FAQ Fragen und Antworten zur Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

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GZ: BMG-11001/0088-I/A/15/2015 Wien, am 13. Mai 2015

Transkript:

FAQ Fragen und Antworten zur Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Warum brauchen wir eine Aufarbeitungskommission in Deutschland? Der Prozess der Aufarbeitung betrifft uns alle. Die Gesellschaft muss sich damit auseinandersetzen, dass sie in der Vergangenheit unwissend war oder vielfach weggesehen und geschwiegen hat. Eine unabhängige Kommission kann der Gesellschaft einen Weg aufzeigen, wie sie sich ihrer Mitverantwortung stellen und dazu beitragen kann, dass sexueller Missbrauch geächtet und in Zukunft wirksamer verhindert wird. Die Einrichtung einer Kommission ist ein wichtiges Element für die Anerkennung von Unrecht und Leid auf gesellschaftlicher und institutioneller Ebene. Sie basiert auf der Einsicht, dass Betroffenen bislang selten zugehört und oft nicht geglaubt wurde. Welche Aufgaben hat die Kommission? Die Kommission untersucht sämtliche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR. Darunter fällt zum Beispiel Missbrauch in Institutionen, in Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter bzw. -täterinnen oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung. Um Ausmaß, Art, Ursachen und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufzuzeigen, wird sie Menschen anhören, die in ihrer Kindheit von sexuellem Missbrauch betroffen waren und somit die Möglichkeit schaffen, auch verjährtes Unrecht mitzuteilen. Sie wird neben Betroffenen auch weitere Zeitzeuginnen und -zeugen wie zum Beispiel Eltern, andere Verwandte, Lehrerinnen und Lehrer anhören sowie öffentliche Hearings und Fachveranstaltungen durchführen. Mit Hilfe der Aussagen will sie aufdecken, was sexualisierte Gewalt in der Kindheit ermöglicht hat, und herausfinden, was Aufarbeitung verhindert hat. Sie wird zudem Forschungsthemen identifizieren und Eckpunkte einer gelingenden Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch modellhaft für Einrichtungen und Organisationen entwickeln. Welche Ziele hat die Kommission? Die Kommission will eine breite politische und gesellschaftliche Debatte über ein großes Tabu bzw. einen wirksameren Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt anstoßen. Sie will, dass das Leid von Betroffenen von sexualisierter Gewalt gesellschaftlich anerkannt wird und aufzeigen, was Politik und Gesellschaft verändern müssen, damit Kinder in Zukunft besser vor Missbrauch geschützt sind. 1

Welche Erfahrungen mit Aufarbeitungskommissionen gibt es in Deutschland und in anderen Ländern? Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geschieht weltweit. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht in Europa von rund 18 Millionen betroffenen Mädchen und Jungen aus. Auf Deutschland umgerechnet, sind 1 Million Mädchen und Jungen sexueller Gewalt ausgesetzt. Länder wie Irland, Australien oder Kanada setzen sich schon seit mehr als 20 Jahren mit der Aufarbeitung von systematischem Kindesmissbrauch in Institutionen auseinander und haben unabhängige Kommissionen eingerichtet. In Deutschland gab es bisher noch keine unabhängige Kommission auf nationaler Ebene. Einzelne Institutionen haben sich zwar ihrer Verantwortung gestellt und interne Aufarbeitungsprozesse durchgeführt, doch das macht eine unabhängige Kommission nicht überflüssig. Im Gegenteil. Hier geht es auch darum, alle Erfahrungen systematisch aufzunehmen und auch die Ursachen für die mit institutioneller Aufarbeitung verbundenen Herausforderungen und Hürden bei der Aufarbeitung zu analysieren. Die Kommission ist international die erste Kommission, die möglichst viele Bereiche beleuchten will, also auch Missbrauch in der Familie, im sozialen Nahfeld oder durch Fremdtäter oder - täterinnen. Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der Kommission und ihre ständigen Gäste ausgewählt? Die sieben Mitglieder der Kommission wurden vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs am 26. Januar 2016 auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015 berufen. Die sieben Mitglieder kommen aus der Politik sowie unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen, wie den Rechts-, Erziehungs-, Sozial- und Geschichtswissenschaften sowie der Psychologie und Medizin. Bei Aufarbeitungsprozessen stellen sich u. a. rechtliche, psychologische oder historische Fragen deshalb wurden Expertinnen und Experten mit den jeweiligen Expertisen für die Kommission berufen. Die Kommission soll Betroffenen einen guten Rahmen bieten, über ihre Erfahrungen zu berichten und sicherstellen, dass die Berichterstattung nach transparenten und fachlich angemessenen Kriterien vorgenommen wird. Ziel ist es, Betroffene zu ermutigen, sich zu melden. Aus diesem Grund sind Mitglieder mit hoher Integrität und Glaubwürdigkeit eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Aufarbeitungsprozesses. Die Mitglieder der Kommission arbeiten ehrenamtlich. Wer sind die Mitglieder? Die Mitglieder der Kommission sind Prof. Dr. Sabine Andresen, Erziehungswissenschaftlerin, Vorsitzende der Kommission Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend a. D. Prof. Dr. Jens Brachmann, Bildungshistoriker Prof. Dr. Peer Briken, Sexualwissenschaftler und Psychotherapeut Prof. Dr. Barbara Kavemann, Sozialwissenschaftlerin 2

Prof. Dr. Heiner Keupp, Sozialpsychologe Brigitte Tilmann, Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. a. D. Wer sind die ständigen Gäste? Ständige Gäste der Sitzungen der Kommission sind Tamara Luding und Matthias Katsch, Mitglieder des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Dr. Manuela Stötzel, Leiterin des Arbeitsstabes des Unabhängigen Beauftragten Die Einrichtung einer Kommission war jahrelang eine zentrale Forderung von Betroffenen und dem Unabhängigen Beauftragten. Ohne den beharrlichen Einsatz von Betroffenen gäbe es diese Kommission nicht. Was ist die Aufgabe des Büros der Aufarbeitungskommission? Die Kommission, deren Mitglieder ehrenamtlich arbeiten, wird durch ein eigenes Büro unterstützt, das organisatorisch beim Unabhängigen Beauftragten angesiedelt ist. Was ist eine Anhörung? Bei den Anhörungen berichten Betroffene der Kommission über ihre Missbrauchsgeschichten. Die Kommission will vor allem zuhören und damit Betroffenen die Möglichkeit geben, über das erlebte Unrecht zu sprechen, egal, ob es verjährt ist oder nicht. Mit Hilfe dieser Berichte will die Kommission Tatsachen offenlegen und erkennen, welche Fehler in der Vergangenheit gemacht wurden. Wo finden die Anhörungen statt? Wer führt die Anhörungen durch? Die Anhörungen werden dezentral und bundesweit durchgeführt. Die Anhörungen werden von jeweils zwei Kommissionsmitgliedern oder Personen aus dem Anhörungsteam durchgeführt. Mitglieder des Anhörungsteams sind überwiegend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie sind Berufsgeheimnisträgerinnen bzw. -träger und haben daher ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dies dient dem Schutz der Betroffenen sowie Zeitzeuginnen und -zeugen. Sind die Anhörungen offen für eine breite Öffentlichkeit und die Medien? Die vertraulichen Anhörungen finden in einem sicheren und geschützten Rahmen statt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Gespräche nicht öffentlich sind. Die Kommission und ihr erweitertes Anhörungsteam behandeln alle Aussagen vertraulich. Es gibt aber auch das Format der öffentlichen 3

Hearings zu ausgewählten Themen wie zum Beispiel zu Missbrauch in der Familie, in der DDR oder Kirchen. Wer wird angehört? Angehört werden vor allem Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erfahren mussten, aber auch andere Zeitzeuginnen und -zeugen wie beispielsweise Eltern, andere Verwandte, Freundinnen und Freunde oder Lehrerinnen und Lehrer. Wo können sich Betroffene melden, wenn sie an einer Anhörung teilnehmen möchten? Betroffene und andere Zeitzeuginnen und -zeugen können sich telefonisch (0800 4030040 anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief bei der Kommission melden (Kontakt unter www.aufarbeitungskommission.de). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der Kommission führen ein erstes Gespräch. Dabei können sich Betroffene und Zeitzeuginnen bzw. -zeugen über Anhörungen, Möglichkeiten des Opferschutzes oder psychologischer Unterstützung informieren. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dann über die Anhörungstermine sowie organisatorische Details informiert. Können nur Betroffene angehört werden, die Missbrauch in Institutionen oder in der Familie erlebt haben? Nein. Die Kommission ist auch dafür da, dass auch neue Tatsachen offengelegt werden können oder sich Betroffene melden können, die sich an keine Täterorganisation wenden können oder wollen, wie zum Beispiel Betroffene im Kontext von ritueller Gewalt oder Opfer von Fremdtätern und - täterinnen. Die Kommission möchte möglichst viele Kontexte sexuellen Missbrauchs berücksichtigen. Gibt es eine Altersbeschränkung für die Anhörungen? Die Anhörungen richten sich an Erwachsene jeden Alters, die in ihrer Kindheit und Jugend Missbrauch erlitten haben. Jugendliche ab 16 Jahren können ebenfalls angehört werden. Können Betroffene auch in Begleitung von Vertrauenspersonen kommen? Ja. Betroffene können zur Anhörung einen Freund oder eine Freundin, ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson zur Unterstützung mitbringen. Gibt es im Rahmen der Anhörungen psychosoziale Unterstützung durch Fachberater/innen oder Therapeut/innen? Ja. Bei der Anhörung stehen vor Ort erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachberatungsstellen zur psychosozialen Begleitung zur Verfügung. Ein paar Tage nach der Anhörung 4

werden die Betroffenen wenn sie dies wünschen noch einmal von diesen oder vom Team der Kommission angerufen. Wie wird der Datenschutz eingehalten? Die Kommission nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Es wurden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Bei sämtlichen Vorgängen wird die Zustimmung der angehörten Personen eingeholt. Berichte werden zudem nur in pseudonymisierter Form veröffentlicht. Was passiert mit den Geschichten der Betroffenen und der Zeitzeuginnen und -zeugen? Für die Aufarbeitung sind die Geschichten und Erfahrungen von Betroffenen und Zeitzeuginnen und -zeugen zentral. Mit ihrer Hilfe kann die Kommission herausfinden, welche Strukturen Missbrauch begünstigen und wie er verhindert werden kann, die Gesellschaft über Ausmaß, Art und Folgen von sexuellem Kindesmissbrauch informieren und diese sensibilisieren. Jede Geschichte ist individuell. Aber in vielen Geschichten findet sich etwas Vergleichbares zu anderen Geschichten und dies führt zu einer größeren Geschichte. In diesem Verständnis werden die pseudonymisierten Geschichten ausgewertet: sowohl individuell als auch in einem größeren Kontext. Die Auswertung fließt in die Berichte der Kommission ein. Über die Berichte werden die Erkenntnisse aus den Anhörungen, Handlungsempfehlungen sowie die Botschaften der Betroffenen an Gesellschaft und Politik adressiert. Wenn jemand wörtlich (pseudonym) zitiert werden soll, wird dazu vorab grundsätzlich das Einverständnis der Person eingeholt. Das Wissen aus den vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten fließt außerdem in die Forschungsprojekte der Kommission ein. Was passiert mit den Berichten der Kommission? Die Berichte der Kommission werden regelmäßig veröffentlicht: Ein erster Zwischenbericht ist im Juni 2017 erschienen. Ein weiterer Bericht wird zum Ende der derzeitigen Laufzeit der Kommission, im März 2019, vorgelegt. Wie wird die Öffentlichkeit informiert? Die Kommission informiert regelmäßig auf ihrer Website und durch laufende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über ihre Aktivitäten. Zudem werden öffentliche Hearings und Fachveranstaltungen stattfinden. Weitere Informationen: www.aufarbeitungskommission.de Infotelefon Aufarbeitung: 0800 4030040 (anonym und kostenfrei) 5