Landratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen

Ähnliche Dokumente
Situation und Entwicklung der Kleinkindbetreuung

Nummer: 82/2011 den 14. Juni Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA KSA JHA 7.

Betreuung rechnet sich!

Betreutes Wohnen für Senioren im Landkreis Karlsruhe Stand: Februar 2015

Zuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Sozialbericht2012. Landratsamt Karlsruhe Dezernat III- Mensch und Gesellschaft

Konzept Innerörtlicher Breitbandausbau Projekt- und Planungsvorbereitung für die Gemeinde Walzbachtal Gemeinderatssitzung, 20.

Titel der Veranstaltung Ort Ansprechpartner/Anmeldung träger Familienzentrum Bad Schönborn Von klein auf gesund ernährt Kess Erziehen

Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung

Vom 6. Mai Az.: / Investitionsprogramme des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung"

Kinderbetreuung in Rellingen

Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Kindertagesbetreuung. Informationsveranstaltung am

Betreuungsbedarfe zwischen Wunsch und Angebot. Die

Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Uckermark

Herausforderung Kita-Finanzierung Ralf Leimkühler Stellvertretender Geschäftsführer Sächsischer Städte- und Gemeindetag

Satzung des Landkreises Rostock zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V)

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort

IV/24/ Fördervoraussetzungen

A bis Z. zum. Tagesbetreuungsausbaugesetz

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom

Betriebliche Kindertagesbetreuung

Finanzierung / Voraussetzung d. Finanzierung. Nach 29 c FAG werden die Betriebskosten

Betreuung von Tagespflegekindern

Kindertagesstättengesetz des Landes Rheinland-Pfalz

Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck

1. Wie hat sich das Angebot und die Inanspruchnahme in der Kindertagespflege im Landkreis Freudenstadt seit dem Jahr 2009 entwickelt?

Zweiter Zwischen bericht zur Evaluation des Kinder förderungs gesetzes

KVJS. Jugendhilfe Service. Orientierungshilfe für die Eröffnung einer Kindertageseinrichtung

Kinderbetreuung in Hamburg

in der Fassung vom 19. März 2009 (GBl. S. 161), geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 2010 (GBl. S. 748) und vom 15. Mai 2013 (GBl. S.

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen

Vierter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes

Landesprogramm STÄRKE Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen

Gründung einer Kindertageseinrichtung

Fünfter Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes

Landratsamt Karlsruhe

Richtlinien zur Kindertagespflege

HANSESTADT LÜNEBURG 51-07

Dr. Kristina Schröder, MdB. An die Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP im Deutschen Bundestag. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Richtlinien der Stadt Meckenheim. zur. Förderung der Kindertagespflege

Tagesbetreuungsausbaugesetz

Kinderbetreuung ausbauen Frühkindliche Bildung stärken

Richtlinien des Kreises Olpe zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

KITA-Verordnung vom 22. Januar 2014

Anlage 4 zu Vorlage LJHA/024/2015. Gremium: Landesjugendhilfeausschuss

Kindertagesbetreuung. Deutschland Statistisches Bundesamt. Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 6. November 2012 in Berlin

Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen

Die Kindertagespflege soll insbesondere: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

Anmeldung für den Kinderhort der Stadt Preetz

IV/24/ Fördervoraussetzungen

Kinder zwischen 3 und unter 6 Jahren. Kinder von 0 bis unter 7 Jahren Kinder von 6 Jahren

Förderung der Kleinkinderbetreuung im kommunalen Finanzausgleich Baden- Württemberg 2012 weiter ausgebaut

Kita Anschrift/Telefon/Fax Leiterin Anzahl der Plätze Öffnungszeiten III Elsa-Brandström- Frau Bahlo 75, davon bis zu

Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal

Richtlinien der Kindertagespflege in der Stadt Troisdorf gemäß SGB VIII

Anlage 4 zu Vorlage LJHA/021/2014. Gremium: Landesjugendhilfeausschuss

Bürgerversammlung. Kindertagesbetreuung für 0- bis 3-Jährige

Elternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden:

Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. 1 Rechtliche Grundlagen

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Kindertagesbetreuung für Kinder

Fragen und Antworten rund um die Neuregelungen zur Kindertagespflege

Gesetzliche Grundlagen der Kindertagespflege

F.A.Q. MeKi Allgemein

Stadt Siegen Der Bürgermeister. Richtlinien der Stadt Siegen zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Elternbefragung 2011 zur Kindertagesbetreuung

Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Förderung in Kindertagespflege vom

Elternbeiträge. für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. gültig ab August Die neuen Tabellen nach der Beitragssenkung!

Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

2. Satzung zur Änderung der Satzung über Kindertagespflege in der Stadt Pattensen

Stadt Kenzingen Landkreis Emmendingen

Kursprogramm zur qualifizierten Kindertagespflegeperson beim Tagesmütter und Elternverein im Landkreis Biberach

30 Grundsatz und Soziales

Kindertagespflege das flexibelste unter den Betreuungsangeboten

RECHTLICHE EINSCHÄTZUNG UND HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN INSBESONDERE FÜR MITGLIEDER DER JUGENDHILFEAUSSCHÜSSE UND FÜR VERHANDLUNGSFÜHRER

I. Definition. Die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Kindertagespflege ist auf mindestens drei Monate angelegt, begründete Ausnahmen sind möglich.

Richtlinien. über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII. Kreisjugendamt Soest

Gemeindeabstimmung vom 23. September Subventionierung Krippenplätze und Betreuungsverhältnisse des Tagesfamilienvereins

Öffentlich bekanntgemacht am im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam.

Antrag auf Erteilung eines

Alle Angebote im Stadtgebiet Külsheim auf einen Blick... Wir freuen uns schon riesig auf Dich!

Richtlinien. der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII

Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06.

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende

Antrag auf Erteilung eines

I. Abschnitt Allgemeine Regelungen für die Förderung in Tagespflege und in Tageseinrichtungen. Förderung von Kindern im Alter von unter einem Jahr

Handbuch Kindertagespflege

Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege

R i c h t l i n i e n

Kindertagesbetreuung im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover als Jugendhilfeträger

zur Durchführung der Kindertagespflege (Gewährung laufender Geldleistungen und Erhebung von Kostenbeiträgen) in Bad Homburg v.d.

Kinderbetreuungs-Bedarfsplanung der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen

Rahmenbedingungen für den Landkreis Tübingen zur Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Westerwaldkreis

Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

LANDRATSAMT EICHSTÄTT - Amt für Familie und Jugend -

Richtlinien zur wirtschaftlichen Jugendhilfe des Kreisjugendamtes des Hochsauerlandkreises

Transkript:

Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe Rahmenbedingungen

Gesetzliche Grundlage ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (seit 01.01.2005) Ziel: Qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kernpunkte der Gesetze Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren, deren Eltern einer Beruftätigkeit nachgehen oder sie wieder aufnehmen sich in schulischer Ausbildung befinden an einer Eingliederungsmaßnahme der Arbeitsagentur teilnehmen das Wohl ihrer Kinder nicht ausreichend fördern können

Für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt besteht seit langem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Neu: Bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen. Für schulpflichtige Kinder sind Betreuungsangebote bedarfsgerecht auszubauen. Die Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sind gleichgestellt.

Umsetzung der Bestimmungen für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Karlsruhe bis 01.10.2010 (Optionsrecht). Verpflichtung für das Jugendamt: Gesamtverantwortung und Gewährleistungsverpflichtung jährliche Feststellung des Platzangebotes für Kleinkinder Festlegung eines Versorgungsziels an Betreuungsplätzen bis 2010 Festlegung jährlicher Ausbaustufen zur Zielerreichung Die Durchführungsverantwortung für Maßnahmen der Kinderbetreuung liegt bei den Städten und Gemeinden.

Daten und Fakten Plätze für Kinder unter 3 Jahren 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Anteil 1,0% 1,2% 4,2% 6,2% 10,6% 13,9% Plätze 119 146 490 678 1.171 1.505 Kreisweites Ziel bis 2010: Ca. 20%, das entspricht etwa 2.056 Plätzen Restbedarf: ca. 550 Plätze

Unterschiedliches Versorgungsangebot in den Städten/Gemeinden. Geringster Wert in Kraichtal, Kronau, Sulzfeld (ca. 7,8%) Höchster Wert in Oberhausen-Rheinhausen, Walzbachtal, Karlsbad mit über 20% Unter allen Landkreisen nimmt Karlsruhe den 7. Platz ein Höchster Wert LK Tübingen ca. 19%, Stadt Karlsruhe 21%

Verteilung der Plätze nach Angebotsformen: Altersgemischte Gruppen ab 2 Jahre 43,0 % Kleinkindergruppen 0-3 Jahre 26,0 % Betreute Spielgruppen 5,4 % Kindertagespflege 25,0 %

Aufteilung nach Altersgruppen: Landratsamt Karlsruhe 0 1 1-2 2-3 Belegte Plätze 2 116 975 237 Tageseinrichtungen davon: Träger ger- schaft katholisch evangelisch kommunal Andere freie Träger 100 71 44 22 Tageselternverein Bruchsal und nördlicher Landkreis zuständig für 25 Gemeinden

Angebote für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt: In den Kommunen besteht ein leichtes Überangebot an Plätzen. Plätze in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit und Ganztagesbetreuung: 2002 2007 Plätze 3.549 7.126

Angebote für schulpflichtige Kinder: Angebotsformen: Hort Ganztagesangebot an Schulen Nachmittagsbetreuung Kindertagespflege Altersgemischte Gruppen Entwicklung 2002 2007 Plätze 423 3.622 Dies entspricht einem Anteil von 10,5% aller schulpflichtigen Kinder. Ziel bis 2010: ca.15% oder 5.032 Plätze Restbedarf: ca. 1.400 Plätze

Hürden beim Ausbau einer Kleinkindbetreuung

unterschiedliche politische Wertigkeit des Themas z. T. zögerliche Bereitschaft konfessioneller Träger Angebote für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen teilweise geringer Rückgang der Belegungszahlen in den KG ---> keine Aufnahmemöglichkeit für Kinder unter 3 Jahren unzureichende Vernetzung von Kindertagespflege und institutioneller Betreuung

zu geringes Angebot bei Betreuungsrandzeiten (Früh- und Abendstunden, samstags) unterschiedliche Elternbeiträge zwischen Kindertagespflege und institutioneller Betreuung in den Kommunen geringe Vergütung für Pflegeeltern unterschiedliche Kindergartenbeiträge zwischen Kommunen

Zukünftige Entwicklungen

durch den demografischen Wandel wird die gesellschaftliche Erfordernis zur Frauenerwerbstätigkeit weiter zunehmen Wandel im Verständnis der geschlechtlichen Rollenteilung Druck auf Alleinerziehende durch SGB II-Gesetz Existenzfähigkeit vor allem junger Familien nur durch doppeltes Einkommen gesichert Rückgang der Arbeitslosigkeit durch Ausbau des Niedriglohnsektors Frühkindliche Bildung und Förderung für die Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen besonders wichtig

Neue gesetzliche Bestimmungen des Bundes Kinderförderungsgesetz - Kifög

Alle Kinder vom 1. 3. Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen oder Tagespflege. Eingeschränkter Rechtsanspruch im 1. Lebensjahr: Eltern gehen Erwerbstätigkeit nach, sind in Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme. Die tägliche Förderung orientiert sich am Bedarf. Betreuungsgeld für Eltern, die auf eine Tätigkeit in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes verzichten. (noch offen) Stand: Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat 2008 Übergangsfristen- Gültigkeit ab 01.08.2013

Herleitung der Ausbauzahlen des Bundes für die Kleinkinderbetreuung

Nach einer Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts ergibt sich eine Bedarfsquote von ca. 35% aller Kleinkinder. Nach Berechnungen des KVJS kann in einem hoch verdichteten Kreis wie Karlsruhe von einem Betreuungsbedarf von 42 % ausgegangen werden.

Stadt/Gemeinde Plätze Restbedarf Bad Schönborn 119 61 Bretten 250 126 Zielwerte für Kommunen im Landkreis Karlsruhe (nach Zahl der Kinder 2013) Bruchsal 388 252 Forst 59 32 Graben-Neudorf 97 28 Hambrücken 50 30 Karlsdorf-Neuthard 85 46 Kraichtal 131 99 Kronau 50 39 Oberderdingen 107 64 Oberhausen-Rheinhausen 70 17 Östringen 121 80 Philippsburg 116 78 Ubstadt-Weiher 110 45 Waghäusel 160 94 Weingarten 88 59

Folge für die Städte und Kommunen: Es besteht ein erheblicher Ausbaubedarf, der auch durch freiwerdende KG- Plätze wegen des Rückgangs der Kinderzahlen nicht aufgefangen werden kann. Die Zahl der Kleinkindergruppen (Krippen) ist stark auszubauen. Erhöhung des Anteils der Tagespflege auf 30% an Plätzen für Kleinkinder

Umsetzungsschritt Investitionsprogramm Bund: Jährliches Förderprogramm 2008-2013 pro geschaffenen Platz für Kleinkinder durch Neubau = 12. 000 Umbau = 7. 000 Umwandlung = 2. 000 Ausstattungspauschale Tagespflege 500 1.500 Im Landkreis Karlsruhe wurden 2008 25 Förderungsanträge gestellt. Das Gesamtinvestitionsvolumen der Kommunen beträgt ca. 11 Mio., davon Bundzuschüsse von 3 Mio.

Ausblick 2009 Landratsamt Karlsruhe

Verabschiedung Kifög und Kindertagesbetreuungsgesetz (Kitag) Baden-Württemberg geplant gültig ab 2009 Zusätzliche Mittel für Betriebskostenförderung der Tageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kleinkinder Förderkriterium: belegte Plätze nach Betreuungsumfang Fördersumme Landkreis Karlsruhe 2009(vorläufig): 2,5 Mio. für Kommunen (Förderung von Einrichtungen) 300.000 für Jugendamt (Förderung Tagespflege)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.