Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster
Wald und Wild, eine gemeinsame Herausforderung Forstgesetz 1 (1): Der Wald mit seinen Wirkungen auf den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen ist eine wesentliche Grundlage für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung Österreichs. Seine nachhaltige Bewirtschaftung, Pflege und sein Schutz sind Grundlage zur Sicherung seiner multifunktionellen Wirkungen hinsichtlich Nutzung, Schutz, Wohlfahrt und Erholung.
Wald und Wild, eine gemeinsame Herausforderung NOE Jagdgesetz 2(1): Mit dem Jagdrecht ist die Berechtigung und Verpflichtung verbunden, das Wild unter Rücksichtnahme auf die Interessen der Land und Forstwirtschaft zu hegen, damit ein artenreicher und gesunder Wildstand sich entwickeln kann und erhalten bleibt. Die Jagdausübung und die Wildhege haben insbesondere so zu erfolgen, dass die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkung nicht gefährdet wird.
Wald und Wild, eine gemeinsame Herausforderung Benützung des Waldes zu Erholungszwecken Forstgesetz 33.(1): Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.
Wald und Wild ist eine gemeinsame Herausforderung, Aufgabe und Verantwortung Eigentümer Bürger Jagd Behörde
Wald und Wild ist eine gemeinsame Herausforderung, Aufgabe und Verantwortung Eigentümer Waldnutzung Jagdrecht Erholung Schutz Wohlfahrt Bürger Jagd Jagdausübung Wildnutzung Gesetz BH Scheibbs Behörde
Wald und Wild ist eine gemeinsame Herausforderung, Aufgabe und Verantwortung Eigentümer Waldnutzung Jagdrecht Erholung Schutz Wohlfahrt 41190 EW Bürger Jagd Jagdausübung Wildnutzung 1200 JägerInnen Gesetz BH Scheibbs Behörde
Landschaftliche Vielfalt
Landschaftliche Vielfalt
Artenvielfalt in unserer Heimat
Waldbauliche Zielsetzung Grundeigentümer entscheidet über die Art der Nutzung des Waldes im Rahmen des Forstgesetzes. Die Wildschadenssituation ist damit individuell und geht von den Ansprüchen der Menschen an den Wald aus. Das Jagdrecht ist ein mit dem Eigentum an Grund und Boden verbundenes Privatrecht. Forstliche und jagdliche Nutzung sind aufeinander abzustimmen!
Wald und Wild = gemeinsam Wildschaden vermeiden und Wildlebensraum erhalten! Druck des Wildes auf Vegetation verringern! Wildschadensanfälligkeit des Waldes beachten!
Wald und Wild = gemeinsam Wildschaden vermeiden und Wildlebensraum erhalten! Druck des Wildes auf Vegetation verringern! Wildschadensanfälligkeit des Waldes beachten!
Maßnahmen um den Wilddruck zu verringern: Sichtbares Wild
REHWILD Jahresstatistik 2005 2016 7000 6000 5000 6404 5429 5556 5340 5638 5545 6113 5942 5894 6269 6260 4000 4508 3000 2000 1000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
ROTWILD Jahresstatistik 2005 2016 1000 900 800 864 901 842 883 841 700 600 500 681 603 666 666 717 747 705 400 300 200 100 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
GAMSWILD Jahresstatistik 2005 2016 450 400 350 393 300 250 200 255 231 271 290 231 278 289 223 257 305 283 150 100 50 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Wildschadensanfälligkeit hoch! Geringe Stammzahl, einzeln stehende Verjüngung Hohe Differenz zwischen Nahrungsangebot im Sommer und Winter
Wildschadensanfälligkeit hoch! sehr geringes Äsungsangebot Schläge sind grüne Inseln führt zu Konzentration des Wildes
Wildschadensanfälligkeit gering! Naturverjüngung unter Bestandesschirm = großflächig verteilte Äsung Stammzahlreiche Verjüngung (Überschuss) geringe Sommer/Winter Differenz
Wildschadensanfälligkeit geringer! Anlegen von Hecken, Verbißgehölz Feldholzinsel als Einstand Wildäcker und Wildwiesen Aktion Wildökoland nutzen!
Nutzungsinteressen und Lebensraumansprüche vereinen:
Wald und Wild eine gemeinsame Aufgabe! Gewehr und Motorsäge aufeinander abgestimmt einsetzen! Rechtzeitige, gemeinsame Wald Wild Planung
Wald und Wild eine gemeinsame Herausforderung, Aufgabe und Verantwortung Nachhaltige und respektvolle Nutzung der Natur!