen und unterzieht diesen nach UniStG einem öffentlichen Begutachtungsverfahren. Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 13. Juli 2001 an den Vorsitzenden der Studienkommission Musikwissenschaft, Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Herbert Seifert, Institut für Musikwissenschaft der Universität Wien, Spitalgasse 2-4, Hof 9, A-1010 Wien, E-Mail: musikwissenschaft@univie.ac.at zu senden. Der Studienplanentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. Der Vorsitzende der Studienkommission Ao.Univ.-Prof. Dr. Herbert Seifert 258.4 STUDIENPLAN FÜR DAS BAKKALAUREATS- UND MAGISTERSTUDIUM STATISTIK AN DER UNIVERSITÄT LINZ Die Studienkommission Statistik der Universität Linz hat einen Entwurf des Studienplanes für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Statistik beschlossen und unterzieht diesen gem. 14 Abs. 1 UniStG einem öffentlichen Begutachtungsverfahren. Stellungnahmen sind bis 31. August 2001 an die stellvertretende Vorsitzende der Studienkommission für Statistik, Frau DI Dr. Christine Duller, Institut für Angewandte Statistik, Johannes Kepler Universität Linz, Altenbergerstr. 69, 4040 Linz Auhof, Tel. 0732/2468-9128, Fax: 0732/2468-9846, zu richten (E-Mail: christine.duller@jk.uni-linz.ac.at). Der Studienplanentwurf ist unter folgender Internet-Adresse abrufbar: http://www.ifas.uni-linz.ac.at/ Die stellv. Vorsitzende der Studienkommission DI Dr. Christine Duller 258.5 STUDIENPLAN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM TECHNISCHE CHEMIE AN DER UNIVERSI- TÄT LINZ Die Studienkommission Technische Chemie an der Johannes Kepler Universität Linz hat den Entwurf eines neuen Studienplanes für das Diplomstudium Technische Chemie beschlossen, der hiermit gemeinsam mit dem Qualifikationsprofil gemäß 14 (1) UniStG einem Begutachtungsverfahren unterzogen wird. In den Studienplanentwurf kann unter http://www.cto.uni-linz.ac.at Lehre eingesehen werden. Stellungnahmen zum Entwurf des neuen Studienplanes sind bis spätestens 27. Juli 2001 an den Vorsitzenden der Studienkommission Technische Chemie, Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Harald Schmidt, Johannes Kepler Universität Linz, Institut für Chemische Technologie Organischer Stoffe, Altenberger Straße 69, A-4040 Linz (E-Mail: Harald.Schmidt@uni-linz.ac.at), abzugeben. Der Studienplanentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. Der Vorsitzende der Studienkommission O.Univ.-Prof. Dr. Harald Schmidt Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Juli 2001 18. Stück Seite 3

259. ANHÖRUNGSVERFAHREN GEM. 12 ABS. 2 UniStG In der Rechts- und Organisationsabteilung ist folgende Absichtserklärung zur Erlassung/Änderung eines Studienplanes eingelangt: Studienplan Universität Stellungnahme bis: Diplomstudium der Studienrichtung Bauingenieurwesen TU Wien 31.08.2001 260. VERLAUTBARUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE GESAMTSTUDIENKOM- MISSION DER STUDIENRICHTUNG ANGLISTIK UND AMERIKANISTIK Geschäftsordnung siehe BEILAGE 1. 261. KUNDMACHUNG BETREFFEND VERLEIHUNG DER LEHRBEFUGNIS ALS UNIVERSI- TÄTSDOZENT AN HERRN DR. AUGUST RUHS Die vom Dekan nach Anhörung des Fakultätskollegiums für Kulturwissenschaften gemäß 28 Abs. 2 UOG 93 eingesetzte Habilitationskommission hat am 7. Juni 2001 beschlossen, Herrn Dr. August Ruhs die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für Psychoanalyse zu verleihen. Der Dekan O.Univ.-Prof. MMag. Dr. Friedbert Aspetsberger 262. WAHLERGEBNIS WAHL DER VERTRETER/INNEN DER PERSONENGRUPPE DER UNIVERSITÄTSASSISTENT/INN/EN UND WISSENSCHAFTLICHEN MITARBEI- TER/INNEN IM FORSCHUNGS- UND LEHRBETRIEB IN DIE INSTITUTSKONFERENZ DES INSTITUTES FÜR INTERDISZIPLINÄRE FORSCHUNG UND FORTBILDUNG (IFF) Bei der am 12.06.2001 stattgefundenen Wahl wurden folgende Vertreter/innen der Personengruppe der Universitätsassistent/inn/en und wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz IFF gewählt (Funktionsperiode 1.10.2001 30.09.2003): Mitglieder: PAUL-HORN Ina GETZINGER Günter ARNOLD Markus HELLMER Silvia PATERA Mario 263. ENTSENDUNG VON STUDIERENDEN Ersatzmitglieder: KRAINER Larissa HABERL Helmut RAUCH Franz FILZMAIER Peter BERLACH-POBITZER Irene Der Vorsitzende der Wahlkommission Walter Schludermann 263.1 STUDIENKOMMISSION PÄDAGOGIK Vom zuständigen Organ der gesetzlichen Vertretung der Studierenden wurden folgende studentische Mitglieder in die Studienkommission Pädagogik entsandt (Funktionsperiode bis 30.06.2001): Stud. Erwin ZÖHRER (anstelle von Stud. Walter R. PRUTEJ) Stud. Petra HAUTZENDORFER (anstelle von Stud. Hansjörg SZEPANNEK) Die 1. stellvertretende Vorsitzende der Studienrichtungsvertretung Pädagogik Rosita Ernst 263.2 STUDIENKOMMISSION LEHRAMT DER FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAF- TEN UND INFORMATIK Vom zuständigen Organ der gesetzlichen Vertretung der Studierenden wurden folgende studentische Mitglieder in die Studienkommission Lehramt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik entsandt (Funktionsperiode bis 30.06.2001): Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Juli 2001 18. Stück Seite 4

Stud. Norbert REICHMANN Stud. Barbara VERDNIK (anstelle von Stud. Peter PUTZER) (anstelle von Stud. Aleksander LUKAN) Der Vorsitzende der Fakultätsvertretung Wirtschaftswissenschaften und Informatik Michael Herwirsch 263.3 INSTITUTSKONFERENZ DES INSTITUTS FÜR GEOGRAPHIE UND REGIONALFORSCHUNG Vom zuständigen Organ der gesetzlichen Vertretung der Studierenden wurden folgende studentische Mitglieder in die Institutskonferenz des Instituts für Geographie und Regionalforschung entsandt (Funktionsperiode bis 30.06.2001): Mitglied: Stud. Markus KAMPITSCH Ersatzmitglied: Stud. Michael HERWIRSCH (anstelle von Stud. Michael HERWIRSCH) (anstelle von Stud. Michael PLESCHE) Der Vorsitzende der Studienrichtungsvertretung Michael Herwirsch 264. AK-WISSENSCHAFTSPREIS 2001 DER KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR OBERÖSTERREICH Ausschreibungstext siehe BEILAGE 2. 265. AUSSCHREIBUNG VON AUSSERUNIVERSITÄREN STELLEN 265.1 AUSSCHREIBUNG DER PLANSTELLE EINES UNIVERSITÄTSPROFESSORS/EINER UNI- VERSITÄTSPROFESSORIN FÜR WERKSTOFFEINSATZ, FÜGETECHNIK UND BAUTEIL- PRÜFUNG AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT WIEN An der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Wien ist am Institut für Werkstoffkunde und Materialprüfung (E308) die Planstelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin der Besoldungskategorie I im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis für das Fachgebiet ab 1. Oktober 2002 zu besetzen. Werkstoffeinsatz, Fügetechnik und Bauteilprüfung (Nachfolge von O.Univ.-Prof. DI Dr. Thomas Varga) Der Aufgabenbereich in Forschung und Lehre ist auf werkstoffwissenschaftliche Problemstellungen in Auslegung, Fertigung und Betriebsbeanspruchung von Bauteilen des Maschinenbaus auszurichten. Dieses Fachgebiet ist hauptsächlich dem Forschungsschwerpunkt Produktentwicklung, Herstellung, Werkstoffe der Fakultät für Maschinenbau zugeordnet. Die bestehenden Professorenplanstellen Grundlagen der Werkstoffkunde und Werkstoffprüfung und Nichtmetallische Werkstoffe sollen dadurch hinsichtlich der maschinenbaulichen Anwendungen aller Werkstoffkategorien ergänzt werden. Die Lehre ist auf die Diplom- und Doktoratsstudien im Maschinenbau, in der Verfahrenstechnik und im Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau, sowie auf postgraduale Ausbildung auszurichten. Gesetzliche Ernennungserfordernisse sind: 1. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene, inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung; 2. Eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige, ausländische Lehrbefugnis (venia docendi) oder eine der Lehrbefugnis als Universitätsdozent/in gleich zu wertende, wissenschaftliche Befähigung für das Fach, das der zu besetzenden Planstelle entspricht; 3. Die pädagogische und didaktische Eignung; 4. Die Eignung zur Führung einer Universitätseinrichtung; 5. Der Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung; 6. Der Nachweis einer facheinschlägig außeruniversitären Praxis. Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Juli 2001 18. Stück Seite 5

Spezielle Voraussetzungen: Erfahrung und fundierte Kenntnisse mit Bezug zu werkstoffrelevanten Simulationsrechnungen in mindestens einem der folgenden F&E-Themen: Werkstoffeinsatz, Bewertung von Werkstoffen und Fertigungstechniken einschließlich thermischer Behandlungen; Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoff- bzw. Bauteilprüfung. Fachspezifische Industrieerfahrung. Grundlegende Kenntnisse für die Lehre der Fächer Werkstoffeinsatz, Fügetechnik (inkl. Schweißtechnik), Werkstoff- und Bauteilprüfung sowie die Fähigkeit zur Nutzung neuer Medien zur Wissensvermittlung. Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig Bewerberinnen/Bewerber mögen ihren Lebenslauf, die Angaben zum beruflichen Werdegang, eine Beschreibung ihrer Industrieerfahrung, ein Verzeichnis ihrer Veröffentlichungen (referierte Publikationen gesondert ausweisen), ihre fünf wichtigsten Veröffentlichungen in ungekürzter Form, ein Verzeichnis ihrer Lehrtätigkeiten und wissenschaftlichen Vorträge, eine Auflistung der F&E-Projekte, an denen sie wesentlich beteiligt sind/waren, mit Angabe der Laufzeit und Stichworten zum Inhalt, eine Kurzbeschreibung ihrer wesentlichsten, internationalen Kooperationen und der Mitarbeit in internationalen, technisch-wissenschaftlichen Gremien bis zum 21. September 2001 (belegbares Absendedatum) an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, A-1040 Wien, senden. Nähere Auskünfte: Frau O.Univ.-Prof. Sabine Seidler (sseidler@mail.zserv.tuwien.ac.at) Herr O.Univ.-Prof. H. Peter Degischer (sek308@pop.tuwien.ac.at) Homepage: www.tuwien.ac.at/e308 265.2 AUSSCHREIBUNG DER PLANSTELLE EINES UNIVERSITÄTSPROFESSORS/EINER UNI- VERSITÄTSPROFESSORIN FÜR NUMERISCHE STRÖMUNGSMECHANIK AN DER TECHNI- SCHEN UNIVERSITÄT WIEN An der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Wien ist die Nachfolge von Univ.- Prof. Dipl.-Ing. Dr. Helmut Sockel die Planstelle einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors für Numerische Strömungsmechanik am Institut für Strömungslehre und Wärmeübertragung in Form eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zum Bund zu besetzen. Der Aufgabenbereich umfasst die wissenschaftliche Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Numerischen Strömungsmechanik. Die Lehre erstreckt sich insbesondere auf die Studienrichtungen Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau sowie die postgraduale Ausbildung. In Abstimmung mit den anderen Professoren des Institutes ist auch eine Beteiligung an der strömungsmechanischen Grundausbildung vorgesehen. Gesetzliche Erfordernisse: a) eine der Verwendung entsprechend abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Juli 2001 18. Stück Seite 6

b) eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi) oder eine der Lehrbefugnis als Universitätsdozent/in gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung für das Fach, das der zu besetzenden Planstelle entspricht c) die pädagogische und didaktische Eignung d) die Eignung zur Führung einer Universitätseinrichtung e) der Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung Spezielle Voraussetzungen: a) Fundierte Kenntnisse der numerischen Verfahren zur Lösung von Strömungs- und Wärmeübergangsproblemen sowie mehrjährige Erfahrung mit deren Anwendung. b) Gute Kenntnisse der physikalischen und mathematischen Grundlagen der Strömungslehre einschließlich ihrer analytischen und experimentellen Methoden. Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig Bewerberinnen und Bewerber mögen ihren Lebenslauf, die Angaben zum beruflichen Werdegang, ein Verzeichnis der Veröffentlichungen (die fünf ihr/ihm am wichtigsten erscheinenden Veröffentlichungen sind in ungekürzter Form vorzulegen) und Vorträge sowie eine Darstellung der wesentlichen Projekte im universitären und außeruniversitären Bereich bis zum Freitag, 28.9.2001 an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau der TU-Wien, Karlsplatz 13, A-1040 Wien, senden. 266. AUSSCHREIBUNG FREIER PLANSTELLEN AN DER UNIVERSITÄT KLAGENFURT 266.1 Am Institut für Informationstechnologie, Arbeitsgruppe Angewandte Informatik der Universität Klagenfurt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Planstelle zu besetzen: Universitätsassistentin/Universitätsassistent oder Vertragsassistentin/Vertragsassistent Die Klagenfurter Informatik hat ihren strategischen Schwerpunkt im Anwendungsbezug. Die Forschungsaktivitäten des Instituts für Informationstechnologie (ITEC) konzentrieren sich auf aktuelle Themen der Praktischen und Technischen Informatik wie Verteilte Systeme, Betriebssysteme und Verteilte Multimedia Systeme. In der Lehre deckt das Institut u.a. technische Grundlagen der Informatik, Betriebssysteme, Verteilte Systeme, Verteilte Multimediale Systeme sowie Compilerbau ab. Wir bieten die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Qualifikation in einer motivierenden, kollegialen und technisch bestens ausgestatteten Umgebung an. Wir erwarten von den Bewerber/inne/n, dass sie sich gerne der Herausforderung der wissenschaftlichen Arbeit stellen, dass sie Innovationsgeist mit Sorgfalt und Durchhaltevermögen verbinden können und sich für die Lehre interessieren. Allgemeine Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes einschlägiges Studium mit gutem Studienerfolg. Erforderliche Zusatzqualifikationen bei Dienstantritt: 1) Fundierte Kenntnisse in zumindest einem der aufgezählten Forschungs- und Lehrgebiete. 2) Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit in Forschung, Lehre und Administration. Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen, beim wissenschaftlichen Personal und bei den Allgemeinen Bediensteten an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Juli 2001 18. Stück Seite 7

Bewerberinnen und Bewerber richten ihr Ansuchen mit den üblichen Unterlagen bis 25. Juli 2001 an die Zentrale Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors, Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt. Weitere Informationen erteilen Prof. Dr. László Böszörményi, Tel.Nr.: ++43-463-2700-3611 oder Frau Steinbacher (Sekretariat) unter ++43-463-2700-3603, e-mail: laszlo.boeszormenyi@itec.uniklu.ac.at; homepage: http://www.itec.uni-klu.ac.at Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. 266.2 An der Universität Klagenfurt, Institut für Wirtschaftswissenschaften, Abteilung Controlling und Strategische Unternehmensführung ist die Stelle ab 1. September zu besetzen. einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten Von den Bewerber/inne/n werden erwartet: Ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Controlling oder einer ähnlichen fachlichen Ausrichtung Sehr gute Studienerfolge Gute EDV-Kenntnisse Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit in Forschung, Lehre und Administration. Die Forschungsschwerpunkte der Abteilung liegen im Bereich der KMU. Die wissenschaftliche Arbeit des Bewerbers/der Bewerberin soll in eine Dissertation einfließen. Praxiserfahrungen und/oder wissenschaftliche Erfahrungen sind erwünscht. Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen, beim wissenschaftlichen Personal und bei den Allgemeinen Bediensteten an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig Bewerberinnen und Bewerber richten ihr Ansuchen mit den üblichen Unterlagen bis 25. Juli 2001 an die Zentrale Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors, Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt. Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. 266.3 An der Universität Klagenfurt, Institut für Wirtschaftsinformatik und Anwendungssysteme (IWAS), sind im Bereich Praktische Informatik 1) eine Planstelle Universitätsassistent/in (vorbehaltlich der Zuweisung durch das bm:bwk) 2) eine Planstelle Vertragsassistent/in im Beschäftigungsausmaß vom 50% zu besetzen. Die Klagenfurter Informatik hat ihren strategischen Schwerpunkt im Anwendungsbezug. Der Bereich Praktische Informatik konzentriert sich in Forschung, Lehre und Entwicklung auf das Gebiet betrieblicher Informationssysteme, von Planung und Management über Requirements Engineering, Entwurf und Entwicklung bis zum Reengineering. Ein spezifischer Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des E-Business, also der Abwicklung von (Geschäfts-)Prozessen unter Nutzung moderner Internet- Technologien. Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Juli 2001 18. Stück Seite 8

Wir bieten die Möglichkeit zur wissenschaftlichen (Weiter-)Qualifikation in einer motivierenden, kollegialen und technisch bestens ausgestatteten Umgebung mit vielfältigen Internationalen Kontakten. Wir erwarten von den Bewerber/inne/n eine besondere Neigung zu wissenschaftlicher Arbeit und universitärer Lehre. Allgemeines Anstellungserfordernis: Für die Stelle 1): Abgeschlossenes einschlägiges Universitätsstudium mit Informatik-Schwerpunkt und gutem Studienerfolg. Für die Stelle 2): Abgeschlossenes Universitätsstudium mit gutem Studienerfolg. Erforderliche Zusatzqualifikationen: Für die Stelle 1): Fundierte Kenntnisse in den Bereichen Geschäftprozessmodellierung und Architektur integrierter betrieblicher (Standard-)Informationssysteme. Für die Stelle 2): Fundierte Kenntnisse der Informatik, insbesondere der rechnergestützten Verarbeitung natürlicher Sprache, des Requirements Engineering und objektorientierter Modellierungsverfahren. Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen, beim wissenschaftlichen Personal und bei den Allgemeinen Bediensteten an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig Bewerberinnen und Bewerber richten ihr Ansuchen mit den üblichen Unterlagen bis 25. Juli 2001 an die Zentrale Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors, Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt. Weitere Informationen erteilt: Prof. Dr.rer.nat. Dr. h.c. Heinrich C. Mayr, ++43-463-2700-3732, e- mail: mayr@ifit.uni-klu.ac.at, Homepage: http://www.ifi.uni-klu.ac.at/iwas/hm Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. 266.4 An der Universität Klagenfurt, Institut für Wirtschaftsinformatik und Anwendungssysteme, Forschungsgruppe Systemsicherheit, ist eine Planstelle für eine/n zu besetzen. Universitätsassistentin/Universitätsassistenten Von den Bewerberinnen/Bewerbern wird erwartet: 1) abgeschlossenes einschlägiges Studium der Informatik, Telematik oder Mathematik oder eines anderen gleichwertigen Faches 2) fundierte Kenntnisse, wenn möglich mit Praxiserfahrung in mehreren der folgenden Teilgebiete der Informatik: Informations- und Systemsicherheit Kryptologie und deren Anwendungen Sicherheitsinfrastrukturen Chipkarten als Sicherheitswerkzeug Sicherheit in Rechnernetzen 3) Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit in Forschung, Lehre und Administration. Die wissenschaftliche Arbeit soll in eine Promotion einfließen. Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Juli 2001 18. Stück Seite 9

Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen, beim wissenschaftlichen Personal und bei den Allgemeinen Bediensteten an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig Bewerberinnen und Bewerber richten ihr Ansuchen mit den üblichen Unterlagen bis 25. Juli 2001 an die Zentrale Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors, Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt. Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. 266.5 Am Institut für Rechtswissenschaft ist voraussichtlich ab 1. September 2001 die Planstelle einer Vertragsassistentin/eines Vertragsassistenten oder zweier Vertragsassistent/inn/en (je 50% teilbeschäftigt) für die Dauer einer Karenzierung (bis längstens 31. August 2002) zu besetzen. Arbeitsplatzbeschreibung: Mitarbeit in Forschung und Lehre auf den Gebieten des wirtschaftsnahen Privatrechts insbesondere des Handels- und Gesellschaftsrechts. Allgemeine Anstellungserfordernisse: Österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften Der Aufgabenbereich der Planstelle liegt im Privatrecht. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnisse aus Privat- und Handelsrecht, Erfahrung in der Lehre und/oder juristischen Praxis, EDV- Kenntnisse, Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit in Forschung, Lehre und Administration, guter Studienerfolg, Fremdsprachenkenntnisse (EU-Sprache oder slawische Sprache). Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen, beim wissenschaftlichen Personal und bei den Allgemeinen Bediensteten an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig Bewerberinnen und Bewerber richten ihr Ansuchen mit den üblichen Unterlagen bis 25. Juli 2001 an die Zentrale Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors, Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt. Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. 266.6 Am Institut für Rechtswissenschaft ist voraussichtlich ab 1. September 2001 die Planstelle einer Vertragsassistentin/eines Vertragsassistenten oder zweier Vertragsassistent/inn/en (je 50% teilbeschäftigt) für die Dauer einer Karenzierung (bis längstens 30. September 2002) zu besetzen. Arbeitsplatzbeschreibung: Mitarbeit in Forschung und Lehre auf den Gebieten des wirtschaftsnahen Privatrechts insbesondere des Handels- und Gesellschaftsrechts. Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Juli 2001 18. Stück Seite 10

Allgemeine Anstellungserfordernisse: Österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften Der Aufgabenbereich der Planstelle liegt im Privatrecht. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnisse aus Privat- und Handelsrecht, Erfahrung in der Lehre und/oder juristischen Praxis, EDV- Kenntnisse, Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit in Forschung, Lehre und Administration, guter Studienerfolg, Fremdsprachenkenntnisse (EU-Sprache oder slawische Sprache). Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen, beim wissenschaftlichen Personal und bei den Allgemeinen Bediensteten an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig Bewerberinnen und Bewerber richten ihr Ansuchen mit den üblichen Unterlagen bis 25. Juli 2001 an die Zentrale Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors, Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt. Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. 266.7 Am IFF Interuniversitären Institut für interdisziplinäre Forschung und Fortbildung ist für die Hauptverwaltung die Planstelle zu besetzen. einer Fachreferentin / eines Fachreferenten oder zweier Fachreferent/inn/en (je halbtägig) derzeit Vertragsbedienstete/r nach dem Entlohnungsschema v3/3 zuzüglich einer Leistungszulage vorerst befristet auf 1 Jahr Aufgaben: Selbständige Erledigung das Gesamtinstitut betreffender administrativer und organisatorischer Angelegenheiten wie: Betreuung der universitären Gremien Abwicklung von Personalangelegenheiten Administration der IFF-Lehre Mitarbeit an PR-Angelegenheiten Interne Mitarbeiter/innen/schulungen im Verwaltungsbereich Voraussetzungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürger/in eines EWR-Staates; Reifezeugnis einer höheren Schule oder fundierte Berufserfahrung; Nachweis umfassender EDV-Kenntnisse in moderner Bürosoftware. Gewünschte Zusatzqualifikationen: Ausgeprägte Organisationsfähigkeit und Einsatzfreudigkeit; Interesse an Wissenschaft; Englischkenntnisse (Wort und Schrift). Dienstort: Klagenfurt Bewerbungsfrist: 21 Tage ab Erscheinungsdatum Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen, beim wissenschaftlichen Personal und bei den Allgemeinen Bediensteten an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Juli 2001 18. Stück Seite 11

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen an die IFF-Hauptverwaltung, z. H. Herrn HR Dr. Franz Prochazka, 9020 Klagenfurt, Sterneckstraße 15, zu richten. Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. Juli 2001 18. Stück Seite 12

Geschäftsordnung für die Gesamtstudienkommission der Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik Beilage 1 Mitglieder 1. (1) Der Gesamtstudienkommission für die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik gehören je Universität, an welcher die Studienrichtung eingerichtet ist, zwei VertreterInnen der Personengruppe gemäß 41 Abs. 5 Z. 1 UOG 1993, zwei VertreterInnen der Personengruppe gemäß 41 Abs. 5 Z. 2 UOG 1993 und zwei VertreterInnen der Personengruppe gemäß 41 Abs. 5 Z. 3 UOG 1993 an. (2) Die Entsendung erfolgt seitens der zuständigen Studienkommissionen aus ihren Mitgliedern. (3) Die Mitglieder wählen aus dem Kreis der ihr angehörenden UniversitätslehrerInnen mit einfacher Mehrheit eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Aufgabenbereich 2. Die Gesamtstudienkommission hat die Aufgabe, die Tätigkeiten der an den jeweiligen Fakultäten eingerichteten Studienkommissionen zu koordinieren. Darunter fällt insbesondere die wechselseitige Information und die Herausgabe von Empfehlungen für Angelegenheiten, die einer österreichweiten Koordination bzw. Harmonisierung bedürfen. Teilnahme an Sitzungen 3. (1) Alle Mitglieder der Gesamtstudienkommission haben an den Sitzungen teilzunehmen. Im Verhinderungsfall ist der oder dem Vorsitzenden entweder eine Ersatzperson, die derselben Personengruppe einer Studienkommission angehören muss, bekannt zu geben oder die Stimme an ein Mitglied derselben Personengruppe zu übertragen, wobei kein Mitglied mehr als zwei Stimmen führen darf. (2) Die Studiendekaninnen und -dekane und die Vizestudiendekaninnen und -dekane der betroffenen Fakultäten sowie der oder die zuständige Bundesminister(in) sind über die Ergebnisse der Beratungen zu informieren. Auskunftspersonen 4. (1) Die oder der Vorsitzende kann Auskunftspersonen zur Sitzung oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen. (2) Die oder der Vorsitzende muss Auskunftspersonen zur Sitzung oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen, wenn dies von mindestens drei Mitgliedern verlangt wird. (3) Die Auskunftspersonen sind nicht stimmberechtigt.

Einberufung der Gesamtstudienkommission 5. (1) Die oder der Vorsitzende hat die Mitglieder der Gesamtstudienkommission mindestens einmal pro Studienjahr zu einer Sitzung einzuladen. Die Einladung hat spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Sitzungstermin zu ergehen. (2) Die oder der Vorsitzende muss die Mitglieder zu einer Sitzung einladen, wenn dies von mindestens neun Mitgliedern verlangt wird. In diesem Fall hat die Sitzung spätestens innerhalb von vier Wochen ab Einlangen des Verlangens stattzufinden. Tagesordnung 6. Die oder der Vorsitzende hat den Mitgliedern die Tagesordnung gemeinsam mit der Einladung bekannt zu geben. Eine Erweiterung der Tagesordnung ist mit einfacher Stimmenmehrheit möglich. Sitzungen 7. (1) Die oder der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Sie oder er erteilt oder entzieht das Wort und ist für die Durchführung der Beschlüsse verantwortlich. (2) Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Anträge 8. (1) Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zum jeweiligen Tagesordnungspunkt zu stellen. (2) Die oder der Vorsitzende moderiert Wortmeldungen und Wechselrede und lässt nach der Debatte über die Anträge abstimmen. Abstimmung 9. (1) Vor der Abstimmung wiederholt die oder der Vorsitzende den gestellten Antrag. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen durch Handheben. Sollte ein Mitglied eine geheime Abstimmung verlangen, so ist mittels Stimmzettel abzustimmen. Stimmenthaltungen zählen als Neinstimmen. (2) Zu einem Beschluss ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder erforderlich. (3) Ein Antrag gilt, soweit in dieser Geschäftsordnung nicht anders bestimmt ist, als angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Abstimmung im Umlaufweg 10. (1) In besonders dringlichen Angelegenheiten kann die oder der Vorsitzende über einen begründeten Antrag eine Abstimmung im Umlaufweg verfügen. Die oder der Vorsitzende hat eine

solche Abstimmung zu verfügen, wenn dies mindestens neun Mitglieder verlangen und die Einberufung einer Sitzung nicht zweckmäßig erscheint. (2) Der Antrag muss so formuliert sein, dass darüber mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann. (3) Bei Abstimmungen im Umlaufwege ist vom Vorsitzenden eine Frist festzusetzen, die nicht weniger als zwei Wochen betragen darf. (4) Das Ergebnis einer Abstimmung im Umlaufweg ist den Mitgliedern umgehend schriftlich bekannt zu geben. Selbständige Geschäftsführung der oder des Vorsitzenden 11. (1) Die oder der Vorsitzende ist berechtigt, dringliche Angelegenheiten selbständig zu besorgen. Dringliche Angelegenheiten sind solche, die unverzüglich und ohne Aufschub noch vor der nächsten Sitzung zu erledigen sind und durch Abstimmung auf dem Umlaufweg nicht rechtzeitig erledigt werden können. (2) Die oder der Vorsitzende hat die Mitglieder von der selbständigen Geschäftsführung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Protokoll 12. (1) Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der oder dem Vorsitzenden und von der oder dem Schriftführer(in) zu unterfertigen ist. Zur Schriftführerin oder zum Schriftführer ist ein Mitglied durch die oder den Vorsitzende(n) zu bestellen. (2) Das Protokoll ist innerhalb von vier Wochen allen in 1 (1) genannten Personen zuzuleiten. Es gilt als genehmigt, wenn es nicht innerhalb von drei Wochen nach Zustellung beeinsprucht wird. Im Falle der Beeinspruchung ist ein Protokoll bei der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Änderung der Geschäftsordnung 13. Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Inkrafttreten 14. Die Geschäftsordnung tritt mit dem auf die Kundmachung in den Mitteilungsblättern der jeweiligen Universitäten folgenden Tag in Kraft.