Richtlinien für die Teilnahme an Umzügen im Rahmen vom Brauchtumsveranstaltungen

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Richtlinien für die Teilnahme an Umzügen im Rahmen vom Brauchtumsveranstaltungen

Der Fastnachtszug soll Freude, Frohsinn, und Spaß vermitteln, Unfälle und Ärger sollen vermieden werden. Aus diesem Grund bitten wir darum, nachfolgende Punkte besonders zu beachten und strickt einzuhalten. 1. Gestaltung der Fahrzeuge und Festwagen Kraftfahrzeuge Alle motorbetriebenen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihrer Anhänger müssen grundsätzlich eine Betriebserlaubnis und ein eigenes amtliches Kennzeichen oder ein rotes Kennzeichen haben. Anhänger müssen jedoch kein amtliches Kennzeichen haben oder rotes Kennzeichen haben, wenn sie eine Betriebserlaubnis haben und hinter Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 32 km/h mitgeführt werden. Für Anhänger, die ausschließlich als Festwagen bei Brauchtumsveranstaltungen betrieben werden, gelten besondere Vorschriften. Jeder Fahrzeughalter und Fahrer ist für die Einhaltung der vorstehenden, von der Straßenverkehrszulassungsordnung vorgegeben Vorschriften selbst verantwortlich. Festwagen Die Festwagen sollen die Regelmaße nach der Straßenverkehrsordnung nicht überschreiten: Breite: 2,50 Meter Höhe: 4,00 Meter Lange des gesamten Zuges (Zugmaschine mit Anhänger): 18,00 Meter Einzelfahrzeuge: 12,00 Meter Sollten die Maße überschritten werden, so ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich, in dem bescheinigt wird, dass keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges für die Benutzung auf der zu genehmigenden Brauchtumsveranstaltung bestehen. Die Bescheinigung wird durch den TÜV Hessen erteilt, wobei eine Gebührenpflicht für den jeweiligen Fahrzeugbesitzer entsteht. Weiterhin ist eine Erlaubnis gem. 46 Abs. 1 Ziffer 5 StVO notwendig. Die Aufbauten sind so fest und sicher zu gestalten, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.

Das Aufspringen auf die Festwagen durch unbefugte Personen ist durch bauliche Maßnahmen zu erschweren. Die Ladefläche der Motivwagen muss für die Personenbeförderung tritt- und rutschfest sein. Für jeden Sitz- und Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegenüber Verletzungen und herunterfallen des Platzinhabers bestehen. Die Aufbauten sind sicher zu gestalten und am Anhänger fest anzubringen. Züge mit mehr als einem Anhänger sollten nicht verwendet werden. Für die äußere Sicherung der Fahrzeuge muss eine Verkleidung an den Seitenflächen und an der Rückseite vorhanden sein, die höchstens 30cm über dem Boden endet. Die Verkleidung (Schürze) muss so stabil sein, dass sie auch bei kräftigem Druck nicht nachgibt. An der Vorderseite ist eine entsprechende Vorrichtung zu schaffen, um zu vermeiden, dass Personen unter das Fahrzeug gelangen. Bei Verkleidungen von Kraftfahrzeugen muss für den Fahrzeugführer ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder gefährlichen Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der auf dem Fahrzeug beförderten Personen. Die Verbindung von Kraftfahrzeug und Anhänger muss betriebs- und verkehrssicher sein. Bremsanlagen der Fahrzeuge müssen sicher bedienbar und entsprechend wirksam sein. Desgleichen gilt für die Lenkung. Beim Einsatz von offenem Feuer ist ein zugelassener Feuerlöscher PG 12 mitzuführen. 2. Verhalten während des Umzuges - An dem Umzug können nur solche Fahrzeuge teilnehmen, die der Zugleitung als Teilnehmer gemeldet sind. - Für Pferdegespanne wird jeweils rechts und links ein erwachsener Zugbegleiter oder Zugbegleiterin (Ordner/innen) gefordert. - Für Zugmaschinen und die gezogenen Motivwagen wird jeweils rechts und links pro Achse ein erwachsener Zugbegleiter oder Zugbegleiterin (Ordner/innen) gefordert.

- Während des Umzuges darf von Kraftfahrzeugen eine Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschritten werden. - Die Fahrzeugführer, die Reiter und die Ordner haben alkoholfrei zu bleiben und ihre Fahr- und reitweise so einzurichten, dass Zuschauer oder andere Zugteilnehmer nicht gefährdet werden. - Die Personenbeförderung auf den Zugwagen während der An- und Abfahrt Außerhalb des Veranstaltungsraumes ist nicht zugelassen. Eine Genehmigung hierfür wird nicht erteilt. - Das Auf- und Abspringen von Zugmaschinen und Festwagen ist auch für Umzugsteilnehmer nur gestattet, wenn das Fahrzeug zum vollständigen Stillstand gekommen ist. - Auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern usw. sowie auf Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten. - Die Ordner sind durch weiße Armbinden mit der Aufschrift Ordner kenntlich zu machen. Sie und die Fahrer sind eindringlich auf ihre Aufgaben hinzuweisen, wobei die darauf achten sollen, dass Kinder und Erwachsene nicht so nahe an die Motivwagen herantreten bzw. aufspringen. - Es darf nur solches Wurfmaterial benutzt werden, mit dem keine Sachbeschädigungen oder Verletzungen angerichtet werden können. Das Verspritzen von Flüssigkeiten ist verboten. Wurfmaterial darf nur weit nach rechts und links, nicht nach vorne oder hinten ausgeworfen werden. - Flaschen, Kartons und andere Verpackungsmaterialien dürfen von den Wagenbesatzungen nicht auf die Straße geworfen werden. - Pferde dürfen nur von geübten Reitern geritten werden. - Auf Zugmaschinen muss außer dem Fahrer eine Begleitperson mitfahren, die ständig Blickkontakt mit dem Anhänger hat und den Fahrer auf mögliche Gefahrenmomente sofort hinweisen kann. - Die Benutzung von Knallkörpern ist verboten.

3. Weisungen der Zugleitung Den Weisungen der Polizeibeamten und der Zugleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Zugleitung ist berechtigt, Einzelpersonen, Fußgruppen oder Fahrzeuge, die nicht gemeldet sind, die Teilnahme am Umzug zu verwehren. Dasselbe gilt für Fahrzeuge, die erkennbar nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen oder für Personen die alkoholbedingt eine Gefährdung für sich und andere darstellen. Wird dies von der Zugleitung während des Umzuges festgestellt, können Fahrzeuge oder Personen von der weiteren Teilnahme am Umzug ausgeschlossen werden. Bitte halten Sie sich an diese Regeln, damit allen Teilnehmern und Zuschauern der Fastnachtszug in guter Erinnerung bleibt. Wir wünschen allen Aktiven beim Rüsselsheimer Straßenumzug viel Freude und Spaß und bedanken uns recht herzlich für die Teilnahme. Ansprechpartner: Sascha Auth +49 (1573) 437 94 69 ok@rcv.de Jörg Weidner +49 (1573) 437 94 70 ok@rcv.de Dieses Merkblatt wurde uns durch das Organisationskomitee Straßenfastnacht überreicht. Die Punkte wurden durchgesprochen und alle anstehenden Fragen wurden geklärt. Eine Kopie des Abnahmeberichtes von unseren Motivwagen eines amtlich vereidigten Sachverständiger habe ich an den RCV übermittelt. Gruppenname Unterschrift Rüsselsheim, Januar 2014 Ort, Datum Auf das Merkblatt, über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen wird besonders hingewiesen, zu finden auf www.rcv.de / dokumente!