Den geplanten Verkauf der forstfiskalischen Flächen lehnt der BDF-Landesverband NRW aus folgenden Gründen ab:
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- Sophia Goldschmidt
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1 Bund Deutscher Forstleute, Landesverband NRW BDF-NRW, Marktstraße 2, Neuenrade An die Präsidentin des Landtags NRW Frau Regina von Dinter Platz des Landtages Düsseldorf Landesgeschäftsstelle: Marktstraße 2, Neuenrade tel: fax: mobil kontakt@bdf-nrw.de Datum: _ - Stellungnahme Expertenanhörung Waldverkauf Eifel Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, herzlichen Dank für die Möglichkeit, im Rahmen der Anhörung zum Verkauf von forstfiskalischen Grundstücken Eifelflächen Vorlage 14/2286 eine fachliche Stellungnahme abgeben zu können. Gerne steht der BDF als Experte am zur Verfügung, um den Ausschussmitgliedern für gezielte Fragen zur Verfügung zu stehen. Den geplanten Verkauf der forstfiskalischen Flächen lehnt der BDF-Landesverband NRW aus folgenden Gründen ab: 1. Staatswald = Wald der Bürger - kein Verkauf gegen den Bürgerwillen Die Gesamtwaldfläche NRWs beträgt ca ha, davon sind nur ca ha landeseigener Wald. Bei ca. 18 Mio Einwohnern ergibt sich bezogen auf die Gesamtwaldfläche NRWs nur eine Fläche nur ca. 500 m² pro Bürger, bezogen auf die Staatswaldfläche nur eine Fläche von 67 m². In Umfragen wurde immer wieder bestätigt, dass ein Verkauf von Staatswald durch die ganz überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger abgelehnt wird. Der Bürgerwille unter Beachtung der Maxime des öffentlichen Wohls sollte die Grundlage des politischen Handelns der gewählten Volksvertreter bilden. Insbesondere die Bürger der Eifel haben eine besonders starke Bindung zu ihrem Staatswald. Sie finden kein Verständnis für den beabsichtigten Verkauf und lehnen diesen durchweg ab. Das Landesforstgesetz weist dem Wald in öffentlichem Eigentum nach 31 eine besondere Bedeutung für die Erholungsfunktion zu. Diese besondere Zweckbindung geht mit einem Verkauf an Private - seien es auch Stiftungen - verloren. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen damit gesetzlich geschützte Erholungsmöglichkeiten verloren
2 2. Wer verbirgt sich hinter die bofrost-stiftung? In dem Kaufvertrag wird die Silva NRW GbR als Käufer genannt. Diese wiederum setzt sich zusammen aus den beiden folgenden Mitgesellschaftern: a) Waldwert Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Straelen, diese wiederum handelt als alleinige persönliche Gesellschafterin der Waldwert Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG b) Bofrost-Stiftung mit Sitz in Geldern Es liegen keine Informationen über das Innenverhältnis der Muttergesellschaft zu den Mitgesellschaftern vor, so dass unklar bleibt, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kaufprojekt haben wird. Außerdem geht aus den Unterlagen nicht hervor, welchen Zeck die bofrost- Stiftung verfolgt und wann sie gegründet wurde. Ist vielleicht nur eine Gründung in der Absicht des steuerbegünstigten Erwerbs von Waldflächen erfolgt? Wie soll im Fall der Auflösung der Stiftung mit dem Stiftungsvermögen verfahren werden? Soll hier etwas verschwiegen werden? Der BDF hält es für erforderlich, dass den Ausschussmitgliedern als weitere zentrale Entscheidungsgrundlage Einsicht in die Stiftungsurkunde der bofrost-stiftung gewährt wird. Es ist in Insiderkreisen bekannt, dass der Geschäftsführer der bofrost-stiftung leidenschaftlicher Jäger ist. Dies erlaubt Rückschlüsse auf die wahre Zielsetzung des Käufers. Das gibt zu Befürchtungen Anlass, dass die Wildhege auf Kosten der Waldentwicklung in den Vordergrund gerückt wird und Erholung suchende Bürgerinnen und Bürger vielleicht künftig als Störfaktoren gesehen werden. 3. NRW bundesweites Schlusslicht bei Staatswaldanteil Widerspruch zu den Zielen des Landesforstgesetzes Mit einem Anteil von ca. 14 % verfügt das Land NRW über den mit Abstand geringsten Staatswaldanteil aller Bundesländer. Im Durchschnitt aller Bundesländer liegt der Staatswaldanteil bei 30 %. Mit einer Waldfläche von nur ca. 500 m² pro Einwohner insgesamt und einer Staatswaldfläche von nur 67 m² je Einwohner bildet NRW das Schlusslicht aller Bundesländer mit Ausnahme der Stadtstaaten. Auf dieser Relation beruht die außerordentlich hohe Inanspruchnahme des nordrhein-westfälischen Waldes durch die Erholung suchende Bevölkerung und die Überdeckung mit Schutzfunktionen. Einen besonderen, weit überproportionalen Beitrag leistet in Hinblick auf die Schutz- und Erholungsfunktionen der landeseigene Wald in Nordrhein-Westfalen. Dies entspricht auch der im Landesforstgesetz von Nordrhein-Westfalen gesetzlich fixierten Rolle des Staatswaldes 1, nämlich der besonderen Verpflichtung der Schutz- und Erholungsfunktionen. Der geplante Verkauf von 2714 ha - das entspricht rund 2,3 % der Gesamtstaatswaldfläche - an einen privaten Eigentümer widerspricht den Vorgaben des Landesforstgesetzes. Er birgt die Gefahr einer einseitigen ökonomischen und/oder jagdlichen Ausrichtung der Waldbewirtschaftung und ist daher abzulehnen. Die in den Verkaufsunterlagen als Anlage 8 beigefügte Absichtserklärung des Käufers, die Waldflächen zukünftig gemäß einer naturnahen Zielsetzung zu bewirtschaften, dient eher dazu, den Entscheidungsträgern Sand in die Augen zu streuen, da jegliche rechtliche Durch Abs.2 LFoG: Die mit der Bewirtschaftung des Staatswaldes betrauten Stellen haben die Wohlfahrtswirkungen des Waldes zu sichern und in besonderem Maße die Erholung der Bevölkerung zu ermöglichen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann in besonderen Fällen von den Grundsätzen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 abgewichen werden
3 setzungsmöglichkeit fehlt. In jedem Fall ist ein Betriebskonzept mit dezidiertem Waldentwicklungskonzept mit Festschreibung von Verjüngungsmonitoring, Wildmanagement und Baumartenverteilung im Sinne des im Staatswald verbindlichen Programms Wald 2000 erforderlich. 4. Jagdpolitisches Regulativ geht verloren Auch jagdpolitisch und jagd-ordnungsbehördlich ist ein Rückzug als Grundstückeigentümer aus dem bekanntermaßen mit erheblichen Problemen auf dem Sektor einer ordnungsgemäßen Jagd belasteten Kreis Euskirchen unklug. Der Kreis Euskirchen kämpft seit geraumer Zeit mit Unterstützung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW (zwei sachkundige Forstwirte als fahrende Ordnungshüter) und der Oberen Jagdbehörde jagdrechtlichen Verfehlungen -insbesondere illegale Fütterung- Herr zu werden. Jagdflächen in Landeshand in dieser Gemengelage wären ein gutes Regulativ und eine Möglichkeit selber einwirken zu können. Diese Möglichkeit sollte man nicht aus der Hand geben. Außerdem bietet der Staatswald allen interessierten Bürgern des Landes NRW klar kalkulierte Jagdmöglichkeiten und setzt die Prinzipien wildbiologischer Jagd auf der Fläche in die Tat um. Dies ist in dieser Größenordnung in NRW einzigartig und eine wichtige jagdpolitische Einflussgröße. Bei einem Verkauf wird es die Möglichkeit der Beteiligung von revierlosen Jägern, die sich aus finanziellen Gründen keine Jagdanpachtung leisten können, in der Region nicht mehr geben. 5. Widerspruch zu dem zwischen Finanzminister und Umweltminister abgestimmten forstfiskalischen Liegenschaftskonzept Gemäß einem seit November 2009 einvernehmlich zwischen dem MUNLV und dem Finanzminister abgestimmten forstfiskalischen Liegenschaftskonzept der Umweltausschuss wurde nach Kenntnis des BDF bei der Erstellung dieses Konzepts weder informiert noch beteiligt wird unter Ziff als Ziel die Sicherung und Vermehrung der landeseigenen Waldfläche und anderer ökologisch wertvoller Flächen genannt. Unter Ziff. 2.3 wird ausdrücklich auf die Förderung der Wertigkeit des Waldes für den Tourismus in den ländlichen Räumen sowie auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum hingewiesen. Deshalb soll nur Streubesitz von geringer wirtschaftlicher Größe verkauft werden. Im vorliegenden Fall kann man aber keinesfalls von Streubesitz sprechen, da es sich um 5 ausreichend große Forstorte mit folgenden Besonderheiten handelt: Schmidtheim: seit Jahren Lebensraum von Schwarzstorch und Wildkatze Wildenburg Kloster Steinfeld: Seltener Kalkstandort in der Eifel und ältestes naturnah bewirtschaftetes Forstrevier in NRW Weyerer Wald: vollständig als Naturschutzgebiet ausgewiesen Salchenbusch/Stromberg: Zentraler Bestandteil des Programms Ahr 2000 Des weiteren ist in dem Konzept davon die Rede, dass beim Verkauf von Streubesitz Flächen mit besonderen Funktionen im Interesse der Allgemeinheit vorrangig der jeweiligen Belegenheitskommune oder Stiftungen mit entsprechender Widmung auf der Basis eines funktionssichernden Betriebskonzeptes angeboten werden sollen. Die zum Verkauf anstehenden Flächen sind weder den Belegenheitskommunen angeboten worden noch ist der Zweck der bo
4 frost-stiftung genau bekannt. Auch das funktionssichernde Betriebskonzept liegt nicht vor, sondern nur eine nicht operationale Absichtserklärung über eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der geplante Verkauf den eigenen Zielsetzungen der Landesregierung widerspricht. Hier zeigt sich erneut, dass ein vom BDF seit Jahren gefordertes forstpolitische Gesamtkonzept für NRW mehr als überfällig ist. 6. Chancen für zukünftige Entwicklungen nicht beachtet In der naturschutzpolitischen Diskussion erhält der Erhalt der biologischen Vielfalt eine immer größere Bedeutung. Die von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der im Mai 2008 in Bonn veranstalteten UN-Konferenz zum Erhalt der biologische Vielfalt(= Conference of Biological Diversity CBD) verabschiedete Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt kann primär auf landeseigenen Flächen umgesetzt werden. Ein Verkauf von Staatswald ist daher nur dann vertretbar, wenn es sich um waldökologisch unbedeutende Flächen sowohl der Größe wie auch der naturschutzfachlichen Bewertung nach handelt und der Arrondierung dient. Der Verkauf der Waldflächen in der Eifel ist - wie Stellungnahmen der Naturschutzverbände und des BFN deutlich machen - in diesem Sinne nicht zielführend, weil sowohl potentielle Flächen für den Nutzungsverzicht wie auch Flächen verkauft werden, die als gelungene Beispiele für die Integration von Nutzung und Naturschutz dienen können. Gerade letzteres ist für die nordrhein-westfälische Forstpolitik der entscheidende Ansatz, um zu zeigen, wie ökonomische und ökologische Ansätze sich sinnvoll vereinen lassen. 7. Regionaler Naturschutz Der Kreis Euskirchen hat in den letzten Jahren zur Sicherung und nachhaltigen Entwicklung der Landschaft flächendeckende Landschaftspläne erstellt und dabei zahlreiche Waldflächen als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Gerade gegenüber den kommunalen Waldbesitzern wurde vom Kreis dabei auf die bestehenden eigentumspolitischen Verpflichtungen des Landes hingewiesen und die Vorbildfunktion des Staatswaldes betont. Der geplante Verkauf ist daher nicht zu vermitteln und wird kann die Diskussion um den Verkauf von kommunalen Wäldern zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung erneut entfachen. Zur Gewährleistung von eingegangenen Verpflichtungen aus Naturschutzprogrammen (u.a. Ahr 2000) sollen aufwendig Naturschutzflächen herausgemessen werden und der öffentlichen Hand (Kreis EU) zur Bewirtschaftung/Management übertragen werden. Ein unendlicher Aufwand, der einem Management aus einer Hand und großflächig ohne Grenzeffekte, so wie es bislang in bestätigt vorbildlicher Weise durch die handelnden Verantwortlichen für diese Staatswaldungen durchgeführt wurde, entgegensteht. Das sind Umstände, die erst im späten Stadium der konkreten Verkaufsverhandlungen aufgrund öffentlicher Nachfragen zur Diskussion kamen. Man muss den Eindruck gewinnen, dass von den Auftraggebern für den Flächenverkauf derartige Aspekte gar nicht bedacht oder eher zweitrangig waren. Dies spricht nicht für einen verantwortungsbewussten Umgang mit öffentlichen Liegenschaften, die auch der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung dienen sollten. Bekanntermaßen stehen insbesondere private Waldbesitzer den Naturschutzzielen im Wald eher ablehnend gegenüber. Naturschutzleistungen in Privatwäldern sind nur gegen cash im Wege eines bürokratischen Vertragsnaturschutzes zu haben. Aus diesem Grund hat das Land zur Sicherung der Naturschutzziele im Nationalpark Eifel den Weg einer vertraglichen Vereinba
5 rung mit der Arenberg schen Forstverwaltung vermieden und stattdessen als wirtschaftlichen und sichersten Weg einen Tausch vorgenommen. Warum wird jetzt der umgekehrte Weg eingeschlagen? 8. Wirtschaftliche Würdigung a) Forstwirtschaft Durch den Verkauf der besagten Waldflächen soll offensichtlich gegenwärtig ein winziges Loch im Landesetat gestoppt werden. Dabei wird außer Acht gelassen, dass in den letzten Jahren auf dem zum Verkauf anstehenden Waldflächen ein sehr gutes Betriebsergebnis erzielt wurde. Mit dem Verkauf gibt das Land fiskalische Bewirtschaftungsfläche im ländlichen Raum auf: 2700 ha x 6,0 fm/ha/a = fm x 45,00 /fm (Umsatzerlöse aus Holz)= rd Umsatz/pro Jahr. Das Land gibt damit seinen Einfluss auf die Vergabe von Arbeiten der Holzernte und des Rückens auf = Rückzug aus dem ländlichen forstwirtschaftlichen Wirtschaftsraum. Trotz der Betroffenheit durch den Sturm Kyrill und unter Zugrundelegung der aktuellen Holzpreise ist mit einer jährlichen Rendite bezogen auf den Angebotspreis von rund 2 % zu rechnen ohne Berücksichtigung des Inflationsausgleiches. Hierbei ist die zunehmende Holznachfrage mit der einhergehenden Preissteigerung in der Zukunft nicht berücksichtigt. Insofern spricht neben der optimalen Erfüllung der Infrastrukturleistungen insbesondere in den Bereichen Erholung und Naturschutz auch der wirtschaftliche Ertrag der besagten Waldflächen gegen einen Verkauf. b) Tourismus Das wichtigste Kapital der Belegenheitsgemeinden im Bereich des angedachten Staatswaldverkaufes ist die Natur und der Wald; hiervon lebt der bescheidene Tourismus. Der Staatswald als öffentlicher Wald mit seinen besonderen forstgesetzlichen Verpflichtungen ist in dieser Größenordnung und Lage Garant für die Unterstützung der touristischen Ausrichtung in der Region. Auf weiten Strecken verläuft auch der neu eingerichtete und stark umworbene "Eifelsteig" (Aachen- Trier) durch die Verkaufsobjekte. Nur durch den Verbleib der Waldflächen in der öffentlichen Hand kann die touristische Unterstützung gesichert bzw. ausgebaut werden. Im Internet ist unter der "bofrost-stiftung" die Firmenphilosopie des Firmengründers Josef H. Boquoi nachzulesen (Managermagazin, 2004): "Wir habens nicht vom Ausgeben, wir habens vom Behalten." In einer Zeit, in der die private Nachfrage zum Ankauf von Waldflächen steigt, sollte diese von tiefer Vernunft und Weisheit geprägte Aussage auch dem Land NRW und seinen politisch Verantwortlichen zu denken geben und zum Umdenken anregen. Mit freundlichem Gruß Stephan Schütte Stellv. BDF-Landesvorsitzender - 5 -
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