Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe Rahmenbedingungen
Gesetzliche Grundlage ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (seit 01.01.2005) Ziel: Qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kernpunkte der Gesetze Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren, deren Eltern einer Beruftätigkeit nachgehen oder sie wieder aufnehmen sich in schulischer Ausbildung befinden an einer Eingliederungsmaßnahme der Arbeitsagentur teilnehmen das Wohl ihrer Kinder nicht ausreichend fördern können
Für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt besteht seit langem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Neu: Bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen. Für schulpflichtige Kinder sind Betreuungsangebote bedarfsgerecht auszubauen. Die Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sind gleichgestellt.
Umsetzung der Bestimmungen für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Karlsruhe bis 01.10.2010 (Optionsrecht). Verpflichtung für das Jugendamt: Gesamtverantwortung und Gewährleistungsverpflichtung jährliche Feststellung des Platzangebotes für Kleinkinder Festlegung eines Versorgungsziels an Betreuungsplätzen bis 2010 Festlegung jährlicher Ausbaustufen zur Zielerreichung Die Durchführungsverantwortung für Maßnahmen der Kinderbetreuung liegt bei den Städten und Gemeinden.
Daten und Fakten Plätze für Kinder unter 3 Jahren 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Anteil 1,0% 1,2% 4,2% 6,2% 10,6% 13,9% Plätze 119 146 490 678 1.171 1.505 Kreisweites Ziel bis 2010: Ca. 20%, das entspricht etwa 2.056 Plätzen Restbedarf: ca. 550 Plätze
Unterschiedliches Versorgungsangebot in den Städten/Gemeinden. Geringster Wert in Kraichtal, Kronau, Sulzfeld (ca. 7,8%) Höchster Wert in Oberhausen-Rheinhausen, Walzbachtal, Karlsbad mit über 20% Unter allen Landkreisen nimmt Karlsruhe den 7. Platz ein Höchster Wert LK Tübingen ca. 19%, Stadt Karlsruhe 21%
Verteilung der Plätze nach Angebotsformen: Altersgemischte Gruppen ab 2 Jahre 43,0 % Kleinkindergruppen 0-3 Jahre 26,0 % Betreute Spielgruppen 5,4 % Kindertagespflege 25,0 %
Aufteilung nach Altersgruppen: Landratsamt Karlsruhe 0 1 1-2 2-3 Belegte Plätze 2 116 975 237 Tageseinrichtungen davon: Träger ger- schaft katholisch evangelisch kommunal Andere freie Träger 100 71 44 22 Tageselternverein Bruchsal und nördlicher Landkreis zuständig für 25 Gemeinden
Angebote für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt: In den Kommunen besteht ein leichtes Überangebot an Plätzen. Plätze in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit und Ganztagesbetreuung: 2002 2007 Plätze 3.549 7.126
Angebote für schulpflichtige Kinder: Angebotsformen: Hort Ganztagesangebot an Schulen Nachmittagsbetreuung Kindertagespflege Altersgemischte Gruppen Entwicklung 2002 2007 Plätze 423 3.622 Dies entspricht einem Anteil von 10,5% aller schulpflichtigen Kinder. Ziel bis 2010: ca.15% oder 5.032 Plätze Restbedarf: ca. 1.400 Plätze
Hürden beim Ausbau einer Kleinkindbetreuung
unterschiedliche politische Wertigkeit des Themas z. T. zögerliche Bereitschaft konfessioneller Träger Angebote für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen teilweise geringer Rückgang der Belegungszahlen in den KG ---> keine Aufnahmemöglichkeit für Kinder unter 3 Jahren unzureichende Vernetzung von Kindertagespflege und institutioneller Betreuung
zu geringes Angebot bei Betreuungsrandzeiten (Früh- und Abendstunden, samstags) unterschiedliche Elternbeiträge zwischen Kindertagespflege und institutioneller Betreuung in den Kommunen geringe Vergütung für Pflegeeltern unterschiedliche Kindergartenbeiträge zwischen Kommunen
Zukünftige Entwicklungen
durch den demografischen Wandel wird die gesellschaftliche Erfordernis zur Frauenerwerbstätigkeit weiter zunehmen Wandel im Verständnis der geschlechtlichen Rollenteilung Druck auf Alleinerziehende durch SGB II-Gesetz Existenzfähigkeit vor allem junger Familien nur durch doppeltes Einkommen gesichert Rückgang der Arbeitslosigkeit durch Ausbau des Niedriglohnsektors Frühkindliche Bildung und Förderung für die Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen besonders wichtig
Neue gesetzliche Bestimmungen des Bundes Kinderförderungsgesetz - Kifög
Alle Kinder vom 1. 3. Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen oder Tagespflege. Eingeschränkter Rechtsanspruch im 1. Lebensjahr: Eltern gehen Erwerbstätigkeit nach, sind in Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme. Die tägliche Förderung orientiert sich am Bedarf. Betreuungsgeld für Eltern, die auf eine Tätigkeit in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes verzichten. (noch offen) Stand: Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat 2008 Übergangsfristen- Gültigkeit ab 01.08.2013
Herleitung der Ausbauzahlen des Bundes für die Kleinkinderbetreuung
Nach einer Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts ergibt sich eine Bedarfsquote von ca. 35% aller Kleinkinder. Nach Berechnungen des KVJS kann in einem hoch verdichteten Kreis wie Karlsruhe von einem Betreuungsbedarf von 42 % ausgegangen werden.
Stadt/Gemeinde Plätze Restbedarf Bad Schönborn 119 61 Bretten 250 126 Zielwerte für Kommunen im Landkreis Karlsruhe (nach Zahl der Kinder 2013) Bruchsal 388 252 Forst 59 32 Graben-Neudorf 97 28 Hambrücken 50 30 Karlsdorf-Neuthard 85 46 Kraichtal 131 99 Kronau 50 39 Oberderdingen 107 64 Oberhausen-Rheinhausen 70 17 Östringen 121 80 Philippsburg 116 78 Ubstadt-Weiher 110 45 Waghäusel 160 94 Weingarten 88 59
Folge für die Städte und Kommunen: Es besteht ein erheblicher Ausbaubedarf, der auch durch freiwerdende KG- Plätze wegen des Rückgangs der Kinderzahlen nicht aufgefangen werden kann. Die Zahl der Kleinkindergruppen (Krippen) ist stark auszubauen. Erhöhung des Anteils der Tagespflege auf 30% an Plätzen für Kleinkinder
Umsetzungsschritt Investitionsprogramm Bund: Jährliches Förderprogramm 2008-2013 pro geschaffenen Platz für Kleinkinder durch Neubau = 12. 000 Umbau = 7. 000 Umwandlung = 2. 000 Ausstattungspauschale Tagespflege 500 1.500 Im Landkreis Karlsruhe wurden 2008 25 Förderungsanträge gestellt. Das Gesamtinvestitionsvolumen der Kommunen beträgt ca. 11 Mio., davon Bundzuschüsse von 3 Mio.
Ausblick 2009 Landratsamt Karlsruhe
Verabschiedung Kifög und Kindertagesbetreuungsgesetz (Kitag) Baden-Württemberg geplant gültig ab 2009 Zusätzliche Mittel für Betriebskostenförderung der Tageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kleinkinder Förderkriterium: belegte Plätze nach Betreuungsumfang Fördersumme Landkreis Karlsruhe 2009(vorläufig): 2,5 Mio. für Kommunen (Förderung von Einrichtungen) 300.000 für Jugendamt (Förderung Tagespflege)
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