Deutschland Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus e. V.

Ähnliche Dokumente
Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v.

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Satzung Mediationsstelle BRÜCKENSCHLAG e.v.

Satzung. 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr

Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v.

Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom

Verein Ein langer Weg e. V.

8. Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Satzung des Vereins. Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain e. V.

Satzung des Nachbarschaftsheim Wuppertal e.v.

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..

Satzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim

SATZUNG. des Vereins. Förderverein der Stiftung Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim

Satzung des Vereins Kleine Teilchen

S A T Z U N G. Den Kauf von Schulbüchern und sonstigen Lehrmitteln;

Satzung. des MÜNCHNER UNTERNEHMENSSTEUERFORUM e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des M.R.C.03 Kerpen e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Freunde der Schule am Walde Hamburg-Wohldorf e.v. Satzung des Vereins Freunde der Schule am Walde, Hamburg-Wohldorf e.v.

VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER

Satzung des Common Future e.v.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

ELAN e.v. Satzung (Stand: )

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

VEREINSSATZUNG. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.v. AG Berlin-Charlottenburg, VR 33762B. Stand: Dezember 2014 INHALT 1 NAME UND SITZ 2

Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V.

Satzung (Stand ) Hamburger Institut für Mediation e. V.

SATZUNG. des Vereins. TU Darmstadt Racing Team e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr

Satzung Förderverein Rogate-Kloster St. Michael e.v. Beschlossen von der Mitgliederversammlung am

Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.

Satzung. Des Vereins. "Faschingsumzug Münchsmünster e.v."

Satzung des Betreuungsvereins Luckenwalde e. V.

Männernetzwerk Dresden e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Satzung des Teckids e.v. Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr Vereinszweck

Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.

Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v.

Satzung Dünenfüchse Bonn-Tannenbusch. Präambel

1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen.

Vereinigung für Gerichtsinterne Mediation e.v. VGM Vereinssatzung

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Die KMU-Akademie e.v.. Er ist im Vereinsregister eingetragen. VR im AG Düsseldorf.

Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.

2 ZWECK 3 GEMEINNÜTZIGKEIT

SATZUNG. der Anderen Baustelle Ulm e.v. Einrichtung der Jugendberufshilfe. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S Zweck des Vereins S.

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des JUG Saxony e.v.

Institut für Sozialstrategie e.v. Satzung

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.)

S A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 2 - Aufgabe 3 - Mitgliedschaft

Akademie für Suizidprävention des Gesundheitsnetzes Osthessen (ASGNO)

I N S O L V E N Z B E R A T U N G B A Y E R N

Satzung. 1 Name und Sitz

Satzung des Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v.

Sportverein SV 07 Häselrieth. Satzung. l Sitz des Vereins. Geschäftsjahr. 2 Ziele. Zweck. Aufgaben und Grundsätze des Vereins

Rock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v.

Satzung. der Hochschulgruppe Refugees Welcome Brandenburg in der Fassung vom

Vereinssatzung. A. Allgemeines. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins

Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Brandenburg e.v.

Satzung des Vereins Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.v.

Satzung der VWI-Hochschulgruppe Ansbach e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung Förderverein Ri1ergut Orr

Satzung des Kameradschaftsvereins der Freiwilligen Feuerwehr Ehra-Lessien

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

Satzung des Förderverein Bürgernetz Landshut e.v.

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

- Leseabschrift - Satzung. 1 Name und Sitz. (1) Der Verein führt den Namen ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR MEDIATION IM RUHRGEBIET (AMR).

SATZUNG FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE E.V. Satzung vom Seite 1 von 6

FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v.

Ski- und Freizeit-Club Rheinstetten e.v. Satzung

Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage

Satzung des Haaner Tennis-Club e.v.

Satzung. des. BRCA-Netzwerk - Hilfe bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs e.v.

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v.

Satzung. Hereditare Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.v.

Vereinssatzung des Giants Cheerleader Berlin e.v.

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins

Satzung des Vereins COME TOGETHER g. e. V.

Satzung des Vereins Antistalinistische Aktion Berlin-Normannenstraße e.v. (ASTAK)

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Politik, Bildung und Medien.

Förderverein der Musterschule e.v. Satzung

Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing

S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009

Satzung. Förderverein Plan haben e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. Förderverein Plan haben e.v.

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen

Freundeskreis Weißrussland e.v.

Rentner-Gewerkschaft Deutschland RGD (e.v.) Geänderte Satzung in der Fassung vom

Satzung des Fördervereins der Staatlichen Realschule Gauting

Satzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v.

Satzung der Kölner Internet Union - KIU e.v. mit dem Sitz in Köln

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.

Transkript:

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der gemeinnützige Verein Autismus Mosel-Eifel-Hunsrück e.v., Regionalverband Trier - Hilfen für Menschen mit Autismus versteht sich als eine Selbsthilfevereinigung. Er ist ein Zusammenschluss von Eltern und Angehörigen von Menschen mit Autismus sowie von Freunden und Förderern. Er ist ein eingetragener Verein. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Trier. 3. Der Verein ist als Regionalverband Mitglied des Bundesverbandes Autismus Deutschland Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus e. V. 4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Regionalverbandes Ziele und Aufgaben des Regionalverbandes sind Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für autistische Kinder, Jugendliche und Erwachsene bedeuten, insbesondere: 1. Die Vermittlung therapeutischer Betreuung. 2. Die Erreichung einer weitgehenden Integration des autistischen Menschen in unserer Gesellschaft. 3. Der Vereinszweck kann auch durch Einrichtung und Betrieb von sowie Beteiligung an Einrichtungen verwirklicht werden, die die therapeutische Betreuung von Menschen mit Autismus und die Beratung deren Angehöriger oder die Schaffung von Wohnangeboten für Menschen mit Autismus gewährleisten. 4. Die Förderung des Zusammenschlusses von Eltern und Freunden autistischer Menschen. 5. Die Ergreifung von Initiativen zur Betreuung autistischer Menschen und die Verbesserung deren Möglichkeiten in der Öffentlichkeit und Berufswelt. 6. Die Betreibung von Öffentlichkeitsarbeit durch Information des Personenkreises, dem die Entwicklung junger Menschen besonders anvertraut ist, und Zusammenarbeit mit den entsprechenden Einrichtungen 3 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung. Wenn eine Änderung der AO erfolgen sollte, wird die Satzung zum Erhalt der Gemeinnützigkeit angepasst. 2. Die Mittel des Vereines, sowie etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Seite 1 von 5

4. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Vom Vorstand können per Beschluss Grenzen im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten über die Höhe des Aufwendungsersatzes nach 670 BGB festgesetzt werden. 6. Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des 3 Nr. 26 und 3 Nr. 26 a EStG oder eines Dienstvertrags beschließen. 4 Mitgliedschaft 1. 1a: Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereines unterstützt. Ordentliche Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt; sie sind im Rahmen ihrer Vereins-Mitgliedschaft auch Mitglied im Bundesverband autismus Deutschland e.v. 1b: Fördermitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereines unterstützt. Fördermitglieder sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt; sie sind im Rahmen ihrer Vereins-Mitgliedschaft nicht Mitglied im Bundesverband autismus Deutschland e.v. 2. Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Der Antragsteller kann bei Ablehnung der Aufnahme die Mitgliederversammlung anrufen. In diesem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit über den Aufnahmeantrag. 3. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang der Beitrittserklärung am Vereinssitz und wird in der jeweils nächsten Vorstandssitzung vom Vorstand bestätigt. Im Falle einer Aufnahme durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung beginnt die Mitgliedschaft mit dem Zugang des Beschlusses. 4. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten. 5. Wenn ein Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag mehr als sechs Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand aus wichtigem Grund und mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied muss vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden. Der Ausschluss ist dem Mitglied durch einfachen Brief an die zuletzt mitgeteilte Postanschrift mitzuteilen. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann das Mitglied binnen eines Monats nach Zugang der Ausschlussmitteilung Einspruch einlegen, über den die nächste ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet. Seite 2 von 5

6. Bei natürlichen Personen endet die Mitgliedschaft mit dem Tod. 7. Alle Mitglieder haben die Pflicht, sich für die in dieser Satzung festgelegten Ziele des Verbandes nach Kräften einzusetzen und dazu beizutragen, dass die Ziele des Vereins erreicht werden. 5 Beiträge 1. Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachspenden sowie durch sonstige Zuwendungen. 2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für die ordentlichen Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Zur Festsetzung der Beiträge ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. 3. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für die Fördermitglieder wird von diesen selbst bestimmt; er beträgt mindestens EUR 25,00 pro Jahr. 6 Organe des Vereines Organe des Regionalverbandes sind: 1. die Mitgliederversammlung, 2. der Vorstand. 7 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf einberufen, jedoch mindestens einmal jährlich, und zwar jeweils in den ersten sechs Monaten des Kalenderjahres. 2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn das Interesse des Vereines es erfordert oder die Berufung von 25 % der Vereinsmitglieder unter Angabe von Gründen vom Vorstand verlangt wird. 3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch Briefpost oder E-Mail durch den Vorsitzenden unter Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Einladung zur Mitgliederversammlung gilt den Mitgliedern als zugegangen, wenn sie zwei Werktage vor dem Beginn der Einberufungsfrist unter der dem Verein zuletzt bekannt gegebenen E-Mail-Adresse bzw. Postanschrift des Mitglieds versandt worden ist. 4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. 5. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere: a) die Wahl des Vorstandes und des ersten Vorsitzenden, b) die Wahl zweier Rechnungsprüfer, c) die Festsetzung der Beiträge der Mitglieder, d) Beschlussfassung über Satzungsänderungen, e) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes, f) Beschlussfassung über Aufgaben des Vereines, g) Beschlussfassung über den Haushaltsplan des Vereines, h) Beschlussfassung über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken, i) Beschlussfassung über Beteiligung an Gesellschaften, Seite 3 von 5

j) Beschlussfassung über Aufnahme von Darlehen über 5.000,- k) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereines. 8 Beschlüsse der Mitgliederversammlung 1. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer der Sitzung zu unterzeichnen. 2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden -vorbehaltlich der Regelung in Absatz drei - mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. 3. Beschlüsse über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereines bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. 9 Vorstand 1. Der Vorstand des Regionalverbandes besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedern (erster Vorsitzender, zweiter Vorsitzender und Kassenwart), höchstens jedoch aus sieben Mitgliedern. Das Amt eines Schriftführers oder Kassenwarts kann gleichzeitig von der/dem zweiten Vorsitzenden ausgeübt werden. Der Vorstand sollte sich nach Möglichkeit in der Mehrheit aus Eltern und/oder Angehörigen von Menschen mit Autismus zusammensetzen. Hauptamtlich Beschäftigte des Vereins oder einer Gesellschaft, an der er direkt oder indirekt beteiligt ist, können nicht den Vorsitz, den stellvertretenden Vorsitz oder die Kassenführung übernehmen. 2. Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Beide sind alleinvertretungsberechtigt. Für das Innenverhältnis gilt, dass der zweite Vorsitzende den Vorsitzenden nur bei dessen Verhinderung oder Ausfall vertreten darf; es sei denn, dass der erste Vorsitzende einer anderen Regelung allgemein oder für den Einzelfall schriftlich zustimmt. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für höchstens zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können. 4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Die Vorstandssitzung kann Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder fassen. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. 5. Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Protokoll niedergelegt und von dem Vorsitzenden und Schriftführer unterzeichnet. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Eilbedürftigkeit können Beschlüsse des Vorstandes auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht. Seite 4 von 5

6. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. 7. Der Vorstand kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben. 10 Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung 1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines jetzigen Zweckes fällt das Vermögen an den Bundesverband Autismus Deutschland e.v. - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden hat. 2. Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder auch beschließen, dass es anderen steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Satzung zugeführt wird. Trier; den 25.03.2014 Seite 5 von 5