Rundschreiben D 16/2014

Ähnliche Dokumente
Fortbildungsveranstaltung für medizinische Fachangestellte in D-/H-Arzt-Praxen und Krankenhäusern

Rundschreiben D 07/2014

aus den beigefügten Aufstellungen können Sie die zum jetzigen Zeitpunkt angebotenen anerkannten Veranstaltungen für das Jahr 2013 entnehmen.

unser Landesverband führt folgende Fortbildungsveranstaltungen für Durchgangsärzte durch: Reha-Management und Reha-Medizin

wie in den vergangenen Jahren werden wir auch 2014 Gutachterseminare (Kurs I und II) durchführen. Zusätzlich bieten wir erstmals einen Kurs III an!

An die Damen und Herren H-Ärzte

Rundschreiben D 1/2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

Verzeichnis der Unfallversicherungsträger. Sehr geehrte Damen und Herren

Rundschreiben H 5/2013

Rundschreiben D 3/2008

Rundschreiben D 5/2012

Vorankündigung Murnauer Unfalltagung am 21. Juli 2012 und Leipziger Unfalltagung am 24. November 2012

Änderungen des Verfahrens bei der Sachleistungsaushilfe Informationsblatt Sachleistungsaushilfe für Leistungserbringer

Antrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v.

Fusion der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen; Anschriftenverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Rundschreiben 42/ 721 / 2010

Heidelberg, den Kurfürstenanlage 62 Tel.: 06221/

Freiwillige Versicherung

An die Damen und Herren Durchgangsärzte in Bayern und Sachsen. Rundschreiben Nr. 08/2012 (D)

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015

LVBG. Landesverband Südwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Geschäftsordnung. Der Pflegekonferenz der Region Hannover

Rundschreiben. Laufende Nummer RS 2010/240

Öffentliche Ausschreibung

Für die Abrechnung des Rehabilitationssports oder Funktionstrainings ist ein Institutionskennzeichen (IK) Voraussetzung.

Geschäftsordnung des Präsidiums der Hochschule für Gesundheit

V4-Nr. 675 / Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus /

Verteiler Telefax: 06131/ Bearbeiter Herr Krempel. Vollzug des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG)

Antrag auf Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Rundschreiben D 03/2013

Bei dem Verfahren hat sich folgende Änderung ergeben, auf die wir aufmerksam machen möchten:

Angaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in...

- Rundschreiben Nr. 43/2008. Recht. Entscheidungen des BGH und des LG Düsseldorf

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /

Rundschreiben V 03/2008

Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus /

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

Antrag auf Zertifizierung als BRUSTSCHMERZ-AMBULANZ - DGK zertifiziert

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Weitere Erläuterungen zu den geforderten Antragsunterlagen finden Sie im Anhang.

Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v.

DFG. Hinweise. für die schriftliche Begutachtung. DFG-Vordruck /14 Seite 1 von 9

Landesärztekam m er Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen

Rundschreiben D 11/2014

Absender: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Servicezentrum. Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Guten Tag,

Richtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage

RUNDSCHREIBEN D3 14/2010

1 Zweck Die Geschäftsordnung dient der Ausgestaltung und Ergänzung der in den 26 bis 41 BetrVG enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen.

Fragen richten Sie bitte an die IKK classic - Bereich Rechnungsprüfung Sonstige Leistungserbringer.

Zusammenstellung der Beitritte_Krankenkassen_Stand_

Der Internationale Deutschlehrerinnen- und Deutschlehrerverband

Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen. TOP einst. ja nein Enth. Sachbearbeiter/in Nadine Keinert

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v.

Bibliothek & Information Deutschland (BID) Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände e.v. GESCHÄFTSORDNUNG

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Merkblatt: Regelapprobation

Sehr Damen und Herren,

Vorstand der Einstein Stiftung Berlin

Antrag auf Zulassung als Vertragspsychotherapeut

An die Geschäftsstelle des RRT SüdOstOberbayern Crailsheimstraße Traunstein

Der Geschäftsführer I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. 1. Rundschreiben des Landesverbandes an ermächtigte ÄrztInnen im Internet

Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende. Geschäftsordnung. 1 Geltung

Die Unfallbegutachtung in der Gesetzlichen Unfallversicherung Teil 1

Geschäftsordnung des ReferentInnenpools der Studierendenschaft der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe

Die entsprechende Verlautbarung der DRV ist als Anlage beigefügt. Sie kann auch unter abgerufen werden.

Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e.v.

Satzung für den Kundenbeirat der Berliner Wasserbetriebe

M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

Name, Vorname:... Straße, Hausnummer:... PLZ, Praxisort:... IBAN:

Ohne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung

unser Betrieb stellt parenterale Zubereitungen im Sinne von Anlage 3 der Hilfstaxe für

Mediationsordnung (MedO) am DSL

Statuten vom 4. Dezember 2014

Scheidungsformular. Ehescheidung direkt. Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Kronast, Körblein. 1. Allgemeines

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und Uhr.

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsanerkennungsgesetz (BQFG)

LVBG Landesverband Südwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Geschäftsordnung. 1 Zuwahl von Mitgliedern

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

ORDNUNG für die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland vom 7. Juni 2001 in der Fassung vom 17. Oktober 2013

Rundschreiben Nr. 06/2013

4. Initiativ- und Vorschlagsrecht zu seniorengerechten Maßnahmen bzw. Veranstaltungen.

Rundschreiben Nr. 7 Köln im Juni 2012

Vereinbarung zwischen. 1. dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v., Sankt Augustin,

Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins am

Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)

Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus /

Verein für Protest- und Bewegungsforschung e.v. S A T Z U N G

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S.

// ANTRAG AUF PlusPunktRente,

Transkript:

DGUV Landesverband Südwest Postfach 10 14 80 69004 Heidelberg An die Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte in Baden-Württemberg und im Saarland Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte stets angeben) Ansprechpartner/in Telefon Fax E-Mail Internet Datum C 15 Olaf Ernst 06221 5108-15200 06221 5108-15099 olaf.ernst@dguv.de www.dguv.de/landesverbaende 01.10.2014 Rundschreiben D 16/2014 Verfahrensordnung der Clearingstelle für Gebührenfragen im Bereich des Landesverbandes Südwest der DGUV (Stand 01.10.2014) Sehr geehrte Damen und Herren, zur einvernehmlichen Klärung und Beilegung etwaiger Differenzen zwischen Ärztinnen und Ärzten des unfallchirurgischen und orthopädischen Fachgebiets und Unfallversicherungsträgern (UV-Träger), die sich aus der Abrechnung ärztlicher Leistungen ergeben, wurde für den regionalen Zuständigkeitsbereich des Landesverbandes Südwest der DGUV eine Clearingstelle eingesetzt. Die Clearingstelle wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft und der UV-Träger sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landesverbands Südwest der DGUV gebildet. Die Vertreterinnen und Vertreter der Clearingstelle sind aus dem Anhang zur Verfahrensordnung ersichtlich. Anträge aus der Ärzteschaft können ab sofort eingereicht werden. Ärztliche Leistungserbringer aus Baden-Württemberg richten ihre Clearinganträge an die Clearingstelle des LV Südwest der DGUV c/o Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart Ärztliche Leistungserbringer aus dem Saarland richten ihre Clearinganträge an die Clearingstelle des LV Südwest der DGUV c/o Kassenärztliche Vereinigung Saarland Europaallee 7-9 66113 Saarbrücken Die Clearinganträge werden von dort aus an die jeweiligen ärztlichen Vertreterinnen und Vertreter in der Clearingstelle weitergeleitet. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Landesverband Südwest Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg Telefon 06221 5108-0 Fax 06221 5108-15099 E-Mail lv-suedwest@dguv.de Internet www.dguv.de SEB AG Konto 1967 403 702, BLZ 370 10 111 IBAN DE54 37010111 1967403702 BIC ESSEDE5F370 USt-ID-Nr. DE 123 382 489 Steuer-Nr. 222/5751/0325 IK 120591481

2 Bitte beachten Sie, dass ein Clearingantrag nur dann in der Clearingstelle beraten werden kann, wenn für den strittigen Sachverhalt eine individuell schriftlich begründete Entscheidung des UV-Trägers vorliegt. Die Clearinganträge sind anonymisiert einzureichen. Weitere Details über das Verfahren und die benannten Vertreterinnen und Vertreter der Clearingstelle ergeben sich aus der beigefügten Verfahrensordnung (siehe Anlage). Die Clearingstelle soll schlichtend wirken, die Beschlüsse sind jedoch für die Parteien nicht verbindlich. Der Rechtsweg steht in jedem Fall offen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Fabian Ritter Leiter der Geschäftsstelle Anlage Verfahrensordnung

3 Clearingstelle für Gebührenfragen für den Bereich des Landesverbandes Südwest der DGUV

Verfahrensordnung der Clearingstelle für Gebührenfragen (Clearingstelle) für den Bereich des Landesverbandes Südwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.v. (DGUV) Stand: 01.10.2014 4 1 Aufgaben Die Clearingstelle dient der einvernehmlichen Klärung von Gebührenstreitigkeiten zwischen Ärzten und gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, die sich aus der Abrechnung ärztlicher Leistungen nach dem Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger 1 (Ärztevertrag) einschließlich dem Leistungs- und Gebührenverzeichnisses 2 (UV-GOÄ), der Auslegung der Arbeitshinweise der Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung von Arztrechnungen und der Abgrenzung der Kostenübernahme zu dem Bereich der vertragsärztlichen Versorgung (vertragsärztlichen Abrechnung) ergeben. 2 Zusammensetzung (1) Die Clearingstelle besteht aus fünf Mitgliedern. Sie setzt sich aus zwei Vertreter/Vertreterinnen der Ärzteschaft, zwei Vertreter/Vertreterinnen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und einem Vertreter/Vertreterin des Landesverbandes Südwest der DGUV zusammen. (2) Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Kassenärztliche Vereinigung Saarland benennen jeweils ein Mitglied aus der Ärzteschaft für die Clearingstelle. Die Mitglieder aus der Ärzteschaft müssen als niedergelassene Durchgangsärzte/Durchgangsärztinnen tätig sind. (3) Die zwei Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherungsträger werden durch das Landesverbandsforum des Landesverbandes Südwest der DGUV berufen. (4) Der Geschäftsstellenleiter des Landesverbandes Südwest bestimmt das Mitglied des Landesverbandes Südwest. (5) Die Mitglieder der Clearingstelle ergeben sich aus dem beigefügten Anhang. 1 Vertrag gemäß 34 Abs. 3 SGB VII zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.v. (DGUV), Berlin, der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel, einerseits und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung K.d.ö.R., Berlin, andererseits über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnung ärztlicher Leistungen. 2 51 Abs. 1 Satz 1 des Ärztevertrags.

5 3 Sitzungen der Clearingstelle für Gebührenfragen (1) Clearinganträge von Seiten der ärztlichen Leistungserbringer in Baden-Württemberg sind verschlossen an die Clearingstelle des Landesverbandes Südwest der DGUV, c/o Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart zu senden. Clearinganträge von Seiten der ärztlichen Leistungserbringer aus dem Saarland sind verschlossen an die Clearingstelle des Landesverbandes Südwest der DGUV, c/o Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Europaalle 7-9, 66113 Saarbrücken zu richten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen leiten die verschlossenen Clearinganträge ungeöffnet an die jeweiligen ärztlichen Vertreterinnen und Vertreter in der Clearingstelle weiter. (2) Clearinganträge von Seiten der Unfallversicherungsträger sind an den Landesverband Südwest, Stichwort Clearingstelle zu richten. Dieser leitet die Anträge an ein Mitglied der Unfallversicherungsträger in der Clearingstelle weiter. (3) Die Fragestellungen sind ausformuliert und in schriftlicher Form zu übersenden. Weiterhin sollen alle entscheidungserheblichen Unterlagen (z.b. Berichte, Rechnungen, bisheriger Schriftwechsel) in anonymisierter Form dem jeweiligen Ansprechpartner unter (1) und (2) vorgelegt werden. (4) Die jeweiligen Ansprechpartner nach (1) bzw. (2) unterziehen die vorgelegte Fragestellung einer eigenen Vorprüfung. Soweit sie eine Beschlussfassung im Sinne des Antrags für aussichtslos halten, teilen sie dem Antragsteller / der Antragstellerin mit, dass eine Beratung in der Clearingstelle nicht erfolgt. Sofern sie ein Beratungsbedarf in der Clearingstelle sehen, beauftragen sie den Landesverband Südwest, eine Sitzung einzuberufen. (5) Die Clearingstelle wird nur auf Antrag eines Mitgliedes der Ärzteschaft oder eines Mitgliedes der gesetzlichen Unfallversicherungsträger tätig. (6) Die Mitglieder der Clearingstelle können zur jeweiligen Entscheidungssache andere Sachverständige hinzuziehen, die jedoch bei der Abstimmung nicht mitwirken. Kosten sollen durch die Hinzuziehung von Sachverständigen nicht entstehen. (7) Die Clearingstelle ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vertreter anwesend sind. Sofern die Clearingstelle für Gebührenfragen nicht beschlussfähig ist, wird kurzfristig eine neue Sitzung einberufen. (8) Ein von einer Antragssache unmittelbar betroffenes Mitglied der Clearingstelle ist für diesen Fall von der Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss kann auch wenn nur vier Mitglieder insgesamt anwesend sind in diesem Fall von den verbleibenden drei Mitgliedern gefasst werden. (9) Beschlüsse der Clearingstelle können nur einstimmig gefasst werden. Stimmt ein Mitglied gegen den Beschluss oder enthält sich der Stimme, kommt ein Beschluss nicht zu stande. (10) Die Beschlüsse der Clearingstelle sind für die Parteien nicht verbindlich.

6 4 Organisatorisches (1) Alle für die Durchführung des Verfahrens vor der Clearingstelle erforderlichen Maßnahmen werden vom Landesverband Südwest getroffen. Seine Aufgabe ist die Abstimmung des Sitzungstermins mit den Mitgliedern der Clearingstelle, die Einladung an die Mitglieder, die Protokollführung zu den Sitzungen sowie die Vor- und Nachbereitung der Sitzungsunterlagen einschließlich der Information der Antragsteller über die jeweilige Entscheidung der Clearingstelle. (2) Soweit Beschlüsse der Clearingstelle von den Arbeitshinweisen der Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung von Arztrechnungen abweichen oder ein Ergänzungsbedarf festgestellt wird, erhält der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Rechungsprüfung der DGUV eine Kopie der Entscheidung. (3) Das Protokoll wird zwischen den Mitgliedern der Clearingstelle abgestimmt und vom Protokollführer unterzeichnet. Die Mitglieder der Clearingstelle erhalten eine Kopie des Protokolls. (4) Jede Partei trägt die Kosten für ihre Sitzungsteilnahme selbst. (5) Sonstige für die Betreuung der Sitzung entstehenden Kosten trägt der Landesverband Südwest.

7 Anhang Verzeichnis der Vertreterinnen und Vertreter der Clearingstelle (Stand: 26.09.2014): 1. Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft: Baden-Württemberg: Herr Dr. med. Frido Mütsch, D-Arzt, Heilbronn Herr Dr. med. Oliver Frerking, D-Arzt, Karlsruhe (Stellvertreter) Kontaktdaten: Clearingstelle des Landesverbandes Südwest der DGUV c/o Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart Saarland: Herr Dr. med. Peter Bongers, D-Arzt, Saarlouis Herr PD Dr. med. Marcus Maier, D-Arzt, Dillingen Kontaktdaten: Clearingstelle des Landesverbandes Südwest der DGUV c/o Kassenärztliche Vereinigung Saarland Europaallee 7-9 66113 Saarbrücken 2. Vertreterinnen und Vertreter der UV-Träger: Frau Melanie Mayer, Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Bezirksverwaltung Mainz Herr Ralf Schaaf, Unfallkasse Baden-Württemberg Kontaktdaten: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Landesverband Südwest Clearingstelle Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg FAX: 06221-5108-15099 E-Mail: lv-suedwest@dguv.de Internet: www.dguv.de/landesverbaende 3. Vertreterinnen und Vertreter des Landesverbandes Südwest der DGUV: Herr Olaf Ernst, Heidelberg Frau Jessica Hennig, Heidelberg (Stellvertreterin)