Unsere Praxisgruppe Vergaberecht

Ähnliche Dokumente
Online Services für Mandanten

Update Arbeitsrecht Frühjahr 2014

Praxisleitfaden zum Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern (sog. Frauenquote) veröffentlicht

Unsere deutsche Pensions Group.

Die Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz

Aktuelle Vergütungsfragen

draft/version 05/04/20124

Medizinprodukte Update. Hamburg, 22. November 2012 München, 29. November Einladung

Einladung Fashion & Law

M&A Update 2011 Damit Sie mit Ihrem nächsten Deal keinen Schiffbruch erleiden. Donnerstag, 12. Mai Corporate/M&A

Medizinprodukte Update Klinische Bewertung und klinische Prüfung. Hamburg, 23. November 2011 München, 1. Dezember 2011 jeweils Uhr.

Dienstag, 25. November 2014, in Frankfurt Donnerstag, 4. Dezember 2014, in München

Die richtige Kanzlei an Ihrer Seite. Deutschland.

Film und TV im neuen Jahrzehnt Rechtliche Hürden und Chancen. Berlin, 11. Februar Intellectual Property

Datenschutz im Outsourcing Dr. Martin Munz, LL.M. (Univ. of Illinois)

Unsere Kapitalmarktrechtspraxis in Deutschland.

Update Patentrecht 2015 am 10. November 2015 in Leipzig

Münchner Restrukturierungs-Summit 2013

Chris Schmidt - istockphoto. Germany Trade & Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh

Arbeitsrecht. GSK. Der Unterschied.

Die neue Marktmissbrauchsverordnung: Was bleibt? Was ändert sich?

Pharma-Recht Update März 2013, Hamburg 21. März 2013, München 11. April 2013, Frankfurt

Update M&A Carve Out / M&A in India Inbound/Outbound. Einladung

SHILTON SHARPE QUARRY

Auslandsgeschäfte erfolgreich finanzieren und absichern

INSIGHTS. Das Praktikantenprogramm für Nachwuchsjuristen

Brennpunkt Compliance Was müssen Sie beachten? Wohin gehen die Entwicklungen? Compliance im globalen Umfeld

Arbeitsrecht in Deutschland

Der Referentenentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes

Automotive Talk 2013 Aktuelle globale Trends in der Automobilindustrie

IT-Recht. GSK. Der Unterschied.

Shilton Sharpe Quarry

Karriere-Schnell-Check

Venture Capital Club München e.v.

Augsburg. 8. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht 13. September Der Modulbegriff der MEDDEV 2.1/6

German Water Partnership - Jahreskonferenz 2013 Vortrag von Germany Trade & Invest (GTAI): Wassermarkt Südamerika Märkte und Instrumente

Januar Der Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes MiFID II wirft ihre Schatten voraus

Compliance. GSK. Der Unterschied.

Rechtsberatung weltweit. Made in Germany.

Landesbanken im Kreuzfeuer Lehren aus der Krise, Chancen für die Zukunft

Bilanzbericht Internationales Marketing für Bildung und Forschung

SJ Berwin Deutschland

Der polnische Bausektor Status Quo und Ausblick

22 Praxisgruppen weltweit

Immobilienwirtschaftsrecht Deutschland

Interne Untersuchungen: Ein globaler Überblick

Das ESUG in der Praxis - Erste Erfahrungen

Geheimtipp für Bewerber.

Newsletter für die Aktiengesellschaft

Private Equity.

Hotelpreisradar: HRS wertet Preisentwicklung aus

Einfach ist am schwersten.

Wenn die Welt Ihr Markt ist: Wir sind für Sie vor Ort!

Deutschlands führende Kanzleien - das Handbuch für Mandanten

Flavour Of Our Business

Litigation. +++ Nominierung für JUVE Awards 2006 Kanzlei des Jahres und Kanzlei des Jahres für Nachwuchsförderung +++

Kundeninformationen über die Ausführungsgrundsätze für professionelle Kunden

Der Anwendungsbereich des Investment(Steuer)gesetzes. Dr. Sven Zeller 16. September 2008

WILLKOMMEN BEI HRS UX CGN #15

Client Alert. Bundesarbeitsgericht: Unwirksamkeit einer Kündigung bei Korruptionsverdacht wegen fehlerhaften Compliance-Systems. I.

& M A W GAEDERTZ. Human Resources.

DAI Deutsches Aktieninstitut e.v.

Digital Real Estate. Digitale Technologien & Immobilienbewirtschaftung Rechts- und Strategieberatung aus einer Hand. lswang LLP

Kundeninformation für Privatkunden über die Ausführungsgrundsätze der Bank. Anlage 1: Ausführungsplätze

Mit Keynote Speaker den USA. Einladung. Shareholder Activism deutsche Unternehmen im Visier

Pressemitteilung. Berlin kann sich sehen lassen

Die Behandlung von Mietsicherheit in Grundstückskaufverträgen Kann sich der Veräußerer von der

a~íéåëåüìíòj`çãéäá~ååé=áã=råíéêåéüãéå=

GEBRAUCHSANLEITUNG I-GUCCI UHREN

GSK. Der Unterschied.

Konfliktlösung Dispute Resolution. GSK. Der Unterschied.

HERZLICH WILLKOMMEN BEI HARVEY NASH

Hogan & Hartson Raue LLP

AIFMD Regulierung der Verwalter Alternativer Investmentfonds

Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz

Marktchancen für die Kreislaufwirtschaft im Ausland

Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten


Brauchen wir in Deutschland ein vor-/außergerichtliches Sanierungsverfahren?

PSP. Pressespiegel JUVE HANDBUCH 2007/2008. Wirtschaftskanzleien AUSGABE 2007/2008. Kanzleien in Deutschland AUSGABE 2008 KANZLEIFÜHRER STEUERRECHT

Arbeitsrecht. GSK. Der Unterschied.

Internationaler Vertrieb - internationale Haftung?

KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP. Karriere CHICAGO HONG KONG LONDON LOS ANGELES MUNICH NEW YORK PALO ALTO SAN FRANCISCO SHANGHAI WASHINGTON, D.C.

Neuigkeiten aus unserem Healthcare-Team

Die Commerzbank Ihr Partner für Hermesgedeckte

Jetzt einsteigen: FÜR DEN BAUCH.

Transkript:

Unsere Praxisgruppe Vergaberecht Allen & Overy Deutschland 2017

2 Unsere Praxisgruppe Vergaberecht Allen & Overy Deutschland 2017 Vergaberecht Viele Auftraggeber und Bieter vertrauen unserer Vergaberechtspraxis in allen vergabe- und vertragsrechtlichen Fragen bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen. Wir strukturieren Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber, beraten Bieter in Vergabeverfahren und vertreten die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen. Hier verbinden wir unsere langjährige Expertise zur öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe eng mit unserer öffentlich-rechtlichen Beratung. So beraten wir etwa Kommunen ebenso wie Investoren zu innovativen städtebaulichen Projekten, sei es bei der Entwicklung innerstädtischer Einkaufsquartiere oder der Entwicklung ökologisch geprägter Wohngebiete. Aus einer Hand erhalten Mandanten Rechtsberatung beispielsweise zu vergabe-, vertrags-, kommunal- und baurechtlichen Fragen. Eine vergleichbare Schnittstelle findet sich im Transportsektor: Vergabeverfahren zu Bahn- und Busverkehren oder die Beschaffung der Bahnen und Busse hängen vielfach eng mit regulatorischen Fragen aus dem Eisenbahn- oder Personenbeförderungsrecht zusammen. Ähnliches gilt für Flughäfen, Häfen und privat finanzierte Straßenbauprojekte, wo sektorenspezifische regulatorische Rahmenbedingungen nicht nur nach dem nationalen Recht zu beachten sind, sondern sich auch aus dem Unionsrecht ergeben (z.b. das Beihilfenverbot). Wir beraten Mandanten immer wieder in Wirtschaftszweigen, die sich gerade erst für den Wettbewerb öffnen. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit sind die Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit, der sich nicht nur durch ganz spezifische Marktstrukturen, sondern auch durch spezifische rechtliche Rahmenbedingungen auszeichnet. Ausgesprochene Erfahrung mit Vergaben im Verkehrssektor [...] sowie im Gesundheitswesen und der Energiebranche. Legal 500 Deutschland 2016: Öffentliches Recht Vergaberecht Mit Olaf Otting leitet einer der führenden deutschen Vergaberechtler Allen & Overy LLPs Team, das erkennt, worauf es ankommt. Legal 500 Deutschland 2017: Öffentliches Recht Vergaberecht Allen & Overy LLP 2017

3 Vergaberecht ist nach unserem Verständnis nicht nur das Verfahrensrecht, das für die Vergabe des Auftrags und der Konzession zu beachten ist. Letztlich geht es um die Vergabe eines Vertrags, der je nach Branche ganz unterschiedliche Inhalte haben kann. Hier können wir bei Bedarf jederzeit auch spezialisierte Kolleginnen und Kollegen hinzuziehen, beispielsweise aus den Bereichen öffentliches Recht, Gesellschaftsrecht, Finanzierungen, Immobilienrecht, IP/IT oder Datenschutz. Schnittstellen zum Kartellrecht, mit denen wir uns regelmäßig befassen, finden sich etwa im Zusammenhang mit Fragen der sog. Selbstreinigung nach Kartellverstößen. Die Mitwirkung in Fachverbänden und unterschiedlichen Gremien, unsere Vortragstätigkeit und regelmäßige Veröffentlichungen geben uns immer wieder über den Einzelfall hinaus die Möglichkeit, die aktuellen Entwicklungen auch über das rein Rechtliche hinaus zu verstehen und die Diskussion mitzugestalten.

4 Unsere Praxisgruppe Vergaberecht Allen & Overy Deutschland 2017 Unser Team HAUPTANSPRECHPARTNER Dr. Olaf Otting Partner Frankfurt Tel. +49 69 2648 5466 Mobil +49 172 730 76 69 olaf.otting@ Dr. Udo Herbert Olgemöller Counsel Frankfurt Tel. +49 69 2648 5690 Mobil +49 172 792 3946 udo.olgemoeller@ WEITERE ANSPRECHPARTNER Dr. Andreas Ziegler Senior Associate Frankfurt Tel. +49 69 2648 5315 Mobil +49 175 9329595 andreas.ziegler@ Stefanie Günther Senior Associate Frankfurt Tel. +49 69 2648 5554 Mobil +49 172 3553686 stefanie.guenther@ ein super Team, Wettbewerber JUVE 2016/2017: Public Sector Christoph Zinger Associate Frankfurt Tel. +49 69 2648 5640 Mobil +49 172 2180087 christoph.zinger@ Dr. Linda Wittor Associate Frankfurt Tel. +49 69 2648 5670 Mobil +49 151 14884065 linda.wittor@ Dr. Anna Opel Associate Frankfurt Tel. +49 69 2648 5589 Mobil +49 172 3266084 anna.opel@ Allen & Overy LLP 2017

5 Häufig empfohlenes Vergabeteam um Otting. JUVE Handbuch 2016/2017: Öffentlicher Sektor Vergaberecht Das hervorragende Team von Allen & Overy LLP erkennt, worauf es ankommt, hat ausgezeichnete Kenntnisse im Vergaberecht und reagiert schnell auf Anfragen [...] Legal 500 Deutschland 2016: Öffentliches Recht Vergaberecht Compact public law team with a strong foothold in the public procurement market. Chambers Europe 2017: Public Procurement Germany

6 Unsere Praxisgruppe Vergaberecht Allen & Overy Deutschland 2017 Hamburg Düsseldorf Frankfurt 23 21 München Allen & Overy LLP 2017

7 Allen & Overy Deutschland ALLGEMEINE DATEN 4 49 29 420 220 2 Büros Partner Counsel Mitarbeiter Anwälte Of Counsel SEKTOREN Energiewirtschaft Finanzdienstleister Immobilienwirtschaft Infrastruktur & Transportwesen Life Sciences/ Gesundheitswesen Private Equity Telekommunikation, Medien & Technologie BERATUNGSSCHWERPUNKTE Arbeitsrecht Bank- und Finanzrecht Corporate Governance und Compliance Gesellschaftsrecht/ M&A Gewerblicher Rechtschutz Kapitalmarktrecht Kartellrecht Konfliktlösung Öffentliches Recht und Vergaberecht Restrukturierung und Insolvenzrecht Steuerrecht Versicherungsunternehmensrecht

FÜR WEITERE INFORMATIONEN WENDEN SIE SICH BITTE AN: Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Allen & Overy LLP Dreischeibenhaus 1 40211 Düsseldorf Allen & Overy LLP Bockenheimer Landstrasse 2 60306 Frankfurt am Main Allen & Overy LLP Kehrwieder 12 20457 Hamburg Allen & Overy LLP Maximilianstrasse 35 80539 München Tel. +49 211 2806 7000 Fax +49 211 2806 7800 Tel. +49 69 2648 5000 Fax +49 69 2648 5800 Tel. +49 40 82 221 20 Fax +49 40 82 221 2200 Tel. +49 89 71043 3000 Fax +49 89 71043 3800 GLOBALE PRÄSENZ Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.400 Mitarbeitern, darunter etwa 554 Partner, an 44 Standorten weltweit. Die Allen & Overy LLP oder ein Mitglied des Allen & Overy Verbundes unterhalten Büros in: Abu Dhabi Amsterdam Bukarest (assoziiertes Büro) Casablanca Hongkong Istanbul München New York São Paulo Schanghai Antwerpen Bangkok Doha Dubai Jakarta (assoziiertes Büro) Johannesburg Paris Peking Seoul Singapur Barcelona Düsseldorf London Perth Sydney Belfast Frankfurt Luxemburg Prag Tokio Bratislava Hamburg Madrid Rangun Warschau Brüssel Budapest Hanoi Ho-Chi-Minh-Stadt Mailand Moskau Riad (Kooperationsbüro) Rom Washington, D.C. In diesem Dokument bezieht sich Allen & Overy auf Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen.Jeder Hinweis auf Partner bezieht sich auf die Gesellschafter der Allen & Overy LLP bzw. Mitarbeiter oder Berater der Allen & Overy LLP, deren Status und Qualifikationen denen eines Gesellschafters entsprechen, oder eine Person mit gleichwertigem Status in einem verbundenen Unternehmen der Allen & Overy LLP. Allen & Overy LLP 2017 CS1709_CDD-49117_ADD-71105