GRUNDLEHRGÄNGE, FORTBILDUNGEN & FACHSEMINARE

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Transkript:

PER FAX AN: ANMELDEFORMULAR 033769/ 20616 Hiermit melde ich mich zu folgendem/n Kurs/en an: Bemerkungen Teilnehmer- bzw. Firmenanschrift IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh In der Muna 2 15749 Mittenwalde OT Töpchin Firma Tel: 033769/ 20515 Name Fax: 033769/ 20616 Vorname info@iwaonline.de GRUNDLEHRGÄNGE, FORTBILDUNGEN & FACHSEMINARE Geburtsdatum Straße PLZ, Ort Telefon / Fax E-Mail Rechnungsanschrift wie Teilnehmeranschrift Firma Straße PLZ, Ort Im Preis sind Teilnehmerunterlagen und -bescheinigungen, Mittagessen sowie Tagungsgetränke enthalten. Die AGB erkenne ich an. Datum, Unterschrift www.iwaonline.de KURSPROGRAMM 2017

ENTSORGUN TRIEB CERTIFIED VERANSTALTUNGSORTE gemäß EfbV Die IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh ist ein unabhängiges und kundenorientiertes Unternehmen, zu dessen Leistungsspektrum Beratungs-, Weiterbildungsund Zertifizierungsdienstleistungen in allen Bereichen des Umweltschutzes gehören. Unsere Sachverständigen sind spezialisiert auf abfallrechtliche Zertifizierungen (Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung, Altfahrzeugverordnung, Verpackungsverordnung, Elektround Elektronikgerätegesetz, Gewerbeabfallverordnung) sowie umwelt- und genehmigungsrechtliche Beratungsleistungen für Gewerbe- und Industrieunternehmen unterschiedlicher Branchen. Das Leistungsspektrum der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh wird durch umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebote abgerundet. Unser Unternehmen ist vom Landesamt für Umwelt Brandenburg als Lehrgangsanbieter, z. B. für Fachkunde- und Fortbildungslehrgänge gemäß Entsorgungsfachbetriebe-, Anzeige- und Erlaubnisverordnung bzw. für Betriebs beauftragte für Abfall und Immissionsschutz anerkannt und verfügt über sämtliche behördliche Zulassungen. Potsdam Landhotel Potsdam www.landhotel-potsdam.de INSELHOTEL Potsdam-Hermannswerder www.inselhotel-potsdam.de Cottbus Lindner Congress Hotel www.lindner.de/cottbus-congress-hotel/ankommen.html Hotel & Restaurant Haus Irmer www.haus-irmer.de Berlin-Schönefeld Holiday Inn Berlin Airport Conference Centre www.holidayinn-berlin.de Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz (bei Berlin) Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular per Fax an: 033769 / 20616. Oder melden Sie sich online an: www.iwaonline.de Titel: Prasit Rodphan - shutterstock.com Wir legen sehr großen Wert auf die praxisnahe Gestaltung unserer Weiterbildungsangebote und arbeiten dafür mit kompetenten Fachleuten aus Wirtschaft, Behörden und Ingenieurbüros zusammen. Die Seminare und Lehrgänge führen wir in Tagungshotels durch, die über moderne Technik, ansprechende Seminarumgebung und professionelle Lehrgangsbetreuung verfügen. Zusätzlich zu den angebotenen Kursen führen wir auf Wunsch auch gern maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen in Ihrem Hause durch. Van der Valk Hotel Berlin Brandenburg https://berlin.vandervalk.de Joachimsthal (Schorfheide) Ringhotel Schorfheide Tagungszentrum der Wirtschaft www.ringhotel-schorfheide.de

INHALTSVERZEICHNIS ENTSO CERTIFIED B 1 gemäß EfbV G.1 Grundlehrgang.....2 (Fachkunde) nach 9 EfbV und 4,5 AbfAEV F.1 Fortbildung nach...4 11 EfbV und 4,5 AbfAEV G.2 Grundlehrgang...6 Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) im Sinne der 59 und 60 KrWG (ab 2017 nach AbfBeauftrV) F.2 Fortbildung...8 Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) im Sinne der 59 und 60 KrWG (ab 2017 nach AbfBeauftrV) G.3 Grundlehrgang....10 Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) nach 7 Nr. 2 der 5. BImSchV F.3 Fortbildung....12 Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) nach 9 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. 7 Nr. 2 der 5. BImSchV G.4 Grundlehrgang...14 (Fachkunde) Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz im Sinne der 64 und 65 WHG F.4 Fortbildung-...16 für Gewässerschutzbeauftragte - Seminar Aktuelles Wasserrecht (WHG, neue AwSV) / Umgang mit wassergefährdenden Stoffen G.5 WHG-Grundkurs...18 Sachkunde für betrieblich verantwortliche Personen im Fachbetrieb nach WHG G.6 Grundlehrgang...20 (Erwerb der Sachkunde) nach TRGS 520 F.5 Fortbildung...22 (Erhalt der Sachkunde) nach TRGS 520 Nr. 5.4 S.1 Sachkunde...24 zur Eigenüberwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern (nach DIN 1999-100) S.2 Sachkundelehrgang...26 (Container-Schulung) gemäß DGUV Regel 114-010 (ehem. BGR 186) - Prüfung Absetzund Abrollcontainer S.3 Seminar -...28 Die neue DIN EN ISO 9001:2015 in der Praxis AGB....................................................................... 32 Anmeldeformular....letzte Umschlagseiten Veranstaltungsorte...letzte Umschlagseiten

G.1 Grundlehrgang (Fachkunde) nach 9 EfbV und 4,5 AbfAEV 2 3 Abfalleigenschaften und Charakteristik / Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen Entsorgungsanlagen (Zulassungsverfahren, Anlagenbetrieb) Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (ehem. BefErlV) die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u. a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den Betriebsbeauftragten für Abfall (siehe Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall im Sinne der 59 und 60 KrWG ) zu erhalten. für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Entsprechend LAGA-Vollzugshilfe Anerkennungsverfahren für Fachkundelehrgänge nach EfbV und TgV (überarbeitete Fassung vom 03.07.2007), Anlage 1 der EfbV und Anlage 1 der AbfAEV werden u.a. folgende Themen behandelt: Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten (Vorschriften und Ziele des Abfall- und Umweltrechts, Straf- und Ordnungsrecht, Haftungsrecht) Kreislaufwirtschaftsgesetz und entsprechend ergangene Rechtsverordnungen Nachweisführung / Nachweisverordnung Beförderung, Vermittlung (Gefahrgutrecht, Güterkraftverkehrsrecht, grenzüberschreitende Abfallverbringung, Makler und Händler) Entsorgungsfachbetrieb Anforderungen, Vorteile Produktverantwortung Die Lehrgänge werden an vier aufeinander folgenden Tagen durchgeführt. 1. 3. Tag ca. 09.00 17.00 Uhr 4. Tag ca. 09.00 15.00 Uhr behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis) der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh Fachkundenachweis nach EfbV + AbfAEV: 830,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer ausschließlich Fachkundenachweis AbfAEV (auf Anmeldung vermerken): 780,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Fachkundenachweis nach EfbV + AbfAEV + Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall (auf Anmeldung vermerken): 880,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer zusätzlich Fachbücher zum Abfall- und Umweltrecht, die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen und Tagungsgetränke. Potsdam: 21. 24.02.2017 q G.1P a Dahlewitz (bei Berlin): 13. 16.06.2017 q G.1D a Berlin-Schönefeld: 29.08.-01.09.2017 q G.1B b Potsdam: 26. 29.09.2017 q G.1P b Dahlewitz (bei Berlin): 21. 24.11.2017 q G.1D b

F.1 4 5 Fortbildung nach 11 EfbV (ab 2017 9 Abs. 3 EfbV) und 4,5 AbfAEV Die nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. Anzeige -und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) geforderte Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen muss durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen, mindestens alle zwei Jahre (EfbV) bzw. alle drei Jahre (AbfAEV), nachgewiesen werden. Zusätzlich besteht im Rahmen des Kurses die Möglichkeit der Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall (siehe Fortbildungslehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall im Sinne der 59 und 60 KrWG ). für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, die bereits einen Grundkurs besucht haben Entsprechend LAGA-Vollzugshilfe Anerkennungsverfahren für Fachkundelehrgänge nach EfbV und TgV (überarbeitete Fassung vom 03.07.2007), Anlage 1 der EfbV und Anlage 1 der AbfAEV werden u.a. folgende Themen behandelt: Neuerungen im Abfall -und Umweltrecht / Anzeige -und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die entsprechend ergangenen Rechtsverordnungen in der Praxis Aktuelle Rechtsprechung / Haftung Neuerungen im Bereich Arbeitschutz / Gefahrstoffrecht Neuerungen im Gefahrgutrecht/ Gefahrguttransporte Elektronisches Abfall-Nachweisverfahren (eanv) Neues zur Abfalleinstufung Entsorgung von Abfällen nach der POP-Verordnung Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Der Lehrgang wird an zwei aufeinander folgenden Tagen durchgeführt. 1. Tag ca. 09.00 17.00 Uhr 2. Tag ca. 09.00 15.00 Uhr behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh Nachweis Fortbildung nach EfbV + AbfAEV: 430,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Nachweis Fortbildung nach EfbV + AbfAEV + Nachweis Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall (auf Anmeldung vermerken): 450,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer zusätzlich ein Fachbuch zum Abfallrecht, die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen Potsdam: 26. 27.01.2017 q F.1P a Berlin-Schönefeld: 02. 03.03.2017 q F.1B a Joachimsthal: 16. 17.03.2017 q F.1J a Cottbus: 06. 07.04.2017 q F.1C a Dahlewitz (bei Berlin): 01. 02.06.2017 q F.1D a Potsdam: 14. 15.09.2017 q F.1P b Berlin-Schönefeld: 12. 13.10.2017 q F.1B b Joachimsthal: 02. 03.11.2017 q F.1J b Cottbus: 16. 17.11.2017 q F.1C b Dahlewitz (bei Berlin): 30.11. 01.12.2017 q F.1D b

G.2 6 7 Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) im Sinne der 59 und 60 KrWG (ab 2017 zusätzlich nach AbfBeauftrV) Viele Unternehmen sind verpflichtet, entsprechend des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen. Zu deren Aufgabenbereich gehört neben der abfallrechtlichen Überwachung und Beratung des Anlagenbetreibers und der Mitarbeiter auch die Kontrolle der Entsorgungslogistik sowie die Anregung und Mitarbeit bei der Entwicklung bzw. Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben muss im Vorfeld der Bestellung zum Abfallbeauftragten die notwendige Fachkunde nachgewiesen werden. Personen, die als Betriebsbeauftragte für Abfall in Entsorgungsunternehmen bzw. in Unternehmen, die als Abfallerzeuger gemäß der rechtlichen Vorgaben zur Bestellung eines Beauftragten verpflichtet sind, bestellt werden sollen Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften Vorschriften des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können sowie Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung und Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik Genehmigungspflichten (nach BImSchG) Rechte, Pflichten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall Abfallrechtliche Nachweisführung, Erstellung von Abfallbilanzen, Führung des Abfallregisters Die Lehrgänge werden als Kombination Grundlehrgang (Fachkunde) nach 9 EfbV / 4,5 AbfAEV und Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall angeboten und an vier aufeinander folgenden Tagen durchgeführt. 1. 3. Tag ca. 09.00 17.00 Uhr 4. Tag ca. 09.00 15.00 Uhr behördlich bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigungen der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh für den Betriebsbeauftragten für Abfall und für die Fachkunde nach EfbV und AbfAEV 880,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer zusätzlich Fachbücher zum Abfall- und Umweltrecht, die Teilnahmebescheinigungen sowie Mittagessen Potsdam: 21. 24.02.2017 q G.2P a Dahlewitz (bei Berlin): 13. 16.06.2017 q G.2D a Berlin-Schönefeld: 29.08. 01.09.2017 q G.2B b Potsdam: 26. 29.09.2017 q G.2P b Dahlewitz (bei Berlin): 21. 24.11.2017 q G.2D b

F.2 8 9 Fortbildung Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) im Sinne der 59 und 60 KrWG (ab 2017 zusätzlich nach AbfBeauftrV) Die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und ab 2017 durch die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) geforderte Fachkunde der in den Unternehmen bestellten Abfallbeauftragten muss durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen nachgewiesen werden. Zur Bestellung von Abfallbeauftragten verpflichtete Unternehmen haben gemäß der ab 2017 geltenden neuen AbfBeauftrV sicherzustellen, dass die Beauftragten mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Lehrgangsveranstaltungen teilnehmen. Personen, die als Betriebsbeauftragte für Abfall in Entsorgungsunternehmen bzw. in Unternehmen, die als Abfallerzeuger gemäß der rechtlichen Vorgaben zur Bestellung eines Beauftragten verpflichtet sind, tätig sind und bereits einen Grundkurs besucht haben Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die entsprechend ergangenen Rechtsverordnungen in der Praxis Aktuelle Rechtsprechung / Haftung Neuerungen im Bereich Arbeitschutz / Gefahrstoffrecht Neuerungen im Gefahrgutrecht/ Gefahrguttransporte Abfallmanagement Neues zur Abfalleinstufung Entsorgung von Abfällen nach der POP-Verordnung Aktuelle technische Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1. Tag ca. 09.00 17.00 Uhr 2. Tag ca. 09.00 15.00 Uhr behördlich bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigungen der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh für den Betriebsbeauftragten für Abfall (und auf Anfrage für die Fortbildung nach EfbV und AbfAEV bitte auf der Anmeldung vermerken) Nachweis Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall: 430,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Nachweis Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall + Nachweis der Fortbildung nach EfbV und AbfAEV: 450,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer zusätzlich ein Fachbuch zum Abfallrecht, die Teilnahmebescheinigungen sowie Mittagessen und Tagungsgetränke. Potsdam: 26. 27.01.2017 q F.2P a Berlin-Schönefeld: 02. 03.03.2017 q F.2B a Joachimsthal: 16. 17.03.2017 q F.2J a Cottbus: 06. 07.04.2017 q F.2C a Dahlewitz (bei Berlin): 01. 02.06.2017 q F.2D a Potsdam: 14. 15.09.2017 q F.2P b Berlin-Schönefeld: 12. 13.10.2017 q F.2B b Joachimsthal: 02. - 03.11.2017 q F.2J b Cottbus: 16. 17.11.2017 q F.2C b Dahlewitz (bei Berlin): 30.11. 01.12.2017 q F.2D b Die Lehrgänge werden als Kombination Fortbildung nach 11 EfbV / 4,5 AbfAEV und Fortbildung Betriebsbeauftragter für Abfall angeboten.

Für Betreiber von IED-Anlagen bzw. genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß Anhang I der 5. BImSchV besteht nach 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Pflicht, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen. Zu deren Aufgabenbereich gehört die Beratung des Anlagenbetreibers und der Mitarbeiter, die Überwachung der Betriebsstätte, Anregung und Mitarbeit bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse sowie die Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage bzw. mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Neben einer entsprechenden Ausbildung und praktischen Tätigkeit (gemäß 7 Nr. 1 und 3 der 5. BImSchV) ist deshalb im Vorfeld der Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fachkundelehrgang nach 7 Nr. 2 der 5. BImSchV erforderlich. Mitarbeiter von Unternehmen (z.b. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen), die zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellt werden sollen sowie fachlich interessierte Personen (Sachverständige, Behördenmitarbeiter u.a.) G.3 Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) nach 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Entsprechend der Richtlinie für die Anerkennung von Lehrgängen nach der 5. BImSchV und Anhang II A der 5. BImSchV werden folgende Themen behandelt: Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts Rechte, Pflichten und Arbeitsweise des Immissions- 10 11 schutzbeauftragten Anlagen- und Verfahrenstechnik Chem. u. physikal. Eigenschaften v. Schadstoffen Überwachung u. Begrenzung von Emissionen sowie Verfahren zur Ermittlung u. Bewertung von Immissionen u. schädlichen Umwelteinwirkungen (Geräusche, Lärm u. Erschütterungen, TA Lärm, Luftschadstoffe, TA Luft) Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen einschließlich Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung Vermeidung sowie ordnungsgemäße u. schadlose Verwertung und Beseitigung von Abfall Energieeinsparung und Abwärmenutzung Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz Die Lehrgänge werden an vier aufeinander folgenden Tagen durchgeführt. 1. 4. Tag ca. 08.00 17.00 Uhr behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh (Fachkundenachweis) 1080,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer zusätzlich Fachbücher zum Immissionsschutzrecht, die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen und Tagungsgetränke. Potsdam: 08. 11.05.2017 q G.3P a Potsdam: 07. 10.11.2017 q G.3P b

F.3 12 13 Fortbildung Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) nach 9 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Betreiber von IED-Anlagen bzw. genehmigungsbedürftiger Anlagen, die gemäß BImSchG einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz mit entsprechender Fachkunde bestellen müssen, haben nach 9 der 5. BImSchV dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, wobei die Teilnahme der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen ist. Die der Fortbildungsmaßnahmen umfassen die, im Anhang II A der 5. BImSchV genannten Sachbereiche, insbesondere Neuerungen im Immissionsschutzrecht sowie Fortschritte bei der technischen Weiterentwicklung von Verfahren und Anlagen. Personen, die als Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz oder im Immissionsschutz tätig sind und bereits einen Grundkurs besucht haben sowie fachlich interessierte Personen (Sachverständige, Behördenmitarbeiter u.a.) Der Lehrgang wird als 1-Tages-Schulung (ca. 08.00-18.00 Uhr) durchgeführt. behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh 390,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer zusätzlich ein Fachbuch zum Immissionsschutzrecht, die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen Potsdam: 17.05.2017 q F.3P a Dahlewitz (bei Berlin): 06.09.2017 q F.3D b Potsdam: 18.10.2017 q F.3P b Neuerungen im europäischen und deutschen Immissionsschutzrecht Aktuelle rechtliche Vorgaben im Umweltbereich Aktuelle Rechtsprechung Die Industrieemissions-Richtlinie (IED) in der betrieblichen Praxis Der Immissionsschutzbeauftragte (Bestellung/ Verhaltensempfehlungen/ Haftung) Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren praktische Hinweise Weiterentwicklungen im Bereich der Vermeidung und Verwertung von Abfallstoffen Neuerungen in der Entwicklung von Anlagen- und Verfahrenstechnik

G.4 Grundlehrgang (Fachkunde) Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz im Sinne der 64 und 65 WHG Nach 64 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Gewässerbenutzer (Unternehmen) verpflichtet, einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen, wenn sie an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen oder wenn die Behörde nach 64 Abs. 2 WHG die Bestellung eines Betriebsbeauftragten angeordnet hat. Zum Aufgabenbereich des Beauftragten gehört die Beratung des Gewässernutzers und der Beschäftigten in allen Belangen des Gewässerschutzes, die Überwachung der Anlagen (Funktionsfähigkeit, Wartung) und der Einhaltung rechtlicher Vorschriften, Nebenbestimmungen und Auflagen sowie die Mitarbeit bei der Entwicklung und Einführung innerbetrieblicher Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls. Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Im Vorfeld der Bestellung zum Gewässerschutzbeauftragten dient dieser Lehrgang durch die Vermittlung von Kenntnissen zu den rechtlichen Grundlagen, den technischen Regeln und der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes zum Erwerb der notwendigen Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Personen, die als Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz bestellt werden sollen und andere Beauftragte (u.a. Umwelt-, Abfall- oder Immissionsschutzbeauftragte), die die Aufgaben und Pflichten eines Gewässerschutzbeauftragten wahrnehmen sollen Rechtliche Grundlagen - EG-Wasserrahmenrichtlinie - Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetze - Gefahrstoffverordnung / Betriebssicherheitsverordnung - Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS) Der Gewässerschutzbeauftragte in der betrieblichen Praxis (Bestellung, Aufgaben und Pflichten) Haftung des Gewässerschutzbeauftragten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Die neue AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Verfahrensstand / ) - Einstufung wassergefährdender Stoffe - technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen - Betreiberpflichten Fremd- und Eigenüberwachung Gewässerschutz (Abwasserbeseitigung und -behandlung u.a.) Die Lehrgänge werden an drei aufeinander folgenden 14 15Tagen durchgeführt. 1.-3. Tag ca. 09.00 17.00 Uhr Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh 880,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen Dahlewitz (bei Berlin): 21. 23.06.2017 q G.4D

F.4 16 17 Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte - Seminar Aktuelles Wasserrecht (WHG, neue AwSV) / Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Im Jahr 2017 sollen die VAwS der Bundesländer durch eine bundesweit einheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ersetzt werden. Mit der Einführung der AwSV ist eine Vielzahl von Änderungen (sowohl für Neuanlagen als auch für bestehende Anlagen) verbunden. Für Anlagenbetreiber, Planer, Umwelt- und Gewässerschutzbeauftragte u.a. erfordert dies eine umfassende und genaue Kenntnis der neuen Gesetzeslage und ihrer Auswirkungen auf die betriebliche Praxis, um rechtssicher agieren und Haftungsrisiken vermeiden zu können. Betreiber von Anlagen bzw. verantwortliche Personen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, Sachkundige in Fachbetrieben, Umwelt- und Gewässerschutzbeauftragte, Anlagenplaner, Vertreter von Behörden Das Seminar wird als 1-Tages-Schulung (ca. 09.30-17.00 Uhr) durchgeführt. / Hinweis Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh Die Veranstaltung ist als Nachweis der Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz geeignet (bitte auf der Anmeldung vermerken). 390,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Im Preis enthalten sind entsprechende Seminarunterlagen, die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen Berlin-Schönefeld: 22.03.2017 q F.4B a Dahlewitz (bei Berlin): 11.10.2017 q F.4D b Neuerungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Überblick / - Gewässernutzung (rechtliche Vorgaben, Anzeige, Bewilligung, Erlaubnis) - Abwasserbeseitigung Aktuelle Entwicklungen der Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS) Die neue AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Verfahrensstand / - Einstufung wassergefährdender Stoffe - Anlageneinordnung - Neue technische und organisatorische Anforderungen an Neu- und Bestandsanlagen - Überwachung / Prüfpflichten

G.5 18 19 WHG-Grundkurs Sachkunde für betrieblich verantwortliche Personen im Fachbetrieb nach WHG Der Lehrgang wird als 1-Tages-Schulung (ca. 09.00 17.00 Uhr) durchgeführt. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von qualifizierten Fachbetrieben errichtet, instandgehalten, instandgesetzt und gereinigt werden. Voraussetzung für die Zulassung zum Fachbetrieb nach WHG ist u.a. das Vorhandensein der erforderlichen Geräte und Ausrüstungsteile sowie von sachkundigem Personal im Unternehmen, welches die Einhaltung der Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes gewährleistet. Hierfür muss mindestens eine betrieblich verantwortliche Person mit der notwendigen Qualifikation benannt werden. Der WHG-Grundkurs vermittelt u.a. Kenntnisse auf dem Gebiet des Wasserrechts, über anlagenspezifische Anforderungen, Betreiberpflichten, prüfpflichtige Anlagen und Anlagenteile sowie rechtliche Folgen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben. Teilnahmebescheinigung (Sachkundenachweis) 380,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen Berlin-Schönefeld: 15.02.2017 Berlin-Schönefeld: 19.10.2017 q G.5B a q G.5B b Optional können die Lehrgänge als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. und Preise erhalten Sie auf Anfrage. Betreiber von Anlagen, verantwortliche Personen in Fachbetrieben (nach WHG), die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, Gewässerschutzbeauftragte, Anlagenplaner Gesetzliche Grundlagen Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG Pflichten des Anlagenbetreibers Behörden und Zuständigkeiten Anlagenbezogener Gewässerschutz Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen Rechtliche Folgen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben

G.6 20 21 Grundlehrgang (Erwerb der Sachkunde) nach TRGS 520 Die Lehrgänge werden an drei aufeinander folgenden Tagen durchgeführt. 1.-3. Tag ca. 09.00 17.00 Uhr Nach der TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) muss für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager für Kleinmengen gefährlicher Abfälle eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft entsprechend TRGS 520 Nr. 5.2 als Verantwortlicher und ein entsprechend qualifizierter Stellvertreter mit den erforderlichen Kenntnissen zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen benannt werden. Diese Kenntnisse können durch die Teilnahme an einem Grundlehrgang mit entsprechenden Lehrgangsinhalten gemäß TRGS 520 Anlage 3 nachgewiesen werden. Teilnahmebescheinigung (Sachkundenachweis) der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh 740,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen Fachkräfte von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle, Sicherheitsfachkräfte, Umweltberater und sonstige Personen, die über die nötigen Voraussetzungen entsprechend TRGS 520 Nr. 5.2 zum Erwerb der Sachkunde verfügen (chemiespezifische Fachausbildung, Ersthelferausbildung, Schulung nach Kap. 1.3 ADR) Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden Persönliche Schutzausrüstung Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle Berlin-Schönefeld: 07. 09.06.2017 q G.6B Optional können die Lehrgänge als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. und Preise erhalten Sie auf Anfrage.

F.5 22 23 Fortbildung (Erhalt der Sachkunde) nach TRGS 520 Nr. 5.4 Der Lehrgang wird als 1-Tages-Schulung (ca. 09.00 16.30 Uhr) durchgeführt. Fachkräfte und sonstige qualifizierte Personen in Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen nach TRGS 520 Nr. 5.4 regelmäßig, mindestens einmal jährlich, an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Somit wird sicher gestellt, dass durch aktuelle Kenntnisse des Fachpersonals über gesetzliche Bestimmungen und Gefahrenpotentiale Umweltgefahren rechtzeitig erkannt und gesundheits- oder umweltschädigende Unfälle vermieden werden. Teilnahmebescheinigung (Sachkundenachweis) der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh 390,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen Fachkräfte von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle, die bereits erfolgreich einen Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 absolviert haben Neuerungen / Änderungen im Abfallrecht, Gefahrstoffrecht und angrenzenden Rechtsbereichen Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften Änderungen der TRGS 520 Eigenschaften / Umgang mit gefährlichen Abfällen Arbeitsschutzvorschriften und -maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Abfällen Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz / Brandbekämpfung Dahlewitz (bei Berlin): 14.03.2017 q F.5D Berlin-Schönefeld: 13.12.2017 q F.5B Optional können die Lehrgänge als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. und Preise erhalten Sie auf Anfrage.

S.1 24 25 Sachkunde zur Eigenüberwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern (nach DIN 1999-100) Der Lehrgang wird als 1-Tages-Schulung (ca. 09.00 15.00 Uhr) durchgeführt und setzt sich aus einem theoretischen Teil (4 x 45 Minuten) und einem praktischen Teil (3 x 45 Minuten) zusammen. Im Oktober 2003 wurde die DIN 1999 in überarbeiteter Form als DIN 1999-100 neu in Kraft gesetzt (letzte Überarbeitung E DIN 1999-100: 2014-10). Hieraus ergibt sich für die Betreiber von Abscheideranlagen die Pflicht zu einer monatlichen Eigenkontrolle sowie zu einer halbjährlichen Wartung der Anlage. Diese dürfen nur von Personen vorgenommen werden, welche die entsprechende Sachkunde auf der Grundlage geltender Gesetzmäßigkeiten und Normen nachweisen können. Eine sachkundige Person im Unternehmen ermöglicht einsparungen durch die eigenständige der Wartung der Abscheideranlagen (Wegfall externer Wartungsverträge). Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.b. Kfz-Betriebe, Speditionen, Tankstellen, Waschanlagen), Betreiber von Lagerflächen, die an einen Leichtflüssigkeitsabscheider angeschlossen sind sowie sonstige Unternehmen, Behördenmitarbeiter u.a. Teilnahmebescheinigung (Sachkundenachweis) der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh 350,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen Berlin-Schönefeld: 09.02.2017 Berlin-Schönefeld: 05.10.2017 q S.1B a q S.1B b Optional können die Lehrgänge als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. und Preise erhalten Sie auf Anfrage. Rechtliche Grundlagen (Wasserhaushaltsgesetz, Wassergesetze der Länder, Abwasserverordnung, Abwasserverordnung Anhang 49, Indirekteinleiterverordnung) Aufbau verschiedener Abscheideranlagen Aufbau und Wirkungsweise von Leichtflüssigkeitsabscheidern DIN EN 858 Teil 1 und Teil 2; DIN 1999-100 Merkblätter DWA der Reihe 167 Führung des Betriebstagebuches, Eigenkontrolle Wartung von Abscheideranlagen

S.2 26 27 Sachkundelehrgang (Container-Schulung) gemäß DGUV Regel 114-010 (ehem. BGR 186) - Prüfung Absetz- und Abrollcontainer Der Lehrgang wird als 1-Tages-Schulung (ca. 09.00-14.30 Uhr) durchgeführt. Containerdienste und andere Unternehmen, die Container verwenden bzw. einsetzen, sind verpflichtet, ihre Absetz- und Abrollcontainer regelmäßig, mindestens einmal jährlich, zu prüfen. Diese Prüfung kann durch einen Mitarbeiter des Unternehmens durchgeführt werden, wenn er die entsprechende Sachkunde auf der Grundlage geltender Gesetzmäßigkeiten und Normen nachweisen kann und zur befähigten Person für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern bestellt wird. Diese Schulung vermittelt das notwendige theoretische und praktische Wissen, um die Prüfung der Container und Mulden rechtskonform durchführen zu können. Verantwortliche Personen im Unternehmen (Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Ausbildung und Erfahrung), die als befähigte Personen bzw. Sachkundige zur Prüfung von Containern und Mulden eingesetzt werden sollen Teilnahmebescheinigung (Sachkundenachweis Behälterprüfung) 295,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen Berlin-Schönefeld: 01.03.2017 q S.2B Ludwigsfelde: 19.09.2017 q S.2L Optional können die Lehrgänge als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. und Preise erhalten Sie auf Anfrage. Rechtliche Grundlagen, gesetzliche Bestimmungen Richtlinien und Normen Vorschriften für Bau und Ausrüstung der Container Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person/ Haftung Begriffsbestimmungen, Behältertypen, Kennzeichnung Prüffristen, Prüfmittel einer Behälterprüfung

S.3 28 29 Seminar - Die neue DIN EN ISO 9001:2015 in der Praxis Das Seminar wird als 1-Tages-Schulung (ca. 09.00-16.00 Uhr) durchgeführt. Am 23. Oktober 2015 wurde die neue Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001:2015 nach einer umfassenden Überarbeitung der alten DIN EN ISO 9001 veröffentlicht. Eine Vielzahl von Änderungen in Inhalt und Struktur soll zur Verbesserung der Anwendbarkeit und Verständlichkeit der Qualitätsmanagementnorm beitragen. Im Rahmen dieses Seminar werden die Teilnehmer über die geänderten Anforderungen, ihre Auswirkungen auf das Managementsystem und Methoden zur Umsetzung im eigenen QM-System informiert. Qualitätsbeauftragte, Qualitätsmanager, Umweltbeauftragte, Prozessverantwortliche, interne und externe Auditoren, Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter von Unternehmen, die bereits nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert sind oder eine Zertifizierung planen sowie weitere Interessierte Teilnahmebescheinigung 350,00 EUR zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Im Preis enthalten sind entsprechende Seminarunterlagen, eine Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen Dahlewitz (bei Berlin): 08.03.2017 q S.3D Berlin-Schönefeld: 12.09.2017 q S.3B der DIN EN ISO 9001:2015 Aufbau und neue Struktur (High Level Structure) Neuerungen und Änderungen (Anwendung und Interpretation) Risikobasierter Ansatz Auswirkungen der Änderungen in Bezug auf die Zertifizierung Möglichkeiten bzw. Methoden der Umsetzung der neuen Anforderungen im Managementsystem Praktische Erfahrungen bei der Umsetzung

Notizen 30 31

32 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh, In der Muna 2, 15749 Mittenwalde OT Töpchin Stand: 01.11.2012 1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh nachfolgend Veranstalter genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldeformalitäten (1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Schulungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht (z. B. bei Lehrgängen gemäß EfbV und AbfAEV bei mehr als 25 Anmeldungen). 3. Voraussetzungen für die Teilnahme (1) Die Schulungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen für die Teilnahme verfügt. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet. 4. der Schulungen (1) Die Schulungen werden entsprechend dem veröffentlichten Lehrgangsprogramm, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. (3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. 5. Pflichten der Teilnehmer Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Veranstaltungen der Schulung teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen der Veranstaltung entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten Für alle Schulungsmaßnahmen gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. 8. Zahlungsbedingungen/Vergütung (1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (3) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10, EUR erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters. 9. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Schulungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 10. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Mittenwalde. 11. Datenschutz (1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. (2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post/Mail zu übersenden. (3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Veranstalter widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbh, In der Muna 2, 15749 Mittenwalde OT Töpchin, Fax: 033769/ 20616, E-Mail: info@iwaonline.de Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung