Verordnung (Entwurf)

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1 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HARTBERG Gesundheit Umwelt Schulen Rechtsangelegenheiten Bearbeiter: Mag. Bernd Holzer Tel.: 03332/606-235 Fax: 03332/606-550 E-Mail: bhhb@stmk.gv.at www.bh-hartberg.steiermark.at Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen GZ: 12.4-1/2011 Bezug: Hartberg, am 22. November 2011 Ggst.: Öffentliche Apotheken im Bezirk Hartberg Betriebszeiten und Bereitschaftsdienst Verordnung (Entwurf) Auf Grundlage des 8 des Apothekengesetzes, Reichsgesetzblatt Nr. 5/1907 i.d.f. BGBl I Nr. 135/2009, wird verordnet: Betriebszeiten: 1 a) Stadtgemeinde Hartberg Apotheke Zum schwarzen Bären und Paracelsus-Apotheke : Die Betriebszeiten für die beiden Apotheken in der Stadtgemeinde Hartberg an Werktagen sind:

2 b) Stadtgemeinde Friedberg, Apotheke Zur Maria Heil der Kranken : Die Betriebszeiten für die Apotheke in der Stadtgemeinde Friedberg an Werktagen sind: 15:00 bis 18:00 Uhr c) Marktgemeinde Pöllau, Apotheke Zum schwarzen Adler : Die Betriebszeiten für die Apotheke in der Marktgemeinde Pöllau an Werktagen sind: 15:00 bis 18:00 Uhr d) Marktgemeinde Vorau Augustinus Apotheke : Die Betriebszeiten für die Apotheke in der Marktgemeinde Vorau an Werktagen sind: e) Marktgemeinde Bad Waltersdorf, Thermenapotheke : Die Betriebszeiten für die Apotheke in der Marktgemeinde Bad Waltersdorf an Werktagen sind:

3 f) Marktgemeinde Kaindorf, Jakobusapotheke: Die Betriebszeiten für die Apotheke in der Marktgemeinde Bad Waltersdorf an Werktagen sind: Montag-Freitag: Samstag: 08:00 bis 12:30 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr Bereitschaftsdienst: 2 (1) Stadtgemeinde Hartberg, Apotheke Zum schwarzen Bären und Paracelsus-Apotheke : (a) Bereitschaftsdienst unter der Woche (das ist von Montag, 08:00 Uhr, bis Montag, 08:00 Uhr) Die Apotheke Zum schwarzen Bären und die Paracelsus-Apotheke in Hartberg haben den Bereitschaftsdienst außerhalb ihrer Öffnungszeiten, in wöchentlichem Wechsel zu versehen. Der Dienstwechsel erfolgt jeden Montag um 08:00 Uhr. Die Apotheke Zum schwarzen Bären und die Paracelsus-Apotheke in Hartberg haben den Bereitschaftsdienst außerhalb ihrer Öffnungszeiten, in wöchentlichem Wechsel zu versehen. Der Dienstwechsel erfolgt jeden Montag um 08:00 Uhr. (2) Marktgemeinden Pöllau, Apotheke Zum schwarzen Adler und Vorau, Augustinus Apotheke : (a) Bereitschaftsdienst unter der Woche (das ist von Montag, 08:00 Uhr, bis Samstag, 08:00 Uhr)

4 Die Apotheke Zum schwarzen Adler in Pöllau und die Augustinus Apotheke in Vorau haben den Bereitschaftsdienst außerhalb ihrer Öffnungszeiten in wöchentlichem Wechsel zu versehen. Der Dienstwechsel erfolgt jeden Samstag um 08:00 Uhr. 1) Die Apotheke Zum schwarzen Adler in Pöllau hat den Bereitschaftsdienst außerhalb ihrer Öffnungszeiten jede zweite Kalenderwoche zu versehen. 2) Die Augustinus Apotheke in Vorau hat immer dann Bereitschaftsdienst, wenn ein Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag und Berufssitz in der Marktgemeinde Vorau (ohne ärztliche Hausapotheke) Wochenend- oder Feiertagsdienst hat. (3) Marktgemeinden Bad Waltersdorf, Thermenapotheke und Kaindorf, Jakobusapotheke : (a) Bereitschaftsdienst unter der Woche (das ist von Montag, 08:00 Uhr, bis Samstag, 08:00 Uhr) Die Thermenapotheke in Bad Waltersdorf und die Jakobusapotheke in Kaindorf haben den Bereitschaftsdienst außerhalb ihrer Öffnungszeiten in wöchentlichem Wechsel zu versehen. Der Dienstwechsel erfolgt jeden Samstag um 08:00 Uhr. 1) Die Thermenapotheke in Bad Waltersdorf hat immer dann Bereitschaftsdienst, wenn ein Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag und Berufssitz in der Marktgemeinde Bad Waltersdorf (ohne ärztliche Hausapotheke) Wochenend- und Feiertagsdienst hat. 2) Die Jakobusapotheke in Kaindorf hat immer dann Bereitschaftsdienst, wenn ein Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag und Berufssitz in der Marktgemeinde Kaindorf (ohne ärztliche Hausapotheke) Wochenenddienst hat.

5 (4) Stadtgemeinde Friedberg, Apotheke Zur Maria Heil der Kranken : (a) Bereitschaftsdienst unter der Woche (das ist von Montag, 08:00 Uhr, bis Samstag, 12:00 Uhr) Die Apotheke "Zur Maria Heil der Kranken" in Friedberg hat Dienstbereitschaft in jenen Wochen zu versehen, in denen die öffentliche Apotheke in Pinkafeld keine Dienstbereitschaft hat (dreiwöchiger Dienstbereitschaftsturnus entsprechend der Regelung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart). Der Dienstwechsel erfolgt jeden Samstag um 12:00 Uhr. Die Apotheke "Zur Maria Heil der Kranken" in Friedberg hat Dienstbereitschaft in jenen Wochen zu versehen, in denen die öffentliche Apotheke in Pinkafeld keine Dienstbereitschaft hat (dreiwöchiger Dienstbereitschaftsturnus entsprechend der Regelung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart). (5) Wenn ein Arzt mit Kassenvertrag und Berufssitz in der Standortgemeinde einer öffentlichen Apotheke seine Ordination abends geöffnet hält, kann während der Ordinationszeit der Bereitschaftsdienst versehen werden. Dieser kann auch als freiwilliger Bereitschaftsdienst bei geöffneter Tür durchgeführt werden. Dies ist durch geeignete Maßnahmen deutlich zu kennzeichnen. (6) Die nicht bereitschaftsdiensthabenden Apotheken haben mittels entsprechenden, gut sicht- und lesbaren Anschlags 1. auf die nächsten dienstbereiten Apotheken hinzuweisen. 2. Während des Bereitschaftsdienstes hat in der diensthabenden Apotheke ein allgemein berufsberechtigter Apotheker zur Abgabe von Arzneimitteln ständig erreichbar zu sein.

6 3. Es ist sicherzustellen, dass der Patient eine im Einzelfall notwendige, persönliche Beratung durch den bereitschaftsdiensthabenden Apotheker erhält bzw. bei Bedarf eine Beratung in Anspruch nehmen kann. 4. Jede Apotheke ist im Bereich des Haupteinganges mit einer entsprechenden, für jedermann leicht erkennbaren technischen Einrichtung auszustatten, die sicherstellt, dass bei Betätigung derselben die unverzügliche Sprechverbindung mit einer bereitschaftsdiensthabenden Apotheke hergestellt wird. (7) Den Bereitschaftsdienst beginnen in der ersten Kalenderwoche des Jahres 2012 (mit 02. Jänner 2012) die Apotheke Zum schwarzen Bären in Hartberg, die Apotheke Zum schwarzen Adler in Pöllau und die Thermenapotheke in Bad Waltesdorf. Sonstiges: 3 Die öffentlichen Apotheken des Bezirkes Hartberg dürfen an den vier Einkaufssamstagen vor dem 24. Dezember bis 18:00 Uhr, am 08. Dezember von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen halten. Fallen der 24. und der 31. Dezember auf einen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag, sind die öffentlichen Apotheken des Bezirks Hartberg an diesen Tagen von 8:00 bis 12:30 Uhr offen zu halten. Die Verpflichtung zur Versehung der Bereitschaftdienste gemäß 2 bleibt davon unberührt. In Kraft Treten: 4 Diese Verordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Außer Kraft Treten: 5 Zugleich mit in Kraft treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 04.02.2009 (Geschäftszahl 12.4-4/2007) außer Kraft. Der Bezirkshauptmann: (Mag. Max Wiesenhofer)