IVH-Stellungnahme zum Hamburger Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle 2011

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Transkript:

IVH-Stellungnahme zum Hamburger Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle 2011 Aus Sicht der Industrie ist Hamburg für den Umgang mit den künftig anfallenden gefährlichen Abfällen grundsätzlich gut gerüstet. Der vorliegende Entwurf des Abfallwirtschaftsplans gefährliche Abfälle 2011 (AWP) stellt Herkunft, Menge und Entsorgungswege der in Hamburg erzeugten oder entsorgten gefährlichen Abfälle dar. Aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz folgt die Pflicht der Bundesländer, Abfallwirtschaftspläne aufzustellen und diese alle fünf Jahre zu erneuern. Der vorliegende Entwurf des "Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle 2011" stellt eine solche Fortschreibung dar. Der Text-Entwurf ist unserer Ansicht an einigen Stellen noch ergänzungsbedürftig. 1. Ölhaltige Abfälle In Punkt 2.3.2 erfolgt die Darstellung von Öl- und Wasser-Gemischen aus der Schiffsentsorgung. Wir empfehlen, neben den Regelungen für Seeschiffe auch die Regelungen für Binnenschiffe aufzunehmen. Aus unserer Sicht sollte dargelegt werden, wie Hamburg das Abfallübereinkommen in der Binnenschifffahrt vom 01.11.2009 konkret umsetzt. Damit würde eine aus unserer Sicht bestehende Lücke geschlossen. 2. Abfallmengenströme Unter Punkt 3.1 werden die nationalen Abfallmengenströme erörtert. Der Vergleich der Tabellen auf den Seiten 45 und 46 ergibt aus unserer Sicht widersprüchliche Ergebnisse für die Jahre 2007 und 2008. Wir bitten um eine Überprüfung der zur Verfügung stehenden Zahlenbasis. S. 45 In Hamburg erzeugte 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Gesamtmenge [t] 717.529 838.858 874.265 855.539 785.076 854.862 davon in HH entsorgt 312.376 288.368 268.121 285.574 315.172 329.301 S. 46 In Hamburg entsorgte Gesamt- 2004 2005 2006 2007 2008 2009 menge [t] (ohne Importe) 577.102 522.755 501.442 501.070 532.314 518.006 davon aus Hamburg 312.376 288.368 268.121 285.562 315.171 329.301 aus anderen Bundesländern 264.726 234.387 233.321 215.508 217.143 188.705 1

3. In Hamburg erzeugte gefährliche Abfälle: Herkunft, Art und Menge sowie Entsorgung In Punkt 2.2 werden die gefährlichen Abfälle aus Bautätigkeit geregelt. Dies betrifft schadstoffhaltigen Bodenaushub, Beton, Ziegel etc., künstliche Mineralfasern (KMF), teerhaltige Abfälle (Dachpappe und Straßenaufbruch), mit holzschutzmittelbehandeltes Holz und Asbest. Mit insgesamt mehr als 400.000 Tonnen p.a. zuzüglich der in Bodenbehandlungsanlagen behandelten mehr als 90.000 Tonnen macht dieser Abfallstrom deutlich mehr als die Hälfte der in Hamburg insgesamt anfallenden gefährlichen Abfälle aus. Davon entfallen jährlich knapp 200.000 Tonnen auf Boden, 80.000 Tonnen auf asbesthaltige Abfälle und 30.000 Tonnen auf kontaminierten Bauschutt. Der Plan prognostiziert einen weiteren Anstieg für bestimmte gefährliche Abfälle aus dem Baubereich. Das Aufkommen an Boden wird im Zuge weiterer Stadtentwicklungsmaßnahmen voraussichtlich auch in den nächsten Jahren auf hohem Niveau bleiben. Die im Plan enthaltene Darstellung der Entsorgungswege zeigt, dass für die genannten mineralischen gefährlichen Abfälle aus Bautätigkeit der Hauptmassenstrom auf Deponien beseitigt wird. Dies gilt auch für einen relevanten Anteil der in Bodenbehandlungsanlagen behandelten Böden. Die Deponierung der gefährlichen Abfälle aus Bautätigkeit beläuft sich trotz aller Verwertungsanstrengungen (ohne die behandelten Böden) auf fast 30 % aller Entsorgungsvorgänge Hamburger gefährlicher Abfälle. Hierbei ist zu anzumerken, dass es sich bei den deponierten Abfällen entweder um Materialien handelt, bei denen ein Verwertungspotenzial aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht gegeben ist (Asbest, KMF) oder um Böden, die aufgrund ihrer bauphysikalischen und chemischen Konsistenz für Verwertungsmaßnahmen nicht geeignet sind. Insoweit wird dieser Mengenstrom an Beseitigungsabfällen auch künftig eine relevante Größe darstellen. 4. Entsorgungswege der in Hamburg erzeugten Abfälle In Punkt 3.3.1 wird das Thermische Verfahren (Verbrennung) dargestellt. Dazu heißt es auf Seite 52, letzter Absatz Die Menge der in Müllheizkraftwerken oder als Stützfeuerung in der Müllverbrennung verwerteten Abfälle stieg um das sechsfache auf 25.000 Tonnen. Diese Zahl erscheint aus unserer Sicht sehr hoch und ergibt sich nicht aus dem Kontext. Wir bitten daher um erneute Prüfung. Unter Punkt 3.3.2 wird die Ablagerung (Deponierung) geregelt. Wir bitten, Seite 53 Abs.1, Satz 1 wie folgt zu ergänzen Für die Ablagerung von Abfällen stehen unterschiedliche Entsorgungswege zur Verfügung: Einerseits die Beseitigung als klassische Deponierung auf Sonderabfalldeponien (SAD entsprechend Deponieklasse III gemäß Deponieverordnung), sowie auf dafür zugelassenen Deponien der Deponieklasse II gemäß Deponieverordnung (DKII-Deponien) oder Untertagedeponien (UTD) und andererseits die Verwertung im Deponiebau oder als Versatzmaterial unter Tage zur Verfüllung ausgebeuteter Stollen. Die oberirdische Ablagerung gefährlicher Abfälle ist gemäß den geltenden deponierechtlichen Bestimmungen möglich auf Deponien für gefährliche Abfälle (hier SAD beziehungsweise DKIII-Deponien) sowie auf speziell dafür zugelassenen Deponien für nicht gefährliche Abfälle, hier insbesondere solchen der DKII. Der größte Massenanteil der direkt oberirdisch abgelagerten gefährlichen Abfälle aus Hamburg gelangt in DKII-Deponien im Umland. 2

5. Entsorgungsanlagen Aus unserer Sicht sollte bei Punkt 4 ein Unterpunkt 4.4 Deponierung (Deponien im Umland von Hamburg) eingefügt werden. Darin ist die insgesamt im Umland zu deponierende Menge an gefährlichen Abfällen darzustellen (Deponiebedarf) und nach Möglichkeit auch der Deponiebedarf, der aus der Behandlung gefährlicher Abfälle in Bodenbehandlungsanlagen entsteht (teilweise nicht mehr gefährlich). Die zugelassenen Deponien in den an Hamburg angrenzenden Bundesländern, welche mit relevanten Mengen an gefährlichen Abfällen aus Hamburg beschickt werden, sollten in Anhang 2 namentlich in einer separaten Rubrik Deponien genannt werden. Der Verweis auf eine Nennung solcher Anlagen in den Abfallwirtschaftsplänen der umliegenden Bundesländer reicht nicht aus, denn dort wird der längerfristige Kapazitätsbedarf für die Deponien für gefährliche Abfälle meist lediglich in Bezug auf die Abfallmengen des jeweiligen Bundeslands bewertet, in dem sich die Anlage befindet. Insbesondere, da die Hamburger Andienungsverordnung für gefährliche Beseitigungsabfälle weiterhin Bestand haben wird und im nahe gelegenen Hamburger Umland sehr große Abfallströme aus der Stadt in den dort verfügbaren Anlagen beseitigt werden, ist unserer Ansicht aus rechtssystematischen wie auch aus abfallwirtschaftsplanerischen Gründen eine konkrete Nennung dieser wichtigen Entsorgungskapazitäten (Deponien) für Hamburger Abfälle unerlässlich. Dies ist analog zu sehen zum gemeinsamen Bauabfallwirtschaftsplan Hamburg/Schleswig-Holstein, jedoch sind dort die Mengen an gefährlichen Abfällen aus Bautätigkeit nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund bitten wir um die folgende Ergänzung des Anhang 2: Liste der Hamburger Entsorgungsanlagen Ziffer 3. Anlagen zum Behandeln von kontaminierten Böden Anlage zur Behandlung schädlich verunreinigter mineralischer Abfälle 21502 Wiershop (bei Geesthacht, S-H) Tel.: 04152 / 802 0 Begründung: In der Bodenbehandlungsanlage in Wiershop werden seit Jahren regelmäßig erhebliche Mengen an Böden und anderen mineralischen Abfällen mit gefährlichen Bestandteilen aus dem Stadtgebiet Hamburgs entsorgt. Darüber hinaus führt dies zur Gleichbehandlung mit den im AWP-Entwurf aufgeführten, ebenfalls in einem anderen Bundesland (Niedersachsen) betriebenen Anlagen. Anlage zur Behandlung von Böden mit gefährlichen Bestandteilen Begründung: Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage zur Lagerung und Behandlung von Böden ist bei der BSU, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, im Dezember 2010 im förmlichen BImSchG-Verfahren beantragt worden. Der Genehmigungsbescheid wird etwa Mitte 2011 erwartet. 3

Ziffer 6. Anlagen zur Behandlung und Zwischenlagerung von teerhaltigen Abfällen von teerhaltigen Abfällen (Dachpappen). Ziffer 7. Anlagen zur Zwischenlagerung von asbesthaltigen Abfällen sowie zur Behandlung asbesthaltiger Geräte von asbesthaltigen Abfällen. Geräteaufbereitungsanlage für asbest- und chromhaltige Geräte 21502 Wiershop (bei Geesthacht, S-H) Tel.: 04152 / 802-0 Begründung: Die Anlage verfügt über eine Genehmigung zur Aufbereitung von asbest- und chromathaltigen Abfällen (Geräte und Bauteile wie Nachtspeicheröfen, Feuerschutztüren, Speichersteine usw.). Sie ist die einzige genehmigte Aufbereitungsanlage dieser Art in Hamburg und im Umland, erhält einen großen Teil ihrer Mengen aus dem Hamburger Stadtgebiet und ist ebenso wie die im Entwurf aufgeführten Bodenbehandlungsanlagen außerhalb Hamburgs als Entsorgungskapazität zu nennen. 4

Ziffer 9. Zwischenlager von diversen gefährlichen Abfallarten. Ziffer 10. Deponien (neu) Deponie Jahn Deponieklasse II 21502 Wiershop Tel.: 04152 / 802-0 Begründung: Die direkte Beseitigung auf Deponien stellt den mengenmäßig wichtigsten Entsorgungsweg für in Hamburg erzeugte gefährliche Abfälle dar. Davon erreicht ein sehr großer Anteil die DKII-Deponie in Wiershop. Im Abfallwirtschaftsplan sollten mindestens die wichtigsten DKII- und DKIII-Deponien, die mit Hamburger gefährlichen Abfällen beschickt werden, namentlich aufgeführt werden. Otto Dörner Kies und Deponien GmbH & Co. KG Hittfeld Deponie 2 Deponieklasse I Bäcker-Busch-Weg 21218 Seevetal (Ortsteil Eddelsen) Tel.: 040 / 54 885-337 Begründung: s.o. Ein Teil der Abfälle erreicht auch die DK I Deponie Hittfeld. Im Abfallwirtschaftsplan sollten auch die wichtigsten DK I Deponien, die mit Hamburger gefährlichen Abfällen (hier: Asbestabfälle und teerhaltiger Asphalt) beschickt werden, namentlich aufgeführt werden. Hamburg, 11. März 2011 5