ASEAN-EU: Handelsabkommen und Zollverfahren

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Transkript:

ASEAN-EU: Handelsabkommen und Zollverfahren 20.11.2013 1 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten) Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung

Gliederung 1. EU/ASEAN (AFTA) 2. Handelsabkommen EU-ASEAN 3. Zollabfertigung innerhalb der AFTA 4. Ursprungsregeln (local content) 2 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten)

1. EU/ASEAN (AFTA) EU: Zollunion, 28 Mitgliedsstaaten - Binnenmarkt ohne Zollschranken für Gemeinschaftsware (EU- Ursprungsware oder verzollte Ware ohne EU-Ursprung) - gemeinsamer Außenzolltarif (Warencodierung und Zollsatz) - Binnenmarkt umfasst vier Grundfreiheiten: Waren, Dienstleistungen, Kapital, Arbeit - EU ist zuständig für Handelsabkommen 3 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten)

1. EU/ASEAN (AFTA) ASEAN AFTA (ASEAN-Free-Trade-Area): Freihandelszone, zehn sehr unterschiedliche Mitgliedsstaaten - Binnenmarkt mit Zollschranken: AFTA-Ursprungsware meist zollfrei, Ware ohne AFTA-Ursprung muss jeweils verzollt werden - AFTA-Ursprung muss sendungsbezogen nachgewiesen werden (Ursprungszeugnis Form D) - kein gemeinsamer Außenzolltarif (unterschiedliche Zollsätze), aber gemeinsame Warennomenklatur - Handelsabkommen sowohl durch ASEAN (6) als auch auf bilateraler Ebene (196), deswegen unterschiedliche Regelungen und komplexe Abwicklung 4 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten)

2. Handelsabkommen EU-ASEAN 1. Handelsabkommen EU (u.a.): EFTA, Mittelmeeranrainer und Balkanstaaten, (Kanada), Mexiko, Zentralamerika, Karibik, Peru, Kolumbien, Chile, Südafrika, Südkorea, (Singapur) 2. Handelsabkommen ASEAN: China, Japan, Indien, Südkorea, Australien, Neuseeland 5 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten)

2. Handelsabkommen EU-ASEAN Allgemeine Verhandlungen EU-ASEAN seit 2009 ausgesetzt EU-Singapur: abgeschlossen, mutmaßlich ab 2. Halbjahr 2014 anwendbar EU-Malaysia: Verhandlungen seit 2010, weit fortgeschritten, 7. Verhandlungsrunde EU-Thailand: Start Verhandlungen 2013, 2. Verhandlungsrunde EU-Vietnam: Start Verhandlungen 2012, 5. Verhandlungsrunde Indonesien, Brunei Darussalam, Philippinen: Prüfung der Verhandlungsaufnahme Kambodscha, Laos, Myanmar: keine Aktivitäten 6 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten)

2. Handelsabkommen EU-ASEAN Ziel EU: aus Einzelabkommen ein Regionalabkommen EU-ASEAN entwickeln Importe in die EU: alle Staaten gelten als Entwicklungsländer (bis auf SG und BD). Ab 2014 entfallen Zollvorteile für MY ganz, für ID und TH in einzelnen Sektoren (Regelzoll) 7 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten)

3. Zollabfertigung innerhalb der AFTA Freihandelszone, deswegen jeweils Zollabfertigung Ab 2015 ASEAN Economic Community (AEC) geplant: - weitestgehende Zollfreiheit, - gemeinsames elektronisches Zollsystem, - single window-prinzip (alle an der Zollabfertigung beteiligten Behörden sollen vernetzt werden) - Harmonisierung von Normen und Standards - länderübergreifende Nutzung von Dienstleistungen, Arbeit und Kapital - Ursprungszeugnisse Form D sollen für Hersteller durch Selbstzertifizierung ersetzt werden, für Händler Ursprungszeugnis Form S 8 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten)

3. Zollabfertigung innerhalb der AFTA Erfahrungswerte mit Zollverwaltungen: Malaysia: Verhandlungslösungen möglich, häufigstes Problem: Etikettierungsvorschriften Indonesien: auf Einnahmen fokussiert, Kontrollquote über 50%, häufigstes Problem: Zertifizierung und Etikettierung Thailand: komplexe Abläufe, u.a. 44 unterschiedliche Abteilungen für die Erteilung von Importlizenzen, sehr hohe Strafen 9 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten)

4. Ursprungsregeln/local content Zollfreiheit/Zollermäßigung in der Region nur für Ursprungsware entweder der AFTA oder im Rahmen eines der bilateralen Abkommen (präferenzieller Ursprung) Ursprungsregeln sind produktspezifisch: Regelkatalog auf Basis der Warennummer Häufige (aber nicht einzige) Ursprungsregel AFTA: regional value content not less than 40% Basis: FOB-Wert. Formel für direkte oder indirekte Ermittlung Ursprungskumulation mit jeweiligem Abkommenspartner möglich (schränkt aber Gültigkeit der Präferenz ein) 10 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten)

4. Ursprungsregeln/local content Struktur EU-Handelsabkommen AFTA Ursprungsdefinition Typische Regel Erleichterung bei Ursprungserwerb Selbstzertifizierung Katalog mit produktspezifischen Regeln auf Ebene der Warennummer (Wertschöpfung, Positionswechsel, vorgeschriebene Fertigungsschritte) Vormaterial ohne Ursprung maximal 40% des Ab-Werk-Preises Regionale Wertschöpfung mindestens 40%. Basis FOB-Wert. Kumulation, Bagatellregel (allgemeine Toleranz) Ja (Ermächtigter Ausführer, Kleinsendungsschwelle) Vorgabe Direkttransport Ja Ja Aktuell nicht, ab 2015 geplant für Hersteller 11 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten)

5. Fazit AFTA deutlich komplexer als EU Zollabfertigung und Ursprungsregeln haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen Sorgfältige Dokumentation und Überprüfung ist erforderlich 12 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 13 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten) Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung