Fristenübersicht für Träger und Jugendämter im Bereich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (Stand: Januar 2016)

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Transkript:

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Fristenübersicht für Träger und Jugendämter im Bereich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (Stand: Januar 2016) monatlich Träger bis zum Ende des übernächsten Monats Erfassung der Monatsdaten ( 19 Abs. 1 S. 4 Die Monatsdaten sind maßgebend für die Finanzierung einer Kindertageseinrichtung und müssen korrekt erfasst sein. Sie sind Grundlage für die Festsetzung der Endabrechnung I (EA I) sowie die Planungsgarantie ( 19 Abs. 4 S. 3 und 5. Daher hat das Jugendamt (JA) in KiBiz.web die Möglichkeit, die Monatsdaten zu überprüfen bzw. zu korrigieren, spätestens zum Ende des Kindergartenjahres. Nicht termingerecht eingegebene Monatsdaten können dazu führen, dass das JA die Zuschüsse zurückhalten kann ( 20 Abs. 6 KiBiz; Rundschreiben (RS) Nr. 1/2015). August September Oktober Träger bis 10.10. Wahl des Elternbeirates ( 9a Abs. 2 Die Wahl des Elternbeirates soll bis zum 10.10. stattgefunden haben. Zwei Wahlberechtigte für die Wahl des Jugendamtselternbeirates sind dem JA zu benennen (siehe Anlage zu RS Nr. 15/2011, welche inhaltlich weiterhin Gültigkeit hat). JÄ bis 15.10. EA I und II für das beendete Kindergartenjahr (KGJ) ( 3 Abs. 1 DVO KiBiz i. V. m. 19 Abs. 4 Mit der EA I erfolgt durch das JA die Festsetzung des Einrichtungsbudgets einer Einrichtung. Insbesondere für die Anzahl und Höhe der festzusetzenden Kindpauschalen sind die Monatsdaten der Einrichtung maßgebend und wirken sich auf die Finanzierung der Kindertageseinrichtung aus (ggf. auch auf die Planungsgarantie). Daher ist sicher zu stellen, dass die Monatsdaten auch korrekt sind. Aus der EA I ergeben sich in der Regel Nach- oder Überzahlungen an Kindpauschalen, an denen das Land entsprechend beteiligt ist. Mit der EA II werden vom JA die KiBiz-Mittel ermittelt, die dieses nicht an die Träger weiterbewilligt hat. Hinsichtlich der EA II wird auf die RS Nr. 27/2014 Buchstabe A und RS Nr. 30/2015 verwiesen. 1

Für die zusammengefasste Meldung der EA I und EA II ist die Abgabefrist des JA an das Landesjugendamt (LJA) der 15.10. eines Jahres. Wenn die Abgabefrist 15.10. nicht eingehalten wird, kann das LJA nach 21 Abs. 11 KiBiz Abschlagszahlungen zurückhalten. November JÄ 01.11. Nachmeldung von Kindpauschalen für KmB für das laufende KGJ an das LJA ( 1 Abs. 4 DVO Landesmittel für Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind (KmB), bei denen dies vom LJA festgestellt wurde und die nicht im Antrag zum 15.03. berücksichtigt waren, können gemäß 1 Abs. 4 DVO KiBiz i. V. m. 19 Abs. 4 S. 4 KiBiz über KiBiz.web nachgemeldet werden (RS Nr. 25/2014). Dies gilt sowohl für Kinder in Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege (RS Nr. 22/2015). Sofern ein Kind nicht während des ganzen KGJ betreut wird, wird eine anteilige Pauschale gewährt. Für die Gewährung der Landesmittel ist der Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes entscheidend; nicht das Datum des LJA-Bescheides über die Anerkennung der Behinderung (RS Nr. 38/2010 und 15/2012). Es handelt sich bei den Meldeterminen um Ausschlussfristen. Verspätete Meldungen werden beim nächsten Meldetermin berücksichtigt, letztmalig zum 31.07. Nachmeldung von zusätzlichen U3-Pauschalen für das laufende KGJ an das LJA ( 1 Abs. 6 DVO Nach 1 Abs. 6 DVO KiBiz beantragen die Jugendämter zum 01.11. (ergänzend zum 01.02. und 31.07.) Landesmittel für zusätzliche U3-Pauschalen in KiBiz.web und übermitteln das rechtsverbindlich unterzeichnete Meldeformular an das LJA (Ausschlussfrist). Aufgrund dieser Meldung bewilligt das LJA gemäß 2 Abs. 5 DVO KiBiz die Landesmittel für zusätzliche U3-Pauschalen ab dem Monat Februar. Die für den Zeitraum August bis Januar im KGJ geleisteten Abschlagszahlungen werden verrechnet. Verspätet beantragte zusätzliche U3-Pauschalen werden für den nächsten Meldetermin berücksichtigt, letztmalig zum 31.07. Eine Nachmeldung im Rahmen der EA ist nicht möglich. Hinsichtlich der zusätzlichen U3- Pauschalen wird auch auf die RS Nr. 40/2012, Nr. 15/2013, Nr. 26/2013 und Nr. 22/2015 verwiesen. Meldung ungebundener Landesmittel an das LJA ( 4 Abs. 6 DVO Bewilligte und ausgezahlte Landesmittel, die nicht durch Bewilligungen des JA gebunden sind, sind dem LJA gemäß 4 Abs. 6 DVO KiBiz zu melden (RS Nr. 22/2015 und 35/2015). JÄ bis 10.11. Wahl des Jugendamtselternbeirates ( 9b Abs. 11 Die Wahl des Jugendamtselternbeirates soll bis zum 10.11. stattgefunden haben. Zwei Wahlberechtigte für die Wahl des Landeselternbeirats sind dem LJA zu benennen (siehe Anlage zu RS Nr. 15/2011, welche inhaltlich weiterhin Gültigkeit hat sowie jährliches RS, zuletzt 31/2015). Dezember JÄ 01.12. Mittelabrufe für U3-Investitionsförderungen, sofern Bescheide Haushaltsmittel vorsehen Um eine Auszahlung noch im laufenden Haushaltsjahr zu ermöglichen, sind Mittelabrufe bis Anfang Dezember zuzuschicken. Falls entgegen der Planung die Voraussetzungen für eine Auszahlung noch nicht gegeben sind, kann eine Übertragung der Mittel beantragt werden. 2

Januar JÄ 15.01.2016 Förderanträge aus dem 3. Bundesmittelprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 2018 Bis zum 15.01.2016 konnten die JÄ neue bewilligungsreife Anträge für den Ausbau von Plätzen für U3- Kinder zum 3. Bundesmittelprogramm sowie die dazu gehörenden Meldelisten vorlegen (RS Nr. 36/2015). Februar JÄ 01.02. Nachmeldung von Kindpauschalen für KmB für das laufende KGJ an das LJA ( 1 Abs. 4 DVO Nachmeldung von zusätzlichen U3-Pauschalen für das laufende KGJ an das LJA ( 1 Abs. 6 DVO Meldung ungebundener Landesmittel an das LJA ( 4 Abs. 6 DVO Siehe Termin 01.11. Träger bis 28.02. Verwendungsnachweis (VN) für das beendete KGJ ( 20 Abs. 4 S. 2 Die Träger von Kindertageseinrichtungen sind gemäß 20 Abs. 4 S. 2 KiBiz verpflichtet, dem JA eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Mittelverwendung durch einen vereinfachten VN darzulegen. Dieser Prozess wird in KiBiz.web unterstützt. Wird die Abgabefrist nicht eingehalten, kann das JA nach 20 Abs. 6 KiBiz die Zuschüsse zurückhalten. Zum VN siehe auch RS Nr. 36b/2009, 26/2015 und 43/2015. Februar bis März JÄ laufend bis ca. 10.03. Meldung der Strukturänderungen in KiBiz.web für das zum 01.08. beginnende KGJ In jährlichen Rundschreiben (aktuell RS Nr. 1/2016) werden die JÄ gebeten, die Strukturänderungen wie Trägerwechsel/neue Einrichtungen/Schließung von Einrichtungen, die für die Mittelbeantragung für das neue KGJ relevant sind, über den Menüpunkt Strukturänderungen zu melden. Im Erlass vom 13.02.2012 (RS Nr. 21/2012) ist die Regelung getroffen für Einrichtungen, die erst im laufenden KGJ in Betrieb gehen. Bei Trägerwechseln ist darauf zu achten, dass gemäß 20 Abs. 1 S. 5 KiBiz ein Trägerwechsel nicht zur Erhöhung des Zuschusses führt, es sei denn, eine Ausnahme wurde gemäß S. 7 dieser Vorschrift über das LJA beim MFKJKS beantragt und genehmigt. März JÄ 15.03. Zuschussanträge für das am 01.08. beginnende KGJ ( 1 Abs. 1 DVO Die JÄ beantragen auf der Grundlage der vorliegenden Trägeranträge bis zum 15. März (Ausschlussfrist) nach vorgegebenem Muster beim LJA die Landesmittel. Nach Freischaltung des Antrages in KiBiz.web ist das rechtsverbindlich unterzeichnete Antragsformular auf dem Postwege oder per Fax an 3

das LJA zu senden (RS Nr. 1/2016). Es ist sicherzustellen, dass in den Stammdaten der Einrichtungen das Datum des gültigen Jugendhilfeausschuss- bzw. Ratsbeschlusses erfasst ist. April JÄ ab dem 10.04. Erstellung der LB an Träger für das zum 01.08. beginnende KGJ Das LJA erstellt auf Grundlage der zum 15.03. gestellten Anträge zum 10.04. die LB an die JÄ. Neben den zum 15.03. beantragten Landesmitteln werden die Landesmittel für Planungsgarantie, pluskita- Einrichtungen, zusätzlichen Sprachförderbedarf, zusätzliche U3-Pauschalen u. a. bewilligt (siehe 2 DVO. Danach haben die JÄ die Möglichkeit, eigene LB an die Träger in KiBiz.web zu erstellen. JÄ 30.04. Meldung zurückgeforderter Mitteln nach VN-Prüfung des Vorjahres ( 20 Abs. 5 Nach 20 Abs. 4 KiBiz prüfen die JÄ den von den Trägern vorzulegenden VN. Die im Rahmen dieser Prüfung zurückgeforderten Mittel melden die JÄ dem LJA entsprechend 3 Abs. 2 DVO KiBiz zum 30. April des Folgejahres (RS Nr. 26/2015). VN über das beendete KGJ ( 3 Abs. 2 DVO Die geprüften VN der Träger über die Verfügungspauschale, zusätzliche U3-Pauschale, pluskita-mittel, zusätzliche Sprachförderbedarf sind dem LJA zu diesem Termin vorzulegen (RS Nr. 18/2014, 1/2015 und 5/2015). Wird die Abgabefrist nicht eingehalten, kann das LJA nach 21 Abs. 11 KiBiz Abschlagszahlungen zurückhalten. Meldung des übersteigenden Betrags der Rücklage, erstmals zum 30.04.2017 ( 4a DVO Die Begrenzung der Rücklagenhöhe gilt seit dem KGJ 2015/2016, erstmals für den Stichtag 31.07.2016. Gemäß 4a DVO KiBiz stellt das JA auf Grundlage der VN Rückzahlungsverpflichtungen nach 20a Abs. 4 KiBiz fest und meldet das Ergebnis dem LJA. Es handelt sich um Beträge, die den Höchstbetrag der Rücklage bezogen auf den Stichtag 31.07. übersteigen. Die jeweiligen Höchstbeträge ergeben sich aus 20a Abs. 2 und 3 KiBiz; dabei ist zu beachten, dass der Betrag nach 20 Abs. 2 S. 3 pro Gruppe zu berücksichtigen ist. Zur Zuführung von Beträgen aus der Rücklage einer Einrichtung in die Rücklage einer anderen Einrichtung ist RS Nr. 16/2015 zu beachten. Die gemeldeten Mittel werden in Höhe des prozentualen Anteils mit der Zahlung der Landesmittel verrechnet. Mai Juni JÄ 15.06. Antragstellung für die Förderung neuer Familienzentren ( 21 Abs. 6 und 7 Für Einrichtungen, die sich im Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des Gütesiegels "Familienzentrum NRW" befinden oder dieses Verfahren nach Entscheidung der Jugendhilfeplanung beginnen, gilt nicht der 4

15.03. als Termin zur Mittelanmeldung. Gemäß 21 Abs. 7 KiBiz i. V. m. 1 Abs. 7 DVO KiBiz werden die Landesmittel für die betroffenen Einrichtungen zum 15.06. in einem separaten Verfahren beantragt. Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Kontingente für diese Förderung werden den JÄ vorab per Erlass bekanntgegeben (zuletzt RS Nr. 2/2016). Juli JÄ 31.07. Nachmeldung von Kindpauschalen für KmB für das endende KGJ an das LJA ( 1 Abs. 4 DVO Nachmeldung von zusätzlichen U3-Pauschalen für das endende KGJ an das LJA ( 1 Abs. 6 DVO Meldung ungebundener Landesmittel für das endende KGJ an das LJA ( 4 Abs. 6 DVO Siehe Termin 01.11. Abkürzungen: DVO KiBiz= Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (Durchführungsverordnung vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.12.2014 EA JA/JÄ KGJ = Endabrechnung = Jugendamt/Jugendämter = Kindergartenjahr KiBiz = Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) vom 30.10.2007, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.06.2014 KmB LB LJA = Kinder mit Behinderung = Leistungsbescheid(e) = Landesjugendamt MFKJKS = Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen RS Nr. VN = Rundschreiben mit der Nummer (Verweis auf Rundschreiben des LWL-Landesjugendamtes) = Verwendungsnachweis Hinweise: Diese Fristenübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen, sondern soll als Arbeitshilfe dienen. Es wird auf das jeweils aktuelle Handbuch von KiBiz.web verwiesen, in dem die Einzelthemen sowohl inhaltlich als auch technisch dargestellt werden. Das Dokument wurde im Jahr 2015 von Silvia Dutschke, Raphaela Eilting, Volker Stühmer und Renate Wallbaum erarbeitet. 5