A. Allgemeine Informationen zum Thema: Studieren in Wien

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1 Studieren in Wien Projektergebnis entstanden im Seminar Am Schauplatz: Wien 2002, unter Mitarbeit von: Elena Dembizkaja, Anja Rymmar (Weissrussland), Barbara Kujawa (Polen), Daniela Stoytcheva (Bulgarien). Projektleitung und Redaktion: Dagmar Gilly (Graz, Österreich) Zielgruppe: LernerInnen 3 Jahre DaF (oder mehr), die an einem Studium in Österreich interessiert sind A. Allgemeine Informationen zum Thema: Studieren in Wien Universitäten in Wien: Universität Wien Technische Universität Wien Universität für Bodenkultur Wien Wirtschaftsuniversität Wien Veterinärmedizinische Universität Wien Akademie der bildenden Künste Universität für angewandte Kunst in Wien Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien 2. Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium: Die Voraussetzungen für die Zulassung zum ordentlichen Studium sind: + ein Mindestalter von 17 Jahren (diese Voraussetzung entfällt, wenn ein Reifezeugnis vorgelegt wird), + die allgemeine Universitätsreife, erbracht durch ein inländisches Reifezeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Reifezeugnis bzw. durch ein Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung, + die besondere Universitätsreife, zum Nachweis der besonderen Voraussetzungen für die gewählte Studienrichtung, (Zusatz- und Ergänzungsprüfungen und/oder Studienplatznachweis) + Kenntnis der deutschen Sprache FristenAllgemeine Zulassungsfrist (für österreichische Studierende und Studierende aus EU- und/oder EWR-Ländern) Wintersemester: 1. Juli 29. Oktober Sommersemester: 7. Jänner 29. März Nachfrist (innerhalb dieser erhöht sich der jeweilige Studienbeitrag um 10%)

2 Wintersemester: 30. Oktober 30. November Sommersemester: 30. März 30. April Besondere Zulassungsfrist für ausländische Studierende (diese gilt für ausländische Studierende, die keinem EU- und/oder EWR-Land angehören, als Frist für den Antrag auf Erstzulassung) Wintersemester: bis spätestens 1. September Sommersemester: bis spätestens 1. Februar Welche Dokumente muss man vorlegen? + ein gültiges Reisedokument oder den Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, + das Reifezeugnis oder den Nachweis der Studienberechtigung und bei weiterführenden Studien den Nachweis des Studienabschlusses sowie + den Nachweis allfälliger Zusatz- und Eignungsprüfungen + Sozialversicherungsnummer (Krankenschein oder Sozialversicherungskarte) Höhe des Studienbeitrages Ordentliche und außerordentliche Studierende aus Österreich, einem EU- oder EWR- Staat und der Schweiz bezahlen in der allgemeinen Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters (Wintersemester: 1. Juli 29. Oktober; Sommersemester: 7. Jänner März) einen Studienbeitrag in der Höhe von 377,22, der sich aus dem Studienbeitrag ( 363,36) und dem ÖH-Beitrag ( 13,86) zusammensetzt. In der Nachfrist (30. Oktober November; 30. März April) erhöht sich der Studienbeitrag um 10 % und Sie müssen 413,56 bezahlen. Ordentliche und außerordentliche ausländische Studierende (weder österreichische Staatsbürgerschaft noch eine EU- oder EWR- Staatsbürgerschaft) sowie Studierende ohne Staatsangehörigkeit müssen in der allgemeinen Zulassungsfrist (Wintersemester: 1. Juli 29. Oktober; Sommersemester: 7. Jänner März) einen Studienbeitrag in der Höhe von 740,58 bezahlen. Diese Summe ergibt sich aus dem Studienbeitrag ( 726,72) und dem ÖH-Beitrag ( 13,86). Wird der Studienbeitrag in der Nachfrist (30. Oktober November; 30. März April) einbezahlt, erhöht sich auch für diese Studierenden der Studienbeitrag um 10 % und es müssen dann 813,25 entrichtet werden. Studierende folgender Staaten sind auf Grund bilateraler Abkommen vom Studienbeitrag befreit: Albanien, Bulgarien, Estland, Jugoslawien (einschließlich Kosovo), Kroatien, Litauen, Polen, Bosnien-Herzegowina, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Weißrussland Sind Sie StaatsbürgerIn eines dieser Länder, müssen Sie nur den ÖH-Beitrag ( 13,86) bezahlen. Sie müssen keinen Antrag auf Befreiung stellen. Diese wird bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens festgelegt. 3. Einteilung des Studienjahres: Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. 4. Aufbau des Studiums Die allgemeinen Bestimmung über die Studien (wie Zulassungen, Studienpläne, akademische Grade, Prüfungen etc.) sind im neuen

3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG) geregelt. Die Studienkommissionen für die betreffende Studienrichtung oder den betreffenden Studienzweig beschließen die Studienpläne. Die ordentlichen Studien an den österreichischen Universitäten gliedern sich in - Diplomstudien, die der ausführlichen wissenschaftlichen oder wissenschaftlichkünstlerischen Berufsvorbildung dienen und die Voraussetzung für den Erwerb eines Diplomgrades bilden; - Bakkalaureatstudien, die ebenfalls der wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Berufsvorbildung (jedoch in kürzerer Zeit) dienen und die Voraussetzung für den Erwerb eines Bakkalaureatsgrades sind (werden dzt. eingerichtet). - Magisterstudien: im Anschluss an ein Bakkalaureatstudium, zum Erwerb eines Diplomgrades (werden dzt. eingerichtet). - Doktoratsstudien, die über das Diplomstudium hinaus der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit dienen und die Voraussetzung für den Erwerb des Doktorgrades bilden; - Doktoratsstudien, die sowohl der wissenschaftlichen Berufsvorbildung dienen, als auch die Voraussetzung für den Erwerb des Doktorgrades bilden (z.b. Dr. med. univ.). Diplomstudien dauern in der Regel 4 bis 6 Jahre. Minimum für ein Doktorratsstudium ist ein Jahr, bei den technischen Studienrichtungen muss mit mehreren Jahren gerechnet werden. Das Medizinstudium nimmt eine Sonderregelung ein. B Unterrichtsvorschläge und ideen Aufgabe 1: Schau dir die Liste der Universitäten an - recherchiere nach Möglichkeit - auch im Netz) und wähle eine Universität (für dich) aus. Begründe deine Wahl in 3-4 Sätzen! Arbeitsblatt Universitäten in Wien: Universität Wien Technische Universität Wien Universität für Bodenkultur Wien Wirtschaftsuniversität Wien Veterinärmedizinische Universität Wien Akademie der bildenden Künste Universität für angewandte Kunst in Wien Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien

4 Aufgabe 2: Du bewirbst dich an der Universität Wien um einen Studienplatz. Fülle das Antragsformular entsprechend aus! Arbeitsblatt 2 (Antragsformular: Ansuchen um Zulassung für Studierende mit nichtösterreichischem Reifezeugnis) 3. Station : Studienbeitrag Material: Arbeitsblatt 3 Aufgabe 3: Lies den Informationstext und notiere den Studienbeitrag, den du bezahlen musst. Arbeitsblatt 3 Höhe des Studienbeitrages (Stand 2003) Ordentliche und außerordentliche Studierende aus Österreich, einem EU- oder EWR-Staat und der Schweiz bezahlen in der allgemeinen Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters (Wintersemester: 1. Juli 29. Oktober; Sommersemester: 7. Jänner März) einen Studienbeitrag in der Höhe von 377,22, der sich aus dem Studienbeitrag ( 363,36) und dem Öh-Beitrag ( 13,86) zusammensetzt. In der Nachfrist (30. Oktober November; 30. März April) erhöht sich der Studienbeitrag um 10 % und Sie müssen 413,56 bezahlen. Ordentliche und außerordentliche ausländische Studierende (weder österreichische Staatsbürgerschaft noch eine EU- oder EWR- Staatsbürgerschaft) sowie Studierende ohne Staatsangehörigkeit müssen in der allgemeinen Zulassungsfrist (Wintersemester: 1. Juli 29. Oktober; Sommersemester: 7. Jänner März) einen Studienbeitrag in der Höhe von 740,58 bezahlen. Diese Summe ergibt sich aus dem Studienbeitrag ( 726,72) und dem ÖH-Beitrag ( 13,86). Wird der Studienbeitrag in der Nachfrist (30. Oktober November; 30. März April) einbezahlt, erhöht sich auch für diese Studierenden der Studienbeitrag um 10 % und es müssen dann 813,25 entrichtet werden. Studierende folgender Staaten sind auf Grund bilateraler Abkommen vom Studienbeitrag befreit: Albanien, Bulgarien, Estland, Jugoslawien (einschließlich Kosovo),

5 Kroatien, Litauen, Polen, Bosnien-Herzegowina, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Weißrussland Sind Sie StaatsbürgerIn eines dieser Länder, müssen Sie nur den ÖH- Beitrag ( 13,86) bezahlen. Sie müssen keinen Antrag auf Befreiung stellen. Diese wird bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens festgelegt. 4. Station: Aufbau des Studiums Material: Arbeitsblatt 4 Aufgabe 4: Du möchtest wissen, wie das Studium an der Universität Wien aufgebaut ist. Lies den vorliegenden Text und entscheide dann, ob die Aussagen dem Textinhalt entsprechen. Arbeitsblatt 4 AUFBAU DES STUDIUMS Die allgemeinen Bestimmung über die Studien (wie Zulassungen, Studienpläne, akademische Grade, Prüfungen etc.) sind im neuen Universitäts-Studiengesetz (UniStG) geregelt. Die Studienkommissionen für die betreffende Studienrichtung oder den betreffenden Studienzweig beschließen die Studienpläne. Die ordentlichen Studien an den österreichischen Universitäten gliedern sich in Diplomstudien, die der ausführlichen wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Berufsvorbildung dienen und die Voraussetzung für den Erwerb eines Diplomgrades bilden; Bakkalaureatstudien, die ebenfalls der wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Berufsvorbildung (jedoch in kürzerer Zeit) dienen und die Voraussetzung für den Erwerb eines Bakkalaureatsgrades sind (werden dzt. eingerichtet). Magisterstudien: im Anschluss an ein Bakkalaureatstudium, zum Erwerb eines Diplomgrades (werden dzt. eingerichtet). Doktoratsstudien, die über das Diplomstudium hinaus der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit dienen und die Voraussetzung für den Erwerb des Doktorgrades bilden; Doktoratsstudien, die sowohl der wissenschaftlichen Berufsvorbildung dienen, als auch die Voraussetzung für den Erwerb des Doktorgrades bilden (z.b. Dr. med. univ.). Diplomstudien dauern in der Regel 4 bis 6 Jahre. Minimum für ein

6 Doktorratsstudium ist ein Jahr, bei den technischen Studienrichtungen muss mit mehreren Jahren gerechnet werden. Das Medizinstudium nimmt eine Sonderregelung ein. Sind folgende Aussagen richtig oder falsch? 1. Das Bakkalaureatsstudium ist eine Voraussetzung für die Aufnahme eines Magisterstudiums. 2. Die Studiendauer beträgt 14 Semester. 3. Die Fakultäten beschließen die Studienpläne für entsprechende Studieneinrichtungen. 4. Nach dem Bakkalaureat bekommt man den akademischen Grad Bakkalaureus. 5. Die StudentInnen entscheiden selbst, wie sie ihr Studium gestalten werden. 6. Die StudentInnen, die sich der wissenschaftlichen Arbeit widmen wollen, nehmen das Doktoratsstudium auf Station: Wohnmöglichkeiten Material: Internetrecherche oder Arbeitsblätter 5-7 (zu kopieren: aus dem Internet je 1 Seite von drei Studentenwohnheimen zur Wahl) Aufgabe 5: Du bist schon StudentIn an der Universität Wien. Du möchtest nun in einem Studentenwohnheim wohnen. Suche im Internet entsprechende Informationen, schreibe dann ein an das Studentenwohnheim deiner Wahl. Frage nach Zimmergröße, Einrichtung, Kochmöglichkeiten, Miete etc. Arbeitsblätter Station: AkademikerInnen - Chancen auf dem Arbeitsmarkt? Material: Informationen über das AMS in Österreich Aufgabe 6: Du hast dein Studium absolviert und hast jetzt Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Geh bitte zum Arbeitsmarktservice und bitte um Rat und Hilfe. Arbeitsplan: Studieren in Wien Stationen zur Wahl: 1,5,6 Verpflichtend: 2, 3, 4 Zeit: (je nach Kompetenzniveau der LernerInnen)

7 Thema/Inhalt Sozialform SK/LK Fertigkeit erledigt Station 1 Wahl der Universität + SK lesen O Station 2 Antrag auf Zulassung + LK schreiben O Station 3 Studienbeitrag +++ SK lesen O Station 4 Aufbau des Studiums + SK lesen O Station 5 Wohnmöglichkeiten + SK schreiben O Station 6 Chancen für AkademikerInnenauf dem Arbeitsmarkt ++ LK sprechen O SK=SchülerInnenkontrolle LK=LehrerInnenkontrolle + Einzelarbeit ++ Partnerarbeit +++ Kleingruppenarbeit

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