Antrag. Ich bin in Einzelpraxis zugelassener Arzt/Therapeut und habe angestellte Ärzte/Therapeuten

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Transkript:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Kooperations- und Koordinationsleistungen gemäß Kapitel 37 EBM durch Nachweis eines Kooperationsvertrages nach Anlage 27 Bundesmantelvertrag Ärzte 1. Allgemeine Angaben Antragsteller (bei angestelltem Arzt/Therapeut ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt/Therapeut der MVZ-Vertretungsberechtigte) LANR: I I I I I I I I I I Titel Name, Vorname BSNR: I I I I I I I I I I Ich bin in Einzelpraxis zugelassener Arzt/Therapeut Ich bin in Einzelpraxis zugelassener Arzt/Therapeut und habe angestellte Ärzte/Therapeuten Ich bin in Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Arzt/Therapeut und für meine Partner vertretungsberechtigt Ich bin für das MVZ vertretungsberechtigt (Name des MVZ) Ich bin ermächtigter Arzt seit/ab: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte E-Mail-Adresse Telefonnummer Nur falls noch nicht zugelassen: Wohnanschrift Antrag Genehmigung Kooperations- und Koordinationsleistungen Kapitel 37 Seite 1 von 5

Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich den oder die folgenden Ärzte/Psychotherapeuten: 1. LANR: I I I I I I I I I I Titel 2. LANR: I I I I I I I I I I Titel 3. LANR: I I I I I I I I I I Titel 4. LANR: I I I I I I I I I I Titel 5. LANR: I I I I I I I I I I Titel 6. LANR: I I I I I I I I I I Titel 7. LANR: I I I I I I I I I I Titel 8. LANR: I I I I I I I I I I Titel 9. LANR: I I I I I I I I I I Titel 10. LANR: I I I I I I I I I I Titel für weitere Ärzte ggf. Seite kopieren oder Beiblatt beifügen Antrag Genehmigung Kooperations- und Koordinationsleistungen Kapitel 37 Seite 2 von 5

2. Beantragung Beantragt wird die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung folgender Leistungen: Kooperations- und Koordinationsleistungen des Kapitels 37 EBM: - 37100: Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für die Betreuung von Patienten gemäß Präambel 37.1 Nr. 3 und gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä - 37102: Zuschlag zu den GOPen 01410 oder 01413 für die Betreuung von Patienten gemäß Präambel 37.1 Nr. 3 und Anlage 27 zum BMV-Ä - 37105: Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä - 37113: Zuschlag zur GOP 01413-37120: Fallkonferenz gemäß der Anlage 27 zum BMV-Ä Hinweis: Ziffer 1 der Präambel zu Abschnitt 37 EBM sieht vor, dass die Gebührenordnungspositionen 37100, 37102, 37113 und 37120 nur von bestimmten Fachärzten, die eine Genehmigung zur Abrechnung erhalten haben, abgerechnet werden können. Hierzu gehören die Fachärzte für Allgemeinmedizin, für Innere und Allgemeinmedizin, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung in der hausärztlichen Versorgung, sowie Fachärzte für: Kinder- und Jugendmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt (fachärztliche Versorgung), Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Neurochirurgie, Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Psychiatrie und Psychotherapie, Urologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin und Praktische Ärzte. Die Gebührenordnungsposition 37105 kann gemäß Ziffer 2 der Präambel zu Kapitel 37 nur von folgenden Fachärzten abgerechnet werden: Fachärzte für: Allgemeinmedizin, für Innere und Allgemeinmedizin, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung in der hausärztlichen Versorgung, Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung in der hausärztlichen Versorgung, Fachärzte für: Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie und Praktische Ärzte Antrag Genehmigung Kooperations- und Koordinationsleistungen Kapitel 37 Seite 3 von 5

Die Leistungen sollen erbracht werden für die Bewohner folgender Pflegeheime (stationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des 71 Absatz 2 SGB XI) 1. Heim 2. Heim 3. Heim 4. Heim Soweit abweichend: Die Leistungserbringung erfolgt für Heim Nr. durch die Ärzte/Psychotherapeuten Nr. und für Heim Nr. durch die Ärzte/Psychotherapeuten Nr. für weitere Heime ggf. Seite kopieren oder Beiblatt beifügen Antrag Genehmigung Kooperations- und Koordinationsleistungen Kapitel 37 Seite 4 von 5

3. Genehmigungsvoraussetzungen Kooperationsvertrag zwischen dem kooperierenden Vertragsarzt/ den kooperierenden Vertragsärzten und der/den stationären Pflegeeinrichtung/en gemäß Anlage 27 BMV-Ä in Kopie einzureichen (die Anlage zum Kooperationsvertrag benötigen wir nicht) (Hinweis: Hierzu stellt die KVB einen Musterkooperationsvertrag zur Verfügung. Diesen finden Sie: https://www.kvb.de/abrechnung/verguetungsvertraege/bestehende-zusatzvereinbarungen/pflegeheimversorgung/kapitel-37) Ich nehme an einen bereits bestehenden Kooperationsvertrag gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä teil Ja Nein wenn ja: Benennung des Kooperationspartners Bitte denken Sie daran, alle mit gekennzeichneten Nachweise in Kopie dem Antrag beizulegen. Ort, Datum Unterschrift Vertragsarzt / MVZ-Vertretungsberechtigter Bei Antragstellung für einen beim Antragsteller tätigen Arzt zusätzlich: Ort, Datum Unterschrift beim Antragsteller tätiger Arzt/Therapeut Stempel Antragsteller Antrag Genehmigung Kooperations- und Koordinationsleistungen Kapitel 37 Seite 5 von 5

Genehmigungsantrag Anhang Wichtige Informationen, bitte aufmerksam lesen Entsprechend 67a Abs. 3 SGB X weisen wir darauf hin, dass Ihre Angaben für die Bearbeitung dieses Antrags durch die KVB erforderlich sind. Ihre Angaben sind freiwillig. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Angaben zur Ablehnung Ihres Antrags führen können. Sofern die genehmigungspflichtigen Leistungen in einem MVZ erbracht werden sollen, ist der Antragsteller stets der MVZ-Vertretungsberechtigte. Dies trifft sowohl bei zugelassenen Vertragsärzten im MVZ als auch bei angestellten Ärzten im MVZ zu. Der Arzt, der die Leistungen im MVZ erbringen wird und für den die fachlichen Nachweise vorzulegen sind, hat den Antrag mit zu unterzeichnen. Der Genehmigungsbescheid wird dem MVZ erteilt. Für die Entscheidung über Anträge auf genehmigungspflichtige Leistungen kann eine Gebühr erhoben werden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Anlage 1 der Beitrags- und Gebührenordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Bitte beachten Sie: Die Durchführung und Abrechnung genehmigungspflichtiger Leistungen ist erst nach Erhalt der Genehmigung durch die KVB zulässig. Werden genehmigungspflichtige Leistungen vor Erhalt der Genehmigung durchgeführt, so sind diese nicht vergütungsfähig. Die Abrechnung der Leistungen ist nur für die Bewohner der stationären Pflegeeinrichtungen möglich, für die mit dem antragstellenden Arzt auch eine Kooperationsvereinbarung besteht. Antrag Genehmigung Kooperations- und Koordinationsleistungen Kapitel 37 Seite 6 von 5