Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien: Anpassung des Sachverzeichnisses

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Transkript:

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien: Anpassung des Sachverzeichnisses Vom 17. Januar 2008 1

Verzeichnis 1. Einleitung 3 2. Eckpunkte der Entscheidung 3 3. Würdigung der Stellungnahmen 3 4. Beratungsverlauf 4 5. Dokumentation des gesetzlich vorgegebenen Stellungnahmeverfahrens 5 5.1 Einleitung des Stellungnahmeverfahrens 5 5.2 Beschlusstext: Anpassung des Sachverzeichnisses 5 5.3 Eingegangene Stellungnahmen 6 5.3.1 Fristgerecht eingegangene Stellungnahmen 6 5.3.2 Übersicht der nach Fristablauf eingegangenen Stellungnahmen 6 5.3.3 Übersicht eingegangener Stellungnahmen von nicht stellungnahmeberechtigten Organisationen 6 5.4 Eingegangene Stellungnahmen 7 5.4.1 Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V. (ABVP) 7 5.4.2 Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V. (bad) 7 5.4.3 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e. V. (DBfK) 7 5.4.4 Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.(VDAB) 7 5.5 Auswertung der Stellungnahmen, Position und Beratungsergebnis des UA HKP 7 5.6 Anhänge 8 5.6.1 Liste der Stellungnahmeberechtigten nach 132a Abs. 1 Satz 1 SGB V, Stand: 18. Oktober 2007 8 5.6.2 Beschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens 9 5.6.3 Anschreiben an die stellungnahmeberechtigen Organisationen 10 5.6.4 Anschreiben an die Heilberufekammern 11 5.6.5 Erläuterungen für Stellungnehmer 13 2

1. Einleitung Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinien (HKP-Richtlinien) nach 92 Abs. 1 Satz 2 Nummer 6 und Abs. 7 SGB V werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung beschlossen. Sie dienen der Gewähr einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit häuslicher Krankenpflege. Die Richtlinien des G-BA sind auf dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu halten. Der G-BA sieht es daher als seine Aufgabe an, die Richtlinien regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob Anpassungsbedarf besteht. Vor Entscheidungen des G-BA ist nach 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 Satz 2 SGB V dem in 132a Abs. 1 Satz 1 SGB V bezeichneten Kreis der Spitzenorganisationen der Pflegedienste und nach 91 Abs. 8a SGB V den betroffenen Heilberufekammern Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu der geplanten Richtlinienänderung gegeben. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen wurde auf 4 Wochen festgelegt. 2. Eckpunkte der Entscheidung Mit Beschluss des G-BA vom 15.02.2005 wurde die psychiatrische häusliche Krankenpflege (phkp) und mit Beschluss vom 19.12.2006 der intermittierende transurethrale Einmalkatheterismus (ITEK) in die Anlage der HKP-Richtlinien ( Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege ) aufgenommen. Für die phkp werden sowohl die übergeordnete Leistung (psychiatrische ambulante Krankenpflege) der Nr. 27a der Anlage als auch die weiteren, in der Spalte Leistungsbeschreibung beschriebenen Maßnahmen in das Sachverzeichnis aufgenommen. Für den ITEK wird die in der Spalte Leistungsbeschreibung der Nr. 23 der Anlage beschriebene Maßnahme in das Sachverzeichnis aufgenommen. 3. Würdigung der Stellungnahmen Die Stellungnehmer trugen keine Änderungsvorschläge vor. Eine Änderung des zur Stellungnahme gestellten Beschlusses war daher nicht erforderlich. 3

4. Beratungsverlauf Gremium Datum Beratungsgegenstand UA HKP* 14.06.2007 Anpassung des Sachverzeichnisses an frühere Änderungen der Anlage der HKP-Richtlinien (Psychiatrische ambulante Krankenpflege und Einmalkatheterismus) G-BA 18.10.2007 Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Anpassung des Sachverzeichnisses der HKP-Richtlinien an frühere Änderungen der Anlage der HKP- Richtlinien (Psychiatrische ambulante Krankenpflege und Einmalkatheterismus) AG HKP** 27.11.2007 Vorbereitende Beratungen zur Auswertung des Stellungnahmeverfahrens UA HKP 04.12.2007 Beratungen zur Auswertung des Stellungnahmeverfahrens und Empfehlung an den G-BA zur Anpassung des Sachverzeichnisses G-BA 17.01.2008 Abschließende Beratungen und Beschluss zur Anpassung des Sachverzeichnisses (Psychiatrische ambulante Krankenpflege und Einmalkatheterismus) *UA HKP = Unterausschuss Häusliche Krankenpflege **AG HKP = Arbeitsgruppe des UA HKP Siegburg, den 17. Januar 2008 Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende Hess 4

5. Dokumentation des gesetzlich vorgegebenen Stellungnahmeverfahrens 5.1 Einleitung des Stellungnahmeverfahrens Der G-BA hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2007 beschlossen, dem in 132a Abs. 1 Satz 1 SGB V bezeichneten Kreis der Organisationen der Leistungserbringer (s. Kapitel 5.6.1: Liste der Stellungnahmeberechtigten nach 132a Abs. 1 Satz 1 SGB V, Stand: 18. Oktober 2007), der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und für die Abgabe einer Stellungnahme eine fünfwöchige Frist festgelegt (s. Kapitel 5.6.2: Beschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens). Per E-Mail vom 19. bzw. Schreiben vom 26. Oktober 2007 wurde den stellungnahmeberechtigten Organisationen der o. g. Beschlussentwurf übersandt und für die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ein Zeitraum von 4 Wochen bis zum 19. November 2007 vorgegeben (s. Kapitel 5.6.3: Anschreiben an die stellungnahmeberechtigen Organisationen und Kapitel 5.6.4: Anschreiben an die Heilberufekammern). Den angeschriebenen Organisationen / Kammern wurden zusätzlich Erläuterungen zum Beschlussentwurf übergesandt (s. Kapitel 5.6.5: Erläuterungen für Stellungnehmer). 5.2 Beschlusstext: Anpassung des Sachverzeichnisses I.1 Im Sachverzeichnis der Anlage der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege wird Inkontinenzversorgung Siehe Ausscheidungen (Nr. 2) folgende Tabellenzeile eingefügt: Intermittierender transurethraler Einmalkatheterismus Siehe Katheterisierung der Harnblase (Nr. 23) I.2 Im Sachverzeichnis der Anlage der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege werden Krankenbeobachtung, spezielle folgende Tabellenzeilen eingefügt: Krankheitsbedingte Fähigkeitsstörungen, Entwickeln von kompensatorischen Hilfen bei Nr. 24 Siehe Psychiatrische Krankenpflege (Nr. 27a) Krisensituationen, Durchführung von Maßnahmen zur Bewältigung von Siehe Psychiatrische Krankenpflege (Nr. 27a) 5

I.3 Im Sachverzeichnis der Anlage der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege wird Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG), Versorgung bei Nr. 27 folgende Tabellenzeile eingefügt: Pflegeakzeptanz, Erarbeiten der (Beziehungsaufbau) Siehe Psychiatrische Krankenpflege (Nr. 27a) I.4 Im Sachverzeichnis der Anlage der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege wird Pulskontrolle folgende Tabellenzeile neu eingefügt: Psychiatrische ambulante Krankenpflege Siehe Krankenbeobachtung, spezielle (Nr. 24) Nr. 27a 5.3 Eingegangene Stellungnahmen 5.3.1 Fristgerecht eingegangene Stellungnahmen Organisation Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V. (ABVP) Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V. (bad) Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e. V. (DBfK) 5.3.2 Übersicht der nach Fristablauf eingegangenen Stellungnahmen Organisation Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB) 5.3.3 Übersicht eingegangener Stellungnahmen von nicht stellungnahmeberechtigten Organisationen Organisation (keine) 6

5.4 Eingegangene Stellungnahmen 5.4.1 Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V. (ABVP) Hinsichtlich der uns vorgelegten Beschlüsse halten wir (...) die Anpassung des Sachverzeichnisses in der vorgelegten Form für sinnvoll. 5.4.2 Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V. (bad) Die Änderungen des Sachverzeichnisses werden vom bad e.v. als sachgerecht bewertet. 5.4.3 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e. V. (DBfK) Aus Sicht des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe bestehen keine Beanstandungen bei der Anpassung des Sachverzeichnisses. 5.4.4 Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.(VDAB) Nach Auffassung des VDAB sind die sonstigen Anpassungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sachgerecht. 5.5 Auswertung der Stellungnahmen, Position des UA HKP Von den Stellungnehmern wurden keine Änderungen vorgeschlagen. Eine Änderung des zur Stellungnahme gestellten Beschlusses war daher nicht erforderlich. 7

5.6 Anhänge 5.6.1 Liste der Stellungnahmeberechtigten nach 132a Abs. 1 Satz 1 SGB V, Stand: 18. Oktober 2007 Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. (AWO) Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V. (ABVP) Arbeitsgemeinschaft Privater Heime e. V. (APH) Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (B.A.H.) Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege (bapp) Stellungnahmeberechtigung ist auf psychiatrische Aspekte beschränkt Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V. (bad e. V.) Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege (BHK) Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e. V. (DBfK) Deutscher Caritasverband e. V. (Caritas) Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (DPWV) Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK) Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. (Diakonie) Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB) Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. (ZWST) 8

5.6.2 Beschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens vor einer Entscheidung zur Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien: Anpassung des Sachverzeichnisses vom 18. Oktober 2007 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2007 beschlossen, ein Stellungnahmeverfahren vor seiner Entscheidung zur Änderung der Richtlinien zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche Krankenpflege- Richtlinien) in der Fassung vom 16. Februar 2000 (BAnz. 2000, S. 8874), zuletzt geändert am 15. März 2007 (BAnz. 2007, S. 6395), einzuleiten. Den Organisationen nach 132a Abs. 1 S. 1 SGB V, der Bundesärztekammer sowie der Bundespsychotherapeutenkammer wird Gelegenheit gegeben, zu folgenden beabsichtigten Änderungen der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien Stellung zu nehmen: I.1 Im Sachverzeichnis der Anlage der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege wird Inkontinenzversorgung Siehe Ausscheidungen (Nr. 2) folgende Tabellenzeile eingefügt: Intermittierender transurethraler Einmalkatheterismus Siehe Katheterisierung der Harnblase (Nr. 23) I.2 Im Sachverzeichnis der Anlage der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege werden Krankenbeobachtung, spezielle Nr. 24 folgende Tabellenzeilen eingefügt: Krankheitsbedingte Fähigkeitsstörungen, Entwickeln von kompensatorischen Hilfen bei Siehe Psychiatrische Krankenpflege (Nr. 27a) Krisensituationen, Durchführung von Maßnahmen zur Bewältigung von Siehe Psychiatrische Krankenpflege (Nr. 27a) 9

I.3 Im Sachverzeichnis der Anlage der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege wird Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG), Versorgung bei folgende Tabellenzeile eingefügt: Pflegeakzeptanz, Erarbeiten der (Beziehungsaufbau) Nr. 27 Siehe Psychiatrische Krankenpflege (Nr. 27a) I.4 Im Sachverzeichnis der Anlage der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege wird Pulskontrolle folgende Tabellenzeile neu eingefügt: Psychiatrische ambulante Krankenpflege Siehe Krankenbeobachtung, spezielle (Nr. 24) Nr. 27a II. Die Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen beträgt 4 Wochen. Siegburg, den 18. Oktober 2007 Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende Hess 5.6.3 Anschreiben an die stellungnahmeberechtigen Organisationen per E-Mail am 19.10.2007 per Post am 26.10.2007 Stellungnahmeverfahren vor einer abschließenden Entscheidung des G-BA zur Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien Sehr geehrte Damen und Herren, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2007 beschlossen, vor seiner abschließenden Entscheidung über die Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien gemäß 92 Abs. 7 SGB V bzw. 33 der Verfahrensordnung des G-BA den in 132a Abs. 1 S. 1 SGB V genannten Spitzenorganisationen der Pflegedienste auf Bundesebene Gelegenheit zur 10

Abgabe einer Stellungnahme zu erteilen. Der G-BA hat hierfür eine Frist von 4 Wochen eingeräumt. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme in elektronischer Form als MS-Word-Datei bis zum 19. November 2007 an die E-Mailadresse hkp@g-ba.de. Wir weisen darauf hin, dass nach diesem Termin eingegangene Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden können. Bitte übersenden Sie Ihre Stellungnahme auch an die Postadresse: Gemeinsamer Bundesausschuss, Postfach 1763, 53707 Siegburg. Mit der Übersendung Ihrer Stellungnahme erklären Sie sich einverstanden, dass diese im Rahmen der abschließenden Entscheidung des G-BA veröffentlicht werden kann. Wir weisen darauf hin, dass die versandten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. i. A. Dr. med. Dietrich Sonntag Referent Anlagen 1. Verteiler Beschlüsse des G-BA mit Tragenden Gründen über die Änderung der HKP- Richtlinien zur 2. Einfügung einer Generalklausel zur sprachlichen Gleichberechtigung 3. Umsetzung der Vorgaben des GKV-WSG 4. Anpassung des Sachverzeichnisses 5.6.4 Anschreiben an die Heilberufekammern per E-Mail am 19.10.2007 per Post am 26.10.2007 Stellungnahmeverfahren vor einer abschließenden Entscheidung des G-BA zur Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien Sehr geehrte/r ANREDE, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2007 beschlossen, vor seiner abschließenden Entscheidung über die Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien gemäß 91 Abs. 8a SGB V bzw. 34 der Verfahrensordnung des G-BA der HEILBERUFEKAMMER Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu erteilen. Der G-BA hat hierfür eine Frist von 4 Wochen eingeräumt. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme in elektronischer Form als MS-Word-Datei bis zum 19. November 2007 an die E-Mailadresse 11

hkp@g-ba.de. Wir weisen darauf hin, dass nach diesem Termin eingegangene Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden können. Bitte übersenden Sie Ihre Stellungnahme auch an die Postadresse: Gemeinsamer Bundesausschuss, Postfach 1763, 53707 Siegburg. Mit der Übersendung Ihrer Stellungnahme erklären Sie sich einverstanden, dass diese im Rahmen der abschließenden Entscheidung des G-BA veröffentlicht werden kann. Wir weisen darauf hin, dass die versandten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. i. A. Dr. med. Dietrich Sonntag Referent Anlage Jeweils Beschluss des G-BA mit Tragenden Gründen zur Änderung der HKP- Richtlinien über die 1. Einfügung einer Generalklausel zur sprachlichen Gleichberechtigung 2. Umsetzung der Vorgaben des GKV-WSG 3. Anpassung des Sachverzeichnisses 12

5.6.5 Erläuterungen für Stellungnehmer 1 Rechtsgrundlagen Tragende Gründe zu dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens vor einer Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien: Anpassung des Sachverzeichnisses vom 18. Oktober 2007 Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinien (HKP-Richtlinien) nach 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung beschlossen. Sie dienen der Gewähr einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit häuslicher Krankenpflege. Vor Entscheidungen des G-BA über die HKP-Richtlinien ist nach 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 und Abs. 7 S. 2 SGB V dem in 132a Abs. 1 S. 1 SGB V bezeichneten Kreis der Spitzenorganisationen der Pflegedienste und nach 91 Abs. 8a SGB V den betroffenen Heilberufekammern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen soll mindestens 4 Wochen betragen ( 33 Abs. 1 Verfahrensordnung des G-BA (VerfO)). 2 Eckpunkte der Entscheidung Mit Beschluss des G-BA vom 15.02.2005 wurde die psychiatrische häusliche Krankenpflege (phkp) und mit Beschluss vom 19.12.2006 der intermittierende transurethrale Einmalkatheterismus (ITEK) in die Anlage der HKP-Richtlinien ( Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege ) aufgenommen. Für die phkp werden sowohl die übergeordnete Leistung (psychiatrische ambulante Krankenpflege) der Nr. 27a der Anlage als auch die weiteren, in der Spalte Leistungsbeschreibung beschriebenen Maßnahmen in das Sachverzeichnis aufgenommen. Für den ITEK wird die in der Spalte Leistungsbeschreibung der Nr. 23 der Anlage beschriebene Maßnahme in das Sachverzeichnis aufgenommen. 13

3 Verfahrensablauf Gremium Datum Beratungsgegenstand UA HKP* 14.06.2007 Anpassung des Sachverzeichnisses an frühere Änderungen der Anlage der HKP-Richtlinien (Aufnahme der psychiatrischen ambulanten Krankenpflege und des Einmalkatheterismus) G-BA 18.10.2007 Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Anpassung des Sachverzeichnisses der HKP-Richtlinien an frühere Änderungen der Anlage der HKP- Richtlinien (Aufnahme der psychiatrischen ambulanten Krankenpflege und des Einmalkatheterismus) *UA HKP = Unterausschuss Häusliche Krankenpflege Siegburg, den 18. Oktober 2007 Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende Hess 14