Strom der SWS Netze Solingen GmbH Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der SWS Netze Solingen GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Transportnetzes der WESTNETZ GmbH. Die Netzentgelte basieren auf der von der Landesregulierungsbehörde NRW genehmigten Erlösobergrenze sowie der Anpassung der Erlösobergrenze gemäß 4 Absatz 3 ARegV (Anreizregulierungsverordnung) zum 01.01. eines jeden Jahres. Alle ausgewiesenen Preise gelten ab dem 01.01.2016 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer Netz- oder Umspannebene 2500 h/a > 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw a /kw a Mittelspannung 13,36 3,29 80,61 0,60 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 14,25 3,55 86,75 0,65 Niederspannung 14,35 4,88 114,85 0,86 Entnahme ohne Lastgangzählung - Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher Bedarf und sonstiger Bedarf Arbeitspreis Grundpreis Entnahme ohne Leistungsmessung 5,09 39,00 Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2016 Stand 16.12.2015 Seite 1 von 5
Strom der SWS Netze Solingen GmbH Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen und Wärmepumpenstrom Arbeitspreis Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen 2,00 Entnahme durch abschaltbare Elektro-Wärmepumpen und sonstiger unterbrechbarer seinrichtungen 2,00 Blindleistung (Blindstrom) ct/kvarh Blindarbeitspreis 0,92 Blindleistung (Blindstrom) wird je zusätzlicher kvarh für die Messperiode in Rechnung gestellt, in der die Blindleistung mehr als 50% der Wirkleistung beträgt (cos φ < 0,9 induktiv). Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2016 Stand 16.12.2015 Seite 2 von 5
Strom der SWS Netze Solingen GmbH Umlagen Mehrkosten nach 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 19-Umlage für die ersten 1.000.000 kwh 0,378 oberhalb von 1.000.000 kwh 0,050 oberhalb von 1.000.000 kwh 1) 0,025 Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. eine Netzentgeltbefreiung gemäß 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten nachgelagerten Netzbetreibern zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen gemeinsam mit eigenen entgangenen Netzerlösen zunächst untereinander auszugleichen. Die insgesamt entgangenen Erlöse werden gemäß 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV analog zu 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher umgelegt. Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Die für das Kalenderjahr 2016 von Letztverbrauchern der Endverbrauchskategorie zu entrichtenden KWK- Aufschläge nach 9 Abs. 7 Satz 1 KWKModG werden auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber http://www.netztransparenz.de veröffentlicht. KWK-Aufschlag für die ersten 1.000.000 kwh 0,445 oberhalb von 1.000.000 kwh 0,040 oberhalb von 1.000.000 kwh 1) 0,030 Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2016 Stand 16.12.2015 Seite 3 von 5
Strom der SWS Netze Solingen GmbH Offshore-Haftungsumlage (Mehrkosten nach 17 f Abs. 5 EnWG) Offshore-Haftungsumlage für die ersten 1.000.000 kwh 0,040 oberhalb von 1.000.000 KWh 0,027 oberhalb von 1.000.000 KWh 1) 0,025 Konzessionsabgabe Nettopreise Tarifkunden 1,99 Sondervertragskunden 0,11 Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2016 Stand 16.12.2015 Seite 4 von 5
Strom der SWS Netze Solingen GmbH Entgelte für Messung und Abrechnung je Zähler oder Wandler Entnahme mit Lastgangzählung Preis je Zähler Spannungsebene der Messung Messstellenbetrieb Messung/Ablesung Abrechnung Mittelspannungslastgangzählung 600,00 100,00 144,00 Niederspannungslastgangzählung 290,00 100,00 144,00 Entgelte für Messung und Abrechnung je Zähler oder Wandler Entnahme ohne Lastgangzählung Messstellenbetrieb Zähler ohne Wandler 9,00 Zähler mit Wandler 38,00 Ablesung jährliche Ablesung 2,00 halbjährliche Ablesung 4,00 vierteljährliche Ablesung 8,00 monatliche Ablesung 24,00 Abrechnung jährliche Abrechnung 12,00 halbjährliche Abrechnung 24,00 vierteljährliche Abrechnung 48,00 monatliche Abrechnung 144,00 Diese verlieren ihre Gültigkeit mit der Bekanntgabe eines neuen Preisblattes. Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2016 Stand 16.12.2015 Seite 5 von 5