Regierung von Unterfranken

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Transkript:

Regierung von Unterfranken 01.01.2017 Hintergrund: Wie funktioniert die Aufnahmeeinrichtung in Schweinfurt? Was ist eine Aufnahmeeinrichtung? Ausländer, die einen Asylantrag stellen wollen, werden während der ersten Wochen bzw. Monate des Asylverfahrens in so genannten Aufnahmeeinrichtungen untergebracht (= Aufnahmeeinrichtung im Sinne des 44 AsylG; umgangssprachlich auch Erstaufnahmeeinrichtung genannt). Diese werden von den Ländern bereitgestellt und betrieben, obwohl das Asylverfahren selbst von einer Bundesbehörde (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) durchgeführt wird. Jedes Bundesland hat eine exakt festgelegte Quote der Asylbegehrenden (Königsteiner Schlüssel; Bayern rund 15%) aufzunehmen, um auf diese Weise die mit der Aufnahme verbundenen Lasten angemessen zu verteilen. Welche Aufgaben übernimmt die Aufnahmeeinrichtung? Die in der Aufnahmeeinrichtung ankommenden Flüchtlinge werden zunächst als Asylsuchende registriert. Gleich nach der Ankunft wird nach dem bundesweiten Verfahren zur Erstverteilung von Asylbegehrenden ( EASY-Verfahren ) ermittelt, ob die aufgesuchte Aufnahmeeinrichtung für die Aufnahme/Unterbringung der einzelnen Person zuständig ist (ein Kriterium stellt u.a. das Herkunftsland dar, ein anderes die Zahl der Asylbewerber, die im jeweiligen Bundesland bereits aufgenommen wurde; aktuell ist die AE Schweinfurt für die Schwerpunktländer Afghanistan, Algerien, Armenien und Somalia zuständig). Sollte die zuständige Aufnahmeeinrichtung nicht Schweinfurt sein, wird der Asylsuchende entsprechend informiert und muss sich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche in der für ihn zuständigen Aufnahmeeinrichtung, melden. Fahrkarten für die Weiterreise werden gestellt. Ist Schweinfurt zuständig, werden die Asylsuchenden durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Aufnahmeeinrichtung registriert und an die nachfolgend aufgeführten Behörden / Stellen weitervermittelt: Pressestelle der Regierung von Unterfranken Telefon: 0931/380 1109 Johannes Hardenacke - Pressesprecher Telefax: 0931/3802109 Peterplatz 9 E-Mail: pressestelle@reg-ufr.bayern.de 97070 Würzburg Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de

- 2 - Gesundheitsamt (amtsärztliche Untersuchung) Zentrale Ausländerbehörde (Klärung der Identität, z. B. durch Befragung zum Reiseweg, Ermittlung des Herkunftsstaats) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF (Anhörung und Niederschrift des Asylantrages, Abgleich mit dem Ausländerzentralregister) Sozialamt (Auszahlung Taschengeld oder Ausgabe von Wertgutscheinen, Ausgabe von Krankenscheinen und Bekleidungsgutscheinen) Diakonisches Werk/Caritas (Sozialberatung; Kinder- und Erwachsenenbetreuung) Welche Behörden sind in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht? Neben einer Dienststelle der Polizei sind alle oben genannten Behörden / Stellen bzw. deren Zweigstellen im selben Gebäude, auf dem gleichen Gelände oder in der unmittelbaren Nähe der Aufnahmeeinrichtung untergebracht. Was geschieht bei der amtsärztlichen Untersuchung und wo wird diese vorgenommen? Die amtsärztliche Untersuchung (unterstützt durch das Krankenhaus St. Josef) findet in der Aufnahmeeinrichtung statt. Sie besteht aus einer körperlichen Untersuchung und einer Blutuntersuchung. Darüber hinaus wird eine Röntgenuntersuchung des Brustraums vorgenommen (in Krankenhäusern der Region). Für die kurative ärztliche Versorgung ist in der Aufnahmeeinrichtung ein Ärztezentrum eingerichtet. Diese nimmt das Krankenhaus St. Josef als Kooperationspartner der Regierung von Unterfranken wahr. Wie viel Geld erhalten Asylbewerber? Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung erhalten (unter Zugrundelegung der jeweils maßgeblichen Regelbedarfsstufe) als alleinstehende Einzelperson aktuell 120,27 Euro Bargeldbedarf für das soziokulturelle Existenzminimum (auch sogenanntes Taschengeld ) im Monat, das vom Sozialamt vor Ort ausbezahlt wird (wegen der i.d.r. sehr kurzen Aufenthaltsdauer ggf. anteilig). Eine 4-köpfige Familie wie im nachfolgenden Beispielsfall (Vater, Mutter, Kind mit 10 Jahren, Kind mit 4 Jahren) erhält in der Aufnahmeeinrichtung 366,50 Euro als Bargeld (Vater: 108,69 Euro; Mutter: 108,69 Euro; Kind 1: 77,74 Euro; Kind 2: 71,38 Euro) ausbezahlt. Die weiteren Bedarfe (notwendige + Unterkunft) werden jeweils durch Sachleistung gedeckt. Wie gelangen Asylbewerber nach Schweinfurt? Die Fluchtwege sind sehr unterschiedlich und uns nicht bekannt. Wer sich in Schweinfurt einfindet oder über die bundesweite Verteilung zugewiesen wird, wird aufgenommen. Außerdem wer-

- 3 - den Asylbewerber, die von der Polizei in Unterfranken aufgegriffen werden, zur Aufnahmeeinrichtung gebracht. Werden in der Aufnahmeeinrichtung in Schweinfurt auch unbegleitete Minderjährige aufgenommen, was passiert mit ihnen dann? Sollten unbegleitete Minderjährigen in der Aufnahmeeinrichtung ankommen, werden sie an das Jugendamt zur Inobhutnahme weitergeleitet. Das Jugendamt veranlasst die Registrierung der unbegleiteten Minderjährigen. Werden in der Aufnahmeeinrichtung auch sogenannte Kontingentflüchtlinge aus Syrien aufgenommen? Nein, Kontingentflüchtlinge gelten nicht als Asylbewerber und durchlaufen ein gesondertes Verfahren. Es gibt aber auch viele syrische Staatsangehörige, die einen Asylantrag stellen und selbstverständlich als Asylbewerber aufgenommen und gegebenenfalls weiter verteilt werden. Stehen für Kinder unter den Asylsuchenden in der Aufnahmeeinrichtung Kindergärten und Schulen zur Verfügung? Für Beschulung und Kinderbetreuung wird gesorgt. Wie viele Asylbewerber werden in der Aufnahmeeinrichtung in Schweinfurt untergebracht? Die Aufnahmeeinrichtung ging im Juli 2015 mit einer Kapazität von 540 Personen in Betrieb. Deswegen gibt es auch eine Außenstelle des BAMF ( 5 Abs. 3 AsylG). Verwaltungsmäßig angegliedert ist der Aufnahmeeinrichtung in Schweinfurt derzeit eine Dependance (Außenstelle) in Würzburg. Aktuell können auf dem Gelände in Schweinfurt (in den Wohnblocks inklusive Transitplätze) und der Dependance in Würzburg insgesamt rund 1610 Menschen untergebracht werden (davon rund 1460 Menschen in der AE Schweinfurt unmittelbar). Regelmäßige, aktuelle Belegungszahlen der Aufnahmeeinrichtung in Schweinfurt werden im Internetauftritt der Regierung von Unterfranken (Startseite Asylbewerber in Unterfranken Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt ) veröffentlicht. Wie lange bleiben Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung? Sie bleiben in der Aufnahmeeinrichtung bis die erforderlichen Verfahrensschritte erfolgt sind (s.o.). Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung sind verpflichtet, bis zu 6 Monaten in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen; Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten (wofür die Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt derzeit aber nicht vorgesehen ist) gegebenenfalls auch darüber hinaus.

- 4 - Wie werden Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung versorgt? Neben Unterkunft und Verpflegung erhalten sie auch Haushaltsgebrauchs- und Verbrauchsgüter, Gesundheits- und Körperpflegemittel sowie ggf. medizinische Versorgung. In einer hauseigenen Kantine erhalten die Asylbewerber mittags eine warme Mahlzeit und Getränke sowie Lunchpakete für das Abendessen und das Frühstück. Wie geht es nach der Aufnahmeeinrichtung weiter? Nachdem der Asylsuchende alle Termine wahrgenommen hat und die Verpflichtung zum Wohnen in der Aufnahmeeinrichtung erloschen ist, erfolgt eine landesinterne Verteilung der Asylbewerber nach Quote sowohl in die anderen bayerischen Regierungsbezirke durch den Landesbeauftragten als auch in die unterfränkischen Landkreise bzw. kreisfreien Städte durch die Regierungsaufnahmestelle, vorrangig an staatliche Gemeinschaftsunterkünfte, aber auch an dezentrale Unterkünfte. Unterfranken hat nach Quote aktuell rund 10,2 % der bayerischen Asylbewerber aufzunehmen. Wie wird die Sicherheit in einer Aufnahmeeinrichtung gewährleistet? Zum Schutz der dort untergebrachten Asylbewerber und des vor Ort eingesetzten Personals und zur Bewachung des Geländes, wird rund um die Uhr ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt. Auch eine regelmäßige polizeiliche Präsenz ist gewährleistet. Wie können Sie den Asylbewerbern konkret helfen? Unser Ziel ist es, die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind, zu unterstützen und ihnen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ihr Leben weit weg von ihrer Heimat zu erleichtern. Dabei sind wir für ehrenamtliche Unterstützung dankbar. Wer sich also ehrenamtlich für die Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung engagieren will, sollte am besten auf die Träger der Asylsozialberatung (Diakonisches Werk, Caritas) zugehen. Ein koordiniertes Vorgehen ist so gewährleistet. Immer wieder wird auch nach Möglichkeiten gefragt, wie den Asylbewerbern mit Sach-oder Geldspenden geholfen werden kann. Kleiderspenden nimmt das BRK Schweinfurt im Kasernenweg 1 (Kleiderklappe) oder in der Gorch-Fock-Straße 15, Schweinfurt an. Geldspenden nehmen die karitativen Einrichtungen (Caritas, Diakonie), Sozialverbände und Hilfsorganisationen (z.b. Rotes Kreuz) entgegen. Informationen dazu erhalten Sie über die jeweiligen Internetauftritte oder die Ansprechpartner vor Ort.

- 5 - Weitere allgemeine Informationen zum deutschen Asylverfahren unter http://www.bamf.de/shareddocs/anlagen/de/publikationen/broschueren/das-deutscheasylverfahren.html?nn=1363224. Weiter aktuelle Informationen zu Asylbewerbern in Unterfranken und zur Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt unter: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/regbezirk/02527/index.html.